Immobilien- und Mietrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
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IMRRS 2026, 0106
Vergabe
LG Bremen, Urteil vom 14.01.2025 - 3 O 1463/23
1. Sieht das Angebot des Bieters einen Teleskoplader vor, obwohl nach dem Leistungsverzeichnis eine mobile Krananlage mit 80 Tonnen anzubieten war, ist das Angebot wegen unzulässiger Änderung an der Vergabeunterlagen auszuschließen.
2. Für Gebietskörperschaften ist es üblich, dass in der Regel Behörden als unselbständige Funktionseinheiten oder Eigengesellschaften, die im Vergabe- und im Nachprüfungsverfahren erklärungsbefugt und empfangszuständig sind, handeln. Keinesfalls aber sind oder werden diese dadurch selbst im Rechtssinne öffentliche Auftraggeber, sondern bleiben nur Vergabestellen. Auftraggeber und damit auch passivlegitimiert ist daher stets nur der von ihnen vertretene Verwaltungsträger.
3. Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die (hier) irrtümliche Benennung die falschen, am materiellen Rechtsverhältnisse nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt.
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IMRRS 2026, 0098
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 08.05.2025 - 36 S 14653/23 WEG
1. Regelmäßig ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, den Vorsitz in der Versammlung auszuüben. Er kann sich aber durch einen seinem Geschäftsbetrieb angehörenden Bevollmächtigten vertreten lassen.
2. Die Übertragung der Versammlungsleitung auf Personen außerhalb seines Geschäftsbetriebs bedarf allerdings eines entsprenden Beschlusses der Eigentümerversammlung, andernfalls ist die Übertragung unzulässig.
3. Dies führt aber nicht zur Nichtigkeit der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse, sofern der Versammlungsleiter seine Befugnis wenigstens vom Verwalter ableitet.
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IMRRS 2026, 0102
Immobilienmakler
LG Darmstadt, Urteil vom 11.04.2025 - 24 S 92/23
Ein Immobilienmakler, der einen Mietinteressenten bei der Wohnungssuche aufgrund seiner ethnischen Herkunft benachteiligt, haftet auf Schadensersatz.
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IMRRS 2026, 0105
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 28.10.2025 - VI ZR 234/21
1. Durch § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB soll staatliches Vermögen vor missbräuchlicher Inanspruchnahme durch die Erwirkung unberechtigter Subventionsleistungen geschützt werden. Der Subventionsnehmer schuldet dem Subventionsgeber als "Gegenleistung" für die Subventionsgewährung die zweckgerichtete Verwendung der Subventionsgelder. Diese Gegenseitigkeitsbeziehung wird gestört, wenn die Mittelverwendung nicht dem Subventionszweck entspricht.*)
2. Daher entsteht in Fällen, in denen Subventionsmittel unter Missachtung der Voraussetzungen für die Mittelvergabe ausgezahlt werden, ein Schaden im Staatsvermögen, weil die haushaltsrechtlich gebundenen Mittel verringert werden, ohne dass der erstrebte Zweck erreicht wird. Wer die positiven oder negativen materiellen Fördervoraussetzungen für die Subventionsleistung nicht erfüllt, darf sie insoweit nicht erhalten. Handelt es sich um Voraussetzungen für die Gewährung der gesamten Subvention, stellt die Fördersumme in voller Höhe den Vermögensschaden der öffentlichen Hand dar. Fehlen die Voraussetzungen dagegen für einen Teil der geleisteten Subvention, entsteht nur insoweit ein Schaden.*)
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IMRRS 2026, 0092
Prozessuales
KG, Beschluss vom 20.01.2026 - 2 W 37/25
1. Ein Ausschluss von der Ausübung des Richteramts nach § 41 Nr. 4 ZPO kommt nur bei einem identischen Streitgegenstand in Betracht.*)
2. Nach § 41 Nr. 6 ZPO ausgeschlossen ist nur ein im früheren Rechtszug bzw. schiedsrichterlichen Verfahren erkennender Richter, der an dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt, also vorinstanzlich (mit-)entschieden hat, und dem jetzt die Nachprüfung seiner eigenen Entscheidung obläge.*)
3. Es kann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn der zur Entscheidung berufene Richter eine der Parteien als Rechtsanwalt in einem Schiedsverfahren vertreten hat, das in engem rechtlichem und tatsächlichem Zusammenhang zu dem nunmehrigen Rechtsstreit steht. Dies gilt auch dann, wenn die Vertretung im Schiedsverfahren bereits beträchtliche Zeit zurückliegt.*)
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Online seit 29. Januar
IMRRS 2026, 0097
Wohnraummiete
LG Berlin II, Beschluss vom 22.07.2025 - 63 S 49/25
Das Aufstellen eines Schuhregals im Treppenhaus rechtfertigt weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung, wenn der Mieter das Regal nach Zugang der Kündigung unverzüglich beseitigt hat.
