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Derzeit 48.032 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Prozessuales 49 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 116 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Prozessrecht

49 Urteile - (116 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IMRRS 2024, 0533
NotareNotare
Bewertungsfehler macht Prüfer nicht voreingenommen!

BGH, Beschluss vom 04.03.2024 - NotZ(Brfg) 2/23

Ist in der notariellen Fachprüfung eine Aufsichtsarbeit wegen eines Bewertungsfehlers des Prüfers neu zu bewerten, ist die Neubewertung aus Gründen der Chancengleichheit in der Regel durch die ursprünglichen Prüfer vorzunehmen, soweit diese nicht als befangen anzusehen sind. Allein der Umstand, dass einem Prüfer ein Bewertungsfehler angelastet wird, ist dabei nicht geeignet, die Unvoreingenommenheit des Prüfers in Frage zu stellen (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 19.05.2016 - 6 B 1/16, BeckRS 2016, 47406).*)

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IMRRS 2024, 0532
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Auch selbständige Beweisverfahren sind Geschäftsgeheimnisstreitsachen!

BGH, Beschluss vom 09.11.2023 - I ZB 32/23

1. Unter die Geschäftsgeheimnisstreitsachen im Sinne des § 16 Abs. 1 GeschGehG fallen auch selbständige Beweisverfahren.*)

2. Soweit § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG die Anfechtbarkeit von Anordnungen nach § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GeschGehG beschränkt, gilt dies nicht für in einem selbständigen Beweisverfahren ergangene Anordnungen. Insbesondere kann ein dem selbständigen Beweisverfahren eventuell nachfolgendes Klageverfahren nicht als Hauptsache im Sinne des § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG zu dem selbständigen Beweisverfahren angesehen werden.*)

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IMRRS 2024, 0511
ProzessualesProzessuales
Wann liegt eine WEG-Streitigkeiten vor?

LG Augsburg, Beschluss vom 23.02.2023 - 42 S 641/23

1. Entscheidend für die Frage, ob eine Wohnungseigentumssache oder eine allgemeine Zivilsache vorliegt, ist die Klagebegründung; maßgebend ist hierbei allerdings nicht die jeweilige Anspruchsgrundlage, aus der die Ansprüche geltend gemacht werden, sondern ob das von Klägerseite in Anspruch genommene Recht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist.

2. Wird auf das wohnungseigentumsrechtliche Gemeinschaftsverhältnis und die damit einhergehenden Treuepflichten abgestellt, liegt demnach eine Wohnungseigentumssache vor.

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Online seit gestern

IMRRS 2024, 0526
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Revisionsgericht kann Sicherheitsleistung nicht herabsetzen

BGH, Beschluss vom 26.03.2024 - VIII ZR 22/24

1. Einem Antrag auf Herabsetzung der nach dem Berufungsurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zu leistenden Sicherheit durch das Revisionsgericht fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 03.04.1996 - XII ZR 26/96, IBRRS 1996, 0099; vom 13.08.1998 - III ZR 81/98, IBRRS 1998, 0296 = NJW-RR 1999, 213).*)

2. Zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Abänderung der Art einer gerichtlich angeordneten Sicherheitsleistung - hier nach § 711 Satz 2, § 709 Satz 2 ZPO - durch das Revisionsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 04.03.1966 - VIII ZR 20/66, IBRRS 1966, 0232 = NJW 1966, 1028; vom 03.04.1996 - XII ZR 26/96, IBRRS 1996, 0099; vom 13.08.1998 - III ZR 81/98, IBRRS 1998, 0296 = NJW-RR 1999, 213).*)

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IMRRS 2024, 0527
ProzessualesProzessuales
Klagerücknahme wirksam: Keine Umdeutung in Erledigungserklärung!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.10.2023 - 7 W 65/23

1. Auch Prozesshandlungen können umgedeutet werden. Die Umdeutung setzt eine unwirksame Parteihandlung voraus.

2. Eine Umdeutung einer Klagerücknahme in eine Erledigungserklärung kommt nicht in Betracht, wenn die erklärte Klagerücknahme wirksam war.

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Online seit 16. April

IMRRS 2024, 0525
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ausgangskontrolle umfasst Abgleich von Fristenkalender und Eingangsbestätigung!

