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Hervorzuhebende Urteile zum Nachbarrecht

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Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 01.02.2019 im Volltext bei imr-online eingestellt


Online seit heute

IMRRS 2024, 0434
ImmobilienImmobilien
Anspruch auf Erweiterung eines Notweges?

LG Flensburg, Urteil vom 08.03.2024 - 3 O 60/23

Der Nachbar hat keinen Anspruch auf Erweiterung des Notweges, wenn die Nutzung seines Grundstücks bauplanungsrechtlich unzulässig ist.

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Online seit 30. Januar

IMRRS 2024, 0150
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wildkamera beobachtet auch das Wild "Nachbar": Kamera muss weg!

AG München, Beschluss vom 01.02.2023 - 171 C 11188/22

1. Bei der Installation der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen von den Kameras erfasst werden.

2. Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Dritter liegt nicht nur dann vor, wenn diese durch die Überwachung tatsächlich betroffen sind, sondern bereits dann, wenn Dritte eine Überwachung durch Kameras objektiv ernsthaft befürchten müssen (sog. Überwachungsdruck).

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Online seit 2023

IMRRS 2023, 1394
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kann der Nachbar die Entfernung von Videokameras verlangen?

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.2023 - 13 S 32/23

1. In der Berufungsinstanz sind neue unstreitige Tatsachen unabhängig von den Voraussetzungen des § 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 531 Abs. 2 ZPO stets zu berücksichtigen.*)

2. Ein Anspruch auf Entfernung von durch den Nachbarn installierten Kameras aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn allein diese Maßnahme den Nichteintritt der drohenden Beeinträchtigung gewährleistet.*)

3. Ein Anspruch auf Unterlassung von Videoaufzeichnungen scheidet aus, wenn nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers betroffen ist. Dies ist der Fall, wenn die durch den Nachbarn installierten Kameras lediglich Ausschnitte des Nachbargrundstücks erfassen können, welche nicht durch den Mietvertrag des Klägers erfasst sind und der Grundstückseigentümer mit einer Videoaufzeichnung einverstanden ist.*)

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IMRRS 2023, 1089
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wohnen auf dem Land: Wie laut darf ein Hahn krähen?

LG Mosbach, Urteil vom 31.05.2023 - 5 S 47/22

Durch Hahnenkrähen darf in einem allgemeinen Wohngebiet auch in ländlich geprägten Gebieten der nach der TA Lärm für Geräuschspitzen zulässige Maximalpegel von 60 dB(A) nicht überschritten werden; das Hahnenkrähen ist von kurzzeitigen Impulsen mit hoher Frequenz gekennzeichnet, die im Vergleich zu Dauergeräuschen als wesentlich lästiger empfunden werden.

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IMRRS 2023, 1152
BauhaftungBauhaftung
Planfeststellung schließt nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch aus!

LG Dresden, Urteil vom 12.05.2023 - 4 O 2888/21

1. Der betroffene Eigentümer kann sich auf einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog stützen, wenn von einem Grundstück im Rahmen seiner privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf sein Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen und der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen rechtzeitig zu unterbinden.

2. Der Anwendungsbereich des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist bei planfestgestellten Vorhaben nicht eröffnet (Anschluss an BGH, IBR 2010, 213).

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IMRRS 2023, 0802
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine Videoüberwachung der Terrasse des Nachbarn

OLG Dresden, Beschluss vom 16.05.2023 - 4 U 2490/22

1. Ein Unterlassungsanspruch wegen des von einer Videokamera ausgehenden "Überwachungsdrucks" kommt im Verhältnis zwischen Mietern einer Wohnanlage regelmäßig in Betracht, wenn die Kamera den Terrassenbereich eines Mieters erfasst, ohne dass dies durch erhebliche Gründe im Einzelfall gerechtfertigt wäre.*)

2. Die rein vorsorgliche Überwachung zur Vorbeugung befürchteter Einbrüche stellt keinen erheblichen Grund dar.*)

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IMRRS 2023, 0594
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Geldersatz bei unterlassener Beseitigung

BGH, Urteil vom 23.03.2023 - V ZR 67/22

Die Vorschrift des § 281 BGB findet auf die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des Eigentümers aus § 1004 Abs. 1 BGB keine Anwendung.*)

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IMRRS 2023, 0467
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist eine Windkraftanlage rücksichtslos?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2022 - 8 D 311/21

1. Die Baukörperwirkung einer Windenergieanlage unterscheidet sich von derjenigen klassischer Bauwerke, wie etwa Gebäuden, die durch ihre Baukörpermasse eine erdrückende Wirkung auf die Umgebung ausüben können. Für die Frage, ob eine Windenergieanlage im Einzelfall unzumutbar bedrängend wirkt, sind deshalb weitere und andere Kriterien maßgebend.

2. Die Einzelfallabwägung, ob eine Windenergieanlage bedrängend auf die Umgebung wirkt, hat sich in einem ersten Schritt an der Gesamthöhe der Anlage (Nabenhöhe zuzüglich der Hälfte des Rotordurchmessers) zu orientieren. Eine starre - nach Metern bemessene - Abstandsregelung kann dem allerdings nicht hinreichend Rechnung tragen, da die Gesamthöhe moderner Windkraftanlagen sehr unterschiedlich ist.

3. Bei der Einzelfallbewertung ist weiter auf den Rotordurchmesser abzustellen. Je größer der Rotordurchmesser und damit auch die durch die Drehbewegung der Rotorblätter abgedeckte Fläche ist, desto größer ist auch die von der Anlage ausgehende optische Einwirkung. Darüber hinaus sind die örtlichen Verhältnisse in die Einzelfallbewertung einzustellen.