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IMRRS 2026, 0104
Wohnungseigentum
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.10.2025 - 2-13 S 26/24
1. Der Entzug der Nutzungsmöglichkeit einer Terrasse kann, wenn die Terrasse angesichts ihrer Größe und Gestaltung die Wohnung maßgeblich prägt, zu einem Entschädigungsanspruch nach § 14 Nr. 4 WEG a.F. führen.*)
2. Ein langanhaltender Nutzungsentzug kann in Anwendung des neuen Rechts auch zu einem Aufopferungsanspruch nach § 14 Abs. 3 WEG führen.*)
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IMRRS 2026, 0096
Wohnungseigentum
LG München I, Urteil vom 31.07.2025 - 36 S 10061/23 WEG
1. Wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagt, ergeben sich die Pflicht und das Recht des Verwalters, im Passivprozess in Ausübung seines gesetzlichen Vertretungsrechts der Klage entgegenzutreten, aus seiner Organstellung. Seine sich aus § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG ergebende Befugnis zur Vertretung der Gemeinschaft umfasst alle Maßnahmen zur Verteidigung gegen die Klage und umfasst auch die Einlegung eines Rechtsmittels.*)
2. Den Wohnungseigentümern ist bei Änderungen des Umlageschlüssels zur Kostenverteilung aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt, der lediglich durch das Willkürverbot beschränkt wird. Dies gilt auch, wenn die Wohnungseigentümer die in § 6 Abs. 4 HeizkostenV genannten Abrechnungsmaßstäbe ändern. Schranken für den Inhalt der Gemeinschaftsordnung ergeben sich - lediglich - aus den Grenzen der Privatautonomie nach den §§ 134, 138 BGB.*)
3. Die Regelungen über die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (§§ 307 ff. BGB) sind auf die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar.*)
4. Bei der Umlage von Kosten nach Quadratmeterfläche in Fällen, in denen Wohnflächenangaben/Quadratmeter nicht nur im Aufteilungsplan, sondern in der Teilungserklärung selbst angegeben sind, sind diese und nicht die tatsächliche Fläche maßgebend, solange die Gemeinschaft keine anderen beschließt.*)
5. Es bedarf keines Beschlusses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darüber, ob die HeizkostenV angewendet wird. Sofern keine Ausnahme nach den §§ 2, 11 HeizkostenV greift, gelten deren Vorschriften unmittelbar im Verhältnis der Gemeinschaft zu den Wohnungseigentümern und zu dem Verwalter. Die HeizkostenV gibt aber nur einen Rahmen vor, der durch Vereinbarung oder Beschluss ausgefüllt werden muss, und ist damit für eine unmittelbare Anwendung nicht geeignet. Die notwendigen Entscheidungen über die Verbrauchserfassung, die Kostenverteilung und gegebenenfalls (Neu-)Vermessung der Flächen haben die Eigentümer zu treffen.*)
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IMRRS 2025, 1611
Versicherungen
OLG Hamburg, Urteil vom 06.06.2025 - 9 U 4/24
1. Erstattungsfähig sind Schadensermittlungskosten für den verstopften Ablauf der Dusche.*)
2. Auch wenn die Feststellung der Ursache des unstreitig vorliegenden Nässeschadens rückblickend nicht möglich war, können die angefallenen Kosten als Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten den Umständen nach geboten sein. Bei der Frage der Gebotenheit kommt es nämlich auf eine ex ante-Betrachtung an.*)
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IMRRS 2026, 0103
Prozessuales
KG, Beschluss vom 23.01.2026 - 7 W 27/25
Der Streitwert einer Klage auf Leistung einer Bauhandwerkersicherheit gemäß § 650f BGB wird gemäß § 6 Satz 1 zweiter Fall ZPO durch den nominalen Betrag der zu sichernden Forderung bestimmt, d.h. einschließlich der nach § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB in Höhe von 10% anzusetzenden Nebenforderungspauschale. Für eine Anwendung des § 4 Abs. 1 a.E. ZPO ist im Rahmen des § 6 ZPO insoweit kein Raum.*)
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Online seit 28. Januar
IMRRS 2026, 0090
Wohnraummiete
LG Berlin II, Urteil vom 20.05.2025 - 67 S 209/24
1. Im Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigungen müssen Vermieter und Bedarfsperson (Sohn, Tochter) einen konkreten Plan gefasst haben, dass die Bedarfsperson in die gekündigte Wohnung einziehen soll. Das grundsätzliche Interesse der Bedarfsperson den Lebens- und Arbeitsmittelpunkt nach Berlin zu verlegen, reicht dazu ebenso wenig wie die nachvollziehbare Intention der Vermieter, zwei Mietwohnungen in Berlin zu erwerben, um diese (irgendeinem) ihrer Kinder zur Verfügung zu stellen.*)
2. Dem konkreten Nutzungswunsch steht nicht entgegen, dass der Sohn mit seinen Eltern noch keine konkrete Vereinbarung hinsichtlich der Miethöhe getroffen und die Wohnung auch noch nicht persönlich besichtigt hat.*)
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IMRRS 2026, 0088
Gewerberaummiete
KG, Beschluss vom 07.04.2025 - 8 U 161/24
Wenn der Formular-Mietvertrag - gestellt durch den Mieter als Verwender - über eine Gewerbeimmobilie mit einer Grundlaufzeit von 10 Jahren sowie einem 6-maligen Optionsrecht des Mieters für je 3 Jahre eine Mietanpassung nur bei Ansteigen des VPI um mehr als 10%, allerdings dann begrenzt/gekappt auf 6,5% seit der letzten Mietanpassung vorsieht, fehlt es an einem angemessenen Mittel zur Wahrung des Äquivalenzverhältnisses.*)
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IMRRS 2026, 0080
Zwangsvollstreckung
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2024 - 2 U 998/23
1. Wurde der Auftragnehmer dazu verurteilt, einen Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zu zahlen, erweist sich die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil als treuwidrig, wenn der Auftraggeber sich bereit erklärt hat, für einen bestimmten Zeitraum auf eine Vollstreckung aus einem ergangenen Urteil zu verzichten und dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, die streitgegenständlichen Mängel zu beseitigen, und der Auftraggeber gleichwohl die Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer treuwidrig verhindert bzw. die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt.
