Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 0754BGH, Urteil vom 12.05.2004 - VIII ZR 234/03
Ein Mieterhöhungsverlangen ist aus formellen Gründen unwirksam, wenn der Vermieter in der Begründung auf die Inanspruchnahme einer öffentlichen Förderung für die Modernisierung der Wohnung und die dadurch veranlaßte Kürzung der Mieterhöhung hinweist, den Kürzungsbetrag jedoch nicht nachvollziehbar erläutert. Dies gilt auch dann, wenn der Hinweis auf einem Versehen beruht, weil eine solche Förderung in Wirklichkeit nicht erfolgt und deshalb eine Kürzung nicht erforderlich ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, zur Veröffentlichung bestimmt).*)
VolltextIMRRS 2004, 0662
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.04.2004 - 8 U 633/03-133
Bei der Auslegung eines Mietvertrages - hier in Bezug auf die Anforderungen an den Schallschutz bei zum Betrieb einer Gaststätte vermieteten Räumen - sind auch die Vorstellungen beider Parteien bei Abschluss des Mietvertrages und die zu diesem Zeitpunkt gegebene beiderseitige Interessenlage zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0647
BGH, Urteil vom 28.04.2004 - VIII ZR 178/03
Eine im preisgebundenen Wohnraum wegen gestiegener Kapitalkosten erklärte Mieterhöhung ist nach Wegfall der Preisbindung bei einem nach dem 31. August 2001 zugegangenen Mieterhöhungsverlangen in die Berechnung der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB einzubeziehen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0635
BGH, Urteil vom 28.04.2004 - VIII ZR 177/03
Bei Berechnung der Kappungsgrenze bleibt eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten nicht außer Betracht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0613
BGH, Urteil vom 28.04.2004 - VIII ZR 185/03
Bei der Berechnung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG bleiben auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in den §§ 3 - 5 MHG genannten Gründen beruhen, jedoch nicht in dem dort vorgesehenen einseitigen Verfahren vom Vermieter geltend gemacht, sondern einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind.*)
VolltextIMRRS 2004, 0572
BGH, Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 44/03
Für die Beantwortung der Frage, ob die anrechenbare Wohnfläche einer Mietwohnung von der im Mietvertrag angegebenen Fläche in erheblicher Weise abweicht, können im Regelfall auch im frei finanzierten Wohnraum die Bestimmungen der §§ 42-44 II. BV als Maßstab herangezogen werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 0560
BGH, Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 295/03
Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, daß infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0553
OLG Oldenburg, Urteil vom 05.05.2004 - 3 U 6/04
Wenn ein Hausbewohner den Zuleitungsschlauch einer Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastop-Vorrichtung mit einer Schlauchschelle an einem Wasserhahn befestigt und diesen danach durchgängig geöffnet lässt, ohne jemals zu prüfen, ob der Schlauch noch fest sitzt, so beruht ein Wasserschaden, der dadurch eintritt, dass der Schlauch nach sechs Jahren vom Hahnzapfen abrutscht, auf grober Fahrlässigkeit.*)
VolltextIMRRS 2004, 0551
BGH, Beschluss vom 17.03.2004 - XII ZR 162/00
a) Im Falle einer Klage auf künftige Miete bestimmt sich der Gebührenstreitwert nach §§ 12 Abs. 1 GKG, 9 ZPO; eingeklagte Mietrückstände sind entsprechend § 17 Abs. 4 GKG hinzuzurechnen.*)
b) Der Gebührenstreitwert einer Feststellungsklage über die Höhe der Miete richtet sich nach § 3 ZPO, begrenzt durch den Wert einer entsprechenden Leistungsklage.*)
c) Zur Streitwertberechnung bei Leistungsklage und wechselseitig erhobenen Feststellungsklagen im Rahmen eines Mietverhältnisses.*)
VolltextIMRRS 2004, 0537
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2004 - 10 U 64/02
1. Haben die Parteien eine gemeinsame Wohnungsübergabe durchgeführt und den Zustand der Räume in einem von ihnen gemeinsam unterzeichneten Begehungsprotokoll dokumentiert, so muss der Mieter darlegen und beweisen, dass ein in dem Protokoll nicht aufgeführter Mangel (hier: Haarriss des Waschbeckens) bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Räume vorhanden war.*)
2. Eine Vorenthaltung i.S. des § 557 Abs. 1 a.F. BGB liegt nicht vor, wenn die verspätete Rückgabe darauf beruht, dass der Mieter auf Verlangen des Vermieters Beklagte noch Renovierungsarbeiten ausführt.*)
3. Zur Substanziierungspflicht des Vermieters hinsichtlich der Höhe der als Schadensersatz verlangten Renovierungskosten.*)
VolltextIMRRS 2004, 0526
KG, Urteil vom 07.07.2003 - 10 U 61/02
Haben die Vertragsparteien das Fortbestehen der Rechtswirkungen des Mietvertrages von einer auflösenden Bedingung - fristgerechte Übergabe - abhängig gemacht, so ist die auflösende Bedingung - was den Provisionsanspruch des Maklers anbelangt - einer aufschiebenden Bedingung im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 2 BGB gleichzusetzen.