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IMRRS 2023, 0412
NachbarrechtNachbarrecht
Bauunternehmer beschädigt Wurzeln: Bauherr haftet dem Nachbarn!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2023 - 12 U 92/22

1. Der Bauherr als Auftraggeber kann seine Verkehrssicherungspflicht auf als zuverlässig geltende, sachkundige Architekten oder Bauunternehmer übertragen; ihm verbleiben dann Koordinierungs-, Anweisungs- und Überwachungspflichten. Insbesondere muss er einschreiten, wenn ihm Versäumnisse auffallen.

2. Für eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht bedarf es einer klaren Absprache. Der Übertragende muss sich vergewissern, dass der Übernehmende bereit und in der Lage ist, die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Eine Information über den Inhalt der Baugenehmigung enthält weder den Antrag noch die Aufforderung, die darin enthaltenen Schutzmaßnahmen umzusetzen.

3. Unmittelbar selbst verkehrssicherungspflichtig bleibt die mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleitung oder Bauüberwachung befasste Person dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unternehmer in dieser Hinsicht nicht genügend sachkundig oder zuverlässig ist, wenn er Gefahrenquellen erkannt hat oder wenn er diese bei gewissenhafter Beobachtung der ihm obliegenden Sorgfalt hätte erkennen können. Er ist dann verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer zu verhindern.

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IMRRS 2023, 0399
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Was verjährt ist, ist verjährt!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.2023 - 12 U 165/22

Die Entfernung von Bäumen, die unter Missachtung des Grenzabstands gem. § 16 des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes (NRG-BW) zu nahe an der Grenze gepflanzt wurden, kann allein zur Abwehr der von ihnen verursachten Immissionen (Nadeln, Zapfen) nach Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs (§ 26 NRG-BW) grundsätzlich auch nicht mehr gem. § 1004 BGB oder aufgrund des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses verlangt werden.*)

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IMRRS 2023, 0321
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verteilung der Unterhaltungskosten bei wechselseitig genutzter Tiefgarage?

BGH, Urteil vom 27.01.2023 - V ZR 261/21

1. Gehört zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit eine Anlage auf dem belasteten Grundstück, kann zwischen den Eigentümern des dienenden und des herrschenden Grundstücks mit dinglicher Wirkung vereinbart werden, dass die Pflicht zur Unterhaltung der Anlage zwischen ihnen aufgeteilt wird.*)

2. Möglich ist auch eine Vereinbarung, die sich auf die - anteilige - Verpflichtung zur Übernahme der zur Unterhaltung der Anlage erforderlichen Kosten beschränkt, ohne eine Pflicht zur tatsächlichen Unterhaltung zu begründen.*)

3. Wenn sich eine Anlage auf zwei Grundstücke erstrecken soll und beide Eigentümer zur Nutzung der Anlage (auch) auf dem jeweils anderen Grundstück berechtigt sein sollen (hier: Tiefgarage), können wechselseitige Grunddienstbarkeiten bestellt werden; die Grundstücke sind dann zugleich herrschendes und dienendes Grundstück. Auch in diesem Fall ist es möglich, die Unterhaltungskosten der Anlage unter den beteiligten Eigentümern durch eine dinglich wirkende Vereinbarung nach einer bestimmten Quote zu verteilen.*)

4. Auch wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstücks zur (anteiligen) Unterhaltung der Anlage bzw. zur anteiligen Kostentragung verpflichtet ist, genügt für die dingliche Wirksamkeit der Vereinbarung die Eintragung in das Grundbuch des dienenden Grundstücks. Einer zusätzlichen Eintragung auf dem Grundbuchblatt des herrschenden Grundstücks bedarf es nicht.*)

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IMRRS 2023, 0009
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Duldungspflicht eines Überbaus

LG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2022 - 13 S 51/21

Zur Frage der Duldungspflicht eines Überbaus bei einem vermeintlich grenzständig errichteten Anbau an ein Nachbargebäude.*)

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Online seit 2022

IMRRS 2022, 1331
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Unwesentlich störende Lichtreflexionen einer Solaranlage sind hinzunehmen

OLG Braunschweig, Urteil vom 14.07.2022 - 8 U 166/21

1. Ein Grundstückseigentümer kann nur dann gegen störende Lichtreflexionen einer Solaranlage auf dem Dach des Nachbarn vorgehen, wenn er dadurch "wesentlich" beeinträchtigt ist.

2. Dabei ist auf das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" abzustellen.

3. Sind die Reflexionen an nur 60 Tagen und für weniger als 20 Stunden pro Jahr wahrnerhmbar, liegt jedenfalls keine wesentliche Beeinträchtigung vor.

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IMRRS 2022, 1296
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Muss Eigentümer blendende Laterne hinnehmen?