2. Die Zwangsvollstreckung ist nicht deshalb unzulässig, weil der Auftraggeber zwischenzeitlich die Mängelbeseitigung aus eigenen Mitteln bestritten hat und aus dem Urteil bisher nur eine Zwangssicherungshypothek hat eintragen lassen.
3. Die Ablehnung eines für eine beweiserhebliche Tatsache angetretenen Beweises ist nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen.
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IMRRS 2026, 0082
Prozessuales
OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.01.2026 - 8 W 39/26
1. Die Kosten für ein prozessbegleitend eingeholtes Privatgutachten können erstattungsfähig sein, wenn die Partei infolge fehlender Fachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist oder sie ohne Einholung eines Privatgutachtens ein ihr nachteiliges Gerichtssachverständigengutachten nicht zu erschüttern vermag.
2. Für die Erstattungsfähigkeit der geltend gemachten Kosten bilden die Vorschriften des JVEG einen gewissen Orientierungspunkt, wenngleich sie nicht die Höchstgrenze darstellen.
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IMRRS 2026, 0079
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2025 - 12 U 47/25
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen - ohne dass ein Direktanspruch bestünde - eine Feststellungsklage zulässig ist, mit welcher der geschädigte Dritte die Verpflichtung des Haftpflichtversicherers zur Gewährung von Deckungsschutz aus einer mit dem Schädiger bestehenden Haftpflichtversicherung geltend macht.*)
2. Ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO ist zu bejahen, wenn der Deckungsanspruch des Schädigers zu verjähren droht.*)
3. Die Verjährung des Deckungsanspruchs des Schädigers gegen seinen Haftpflichtversicherer beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schädiger erstmals auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde.*)
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Online seit 27. Januar
IMRRS 2026, 0087
Wohnraummiete
KG, Beschluss vom 01.09.2025 - 12 U 52/25
1. Nach Abmahnung wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlung kann grundsätzlich bereits eine weitere unpünktliche Mietzahlung geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Im Einzelfall können Ausnahmen in Betracht kommen, wobei stets eine Abwägung der Einzelfallumstände erforderlich ist.
2. Täuschendes Verhalten des Mieters kann neben unpünktlichen Mietzahlungen eine erhebliche Erschütterung der Vertrauensgrundlage zwischen den Vertragsparteien darstellen und die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses begründen.
3. Im Rahmen der nach § 719, § 707 ZPO zu treffenden Ermessensentscheidung hat das Gericht die widerstreitenden Interessen des Gläubigers und des Schuldners umfassend abzuwägen. Dabei ist die Wertentscheidung des Gesetzgebers (§§ 708, 709 ZPO) zu beachten, dass grundsätzlich den Belangen des Vollstreckungsgläubigers der Vorrang gebührt. Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nur in Betracht, wenn die Berufung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand bei der gebotenen Abwägung überwiegende Interessen der Schuldnerpartei an der vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus der angefochtenen Entscheidung bestehen.
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IMRRS 2026, 0072
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2025 - 5 U 23/25
1. Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes durch den Verkäufer (oder den diesen vertretenden Makler) vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.
2. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit diesen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.
3. Bei den Mängeln, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind, besteht dagegen keine Offenbarungspflicht.
4. Erklärt der Veräußerer Feuchtigkeitsschäden mit einem Extremwetter, obwohl sie (auch) auf einer unsachgemäßen Abdichtung und fehlerhafter Drainage beruhen, handelt er nicht arglistig, wenn ihm diese Bauwerksmängel nicht bekannt sind.
5. Allein das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der Feuchtigkeitsflecken nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.
6. Hat der Verkäufer in der Vergangenheit einen - später erneut aufgetretenen - Mangel durch ein Fachunternehmen beseitigen lassen, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen. Anders liegt es nur, wenn der Verkäufer konkrete Umstände kennt, die den Verdacht begründen, die Mangelbeseitigung habe keinen Erfolg gehabt.
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IMRRS 2026, 0077
Versicherungsrecht
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2025 - 11 U 2/25
1. Eine Klausel, wonach u.a. "Bissschäden durch wild lebende Kleintiere/-nager (nicht jedoch Ratten und Mäuse) an elektrischen Anlagen und Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen" versichert seien, begegnet keinen AGB-rechtlichen Wirksamkeitsbedenken.
