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Nachbarrecht
Vorsätzlicher/grob fahrlässiger Überbau muss nie geduldet werden!
BGH, Urteil vom 07.11.2025
Ein Überbau muss nur unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB geduldet werden; liegen diese nicht vor, kann eine Pflicht zur dauerhaften Duldung des Überbaus weder aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis noch aus dem Schikaneverbot hergeleitet werden.*)
Volltext (Online seit heute)
Nachbarrecht
Halloween-Deko an Denkmal: Kann Dritter deren Entfernung verlangen?
VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29.10.2025
1. Der Denkmalschutz dient allein dem öffentlichen Interesse und begründet keine subjektiven Rechte für Personen ohne räumlichen Bezug zum geschützten Objekt.2. Dementsprechend kann ein Nicht-Anlieger auch nicht geltend machen, eine Halloween-Dekoration - darunter...
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