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IMR 12/2019 - Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Jahreswechsel ist der ideale Anlass für große und kleine Neuerungen: gute Vorsätze, motivierte Pläne, besseres Zeitmanagement, neuer Fitnessclub ... Wir starten hoffentlich alle motiviert und energiegeladen in das neue Jahr, um diese Aufgaben zu bewältigen. Und wie es scheint, muss viel bewegt werden: Die bestehende und drohende Wohnungsnot ist und bleibt eines der zentralen Themen in Politik und Gesetzgebung. Gemäß der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. stieg die Zahl der Wohnungslosen im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 19%. Bei den wohnungslosen Menschen ohne Einbezug der wohnungslosen Geflüchteten stieg die Zahl um ca. 11%, bei den anerkannten Geflüchteten um ca. 22%. Die Neuschaffung und Umverteilung des vorhandenen Wohnraums scheint unumgänglich, ein Umdenken erforderlich.

Ein positiver Effekt kann aber hierbei sein, dass der neue Wohnraum an die geänderten Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden kann. Das Angebot wird spezieller, es gilt nicht mehr nur noch zwischen Wohn- und Geweberaum zu unterscheiden. Eine Vielzahl von neuen Spezialimmobilien stellen Verwalter, Vermieter und Mieter und damit auch Anwälte und Richter vor neue interessante Fragen. Wann handelt es sich um betreutes Wohnen, wann um eine betreute Wohngruppe, wann um eine Unterbringung im Heim? Wie sind Boardinghouses oder Ferienwohnungen einzuordnen?

Aber auch die Energieversorgung der Immobilien stellt neue Herausforderungen. War bisher die korrekte Umlage der Heizölkosten auf die einzelnen Nutzer eine Hürde für viele Vermieter oder Verwalter, stehen jetzt Fragen wie der ordnungsgemäße Betrieb, die Abrechnung und die steuerliche Erfassung eines Blockheizkraftwerks, das in einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrieben wird, zur Debatte. Dies zeigt sich auch in dem Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von August 2019: Klimaschutz und Schaffung von mehr Wohnraum sind wesentliche Ziele.

Einen guten Einstieg in viele dieser aktuellen Themen gab das 45. Fachgespräch des eid, evangelischer Immobilienverband Deutschland, vom 23. bis 25.10.2019. Anders als in den letzten Jahren befassten sich die Referenten mit zwei großen Themenblöcken: zum einen mit den Rechtsverhältnissen der rechtsfähigen Gemeinschaft zum anderen mit den bereits angesprochenen Spezialimmobilien, hier aus dem Blickwinkel des Wohnungseigentums. Hinzu kam die aktuelle Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr und der Ausblick auf die Reform - viel gutes Handwerkszeug, um zumindest die juristischen Herausforderungen im neuen Jahr gut meistern zu können.

Ich wünsche Ihnen und mir dabei gutes Gelingen und frohe Weihnachtstage.

Ihre
Wiebke Först

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