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IMR 05/2019 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Frühjahr bot auch 2019 viele Highlights für den Mietrechtler:

Den Auftakt machte im März der alljährliche Deutsche Mietgerichtstag in Dortmund. Thema der Tagung war „Das Mietrecht im Spannungsfeld der Interessen“. Spannend war u. a. der Vortrag von Prof. Dr. Thomas Riehm (Passau) darüber, welchen Einfluss die Rechtsprechung des VII. Senats zur fiktiven Schadensberechnung auf Schadensersatzansprüche aus dem Mietvertrag haben kann. Die Präsenz des BGH beim Mietgerichtstag war beeindruckend, sowohl durch die Vortragenden Herrn Dr. Günter, XII. Senat, zur Schriftform und Herrn Guhling, XII. Senat, zur Instandhaltung und Instandsetzung in der Gewerberaummiete als auch durch weitere Mitglieder des VIII. und XII. Senats, die den Mietgerichtstag besuchten. Auch dieses Jahr nahm man das Erleben mit, am Puls der Zeit zu sein und aktuell informiert zu werden.

Der Karlsruher Immobilienrechtstag der ARGE Mietrecht und Immobilien, Anfang April, war gut besucht und ermöglichte u. a. einen Blick über den Tellerrand des reinen Mietrechts durch den Vortrag von RA Dyroff (Berlin) zu den Vorkaufsrechten des BauGB.

Mitte April folgten dann die Mietrechtstage des eid – Evangelischer Immobilienverband Deutschland. Diesmal leider ohne Blick auf den Watzmann und ohne Blütenmeer, da das die Witterung nicht zuließ. Das Generalthema „Gestaltung und Anwendung von Wohnraummietverträgen“ versprach Lösungen, wie sich die wesentlichen Regelungen im Wohnraummietvertrag unter Berücksichtigung halbzwingender Mietrechtsgesetze und unter Berücksichtigung der AGB-Rechtsprechung vereinbaren und gestalten lassen. Die Erwartungen wurden erfüllt. Auch der Praktiker kam auf seine Kosten.

Die genannten Veranstaltungen waren nur der Auftakt in 2019, weitere lohnende Tagungen folgen dieses Jahr. Insbesondere findet im Rahmen des 70. Deutschen Anwaltstages in Leipzig am 17.05.2019 die Veranstaltung der ARGE Mietrecht und Immobilien statt: Hartmut Guhling, Richter am BGH, XII. Senat, referiert zu „Vor- und Ankaufsrechten beim Gewerberaummietvertrag“. Dr. Dr. Abramenko, Richter am AG Idstein, erläutert „Die Binnenhaftung bei der Wohnungseigentümergemeinschaft“. Norbert Eisenschmid, Rechtsanwalt in Berlin, hält einen Vortrag über „Datenschutz in der Immobilienverwaltung“. Dr. Hinz, Vorsitzender Richter am LG Itzehoe, berichtet aktuell über das Mietrechtsanpassungsgesetz. Alice Burgmaier, Rechtsanwältin in München, bearbeitet das Thema: „Gewissensfragen bei der Beschlussverkündung durch den Verwalter“. Das Programm der ARGE in Leipzig ist vielseitig und vielversprechend.

Auch für diejenigen, die den Schreibtisch hüten und aufräumen müssen, bietet diese Ausgabe der IMR wieder einen Überblick über das aktuelle Geschehen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Bleiben Sie neugierig, informiert und kreativ, und natürlich gelassen.

Herzliche Grüße
Ihre Henrike Butenberg

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