Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2024, 1334BGH, Urteil vom 27.09.2024 - V ZR 21/24
Bei dem Verstoß des Erbbauberechtigten gegen die ihn nach dem Erbbaurechtsvertrag treffende Verpflichtung, das von ihm errichtete Bauwerk in einem guten baulichen Zustand zu halten und die erforderlichen Reparaturen und Erneuerungen auf eigene Kosten vorzunehmen, handelt es sich um eine fortdauernde Vertragswidrigkeit; die Verjährungsfrist für den Anspruch des Grundstückseigentümers auf Vornahme der jeweils erforderlichen Maßnahmen beginnt daher nicht zu laufen, solange der Verstoß andauert.*)
VolltextOnline seit 2023
IMRRS 2023, 0443LG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2022 - 20 O 256/21
1. Die Ausübung einer Kündigung ist, auch wenn vertraglich festgelegt ist, dass eine Kündigung jederzeit ohne Nennung von Gründen mit einer Frist von drei Monaten erfolgen kann, anhand der allgemeinen Vorschriften, insbesondere anhand §§ 241 Abs. 1, 242 BGB überprüfbar.
2. Einer ausgesprochenen Kündigung kann daher die Einwendung des Rechtsmissbrauches entgegengehalten werden, was deren Wirksamkeit entgegensteht. Die Rechtsausübung ist dabei missbräuchlich, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zu Grunde liegt.
3. Der Eintritt einer dritten Person in ein Vertragsverhältnis erfordert die Zustimmung der Vertragsparteien.
4. Der Mieter darf sich Hilfspersonen bedienen. Es obliegt dem Mieter, ob er dazu dritte Personen im Sinne eines Arbeitsverhältnisses anstellt oder mit diesen dritten Personen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründet.
5. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen. Diese kann auch konkludent erteilt werden.
VolltextOnline seit 2022
IMRRS 2022, 0940OLG München, Beschluss vom 21.06.2022 - 32 U 557/22
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextOnline seit 2021
IMRRS 2021, 1456BGH, Urteil vom 25.11.2020 - VIII ZR 252/18
Wird der Leasingnehmer vom Leasinggeber auf Zahlung rückständiger Leasingraten oder - nach fristloser Kündigung des Leasingvertrags wegen Zahlungsverzugs - auf Schadensersatz statt der Leistung in Anspruch genommen, ist eine gegen den Verkäufer der Leasingsache - aus (leasingtypisch) abgetretenen Sachmängelgewährleistungsrechten des Leasinggebers - erhobene isolierte Drittwiderklage des Leasingnehmers auf Rückgewähr des Kaufpreises an den Leasinggeber zulässig. (Rn. 29 - 32)*)
VolltextOnline seit 2019
IMRRS 2019, 1020EuGH, Urteil vom 03.07.2019 - C-242/18
(keine amtlichen Leitsätze)
VolltextIMRRS 2019, 1001
OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2019 - 1 U 96/19
1. Bei einem Softwareleasingvertrag genügt der Leasinggeber seiner Hauptleistungspflicht bereits dann, wenn er dem Leasingnehmer die Software auf einem Server bereitstellt und ihm den Zugang zu diesem eröffnet. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn die Parteien eine andere Form der Bereitstellung der Software vereinbaren (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 15.11.2006 - XII ZR 120/04 - NJW 2007, 2394 ff. = IBRRS 2007, 0310).*)
2. Erfüllt der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer mit der Gebrauchsüberlassung der Software bzw. der Verschaffung des Online-Zugangs zu der Software durch einen Lieferanten seine Leistungspflicht zu Vertragsbeginn, wird damit die Sach- bzw. Gegenleistungsgefahr vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt. Die weiteren Vertragspflichten des Leasinggebers beschränken sich ab diesem Zeitpunkt darauf, den Leasingnehmer nicht im Gebrauch der Leasingsache zu stören und ihn bei Störung der Gebrauchsüberlassung durch Dritte, wie hier der Lieferantin der Software, entsprechend zu unterstützen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 30.09.1987 - VIII ZR 226/86 - NJW 1988, 198 ff.).*)
3. Der Leasinggeber ist nicht gehalten, für ein etwaiges pflichtwidriges Verhalten seines Lieferanten als Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB einzustehen. Denn die Stellung des Lieferanten des Leasinggebers endet zu dem Zeitpunkt, als dieser die Gebrauchsüberlassung bzw. den Onlinezugang zu der Software dem Beklagten eingeräumt hat (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 30.09.1997 - VIII ZR 226/86 - NJW 1988, 198 (199).*)
VolltextIMRRS 2019, 0415
OLG München, Urteil vom 29.11.2018 - 32 U 1497/18
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2019, 0042
OLG München, Urteil vom 02.05.2018 - 7 U 3715/17
1. Die Höhe des Wertersatzes richtet sich danach, welcher Betrag durchschnittlich für eine vertragliche Gebrauchsgestattung zu entrichten gewesen wäre.