LG Freiburg, Urteil vom 05.05.2020 - 9 S 46/19

1. Der Eigentümer einer Eigentumswohnung ist zur Duldung der von einer Mastleuchte auf dem Parkplatz vor dem Balkon der Wohnung ausgehenden Lichteinwirkung gem. § 1004 Abs. 2 BGB nur verpflichtet, wenn es sich lediglich um unwesentliche Beeinträchtigungen i.S.v. § 906 Abs. 1 BGB handelt.*)

2. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit sind die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz als Orientierungshilfe geeignet.*)

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IMRRS 2022, 1288
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Terrassenzuweg muss nicht risikofrei begehbar sein!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.09.2022 - 17 W 17/22

1. Es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe des Grundstückseigentümers, einen untergeordneten Zuweg zu der Terrasse seines Wohnhauses völlig gefahrlos gegen alle erdenklichen von dem Weg ausgehenden Risiken für die Nutzer auszugestalten.*)

2. Kann der Nutzer dieses Zuwegs bei zweckgerichteter Benutzung unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt etwaige Sturzgefahren abwenden, bestehen für den Grundstückseigentümer keine weitergehenden Pflichten.*)

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IMRRS 2022, 1150
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Grenznaher Baumbewuchs: Nur der Eigentümer muss/darf seine Bäume fällen

LG Baden-Baden, Urteil vom 11.04.2022 - 4 O 19/21

1. Auch der Besitzer einer Sache, die wegen ihrer Lage oder ihrer Beschaffenheit störend ausstrahlt, ist grundsätzlich Zustandsstörer.

2. Eine Beseitigungspflicht des (Mit-)Besitzers besteht allerdings nicht, wenn ein Eingriff in die Sachsubstanz des störenden Eigentümers erforderlich ist, hier muss der Besitzer die Störungsbeseitigung nur dulden.

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IMRRS 2022, 1241
NachbarrechtNachbarrecht
Kraneinsatz ist dem Nachbarn anzuzeigen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.2022 - 4 U 74/22

Das Benutzen des Nachbargrundstücks durch Überschwenken des Baukrans - mit oder ohne Lasten - muss der Bauherr dem Nachbarn zwei Wochen vor der Benutzung anzeigen, sonst kann er sich nicht auf das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht berufen.

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IMRRS 2022, 1084
NachbarrechtNachbarrecht
Wer sein Grundstück vertieft, muss das Nachbargrundstück stützen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2022 - 12 U 364/21

1. Wer ein Grundstück vertieft, hat für eine genügende anderweitige Befestigung zu sorgen. Die Befestigung muss so geartet sein, dass das Nachbargrundstück auch eine Belastung mit solchen weiteren Anlagen verträgt, mit deren Errichtung nach den gesamten Umständen, insbesondere den örtlichen Verhältnissen, vernünftigerweise zu rechnen ist.*)

2. Soweit eine Aufschüttung des höher gelegenen Grundstücks sich innerhalb dieses Rahmens hält, hat für die Absicherung des tiefer gelegenen Grundstücks nur dessen Eigentümer zu sorgen. Soweit weiterer Geländedruck durch eine darüber hinausgehende Aufschüttung des höher liegenden Grundstücks verursacht wurde, hat der Eigentümer des tiefer liegenden Grundstücks einen Anspruch auf Beseitigung der Störung.*)

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IMRRS 2022, 0984
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Grundstückvermessung auch in der Wohnung des Nachbarn?

BGH, Urteil vom 20.05.2022 - V ZR 199/21

1. Die in § 919 Abs. 1 BGB geregelte Mitwirkungspflicht des Nachbarn bei der Abmarkung setzt voraus, dass der Grenzverlauf festgestellt ist.*)

2. Aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis kann sich ein Anspruch des Grundstückseigentümers auf Duldung einer für die Grenzfeststellung erforderlichen Vermessung in der Wohnung des Nachbarn ergeben; der Umstand, dass Wohnungen für die amtliche Vermessung nach den Bestimmungen des einschlägigen Landesvermessungsgesetzes nur mit Einwilligung des Wohnungsinhabers betreten werden dürfen, schließt dies nicht aus.*)

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IMRRS 2022, 0943
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Einblick vom Nachbargrundstück ist üblich und sozialadäquat!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.07.2022 - 1 MN 132/21

1. In innerörtlichen Lagen besteht grundsätzlich nicht die berechtigte Erwartung, die Nachbargrundstücke würden in einer Weise bebaut, die Einsichtsmöglichkeiten möglichst gering hält; im Gegenteil sind Einsichtsmöglichkeiten bei heute gängigen Grundstücksgrößen üblich und als sozial adäquat hinzunehmen.*)

2. Abwägungsfehlerhaft aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist eine Planung erst dann, wenn die Nutzung einzelner Grundstücke empfindlich beschnitten wird, ohne dass es dafür einen sachlich einleuchtenden Grund gibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01, IBRRS 2003, 1958; ähnlich BVerwG, Beschluss vom 19.04.2000 - 4 BN 16.00).*)

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IMRRS 2022, 0927
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Nachträgliche Dämmung eines Altbaus darf auch in Berlin auf Nachbargrundstück ragen

BGH, Urteil vom 01.07.2022 - V ZR 23/21

1. Der gegen den Nachbarn gerichtete Anspruch des Grundstückseigentümers aus § 16a NachbG-BE auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung hat einzig zur Voraussetzung, dass die Überbauung zum Zwecke der Dämmung eines bereits bestehenden, an der Grundstücksgrenze errichteten Gebäudes erfolgt. Einschränkungen des Duldungsanspruchs, wie sie die Nachbarrechtsgesetze anderer Bundesländer enthalten, können der Regelung nicht unter Rückgriff auf "allgemeine Rechtsgrundsätze" oder im Wege der verfassungskonformen Auslegung entnommen werden.*)

2. Zur materiellen Verfassungsmäßigkeit von § 16a NachbG-BE.*)

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IMRRS 2022, 0881
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Keine andere Zufahrtsmöglichkeit: Besteht ein Notwegerecht?

