Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3443 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2023
IMRRS 2023, 1302BGH, Urteil vom 26.09.2023 - XI ZR 98/22
Gemäß § 241a Abs. 2 Fall 2 BGB sind gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies zwar nicht selbst erkannt hat, ihm aber in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB die Kenntnis einer anderen Person von dieser irrigen Vorstellung des Unternehmers zuzurechnen ist. *)
VolltextIMRRS 2023, 1664
LAG Nürnberg, Beschluss vom 15.06.2023 - 5 Sa 1/23
1. Der ordnungsgemäße Auslieferungsbeleg mit der Unterschrift eines Postbediensteten erbringt den Beweis des ersten Anscheins für den Zugang eines Einwurf-Einschreibens zum Zeitpunkt der üblichen Postzustellzeiten.
2. Wird ein Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben übersendet und legt der Absender den Einlieferungsbeleg sowie die Reproduktion des Auslieferungsbeleges mit der Unterschrift des Zustellers vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens beim Empfänger (Anschluss an BGH, Urteil vom 27.09.2016 - II ZR 299/15, IBRRS 2016, 3005; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2021 - 4 Sa 68/20, IBR 2021, 605; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2022 - 1 Sa 159/21, IBR 2022, 270; entgegen LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2013 - 5 Sa 18/13, BeckRS 2014, 65241; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2019 - 14 Ca 465/19, BeckRS 2019, 17926).
VolltextIMRRS 2023, 1149
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.08.2023 - 32 C 1337/23
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2023, 1109
KG, Urteil vom 08.09.2022 - 2 U 115/21
1. Wer einen Vertrag mit einer GmbH abschließen will, braucht sich grundsätzlich nicht darum zu kümmern, ob der Geschäftsführer die sich aus dem Innenverhältnis ergebenden Schranken seiner Befugnis einhält.
2. Lediglich einen sog. Missbrauch der Vertretungsmacht muss sich der Geschäftspartner entgegenhalten lassen, wenn er entweder positiv weiß oder es sich ihm zumindest aufdrängen muss, dass der Geschäftsführer die Grenzen missachtet, die seiner Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis gezogen sind.
3. Die Kenntnis von der Fassung eines Abberufungsbeschlusses begründet keine Kenntnis (§ 15 Abs. 1 HGB) von der noch nicht eingetragenen und bekanntgemachten Abberufung des GmbH-Geschäftsführers, wenn die Wirksamkeit der Abberufung umstritten ist.*)
4. Die Erhebung einer Widerklage durch die berufungsbeklagte Partei ist auch ohne ausdrückliche Erklärung als Anschließung auszulegen und muss daher die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO wahren. Eine Ausnahme hiervon für Zwischenfeststellungsklagen (§ 256 Abs. 2 ZPO) ist nicht geboten.*)
VolltextIMRRS 2023, 0966
OLG Rostock, Urteil vom 08.06.2023 - 3 U 3/22
1. Die Realofferte eines Versorgers richtet sich in erster Linie an den Grundstückseigentümer, wenn dieser die Verfügungsmacht über den Anschluss inne hat.*)
2. Sie kann sich auch an den Mieter richten, wenn dieser die Verfügungsmacht über den Anschluss inne hat.*)
3. Für den konkludenten Vertragsschluss ist es unerheblich, ob dem Energieversorger die Identität des Inhabers der Verfügungsmacht bekannt ist.*)
4. Den Beweis für die Person des Empfängers muss der Versorger führen.*)
VolltextIMRRS 2023, 1050
OLG Naumburg, Urteil vom 06.07.2023 - 9 U 125/22
1. Die Erteilung einer (prüfbaren) Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung und zwar auch dann nicht, wenn der Schuldner nach der Verkehrssitte einen Anspruch auf eine spezifizierte (Ab-)Rechnung hat.
2. Eine ausnahmsweise bis zum Zugang einer Rechnung hinausgeschobene Fälligkeit bedarf einer vertraglichen oder gesetzlichen Sonderregelung, wie sie z. B. in § 16 Abs. 3 VOB/B oder § 15 HOAI 2013 für Werklohnforderungen bzw. Architektenhonorar enthalten ist.