OLG Dresden, Beschluss vom 04.03.2024 - 4 U 1980/23

1. Zur gebotenen Ausgangskontrolle, die sicherstellen soll, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig beim zuständigen Gericht eingeht, gehört insbesondere ein Abgleich mit dem Fristenkalender und die Prüfung der Eingangsbestätigung des Gerichts.*)

2. Sieht der Rechtsanwalt davon ab, diese Aufgaben seinem Büropersonal zu übertragen, hat er selbst hierfür Sorge zu tragen.*)

3. Mit einem Wiedereinsetzungsantrag, in dem lediglich glaubhaft gemacht wird, infolge des Umstandes, dass die Versendung eines Schriftsatz einen „alltäglichen Routinevorgang“ darstelle, an den infolgedessen „keine unmittelbare Erinnerung" mehr besteht, genügt der Rechtsanwalt seiner Darlegungslast nicht.*)

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IMRRS 2024, 0524
ProzessualesProzessuales
Wann liegt Eilbedürftigkeit („Dringlichkeit“) vor?

OLG Bamberg, Beschluss vom 13.02.2024 - 6 U 42/23

1. Der Verfügungsgrund der Eilbedürftigkeit (auch „Dringlichkeit“) liegt vor, wenn die objektiv begründete Gefahr besteht, dass durch Veränderung des status quo die Rechtsverwirklichung des Gläubigers mittels des im Hauptsacheprozess erlangten Urteils einschließlich dessen Vollstreckung vereitelt oder erschwert werden könnte.

2. Den Verfügungsgrund der Eilbedürftigkeit hat der Gläubiger glaubhaft zu machen

3. Die Eilbedürftigkeit ist von der materiell-rechtlich notwendigen Wiederholungsgefahr zu unterscheiden und getrennt von dieser glaubhaft zu machen.

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Online seit 15. April

IMRRS 2024, 0523
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ein Mandant bleibt ein Mandant!

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.04.2024 - 4 W 32/24

Vertritt ein Rechtsanwalt im streitigen Verfahren erster Instanz nur einen Auftraggeber und erst in der nachfolgenden Berufungsinstanz mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für die erste Instanz nach Nr. 3100 RVG-VV nicht, weil die Vertretung in der ersten Instanz und die Vertretung im Berufungsverfahren nicht dieselbe Angelegenheit i.S.d. Nr. 1008 RVG-VV sind.*)

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IMRRS 2024, 0520
ProzessualesProzessuales
Wer drei Wochen (mehr) Zeit hat, dem ist es nicht dringlich!

LG Darmstadt, Urteil vom 18.03.2024 - 18 O 7/24

Ein Terminsverlegungsantrag, der zu einer Verzögerung von drei Wochen führt, kann die Annahme einer fehlenden Dringlichkeit rechtfertigen.*)

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IMRRS 2024, 0521
ProzessualesProzessuales
Keine Klage auf Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2024 - 2 A 2372/22

Ein Klagebegehren, das auf die Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung unabhängig von der Möglichkeit der Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange gerichtet ist, ist unzulässig.*)

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Online seit 12. April

IMRRS 2024, 0507
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch ein Einzelanwalt muss seinen Namen angeben!

OLG Celle, Urteil vom 08.04.2024 - 6 U 28/23

Auch ein elektronisches Dokument eines Einzelanwalts muss bei Übermittlung aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach eine einfache Signatur durch Wiedergabe des Namens am Ende des Textes enthalten.*)

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IMRRS 2024, 0506
ProzessualesProzessuales
Berufungsschriftsatz aus Textbausteinen: Berufung (un-)zulässig?

OLG Celle, Urteil vom 04.04.2024 - 5 U 31/23

1. Die Zulässigkeit einer Berufung setzt voraus, dass ihre Berufungsbegründung auf den konkreten Streitfall zugeschnitten ist.*)

2. Ob eine Berufungsbegründung, die im Rahmen eines „Massenverfahrens“ ersichtlich zur vielfachen Verwendung in verschiedenen Verfahren vorgesehen und im Wesentlichen aus Textbausteinen zusammengesetzt ist, den diesbezüglich bestehenden Anforderungen standhält, ist im Einzelfall zu prüfen.*)

3. Der Umstand, dass die Klagepartei in ihren Schriftsätzen Tatsachenvortrag hält, den die sie vertretenen Prozessbevollmächtigten wortwörtlich in gleicher Weise in diversen weiteren Parallelverfahren für andere von ihnen vertretene Klageparteien halten, steht der Schlüssigkeit dieses Vorbringens nicht entgegen und kann allenfalls im Rahmen einer diesbezüglichen Beweiswürdigung mit bedacht werden.*)

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IMRRS 2024, 0364
ProzessualesProzessuales
Verwalter, übernehmen Sie - aber nur, wenn Sie wollen!