BGH, Urteil vom 06.05.2022 - V ZR 50/21

Ein Notwegrecht kann sich weder aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis noch aus dem Schikaneverbot des § 226 BGB, sondern nur unter den Voraussetzungen von § 917 Abs. 1 BGB ergeben; danach richtet sich auch, ob der Nachbar Hindernisse beseitigen muss, die er auf seinem Grundstück errichtet hat, um die Nutzung des Wegs zu unterbinden.*)

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IMRRS 2022, 0866
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auch teilweise unentgeltliche Leistungen sind anfechtbar!

OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 16 U 36/18

Auch teilweise unentgeltliche Leistungen sind anfechtbar. Allerdings gilt dies nur, soweit die Beteiligten den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum überschritten haben. Dabei entscheidet zwar grundsätzlich die objektive Sach- und Rechtslage darüber, ob eine Gegenleistung vereinbart wurde und ob sie die Leistung des Schuldners wertmäßig ausgleicht. Allerdings sind auch die Vorstellungen der Beteiligten bei der Beurteilung mit zu berücksichtigen, ob eine Gegenleistung den Wert der Leistung des Schuldners erreicht, denen hinsichtlich dieser Einschätzung ein angemessener Bewertungsspielraum zusteht.

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IMRRS 2022, 0760
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wer auf Beseitigung klagt, kann keinen Schadensersatz verlangen!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2022 - 5 U 97/21

1. Ein durch Abgrabungen des Nachbarn zur Errichtung einer Grenzwand geschädigter Grundstückseigentümer, der als Schadensersatz zunächst die Wiederherstellung in Natur begehrt hatte, kann sein Interesse an der Wiederherstellung in Form von Geldersatz nur nach erfolgloser Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung geltend machen.*)

2. Sein diesbezügliches Anliegen erweist sich aber als treuwidrig, solange er daneben zugleich, auch im Rahmen eines anderen Klageverfahrens, weiterhin auf Beseitigung der Mauer anträgt.*)

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IMRRS 2022, 0687
NachbarrechtNachbarrecht
Baugenehmigung sperrt Beseitigungsanspruch wegen Abstandsflächenverstoß!

BGH, Urteil vom 28.01.2022 - V ZR 99/21

1. Ein quasinegatorischer Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruch, der auf die Verletzung einer nachbarschützenden Norm des öffentlichen Rechts als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB gestützt wird, ist ausgeschlossen, wenn und soweit die Grundstücksnutzung öffentlich-rechtlich bestandskräftig genehmigt wurde, die Genehmigung nach wie vor wirksam ist und die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit der nachbarschützenden Norm, auf die sich der Kläger stützt, Teil des vorgeschriebenen Prüfprogramms im (vereinfachten) Genehmigungsverfahren war (Bestätigung von Senat, Urteil vom 21.01.2022 - V ZR 76/20, IBRRS 2022, 1335).*)

2. Die Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung hat keinen Einfluss auf das Bestehen von Ansprüchen aus § 1004 Abs. 1 i.V.m. § 906 BGB (Bestätigung von Senat, IBR 1993, 314).*)

3. Es ist grundsätzlich zulässig, einen Hauptantrag durch Teilurteil abzuweisen und die Entscheidung über den Hilfsantrag zurückzustellen. Weiter erforderlich ist aber, dass auch im Übrigen die Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen ein Teilurteil ergehen kann; insbesondere muss die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen sein (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13, Rz. 14, IBRRS 2014, 1135 = VPRRS 2014, 0283, WM 2014, 1409; teilweise Aufgabe von Senat, Urteil vom 12.05.1995 - V ZR 34/94, IBRRS 1995, 0678 = NJW 1995, 2361).*)

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IMRRS 2022, 0643
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, ....

AG Seligenstadt, Urteil vom 20.04.2022 - 1 C 622/20

1. Verlangt der Kläger, der Nachbar möge Kameras entfernen, bedarf es nach dem Hessischen Schlichtungsgesetz keines Schlichtungsverfahrens.

2. Bei der Installation der Videoüberwachung auf einem Privatgrundstück muss sichergestellt sein, dass weder der angrenzende öffentliche Bereich noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen von den Kameras erfasst werden.

3. Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Dritter liegt nicht nur dann vor, wenn diese durch die Überwachung tatsächlich betroffen sind, sondern bereits dann, wenn Dritte eine Überwachung durch Kameras objektiv ernsthaft befürchten müssen (sog. Überwachungsdruck).

4. Dieser Überwachungsdruck muss anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls ermittelt werden und sowohl objektiv nachvollziehbar als auch verständlich erscheinen. Die Befürchtung, durch vorhandene Überwachungsgeräte überwacht zu werden, ist dann gerechtfertigt, wenn sie aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheinen. Dies ist etwa bei einem eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder weiteren objektiv Verdacht erregenden Umständen der Fall.

5. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung durch Videokameras und ähnliche Überwachungsgeräte beeinträchtigt hingegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen, die dadurch betroffen sein könnten, nicht. Deshalb ist die Installation einer Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück nicht rechtswidrig, wenn objektiv feststeht, dass dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden, wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich ist und wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.

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IMRRS 2022, 0525
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Für Wohngrundstück muss Notwegerecht auch Pkw-Fahrrecht umfassen!

OLG Schleswig, Urteil vom 01.04.2022 - 1 U 71/21

1. Der Eigentümer eines Grundstücks, das an keiner Stelle eine Verbindung zu einem öffentlichen Weg hat, kann von einem Nachbarn die Einräumung eines Notwegerechts verlangen, das auch ein Fahrrecht mit Kraftfahrzeugen umfasst. In diesem Fall dürfen auch Kraftfahrzeuge auf dem gefangenen Grundstück abgestellt werden.*)

2. Bei der Entscheidung, von welchem Nachbarn der Eigentümer des gefangenen Grundstücks die Einräumung eines Notwegerechts verlangen kann, kommt es nicht in erster Linie auf die Entfernung zu einem öffentlichen Weg an.*)

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IMRRS 2022, 0417
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch aus Bebauungsverbot verjährt: Dienstbarkeit erlischt vollumfänglich!

OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2022 - 7 U 75/21

1. Die Verjährung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs aus einer Grunddienstbarkeit (hier Bebauungsverbot) führt hier dazu, dass die Dienstbarkeit nach § 1028 Abs. 1 Satz 2 BGB insgesamt erlischt.*)

2. Für den Umfang des Erlöschens eines eingetragenen Bauverbots nach § 1028 BGB ist nicht auf die vorhandene Bebauung abzustellen, sondern auf Art und Umfang der eingetragenen Grunddienstbarkeit.*)

3. Bei einem zugunsten des herrschenden Grundstücks eingetragenen Bebauungsverbot für das Nachbargrundstück kann aus § 1028 Abs. 1 Satz 2, Hs.2 BGB (..."soweit" die Bestandsanlage mit der Dienstbarkeit im Widerspruch steht) nicht gefolgert werden, das Erlöschen sei lediglich auf die Dimensionen des Bestandsbaus beschränkt. Bei einem eingetragenen Bauverbot gibt es nämlich (im Unterschied z.B. zu einem Wasserbezugsrecht oder Wegerecht) keinen abgrenzbaren Teil der eingetragenen Grunddienstbarkeit, der im Hinblick auf die Bebauung bei einer solchen Grunddienstbarkeit nicht zur Geltung kommen könnte.*)

4. Wenn die Grundakte fehlt und für Auslegungszwecke nicht (mehr) zur Verfügung steht, kann der Zweck einer im Jahr 1889 eingetragenen Grunddienstbarkeit (hier Bebauungsverbot) nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden. Dies geht zu Lasten desjenigen, der sich auf einen bestimmten Zweck beruft (hier "Sicherung des freien Blicks nach Osten").*)

5. Das Beschwerderecht zur Wiederherstellung von zerstörten oder abhanden gekommenen Urkunden kann gegenüber dem Grundbuchamt nach § 14 Satz 2 GBWiederhV nur mit dem Ziel geltend gemacht werden, einen Widerspruch gegen den Inhalt des Grundbuchs einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen.*)

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IMRRS 2020, 1438
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zufahrts- und Leitungsrecht kann sich aus Baulast ergeben!

OLG Hamburg, Urteil vom 20.11.2020 - 6 U 106/14

Wenn auch eine Baulast nicht die Rechtswirkung einer Grunddienstbarkeit hat, so kann aus ihr im Einzelfall ein Zufahrts- und Leitungsrecht begründet werden.

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IMRRS 2022, 0153
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Bauordnungsrechts­vorschriften über Grenzabstand nachbarschützend?

AG Brandenburg, Urteil vom 17.12.2021 - 31 C 220/21

Zu den Schutzgesetzen i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB, deren Verletzung ein Grundstückseigentümer gem. § 1004 Abs. 1 BGB abwehren kann, gehören auch die Vorschriften des Bauordnungsrechts über den Grenzabstand, weil sie auch dem Interesse des Nachbarn an ausreichender Belichtung und Belüftung seines Grundstücks, an einem freien Ausblick und an der Vermeidung von Lärmimmissionen dienen.*)

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IMRRS 2022, 0119
NachbarrechtNachbarrecht
Eine Nachbarwand oder zwei Grenzwände?

BGH, Urteil vom 12.11.2021 - V ZR 25/21

1. Eine Nachbarwand kann von jedem der beiden Nachbarn in Richtung auf sein eigenes Grundstück benutzt werden; deshalb darf ein freiliegender Teil in Richtung auf das eigene Grundstück beispielsweise gestrichen, bepflanzt oder zur Verlegung von Leitungen genutzt werden, soweit die Mitbenutzung durch den anderen Nachbarn nicht beeinträchtigt wird.*)

2. Werden Reihen- oder Doppelhäuser durch einen zweischaligen Wandaufbau, also durch zwei separate Wände geschieden, handelt es sich nicht um eine Nachbarwand, sondern um zwei Grenzwände. Dies gilt auch, wenn die Grundstücksgrenze eine oder beide Wände schneidet und insoweit ein Überbau vorliegt. Für die sachenrechtliche Beurteilung ist zudem unerheblich, ob die Wände in einer solchen Stärke und Ausführung errichtet worden sind, dass sie jeweils für sich genommen den bauordnungsrechtlichen Vorschriften oder anerkannten Regeln der Technik für eine freistehende Gebäudeaußenwand genügen.*)

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IMRRS 2022, 0011
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarhaftung bei Verstoß gegen gute fachliche Praxis bei Herbizidausbringung

OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2021 - 24 U 74/16

1. Chemische Pflanzenschutzmittel, die auf einem Grundstück versprüht werden und dann durch den Wind oder ähnliche Ursachen auf das Nachbargrundstück gelangen, sind jedenfalls dann Einwirkungen i.S.d. § 906 BGB, wenn es sich um eine Konzentration handelt, die die Nutzung eines Nachbargrundstücks für einen an nachvollziehbaren Kriterien ausgerichteten ökologischen Landbau beeinträchtigt.*)

2. Die Annahme eines Anscheinsbeweises, dass ein auf einem Grundstück ausgebrachtes Herbizid auf ein Nachbargrundstück einwirkt, kann in Betracht kommen, wenn beim Ausbringen des Herbizids gegen die gute fachliche Praxis verstoßen worden ist und nicht ebenso ein Dritter als Verursacher in Betracht kommt.*)