VolltextIMRRS 2004, 0522
BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 166/03
Zur Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel.
VolltextIMRRS 2004, 0518
BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 124/03
Zur Frage, ob ein Mieterhöhungsverfahren allein gegen den in der gemeinsam angemieteten Wohnung verbleibenden Mieter durchgeführt werden kann, wenn der aus der Wohnung ausgezogene Ehegatte mit dem Vermieter seine Entlassung aus dem Mietverhältnis vereinbart hat und nur der andere Ehegatte seitdem die Wohnung nutzt und die Miete zahlt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0491
BGH, Urteil vom 10.03.2004 - VIII ZR 34/03
§ 573c Abs. 4 BGB ist auch auf solche Formularklauseln in einem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag nicht anzuwenden, die auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verweisen und in einer Fußnote zum Vertragstext die damals geltenden Kündigungsfristen des § 565 Abs. 2 BGB a.F. sinngemäß wiedergeben (im Anschluß an BGHZ 155, 178).
VolltextIMRRS 2004, 0487
BGH, Urteil vom 07.04.2004 - VIII ZR 167/03
a) Kosten einer Dachrinnenreinigung können als sonstige Betriebskosten nach Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 II. BV a.F. (jetzt: § 2 BetrKV) auf den Mieter umgelegt werden.*)
b) Sonstige Betriebskosten i.S. v. Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 II BV. a.F. (jetzt: § 2 BetrKV) sind nur dann umlagefähig, wenn die Umlegung der im einzelnen bestimmten Kosten mit dem Mieter vereinbart worden ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0479
BGH, Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 133/03
Weist eine gemietete Wohnung tatsächlich eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand einen Mangel der Mietsache nach § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. und einen Fehler nach § 537 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. dar, der den Mieter zur Minderung berechtigt.
