Urteilssuche
imr-online. Die Datenbank für
Immobilien- und Mietrecht.
Immobilien- und Mietrecht.
Kostenloses Probeabo

1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0945; IMRRS 2025, 0449
Immobilien
Volltext
Beitrag in Kürze

Verkäufer muss Fälligkeit des Kaufpreises beweisen
LG München I, Urteil vom 03.03.2025 - 22 O 11152/24
1. Ist für die Fälligkeit der Kaufpreisforderung vereinbart, dass dem Käufer die Mitteilung des Notars über die Kaufpreisfälligkeit zugegangen ist oder der Käufer hiervon auf andere Weise erfährt, so hat der Verkäufer den Zugang der Mitteilung zu beweisen.
2. Aus der Absendung eines Briefes ergibt sich kein Beweis des Zugangs. Bei gewöhnlichen Briefen rechtfertigt die Absendung allein nicht den Anscheinsbeweis für den Zugang.
3. Auch der Nachweis des Versands einer E-Mail lässt nicht den Schluss und damit den Beweis des Zugangs der E-Mail beim Empfänger zu.