LG Landau, Urteil vom 11.08.2023 - 5 S 39/22

1. Selbst wenn die einem Eigentümer erteilte "Vollmacht" zur Geltendmachung von Auskunftsansprüchen ab der Bestellung eines neuen Verwalters erlöschen sollte und ein Rechtsstreit vom neuen Verwalter übernommen werden müsste, kann der neue Verwalter rückwirkend (selbst in der Berufungsinstanz) die Prozessführung durch den Eigentümer genehmigen.

2. Die rückwirkende Genehmigung der Prozessführung als Ganzes durch den gesetzlichen Vertreter bedarf keiner Zustimmung des Gegners.

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Online seit 11. April

IMRRS 2024, 0504
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nur Nebenforderung erörtert: Nur reduzierte Terminsgebühr!

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2024 - 4 W 20/24

Beziehen sich Erörterungen der im Termin allein anwesenden Partei mit dem Gericht ausschließlich auf eine Nebenforderung - nämlich den Anspruch auf Verzugszinsen, konkret den Beginn der Verzinsungspflicht - und nimmt die Klagepartei auf einen erst im Termin erfolgenden Hinweis des Gerichts hin die Klage hinsichtlich der Nebenforderung teilweise zurück, ist es geboten, von dem Grundsatz abzuweichen, dass im Säumnistermin eine volle 1,2-Terminsgebühr auf den vollen Gegenstandswert entsteht.*)

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IMRRS 2024, 0494
ProzessualesProzessuales
Partei beerbt Gegner: Kostenentscheidung für Streithelfer bleibt!

BGH, Beschluss vom 14.02.2024 - IV ZB 16/23

Wenn ein Verfahren in der Hauptsache endet, weil die Partei des Rechtsstreits Alleinerbin ihres Gegners geworden ist, hat die zuvor zu Gunsten eines Streithelfers ergangene Kostenentscheidung weiter Bestand und kann Grundlage der Kostenfestsetzung sein.*)

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IMRRS 2024, 0503
ProzessualesProzessuales
Aufwand für Beratungstermine = erstattungsfähige Aufwendungen?

AG Bautzen, Beschluss vom 11.11.2023 - 21 C 130/22

Der Aufwand für Beratungstermine können erstattungsfähige vorbereitende notwendige Aufwendungen sein.*)

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Online seit 10. April

IMRRS 2024, 0492
SachverständigeSachverständige
Durchsetzung des Anspruchs "nicht möglich": Abtretungsvereinbarung (un-)wirksam?

BGH, Urteil vom 23.01.2024 - VI ZR 357/22

Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, wonach der Geschädigte aufgrund der Abtretung seines Anspruchs auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Unfallgegner an den Sachverständigen nur dann auf Zahlung des Honorars in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Durchsetzung des Anspruchs "nicht möglich" ist.*)

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IMRRS 2024, 0493
RechtsanwälteRechtsanwälte
Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an Ausgangskontrolle?

BGH, Beschluss vom 30.01.2024 - VIII ZB 85/22

Zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze - hier: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA; im Anschluss an BGH, IBR 2021, 498 = IMR 2021, 426; BGH, IBRRS 2022, 1977 = IMR 2022, 375; BGH, IBR 2023, 377 = IMRRS 2023, 0597; jeweils m.w.N.).*)

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IMRRS 2024, 0481
ProzessualesProzessuales
Terminsaufhebung nach Mandatsniederlegung?

BFH, Beschluss vom 13.03.2024 - VIII B 4/23

Im Anschluss an die Mandatsniederlegung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor der mündlichen Verhandlung kann ein erheblicher Grund für eine Terminsaufhebung trotz dauerhafter Erkrankung des sich danach selbst vertretenden Klägers fehlen, wenn der Kläger die Mandatsniederlegung als Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH selbst verursacht hat.*)

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IMRRS 2024, 0472
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Feststellung der Minderungsberechtigung: Ist ein unbezifferter Antrag zulässig?

AG Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2023 - 3 C 294/23

1. Wird durch einen Mieter die gerichtliche Feststellung seiner Minderungsberechtigung wegen eines Mietmangels begehrt, ist ein unbezifferter Antrag zulässig.

2. Eine Klage auf Feststellung des Rechts zur Mietminderung ist hinreichend begründet, wenn die Mängel substanziiert dargelegt werden.

3. Wirkt sich ein Mangel nur periodisch in einem vorhersehbaren Zeitraum erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist die Mietminderungsquote der jeweiligen Jahreszeit entsprechend anzupassen.

4. Bei Ausfall der Heizung im Wohnzimmer ist während der Wintermonate eine Minderung um 30%, in den Sommermonaten um 5% gerechtfertigt.

