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DIN-Normen = a.R.d.T. = Mindestanforderung? Nein. Beispiel Ebenheiten von Böden und Flachdachgefälle BeitragOLG Köln: Behinderungsmitteilung ist keine Änderungsanordnung! IBR 2024, 280Himmelschreiende Ungerechtigkeit bei Anwendung des § 642 BGB Blog-Eintrag
Die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung LangaufsatzOLG Stuttgart: "Kilo" statt "Tonne": Kalkulationsirrtum nicht anfechtbar! BeitragBayObLG: Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben! Beitrag
§ 12 Abs. 2 Satz 1 WEG: Versagung der Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grunds in der Person des Erwerbers? Langaufsatz
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Die EZB vollzieht den kleinstmöglichen geldpolitischen Schritt, während die Fed Pläne für gewichtigere Maßnahmen geschmiedet hat. Die Bestzinsen für 10- und 15-jährige Zinsbindungen tendieren währenddessen leicht aufwärts.
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