VolltextIMRRS 2004, 0468
OLG Schleswig, Urteil vom 13.02.2004 - 4 U 67/03
1. Für einfache Postsendungen besteht kein Anscheinsbeweis, dass eine zur Post gegebene Sendung den Empfänger auch erreicht.*)
2. Wenn ein Pachtobjekt dem Betrieb einer sozialen Jugendhilfeeinrichtung (lerntherapeutische Einrichtung) dienen soll und dies Geschäftsgrundlage des Vertrages geworden ist, kann der Mieter für den Fall, dass die von ihm beantragte Nutzungsänderungsgenehmigung (vorherige Nutzung als Asylantenheim) bestandskräftig versagt wird, gemäß § 313 Abs. 2 BGB n.F. einen Anspruch auf Anpassung des Vertrages haben. Als Anpassungsfolge kommt auch die Herabsetzung oder Aufhebung einer Verbindlichkeit (hier der Pachtzinszahlungsverpflichtung) in Betracht.*)
3. Auch wenn der Pächter grundsätzlich das Verwendungsrisiko trägt, kann die Auslegung des Vertrages ergeben, dass dies nur zeitlich befristet bis zum endgültigen Abschluss des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gilt. Mit der Bestandskraft des Ablehnungsbescheides kann sich gem. § 313 BGB n.F. ein Anspruch auf Vertragsanpassung ergeben (d.h. u.U. Aufhebung der Pachtzahlungsverpflichtung bei Räumung des Pachtobjekts).*)
VolltextIMRRS 2004, 0467
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2004 - 5 S 2345/03
Die Aufhebung eines Miet- oder Pachtverhältnisses gemäß § 182 Abs. 1 BauGB wird durch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Kündigung nicht generell ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0452
BGH, Urteil vom 24.03.2004 - VIII ZR 188/03
Der ersatzlose Abriß eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB.*)
Eine zu diesem Zweck ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ist daher in den neuen Bundesländern nicht durch Art. 232 § 2 Abs. 2 EGBGB ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0449
BGH, Urteil vom 28.01.2004 - VIII ZR 190/03
Das Tatbestandsmerkmal der "Ausnutzung eines geringen Angebots" (§ 5 Abs. 2 WiStG) ist nur erfüllt, wenn die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt für die Vereinbarung der Miete im Einzelfall ursächlich war. Dazu hat der Mieter darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, welche Bemühungen bei der Wohnungssuche er bisher unternommen hat, weshalb diese erfolglos geblieben sind und daß er mangels einer Ausweichmöglichkeit nunmehr auf den Abschluß des für ihn ungünstigen Mietvertrages angewiesen war.*)
VolltextIMRRS 2004, 0427
BGH, Urteil vom 21.01.2004 - VIII ZR 115/03
Zur Zulässigkeit einer Mieterhöhung bei einem Mietvertrag in dem die vermietete Wohnung als "öffentlich gefördert (Sozialwohnung) oder sonst preisgebunden" bezeichnet wird.*)
VolltextIMRRS 2004, 0415
BGH, Urteil vom 26.02.2004 - VII ZR 8/03
Zum Verständnis einer Vereinbarung, nach der Nutzen und Lasten mit Übergabe des bezugsfertigen Verbrauchermarktes auf den Erwerber übergehen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0411
KG, Urteil vom 19.02.2004 - 8 U 185/03
Eine Vorenthaltung der Mietsache ist nicht gegeben, wenn der Mieter die Mietsache zwar zurückgibt, aber seine weiteren Pflichten nicht erfüllt, die im Rahmen der Rückgabepflicht bestehen. Dies gilt insbesondere für unterbliebene Schönheitsreparaturen.
VolltextIMRRS 2004, 0407
BGH, Urteil vom 17.02.2004 - X ZR 108/02
a) Zur sekundären Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen als Voraussetzung der Anrechnungspflicht gemäß § 324 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. (Fortführung des Senatsurteils vom 17.7.2001 - X ZR 29/99, NJW 2002, 57).*)
b) Zur Frage der Zumutbarkeit der Offenlegung der Kalkulation durch den Schuldner im Rahmen der sekundären Darlegungslast nach § 324 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.*)
VolltextIMRRS 2004, 0395
BGH, Urteil vom 10.03.2004 - VIII ZR 64/03
§ 573c Abs. 4 BGB ist auch auf solche Formularklauseln in einem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag nicht anzuwenden, die auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verweisen und in einer Fußnote zum Vertragstext die damals geltenden Kündigungsfristen des § 565 Abs. 2 BGB a.F. sinngemäß wiedergeben (im Anschluß an BGHZ 155, 178).*)
VolltextIMRRS 2004, 0387
BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 149/03
Im Bereich des preisgebundenen Wohnraums wird die Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen im Grundsatz nicht durch das Verhältnis zu der hierdurch bewirkten Heizkostenersparnis (sog. Gebot der Wirtschaftlichkeit) begrenzt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0374
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.08.2003 - 19 U 217/02
1. Die Vorlage eines schriftlichen Vertragsentwurfs einer Partei und die Erwartung der beiderseitigen Unterschrift unter dieses Vertragsformular spricht dafür, dass die Parteien konkludent die Beurkundung des Mietvertrages verabredet haben.
