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Derzeit 48.075 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Wohnungseigentum 119 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 49 Urteile neu eingestellt.

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Hervorzuhebende Urteile zum Wohnungseigentum

14 Urteile - (49 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei imr-online eingestellt


Online seit 23. April

IMRRS 2024, 0379
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer darf Sanierungsarbeiten vergeben?

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 02.02.2024 - 980a C 21/23 WEG

1. Bei der Wiederbestellung der amtierenden Verwaltung besteht keine Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten.

2. Der Verwaltervertrag geht bei der Verschmelzung von juristischen Personen auf den übernehmenden Rechtsträger über; nichts anderes gilt für die Organstellung des Verwalters.

3. Den Wohnungseigentümern steht bei der Wiederwahl der Verwaltung im Ermessenspielraum zu, der auch ein sog. Verzeihungsermessen umfasst. Es liegt im Beurteilungsspielraum der Gemeinschaft, bei der (Wieder-)Bestellung des Verwalters dessen frühere Verfehlungen bei günstiger Zukunftsprognose nicht gegen ihn zu verwenden.

4. Dieser Beurteilungsspielraum ist erst überschritten, wenn es objektiv nicht mehr vertretbar erscheint, dass die Wohnungseigentümer den Verwalter ungeachtet der gegen ihn sprechenden Umstände erneut bestellen.

5. Es wird regelmäßig nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen, wenn wesentliche, vor allem auch kostenintensive Maßnahmen komplett oder im Kernbereich auf den Verwalter übertragen werden, weil es dabei bleiben muss, dass die Wohnungseigentümer über wesentliche Maßnahmen selbst entscheiden müssen.

6. Auch die Auswahl eines Fachunternehmens für die Durchführung einer nicht unbedeutenden Sanierungsmaßnahme gehört zu den Kernrechten der Gesamtheit aller Wohnungseigentümer als Willensbildungsorgan, die ihnen nicht durch einen Beschluss (der Mehrheit) entzogen werden kann.

7. Ein Sanierungsbeschluss, aus dem nicht ersichtlich wird, welche Fachfirma beauftragt werden soll, ist unbestimmt.

8. Das "Wie" einer Sanierungsmaßnahme kann bei Kosten um 5.000 Euro auf die Verwaltung delegiert werden.

9. Der Verwalter ist grundsätzlich verpflichtet, einen Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme dadurch umzusetzen, indem er Vergleichsangebote einholt, diese prüft und den Auftrag an einen Anbieter erteilt.

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Online seit 22. April

IMRRS 2024, 0469
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Änderung eines Versammlungsprotokolls

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 12.01.2024 - 980b C 21/23 WEG

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis auf Änderung des Versammlungsprotokolls ist nur gegeben, wenn die Protokollberichtigung das Ziel hat, die Auslegung von Beschlüssen zu beeinflussen.

2. Das Versammlungsprotokoll dient nicht dazu, Erklärungen Einzelner, die für einen Wohnungseigentümer in eigener Sache Beweisrelevanz und/oder -wert haben könnten, zu dokumentieren.

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IMRRS 2024, 0512
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Anfechtung eines Nichtbeschlusses: Mindeststreitwert ist anzusetzen!

LG Itzehoe, Beschluss vom 24.05.2023 - 11 T 46/22

Bei der Anfechtungsklage gegen einen Nichtbeschluss beschränkt sich die gerichtliche Prüfung auf die Feststellung, dass ein Beschluss nicht gefasst wurde. Eine auch nicht potentielle inhaltliche Prüfung des von dem "Nichtbeschluss" erfassten Streitgegenstands erfolgt nicht. Damit ist lediglich der Mindeststreitwert anzusetzen.

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Online seit 19. April

IMRRS 2024, 0538
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sind Stellplätze innerhalb einer Doppelstockgarage sondereigentumsfähig?

BGH, Beschluss vom 07.03.2024 - V ZB 46/23

1. Weder der einzelne Stellplatz innerhalb einer Doppelstockgarage ("Duplexparker") noch der einzelne Stellplatz auf einem Parkpalettensystem ("Palettenparker") ist nach § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG a.F. sondereigentumsfähig.*)

2. Nach der Neuregelung für Stellplätze in § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch an den einzelnen Stellplätzen in Doppelstockgaragen Sondereigentum begründet werden. Stellplätze auf Parkpaletten sind jedenfalls dann sondereigentumsfähig, wenn ein bestimmter Palettenstellplatz zum alleinigen Gebrauch fest zugewiesen wird.*)

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Online seit 18. April

IMRRS 2024, 0462
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nach Randale gibt es keine Versammlung mehr!

