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OLG Nürnberg: Kein gutgläubiger Erwerb "jüngerer" Baumaschinen! BeitragOLG München/BGH: Bis zu 8,5 % ausstehende Vergütung steht Eigentumsumschreibung nicht entgegen! BeitragLG Berlin II: Zusatzhonorar für Bauzeitverlängerung! BeitragBGH: Falsche Rechtsbehelfsbelehrung: Kann man auf die Hilfe des Gerichts hoffen? BeitragOLG Frankfurt/BGH: Privat- vs. Gerichtsgutachter II: Einholung eines "Obergutachtens" erforderlich? IBR 2025, 497Zeitschriftenschau: Erforderliche Mitwirkungshandlung unterlassen: Besteller haftet auf Schadensersatz! IBR 2025, 502Zeitschriftenschau: Rechtzeitige Vorlage von Ausführungsplänen ist keine Vertragspflicht des Bestellers! IBR 2025, 501
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LG Köln: Wann ist Hühner- und Bienenhaltung im städtischen Wohngebiet erlaubt? IMR 2025, 418BGH: Richtiger Messpunkt bei nachbarlicher Rückschnittforderung von Grenzbäumen? IMR 2025, 381BGH: Was ist eine Hecke? IMR 2025, 380KG: Trotz Nachbarschaftsstreits kein Beseitigungsanspruch wegen Carportkameras IMR 2025, 207KG: Straßenschwellen auf Privatstraße trotz Wegerechts verhältnismäßig IMR 2025, 206OLG Karlsruhe: Muss fremde Wasserleitung auf eigenem Grundstück geduldet werden? IMR 2025, 295OLG Koblenz: Gehrecht ist aliud und kein Minus zum Fahrrecht! IMR 2025, 1016 (nur online)
Das Amtsgericht München verurteilte am 28.06.2018 die beklagten Wohnungseigentümer, in ihrer Wohnung in München-Hadern bei Einhaltung der Mittagspause von 13 bis 15 Uhr zwischen 9 und 20 Uhr sonn- und feiertäglich höchstens eine, ansonsten zwei Stunden Schlagzeug spielen zu lassen.
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