2. Eine lineare Teilwertabschreibung ist im Leasingrecht kein geeignetes Kriterium für die Bemessung des Werts gezogener Nutzungen.
3. Für ein von Anfang an mangelhaftes Leasingobjekt ist der für die Nutzung zu leistende Wertersatz angemessen herabzusetzen, § 536 Abs. 1 BGB.
VolltextOnline seit 2018
IMRRS 2018, 0948KG, Beschluss vom 01.03.2018 - 1 W 98/17
1. Die Buchung einer Vereinbarung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ErbbauRG bedarf keiner Bewilligung des Inhabers eines dinglichen Rechts, das der Erbbauzinsreallast im Rang nachgeht.*)
2. Das Bestehenbleiben der Erbbauzinsreallast gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ErbbauRG kann auch ohne einen Rangvorbehalt nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ErbbauRG vereinbart werden.*)
VolltextIMRRS 2018, 0914
OLG München, Urteil vom 06.04.2018 - 34 Wx 19/17
Zur Belastung eines Erbbaurechts mit einer Zwangssicherungshypothek zur Sicherung einer Pflichtteilsforderung.*)
VolltextIMRRS 2018, 0517
OLG München, Urteil vom 11.04.2018 - 7 U 2300/17
1. Eine Erhöhung, die über die seit Vertragsabschluss eingetretene Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse hinausgeht, ist nach § 9a ErbbauRG unwirksam.
2. Als Bemessungsgrundlage dienen insoweit die Entwicklung der Lebenshaltungskosten bzw-. der Verbraucherpreise und - mit gleicher Gewichtung - die Entwicklung der Bruttoverdienste der Arbeiter in der Industrie sowie die Bruttoverdienste der Angestellten in Industrie und Handel.
3. Als zeitlicher Bezugspunkt ist die Vereinbarung zu verstehen, die die Anpassungsklausel enthält.
VolltextIMRRS 2018, 0155
VG München, Urteil vom 17.01.2018 - M 9 K 17.3111
1. Eine Wohneinheit wird auch dann von zweckentfremdungsrechtlichen Vorschriften erfasst, wenn der Voreigentümer sie selbst bewohnt hat. Dass die Wohneinheit in diesem Fall nie dem allgemeinen Mietmarkt zur Verfügung gestanden hat, ist irrelevant.
2. Das Zweckentfremdungsrecht ist grundsätzlich nicht gesamtobjektbezogen, sondern stellt auf die einzelne Wohneinheit ab. Der Komplettabriss eines Geschosses und eine Wiedererrichtung dieses Geschosses nebst eines weiteren Geschosses als Maisonettewohnung ist zweckentfremdungsrechtlich als Neubau zu werten; es handelt sich nicht um eine Wohneinheit, die aus (bestehenden) Räumen geschaffen worden, die also als "Änderung" oder "Umbau" zu werten ist.