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Online seit 9. April

IMRRS 2024, 0491
BauvertragBauvertrag
Auftraggeberanweisung sticht Bedenkenanzeige: Arbeitseinstellung ist unzulässig!

BGH, Urteil vom 01.02.2024 - VII ZR 171/22

1. Der Auftraggeber eines VOB/B-Vertrags kann den Vertrag kündigen, wenn eine verbindliche Vertragsfrist für den Beginn der Ausführung vereinbart wurde, zu der der Auftragnehmer mit den ihm obliegenden Arbeiten nicht begonnen hat und der Auftraggeber zuvor erfolglos eine Frist zur Vertragserfüllung, verbunden mit der Androhung einer Kündigung des Auftrags, gesetzt hat.

2. Auch wenn der Auftragnehmer mehrfach schriftlich Bedenken gegen die Ausführung der Leistung mitgeteilt hat, scheidet ein Leistungsverweigerungsrecht aus, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich angewiesen hat, mit den Arbeiten zu beginnen, und der Auftraggeber dadurch das Risiko einer mangelhaften Ausführung übernommen hat.

3. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO lässt im Falle eines in der ersten Instanz unterlaufenen Verfahrensfehlers, zu dem auch die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des erstinstanzlichen Gerichts zählt, eine Zurückverweisung der Sache an das Landgericht grundsätzlich nur dann zu, wenn aufgrund des Verfahrensmangels außerdem eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist (Anschluss an BGH, Beschluss vom 17.03.2008 - II ZR 313/06, NJW 2008, 1672 = IBRRS 2008, 1518 = IMRRS 2008, 1029).*)

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IMRRS 2024, 0501
ProzessualesProzessuales
VU-Zustellung und Fristwahrung des Einspruchs ist von Amts wegen zu prüfen!

BGH, Beschluss vom 21.02.2024 - XII ZR 65/23

Die Zustellung eines Versäumnisurteils und die Fristwahrung eines dagegen gerichteten Einspruchs ist gem. § 341 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu prüfen. § 531 Abs. 2 ZPO ist insoweit nicht anwendbar (im Anschluss an BGH Urteil vom 20.05.2014 - VI ZR 384/13, NJW-RR 2014, 1532 = IBRRS 2014, 1763 = IMRRS 2014, 0925, und Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894 = IBR 2018, 601 = IMRRS 2018, 0843).*)

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IMRRS 2024, 0482
ProzessualesProzessuales
Kein selbständiges Beweisverfahren bei fehlenden Anknüpfungstatsachen!

OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2022 - 9 W 5/22

Der Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ist (ausnahmsweise) mangels rechtlichen Interesses unzulässig, wenn der Sachverständige keine Anknüpfungstatsachen für seine Begutachtung hat, da das Beweismittel in einem solchen Fall untauglich ist.

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Online seit 8. April

IMRRS 2024, 0457
BauvertragBauvertrag
Fehlerhafte Vorgaben umgesetzt: Leistung mangelhaft ausgeführt!

OLG Celle, Urteil vom 06.03.2024 - 14 U 81/23

1. Der (Bau-)Unternehmer hat ein funktionstaugliches (Bau-)Werk zu errichten. Er hat nicht nur eine möglicherweise fehlerhafte Leistungsbeschreibung umzusetzen, sondern schuldet einen funktionalen Bauerfolg.

2. Ein (Bau-)Unternehmer sichert üblicherweise bei Vertragsschluss (stillschweigend) einen Standard zu, der jedenfalls den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

3. Widersprechen die "geschriebenen" Vertragsbestandteile den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ist der Unternehmer gleichwohl dazu verpflichtet, ein mangelfreies (Bau-)Werk herzustellen.

4. Das Hinwegsetzen über die Ausführungen eines Sachverständigen erfordert die Darlegung eigener Sachkunde.*)

5. Eine vermeintliche Sachkunde über das Reiten von Pferden vermittelt keine Sachkunde über den Reitplatzbau.*)

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IMRRS 2024, 0451
NotareNotare
Wer trägt die Kosten eines abgebrochenen Beurkundungstermins?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2024 - 19 W 15/24

1. Ein Auftrag an den Notar gemäß § 29 Nr. 1 GNotKG kann durch eine telefonische Besprechung mit dem Notar oder inhaltliche Änderungswünsche in dem Beurkundungstermin erteilt werden.*)

2. Es kann ermessensfehlerfrei sein, die gesamten Notarkosten bei dem Verfahrensbeteiligten zu erheben, der das Beurkundungsverfahren abgebrochen hat.*)