2. Der Versicherungsnehmer hat das Vorliegen des Versicherungsfalls darzulegen und zu beweisen (hier: Beschädigung eines versicherten Objekts durch einen Marderbiss).
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IMRRS 2026, 0085
Sachverständige
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2025 - 18 W 123/24
1. Nicht die sachliche Richtigkeit und Überzeugungskraft eines Gutachtens ist maßgeblich für die Mängelfreiheit der Tätigkeit des Sachverständigen. Es ist vielmehr zu unterscheiden zwischen der Verwertbarkeit und der Überzeugungskraft des Gutachtens. Entscheidend ist, ob das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und mithin unter keinem Gesichtspunkt als Entscheidungsgrundlage dienen kann.
2. Eine Unverwertbarkeit wegen inhaltlicher Mängel kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der Sachverständige nur das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilt, so dass das Gutachten dem Gericht nicht ermöglicht, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen, sie zu prüfen und sich ihnen anzuschließen oder sie abzulehnen.
3. Die (erfolgreiche) Mängelbeseitigung ist nicht zu vergüten, auch nicht unter dem Gesichtspunkt eines etwaigen "Sowieso"-Aufwands.
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IMRRS 2026, 0086
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 15.01.2026 - IX ZR 188/24
1. Eine Vertragsübernahmevereinbarung kann auch zweiseitig erfolgen, wenn die Einwilligung im Voraus durch einen Vertreter erklärt wird.
2. Ein Widerruf der Einwilligung zur Vertragsübernahme ist ausgeschlossen, wenn sich aus dem zu Grunde liegenden Rechtsverhältnis eine abweichende Regelung ergibt.
3. Ein Anspruch auf Unterlassung der Entfernung von Bestandteilen der Handakten besteht nicht, wenn die vollständige Herausgabe der Handakten bereits angeordnet wurde.
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IMRRS 2026, 0073
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.11.2025 - 5 U 120/15
1. Kommt es nach einer übereinstimmenden Erledigung nicht mehr zur Durchführung einer Beweisaufnahme, die ohne die Erledigung geboten gewesen wäre, so sind die Kosten bei ungeklärter Rechtslage in der Regel gegeneinander aufzuheben.
2. Ein Richterwechsel nach einer Beweiserhebung erfordert nicht grundsätzlich deren Wiederholung. Allerdings darf nach einem Richterwechsel für die Würdigung einer früheren Zeugenaussage nur das berücksichtigt werden, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu die Parteien sich erklären konnten.
3. Die Annahme einer Beweisvereitelung liegt nahe, wenn die Partei an dem zu begutachtenden Gegenstand vor der Begutachtung Änderungen vornimmt, die eine Feststellung des vorherigen Zustandes erschweren oder ausschließen. Anders mag dies zu beurteilen sein, wenn der Partei im Hinblick auf die verstrichene Zeit und die gravierenden Folgen einer Beibehaltung des bisherigen Zustandes ein weiteres Zuwarten nicht mehr zumutbar ist und geeignete Maßnahmen zur Dokumentation des vorherigen Zustandes getroffen wurden.
4. Bei der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung findet im Rahmen der Billigkeitsprüfung der Rechtsgedanke von § 96 ZPO Berücksichtigung, wonach eine Partei trotz Obsiegens diejenigen Kosten des Rechtsstreits tragen muss, welche sie durch unsachgemäße Prozessführung veranlasst hat (hier: Einholung eines sinnlosen Sachverständigengutachtens).
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Online seit 26. Januar
IMRRS 2026, 0083
Wohnraummiete
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 25.11.2025 - 104 C 5062/25
Eine formularmäßige Klausel über die Vereinbarung einer Indexmiete verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie nicht klar und verständlich darstellt, dass gem. § 557b Abs. 2 Satz 2 BGB eine Erhöhung der Miete nach § 559 BGB neben der vereinbarten Indexmiete nur verlangt werden kann, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat.
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IMRRS 2026, 0056
Wohnraummiete
OLG Hamm, Urteil vom 05.01.2026 - 18 U 119/24
1. Die Erfüllungswirkung der Hinterlegung setzt u.a. voraus, dass sich der "wahre" Gläubiger zumindest unter den vom hinterlegenden Gläubiger bezeichneten Gläubigern befindet und als solcher zumindest bestimmbar ist, wofür es auf die objektive Sicht der Hinterlegungsstelle ankommt.*)
2. Der Zwangsverwalter kann die Auszahlung hinterlegter Mieten an einen Nichtberechtigten genehmigen, um ihn sodann auf Wertersatz (§ 816 Abs. 2 BGB) in Anspruch zu nehmen.*)
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IMRRS 2026, 0084
Allgemeines Zivilrecht
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.12.2025 - 4 U 69/25
Eine Tilgungswirkung durch Überweisung setzt voraus, dass der Gläubiger die Gutschrift eines Betrages einem bestimmten Schuldverhältnis zuordnen kann. Benötigt der Gläubiger hierfür die Angabe eines Verwendungszwecks, der dem insoweit nicht oder schlecht ausgefüllten Überweisungsträger nicht zu entnehmen ist, so tritt die Tilgungswirkung erst ein, wenn die Angabe nachgeliefert oder die Unklarheit in sonstiger Weise beseitigt worden ist.
