Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4707 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2004, 0126BGH, Urteil vom 07.01.2004 - VIII ZR 103/03
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leasinggebers enthaltene Klausel "Gibt der LN (Leasingnehmer) das Leasingobjekt nicht zurück, so hat er für jeden angefangenen Monat der nicht erfolgten Rückgabe die im Leasingvertrag vereinbarte Leasingrate als Nutzungsentschädigung zu bezahlen." ist wegen unangemessener Benachteiligung des Leasingnehmers nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGB-Gesetz (jetzt § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB) unwirksam, weil sie mit einem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des § 557 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. (jetzt § 546a Abs. 1 BGB) nicht zu vereinbaren ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0124
BGH, Beschluss vom 22.12.2003 - VIII ZB 94/03
Kündigt der Vermieter das Wohnungsmietverhältnis fristlos wegen Zahlungsverzuges des Mieters (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB), so genügt er jedenfalls bei klarer und einfacher Sachlage seiner Pflicht zur Angabe des Kündigungsgrundes, wenn er in dem Kündigungsschreiben den Zahlungsverzug als Grund benennt und den Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert. Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich.*)
VolltextIMRRS 2004, 0120
BGH, Urteil vom 12.12.2003 - V ZR 180/03
Beeinträchtigungen, die von einer Mietwohnung innerhalb desselben Grundstückseigentums auf eine andere Mietwohnung einwirken, berechtigen den Mieter der von den Beeinträchtigungen betroffenen Wohnung nicht zu einem verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gegen den Mieter der anderen Wohnung.*)
VolltextIMRRS 2004, 0104
BGH, Urteil vom 03.12.2003 - VIII ZR 168/03
Nach einem Eigentumswechsel ist nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt; es kommt nicht darauf an, wann der Zahlungsanspruch fällig geworden ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0095
BGH, Urteil vom 12.11.2003 - VIII ZR 52/03
Ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen ist gegeben, wenn der Vermieter unter zutreffender Einordnung der Wohnung des Mieters in die entsprechende Kategorie des Mietspiegels die dort vorgesehene Mietspanne richtig nennt und die erhöhte Miete angibt.*)
Liegt die verlangte Miete oberhalb der im Mietspiegel ausgewiesenen Mietspanne, so ist das Erhöhungsverlangen insoweit unbegründet, als es über den im Mietspiegel ausgewiesenen Höchstbetrag hinausgeht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0094
BGH, Urteil vom 22.10.2003 - VIII ZR 6/03
Zum Ausgleichsanspruch eines Tankstellenpächters wegen seiner Tätigkeit im sogenannten "Shop-Geschäft".*)
VolltextIMRRS 2004, 0093
BGH, Urteil vom 27.11.2003 - IX ZR 76/00
Zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn ein Rechtsanwalt bei Verhandlungen zur Änderung eines langfristigen Mietvertrages über Apothekenbetriebsräume die rechtlichen Grenzen mißachtet, die sich aus dem apothekenrechtlichen Verbot der Umsatzmiete und dem unabdingbaren Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien bei einseitiger Verlängerung der Mietdauer durch Ausübung entsprechender Optionen über die Zeitgrenze von 30 Jahren hinaus ergeben.*)
Verhandeln Mietvertragsparteien über einen Baukostenzuschuß des Mieters, so entsteht bei anwaltlich verschuldetem Einigungsmangel der Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen seinen Rechtsanwalt erst, wenn sich das Risiko des vertragslosen Zustandes verwirklicht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0091
BVerfG, Beschluss vom 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03
1. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG schützt nicht nur die Eigentumsposition des Vermieters. Auch das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG.
2. Der Mieter hat zudem aus Art. 13 Abs. 1 GG das Recht, in seinen Mieträumen in Ruhe gelassen zu werden.
3. Den Mieter trifft aus dem Mietvertrag die Nebenpflicht, dem Vermieter die Besichtigung seiner Wohnung mit Kaufinteressenten zu ermöglichen. Diese Pflicht besteht aber nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bereits einfachrechtlich nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten.
4. Im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG sind vor Annahme einer eine Räumungskündigung rechtfertigenden Pflichtverletzung des Mieters darüber hinaus einerseits das Eigentumsrecht des Mieters am Besitz der Mietwohnung, in diesem Zusammenhang auch die Dauer des Mietverhältnisses und die von Besichtigungen ausgehende Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie andererseits das Eigentum des Vermieters an der Mietsache und seine Beeinträchtigung durch das Verhalten des Mieters umfassend zu würdigen.
