Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2004, 1586BFH, Urteil vom 14.10.2003 - IX R 60/02
Öffentliche Fördermittel (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen), die ein Bauherr zur Förderung von Mietwohnraum im Rahmen des sog. Dritten Förderungswegs für Belegungs- und Mietpreisbindungen erhält, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Kalenderjahr des Zuflusses zu versteuern.*)
VolltextIMRRS 2004, 1580
BFH, Urteil vom 06.05.2004 - V R 73/03
Bezieht ein Unternehmer im Inland Leistungen, die er im Ausland für eine Grundstücksvermietung verwendet, ist nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG zu prüfen, ob die Grundstücksvermietung steuerfrei (vorsteuerabzugschädlich) wäre, wenn sie im Inland ausgeführt würde. Dies bestimmt sich nach den Vorschriften des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG und des § 9 UStG. Die Grundstücksvermietung wäre im Inland nicht steuerfrei gewesen, wenn der Grundstücksvermieter die Grundstücksvermietung im Ausland tatsächlich als steuerpflichtig behandelt hat und die Voraussetzungen des § 9 UStG für den Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstücksvermietung vorlagen (entgegen Abschn. 205 Abs. 1 UStR).*)
VolltextIMRRS 2004, 1434
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2004 - 3 Wx 190/04
Der Wohnungserbbauberechtigte ist - ebenso wie ein Wohnungseigentümer - im Verhältnis zu den Mitberechtigten ohne deren Zustimmung zu beeinträchtigenden baulichen Umgestaltungen der gemeinschaftlichen Grundstücksfläche (Erbbaurechtsfläche) nicht befugt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1433
KG, Urteil vom 09.08.2004 - 8 U 57/04
1. Das allgemeine unternehmerische Risiko ist vom Vermieter insoweit zu tragen, als es um die Vermietbarkeit von Ladengeschäften geht, und vom Mieter bezüglich des Risikos einer Gewinnerzielung in dem von ihm angemieteten Geschäftslokal.
2. Von einer Wahrung des Schriftformerfordernisses kann ausgegangen werden, wenn die Nachtragsurkunde auf den ursprünglichen Vertrag Bezug nimmt und eindeutig zum Ausdruck bringt, dass es unter Einbeziehung des Nachtrages bei dem verbleiben soll, was bereits formgültig niedergelegt war.
VolltextIMRRS 2004, 1403
BGH, Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 285/03
1. Bei einer Mieterhöhung wegen einer öffentlichen Förderung sind in Bezug auf §§ 2, 3 MHG abzuziehende Kürzungsbeträge nicht auf unbegrenzte Zeit zu berücksichtigen; entsprechendes hat auch für die Nachfolgebestimmungen der §§ 558, 559a BGB zu gelten.
2. Jedenfalls mehr als 25 Jahre nach mittlerer Bezugsfertigkeit und mehr als 26 Jahre nach Gewährung des letzten Förderbetrages ist die gewährte Förderung durch die verminderte Mieterhöhung aufgezehrt.
VolltextIMRRS 2004, 1400
BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 294/03
1. Die Vereinbarung eines zeitlich begrenzten Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts durch eine Individualvereinbarung verstößt weder gegen § 573 c Abs. 4 BGB noch gegen § 575 Abs. 4 BGB.
2. Auch ein zeitlich befristeter Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Formularvertrag ist jedenfalls dann wirksam, wenn er für beide Seiten gelten soll.
3. Es bedarf auch keiner Vorlage an den EuGH über die Frage, wie Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen in Bezug auf die in einem Mietvertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher enthaltene und vom Gewerbetreibenden gestellte Klausel auszulegen ist, wonach der Mieter das Mietverhältnis frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeginn kündigen kann, insbesondere, ob eine solche Klausel als mißbräuchlich im Sinne der genannten Richtlinienbestimmung anzusehen ist. Denn der EuGH entschied, dass es grundsätzlich Sache des nationalen Gerichts ist, festzustellen, ob eine Vertragsklausel die Kriterien erfüllt, um als missbräuchlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 93/13/EWG qualifiziert zu werden.
