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Kein Geldersatz bei unterlassener Beseitigung
BGH, Urteil vom 23.03.2023
Die Vorschrift des § 281 BGB findet auf die Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des Eigentümers aus § 1004 Abs. 1 BGB keine Anwendung.*)

Zaun auf Nachbargrundstück: Erwerber haftet dafür nicht
OLG Rostock, Beschluss vom 26.01.2021
1. Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Beklagte für die Beeinträchtigung als Störer verantwortlich ist. Dazu reicht der bloße Umstand des Eigentums an demjenigen Grundstück, von dem die Einwirkung ausgeht, nicht aus. Die Beeinträchtigung...

So klappt es nicht mit den Nachbarn...
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.03.2023
1. Der vergleichsweise übernommenen Verpflichtung, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass (u. a.) „sonstige Geräuschemission, etwa durch zu lautes Musik hören… tagsüber in einem erträglichen Maß zu erfolgen“ habe, fehlt es an der hinreichenden Bestimmtheit,...

Wann muss eine Einfriedung ortsüblich sein?
OLG Naumburg, Urteil vom 21.09.2022
Das Gebot des § 23 NbG-SA, wonach eine Einfriedung an der Grenze ortsüblich zu sein hat, gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht für jegliche Einfriedungen, sondern nur für solche, die auf Verlangen des Nachbarn und infolge einer Einfriedungspflicht...