VolltextIMRRS 2004, 0017
BGH, Urteil vom 03.12.2003 - VIII ZR 157/03
Zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer Staffelmiete, die während des Laufs einer Mietpreisbindung für die Zeit nach ihrer Beendigung geschlossen wird.*)
VolltextIMRRS 2004, 0008
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.12.2003 - 1 ME 303/03
Die Aufhebung eines Mietverhältnisses nach § 182 BauGB setzt nicht voraus, dass der angemessene Ersatzwohnraum bereits im Zeitpunkt der Aufhebungsverfügung konkret und rechtlich abgesichert zur Verfügung steht. Es reicht aus, wenn im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses angemessener Ersatzwohnraum zur Verfügung steht.*)
Wer selbst Eigentümer verfügbaren, angemessenen Ersatzwohnraums ist, kann nicht verlangen, dass ihm angemessener Ersatzwohnraum auf Kosten der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.*)
VolltextIMRRS 2004, 0002
BGH, Urteil vom 12.11.2003 - VIII ZR 41/03
Zu einem "vorläufigen Mietverzicht" bei durch öffentliche Mittel geförderten Baumaßnahmen.*)
VolltextOnline seit 2003
IMRRS 2003, 1454BGH, Urteil vom 19.11.2003 - XII ZR 68/00
a) Ersatzansprüche des Vermieters/Verpächters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Miet-/Pachtsache gegen den vollmachtlosen Vertreter des Mieters/Pächters (§ 179 Abs. 1 BGB) verjähren in der kurzen Verjährungsfrist des § 558 Abs. 1 BGB a.F./§ 548 Abs. 1 BGB n.F.*)
b) Zu den Voraussetzungen einer solchen Verjährung.*)
c) Die "Rückgabe" der Miet-/Pachtsache im Sinne von § 558 Abs. 2 BGB a.F./ § 548 Abs. 1 BGB n.F. setzt grundsätzlich einen vollständigen Besitzverlust des Mieters/Pächters sowie die Kenntnis des Vermieters/Verpächters hiervon voraus (Bestätigung von Senatsurteil vom 7. Februar 2001 - XII ZR 118/98 - NJ 2001; 535 f.).*)
VolltextIMRRS 2003, 1450
BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 10/03
Eine analoge Anwendung des § 321a ZPO scheidet jedenfalls dann aus, wenn gegen eine Entscheidung, die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist, die Rechtsbeschwerde statthaft ist.*)
Hat eine Partei aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts gegen einen Beschluß, mit dem ihre Berufung unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als unzulässig verworfen worden ist, verfahrensfehlerhaft die Abhilfe analog § 321a ZPO beantragt, anstatt das an sich statthafte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) einzulegen, so darf ihr nach dem Meistbegünstigungsprinzip die Wahl des falschen Rechtsbehelfs nicht zum Nachteil gereichen.*)
Die in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen eines Wohnungsmietvertrages enthaltene Klausel
"Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete als vertraglich vereinbart"
verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.*)
Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenem Wohnraum.*)
VolltextIMRRS 2003, 1443
LG Coburg, Urteil vom 17.06.2003 - 22 O 858/02
1. Ein in einem Haus vorhandenen Fahrstuhl, mit dem Mieträume erreicht werden können, kann regelmäßig auch ohne besondere Vereinbarung als mitvermietet angesehen werden.
2. Die Vorschrift des § 858 BGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Die Fehlerhaftigkeit des durch verbotene Eigenmacht begründeten Besitzes ist ausdrücklich festgeschrieben (§ 858 Abs. 2 Satz 1 BGB).