VolltextIMRRS 2004, 1395
BGH, Beschluss vom 30.06.2004 - VIII ZB 31/04
Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters genügt der Vermieter bei klarer und einfacher Sachlage seiner Pflicht zur Angabe des Kündigungsgrundes, wenn er in dem Kündigungsschreiben den Zahlungsverzug als Grund benennt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert.
VolltextIMRRS 2004, 1394
BGH, Urteil vom 07.04.2004 - VIII ZR 146/03
1. Zu der Frage, ob es sich bei den Kosten der Dachrinnenreinigung um Betriebskosten oder um vorbeugende Instandsetzungskosten handelt.
2. Im Rahmen der Vorschrift der Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV können Betriebskosten zwar nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im einzelnen vereinbart wurde. Eine Umlegung einzelner sonstiger Betriebskosten kann aber auch aufgrund jahrelanger Zahlung durch stillschweigende Vereinbarung erfolgen.
VolltextIMRRS 2004, 1392
BGH, Urteil vom 12.05.2004 - VIII ZR 235/03
1. In das Mieterhöhungsverlangen sind auch die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 7 MHG anzusetzenden Kürzungsbeträge aufzunehmen. Nach dem Sinn und Zweck der Regelung ist es dabei nicht ausreichend, wenn der Vermieter lediglich die Kürzungsbeträge benennt, ohne die ihnen zugrundeliegenden Berechnungspositionen darzulegen.
2. Der Vermieter muss, wenn er eine öffentliche Förderung erhalten hat, diejenigen Berechnungsgrundlagen für die Kürzungsbeträge darlegen, von denen allein er Kenntnis hat. Hierzu gehört die Angabe, wann er welche Mittel, zu welchem Zweck - Modernisierung oder Instandsetzung -, gegebenenfalls zu welchem Zinssatz erhalten hat.
VolltextIMRRS 2004, 1391
BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 150/03
1. Eine AGB-Klausel genügt dem Bestimmtheitsgebot nur dann, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Klauselverwenders so klar und präzise wie möglich umschreibt.
2. Ergibt sich weder aus einer Mietpreisgleitklausel noch aus dem weiteren Vertragsinhalt, unter welchen Voraussetzungen und bis zu welcher Höhe die Mieterhöhungen "eintreten" und von dem Mieter zu tragen sein sollen, so verstößt die Klausel gegen das Bestimmtheitsgebot.
3. Der Vermieter kann eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Ansatz der erhöhten laufenden Aufwendungen unter anderem dann aufstellen, wenn er mit Zustimmung der Bewilligungsstelle bauliche Maßnahmen (Modernisierungsmaßnahmen) vorgenommen hat, die nachhaltig Einsparung von Heizenergie bewirken. Hierfür reicht es aus, wenn überhaupt eine meßbare Einsparung an Heizenergie erzielt wird und diese dauerhaft ist.
4. Im Bereich des preisgebundenen Wohnraums wird eine Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen - entgegen anderer Auffassung in der Literatur - im Grundsatz nicht durch das Verhältnis zu der erzielten Heizkostenersparnis begrenzt.
5. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Mieter gegenüber Modernisierungsmaßnahmen schutzlos gestellt ist. Für den Bereich des preisgebundenen Wohnraums bedarf es nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 11 Abs. 7 II. BV der Zustimmung der Bewilligungsstelle zu der Modernisierungsmaßnahme, in deren Rahmen auch die Auswirkungen auf das Mietpreisniveau zu berücksichtigen sind.
6. Nach § 541b Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. (jetzt mit geringfügigen Änderungen § 554 Abs. 2 BGB) hat der Mieter Maßnahmen unter anderem zur Einsparung von Heizenergie zu dulden, es sei denn, dass die Maßnahme für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist. Dabei ist unter anderem auch die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses zu berücksichtigen (Satz 2). Diese Härteklausel findet auch für Mieterhöhungen im preisgebundenen Wohnraum nach § 10 WoBindG Anwendung.
