Immobilien- und Mietrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 2. Juni
IMRRS 2026, 0164
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
LG Hamburg, Beschluss vom 10.12.2025 - 328 T 50/25
Personen, die weder nach §§ 9, 81, 82, 90 ZVG in das Verfahren involviert sind noch im Versteigerungstermin Gebote abgegeben haben, sind nicht berechtigt, gegen die Erteilung des Zuschlags Beschwerde einzulegen.
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IMRRS 2026, 0609
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2026 - 3 W 7/26
1. Für die Festsetzung des Streitwertes ist es ohne Belang, dass die Klage nicht zugestellt werden konnte und später infolge eines außergerichtlichen Vergleichs zurückgenommen wurde.*)
2. Bei einer negativen Feststellungsklage bildet der Gesamtwert der geleugneten Forderung den Streitgegenstand, weil der jeweilige Beklagte durch ein obsiegendes Urteil gehindert wird, einen entsprechenden Vollstreckungstitel zu erwerben. Ein Feststellungsabschlag ist daher im Falle einer negativen Feststellungsklage nicht geboten.
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IMRRS 2026, 0598
Prozessuales
LG Berlin II, Beschluss vom 22.05.2026 - 63 T 45/26
1. Für die Befangenheit ist maßgeblich, ob aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln.
2. Ein einmaliges Versehen (hier: Irrtum bei Fristberechnung) ist jedoch nicht geeignet, den bösen Schein der Befangenheit zu begründen.
3. Eine zumindest vertretbare Rechtsauffassung ist von vorneherein nicht geeignet, den bösen Schein der Befangenheit zu begründen.
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