VolltextIMRRS 2003, 1442
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.02.2003 - 1 Ss 3/03
Die Bewilligung und Auszahlung von Mietzuschüssen nach dem Wohngeldgesetz stellen einen Vermögensschaden dar, wenn das damit verfolgte Ziel, zum Erhalt des Mietverhältnisses beizutragen, aufgrund eines täuschungsbedingten Verhaltens des Antragstellers verfehlt wird.*)
VolltextIMRRS 2003, 1433
BGH, Urteil vom 08.10.2003 - VIII ZR 55/03
Die Wirksamkeit der Abwälzung der Sach- und Preisgefahr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeug-Leasinggebers setzt nicht eine ausdrückliche Regelung voraus, daß die Ansprüche des Leasinggebers aus einer von dem Leasingnehmer für das Leasingfahrzeug abzuschließenden Versicherung sowie die Ersatzansprüche des Leasinggebers aus der Verletzung seines Eigentums an der Leasingsache beziehungsweise die entsprechenden Leistungen an den Leasinggeber dem Leasingnehmer zugute kommen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1419
BGH, Urteil vom 05.11.2003 - XII ZR 134/02
Ist ein Mietvertrag nicht in der für langfristige Mietverträge vorgeschriebenen Schriftform (§ 550 BGB = § 566 a.F. BGB) abgeschlossen worden, so ist eine darauf gestützte vorzeitige Kündigung nicht deshalb treuwidrig, weil der Mietvertrag zuvor jahrelang anstandslos durchgeführt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1331
BFH, Urteil vom 23.09.2003 - IX R 65/02
Erbbauzinsen sind auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Kalenderjahr ihrer Leistung sofort abziehbar, wenn sie in einem Einmalbetrag vorausgezahlt werden (gegen BMF-Schreiben vom 10. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1440).*)
VolltextIMRRS 2003, 1325
KG, Urteil vom 06.02.2003 - 8 U 339/01
Es liegt kein Anfechtungsgrund im Sinne von § 123 BGB vor, wenn der Mieter die Angabe im Prospekt des Vermieters missversteht, wonach sich im Einzugsgebiet des Mietobjekts 4,3 Mio. Menschen befinden, wenn der tatsächliche "Kerneinzugsbereich" lediglich 912.000 Einwohner umfasst. Sämtliche Begriffe sind lediglich Wertungen.
VolltextIMRRS 2003, 1320
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.02.2003 - 2 W 217/02
1. Das Interesse dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer als Wohnungseigentümer oder Mieter einer Eigentumswohnung an einer Parabolantenne als Voraussetzung für den Zugang zu Programmen ihres Heimatlandes hat in der Regel Vorrang vor dem geschützten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung ihres Eigentums.*)
2. Ein Beschluss der Wohnungseigentümer über einen bestimmten Standort der Antenne entfaltet keine Bindungswirkung, wenn an diesem Standort der Empfang der begehrten Programm nicht gewährleistet ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1317
KG, Urteil vom 29.07.2002 - 22 U 290/01
Bei dem Verkauf eines zu modernisierenden Altbaus hat der Verkäufer gegenüber dem Mieter die infolge der Modernisierung mögliche Mieterhöhung vorzunehmen, oder den Käufer durch Überlassung der einschlägigen Unterlagen in die Lage zu versetzen, dies zu tun.*)
VolltextIMRRS 2003, 1310
BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 371/02
Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.*)
VolltextIMRRS 2003, 1308
BGH, Urteil vom 06.11.2003 - III ZR 376/02
Ein Vergleich kann nach § 779 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn sich die von den Parteien bei Abschluß des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Auslegung einer Vertragsklausel - hier: Entschädigungsregelung in einem Pachtvertrag - als unrichtig erweist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1290
KG, Urteil vom 27.02.2003 - 8 U 316/01
Sieht der Mieter von Gewerbeflächen die Nebenkosten als existenzgefährdend hoch an, nutzt das Mietobjekt jedoch ohne zu kündigen zehn Monate weiter, kann er sich bei der Kündigung nicht auf Unzumutbarkeit berufen.
VolltextIMRRS 2003, 1286
BGH, Urteil vom 10.09.2003 - VIII ZR 58/03
Zur Frage der Fortgeltung einer wegen öffentlicher Förderung von Modernisierungsmaßnahmen vertraglich vereinbarten Beschränkung von Mieterhöhungen, wenn der neue Vermieter das Wohnhaus in der Zwangsversteigerung erworben hat, ohne die Verpflichtungen aus dem öffentlich-rechtlichen Fördervertrag von dem Rechtsvorgänger zu übernehmen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1276
BGH, Urteil vom 08.10.2003 - VIII ZR 67/03
Die Verpflichtung nach § 5 HeizkostenVO (BGBl. 1989 I S. 115), Räume mit Thermostatventilen oder mit Vorrichtungen zur Verbrauchserfassung auszustatten, gilt nicht für Gebäude, die mit nicht regulierbaren Zentralheizkörpern versehen sind, bei denen mithin der Ausnahmetatbestand des § 11 Abs. 1 Nr.1 Buchst. b HeizkostenVO eingreift. Für die Heizanlagen in dem Gebiet der ehemaligen DDR, die bis 31. Dezember 1995 auszustatten sind, gilt nichts anderes.*)
VolltextIMRRS 2003, 1258
BGH, Urteil vom 08.10.2003 - XII ZR 50/02
Zur Auslegung eines Ausgliederungsvertrages nach § 123 Abs. 3 UmwG.*)
VolltextIMRRS 2003, 1233
OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2003 - 35 W 15/03
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe ist verschuldensabhängig, wenn sie davon abhängig gemacht wird, dass eine vertraglich geschuldete Leistung nicht "unverzüglich" erfolgt, da hiermit auf die für das gesamte Privatrecht geltende Legaldefinition des § 121 BGB Bezug genommen wird, nach der "unverzüglich" ein Handeln ohne schuldhaftes Zögern erfordert.*)
VolltextIMRRS 2003, 1227
OLG Koblenz, Urteil vom 16.10.2003 - 5 U 197/03
1. Ein Vermieteranwalt handelt pflichtwidrig, wenn er seinen Mandanten bei fortbestehendem Mietverhältnis nicht davon abhält, die Türschlösser auszutauschen, um das Vermieterpfandrecht durchzusetzen. Kündigt der Mieter daraufhin fristlos, haftet der Anwalt für den gesamten Mietausfallschaden.
2. Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den vom Mieter gestellten Ersatzmieter zu akzeptieren. Die Weigerung des Vermieters kann im Einzelfall jedoch treuwidrig sein mit der Folge, dass sein Anspruch auf Mietzinszahlung erlischt.
VolltextIMRRS 2003, 1204
BGH, Urteil vom 24.09.2003 - XII ZR 70/02
Zu den Auswirkungen der rechtskräftigen Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses auf die nachfolgende Leistungsklage auf Mietzins.*)
VolltextIMRRS 2003, 1197
BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03
Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die dazu berechtigt, ein Grundstück auf die Dauer von 99 Jahren gegen Zahlung eines in zehn Jahresraten zu zahlenden Entgelts als Steinbruch auszubeuten, stellt keinen kaufähnlichen Vertrag dar, der die Ausübung eines Vorkaufsrechts eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2003, 1183
LG Osnabrück, Urteil vom 05.09.2003 - 12 S 475/03
Beträgt die im Mietvertrag mit 126,45 qm ausgewiesene Wohnungsgröße tatsächlich lediglich 106 qm, so liegt ein zur Minderung berechtigender Mangel vor. Dabei ist es unerheblich, ob der Mietgebrauch im einzelnen Fall beeinträchtigt wird.*)
VolltextIMRRS 2003, 1182
LG Osnabrück, Urteil vom 10.10.2003 - 12 S 488/03
Beträgt die im Mietvertrag mit „ca. 60 qm“ angegebene Wohnungsgröße tatsächlich lediglich 50 qm, so liegt ein zur Mietminderung berechtigender Mangel vor. Dabei ist es unerheblich, ob der Mietgebrauch im einzelnen Fall beeinträchtigt ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1172
BGH, Urteil vom 10.09.2003 - VIII ZR 22/03
Wird ein Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, das von der Genossenschaft durch einen Dauernutzungsvertrag eine Wohnung gemietet hat, gemäß § 68 GenG wegen genossenschaftswidrigen Verhaltens aus der Genossenschaft ausgeschlossen und wird die von ihm genutzte Wohnung für ein anderes Mitglied benötigt, so hat die Genossenschaft ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses.*)
VolltextIMRRS 2003, 1167
BGH, Urteil vom 02.10.2003 - III ZR 5/03
Der Wohnungsvermittler verliert den Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 WoVermittG in der Regel auch dann, wenn nicht er selbst, sondern sein Gehilfe die vermittelte Wohnung verwaltete.*)
VolltextIMRRS 2003, 1155
BGH, Urteil vom 25.09.2003 - VII ZR 357/02
a) Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden, auch wenn sie nicht beim Auftraggeber, sondern nach Weiterveräußerung beim Erwerber entstanden sind.*)
b) Die Prozeßkosten aus den Streitigkeiten um die Mietausfälle gehören ebenfalls zu den engen Mangelfolgeschäden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1118
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.03.2003 - 2-11 S 272/01
Ein Umweltfehler in Gestalt des von der Mobilfunkantenne augehenden elektromagnetischen Feldes rechtfertigt dann eine Mietminderung, wenn die in der 26. BImSchVO festgelegten Grenzwerte überschritten sind.