VolltextOnline seit 2017
IMRRS 2017, 0767OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2016 - 24 U 68/16
1. Die Beweislast dafür, dass er das Rechtsgeschäft als Verbraucher abgeschlossen hat, mithin nicht zu einem Zwecke, der seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§ 13 BGB), trifft denjenigen, der sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft. Bei einem Rechtsgeschäft, das sowohl zu gewerblichen als auch zu privaten Zwecken geschlossen wird ("dual use"), kommt es darauf an, welche Zweckbestimmung im Einzelfall überwiegt.*)
2. Wenn ein Leasingvertrag ausdrücklich als "Leasingvertrag für Unternehmer" überschreiben ist, er als Verwendungszweck die vorgegebene Angabe "Das Leasingobjekt ist für unsere gewerbliche/selbstständige Tätigkeit bestimmt, die wir seit (individuell eingefügt:) ... ausüben" enthält, und der Leasingnehmer unter Beifügung seines Firmenstempels unterschreibt, ist auch im Falle eines Rechtsgeschäfts, das sowohl zu gewerblichen als auch zu privaten Zwecken geschlossen werden kann, im Zweifel von einem Unternehmergeschäft auszugehen.*)
3. Ein Unternehmer, der durch sein Auftreten bei Vertragsabschluss den Rechtsschein unternehmerischen Handelns erweckt, aber in Wirklichkeit zu privaten Zwecken tätig wird, kann sich nicht auf seine Verbrauchereigenschaft berufen.*)
VolltextIMRRS 2017, 0511
KG, Urteil vom 24.11.2016 - 8 U 70/15
Die Regelung der §§ 550, 578 BGB ist auf Immobilien-Leasingverträge nicht entsprechend anwendbar. Insbesondere ist das Kündigungsrecht wegen eines Formmangels mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Natur des Leasingvertrags, der eine Finanzierungsfunktion für den Leasingnehmer erfüllt, nicht vereinbar.*)
VolltextOnline seit 2016
IMRRS 2016, 1874OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2016 - 8 U 93/14
1. Bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung erfolgt keine Restwertabrechnung. Verwertungsrisiko und Verwertungschance liegen allein beim Leasinggeber und dieser ist nicht verpflichtet, den Leasingnehmer nach Vertragsablauf und Verkauf des Fahrzeugs diesen am Veräußerungsgewinn zu beteiligen. Diese vertragliche Risikoverteilung ist auch bei der Berechnung des Schadens beizubehalten, den der Leasingnehmer nach einer von ihm veranlassten außerordentlichen Kündigung des Leasingvertrages zu ersetzten hat.
2. Zur Abrechnung eines vorzeitig aus wichtigem Grund fristlos gekündigten Leasingvertrages bei Verletzung des dem Leasingnehmer eingeräumten Drittkäuferbenennungsrechts.*)
VolltextIMRRS 2016, 1158
OLG München, Beschluss vom 29.06.2016 - 34 Wx 27/16
Bedarf die Übertragung eines Dauernutzungsrechts der Zustimmung eines Dritten, so ist auch die Bestellung eines Nießbrauchs am Dauernutzungsrecht regelmäßig nur mit Zustimmung des Dritten möglich.*)
VolltextIMRRS 2016, 0868
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2016 - 24 U 120/15
Dem Leasingvertrag fehlt die Geschäftsgrundlage, wenn der Leasingnehmer sich mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag über den Leasinggegenstand rechtskräftig gegenüber dem Lieferanten durchsetzt. Dem steht es gleich, wenn der Leasingnehmer in der Insolvenz des Lieferanten anstelle eines rechtskräftigen Urteils die Feststellung des Kaufpreisrückzahlungsanspruchs zur Insolvenztabelle erwirkt. Nichts anderes gilt auch, wenn der Leasinggeber selber die bindende Feststellung des Rückzahlungsanspruchs zur Insolvenztabelle unter Missachtung der in seinen Leasing-Bedingungen erklärten vorbehaltlosen, unbedingten und endgültigen Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche erreicht.*)
