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Deutschland
GSB - Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen
Zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung vom 05.10.1994 (BGBl. I 94, S. 2911) mit Wirkung vom 01.01.1999
Gliederung
I. Abschnitt: Allgemeine Sicherungsmaßregeln ( §§ 1 - 8 )
II. Abschnitt: Dingliche Sicherung der Bauforderungen ( §§ 9 - 67 )
Erster bis Siebenter Titel: gegenstandslos ( )