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Online seit 2021

IMRRS 2021, 1392
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NachbarrechtNachbarrecht
Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln

BGH, Urteil vom 12.11.2021 - V ZR 115/20

1. Ob eine landesgesetzliche Vorschrift das Eigentum an Grundstücken zu Gunsten der Nachbarn i.S.v. Art. 124 EGBGB "anderen" als den im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Beschränkungen unterwirft, so dass die Gesetzgebungskompetenz des Landes besteht, lässt sich nur auf der Grundlage einer vergleichenden Gesamtwürdigung der bundes- und landesrechtlichen Regelungen bestimmen.*)

2. Das Landesrecht darf Beschränkungen enthalten, die dieselbe Rechtsfolge wie eine vergleichbare nachbarrechtliche Regelung des Bundes anordnen, aber an einen anderen Tatbestand anknüpfen und einem anderen Regelungszweck dienen; allerdings muss dabei die Grundkonzeption des Bundesgesetzes gewahrt bleiben.*)

3. Regelungen, die den Grundstückseigentümer zur Duldung einer nachträglichen grenzüberschreitenden Wärmedämmung des Nachbargebäudes verpflichten, sind aufgrund des Vorbehalts in Art. 124 EGBGB von der Gesetzgebungskompetenz der Länder umfasst (hier: § 23a Abs. 1 NachbG-NW).*)

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IMRRS 2021, 1329
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ImmobilienImmobilien
Ein "böser" Nachbar ist kein Grundstücksmangel!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.11.2021 - 10 U 6/20

1. Schikanöses oder sogar kriminelles Verhalten eines Nachbarn begründet keinen Sachmangel eines Grundstücks. Auch eine vorvertragliche Aufklärungspflicht für den Verkäufer eines Grundstücks besteht nur, wenn Beeinträchtigungen erheblichen Ausmaßes zu erwarten sind.*)

2. § 238 StGB und § 241 StGB sind Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB.*)

3. Wer seine Nachbarn durch Nachstellungen und Bedrohungen in adäquat kausaler Weise zum Wegzug veranlasst, ist zum Ersatz derjenigen Schäden verpflichtet, die den Nachbarn durch Maßnahmen zur Wiederherstellung ihres persönlichen Sicherheitsgefühls entstehen (hier: Umzugskosten sowie Notarkosten und Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines neuen Wohnhauses). Demgegenüber sind bloße Vermögensfolgeschäden (hier: Wertverlust am verlassenen Eigenheim, Nebenkosten dessen Veräußerung) nicht vom Schutzzweck der verletzten Strafnormen erfasst.*)

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IMRRS 2021, 1034
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ImmobilienImmobilien
Schuldrechtliches Wegerecht zu Gunsten des Nachbarn?

LG Aachen, Beschluss vom 05.08.2021 - 3 S 2/21

1. Bei einem zu Gunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründeten Wegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarn nicht aufgehoben werden darf.*)

2. Die schuldrechtliche Begründung eines Wegerechts steht dem Eintragungsgrundsatz nicht entgegen.*)

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IMRRS 2021, 0562
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BauträgerBauträger
Bauträger verursacht Schaden beim Nachbarn: Wohnungseigentümergemeinschaft haftet!

OLG Köln, Urteil vom 21.04.2021 - 16 U 124/20

1. Mittelbarer Handlungsstörer ist nach wertender Betrachtung auch derjenige, der die Beeinträchtigung eines Dritten (hier: Nachbarn) durch einen anderen in adäquater Weise durch seine Willensbetätigung verursacht, er also zurechenbar den störenden Zustand herbeigeführt hat. Wesentliche Zurechnungskriterien sind dabei u. a. die Veranlassung, die Gefahrenbeherrschung oder die Vorteilsziehung (BGH, IMR 2015, 158).

2. Danach haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft nach Besitzübergabe und teilweiser Eigentumsumschreibung an die Erwerber - auch ohne Beschlussfassung - gegenüber dem Nachbarn verschuldensunabhängig für einen vom Bauträger bei Nachbesserungsarbeiten verursachten Schaden. Die Kenntnis des Verwalters von den Maßnahmen ist nicht erforderlich.

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IMRRS 2021, 0801
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NachbarrechtNachbarrecht
Darf man den Nachbarn filmen?

AG Mainz, Urteil vom 26.02.2021 - 86 C 286/18

Zu den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen unerlaubter Anfertigung von Lichtbildern.

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IMRRS 2021, 0819
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NachbarrechtNachbarrecht
Zufahrt über ein eigenes Grundstück möglich: Kein Wegerecht auf fremdem Grundstück

BGH, Urteil vom 16.04.2021 - V ZR 85/20

1. Ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt nicht in Betracht, wenn der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks eine Zufahrt zu diesem in zumutbarer Weise über ein anderes, in seinem Eigentum stehendes Grundstück errichten kann; in diesem Fall kann das Notwegerecht allenfalls befristet und längstens bis zur Herstellung der anderweitigen Verbindung mit dem öffentlichen Weg zugesprochen werden.*)

2. Erfordert die Errichtung einer Zufahrt zu dem verbindungslosen Grundstück eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans und kommt in Betracht, dass der Eigentümer einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf deren Erteilung hat, ist es ihm grundsätzlich zuzumuten, diesen gerichtlich durchzusetzen; ob eine solche Klage vor den Verwaltungsgerichten hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, muss das Zivilgericht bei der Entscheidung über das Bestehen des Notwegerechts in eigener Zuständigkeit prüfen.*)