VolltextIMRRS 2016, 0866
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2016 - 24 U 78/15
1. Einem auf unbestimmte Dauer geschlossenen Leasingvertrag ist auch im Wege der Auslegung keine obere Begrenzung der Vertragsdauer auf den Zeitpunkt der Vollamortisation der Aufwendungen des Leasinggebers zu entnehmen.*)
2. Die Überwachung des Vertragsablaufs im Hinblick auf die Einhaltung der Kündigungsfrist erweist sich insbesondere für einen Kaufmann als zumutbare Belastung.*)
3. Macht der Leasingnehmer zum Zeitpunkt der Vollamortisation von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, steht ihm wegen der weiter entrichteten Leasingraten kein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu.*)
VolltextIMRRS 2016, 0609
BFH, Urteil vom 24.09.2015 - IV R 9/13
Bestellt der Eigentümer an einem unbebauten Grundstück ein Erbbaurecht und errichtet der Erbbauberechtigte ein Gebäude, das er an ein Betriebsunternehmen vermietet, fehlt zwischen dem Eigentümer und dem Betriebsunternehmen die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung.*)
VolltextIMRRS 2016, 0439
BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 165/14
1. Einem Heimfallanspruch kommt keine dingliche Wirkung zu. Sind dessen Voraussetzungen bei einem früheren Erbbauberechtigten eingetreten, kann er daher nicht gegen den Erwerber des Erbbaurechts geltend gemacht werden.*)
2. Hat ein Grundstückseigentümer der Belastung des Erbbaurechts mit einem gegenüber der Erbbauzinsreallast vorrangigen Grundpfandrecht zugestimmt, kann er gegenüber dem Ersteher des Erbbaurechts kein Heimfallrecht mit der Begründung ausüben, dieser sei nicht bereit, in die schuldrechtlichen Verpflichtungen des früheren Erbbauberechtigten hinsichtlich des Erbbauzinses einzutreten (Fortführung BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107).*)
VolltextIMRRS 2016, 0304
AG Köln, Urteil vom 09.03.2015 - 203 C 319/14
Kein Verschulden bei Schadensentstehung aufgrund eines nicht absehbaren Schadensverlaufs.
VolltextIMRRS 2016, 0311
LG München I, Beschluss vom 01.02.2016 - 31 S 21423/15
1. Wird die Klage des Vermieters auf Beseitigung einer durch den Mieter errichteten Satellitenempfangsantenne abgewiesen, richtet sich die Beschwer des Vermieters nach dem Wertverlust, den er durch eine aufgrund der Anbringung verursachte Substanzverletzung und/oder des optischen Gesamteindrucks seines Hauses erleidet.
2. Bei einer ohne Substanzverletzung angebrachten Antenne mit einer nur geringen Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der Hausfassade beläuft sich die Beschwer des Vermieters bzw. der Streitwert in der Regel nicht über 600,- Euro (vgl. § 511 Abs. 2 ZPO).
3. Die Beschwer des Mieters ist von derjenigen des Vermieters eigenständig zu bewerten. Hierbei ist insbesondere dessen Informationsinteresse von Bedeutung.
VolltextIMRRS 2016, 0303
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.02.2016 - 2-11 T 15/16
Eine standardisierte Mietbescheinigung bestätigt lediglich die aktuell zu zahlende Miete bzw. Nutzungsentschädigung. Sie bringt daher keinen Nachweis für ein fortbestehendes oder neu begründetes Mietverhältnis und auch nicht für einen Vollstreckungsverzicht.
VolltextIMRRS 2016, 0250
AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.11.2015 - 33 M 52/15
Die Erkrankungen des Mieters allein (hier: Alkoholismus, schwere Depression) reichen nicht aus, um die Zwangsräumung zu verhindern. Die bevorstehende Räumung muss diese Erkrankungen verursacht haben oder sie zumindest erheblich verschlimmern.