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IMRRS 2026, 0078
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 15.01.2026 - IX ZR 153/24
1. Eine Anwaltssozietät ist bei einem Ausscheiden eines ihrer anwaltlichen Gesellschafter jedenfalls dann aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung verpflichtet, der vom Mandanten gewünschten Übernahme eines Anwaltsvertrags durch den ausscheidenden Rechtsanwalt zuzustimmen, wenn der Anwaltsvertrag mit der Sozietät einen Einzelauftrag oder einen Auftrag mit beschränktem Gegenstand betrifft, die Sachbearbeitung allein durch den ausscheidenden Rechtsanwalt erfolgt ist, der Mandant sachlich zutreffende Informationen über seine Handlungsmöglichkeiten erhalten hat und keine unlautere Beeinflussung des Mandanten erfolgt ist.*)
2. Scheidet der sachbearbeitende Rechtsanwalt aus der zunächst beauftragten Anwaltssozietät aus und wird der Anwaltsvertrag wirksam auf diesen Rechtsanwalt als neuen Vertragspartner übertragen, kann der Mandant von der Sozietät die Herausgabe der vollständigen Handakten an diesen verlangen.*)
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IMRRS 2026, 0081
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.01.2026 - V ZB 51/25
1. Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, in denen er einen Zulassungsgrund bejaht, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen.
2. Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.
3. Die Zurückverweisung der Sache erfolgt an den Einzelrichter, der zunächst zu überprüfen hat, ob die Voraussetzungen für eine Übertragung an die Kammer vorliegen.
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IMRRS 2026, 0075
Prozessuales
OLG Oldenburg, Beschluss vom 16.10.2025 - 9 U 22/25
1. Beweismittel sind im Berufungsverfahren zurückzuweisen, wenn es sich um neues Vorbringen handelt, welches aufgrund der Nachlässigkeit einer Partei im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht wurde. Ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen ist dann nicht neu, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus erster Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird
2. Eine Partei ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf Sachverständigenrat vorzubringen.
3. Eine Erledigungserklärung ist frei widerruflich, solange sich die beklagte Partei ihr nicht angeschlossen und das Gericht keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die klagende Partei regelmäßig von der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung Abstand nehmen und ohne das Vorliegen weiterer Voraussetzungen zu ihrem ursprünglichen Klageantrag zurückkehren.
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Online seit 23. Januar
IMRRS 2026, 0057
Wohnungseigentum
AG Hannover, Urteil vom 17.12.2025 - 480 C 6084/25
Wenn weder die Verwaltung noch die Gemeinschaft einer WEG überprüfen können, ob und in welchem Umfang Videoaufzeichnungen eines digitalen Türspions gespeichert oder übertragen werden, entsteht ein unzulässiger Überwachungsdruck.*)
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IMRRS 2026, 0061
Allgemeines Zivilrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.12.2025 - 7 U 68/24
1. Tritt eine Person im Namen eines Unternehmens auf und bezeichnet den Rechtsträger des Unternehmens, für das er gehandelt hat, falsch, wird im Zweifel der wahre Rechtsträger aus dem (betriebsbezogenen) Rechtsgeschäft berechtigt und verpflichtet, falls der Handelnde bevollmächtigt war. Nichts anderes kann gelten, wenn eine Person für eine Unternehmensgruppe auftritt ohne klarzustellen, für welches Einzelunternehmen er tätig ist.
2. Lässt der Wortlaut einer Erklärung mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, so ist derjenigen der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt. Diese geht in Fällen, in denen die Auftragserteilung an einen Konzern oder Unternehmensverbund erfolgt, in dem mehrere selbständige Unternehmen zusammengefasst sind, in der Regel dahin, den beabsichtigten Vertrag mit der Gesellschaft innerhalb des Konzerns abzuschließen, die mit der nachgefragten Tätigkeit tatsächlich betraut ist.
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IMRRS 2026, 0051
Zwangsvollstreckung
BVerfG, Beschluss vom 06.10.2025 - 1 BvR 2024/24
1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil Beschwerdeführerin entgegen der Begründungsanforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG nicht vorgetragen hat, dass sie vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde den Rechtsweg gem. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG erschöpft hat.
2. Macht ein Räumungsschuldner für den Fall des zwangsweisen Wohnungsverlusts substanziiert ihm drohende schwer wiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - zur Achtung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann.