VolltextIMRRS 2004, 1389
BGH, Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 283/03
1. Der BGH hat in Bezug auf §§ 2, 3 MHG entschieden, dass bei einer Mieterhöhung wegen einer öffentlichen Förderung abzuziehende Kürzungsbeträge nicht auf unbegrenzte Zeit zu berücksichtigen sind; entsprechendes hat für die Nachfolgebestimmungen der §§ 558, 559a BGB zu gelten.
2. Jedenfalls mehr als 25 Jahre nach mittlerer Bezugsfertigkeit und mehr als 15 Jahre nach Gewährung des letzten Förderbetrages ist die gewährte Förderung durch die verminderte Mieterhöhung aufgezehrt.
VolltextIMRRS 2004, 1388
BGH, Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 284/03
1. Der BGH hat in Bezug auf §§ 2, 3 MHG entschieden, dass bei einer Mieterhöhung wegen einer öffentlichen Förderung abzuziehende Kürzungsbeträge nicht auf unbegrenzte Zeit zu berücksichtigen sind; entsprechendes hat für die Nachfolgebestimmungen der §§ 558, 559a BGB zu gelten.
2. Jedenfalls 23 Jahre nach mittlerer Bezugsfertigkeit und Gewährung des letzten Förderbetrages ist die gewährte Förderung durch die verminderte Mieterhöhung aufgezehrt.
VolltextIMRRS 2004, 1387
BGH, Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 282/03
1. Der BGH hat in Bezug auf §§ 2, 3 MHG entschieden, dass bei einer Mieterhöhung wegen einer öffentlichen Förderung abzuziehende Kürzungsbeträge nicht auf unbegrenzte Zeit zu berücksichtigen sind; entsprechendes hat für die Nachfolgebestimmungen der §§ 558, 559a BGB zu gelten.
2. Jedenfalls mehr als 25 Jahre nach mittlerer Bezugsfertigkeit und mehr als 18 Jahre nach Gewährung des letzten Förderbetrages ist die gewährte Förderung durch die verminderte Mieterhöhung aufgezehrt.
VolltextIMRRS 2004, 1320
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2003 - 23 U 113/02
1. Ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt die Absicht des Schuldners voraus, sich mit seinem Unternehmen eine auf Gewinn gerichtete, dauernde und berufsmäßige Erwerbsquelle zu verschaffen.
2. Die Errichtung und Unterhaltung von Wohn- oder Geschäftshäusern durch den Eigentümer zum Zwecke der Vermietung ist kein auf Gewinn gerichteter berufsmäßiger Betrieb des Vermieters, sondern eine Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück.
VolltextIMRRS 2004, 1310
BGH, Urteil vom 28.07.2004 - XII ZR 292/02
Zur Auslegung einer Vereinbarung, nach der der Mieter neben der Nettomiete die "jeweils gültige Mehrwertsteuer" zu zahlen hat, wenn die Option des Vermieters zur Steuerpflicht unwirksam ist, so daß die Vermietung tatsächlich steuerfrei bleibt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1309
BGH, Urteil vom 28.07.2004 - XII ZR 153/03
Die körperliche Zugriffsmöglichkeit des Entleihers auf die Leihsache ist kein konstitutives Merkmal des Leihvertrages. Ist der Entleiher auf eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit nicht angewiesen, weil die beabsichtigte Nutzung von ihm anderweitig sichergestellt wird, so schließt die mangelnde sachenrechtliche Beziehung die Annahme eines Leihvertrages nicht aus.*)
VolltextIMRRS 2004, 1308
BGH, Urteil vom 30.06.2004 - XII ZR 11/01
a) Zur Ermittlung der ortsüblichen Pacht anhand vergleichbarer Pachtobjekte (im Anschluß an Senatsurteile BGHZ 141, 257 ff.; vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55; und vom 10. Juli 2002 - XII ZR 314/00 - NZM 2002, 822).*)
b) Zur Frage des Rückschlusses auf eine verwerfliche Gesinnung des Verpächters bei einer auffälligen Überhöhung des Pachtzinses.*)
VolltextIMRRS 2004, 1266
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2004 - 1 U 12/04
1. Es stellt im Rahmen eines Mietvertrags über Räume zur gewerblichen Nutzung keine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar, wenn der Vermieter als Kaution anstatt der Zahlung eines Geldbetrags die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern fordern kann.*)