VolltextIMRRS 2016, 0266
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 311/14
1. Eine gewerbliche Weitervermietung im Sinne des § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der Zwischenmieter - nach dem Zweck des mit dem Eigentümer abgeschlossenen Vertrages - die Weitervermietung zu Wohnzwecken mit der Absicht der Gewinnerzielung oder im eigenen wirtschaftlichen Interesse ausüben soll (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 3. Juli 1996 - VIII ZR 278/95, BGHZ 133, 142, 148).*)
2. Hieran fehlt es, wenn der Eigentümer mit einer Mieter-Selbsthilfegenossenschaft einen Mietvertrag abschließt, der die Weitervermietung des Wohnraums an deren Mitglieder zu einer besonders günstigen Miete vorsieht. Bei einem derartigen Handeln des Zwischenmieters im Interesse der Endmieter kommt eine analoge Anwendung der Vorschrift schon deshalb nicht in Betracht, weil es an einer der gewerblichen Weitervermietung vergleichbaren Interessenlage der Beteiligten fehlt.*)
VolltextIMRRS 2016, 0248
LG Potsdam, Urteil vom 25.09.2015 - 13 S 26/14
1. Wird ein Plattenbau nach längerem Leerstand umfassend und aufwändig kernsaniert (inkl. neuer Wohnraumzuschnitte) und erreichen die Sanierungskosten die Kosten eines Neubaus, sind die dabei neu errichteten Wohnungen in eine jüngere Baualtersklasse einzuordnen.
2. Soll die Miete aufgrund dieser Sanierung und Änderung der Baualtersklasse erhöht werden, muss dies im Erhöhungsverlangen nachvollziehbar begründet werden.
VolltextIMRRS 2016, 0242
LG Berlin, Beschluss vom 09.10.2015 - 65 T 180/15
Ist ein Vermieter bereits dazu verurteilt worden, einen Mangel zu beseitigen und verhindert der Mieter unberechtigt diese Mangelbeseitigung, so kann der Mieter nicht verlangen, selbst die Arbeiten auf Kosten des Vermieters durchführen zu lassen.
VolltextIMRRS 2016, 0233
LG Berlin, Urteil vom 07.01.2016 - 67 S 402/15
Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines erstinstanzlichen Urteils, das die Verurteilung des Mieters zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen zum Gegenstand hat, richtet sich nicht nach den § 708 Nr. 7, § 711 ZPO, sondern entweder nach den § 708 Nr. 11, § 711 oder nach § 709 ZPO. Zur Bemessung des Gegenstandes der Verurteilung iSd § 708 Nr. 11 ZPO ist dabei zumindest der Jahresbetrag der zu erwartenden Mieterhöhung zugrunde zu legen.*)
VolltextIMRRS 2016, 0232
LG Berlin, Beschluss vom 17.12.2015 - 67 S 390/15
§ 563 Abs. 2, 4 BGB erfordert für den Eintritt in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters lediglich, dass zuvor von dem Eintrittswilligen und dem Mieter ein auf Dauer angelegter Haushalt geführt wurde; einer exklusiven Haushalts- oder Lebensgemeinschaft, die keine weiteren Bindungen gleicher Art zulässt, bedarf es nicht (hier: Vater-Sohn-ähnliches Verhältnis).*)
VolltextIMRRS 2016, 0240
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 152/15
1. Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB kommt nur zur Anwendung, sofern nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar sind (Bestätigung von BGH, Urteile vom 05.05.2010 - III ZR 209/09, BGHZ 185, 310 Rz. 14 m.w.N.; vom 09.09.2012 - VIII ZR 327/11, NJW 2012, 2270 Rz. 28 m.w.N.; vom 03.12.2014 - VIII ZR 224/13, WuM 2015, 80 Rz. 16). Hierbei bleiben Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligten nicht ernsthaft in Betracht kommen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 05.05.2010 - III ZR 209/09, a.a.O. m.w.N.; vom 09.05.2012 - VIII ZR 327/11, a.a.O.; vom 18.07.2012 - VIII ZR 337/11, BGHZ 194, 121 Rz. 16).*)
2. Einer unter der Geltung des § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 MHG von einem Vermieter in einem Wohnraummietvertrag gestellten Formularklausel, die bestimmt:
"Spätestens am 30. Juni eines jeden Jahres ist über die vorangegangene Heizperiode abzurechnen. [...]",
ist keine Ausschlusswirkung dahin beizumessen, dass der Vermieter mit Ablauf dieser Frist gehindert ist, Heizkostennachforderungen geltend zu machen.