3. Ein durch eine Grunddienstbarkeit gesichertes Wegerecht gewährt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks einen Vorteil i.S.v. § 1019 BGB nur für dieses, nicht aber für weitere, in seinem Eigentum stehende oder von ihm genutzte Grundstücke; eine Benutzung des dienenden Grundstücks auch für Zwecke anderer Grundstücke als des herrschenden ist grundsätzlich widerrechtlich (Bestätigung von Senat, Urteil vom 05.10.1965 - V ZR 73/63, BGHZ 44, 171; Urteil vom 06.06.2003 - V ZR 318/02, IBRRS 2003, 1962 = WM 2004, 190).*)

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IMRRS 2021, 0759
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NachbarrechtNachbarrecht
Auch wenn der Baum abstirbt: Überhängende Äste dürften abgeschnitten werden!

BGH, Urteil vom 11.06.2021 - V ZR 234/19

Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 BGB ist - vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Beschränkungen eines Rückschnitts - nicht deshalb ausgeschlossen, weil durch die Beseitigung des Überhangs das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht.*)

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IMRRS 2021, 0719
NachbarrechtNachbarrecht
Hammerschlags- und Leiterrecht auch für Unterfangungsarbeiten!

OLG Köln, Urteil vom 20.05.2021 - 18 U 17/20

1. Das Recht zur Benutzung des Nachbargrundstücks nach § 24 NachbG-NW ist nicht beschränkt auf Handlungen rein im oberirdischen Raum.*)

2. Zur Frage unverhältnismäßiger substantieller Beeinträchtigung durch die Beseitigung von Anpflanzungen.*)

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IMRRS 2021, 0702
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ImmobilienImmobilien
Einfriedungsinteresse vs. Wegerechtsausübung

BGH, Urteil vom 16.04.2021 - V ZR 17/20

Das lediglich allgemeine, von einem konkreten Sicherungsbedürfnis losgelöste Interesse des Eigentümers, sein mit einem Wegerecht belastetes Grundstück einzufrieden, kann für sich genommen einen Anspruch gegen den dienstbarkeitsberechtigten Nachbarn, ein auf dem Weg an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angebrachtes Tor nach jeder Durchfahrt zu schließen, nicht begründen; vielmehr sind das Einfriedungsinteresse des Eigentümers und das Interesse des Berechtigten an der ungehinderten Ausübung seines Wegerechts unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gegeneinander abzuwägen.*)

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IMRRS 2021, 0532
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NachbarrechtNachbarrecht
Eigentümer verursacht Schaden auf Nachbargrundstück: Haftet Eigentümer oder die Gemeinschaft?

AG Bielefeld, Urteil vom 12.11.2020 - 408 C 133/18

1. Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen nur dann zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen.

2. Liegen die Versorgungsleitungen in der Grenzwand zum Nachbargebäude und steht diese Grenzwand vollständig auf dem Nachbargrundstück, steht die Grenzwand im Alleineigentum des Nachbarn und kann somit kein Gemeinschaftseigentum sein.

3. Deshalb ist eine baulich-funktionale Betrachtung geboten und darauf abzustellen, ob der betreffende Gebäudebestandteil ausschließlich einer Sondereigentumseinheit dient und von dort aus i.S.d. § 5 Abs. 1 WEG beseitigt, verändert oder eingefügt werden kann, ohne die anderen Wohnungseigentümer zu beeinträchtigen.

4. Steht die Art, Ausführung und der Verlauf der Wasserleitungen im Ermessen der jeweiligen Sondereigentümer, so sind damit diese und nicht die Wohnungseigentumsgemeinschaft Störer und somit schadensersatzpflichtig, wenn sie bei Sanierungsarbeiten die Wasserleitungen beschädigen und damit beim Nachbarn Feuchte- und Schimmelschäden verursachen.

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IMRRS 2021, 0424
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbar holt Beweissicherungsgutachten ein: Kosten werden nicht erstattet!

OLG Köln, Urteil vom 15.03.2021 - 5 U 100/20

Ein Anspruch auf Erstattung eines sog. Beweissicherungsgutachtens folgt - zumindest im Regelfall - weder aus dem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch noch aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag.

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IMRRS 2021, 0360
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NachbarrechtNachbarrecht
Nachbar fühlt sich überwacht: Müssen Kameras weg?

LG Frankenthal, Urteil vom 16.12.2020 - 2 S 195/19

1. Grundsätzlich ist eine Überwachung durch eine Videokamera auf das eigene Grundstück zu beschränken; nur bei das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwiegenden Interessen des Betreibers der Videoüberwachungsanlage dürfen auch öffentliche Verkehrsflächen und Zugänge zu fremden Grundstücken erfasst werden.

2. Auch bei der Ausrichtung von Überwachungskameras allein auf das eigene Grundstück des Grundstückseigentümers kann das Persönlichkeitsrecht Dritter beeinträchtigt sein, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen.

3. Die ernsthafte Befürchtung der Überwachung durch die Überwachungskamera eines Nachbarn besteht, wenn sie aufgrund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheint, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarstreit oder aufgrund objektiv Verdacht erregender Umstände.

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IMRRS 2021, 0212
NachbarrechtNachbarrecht
Gemeinsame Giebelwand wird durch Brand beschädigt: Ansprüche des Nachbarn?

