Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 U 246/11


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 0994; IMRRS 2013, 0623
MietrechtMietrecht
Betreutes Wohnen: Räumungsfrist trotz gewerblichem Mietverhältnis?

KG, Urteil vom 17.12.2012 - 8 U 246/11

Dokument öffnen Volltext

5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IVR 2017, 25 KG - Keine Räumungsfrist nach § 721 ZPO bei gewerblicher Zwischenmiete
IMR 2013, 148 KG - Betreutes Wohnen: Räumungsfrist trotz gewerblichen Mietverhältnisses!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 1644; IMRRS 2017, 0666
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Hotel ist keine Flüchtlingsunterkunft!

LG Darmstadt, Urteil vom 04.10.2016 - 1 O 226/16

1. Ein Mietvertrag mit dem Vertragszweck "Betrieb als Hotel" umfasst auch die Überlassung von Zimmerkontingenten an Dauermieter oder die wochenweise Vermietung von Zimmern an Auszubildende.

2. Die ausschließliche Nutzung des Hotels als Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylbewerber stellt einen davon verschiedenen Nutzungszweck dar, der vom Mietvertrag nicht gedeckt ist.

3. Minderjährige Asylsuchende halten sich nicht freiwillig auf Grundlage eines privatrechtlich mit dem Hotelbetreiber geschlossenen Beherbergungsvertrages im Hotel auf, sondern werden in einem öffentlich-rechtlichen Rahmen in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht.

4. Der erhebliche Nutzungsunterschied zur Beherbergung erwachsener Gäste wird auch durch den Sicherheitsdienst und pädagogische Fachkräfte vor Ort deutlich.

Dokument öffnen Volltext


RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 2106; IMRRS 2016, 1278
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Schutzantrag in erster Instanz unterlassen: Keine Nachholung in der Berufung!

KG, Beschluss vom 18.07.2016 - 8 U 111/16

1. Ein in erster Instanz unterlassener Schutzantrag nach § 712 ZPO kann nicht in der Berufungsinstanz mit der Wirkung nachgeholt werden, dass das Berufungsgericht durch Vorabentscheidung nach § 718 ZPO die Vollstreckbarkeitsentscheidung im angefochtenen Urteil nach Maßgabe des § 712 ZPO abändert.*)

2. Der Mieter, der in den Räumen ein Wohn- und Pflegeheim betreibt, kann eine Räumungsfirst nach § 721 ZPO nicht beanspruchen. Die Heimbewohner können ihre Interessen selbst wahren, da der Vermieter auch gegen sie einen Räumungstitel erwirken muss (Aufgabe von Senat, Urteil vom 17.12.2012 - 8 U 246/11, IMR 2013, 148 ).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 0994; IMRRS 2013, 0623
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Betreutes Wohnen: Räumungsfrist trotz gewerblichem Mietverhältnis?

KG, Urteil vom 17.12.2012 - 8 U 246/11

1. Die Räumungsfrist nach § 721 ZPO kann auch gewährt werden, wenn die tatsächliche Wohnnutzung Gegenstand eines gewerblichen Mietverhältnisses ist (hier: Wohnheim für kranke bzw. betreuungsbedürftige Menschen).*)

2. Es bestehen keine Bedenken dagegen, je nach Lage des Falles die Räumungsfrist dahin auszugestalten, dass sie sich unter der Bedingung der rechtzeitigen Zahlung der Nutzungsentschädigung jeweils um einen Monat (bis zum festgesetzten Endtermin) verlängert.*)

Dokument öffnen Volltext