IMRRS 2016, 0230
LG Berlin, Beschluss vom 17.11.2015 - 67 S 359/15
Eine Formularklausel, die den Mieter einer mit Einbaumöbeln versehenen Wohnung im Rahmen der auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturlast auch zum Anstrich der Einbaumöbel verpflichtet, ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2016, 0221
AG Rheine, Urteil vom 21.07.2015 - 10 C 85/14
1. Der Vermieter kann die Kosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen nur dann auf den Mieter umlegen, wenn messbar und dauerhaft Energie eingespart wird.
2. Kalziumsilikatplatten gelten nicht als Wärmedämmstoff.
VolltextIMRRS 2016, 0219
AG Charlottenburg, Urteil vom 03.07.2015 - 232 C 43/15
1. Ist der Mieter zum wiederholten Male mit der Mietzahlung in Rückstand geraten und ist ihm die daraus folgende Kündigung schon lange (hier: 5 Monate) bekannt, ist dem Vermieter eine Räumungsfrist nicht zuzumuten.
2. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vermieter aufgrund des mieterlichen Vorverhaltens während der Räumungsfrist mit weiteren Zahlungsausfällen rechnen muss.
VolltextIMRRS 2016, 0218
AG Charlottenburg, Urteil vom 06.10.2015 - 233 C 543/14
1. Kann der Mieter aufgrund eines Rückenleidens nicht mehr gefahrlos einen Badewannenrand überwinden und bedeutete der Einstieg mittels eines Badewannenliftes das Beistellen einer Pflegeperson sowie erhebliche Schmerzen für den Mieter, ist der Einbau einer Step-in-Badewanne durch den Vermieter zu erlauben.
2. Der Austausch einer 25 Jahre alten, verbrauchten Badewanne gegen eine neue Step-in-Badewanne, die gegenüber eine normalen Badewanne lediglich eine unerhebliche Abweichung in der Funktionalität aufweist, stellt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ggf. Wartungsarbeiten (Dichtung, Türscharniere) erforderlich werden, eine objektive dauerhafte Wertverbesserung dar, deren Rückbau die Mietsache in einen schlechteren Zustand versetzen würde. Der Mieter muss also keine Sicherheit für den Rückbau leisten.
VolltextIMRRS 2016, 0217
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 329/14
1. Hat der Vermieter den Verbrauch unter Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV ermittelt, ist in der Regel gleichwohl der ermittelte Verbrauch der Abrechnung zu Grunde zu legen und nicht allein nach der Wohnfläche abzurechnen.*)
2. In diesem Fall ist eine Kürzung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV vorzunehmen. Der Kürzungsbetrag ist dabei von dem für den Nutzer in der Abrechnung ausgewiesenen Anteil der Gesamtkosten zu errechnen.*)
VolltextIMRRS 2016, 0179
LG Berlin, Urteil vom 25.11.2015 - 67 S 379/14
1. Es ist grundsätzlich möglich, ein Treppenhaus mit Pressspanplatten zu verschalen, um den darunter liegenden Naturstein für die Dauer von Bauarbeiten zu schützen.