VolltextIMRRS 2023, 0977
LG Hanau, Urteil vom 24.08.2022 - 2 S 19/22
(Ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIMRRS 2023, 0962
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2023 - 19 U 83/22
1. Mangels gesetzlicher Vorgaben für Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr bestimmen sich Art und Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, soweit hierzu von den Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, nach den berechtigten Sicherheitserwartungen des maßgeblichen Verkehrs unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit.*)
2. Verstößt der Gläubiger einer Geldforderung gegen von ihm geschuldete Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Versand einer geschäftlichen E-Mail und hat dieser Verstoß zur Folge, dass der Schuldner der Forderung den geschuldeten Geldbetrag auf das Konto eines deliktisch handelnden Dritten überweist, führt dies nicht zum Erlöschen der Forderung gem. § 362 BGB, sondern begründet allenfalls einen Schadensersatzanspruch des Schuldners, den dieser gem. § 242 BGB der Forderung entgegenhalten kann (dolo-agit-Einwendung).*)
VolltextIMRRS 2023, 0998
BGH, Beschluss vom 11.05.2023 - V ZR 203/22
1. Bei einem Einwurfeinschreiben kann der Absender nur dann beweisen, dass die Sendung im Briefkasten oder Postfach des Empfängers angekommen ist, wenn er den Einlieferungsbeleg zusammen mit einer Kopie des Auslieferungsbelegs vorlegen kann und sichergestellt ist, dass der Zusteller das ordnungsgemäße Zustellungsverfahren eingehalten hat.
2. Die Verpflichtung des Richters, rechtliche Hinweise zu erteilen, gilt im Allgemeinen auch in Fällen, in denen die Partei von einem Anwalt vertreten wird. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn der Anwalt offensichtlich die Rechtslage falsch interpretiert oder unzureichend darstellt.
VolltextIMRRS 2023, 0876
BGH, Urteil vom 26.05.2023 - VI ZR 274/22
1. Wird bei einem Verkehrsunfall ein Kfz beschädigt, hat der Geschädigte, der einen auf Gewinnerzielung ausgerichteten Reparaturbetrieb führt, grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Fremdreparatur einschließlich des Gewinnanteils.*)
2. Allerdings muss sich der Geschädigte in diesem Fall unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz BGB auf eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit in seiner eigenen Werkstatt verweisen lassen, wenn sein Betrieb nicht ausgelastet und es ihm zumutbar ist, ansonsten ungenutzte Kapazitäten für die notwendige Reparatur zu nutzen. Dies gilt sowohl bei der konkreten als auch bei der fiktiven Schadensabrechnung.*)
VolltextIMRRS 2023, 0822
BGH, Urteil vom 20.04.2023 - I ZR 140/22
1. Erklärt der Schuldner noch vor Fälligkeit, dass er nicht rechtzeitig leisten könne, würde es eine reine Förmelei darstellen, den Eintritt des Verzugs von einer Mahnung des Gläubigers nach Fälligkeit abhängig zu machen, der der Schuldner seinen Erklärungen zufolge ohnehin nicht Folge leisten kann. In einem solchen Fall ist eine Mahnung nach Fälligkeit entbehrlich.*)
2. Der Gläubiger kann vom Schuldner den Ersatz erforderlicher Kosten der Schadensabwendung anstelle des höheren originären Verzögerungsschadens verlangen, der nach Verzugseintritt ohne die Maßnahmen des Gläubigers entstanden wäre.*)
VolltextIMRRS 2023, 0821
BGH, Urteil vom 26.04.2023 - VIII ZR 125/21
Eine Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte Gerichtskostenvorschüsse gem. § 286 Abs. 1, § 288 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, soweit dieser materiell-rechtliche Erstattungsanspruch wegen des Vorrangs des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs nicht durchgesetzt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2023, 0788
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.09.2022 - 10 U 54/21
1. Für die über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunden besteht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen.
2. Die Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung setzt allerdings voraus, dass der Geschäftsinhalt durch den Urkundstext bestimmt werden kann; unklar Bleibendes kann keine Vermutung für eine bestimmte Erklärung begründen.
VolltextIMRRS 2023, 0787
AG Dachau, Urteil vom 14.06.2023 - 2 C 666/22
Beseitigt eine vorsteuerabzugsberechtigte Konzessionsnehmerin in Anbetracht der von ihr übernommenen Verkehrssicherungspflicht Unfallschäden an einer Autobahn, macht sie einen eigenen Schaden geltend, für den sie keine Umsatzsteuer vom Unfallverursacher geltend machen kann.*)
VolltextIMRRS 2023, 0773
LG Wuppertal, Urteil vom 03.03.2023 - 6 O 101/22
1. Die Parteien sind bis zum endgültigen Vertragsschluss grundsätzlich in ihren Entschließungen frei, und zwar auch dann, wenn der andere Teil in Erwartung des Vertrags bereits Aufwendungen gemacht hat. Jede Partei hat deshalb bis zum Vertragsabschluss das Recht, von dem in Aussicht genommenen Vertrag Abstand zu nehmen.