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IMRRS 2024, 0464
ProzessualesProzessuales
Verweisungsbeschluss ist grundsätzlich bindend!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2024 - 1 AR 2/24

1. Die Verweisung eines Rechtsstreits ist für das Gericht, an das die Sache verwiesen wird, grundsätzlich bindend.

2. Die Bindungswirkung kann nur ausnahmsweise infolge der Verletzung höherrangigen (Verfassungs-)Rechts entfallen.

3. Einfache Rechtsfehler rechtfertigen die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung grundsätzlich nicht. Hinzukommen muss vielmehr, dass die Verweisung offenbar gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist, also gleichsam jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt.

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IMRRS 2024, 0479
ProzessualesProzessuales
Blätter in der E-Akte haben keine Rückseite

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2024 - 4 E 578/23

Die An­ga­be "Blatt" statt "Seite" bei der Num­me­rie­rung in einer elek­tro­nisch ge­führ­ten Akte be­deu­tet nicht, dass das Ge­richt ir­gend­wel­che In­for­ma­tio­nen auf der Rück­sei­te ver­steckt hat.

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Online seit 5. April

IMRRS 2024, 0460
ProzessualesProzessuales
Auch ein promovierter Richter ist kein Arzt!

BGH, Beschluss vom 12.03.2024 - VI ZR 283/21

Zur Verletzung rechtlichen Gehörs durch Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei der Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage (hier: Einschränkung der Arbeitsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen).*)

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Online seit 4. April

IMRRS 2024, 0455
ProzessualesProzessuales
Anwaltswechsel als Wiedereinsetzungsgrund?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2024 - 6 A 378/24

1. Wegen Versäumnis der Antragsfrist unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung, für den mangels hinreichender Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden konnte.*)

2. Der Rechtsmittelführer muss sich grundsätzlich die durch einen Anwaltswechsel bedingte Verzögerung zurechnen lassen, weil es ihm obliegt, dem neuen Prozessbevollmächtigten das Mandat so rechtzeitig zu erteilen, dass dieser die Frist für die Stellung des Zulassungsantrags und zu dessen Begründung einhalten kann.

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IMRRS 2024, 0458
ProzessualesProzessuales
Beurteilung der Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.10.2023 - 7 D 58/22

Das Gericht muss bei der Beurteilung der Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO widerstreitendes Vorbringen des jeweiligen Antragsgegners, auf dessen Grundlage sich die Tatsachenbehauptungen des jeweiligen Antragstellers als unrichtig erweisen, nicht ausblenden, sondern kann aufgrund des wechselseitigen Schriftverkehrs darüber befinden, ob es einen abwägungserheblichen Belang geben kann.

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Online seit 3. April

IMRRS 2024, 0394
SachverständigeSachverständige
Viel Zeit = viel Geld?

OLG München, Beschluss vom 22.01.2024 - 11 W 1399/23

1. Die Vergütung eines Sachverständigen hängt grundsätzlich nicht von dem Aufwand ab, der tatsächlich zur Erfüllung des erteilten Gutachtensauftrags benötigt wurde, sondern wird durch die Zeit bestimmt, die objektiv erforderlich war. Das nach Stundensätzen zu bemessende Honorar eines Sachverständigen wird für jede Stunde der erforderlichen Zeit einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten gewährt.

2. Als erforderlich ist derjenige Zeitaufwand anzusetzen, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachterliche Stellungnahme zu den ihm gestellten Fragen schriftlich niederzulegen. Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Stoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang des Gutachtens und die Bedeutung der Sache angemessen zu berücksichtigen.

3. Die Gerichte sind regelmäßig nicht veranlasst, Zeitangaben von Sachverständigen durch ins Einzelne gehende Gegenrechnungen in Frage zu stellen. Anlass zur Nachprüfung bzw. gegebenenfalls einer Rechnungskürzung besteht nur, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint, die berechnete Stundenzahl also nicht mehr plausibel ist und in keiner vertretbaren Relation mehr zu den zu bewältigenden Schwierigkeiten steht.

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IMRRS 2024, 0423
ProzessualesProzessuales
Rechtsanwalt zur Geheimhaltung bereit: Keine Beweisvereitelung!

