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Nachrichten zum Wohnungseigentum
Online seit gestern
Wohnungsbau: "Die Durststrecke kommt erst noch"
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Baufertigstellungen 2023: Weiter deutlich unter Bedarf
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Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen lag 2023 mit rund 294.400 auf dem Niveau von 2022 und damit über allen Prognosen, die zwischen 215.000 und 270.000 lagen. "Es ist zunächst einmal ein Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit der Bauwirtschaft auch in konjunkturell schwierigen Zeiten und unter problematischen Rahmenbedingungen beweist. Es zeigt außerdem den enormen zeitlichen Verzug bauwirtschaftlicher und baupolitischer Entscheidungen", kommentiert Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie die Fertigstellungszahlen, die das Statistische Bundesamt am 23.05.2024 bekannt gegeben hat.
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Online seit 22. Mai
BVMB tritt auf die Euphoriebremse in Sachen Wohnungsbau
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Die Zahl der bei Bauunternehmen eingegangenen Aufträge im Wohnungsbau ist im Februar 2024 laut Statistischem Bundesamt gegenüber dem Vormonat real und saisonbereinigt um 1,8 Prozent angestiegen. Zum ersten Mal seit 22 Monaten stand kein Minus vor der Zahl. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat sich entsprechend zu Wort gemeldet und mitteilen lassen, dass sie "erste Anzeichen einer Erholung in der krisengeplagten Bau- und Immobilienbranche" wahrnehme und sprach von einem "Auftragsberg", der aktuell noch bestehe und abgearbeitet werden müsse. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) tritt hier, wie bereits auch einige andere Spitzenverbände der Bauwirtschaft auf die Euphoriebremse: "Es ist richtig, dass einige Bereiche der Bauwirtschaft durchaus noch einen guten Auftragsbestand haben, aber im Wohnungsbau sind wir noch ganz weit weg von einer Trendwende", rückt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka die Einschätzung gerade. Er verweist darauf, dass die Zahl der Baugenehmigung nach wie vor im Sinkflug ist, "und ohne Baugenehmigung wird bekanntlich nicht gebaut", quittiert Gilka.
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Online seit 21. Mai
Verstoß gegen öffentliches Baurecht bei Ausbau: Nur bei drittschützender Norm Beseitigungsanspruch
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Baugenehmigungen: Abwärtsspirale setzt sich fort
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Immobilienwirtschaft: "Vorgaben zum Lärmschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln"
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Exzessiver Lärmschutz kann zu einer echten Hürde für den Wohnungsbau werden. Deshalb unterstützt die Immobilienwirtschaft den Bundesrats-Vorstoß des Landes Baden-Württemberg zur Reform des Bauplanungs- und des Immissionsschutzrechts. "Unflexible Vorgaben beim Lärm- und Geruchsschutz erweisen sich in der Praxis als wahre Wohnungs-Verhinderungs-Regeln", sagt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. "Der Vorschlag, Freiräume für passgenaue Lösungen zu schaffen und von starren Vorgaben abzuweichen, zielt genau auf den richtigen Punkt." Gerade in Innenstädten, wo in Gewerbe- oder Industriegebieten über die TA Lärm ("Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm") starre Regeln greifen, sei es wichtig, mit individuellen Lösungen von immissionsrechtlichen Standards abweichen zu können. "Es geht darum, weiter gesunde Lebensverhältnisse sicherzustellen und zugleich bei den Vorgaben maßvolle individuelle Spielräume zu ermöglichen", so Özkan. "Den Ernst der Lage auf dem Wohnungsmarkt können wir nicht nur beklagen, sondern wir müssen darauf auch konkrete Antworten finden."
Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2024: -24,6 % zum Vorjahresmonat
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Online seit 16. Mai
Steigende Holzbauquoten trotz Baukonjunkturflaute
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VDIV ermittelt Anfangszeiten von Wohnungseigentümerversammlungen
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Online seit 15. Mai
BDEW zu Preisanpassungsklauseln bei der Fernwärme: Urteil gibt Fernwärmeversorgern Klarheit und Sicherheit
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WEG-Verwaltungen dringend gesucht!
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Online seit 13. Mai
Baudaten sollen in kürzeren Abständen erhoben werden
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Online seit 8. Mai
BVMB fordert Augenmaß bei Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
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Die "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" - im Volksmund "EU-Gebäuderichtlinie" - ist sowohl im Europäischen Parlament als auch im EU-Ministerrat mit der nötigen Mehrheit beschlossen worden. Das bedeutet: Emissionsfreie Neubauten ab 2030. Für Gebäude von Behörden soll dies bereits 2028 gelten. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedsstaaten den Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent senken. Eine weitere Stufe soll 2035 erreicht werden. Dazu kommt eine Solarpflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 2030. Die Mitgliedsstaaten - darunter Deutschland - müssen die Richtlinie nun in nationale Regeln übersetzen.
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Online seit 2. Mai
Leere Worte bauen keine Wohnungen
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Im Wohnungsbau hat die Auftragslage einen weiteren Tiefpunkt erreicht. Im Februar ist erneut gegenüber dem Vorjahresmonat ein Rückgang der Baugenehmigungen um gut 18 Prozent zu verzeichnen. "Das von Bundesbauministerin Klara Geywitz erwartete 'Licht am Ende des Tunnels' ist nicht zu sehen" sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer von Die Bauwirtschaft im Norden. Die festgestellte leichte Erholung spiegelt den Markt nicht wider und ist nur auf Sondereffekte zurückzuführen.
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Online seit 26. April
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln ist gefordert!
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Wohnraumbefragung: Ein Drittel offen für Teilen, Umbauen oder Vermieten
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Online seit 25. April
Wohnungsbau: Auftragslage erreicht vorläufigen Tiefpunkt
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Ausschuss fordert Stärkung der Städtebauförderung
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Plus beim Auftragseingang im Wohnungsbau
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Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Februar 2024 im Vergleich zum Vormonat1,3 einen Anstieg des Auftragseingangs um 1,8 Prozent. Auch im Vergleich zum Vorjahresmonat hat der Auftragseingang1,2 leicht zugelegt, und zwar um 0,9 Prozent. Für die ersten zwei Monate wird ein reales Plus von 1,1 Prozent ausgewiesen.
Nach wie vor gestattungspflichtig: Balkonkraftwerke in Eigentumswohnungen
© Maryana Serdynska - iStock
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