2. Finden aber über einen längeren Zeitraum keine nennenswerten Baumaßnahmen mehr statt, ist die Verschalung zu entfernen, sofern für den Mieter und seine Besucher der Eindruck einer unansehnlichen und provisorischen Baustelle entsteht.
VolltextIMRRS 2016, 0193
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 10.12.2014 - 119 C 130/14
1. die Haltung einer Hauskatze ist im Rahmen des üblichen Mietgebrauchs gemäß § 535 Abs. 1 S. 1 BGB zu gewähren.
2. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter aus dem Mietverhältnis oder der Besonderheit der Mietsache abzuleitende, der Tierhaltung entgegenstehende eigene Interessen einwenden kann.
VolltextIMRRS 2016, 0178
AG Augsburg, Urteil vom 28.10.2015 - 73 C 936/13
1. Ein Heizungsrohr kann auch eine ungedämmte Leerrohrleitung im Sinne der Heizkostenverordnung sein, wenn die Leitungen nicht offen im Raum sondern von Mauerwerk umhüllt verlegt sind.
2. Wenn der an den Heizkörpern erfasste Verbrauchswärmeanteil deutlich unter dem in der VDI-Richtlinie 2077 maßgeblichen Quotienten von 0,34 liegt, muss die Heizkostenabrechnung nach dieser Richtlinie erstellt werden.
3. Der Vermieter hat insoweit nicht mehr die Wahl, sondern muss die Abrechnung nach den anerkannten Regeln der Technik durchführen.
VolltextIMRRS 2016, 0189
LG Aurich, Beschluss vom 05.11.2009 - 1 S 275/09
Das Halten von 15 Hauskatzen rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
VolltextIMRRS 2016, 0188
LG Mainz, Urteil vom 26.02.2002 - 6 S 28/01
1. Die Haltung von sieben Katzen, einem Schäferhund und zwei Chinchillas in einer Zweizimmerwohnung ist vertragswidrig.*)
2. Der Vermieter hat Anspruch auf Neutapezierung.*)
VolltextIMRRS 2016, 0187
AG Wiesbaden, Urteil vom 19.03.2013 - 91 C 3026/12
Die Haltung von Haustieren ist nicht allein deshalb unzulässig, weil die aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin erforderliche Erlaubnis nicht erteilt wurde. Über die Zulässigkeit der Tierhaltung ist vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden.*)
VolltextIMRRS 2016, 0186
AG Köln, Urteil vom 09.08.2012 - 210 C 103/12
1. Das Halten einer Katze in einer Mietwohnung stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung dar.
2. Hierfür bedarf es auch nicht der Zustimmung des Vermieters.
VolltextIMRRS 2016, 0176
BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
1. Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es hinsichtlich der Angabe der "Gesamtkosten", wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter der gewählten Abrechnungseinheit umlegt.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter diesen Gesamtbetrag vorab um nicht auf den Mieter umlagefähige Kostenanteile bereinigt hat; einer Angabe und Erläuterung der zum angesetzten Gesamtbetrag führenden Rechenschritte bedarf es nicht (Aufgabe der Senatsrechtsprechung; vgl. Senatsurteile vom 14.02.2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10 = IMR 2007, 105; und vom 09.10.2013 - VIII ZR 22/13, WuM 2013, 734 Rn. 14 ff. m.w.N. = IMR 2014, 5).*)
IMRRS 2016, 0140
LG München I, Urteil vom 11.11.2015 - 14 S 4128/15
1. Hat der Mieter das Recht, für die Dauer von Modernisierungsarbeiten vom Vermieter in einer angemessenen Pension untergebracht zu werden, so hat er spiegelbildlich auch die Pflicht, zur ordnungsgemäßen und zügigen Durchführung der Arbeiten die Wohnung zu verlassen.