2. Eine Ersatzpflicht besteht nur, wenn eine Partei die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer Weise Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrags erweckt hat.
3. Bei einem Grundstückskaufvertrag sind an die Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten noch strengere Anforderungen zu stellen. Bei einem solchen Vertrag löst die Verweigerung der Mitwirkung an der Beurkundung durch einen Verhandlungspartner nicht schon dann Schadensersatzansprüche aus, wenn es an einem triftigen Grund dafür fehlt, sondern nur, wenn eine besonders schwer wiegende, in der Regel vorsätzliche Treuepflichtverletzung vorliegt.
VolltextIMRRS 2023, 0644
OLG München, Beschluss vom 31.10.2022 - 16 UF 907/22
1. Eine Entwidmung als Ehewohnung tritt ein, wenn die Ehegatten ausdrücklich oder konkludent und einvernehmlich die bisherige Eigenschaft einer Wohnung als Ehewohnung aufgehoben haben.
2. Für die Zuweisung nur eines Teil der früheren Ehewohnung bildet es keinen relevanten Unterschied, ob die übrigen Räume der Wohnung der andere Ehegatte für sich alleine nutzt, ob insoweit die Ehegatten die Räume weiterhin selbst gemeinschaftlich nutzen oder diese einer gemeinsamen Nutzung zuführen, indem sie gemeinschaftlich vermietet werden.
3. Die Bedeutung als Ehewohnung geht nicht dadurch verloren, dass ein Ehegatte auszieht, nicht beabsichtigt, in die Räume zurückzukehren, und einen Antrag auf Durchführung der Teilungsversteigerung stellt.
VolltextIMRRS 2023, 0641
EuGH, Urteil vom 17.05.2023 - Rs. C-97/22
Art. 14 Abs. 4 a i und Art. 14 Abs. 5 Richtlinie 2011/83/EU sind dahin auszulegen, dass sie einen Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreien, die in Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags erbracht wurden, wenn ihm der betreffende Unternehmer die Informationen gem. Art. 14 Abs. 4 a i Richtlinie 2011/83/EU nicht übermittelt hat und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Erfüllung dieses Vertrags ausgeübt hat.*)
VolltextIMRRS 2023, 0636
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2023 - 26 U 35/22
Ein Widerruf der Vertragserklärung des Bürgen ist nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB möglich, wenn dem Gläubiger der Widerruf entweder vor der Bürgschaftsurkunde oder aber zeitgleich mit der Bürgschaftsurkunde zugeht.*)
VolltextIMRRS 2023, 0633
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2023 - 12 U 335/21
1. Wird in einer Widerspruchsbelehrung zwar zutreffend auf die von Gesetzes wegen erforderliche Textform für den Widerspruch hingewiesen, an anderer Stelle des Versicherungsscheins aber für Willenserklärungen an die Konsortialführerin die Schriftform verlangt, fehlt es der Widerspruchsbelehrung an der gebotenen Klarheit.*)
2. Die spätere Ausübung des Widerspruchsrechts verstößt jedoch gegen Treu und Glauben, da lediglich ein geringfügiger Belehrungsfehler vorliegt (Aufgabe von OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2020 - 12 U 53/19).*)
VolltextIMRRS 2023, 1659
LAG Thüringen, Urteil vom 07.12.2022 - 4 Sa 123/21
Weist eine Partei den Zugang einer Briefsendung bei der Gegenpartei nach und behauptet, Inhalt sei ein bestimmtes Schreiben (hier: Geltendmachung) gewesen, reicht einfaches Bestreiten des konkreten Inhaltes nicht aus; die Gegenpartei kann und muss erklären, welchen anderen Inhalt die Briefsendung gehabt haben soll.*)
VolltextIMRRS 2023, 0521
OLG Köln, Beschluss vom 16.09.2022 - 2 Wx 171/22
1. Überträgt ein Elternteil, der mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet und gemeinsam sorgeberechtigt ist, sein Grundstück auf die minderjährigen Kinder, diese vertreten durch den anderen Elternteil, bedarf es weder der Bestellung eines Ergänzungspflegers noch der Vorlage eines Negativattests seitens des Familiengerichts.
2. Das Grundbuchamt hat gegebenenfalls zu prüfen, ob der vertretungsberechtigte andere Elternteil für seine Zustimmung zur Grundstücksübertragung der familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.