2. Auch die in einem derartigen Mietvertrag enthaltene Berechtigung des Klägers, sich schon während der Mietzeit aus der Kaution zu befriedigen und anschließend die Wiederauffüllung der Kaution fordern zu dürfen, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Beklagten dar.*)
3. Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich auch nicht aus dem Zusammenwirken der beiden Regelungen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1250
BGH, Beschluss vom 26.07.2004 - VIII ZB 44/03
Für die Beurteilung, ob der Kläger die Klage gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO unverzüglich zurückgenommen hat, ist an den Zeitpunkt anzuknüpfen, zu dem der Kläger davon Kenntnis erlangt, daß der Anlaß zur Einreichung der Klage vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit weggefallen ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 1245
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 24 U 5/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1206
BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 153/03
1. Bei einer Mietpreisgleitklausel haben die Parteien, soweit es um eine Erhöhung des Mietzinses geht, die jeweils gesetzlich (höchst-) zulässige Miete als vertragliche Miete vereinbart.
2. Eine Mietpreisgleitklausel in den AGB des Mietvertrages verstößt nicht gegen § 9 AGB-Gesetz.
3. Betriebskosten dürfen allerdings nicht durch eine solche Klausel in den AGB automatisch erhöht werden (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2004 - VIII ZR 99/03).
4. die Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen wird - entgegen anderer Auffassung in der Literatur - im Grundsatz nicht durch das Verhältnis zu der erzielten Heizkostenersparnis begrenzt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1205
BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 154/03
1. Bei einer Mietpreisgleitklausel haben die Parteien, soweit es um eine Erhöhung des Mietzinses geht, die jeweils gesetzlich (höchst-) zulässige Miete als vertragliche Miete vereinbart.
2. Eine Mietpreisgleitklausel in den AGB des Mietvertrages verstößt nicht gegen § 9 AGB-Gesetz.
3. Betriebskosten dürfen allerdings nicht durch eine solche Klausel in den AGB automatisch erhöht werden (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2004 - VIII ZR 99/03).
4. die Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen wird - entgegen anderer Auffassung in der Literatur - im Grundsatz nicht durch das Verhältnis zu der erzielten Heizkostenersparnis begrenzt.
VolltextIMRRS 2004, 1204
BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 151/03
1. Bei einer Mietpreisgleitklausel haben die Parteien, soweit es um eine Erhöhung des Mietzinses geht, die jeweils gesetzlich (höchst-) zulässige Miete als vertragliche Miete vereinbart.
2. Eine Mietpreisgleitklausel in den AGB des Mietvertrages verstößt nicht gegen § 9 AGB-Gesetz.
3. Betriebskosten dürfen allerdings nicht durch eine solche Klausel in den AGB automatisch erhöht werden (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2004 - VIII ZR 99/03).
4. die Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen wird - entgegen anderer Auffassung in der Literatur - im Grundsatz nicht durch das Verhältnis zu der erzielten Heizkostenersparnis begrenzt.
VolltextIMRRS 2004, 1203
BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 152/03
1. Bei einer Mietpreisgleitklausel haben die Parteien, soweit es um eine Erhöhung des Mietzinses geht, die jeweils gesetzlich (höchst-) zulässige Miete als vertragliche Miete vereinbart.
2. Eine Mietpreisgleitklausel in den AGB des Mietvertrages verstößt nicht gegen § 9 AGB-Gesetz.
3. Betriebskosten dürfen allerdings nicht durch eine solche Klausel in den AGB automatisch erhöht werden (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2004 - VIII ZR 99/03).
4. die Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen wird - entgegen anderer Auffassung in der Literatur - im Grundsatz nicht durch das Verhältnis zu der erzielten Heizkostenersparnis begrenzt.
