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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Versicherung 3 aktuelle Urteile eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Versicherungsrecht

3 Urteile - (92 in Alle Sachgebiete)

Online seit heute

IMRRS 2025, 1611
VersicherungenVersicherungen
Welche Schadensermittlungskosten sind bei einem "Nässeschaden" erstattungsfähig?

OLG Hamburg, Urteil vom 06.06.2025 - 9 U 4/24

1. Erstattungsfähig sind Schadensermittlungskosten für den verstopften Ablauf der Dusche.*)

2. Auch wenn die Feststellung der Ursache des unstreitig vorliegenden Nässeschadens rückblickend nicht möglich war, können die angefallenen Kosten als Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten den Umständen nach geboten sein. Bei der Frage der Gebotenheit kommt es nämlich auf eine ex ante-Betrachtung an.*)

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Online seit gestern

IMRRS 2026, 0079
ProzessualesProzessuales
Geschädigter kann auf Feststellung des Deckungsschutzes klagen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2025 - 12 U 47/25

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen - ohne dass ein Direktanspruch bestünde - eine Feststellungsklage zulässig ist, mit welcher der geschädigte Dritte die Verpflichtung des Haftpflichtversicherers zur Gewährung von Deckungsschutz aus einer mit dem Schädiger bestehenden Haftpflichtversicherung geltend macht.*)

2. Ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO ist zu bejahen, wenn der Deckungsanspruch des Schädigers zu verjähren droht.*)

3. Die Verjährung des Deckungsanspruchs des Schädigers gegen seinen Haftpflichtversicherer beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schädiger erstmals auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde.*)

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Online seit 27. Januar

IMRRS 2026, 0077
Beitrag in Kürze
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Dachreparatur nach Marderbiss: Wohngebäudeversicherung eintrittspflichtig?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2025 - 11 U 2/25

1. Eine Klausel, wonach u.a. "Bissschäden durch wild lebende Kleintiere/-nager (nicht jedoch Ratten und Mäuse) an elektrischen Anlagen und Leitungen, Dämmungen und Unterspannbahnen" versichert seien, begegnet keinen AGB-rechtlichen Wirksamkeitsbedenken.

2. Der Versicherungsnehmer hat das Vorliegen des Versicherungsfalls darzulegen und zu beweisen (hier: Beschädigung eines versicherten Objekts durch einen Marderbiss).

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