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IVR 04/2019 - Vorwort

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wenn Sie diese Ausgabe Ihrer „IVR“ in Händen halten, liegt möglicherweise auch schon der zum Jahresende angekündigte Referentenentwurf für eine um­ fassende Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes vor.

Grundlage für einen solchen Entwurf soll der seit August bekannte „Abschluss­bericht der Bund-­Länder­-Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnungseigentumsrechts“ sein, der zurzeit die Diskussionen in den einschlägigen Fachkreisen beherrscht. So waren unter anderem auch die diesjährigen Fachgespräche bei der alljährlichen WEG­Veranstaltung des Evangelischen Immobilienverbandes Deutsch­land (eid) in Fischen/Allgäu von der wohl bevorstehenden Novelle und den damit verbundenen politischen Unwägbarkeiten geprägt (hält die Koalition oder hält sie nicht? „Überholt“ der bereits vorliegende Gesetzentwurf aus dem Verkehrsministerium etwa die WEG-­Novelle?).

Der Abschlussbericht enthält mehrere grundlegende Veränderungsvorschläge, die einer intensiven fach­lichen Auseinandersetzung bedürfen. In dem hier bestehenden Rahmen kann nur darauf hingewiesen werden, dass der kritische Leser gerade einer Zeitschrift für das „Immobilien­ und Vollstreckungsrecht“ besonders aufmerksam sein sollte, wenn es etwa darum geht, im WEG­-Recht bei der bisherigen Rechts­figur des „werdenden Wohnungseigentümers“ möglicherweise einen Systemwechsel einzuläuten. In die­sem Zusammenhang fällt es auf, wenn selbst einige Mitglieder der Bund-­Länder-­Arbeitsgruppe unter Hinweis auf eine versteckte Anmerkung im Abschlussbericht einräumen, dass „zwangsvollstreckungs­- und insolvenzrechtliche Folgewirkungen“ der angedachten Neuerungen erst noch abzustimmen und zu Ende zu denken sein werden (vgl. Dötsch/Schultzky/Zschieschack, ZfIR 2019, 649 [652], unter II 1). Hier scheint mir in der Tat noch einiger Sprengstoff für das Gesetzgebungsverfahren im kommenden Jahr zu liegen.

Die vor Ihnen liegende 4. Ausgabe der „IVR“ im zu Ende gehenden Jahr 2019 wird Sie in der Zwischen­ zeit wie gewohnt wieder reichhaltig über neue immobilien­- und zwangsvollstreckungsrechtliche Entschei­dungen informieren.

Bei der Lektüre wünsche ich Ihnen viel Freude und einen hoffentlich entspannten Jahreswechsel.


Herzlichst Ihr

Prof. Wolfgang Schneider
HWR Berlin

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