3. Bei einem Grundstücksüberlassungsvertrag zwischen dem minderjährigen Kind und einem mitsorgeberechtigten Elternteil, der mit dem anderen Elternteil nicht (mehr) verheiratet ist, ist der andere Elternteil vom gesetzlichen Vertretungsausschluss gem. § 1629 Abs. 2 S. 1, § 1795 BGB nicht betroffen, sodass das Kind von ihm allein vertreten wird (Weiterentwicklung von BGH BeckRS 2021, 10811).
VolltextIMRRS 2023, 0514
BGH, Urteil vom 13.12.2022 - VI ZR 324/21
Verlangt der Geschädigte eines Verkehrsunfalls vom Schädiger die Freistellung von der Honorarforderung des von ihm mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragten Sachverständigen, richtet sich sein Anspruch grundsätzlich und bis zur Grenze des Auswahl- und Überwachungsverschuldens danach, ob und in welcher Höhe er mit der Verbindlichkeit, die er gegenüber dem Sachverständigen eingegangen ist, beschwert ist. Jedenfalls in diesem Fall des Freistellungsantrags ist auch für die schadensrechtliche Betrachtung (§ 249 BGB) des Verhältnisses zwischen Geschädigtem und Schädiger die werkvertragliche Beziehung (§§ 631 ff. BGB) zwischen Geschädigtem und Sachverständigem maßgeblich.*)
VolltextIMRRS 2023, 0488
OLG Hamm, Urteil vom 06.04.2022 - 8 U 172/20
1. Der Erwerb eines Grundstücks zu je ½ mit dem Ziel, darauf ein Einfamilienhaus zu errichten, das künftig gemeinsam bewohnt werden soll, stellt keine konkludente Begründung einer BGB-Gesellschaft dar, wenn der Zweck nicht über die Verwirklichung der Beziehung der Parteien hinausgeht.*)
2. Die Vereinbarung über die Auseinandersetzung einer BGB-Gesellschaft, die die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück zum Inhalt hat, bedarf zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Die Berufung auf die Formnichtigkeit ist jedenfalls dann nicht treuwidrig, wenn beide Parteien die Formbedürftigkeit kannten.*)
3. Scheitert eine nichteheliche Beziehung nach dem gemeinsamen Erwerb eines Baugrundstücks und errichtet ein Partner nunmehr allein auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus, kann er anteiligen Ersatz seiner Aufwendungen nicht nach den Grundsätzen über Ausgleichsansprüche nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft verlangen. Es verbleiben Ansprüche wegen der Wertsteigerung des hälftigen Miteigentumsanteils des anderen Partners.*)
VolltextIMRRS 2023, 0424
OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2021 - 8 U 12/21
1. Aufgrund privatrechtlicher, nicht auf besonderen Titeln beruhender Ansprüche zur Abwehr benachteiligender Einwirkungen von einem Grundstück auf ein benachbartes Grundstück kann die Einstellung des Betriebs einer Windenergieanlage, deren Genehmigung unanfechtbar geworden ist, nicht verlangt werden. Denn der Schutz des betroffenen Nachbarn ist in die Beteiligungsmöglichkeit im Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG vorverlagert.*)
2. Anwohner können in diesem Fall aber Vorkehrungen verlangen, die die benachteiligenden Wirkungen ausschließen. Soweit solche Vorkehrungen nach dem Stand der Technik nicht getroffen werden können oder wirtschaftlich nicht vertretbar sind, kann lediglich Schadensersatz geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2023, 0392
AG München, Urteil vom 18.03.2022 - 142 C 12408/21
1. Der Hinweis "Bitte keine Werbung einwerfen" gibt erkennbar zu verstehen, dass der Einwurf von Werbeflyern in Hausbriefkästen nicht erwünscht ist.
2. Das umfasst auch das Ablegen von Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang.
VolltextIMRRS 2023, 0360
LG Köln, Urteil vom 09.01.2023 - 21 O 302/22
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIMRRS 2023, 0291
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2023 - 3 U 37/22
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIMRRS 2023, 0290
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2023 - 3 U 53/21
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIMRRS 2023, 0233
OLG Frankfurt, Urteil vom 21.10.2022 - 19 U 39/22
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIMRRS 2023, 0166
LG Berlin, Urteil vom 13.09.2022 - 65 S 102/21
Nach der Rechtsprechung des BGH stellen die Mitteilungspflichten des Vorkaufsverpflichteten vertragliche Aufklärungspflichten dar, die dazu bestimmt sind, dem Berechtigten eine sachgerechte Entscheidung über bestimmte Geschäfte - nämlich über die Ausübung des Vorkaufsrechts - zu ermöglichen. Bei Verletzung solcher Pflichten spricht eine Vermutung für "aufklärungsrichtiges" Verhalten des Vorkaufsberechtigten, soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt.
