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Deutschland

GEG - Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze

In der Fassung vom 08.08.2020 (BGBl. I 2020 S. 1728) mit Wirkung vom 01.11.2020

GEG §


Gliederung

Teil 1 - Allgemeiner Teil ( §§ 1 - 9 )

Teil 2 - Anforderungen an zu errichtende Gebäude ( §§ 10 - 45 )

Abschnitt 1 - Allgemeiner Teil ( §§ 10 - 14 )

Abschnitt 2 - Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden ( §§ 15 - 19 )

Unterabschnitt 1 - Wohngebäude ( §§ 15 - 17 )

Unterabschnitt 2 - Nichtwohngebäude ( §§ 18 - 19 )

Abschnitt 3 - Berechnungsgrundlagen und -verfahren ( §§ 20 - 33 )

Abschnitt 4 - Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude ( §§ 34 - 45 )

Teil 3 - Bestehende Gebäude ( §§ 46 - 56 )

Abschnitt 1 - Anforderungen an bestehende Gebäude ( §§ 46 - 51 )

Abschnitt 2 - Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehendenn öffentlichen Gebäuden ( §§ 52 - 56 )

Teil 4 - Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung ( §§ 57 - 78 )

Abschnitt 1 - Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen ( §§ 57 - 60 )

Unterabschnitt 1 - Veränderungsverbot ( § 57 )

Unterabschnitt 2 - Betreiberpflichten ( §§ 58 - 60 )

Abschnitt 2 - Einbau und Ersatz ( §§ 61 - 73 )

Unterabschnitt 1 - Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen ( §§ 61 - 64 )

Unterabschnitt 2 - Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik ( §§ 65 - 68 )

Unterabschnitt 3 - Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen ( §§ 69 - 70 )

Unterabschnitt 4 - Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel ( §§ 71 - 73 )

Abschnitt 3 - Energetische Inspektion von Klimaanlagen ( §§ 75 - 78 )

Teil 5 - Energieausweise ( §§ 79 - 88 )

Teil 6 - Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen ( §§ 89 - 91 )

Teil 7 - Vollzug ( §§ 92 - 103 )

Teil 8 - Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang ( §§ 104 - 109 )

Teil 9 - Übergangsvorschriften ( §§ 110 - 114 )

Anlage 1 - Technische Ausführung des Referenzgebäudes - Wohngebäude ( Anlage 1 )

Anlage 2 - Technische Ausführung des Referenzgebäudes - Nichtwohngebäude ( Anlage 2 )

Anlage 3 - Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche - Nichtwohngebäude ( Anlage 3 )

Anlage 4 - Primärenergiefaktoren ( Anlage 4 )

Anlage 5 - Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude ( Anlage 5 )

Anlage 6 - Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude ( Anlage 6 )

Anlage 7 - Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden ( Anlage 7 )

Anlage 8 - Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen ( Anlage 8 )

Anlage 9 - Umrechnung in Treibhausgasemissionen ( Anlage 9 )

Anlage 10 - Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden ( Anlage 10 )

Anlage 11 - Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen ( Anlage 11 )

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