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Derzeit 50.296 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Immobilien 3 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 97 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Immobilienrecht

3 Urteile - (97 in Alle Sachgebiete)

Online seit 30. September

IMRRS 2025, 0618
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grunddienstbarkeit (Bebauungsverbot) erlischt nach Aufhebung des Bebauungsplans!

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2024 - 8 U 213/23

1. Sich ändernde bauplanungsrechtliche Umstände können zum Zweckentfall und damit zum Erlöschen eines Bebauungsverbots führen.

2. Die baurechtliche Zweckbindung einer Grunddienstbarkeit muss sich nicht aus der Eintragungsbewilligung oder dem Grundbucheintrag ergeben.

3. Dem Verpflichteten einer Grunddienstbarkeit obliegt im Prozess auf Löschung der Dienstbarkeit wegen Zweckentfalls die Beweislast.

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Online seit 24. September

IMRRS 2025, 0988
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wann ist Hühner- und Bienenhaltung im städtischen Wohngebiet erlaubt?

LG Köln, Urteil vom 21.05.2025 - 13 S 202/23

1. Bienenhaltung kann ein Nachbargrundstück beeinträchtigen, wenn es zu einer Anwesenheit zahlreicher Bienen sowie zu Ausscheidungen derselben bzw. das Versterben vieler Bienen auf dem Grundstück kommt. Der Anspruchsgegner muss nachweisen, dass diese Immissionen die Benutzung des Grundstücks des Anspruchstellers nicht oder nur unwesentlich behindern.

2. Eine Gleichheit im Unrecht gibt es nicht.

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Online seit 15. September

IMRRS 2025, 1137
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wer handelt für den ehemaligen Preußischen Staat?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.06.2025 - 5 W 110/23

1. Der als Begünstigte einer Vormerkung genannte Preußische Staat (Finanzverwaltung) wurde formell ersatzlos aufgelöst und ist damit völkerrechtlich untergegangen.

2. Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BImAG wurde der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben das Eigentum an allen Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und beschränkten dinglichen Rechten der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen übertragen. Gemäß § 2 Abs. 6 BImAG ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bevollmächtigt, die Bundesrepublik im Rechtsverkehr zu vertreten und antragsberechtigt im Sinne der Grundbuchordnung.

3. Erklärungen einer Behörde, aufgrund derer eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen werden soll, sind zu unterschreiben und mit Siegel oder Stempel zu versehen. Die Wahrung der Form des § 29 Abs. 3 GBO begründet die Vermutung einer in diesem Sinne ordnungsgemäßen Errichtung der Urkunde. Die vorgelegte, einfache Kopie einer Löschungsbewilligung genügt diesen Anforderungen nicht.

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