VolltextIMRRS 2003, 1113
BGH, Urteil vom 25.06.2003 - VIII ZR 344/02
Zur Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel.*)
VolltextIMRRS 2003, 1104
BGH, Urteil vom 09.07.2003 - VIII ZR 26/03
Wohnungseigentum ist auch dann "nach der Überlassung an den Mieter" im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB a.F. begründet worden, wenn der Mieter, dem gekündigt wurde, zur Zeit der Begründung des Wohnungseigentums als Angehöriger in der Wohnung lebte und mit dem Tode des damaligen Mieters kraft Gesetzes in das Mietverhältnis eingetreten ist. Der Angehörige rückt auch bezüglich der Wartefrist, die der Vermieter für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zu beachten hat, in die Rechtsposition des verstorbenen Mieters ein.*)
VolltextIMRRS 2003, 1103
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 11/03
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Herausgabe einer von diesem geleisteten Kaution verpflichtet, selbst wenn der Vermieter dem Zwangsverwalter die Kaution nicht ausgefolgt hat. Dies gilt auch dann, wenn für die Verpflichtungen des Zwangsverwalters die Vorschriften des Mietrechtsreformgesetzes vom 19. Juni 2001 noch nicht heranzuziehen sind.*)
VolltextIMRRS 2003, 1092
BGH, Urteil vom 27.08.2003 - XII ZR 277/00
Ein Mietvertrag über ein Gebäude, welches gesondert und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse des Grund und Boden, auf dem es erbaut wurde, vermietet wird, ist nach bundesdeutschem Recht, im Gegensatz zum früheren DDR-Recht, unzulässig.
VolltextIMRRS 2003, 1091
BGH, Beschluss vom 29.07.2003 - XII ZR 44/00
Weist der Mieter mehrere ordentliche und fristlose Kündigungen zurück, woraufhin der Vermieter Klage erhebt und einigen sich die Parteien danach in einem außergerichtlichen Vergleich, ist die Vertreilung der Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluss vorzunehmen.
VolltextIMRRS 2003, 1087
BGH, Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 217/02
Tritt ein neuer Vermieter in einen bestehenden Geschäftsräume-Mietvertrag ein und möchte den Mieter zur Herausgabe der von ihm angemieteten Räumlichkeiten verurteilen lassen, so hat er keinen Anspruch auf Räumung oder Herausgabe des Mietobjekts.
VolltextIMRRS 2003, 1086
BGH, Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 179/02
Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung des Mieters, der Wohnraum nicht unmittelbar vom Eigentümer gemietet hat, sondern von einem gewerblichen Zwischenvermieter, ist ein Herausgabeanspruch des Vermieters gemäß § 556 Abs. 3 BGB a.F., § 985 BGB durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dahingehend eingeschränkt, daß der Beklagte sich auf die Kündigungsvorschriften des Wohnraummietrechts gegenüber der Klägerin berufen kann.
VolltextIMRRS 2003, 1085
BGH, Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 188/02
Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung des Mieters, der Wohnraum nicht unmittelbar vom Eigentümer gemietet hat, sondern von einem gewerblichen Zwischenvermieter, ist ein Herausgabeanspruch des Vermieters gemäß § 556 Abs. 3 BGB a.F., § 985 BGB durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dahingehend eingeschränkt, daß der Beklagte sich auf die Kündigungsvorschriften des Wohnraummietrechts gegenüber der Klägerin berufen kann.
VolltextIMRRS 2003, 1084
BGH, Urteil vom 30.04.2003 - VIII ZR 234/02
Anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung des Mieters, der Wohnraum nicht unmittelbar vom Eigentümer gemietet hat, sondern von einem gewerblichen Zwischenvermieter, ist ein Herausgabeanspruch des Vermieters gemäß § 556 Abs. 3 BGB a.F., § 985 BGB durch den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dahingehend eingeschränkt, daß der Beklagte sich auf die Kündigungsvorschriften des Wohnraummietrechts gegenüber der Klägerin berufen kann.
VolltextIMRRS 2003, 1050
BGH, Urteil vom 25.06.2003 - VIII ZR 335/02
Zur Unwirksamkeit zweier die Renovierungspflicht des Mieters betreffender Klauseln in einem Mietvertrag.*)
VolltextIMRRS 2003, 1046
KG, Urteil vom 03.06.2002 - 8 U 74/01
Kann der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages erkennen, dass in der weiteren räumlichen Umgebung des Mietobjektes mit Bautätigkeiten zu rechnen ist, so kann er die Miete nicht wegen Baulärms mindern.
IMRRS 2003, 1040
BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IXa ZB 116/03
Gegen einen Untermieter kann die Räumungsvollstreckung nicht aufgrund des gegen den Hauptmieter ergangenen Titels betrieben werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1035
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - XII ZR 65/02
Zur Einhaltung der Schriftform beim Abschluß eines langfristigen Mietvertrages durch einen für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelnden Vertreter.*)
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