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Derzeit 50.146 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Prozessuales 55 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 106 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Prozessrecht

Zeige Urteile 51 bis 55 von insgesamt 55 - (106 in Alle Sachgebiete)




Online seit 8. August

IMRRS 2025, 0998
ProzessualesProzessuales
Verstoß gegen Tätigkeitsverbot als (weiterer) Ablehnungsgrund?

OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2025 - 4 WF 130/24

1. Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen.*)

2. Eine Besorgnis der Befangenheit kann sich daraus ergeben, dass der Richter ungeachtet seiner Ablehnung und des daraus folgenden Tätigkeitsverbots gem. § 47 Abs. 1 ZPO gleichwohl (…) zu Lasten einer Partei eine weitreichende Entscheidung trifft.*)

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Online seit 7. August

IMRRS 2025, 0996
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Antrag auf Beweiserhebung durch Zeugen?

BFH, Beschluss vom 03.07.2025 - VII B 46/24

Bei dem Zeugenbeweis verlangt § 373 der Zivilprozessordnung vom Beweisantragsteller nicht, den gesamten Inhalt der künftigen Zeugenaussage durch detaillierte Angaben in seinem Beweisantrag vorwegzunehmen.*)

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IMRRS 2025, 0886
ProzessualesProzessuales
Selbstentscheidung über Befangenheitsgesuch zulässig?

LG Stuttgart, Beschluss vom 19.05.2025 - 10 T 110/25

1. Das Verbot der Selbstentscheidung gilt nach ganz herrschender Meinung ausnahmsweise nicht, wenn das Ablehnungsgesuch unzulässig oder missbräuchlich ist.

2. Anerkannt ist insofern die Fallgruppe der Verfolgung verfahrensfremder Zwecke, etwa als regelmäßige Reaktion auf missliebige Entscheidungen.

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Online seit 6. August

IMRRS 2025, 0999
SachverständigeSachverständige
Überschreitung des Gutachtenauftrags als Ablehnungsgrund?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2025 - 8 W 1286/25

1. Ob objektive Gründe vorliegen, die an der Unvoreingenommenheit eines Sachverständigen zweifeln lassen, entzieht sich einer schematischen Betrachtungsweise und kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden.

2. Die bloße Überschreitung des Gutachtenauftrags durch den Sachverständigen begründet regelmäßig noch nicht die Besorgnis der Befangenheit, solange sie nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung bzw. einer "Belastungstendenz" zu Ungunsten einer Partei gedeutet werden kann. Nicht ausreichend ist jedenfalls, dass der Sachverständige lediglich irrtümlich das Beweisthema unzutreffend erfasst.

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IMRRS 2025, 0995
ProzessualesProzessuales
Rechtsmittelfrist für Streithelfer läuft mit Zustellung an Partei!

KG, Beschluss vom 30.07.2025 - 7 U 87/24

1. Maßgeblich für den Fristbeginn für ein Rechtsmittel eines Streithelfers für die von ihm unterstützte (Haupt-)Partei kommt es nicht auf den Zugang der angegriffenen Entscheidung bei ihm, dem Streithelfer, sondern auf den Zugang der angegriffenen Entscheidung bei der unterstützten Partei an.

2. Die Beschränkung des Rechtsmittels ist für die Bestimmung des Gegenstandswerts jedenfalls dann ohne Bedeutung, wenn sie nicht spätestens innerhalb der Frist zur Begründung des Rechtsmittels erfolgt.

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IMRRS 2025, 0972
ProzessualesProzessuales
Falscher Verwendungszweck beim Kostenvorschuss lässt Anfechtungsfrist weiterlaufen

AG Ahrensburg, Urteil vom 28.01.2025 - 37a C 6/24

1. Zustellungs-Verzögerungen, die aus der Einschaltung einer Rechtsschutzversicherung resultieren, gereichen der Kläger-Partei jedenfalls aus Gründen der Gleichbehandlung zum Nachteil.

2. Zahlt der Rechtsschutzversicherer den Kostenvorschuss zwar bei der Landeskasse ein, kann eine Zuordnung des Zahlungseingangs von der Landeskasse aufgrund der Angabe eines unzutreffenden Verwendungszweckes des Rechtsschutzversicherers jedoch (zunächst) nicht vorgenommen werden, geht dies zu Lasten des Klägers.

3. Das Gericht nicht verpflichtet, den Kläger auf den fehlenden Vorschusseingang hinzuweisen oder ohne Anhaltspunkte Nachfragen an die Landeskasse zu stellen.

4. Die Fristen des § 45 WEG finden keine Anwendung auf die Beschlussersetzungsklage.

5. Ein Wohnungseigentümer hat nur dann auf einen Beschluss einen Anspruch, wenn sein Gegenstand noch nicht durch Gesetz, Vereinbarung oder Beschluss geregelt ist

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