2. Von dieser Schriftformabrede kann aber wieder formlos Abstand genommen werden, indem die Parteien mit der tatsächlichen Durchführung des formlos verabredeten Vertrag beginnen und ihn dadurch einvernehmlich jedenfalls hinsichtlich der vertragstypischen Bestandteile einer entgeltlichen Überlassung der Mieträume erfüllt haben.
VolltextIMRRS 2004, 0366
BGH, Urteil vom 04.02.2004 - XII ZR 301/01
a) Zur Bindung der Zivilgerichte an bestandskräftige Entscheidungen der Verwaltungsbehörde (hier: Versagung der Genehmigung eines langfristigen Mietvertrages mit einer Gemeinde).*)
b) Auch langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte i.S. von § 100 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0348
BGH, Urteil vom 04.02.2004 - VIII ZR 171/03
1. Die Verwirkung einer Forderung setzt voraus, dass zum Ablauf einer gewissen Zeit (Zeitmoment) besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.
2. Ein solcher Vertrauenstatbestand kann nicht angenommen werden, wenn der Vermieter nach einer Mietzinsminderung durch den Mieter zwar längere Zeit vergehen lässt, bevor er den restlichen Mietzins einfordert, der Mietzinsminderung aber sofort schriftlich widersprochen hatte.
3. Zwar kann der Vermieter nach längerer widerspruchsloser Hinnahme einer Mietzinsminderung seinen Anspruch auf den restlichen Mietbetrag analog § 539 BGB a.F. möglicherweise verlieren. Dies gilt aber nicht, wenn er der Mietzinsminderung unverzüglich schriftlich widerspricht.
VolltextIMRRS 2004, 0314
KG, Urteil vom 05.02.2004 - 22 U 5/03
Unterliegt der Gewerbemieter nicht der Umsatzsteuerpflicht, ist er nicht verpflichtet, auf den gewerblichen Mietzins Umsatzsteuer an den gewerblichen Vermieter zu entrichten, auch wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
VolltextIMRRS 2004, 0283
BGH, Urteil vom 17.12.2003 - XII ZR 146/00
1. Bei der Berechnung des entgangenen Gewinns sind sämtliche zu seiner Erzielung erforderlichen Aufwendungen unabhängig davon in Rechnung zu stellen, ob sie tatsächlich angefallen oder nur hypothetische Natur sind.
3. Sind sie indes tatsächlich entstanden, kann der Gläubiger sie zusätzlich - als weitere Schadensposition - neben dem entgangenen Gewinn verlangen.
VolltextIMRRS 2004, 0280
BGH, Urteil vom 17.01.2003 - V ZR 137/02
a) Den Vermieter trifft bei Eintritt des Vorkaufsfalls zugunsten des Mieters die mietvertragliche Nebenpflicht, den Mieter über sein Vorkaufsrecht zu unterrichten und ihm den Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrages mitzuteilen. Diese Pflicht ist verletzt, wenn dem Mieter der Vertragsinhalt unrichtig oder unvollständig zur Kenntnis gebracht wird.*)
b) Im Fall einer solchen Pflichtverletzung spricht eine Vermutung für "aufklärungsrichtiges" Verhalten des Mieters.*)
VolltextIMRRS 2004, 0279
BGH, Urteil vom 21.01.2004 - VIII ZR 101/03
1. Nach der neueren gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur gesetzlichen Schriftform (sog. Auflockerungsrechtsprechung) ist die erforderliche Einheit der Urkunde gewahrt, wenn die Zusammengehörigkeit einer aus mehreren Blättern bestehenden Urkunde entweder durch körperliche Verbindung oder sonst in geeigneter Weise erkennbar gemacht worden ist. Letzteres kann durch fortlaufende Seitenzahlen, fortlaufende Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitliche graphische Gestaltung, inhaltlichen Zusammenhang des Textes oder vergleichbare Merkmale geschehen, sofern sich hieraus die Zusammengehörigkeit der einzelnen Blätter zweifelsfrei ergibt.