OLG Köln, Urteil vom 15.03.2024 - 20 U 240/23

1. Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet bzw. vorenthält oder deren Benutzung erschwert oder verhindert.*)

2. Die Nichtwahrnehmung eines zum Erlass einer Geheimhaltungsverpflichtung sowie zur Übergabe geheimhaltungspflichtiger Unterlagen bestimmten Termins zur mündlichen Verhandlung durch den Hauptbevollmächtigten des Versicherungsnehmers stellt eine Beweisvereitelung seitens des Versicherungsnehmers dar (ausführlich Senatsurteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23, BeckRS 2023, 25905).*)

3. Eine Beweisvereitelung kommt dagegen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bei einer Mehrfachvertretung des klagenden Versicherungsnehmers neben der Partei selbst mindestens ein Hauptbevollmächtigter bereit ist, sich zu der notwendigen Geheimhaltung nach § 174 Abs. 3 GVG verpflichten zu lassen.*)

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IMRRS 2024, 0431
ProzessualesProzessuales
Keine Schlüssigkeitsprüfung im selbständigen Beweisverfahren!

LG Neubrandenburg, Beschluss vom 17.03.2021 - 1 T 23/21

1. Die Vorschriften über das selbständige Beweisverfahren ermöglichen - unabhängig von einem Beweissicherungsbedürfnis - die Erhebung des Sachverständigenbeweises unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der zu treffenden Feststellung hat.

2. Der Begriff des "rechtlichen Interesses" ist weit zu fassen. Insbesondere ist es dem Gericht grundsätzlich verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen.

3. Ein rechtliches Interesse kann nur dann verneint werden, wenn ein Rechtsverhältnis, ein möglicher Prozessgegner oder ein Anspruch nicht ersichtlich sind. Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann.

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Online seit 2. April

IMRRS 2024, 0443
SachverständigeSachverständige
Gutachten ist erstellt: Rechnung schreiben, und zwar schnell!

LG Ellwangen, Beschluss vom 21.03.2024 - 1 T 119/23

1. Der Anspruch des gerichtlichen Sachverständigen auf Vergütung oder Entschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten geltend gemacht wird.

2. Wird der Sachverständige in demselben Verfahren mehrfach herangezogen, ist für den Beginn der Frist die letzte Heranziehung maßgebend.

3. Ein Sachverständiger sollte nach jedem Tätigwerden in derselben Sache innerhalb der Dreimonatsfrist eine Rechnung stellen, um zu vermeiden, dass wegen Fristablaufs der Vergütungsanspruch erlischt, da er nicht wissen kann, ob er zu einem späteren Zeitpunkt erneut herangezogen wird.

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IMRRS 2024, 0447
ProzessualesProzessuales
Auch ein Schriftsatz mit falschem Aktenzeichen wahrt die Frist!

BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - VIII ZR 238/22

1. Das Berufungsgericht darf eine Berufung nicht gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückweisen, ohne zuvor über den rechtzeitig eingegangenen Antrag des Berufungsführers auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO entschieden zu haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.05.2023 - 2 BvR 370/22, IBRRS 2023, 1551 [für den Erlass eines klageabweisenden Urteils vor Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der gesetzten Replikfrist]).*)

2. Dem fristgerechten Eingang des Fristverlängerungsantrags bei Gericht steht es nicht entgegen, dass der betreffende Schriftsatz irrtümlich mit einem unzutreffenden Aktenzeichen versehen ist. Allein entscheidend ist, dass er vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10 IBRRS 2013, 1363 = IMR 2013, 211; IBR 2023, 436; Senatsbeschluss vom 10.06.2003 - VIII ZB 126/02, IBRRS 2003, 2599 = IMRRS 2003, 1102).*)

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IMRRS 2024, 0430
ProzessualesProzessuales
Zeuge im Termin ausgeblieben: Trotzdem Kostenerstattung?

OLG Bamberg, Beschluss vom 01.03.2024 - 2 W 39/23

1. Auch bei der Festsetzung der Kosten eines an der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Beteiligten gegen den ausgebliebenen Zeugen als Schuldner der Mehrkosten gem. §§ 103 ff. ZPO greift die das Kostenfestsetzungsverfahren beherrschende Grundregel des § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO ein, dass nur solche Kosten zu erstatten sind, die zur zweckentsprechenden Wahrung der Rechte notwendig waren.*)

2. Einer Partei ist regelmäßig das Recht zuzubilligen, sich durch den mit der Sache vertrauten Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung bzw. in einem Beweisaufnahmetermin vertreten zu lassen.*)

3. Zu den gemäß § 380 Abs. 1 ZPO aufgrund des Ausbleibens des Zeugen zu erstattenden Kosten zählen alle Kosten, die durch eine neuerliche Ladung des Zeugen und durch einen neuen Termin zu seiner Vernehmung erforderlich werden. Das Risiko erhöhter Kosten aufgrund kostenrechtlich nicht zu beanstandender Handlungen der Parteien im Rahmen einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung trägt grundsätzlich der Zeuge.*)

4. Zu den Mehrkosten bei Anreise eines von der Kanzleipflicht befreiten zugelassenen Rechtsanwalts aus dem Ausland bei Wohnsitz der Partei in diesem Land.*)

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Online seit 28. März

IMRRS 2024, 0429
ProzessualesProzessuales
Streitwert des Beweisverfahrens = Kosten der Mängelbeseitigung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.06.2023 - 4 W 45/23

1. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach dem vollen Hauptsachewert.