VolltextIMRRS 2023, 0176
LG Cottbus, Beschluss vom 18.07.2022 - 7 T 128/21
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIMRRS 2023, 0163
AG Wedding, Urteil vom 14.11.2022 - 19b C 20/22
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIMRRS 2023, 0132
OLG München, Urteil vom 08.07.2022 - 33 U 5525/21
1. Das dem Erblasser eingeräumte Wohnungsrecht hemmt im vorliegenden Einzelfall den Beginn der Abschmelzungsfrist gem. § 2325 Abs. 3 BGB, weil es an allen relevanten Räumen des verschenkten Hauses besteht, so dass der Erwerber insoweit keine eigene Nutzungsmöglichkeit hatte (Anschluss an BGH v. 29.6.2016 - IV ZR 474/15, ZEV 2016, 445).*)
2. In einem solchen Fall sind die Unterschiede zwischen einem vorbehaltenen Nießbrauch und dem tatsächlich vereinbarten Wohnungsrecht so gering, dass die Interessen des Pflichtteilsberechtigten, denen bei der Beurteilung der Frage der Hemmung des Fristenlaufs gem. § 2325 Abs. BGB besonderes Gewicht zukommt, es rechtfertigen, den Lauf der Frist gem. § 2325 Abs. 3 BGB als gehemmt anzusehen (Anschluss an BGH v. 19.7.2011 - X ZR 140/10, ZEV 2011, 666 mAnm Herrler).*)
VolltextIMRRS 2023, 0131
OLG Celle, Beschluss vom 10.08.2022 - 21 WF 87/22
1. Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Mitbenutzung der (gemieteten) Ehewohnung kann nicht allein mit der Begründung versagt werden, dass eine unbillige Härte iSd § 1361 b I BGB nicht dargelegt wurde. Denn im Gegensatz zur Überlassung der Ehewohnung ist die Rechtsverfolgung auf Einräumung des Mitbesitzes, die auf § 1353 I 2 BGB, auf § 861 BGB sowie auf § 1361 b BGB analog gestützt werden kann, gerichtet.*)
2. Der Anspruch auf Einräumung des Mitbesitzes bzw. auf Mitnutzung der Ehewohnung kann im Weg des einstweiligen Rechtsschutzes gem. § 119 I FamFG, § 49 FamFG geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2023, 0121
LG Hamburg, Urteil vom 07.06.2022 - 311 O 296/21
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIMRRS 2023, 0058
AG Steinfurt, Urteil vom 17.06.2020 - 21 C 915/18
1. Die Annahme, dass der Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Real Offerte typischerweise derjenige ist, der die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt, geht einher mit der sozialtypischen Annahme, dass derjenige, der eine Wohnung bewohnt, auch die tatsächliche Verfügungsgewalt ausübt.*)
2. Tritt der Inanspruchgenommene dem mit der Behauptung entgegen, dass er nicht Mieter gewesen sei, trifft ihn dafür die Beweislast.*)
VolltextIMRRS 2023, 0061
LAG München, Urteil vom 14.02.2022 - 4 Sa 457/21
1. Ein Arbeitgeber verletzt die ihm nach § 241 II BGB obliegende Fürsorgepflicht, wenn er mit seinem Arbeitnehmer trotz Erkältungssymptomen längere Zeit in einem Auto fährt.
2. Zum Anspruch auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber, wenn dieser dadurch seine Fürsorgepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) verletzt, indem der Geschäftsführer der Arbeitgeberin trotz Erkältungssymptomen seit einer Rückkehr aus dem Ausland mit dem Arbeitnehmer zusammen längere Zeit und ohne Mund-Nase-Bedeckung in einem Auto fährt, dadurch gegen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (in der Fassung vom 10.8.2020) verstößt und nach Feststellung einer SARS-CoV-2-Infektion beim Geschäftsführer gegenüber dem Arbeitnehmer als sog. Kontaktperson 1 eine Quarantäneanordnung erfolgt, wegen der eine geplante Hochzeitsfeier und eine geplante Hochzeitsreise nicht durchgeführt werden können (Anspruch hier bejaht).