2. Besteht die Urkunde aus einem Hauptteil und Anlagen, so müssen die Anlagen in der Haupturkunde so genau bezeichnet sein, dass eine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - XII ZR 253/01, NJW 2003, 1248 = BGHReport 2003, 525). Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.
3. Durch einen Wohnungsmietvertrag, der als Miete nur einen bestimmten Betrag vorsieht, werden im Regelfall alle umlagefähigen Betriebskosten mit abgegolten (§ 546 BGB a.F.). Bei einer derartigen Teilinklusivmiete ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten nach § 4 MHG ausgeschlossen.
4. Neu eingeführte Betriebskosten rechtfertigen ausnahmsweise die Erhöhung der Miete, weil sie von der Teilinklusivmietenabrede nicht erfasst sind.
5. Aufzugskosten zählen zu den Betriebskosten im Sinne des § 27 der II. Berechnungsverordnung (Nr. 7 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV); sie können deshalb Gegenstand einer Vorauszahlungs- oder Umlagevereinbarung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 MHG sein.
VolltextIMRRS 2004, 0269
BGH, Urteil vom 22.10.2003 - XII ZR 119/02
1. § 571 BGB a.F. ist grundsätzlich nur bei Identität zwischen Vermieter und veräußerndem Eigentümer anwendbar.
2. Ein Einverständnis des Eigentümers mit der Vermietung, das bei jeder erlaubten Untervermietung vorliegt, ist nicht der Identität zwischen Eigentümer und Vermieter gleichzusetzen.
3. Ebensowenig rechtfertigt der Umstand, dass der Eigentümer Alleingesellschafter des Vermieters ist, die analoge Anwendung des § 571 BGB a.F.. *)
VolltextIMRRS 2004, 0262
BGH, Urteil vom 11.02.2004 - VIII ZR 195/03
Liegen keine besonderen Umstände vor, begeht der Vermieter keine Pflichtverletzung beim Vertragsschluß, wenn er mit dem Mieter Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart, die die Höhe der später anfallenden tatsächlichen Kosten nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten.*)
VolltextIMRRS 2004, 0247
BGH, Urteil vom 16.01.2004 - V ZR 243/03
a) War dem Eigentümer des Stammgrundstücks der Überbau aufgrund eines Mietvertrags über die überbaute Fläche gestattet, berührt der Ablauf des Vertrags sein Eigentum am Überbau nicht; er ist aber verpflichtet, dem Eigentümer des überbauten Grundstücks das Eigentum am Überbau zu verschaffen.*)
b) Dem Eigentümer des rechtmäßig überbauten Grundstücks kann das Eigentum am Überbau durch Bestellung einer Dienstbarkeit zu Lasten des Stammgrundstücks (Ausschluß der Ausübung des Überbaurechts) oder durch Aufhebung der Gestattung und Trennung des Überbaus vom übrigen Gebäude verschafft werden.*)
c) Der Erwerb des Stammgrundstücks berechtigt den Erwerber nicht, den aufgrund eines von seinem Rechtsvorgänger abgeschlossenen Mietvertrags errichteten Überbau auf dem fremden Grundstück zu unterhalten.*)
VolltextIMRRS 2004, 0246
BGH, Urteil vom 21.01.2004 - VIII ZR 137/03
Zur Zulässigkeit der Änderung des Abrechnungsmaßstabes für Heizkosten bei Leerstand von Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus.*)
VolltextIMRRS 2004, 0245
BGH, Beschluss vom 16.12.2003 - X ARZ 270/03
Vom Gerichtsstand des § 29a ZPO werden Ansprüche des Vermieters aufgrund eines selbständigen Gewähr-, Garantie- oder Bürgschaftsvertrages gegen einen Dritten, der nicht Partei eines Miet- oder Pachtvertrages über Räume, dessen Anbahnung oder Abwicklung ist, nicht erfaßt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0229
BGH, Urteil vom 21.01.2004 - XII ZR 214/00
a) Zum Zugang einer per Telefax übermittelten empfangsbedürftigen Willenserklärung, deren Empfänger urlaubsbedingt abwesend ist.*)
b) Zum Bedeutungsgehalt einer Vereinbarung, nach der die Kündigung eines Mietvertrages durch eingeschriebenen Brief erfolgen soll.*)
VolltextIMRRS 2004, 0214
OVG Berlin, Urteil vom 30.01.2004 - 2 B 18.02
1. Bei den der sanierungsrechtlichen Genehmigung beigefügten, auf die Einhaltung von Mietobergrenzen gerichteten Nebenbestimmungen handelt es sich um nach § 42 Abs. 1 VwGO gesondert anfechtbare Auflagen im Sinne von § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 VwVfG-BE.