BGH, Urteil vom 22.01.2021 - V ZR 12/19

1. Wird ein Grundstück so geteilt, dass eine Giebelmauer, an die von beiden Seiten angebaut ist, auf der neuen Grundstücksgrenze steht, wird die Mauer hierdurch im Zweifel eine gemeinschaftliche Grenzeinrichtung i.S.v. § 921 BGB.*)

2. Brennt ein an eine gemeinsame Giebelmauer (Nachbarwand) angebautes Gebäude ab, so dass die Mauer freigelegt und in ihrer Funktionstüchtigkeit als Abschlusswand des Nachbargebäudes beeinträchtigt wird, hat der Nachbar einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 analog i.V.m. § 922 Satz 3 BGB gegen den Eigentümer des von dem Brand betroffenen Grundstücks auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Nachbarwand. Ob und gegebenenfalls in welchem Maß die Wand zu dämmen ist, hängt davon ab, ob und in welchem Umfang sie vor ihrer Freilegung (auch) die Funktion hatte, das Nachbargebäude vor Wärmeverlust zu schützen; dies ist nach den konkreten Umständen bei der Errichtung der Wand bzw. der Teilung des Grundstücks zu beurteilen oder gegebenenfalls nach dem Zustand, den die Wand aufgrund einer gemeinschaftlichen Ertüchtigung durch die Nachbarn zuletzt aufwies.*)

3. Der Anspruch des Nachbarn aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 analog i.V.m. § 922 Satz 3 BGB auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der durch einen Brand freigelegten gemeinsamen Giebelwand ist kein Ersatzanspruch i.S.v. § 86 Abs. 1 VVG; er geht nicht auf die Gebäudeversicherung des Nachbarn über, wenn diese den durch den Brand an seinem Gebäude entstandenen Schaden reguliert.*)

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IMRRS 2021, 0171
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NachbarrechtNachbarrecht
Mieter verursacht Schaden beim Nachbarn: Haftet der Vermieter als Eigentümer?

BGH, Urteil vom 18.12.2020 - V ZR 193/19

Der vermietende Eigentümer (hier: Teileigentümer) haftet nicht als Zustandsstörer, wenn der Schaden zwar von einem in seinem Eigentum stehenden Bauteil bzw. Gerät ausgeht, aber allein auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Mieters zurückzuführen ist; nur wenn feststeht, dass die Beschaffenheit des Bauteils bzw. Geräts nicht ordnungsgemäß war und für den Schadenseintritt zumindest mitursächlich gewesen sein kann, kann der Schaden in wertender Betrachtung (auch) dem Eigentümer zuzurechnen sein.*)

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IMRRS 2021, 0014
NachbarrechtNachbarrecht
Pflanzenschutz falsch ausgebracht: Landwirt haftet Nachbarn für Ernteausfälle!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2020 - 5 U 343/19

Wird ein Grundstück durch auf einem Nachbargrundstück ausgebrachte chemische Mittel oberhalb zulässiger Grenz- oder Richtwerte verunreinigt, liegt keine vom Eigentümer des verunreinigten Grundstücks hinzunehmende unwesentliche Beeinträchtigung i.S.d. § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB vor.

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IMRRS 2021, 0005
ImmobilienImmobilien
Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot: Nachbar kann Unterlassung verlangen!

BGH, Urteil vom 27.11.2020 - V ZR 121/19

1. Das Gebot der Rücksichtnahme zählt zu den nachbarschützenden Normen des öffentlichen Baurechts, deren Verletzung einen (quasinegatorischen) verschuldensunabhängigen Unterlassungsanspruch des Nachbarn gem. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB begründen kann.*)

2. Weist das Verwaltungsgericht die auf die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Baugenehmigung gerichtete Klage mit der tragenden Begründung ab, dass das Bauvorhaben materiell baurechtswidrig ist, weil es gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt, steht dieser Verstoß für einen nachfolgenden Zivilprozess unter denselben Beteiligten bzw. Parteien bindend fest.*)

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Online seit 2020

IMRRS 2020, 1404
NachbarrechtNachbarrecht
Muss eine Wärmepumpe Abstandsflächen einhalten?

VG Mainz, Urteil vom 30.09.2020 - 3 K 750/19

Eine Luftwärmepumpe mit einer Höhe von ca. 1,3 m und einer Länge von 0,9 m entfaltet keine gebäudegleiche Wirkung und muss daher keine Abstandsfläche zum Nachbargrundstück einhalten.

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IMRRS 2020, 1283
NachbarrechtNachbarrecht
Schwenken eines Baukrans fällt unter Hammerschlags- und Leiterrecht!

OLG München, Urteil vom 15.10.2020 - 8 U 5531/20

1. Das Schwenken eines Baukrans über den Luftraum eines Nachbargrundstücks fällt unter das Hammerschlags- und Leiterrecht gem. Art. 46 b Abs. 1 BayAGBGB. Demzufolge ist hierbei auch das sich aus Art. 46 b Abs. 3 BayAGBGB ergebende Verfahren einhalten.*)

2. Auch in Bayern ist die Anzeige gem. Art. 46 b Abs. 3 BayAGBGB Voraussetzung für die Ausübung des Rechts, nicht aber Bedingung des Duldungsanspruchs. Erklärt sich der Verpflichtete nicht, darf der Berechtigte das Nachbargrundstück ohne Weiteres für die Durchführung der Arbeiten betreten und nutzen. Verweigert der Verpflichtete dies, darf der Berechtigte das Recht - außer in dem Fall des Notstands (§ 904 BGB) - nicht im Wege der Selbsthilfe durchsetzen. Vielmehr muss er Duldungsklage erheben und darf das Nachbargrundstück erst auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung in Anspruch nehmen.*)

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