2. Die Ausstattung der Pension orientiert sich dabei an den konkreten Lebensverhältnissen des Mieters: Auch wenn die Wohnung einfach ausgestattet ist und die Sanitäranlagen über 40 Jahre alt sind, hat der Mieter trotzdem einen Anspruch auf ein Pensionszimmer mit eigenen Sanitäranlagen.
VolltextIMRRS 2016, 0136
LG Berlin, Urteil vom 04.08.2015 - 63 S 378/14
1. Wird eine sorgfältig im Keller eingelagerte Einbauküche ohne Verschulden des Mieters gestohlen, kann dieser die Miete in der Höhe des für die Küche zu zahlenden Betrags mindern.
2. Der als Ausgleich erhaltene Versicherungsbetrag ist an den Vermieter zu zahlen.
VolltextIMRRS 2016, 0152
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2015 - 3 U 117/10
Eine Klausel, wonach Einwendungen gegen die Abrechnung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Abrechnung schriftlich zu erheben sind und Einwendungen gegen die Abrechnung nach Ablauf dieser Frist ausgeschlossen sind, ist auch in einem Gewerberaummietvertrag unwirksam.
IMRRS 2016, 0155
BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 160/14
1. Bei einem Vertrag über die kurzzeitige Nutzung eines jedermann zugänglichen privaten Parkplatzes ist eine unbedingte Besitzverschaffung durch den Parkplatzbetreiber nicht geschuldet. Macht er das Parken von der Zahlung der Parkgebühr und dem Auslegen des Parkscheins abhängig, begeht derjenige verbotene Eigenmacht, der sein Fahrzeug abstellt, ohne sich daran zu halten.*)
2. Hat ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug einer anderen Person überlassen, kann er als Zustandsstörer unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er auf die Aufforderung des Parkplatzbetreibers, den für eine Besitzstörung verantwortlichen Fahrer zu benennen, schweigt.
3. Dem Parkplatzbetreiber steht gegen den als Zustandsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommenen Fahrzeughalter kein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halteranfrage zu (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 13 = IBRRS 2012, 4328 = IMRRS 2012, 3094).*)
VolltextIMRRS 2016, 0137
LG Berlin, Beschluss vom 11.08.2015 - 55 S 249/14
1. Grundsätzlich muss der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen ankündigen, der sie auch durchführen will. Hat der alte Vermieter nur vorbereitende Maßnahmen wie Grundrisszeichnungen durchführen lassen, muss er auch keine Modernisierungsmaßnahmen ankündigen.
2. In der Innenstadt sind Geräuschimmissionen durch Bauarbeiten hinzunehmen.
VolltextIMRRS 2016, 0135
LG Berlin, Urteil vom 28.07.2015 - 63 S 86/14
1. Der Wunsch des Vermieters, nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin die eigene Wohnung zu nutzen und die recht hohe Miete für seine derzeitige Wohnung zu sparen, begründet grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung aus Eigenbedarf.
2. Ist laut Mietvertrag aber ein besonderes berechtigtes Interesse für die Kündigung nötig, reicht der Wunsch dafür nicht aus, insbesondere dann nicht, wenn nach Abzug der Mehrkosten für die vom Vermieter bewohnte Wohnung diesem ein Nettoeinkommen von über 2.000,00 EUR verbleiben.
VolltextIMRRS 2016, 0027
AG Spandau, Urteil vom 27.10.2015 - 5 C 267/15
1. Das Widerrufsrecht des § 312c BGB ist nicht auf die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters gemäß § 558a BGB anzuwenden.
2. Der Begriff "Fernabsatzvertrag" impliziert, dass mit dem Vertrag etwas "abgesetzt" wird.
3. Daran fehlt es bei einem Mieterhöhungsverlangen.
4. Allein die Vereinbarung einer höheren Gegenleistung reicht nicht aus.
5. Stimmt der Mieter konkludent durch Zahlung zu, fehlt es bereits an der Verwendung eines Fernkommunikationsmittels.
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