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IMRRS 2026, 0070
Prozessuales
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2025 - 10 A 2691/24
1. Zur Auslegung eines Vergleichs.*)
2. Ein Fall des Ausschlusses von der Ausübung des Richteramtes nach § 41 Nr. 5 ZPO liegt nur dann vor, wenn der Richter tatsächlich als Zeuge oder Sachverständiger vernommen worden ist. Dienstliche Äußerungen zu einem unter Beweis gestellten Sachverhalt sind keine Zeugenaussagen; Gleiches gilt für die Mitteilung von Geschehnissen eines Vorprozesses im Rahmen einer Kammerberatung.*)
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IMRRS 2026, 0049
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.12.2025 - 29 U 71/23
Hinsichtlich der für das Berufungsverfahren anzusetzenden Verfahrensgebühr tritt nach Nr. 1222 Nr. 1 a KV-GKG eine Gebührenreduzierung auch dann ein, wenn die Berufungsrücknahme erst nach Schluss der mündlichen Berufungsverhandlung erklärt wird, soweit für die Berufungsrücknahme ausdrücklich eine Erklärungsfrist eingeräumt worden ist.*)
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Online seit 22. Januar
IMRRS 2026, 0064
Gewerberaummiete
LG Darmstadt, Urteil vom 27.06.2025 - 19 O 166/23
Eine Terrorversicherung ist als Teil der Sachversicherung nur dann umlagefähig, wenn diese nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit aufgrund einer erhöhten Terrorgefahr erforderlich scheint (BGH, Urteil vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09, IMR 2010, 522 = NJW 2010, 3648). Das ist der Fall, wenn das Gebäude selbst oder dessen unmittelbare Umgebung Symbolcharakter aufweist, dort staatliche Macht ausgeübt wird oder sich dort regelmäßig eine größere Anzahl an Menschen aufhält. Bei einem unbedeutenden Gebäude im ländlichen Raum ist das nicht der Fall.*)
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IMRRS 2026, 0053
Wohnraummiete
AG Köpenick, Urteil vom 14.01.2026 - 4 C 165/25
1. Zeigt der Mieter einen Mietmangel nicht an, kann er diesbezüglich auch nicht mindern.
2. Enthält ein vorbereitender Schriftsatz eine Kündigung, muss diese gem. § 130e ZPO klar erkennbar sein, damit der Zugang beim Empfänger derselben fingiert wird.
3. Eine Klageschrift mit einer Kündigung, die klar erkennbar durch Fettdruck und Zentrierung hervorgehoben ist, und die qualifiziert elektronisch signiert ist und der eine entsprechende Vollmacht als Anlage beilag, genügt diesen Anforderungen.
4. Wenn der Mangel vor der Kündigung des Mietverhältnisses eingetreten ist, kommt auch eine Minderung der Nutzungsentschädigung in Betracht.
5. Auch hier bedarf es jedoch einer Anzeige des Mietmangels.
6. Ein Mangel mindert die Nutzungsentschädigung zudem dann nicht, wenn der Vermieter wegen einer Verletzung der gem. § 536c Abs. 1 BGB bestehenden Anzeigepflicht, erst während der Vorenthaltungszeit von dem Mangel erfährt.
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IMRRS 2026, 0067
Allgemeines Zivilrecht
BGH, Urteil vom 19.12.2025 - V ZR 44/25
Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht.*)
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IMRRS 2026, 0062
Prozessuales
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2025 - 10 W 23/25
Die Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem selbstständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
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IMRRS 2026, 0063
Prozessuales
LG Darmstadt, Urteil vom 19.09.2025 - 19 O 302/24
Zahlt die Partei bei einer Klage, bei der sie um den Ablauf der Verjährungsfrist weiß, erst 23 Tage nach Vorliegen der Gerichtskostenanforderung ein und wird die Klage daher erst 30 Tage nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt, ist das nicht mehr "demnächst" im Sinne von § 167 ZPO.*)
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Online seit 21. Januar
IMRRS 2026, 0058
Gewerberaummiete
LG Darmstadt, Urteil vom 03.11.2025 - 18 O 25/23
Die Funktion eines Schreibens als kaufmännisches Bestätigungsschreiben muss sich aus seinem Inhalt unmissverständlich ergeben.*)
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IMRRS 2026, 0060
AGB
OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2025 - 28 U 174/22
Die (hier: von einem Rechtsanwalt verwendete) Klausel, wonach die Vergütung zehn Tage nach Rechnungsdatum fällig sein soll, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, benachteiligt den Vertragspartner unangemessen und ist deshalb unwirksam.
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IMRRS 2026, 0055
Öffentliches Recht
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2025 - L 2 AS 559/25
1. Bei einem jahrelang gelebten Mietverhältnis unter Verwandten kann, auch wenn nun über einen längeren Zeitraum der Mietzins nicht abgeführt wird, nicht ohne Weiteres ein Scheingeschäft angenommen werden.*)
2. Werden bei einem Mietverhältnis unter engen Verwandten bei Nichtzahlung des Mietzinses nicht unmittelbar juristische Konsequenzen eingeleitet, so rechtfertigt dies nicht automatisch die Annahme eines Scheingeschäfts vorliegt.*)
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IMRRS 2026, 0059
Rechtsanwälte
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.12.2025 - 13 W 72/25
1. Wird ein selbständiges Beweisverfahren durch einen Vergleich abgeschlossen, sind bei vorheriger Mandatierung des Rechtsanwalts auch für die Durchführung des Hauptsacheverfahrens etwaige im Zusammenhang mit dessen Vermeidung entstandene Kosten grundsätzlich nicht im Kostenfestsetzungsverfahren des selbständigen Beweisverfahrens festsetzungsfähig.*)
2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann unter prozessökonomischen Gründen allenfalls dann angenommen werden, wenn die Parteien in einem Vergleich ausdrücklich die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten vereinbart und überdies Streit über deren Höhe durch eine klare Regelung ausgeschlossen haben. Dies erfordert auch eine unmissverständliche Vereinbarung darüber, welche Gebührentatbestände abgerechnet werden können.*)
3. Ist ein Rechtsanwalt bei Abschluss eines den Verfahrensgegenstand regelnden Vergleichs im selbständigen Beweisverfahren bereits mit der Durchführung des denselben Streitgegenstand betreffenden Hauptsacheverfahrens mandatiert, entsteht durch die Einigungsgespräche die Terminsgebühr nur einmal und nicht etwa doppelt, also nicht auch im Hauptsacheverfahren für dessen Vermeidung (Aufgabe Senat, Beschluss vom 13.03.2023 - 13 W 60/22).*)