VolltextIMRRS 2004, 1200
BGH, Urteil vom 14.07.2004 - XII ZR 68/02
Die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages ist gewahrt, wenn die Vertragsbestimmungen in einem unterzeichneten Schreiben der einen Partei niedergelegt sind, das die andere - mit oder ohne einen das uneingeschränkte Einverständnis erklärenden Zusatz - ihrerseits unterzeichnet hat.*)
Der nochmaligen Unterzeichnung durch die eine Partei unterhalb der Gegenzeichnung der anderen bedarf es nicht (Aufgabe von RGZ 105, 60, 62).*)
Ob der Vertrag schon zuvor durch mündliche Einigung zustande gekommen war, durch die Gegenzeichnung zustande kommt oder es hierzu erst noch des Zugangs der Gegenzeichnung bedarf, ist für die Frage der Schriftform ohne Belang.*)
IMRRS 2004, 1191
BGH, Urteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 379/03
Eine Bestimmung in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, wonach die ordentliche Kündigung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsschluß für beide Seiten ausgeschlossen ist, ist nicht nach § 307 BGB (früher: § 9 AGBG) unwirksam (Fortführung des Senatsurteils vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448).*)
VolltextIMRRS 2004, 1187
BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 339/03
Die Klausel "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter" ist nach der zur Verkehrssitte gewordenen Praxis im Sinne einer Pflicht zur Ausführung der Schönheitsreparaturen zu verstehen.
VolltextIMRRS 2004, 1186
BGH, Urteil vom 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung jedenfalls einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt.*)
VolltextIMRRS 2004, 1135
BFH, Urteil vom 18.05.2004 - IX R 57/01
Wird ein unbebautes, besetztes Grundstück zwangsweise geräumt, um es anschließend teilweise bebauen und teilweise als Freifläche vermieten zu können, sind die Aufwendungen für die Zwangsräumung, soweit sie die zu bebauende Fläche betreffen, Herstellungskosten der später errichteten Gebäude, und soweit sie die Freifläche betreffen, Anschaffungskosten des Grund und Bodens.*)
VolltextIMRRS 2004, 1069
BGH, Urteil vom 30.06.2004 - XII ZR 251/02
a) Bei einer gewerblichen Zwischenmiete von Wohnungen zum Zwecke der Weitervermietung sind Umstände, die die Wohnungstauglichkeit beeinträchtigen, i.d.R. auch als Mängel des Zwischenmietverhältnisses im Verhältnis Hauptvermieter zu Zwischenmieter anzusehen. Ob diese Mängel dort als erheblich bzw. unerheblich i.S. des § 537 Abs. 1 Satz 2 a.F. BGB einzustufen sind, hängt insbesondere von der Größenordnung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses ab.*)
b) Als unerheblich i.S. von § 537 Abs. 1 Satz 2 a.F. BGB ist ein Fehler insbesondere dann anzusehen, wenn er leicht erkennbar ist und schnell und mit geringen Kosten beseitigt werden kann, so daß die Geltendmachung einer Minderung gegen Treu und Glauben verstieße.*)
VolltextIMRRS 2004, 1025
BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 367/03
Im Falle der außerordentlichen Kündigung eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung wegen Zahlungsverzugs des Leasingnehmers findet der vom Leasinggeber intern kalkulierte Restwert des Leasingfahrzeugs bei der konkreten Berechnung des Kündigungsschadens des Leasinggebers als Rechnungsposten für den hypothetischen Fahrzeugwert bei Vertragsende auch dann keine Berücksichtigung, wenn der Leasinggeber für den Fall der ordnungsgemäßen Beendigung des Leasingvertrages in Höhe des Restwertes eine Rückkaufvereinbarung mit dem Fahrzeughändler getroffen hat, von dem er das Leasingfahrzeug erworben hat.*)
VolltextIMRRS 2004, 0957
BGH, Urteil vom 02.06.2004 - VIII ZR 316/03
Zur Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters entgegen § 10 Abs. 2 Satz 6 MHG.*)
VolltextIMRRS 2004, 0955
BGH, Beschluss vom 25.06.2004 - IXa ZB 29/04
Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0928
BGH, Urteil vom 18.10.2000 - XII ZR 179/98
Zu den Anforderungen an die Wahrung der gesetzlichen Schriftform, wenn ein in Form eines fertigen Vertragsentwurfs gemachtes Angebot zum Abschluß eines Mietvertrages nur mit Änderungen angenommen wird und der Vertragspartner diesen Änderungen zustimmt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0925
KG, Urteil vom 03.06.2004 - 12 U 51/03
Nimmt der Vermieter auf Wunsch des Mieters im Rubrum des Mietvertrages nach der Mieter-Bezeichnung „... GbR“ die Ergänzung auf „... mit beschränkter Haftung“, so ergibt sich daraus keine Vereinbarung mit dem Vermieter, dass die Gesellschafter der GbR für die Ansprüche auf Miete persönlich nur beschränkt haften.
