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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 9 S 52/09


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 1116; IMRRS 2011, 0785
MietrechtMietrecht
Wirksamkeit der Erhöhung der Vorauszahlung

LG Itzehoe, Urteil vom 26.11.2010 - 9 S 52/09

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 1116; IMRRS 2011, 0785
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Wirksamkeit der Erhöhung der Vorauszahlung

LG Itzehoe, Urteil vom 26.11.2010 - 9 S 52/09

Für die Wirksamkeit der Erhöhung der Vorauszahlungen ist es ohne Belang, dass die vorausgegangene Abrechnung teilweise inhaltlich unrichtig ist und sich der hieraus resultierende Saldo entsprechend der obigen Feststellung leicht verringert hat.

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IBRRS 2010, 2023; IMRRS 2010, 1456
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristversäumnis: Voraussetzungen für Anweisungen an Angestellte

BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

1. Ein Rechtsanwalt darf die Übersendung von fristgebundenen Schriftsätzen einschließlich der Kontrolle des Sendeberichts und der Streichung der Frist im Kalender regelmäßig einer geschulten und sich bisher als zuverlässig erwiesenen Mitarbeiterin überlassen.*)

2. Ihn trifft grundsätzlich keine Verpflichtung, sich anschließend zu vergewissern, ob diese die Aufgabe weisungsgemäß ausgeführt hat (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - VIII ZB 97/08, [...], Tz. 8).*)

3. Streicht er nach Unterrichtung über die ordnungsgemäße Übermittlung des Schriftsatzes eigenhändig die Frist im Kalender, ist ihm regelmäßig nicht schon deswegen ein eigenes Verschulden an einer durch das Fehlschlagen der Faxübermittlung verursachten Fristversäumung anzulasten, weil er sich zuvor nicht persönlich von der Richtigkeit der ihm von seiner Mitarbeiterin erteilten Auskunft überzeugt hat.*)

4. Die Sachlage stellt sich insoweit nicht anders dar, als wenn er die Streichung im Fristenkalender seiner Mitarbeiterin überlassen hätte (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 11. Februar 2009 - IV ZB 26/08, NJW-RR 2009, 785).*)

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IBRRS 2010, 0470; IMRRS 2010, 0294
WohnraummieteWohnraummiete
Zwangsvollstreckungsrecht

BGH, Beschluss vom 04.02.2010 - VIII ZB 84/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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