AG Dortmund, Urteil vom 31.05.2023 - 514 C 25/21

1. Ein Wohnungseigentümer als Streithelfer ist als streitgenössischer Streithelfer anzusehen.

2. Als Streitgenosse hat der streitgenössische Nebenintervenient gegenüber dem einfachen Streithelfer erweiterte Möglichkeiten, den Prozess zu beeinflussen. Insbesondere kann er selbstständig, auch bei Widerspruch der Partei, Angriffs- und Verteidigungsmittel aus deren Recht vorbringen und (sonstige) Prozesshandlungen vornehmen.

3. Im Fall der rechtsgeschäftlichen Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts ist der Erwerber aus eigenem Recht zur Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse und zur gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ungültigkeit ab dem Zeitpunkt berechtigt, in dem er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

4. Ist zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung bereits eine noch vom Veräußerer erhobene Anfechtungsklage rechtshängig, bleibt dieser nach Maßgabe des § 265 Abs. 2 ZPO berechtigt, das Verfahren fortzuführen.

5. Wird trotz Vorliegens eines Nichtbeschlusses das Zustandekommen eines positiven oder negativen Eigentümerbeschlusses verkündet, ist hiergegen die Anfechtungsklage zu erheben.

6. Wird die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung nicht eingehalten, führt dies zur Ungültigerklärung der gefassten Beschlüsse, es sei denn, dass sie ohne den Einberufungsmangel ebenso gefasst worden wären.

7. Die Ursächlichkeit eines formellen Mangels ist erst zu verneinen, wenn eine Einflussnahme des durch den Mangel betroffenen Wohnungseigentümers auf den Diskussionsverlauf und das Abstimmungsverhalten in der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden kann.

8. Wenn es bereits im Vorfeld zu Auseinandersetzungen und einem Polizeieinsatz kommt, und sodann ein Teil der zuvor noch erschienenen Eigentümer den Ort der Versammlung verlässt, stellt sich die Durchführung einer Eigentümerversammlung durch eine Minderheit der Eigentümer als treuwidrig dar. Eine solche Versammlung ist schon aus formellen Gründen nicht beschlussfähig.

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Online seit 16. April

IMRRS 2024, 0378
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter verschuldet Kündigung des Verwaltervertrags: Keine weitere Vergütung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 10.11.2023 - 980a C 19/23 WEG

1. Legt der Verwalter eigenmächtig gegen ein Urteil Berufung ein und informiert die Eigentümer auf einer Versammlung über das laufende Berufungsverfahren trotz ausdrücklicher Nachfragen einzelner Eigentümer nicht, so kann der Verwaltervertrag aus wichtigem Grund - ohne Abmahnung - gekündigt werden.

2. Zumindest in einem Fall der Interessenkollision ist die Verwaltung gehalten, eine Entscheidung der Eigentümerversammlung über den Fortgang des Rechtsstreits einzuholen, weil sie anderenfalls ein eigenes Fehlverhalten zu retten versucht.

3. Nach einer Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund kann der Verwalter auch keine Vergütung mehr für die nächsten sechs Monate verlangen.

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Online seit 12. April

IMRRS 2024, 0366
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Lass es verrotten, dann zahlt die Gemeinschaft!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 13.10.2023 - 980b C 13/23 WEG

Unterscheidet die Teilungserklärung an mehreren Stellen zwischen Instandhaltung und Instandsetzung, dann werden von einer Vereinbarung, nach der die Sondereigentümer die Kosten der Instandhaltung der Fenster in ihrem Sondereigentum zu tragen haben, die Kosten für die Instandsetzung dieser Fenster nicht erfasst; hier verbleibt es vielmehr bei der Kostentragung durch die Gemeinschaft.

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Online seit 11. April

IMRRS 2024, 0363
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Steckengebliebener Bau einer Wohnungseigentumsanlage: Anspruch auf Fertigstellung?

LG Koblenz, Urteil vom 20.11.2023 - 2 S 29/22 WEG

1. Die Vergabe von Aufträgen an Bauunternehmen und Architekten, um Abbruch- und Abdichtungsarbeiten durchführen sowie Ausführungspläne erstellen zu lassen, ist keine Maßnahme von untergeordneter Bedeutung und führt zu erheblichen finanziellen Verpflichtungen der Gemeinschaft. Daher muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch Auswahl eines speziellen Angebots selbst entscheiden.

2. Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Ersterrichtung des Gemeinschaftseigentums. Die Grenze bildet die Unzumutbarkeit i.S.v. § 242 BGB.