2. Der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich. Das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den „richtigen“ Hauptsachewert festzusetzen.

3. Anknüpfungspunkt für die Streitwertbemessung sind grundsätzlich die vom Sachverständigen im Verfahren ermittelten Kosten der Mängelbeseitigung.

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Online seit 27. März

IMRRS 2024, 0426
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Wegen Mängeln unverwertbares Gutachten wird nicht vergütet!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.11.2022 - 13 W 43/22

1. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige handelt nicht im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags. Seine Vergütung bezieht sich nicht auf ein Werk, sondern auf seine Tätigkeit als Gehilfe des Gerichts.

2. Sachliche Richtigkeit und Überzeugungskraft eines Sachverständigengutachtens sind kein Maßstab für die Vergütung der Tätigkeit des Sachverständigen. Es kommt lediglich darauf an, dass diese Leistung überhaupt erbracht worden ist, nicht aber darauf, wie das Gericht oder die Parteien das Gutachten inhaltlich beurteilen.

3. Der Vergütungsanspruch des Sachverständigen ist ausnahmsweise zu versagen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und das Gutachten deshalb im Prozess auch tatsächlich unberücksichtigt bleibt.

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IMRRS 2024, 0425
ProzessualesProzessuales
Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, sind zu begründen!

BGH, Beschluss vom 20.02.2024 - VI ZB 19/22

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen. Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben.*)

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IMRRS 2024, 0415
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
„Mängel der Sache“ ist unzulässige Ausforschung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.02.2024 - 4 W 15/24

1. Auch unter Beachtung der insoweit zugunsten des Bestellers unter dem Schlagwort der "Symptomtheorie" eingreifenden Erleichterungen genügt es für die Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens nicht, wenn der Antragsteller in seiner Antragsschrift ohne jede weitere Qualifizierung lediglich von "Mängeln der Sache" spricht. Ein Ausforschungsbeweis im Sinne einer erstmaligen Bestandsaufnahme von Mängeln ist im selbständigen Beweisverfahren nicht zu erheben.

2. Bei der verfahrensleitenden Entscheidung des Landgerichts nach § 492 Abs. 1, § 411 Abs. 3 ZPO handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, die nicht isoliert anfechtbar ist. Allerdings kann auch bei derartigen das Verfahren betreffenden Zwischenentscheidungen das Gebot effektiven Rechtsschutzes dazu zwingen, eine isolierte Anfechtung zu ermöglichen, wenn die Zwischenentscheidung für eine Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hat, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt.

3. Hinsichtlich der Möglichkeit des Zugangs zu einer Wohnung zwecks Begutachtung durch einen Sachverständigen im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens kann das Gericht nach § 356 ZPO vorgehen, da es sich bei dem nicht möglichen Zugang um einen der Beweisaufnahme entgegenstehenden Umstand handelt, der in die Risikosphäre der Antragstellerin fällt.




Online seit 26. März

IMRRS 2024, 0424
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsatz eines Sozietätskollegen signiert: Kein Zusatz „für“ erforderlich!

BGH, Beschluss vom 28.02.2024 - IX ZB 30/23

Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klarstellenden Zusatzes („für“) bei der einfachen Signatur des Schriftsatzverfassers bedarf es nicht.*)

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IMRRS 2024, 0418
ProzessualesProzessuales
Aufspaltung von einheitlichem Streitgegenstand: Teil-VU unzulässig!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2024 - 4 U 58/23

1. Klage und Widerklage, die sich auf einen Rückzahlungsanspruch bzw. Werklohnanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beziehen, betreffen denselben Streitgegenstand.

2. Kann das streitige Urteil nur mit der Berufung und ein Teilversäumnisurteil mit dem Einspruch gem. § 338 ZPO angefochten werden, was zu einer Aufspaltung der Entscheidung über einen einheitlichen Streitgegenstand führt, ist der Erlass eines Teilversäumnis- und Teilurteils unzulässig.