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IMRRS 2025, 1621
Prozessuales
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.08.2025 - 33029 C 10/23
1. Das abgerechnete Betriebskostenguthaben ist auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet.
2. Aus der Betriebskostenabrechnung können die Anspruchsvoraussetzungen bewiesen werden, soweit sie nicht unstreitig sind.
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Online seit 20. Januar
IMRRS 2026, 0048
Bauhaftung
OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.07.2025 - 8 U 67/20
1. Ein zwischen Besteller und Unternehmer geschlossener Bauvertrag ist kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Nachbarn als Dritten. Insbesondere begründet das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis kein hinreichendes Einbeziehungsinteresse.
2. Der Bauunternehmer, der für den Besteller Arbeiten auf einem benachbarten Grundstück ausführt, wird dadurch nicht zum Benutzer des Nachbargrundstücks, der dem Eigentümer zu einem Ausgleich bei wesentlichen, für ihn unzumutbaren Beeinträchtigungen (z.B. Rissen im Gebäude) verpflichtet ist.
3. Der Nachbar hat zu beweisen, dass der Unternehmer eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen hat, indem er sich nicht an die ihm zur Verfügung gestellte Ausführungsplanung nebst Leistungsverzeichnis gehalten hat.
4. Zwar muss der Unternehmer auf Widersprüche in den ihm übergebenen Plänen hinweisen. Diese Hinweispflicht hat aber ihre Grenzen. So gehört es nicht zum Pflichtenkreis des Unternehmers, die Erkenntnisse des Architekten oder Sonderfachmannes (hier: Gründungsempfehlung und Wasserhaltung) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, es sei denn, es liegt ein offenkundiger Fehler vor, der förmlich „ins Auge springt“.
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IMRRS 2026, 0028
Wohnraummiete
LG Hamburg, Urteil vom 18.12.2025 - 334 S 13/22
1. Die Errichtung eines Neubaus vor dem Balkon einer Wohnung in einem Bestandsgebäude kann zu einer dauerhaften Mietminderung wegen Verschattung und Verdunkelung führen.
2. Ein Leitgedanke des § 906 BGB ist die Situationsgebundenheit von Grundstücken. Auch dieser Leitgedanke ist für den Mangelbegriff im Wohnraummietrecht mit Blick auf den jeweiligen Einzelfall maßgeblich und heranzuziehen.
3. Für die einzelfallbezogene Feststellung einer wesentlichen Verschattung und Verdunkelung kommt es entscheidend auf den Vergleich der Lichtverhältnisse vor und nach Verbauung der Lichtquelle an.
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IMRRS 2025, 1619
Immobilienmakler
KG, Urteil vom 10.11.2025 - 10 U 147/22
1. Wird Maklerprovision als "Dienstleistungspauschale" bezeichnet, um im Fall einer gewerblichen Nutzung gegenüber dem Finanzamt steuermindernde Ausgaben geltend machen zu können, bleibt es dennoch bei einem Maklervertrag.
2. Das Herunterhandeln des Kaufpreises sowie Aufwendungen bei der Besichtigung des Objekts sind typische Maklerleistungen, die bereits mit einer Maklerprovision vergütet werden.
3. Die Provisionsvereinbarung des Kunden mit dem Makler ist sittenwidrig, wenn zwischen der Höhe der versprochenen Vergütung und der dafür zu erbringenden Leistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere Umstände hinzutreten, beispielsweise eine verwerfliche Gesinnung des Maklers oder eine Ausnutzung der schwierigen Lage des Geschäftspartners.
4. Ein auffälliges Missverhältnis ist in der Regel zu bejahen, wenn der Preis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung oder der geforderte Zins den marktüblichen Zins um etwa 100% übersteigt.
5. Erreicht oder übersteigt die vereinbarte Provision das Mehrfache der üblichen Provision (hier: 4,6-fache!), dann wird die Entscheidungs- und wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Geschäftspartners zu stark eingeengt. Ein derartiges Missverhältnis macht die Provisionsabrede sittenwidrig; es lässt den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Maklers zu.
6. Auch der Einwand, bei schwer zu vermittelnden Immobilien werde eine Provision gezahlt, die deutlich über dem Durchschnittssatz liege, greift bei einer Käuferprovision nicht, da dies allenfalls eine höhere Verkäuferprovision rechtfertigen könnte.