2. Durch die Regelungen der §§ 136 ff BauGB zu den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wird die Behörde nicht ermächtigt, zur Vermeidung von Verdrängungseffekten in den Sanierungsgebieten pauschale Mietobergrenzen festzulegen und deren Einhaltung in den sanierungsrechtlichen Genehmigungen vorzuschreiben.
VolltextIMRRS 2004, 0209
BGH, Urteil vom 07.01.2004 - VIII ZR 156/03
Zur Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung wegen baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse (Schallschutz) und der Einsparung von Heizenergie (Einbau von Isolierglasfenstern).*)
VolltextIMRRS 2004, 0208
BGH, Urteil vom 03.12.2003 - VIII ZR 86/03
Zur Rückforderung einer Mietkaution bei Nichtigkeit der Fälligkeitsregelung und einer widersprüchlichen Vereinbarung über die Kautionshöhe.*)
VolltextIMRRS 2004, 0207
BGH, Urteil vom 19.11.2003 - VIII ZR 160/03
Zur Berechnung der Kappungsgrenze bei einer Teilinklusivmiete.*)
VolltextIMRRS 2004, 0189
BGH, Urteil vom 22.12.2003 - VIII ZR 81/03
Zur Wirksamkeit des befristeten Verzichts des Mieters auf sein gesetzliches Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag.*)
IMRRS 2004, 0187
BGH, Urteil vom 17.12.2003 - XII ZR 308/00
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen gesundheitsgefährdender Beschaffenheit der Mieträume steht grundsätzlich auch dem (hier: gewerblichen) Zwischenmieter im Verhältnis zum Hauptvermieter zu.*)
VolltextIMRRS 2004, 0180
BGH, Urteil vom 21.01.2004 - VIII ZR 99/03
Zur Zulässigkeit der Erhöhung einer Teilinklusivmiete wegen gestiegener Betriebskosten nach Außerkrafttreten des Gesetzes zur dauerhaften Verbesserung der Wohnungssituation im Land Berlin (GVW) am 31. Dezember 1994.*)
VolltextIMRRS 2004, 0174
BGH, Urteil vom 03.12.2003 - XII ZR 238/01
Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Hinterlegung.*)
VolltextIMRRS 2004, 0167
OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.10.2003 - 8 U 86/03
Zur Fürsorgepflicht eines Vermieters bei Selbstausführung von Reparaturen in einem Mehrparteienhaus*)
VolltextIMRRS 2004, 0152
BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02
a) Empfiehlt eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell, so muß sie ihn ungefragt informieren, wenn die erzielten Mieterträge der in einem steuersparenden Bauherrenmodell bereits erstellten Eigentumswohnungen nicht den im Anlageprospekt prognostizierten Mieten entsprechen und die Vermietung der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet.*)
b) Ein Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert.*)
c) Zur Berechnung und Abwicklung des dem Anleger und Kreditnehmer entstandenen Schadens.*)
VolltextIMRRS 2004, 0137
BGH, Urteil vom 04.12.2003 - IX ZR 222/02
Verlangt der Vermieter des insolventen Mieters Auskunft über die seinem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen, kann der Insolvenzverwalter dazu auch dann verpflichtet sein, wenn die Sachen unter der Verantwortung seines Amtsvorgängers von dem vermieteten Grundstück entfernt wurden.*)
Soweit der Insolvenzverwalter die Mietsache noch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nutzt, ist der Vermieter mit seiner Mietzinsforderung Neumassegläubiger.*)
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