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IMRRS 2024, 0422
ProzessualesProzessuales
E-Akte ist manipulationssicher!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2024 - 4 E 52/24

Die An­ga­be "Blatt" statt "Seite" bei der Num­me­rie­rung in einer elek­tro­nisch ge­führ­ten Akte be­deu­tet nicht, dass das Ge­richt ir­gend­wel­che In­for­ma­tio­nen auf der Rück­sei­te ver­steckt hat. Manipulationen an der elektronischen Akte sind nicht zu befürchten

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Online seit 25. März

IMRRS 2024, 0405
ProzessualesProzessuales
Wann entfällt der Sicherungszweck einer Prozessbürgschaft?

OLG Nürnberg, Urteil vom 05.03.2024 - 3 U 764/23

1. Für den Wegfall des Sicherungszwecks einer Prozessbürgschaft, die zur Vollstreckungsabwehr erbracht wird, ist darauf abzustellen, ob der Gläubiger der streitgegenständlichen Ansprüche durch die zeitweise Abwendung der Vollstreckung einen Schaden erlitten hat. Für einen derartigen, durch die Verzögerung bedingten Schadensersatzanspruch des Gläubigers trifft diesen eine sekundäre Darlegungslast und ist der Zeitraum zwischen der Anordnung der Abwendungsbefugnis und der Rechtskraft der Entscheidung maßgeblich.*)

2. Bei einem titulierten Auskunftsanspruch ist für das Bestehen eines Verzögerungsschadens darauf abzustellen, welchen Nachteil der Gläubiger infolge einer verspäteten Auskunft erleiden kann. Der Verzögerungsschaden bei einem Unterlassungstitel kann bei entsprechenden Darlegungen zum einen in der während des Vollstreckungsaufschubs zu zahlenden angemessenen und üblichen Lizenzgebühr und zum anderen in der - auf der (zeitweisen) Nichtvollstreckung des Unterlassungstitels beruhenden - Erhöhung eines Marktverwirrungsschadens bestehen.*)

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Online seit 22. März

IMRRS 2024, 0281
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Festsetzung des Geschäftswerts einer Hofübergabe

OLG München, Beschluss vom 15.02.2024 - 34 Wx 32/24

1. Das Bewertungsprivileg des § 48 Abs. 1 GNotKG kommt nicht zur Anwendung, wenn der überwiegende Teil des übergebenen Grundbesitzes verpachtet ist und keine unmittelbare Beendigung des Pachtvertrages und Fortführung des Betriebes durch den Übernehmer erfolgt.*)

2. Ein Betrieb bildet nur dann einen nicht nur unwesentlichen Teil der Existenzgrundlage des zukünftigen Inhabers im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GNotKG, wenn es sich um einen leistungsfähigen Betrieb mit einer gewissen Mindestgröße handelt.*)

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IMRRS 2024, 0397
ProzessualesProzessuales
Kollidierender Verhandlungstermin: Anforderungen an Vortrag zur Verhinderung

BGH, Beschluss vom 30.01.2024 - VIII ZB 47/23

Zu den Anforderungen an die Darlegung eines erheblichen Grunds i.S.v. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO im Falle der Verhinderung des Prozessbevollmächtigten einer Partei wegen eines kollidierenden Verhandlungstermins (im Anschluss an BGH, IBR 2024, 1004 - nur online).*)

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Online seit 21. März

IMRRS 2024, 0392
ProzessualesProzessuales
Vortrag einer Partei übergangen: Verstoß gegen rechtliches Gehör

BGH, Beschluss vom 23.01.2024 - VI ZR 213/22

Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Vortrag des Klägers, wie er auf einen richtigen ärztlichen Befund reagiert hätte.*)

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Online seit 20. März

IMRRS 2024, 0350
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung von Neugläubigerforderungen unterfällt nicht Vollstreckungsverbot

AG Langenburg, Beschluss vom 20.10.2023 - M 293/23

Forderungen, die nach Insolvenzeröffnung entstehen, sind nicht vom Vollstreckungsverbot des § 89 bzw. § 294 InsO erfasst, so dass eine Vollstreckung in das insolvenzfreie Vermögen zulässig ist.

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IMRRS 2024, 0339
ProzessualesProzessuales
Streitwert der Auskunftsklage bei Mietpreisbremse?

KG, Beschluss vom 27.11.2023 - 12 W 40/23

Der Wert der Feststellung der die zulässige Höhe überstei­genden Miete ist gem. § 41 Abs. 5 GKG analog nach dem Jahreswert der streitigen Miete zu bestimmen.

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