VolltextIMRRS 2004, 0916
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2004 - 2 W 22/04
In einem Hochhaus, insbesondere wenn es - wie hier - um die Anmietung von Büros im 10. Stockwerk geht, ist der Vermieter verpflichtet, die Fahrstühle rund um die Uhr, sowohl an Werk- wie auch an Sonn- und Feiertagen, in Betrieb zu halten.*)
VolltextIMRRS 2004, 0912
KG, Beschluss vom 21.05.2004 - 5 U 285/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 0908
KG, Urteil vom 06.05.2004 - 8 U 314/03
Nach § 4a Abs. 2 Satz 2 Wohnungsvermittlungsgesetz ist bei einem Vertrag über den Erwerb einer Einrichtung oder eines Inventarstückes von dem bisherigen Mieter durch den neuen Mieter die Vereinbarung über das Entgelt unwirksam, soweit diese in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstückes steht. Ein solches auffälliges Missverhältnis ist dann zu bejahen, wenn das vereinbarte Entgelt den objektiven Wert der Einrichtung um mehr als 50 % überschreitet.
VolltextIMRRS 2004, 0891
BGH, Urteil vom 07.07.2004 - VIII ZR 192/03
Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche, so kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereichung die Rückzahlung der in der Folgezeit aufgrund der fehlerhaften Berechnung überzahlten Miete verlangen, wenn die Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Wohnfläche mehr als 10 % beträgt (im Anschluß an Senatsurteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 295/03, zur Veröffentlichung vorgesehen).*)
VolltextIMRRS 2004, 0881
OLG Rostock, Urteil vom 26.05.2003 - 3 U 85/02
1. Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) ist der Vermieter, der eine Mietminderung des Mieters von einem Dritten ersetzt verlangt, gehalten, die Berechtigung der Mietminderung zu überprüfen und eine übermäßige Minderung abzuwehren.