3. Da eine Beschlussersetzung das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer beschneidet, darf sie stets nur soweit gehen wie dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist.

4. Dementsprechend ist bei einem bereits beim Abriss des Altgebäudes steckengebliebenen Bauvorhaben der zunächst anstehende Beschluss daher die Einholung eines Gutachtens zu den voraussichtlichen Kosten für die Errichtung des Gemeinschaftseigentums, damit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der Folge sachgerecht darüber entscheiden kann, ob es bei der Pflicht zur Errichtung der Wohnungseigentumsanlage (Gemeinschaftseigentum) verbleibt oder eine Ausnahme wegen Unzumutbarkeit gegeben ist.

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Online seit 10. April

IMRRS 2024, 0477
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann ein Verwalter ohne vorherige persönliche Vorstellung bestellt werden?

AG Pforzheim, Urteil vom 27.02.2024 - 12 C 1654/23

Es kann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen, wenn ein Verwalter bestellt wird, der sich den Wohnungseigentümern zuvor nicht persönlich vorgestellt hat.

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Online seit 9. April

IMRRS 2024, 0498
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft kann nur der Verband die Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung verlangen

BGH, Urteil vom 09.02.2024 - V ZR 6/23

1. Auch in einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft können jedenfalls auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums bezogene Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche (hier: Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung) nur von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht im Wege der actio pro socio von einem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden (Fortführung von Senat, Urteil vom 28.01.2022 - V ZR 86/21, IMR 2022, 204 = NJW-RR 2022, 733).*)

2. Die verwalterlose Zweiergemeinschaft wird bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen, die sich auf Beeinträchtigungen des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen der Wohnungseigentümer beziehen, von dem jeweils anderen Wohnungseigentümer vertreten; einer Vorbefassung der Eigentümerversammlung vor Klageerhebung bedarf es insoweit nicht (Fortführung von Senat, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 180/21, IBRRS 2022, 3031 = IMRRS 2022, 1311 = NJW 2022, 3577).*)




Online seit 8. April

IMRRS 2024, 0463
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten von Erhaltungsmaßnahmen sind nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt

LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2023 - 25 S 60/22

Nach der Neufassung des WEG ist die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für Kosten von Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr auf den Einzelfall beschränkt. Vielmehr können die Wohnungseigentümer nunmehr auch beschließen, dass die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen auch generell nach einem anderen Verteilungsschlüssel abgerechnet werden.

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Online seit 4. April

IMRRS 2024, 0468
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Kostenverteilung muss nicht alle künftigen Fälle erfassen

BGH, Urteil vom 22.03.2024 - V ZR 87/23

Beschließen die Wohnungseigentümer eine Änderung der Kostenverteilung für eine einzelne Erhaltungsmaßnahme, muss nicht zugleich eine entsprechende Regelung für alle künftigen gleich gelagerten Fälle beschlossen werden (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 164/09, Rz. 17 ff., IMR 2010, 382 = BGHZ 186, 51).*)

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Online seit 3. April

IMRRS 2024, 0449
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dach über einer angebauten Sondereigentumseinheit ist Gemeinschaftseigentum

LG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2024 - 11 S 53/22

1. Das Dach eines Flachdach-Anbaus einer WEG-Anlage gehört selbst dann zum Gemeinschaftseigentum, wenn alle darunterliegenden Räume zu ein und derselben Sondereigentumseinheit gehören.*)

2. Im Wege der Beschlussersetzungsklage kann auch auf bloßen Grundlagenbeschluss zu einer Erhaltungsmaßnahme beantragt werden.*)

3. Rechtsmissbräuchliche Stimmrechtsausübung des Mehrheitseigentümers, wenn der Kostenanteil für den Verwaltungsaufwand von 9/10 auf 1/3 durch "verwaltungstechnische Zusammenfassung von Einheiten" gedrückt werden soll.*)

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Online seit 28. März

IMRRS 2024, 0428
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Trittschalldämmung muss Mindestanforderungen gem. DIN 4109 (1989) erfüllen

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 14.07.2023 - 980a C 17/22 WEG

Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern verpflichtet, deren Sondereigentum nicht über das in Abs. 1 Nr. 2 bestimmte Maß hinaus zu beeinträchtigen, also nicht in einer Weise, dass ihnen ein Nachteil über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus erwächst. Diese Verpflichtung wird nicht eingehalten, wenn die Trittschallwerte zur darunterliegenden Wohnung die Mindestanforderungen gemäß DIN 4109 (1989) nicht erfüllen.

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