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IMRRS 2026, 0054
Rechtsanwälte
BGH, Beschluss vom 18.12.2025 - V ZB 42/25
1. Hat eine Partei die Berufungsbegründungsfrist versäumt, ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie ohne ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Das Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten wird der Partei zugerechnet.
2. Auch ein "Augenblicksversagen" des Prozessbevollmächtigten, in dem er lediglich für einen kurzen Moment die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, ist schuldhaft und der Partei zurechenbar.
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IMRRS 2026, 0052
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.12.2025 - VI ZR 226/23
Die offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substanziierung verletzt Art. 103 Abs. 1 GG (hier: Bestreiten des Unterschiebens eines Fehlzitats - Kohl-Protokolle).*)
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Online seit 19. Januar
IMRRS 2025, 1491
Wohnraummiete
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 06.11.2025 - 107 C 5030/25
1. Bei einer nur vagen oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgten Nutzungsabsicht fehlt es an der Ernsthaftigkeit des Nutzungswillens. Der Nutzungswunsch muss vielmehr in einem zeitlichen Zusammenhang zur Kündigung stehen und sich so weit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Nutzung besteht; "Vorratskündigungen" sind unzulässig.
2. Sofern der Vermieter keine Stellenzusage oder noch laufende Bewerbungsverfahren im Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung hat, ist seine Nutzungsabsicht, in diesen Ort zu ziehen und beruflich neu anzufangen, nur vage.
3. Alleine der bloße Gedanke, ein Unternehmen im Ort der Mietwohnung gründen zu wollen, genügt für die Annahme, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Nutzung der Wohnung besteht, nicht.
4. Wenn der Vermieter ernsthaft einen Umzug in die Wohnung erwogen hätte, hätte es nahe gelegen, entweder die Ausstattung der Wohnung - zumindest überschlägig hinsichtlich der fest verbauten sanitären Einrichtungen - zu kennen oder Umgestaltungspläne zu haben.
5. Zur Überprüfung, ob tatsächlich Eigenbedarf besteht, darf sich der Mieter eines Detektivs bedienen, dessen Ergebnisse im Verfahren als Beweis dienen können.
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IMRRS 2026, 0050
Rechtsanwälte
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.10.2025 - 6 UF 106/25
1. Der maschinenschriftliche Zusatz "Rechtsanwalt [Nachname]" ausgangs eines Anwaltsschriftsatzes genügt mangels zusätzlicher Angabe des Vornamens dann nicht den Anforderungen an eine einfache Signatur, wenn im Briefbogen ein weiterer Rechtsanwalt mit demselben Nachnamen aufgeführt ist.*)
2. Im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs ist üblicherweise damit zu rechnen, dass ein an eine zentrale gerichtliche Annahmestelle elektronisch gesandter Schriftsatz am nächsten Werktag auf der zuständigen Geschäftsstelle eingeht und dem zuständigen Richter an dem darauffolgenden Werktag vorgelegt wird. Das unzuständige Gericht ist sodann jedoch nicht verpflichtet, dem zuständigen Gericht den fristgebundenen Schriftsatz unter höchster Beschleunigung zukommen zu lassen. Der Rechtsmittelführer kann deshalb nicht erwarten, dass die richterliche Verfügung einer Weiterleitung noch am selben Tag zur Geschäftsstelle gelangt, dort bearbeitet und der Schriftsatz versandt wird. Vielmehr entspricht es dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterlich verfügte Weiterleitung am darauffolgenden Werktag umsetzt (Anschluss BGH, IBR 2025, 556; BGH, Beschluss vom 23.10.2024 - XII ZB 576/23, IBRRS 2024, 3545 = IMRRS 2024, 1515 = FamRZ 2025, 194).*)
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IMRRS 2026, 0042
Prozessuales
LAG Hamburg, Beschluss vom 03.12.2025 - 2 Sa 18/23
1. Das Tatbestandsberichtigungsverfahren dient allein dem Zweck, zu verhindern, dass unrichtig wiedergegebener Parteivortrag infolge der positiven Beweiskraft des Urteilstatbestandes zur fehlerhaften Entscheidungsgrundlage des Rechtsmittelgerichts wird. Eine Tatbestandsberichtigung ist daher nur zulässig, soweit der Tatbestand die verstärkte Beweiskraft gem. § 314 ZPO besitzt.
2. Eine Unrichtigkeit meint vor diesem Hintergrund, dass das Gericht den ihm unterbreiteten Sach- oder Streitstand unzutreffend wiedergibt und im Tatbestand etwas beurkundet, was die Parteien nicht oder nicht so vorgetragen haben, oder etwas als streitig oder unstreitig behandelt, was es aber nicht ist.
3. Zum Tatbestand gehören neben dem formellen Tatbestand auch die in den Urteilsgründen getroffenen tatsächlichen Feststellungen.
4. Eine vollständige Wiedergabe aller Ausführungen der Partei - insbesondere auch aller Rechtsausführungen - im Tatbestand kann nicht verlangt werden. Da dem Tatbestand insoweit keine negative Beweiskraft zukommt, kann die Wiedergabe des Inhalts von Schriftsätzen, die in Bezug genommen sind, nicht unter Berufung auf eine Unvollständigkeit verlangt werden.
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