2. Gegen eine Kostenmischentscheidung im Urteil, die teils gem. § 91a ZPO, teils nach den sonstigen Kostenregelungen ergeht, ist die Berufung zulässig, wenn der Berufungskläger das Urteil auch zur Hauptsache angreift.*)
3. Ist nach der teilweisen Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache Gegenstand der Berufung auch der auf § 91a ZPO beruhende Teil der Kostenentscheidung, so ist für diesen Berufungsangriff ein gesonderter Streitwert festzusetzen, der sich nach Kosteninteresse richtet.*)
VolltextIMRRS 2004, 0868
BGH, Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 361/03
Zur Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem "starren" Fristenplan auferlegt wird.*)
VolltextIMRRS 2004, 0852
BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 77/03
a) Eine mietvertragliche Formularklausel, die den Mieter im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der Fristen zur Ausführung von Schönheitsreparaturen zu einer zeitanteiligen Kostenbeteiligung verpflichtet und ihm die Wahl zwischen der Zahlung und einer fachgerechten Renovierung überläßt, benachteiligt den Mieter nicht unangemessen.*)
b) Zu den Voraussetzungen der Erstattung von Gutachtenskosten, wenn der Vermieter einen Sachverständigen mit der Feststellung des Zustands der Mietwohnung beauftragt, weil der Mieter seine Zahlungspflicht aus einer solchen Kostenabgeltungsklausel bestreitet.*)
IMRRS 2004, 0851
BGH, Urteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 243/03
a) Zur Wirksamkeit einer mietvertraglichen Kautionsvereinbarung im Falle einer unzulässigen Einschränkung des gesetzlichen Rechts des Mieters, die Mietsicherheit in Teilzahlungen zu leisten.*)
b) Zur Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung, wenn der Vermieter zusätzlich zur Leistung der Kaution durch Hinterlegung eines Geldbetrages eine weitere Sicherheit verlangt.*)
c) Die Zulassung der Revision in einem die Sachentscheidung enthaltenden Teilurteil durch das Berufungsgericht erstreckt sich auf die zugehörige, in einem Schlußurteil enthaltene Kostenentscheidung; dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht im Schlußurteil die Revision nicht zugelassen hat.*)
VolltextIMRRS 2004, 0843
BGH, Urteil vom 28.04.2004 - XII ZR 21/02
Allein der Umstand, daß die vom gewerblichen Vermieter verlangte Betriebskostenvorauszahlung die später entstandenen Kosten deutlich unterschreiten, führt noch nicht zur Annahme einer Verletzung der Aufklärungspflicht. Eine solche ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände, die einen Vertrauenstatbestand beim Mieter begründen, zu bejahen (im Anschluß an BGH Urteil vom 11. Februar 2004 - VIII ZR 195/03 - NJW 2004, 1102).*)
VolltextIMRRS 2004, 0827
LG Coburg, Urteil vom 26.09.2003 - 21 O 515/03
Der Mieter, der auf einer vom Mietvertrag abweichenden geringeren Miete besteht, muss dennoch die volle Höhe bezahlen, wenn er nicht nachweisen kann, dass er sich mit dem Vermieter über die Minderung geeinigt hat.
VolltextIMRRS 2004, 0809
OLG Hamburg, Urteil vom 21.01.2004 - 4 U 100/03
1. Eine Beitrittspflicht des gewerblichen Mieters in einem Einkaufszentrum zu einer Werbegemeinschaft kann formularvertraglich nicht wirksam vereinbart werden.*)
2. Grundsätzlich wirksam ist aber eine formularvertraglich vorgesehene Beitragspflicht aller gewerblichen Mieter unabhängig vom Beitritt zur Werbegemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Beitragshöhe im Mietvertrag nicht bestimmt ist, sondern von der Gemeinschaft bestimmt werden soll.*)
VolltextIMRRS 2004, 0796
BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 135/03
Mieter müssen auch dann Mieter in einer Wohnanlage oder in einem Mietshaus die Betriebskosten für die Gartenpflege zahlen, wenn sie den Garten selbst nicht nutzen dürfen.
IMRRS 2004, 0791
BGH, Urteil vom 26.05.2004 - XII ZR 149/02
Zur Frage, ob von der Zusicherung der Vollvermietung eines Einkaufszentrums ausgegangen werden kann, wenn die Parteien den gegenwärtigen Vermietungszustand in die Präambel des Mietvertrags aufgenommen haben.*)
VolltextIMRRS 2004, 0789
BGH, Urteil vom 12.05.2004 - XII ZR 223/01
a) Zur Umwandlung des Erfüllungsanspruchs auf Rückgabe der Mietsache in renoviertem Zustand in einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung.*)
b) Zur Hemmung der Verjährung nach § 558 BGB a.F. durch Vertragsverhandlungen in analoger Anwendung des § 852 Abs. 2 BGB a.F..*)
VolltextIMRRS 2004, 0786
BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 169/03
Zur Anwendbarkeit einer Mietvertragsklausel nach der für die Betriebskosten das Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses als vereinbarter Umlegungsmaßstab gilt, auf eine zu entrichtende Grundsteuer.*)
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