VolltextOnline seit 2022
IMRRS 2022, 1589LG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2021 - 23 O 56/21
1. Haftung einer Rohrreinigungsfirma wegen Sorgfaltspflichtverstößen ihrer Mitarbeiter bei Ausführung von Rohrreinigungsarbeiten.*)
2. Eine Rohrreinigungsfirma ist mit ihren Verrichtungsgehilfen nach allgemeinen Grundsätzen zur Abwendung ihr erkennbarer Schäden aufgrund ihres überlegenen (Fach-) Wissens als Fachfirma für Rohrreinigung von sorgfaltspflichtigen Verhaltensweisen - hier: Überschwemmung anderer Stockwerke nach Rückstau im Fallrohr nach Unterlassen der Einholung von notwendigen Gebäudeinformationen oder vorheriger Rohr-Kamerabefahrung - verpflichtet.*)
3. Pflicht zum Handeln zur Geschädigtenrechtsgutvermeidung; Verkehrssicherungspflichten zugunsten der Haus-/Wohnungseigentümer.*)
4. Der Umfang der Aufklärungs- und Prüfungspflicht wird maßgeblich durch das Fachwissen des Unternehmers und den Beratungsbedarf auf der Gegenseite bestimmt (sog. Informationsgefälle). Insbesondere ist es nach allgemeinen Grundsätzen geboten, dass der Wissende den Unwissenden aufklärt bzw. der ausführende Handelnde die aufgrund seines überlegenen Fachwissens notwendigen Fragen vor Beginn der Handlung bzw. Arbeiten aufwirft und stellt.*)
5. Die von der Rohrreinigungsfirma eingesetzten Mitarbeiter hätten unter anderem aufgrund Verantwortlichkeit für eine von ihnen eröffnete Gefahrenquelle oder schadensgeneigte Arbeiten und einhergehender Obuts- und Beratungspflichten zum Integritätsschutz fremder Rechtsgüter mit Beginn und im Verlauf der Rohrreinigungsarbeiten (Lösung der horizontalen Rohrverstopfung und Schubtransports gelösten Schmutzes o. Ä. zum nicht vorab geklärten vertikalen Fallrohr) im Rahmen ihres überlegenen Fachwissens gegenüber einem nicht fachkundigen Laien (Auftraggeber) mittels einfacher Fragen beim Hauseigentümer (hier: WE-Verwaltung) vor Rohrreinigungsarbeitsbeginn (auf-) klären bzw. beraten müssen, um einer "Überschwemmung" mit Schmutzwasser eines weiter unter liegenden Geschosses vorzubeugen.*)
6. Bei der Einordnung der Anforderungen zu den konkret gebotenen Sorgfaltsanforderungen und des Sorgfaltsmaßstabes handelt es sich - auch hier - um eine Rechtsfrage.*)
VolltextIMRRS 2022, 1596
OLG Bremen, Urteil vom 20.07.2022 - 4 U 24/21
1. Ob ein Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übergeben und erworben wird und damit aufgrund der Regel des § 1374 Abs. 2 BGB als Vermögensposten dem Zugewinn entzogen bleibt, richtet sich in erster Linie danach, ob die Vertragsschließenden mit der Übergabe einen erst zukünftigen Erbgang vorwegnehmen wollen.*)
2. Ob es sich bei einem Vertrag tatsächlich um eine vorweggenommene Erbfolge handelt, muss durch Auslegung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Vorgeschichte und der Interessenlage der Beteiligten ermittelt werden.*)
3. Die Voraussetzungen des privilegierten Erwerbs nach § 1374 Abs. 2 BGB liegen nicht vor bei einem reinen Immobilienkaufvertrag zwischen Mutter und Tochter, wenn sich Leistung und Gegenleistung (jedenfalls nahezu) äquivalent gegenüberstehen und sich auch aus den sonstigen Umständen keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Kaufvertrag mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht geschlossen wurde.*)
VolltextIMRRS 2022, 1545
BGH, Urteil vom 25.10.2022 - VI ZR 1283/20
Zur Beweislastverteilung nach Gefahren- und Organisationsbereichen hinsichtlich der objektiven Verletzung einer vorvertraglichen Schutzpflicht beim Sturz eines Kunden aufgrund einer Verunreinigung des Bodens in einem Warenhaus (Festhaltung Senatsurteil vom 26.09.1961 - VI ZR 92/61, NJW 1962, 31; BGH, Urteil vom 28.01.1976 - VIII ZR 246/74, BGHZ 66, 51).*)
VolltextIMRRS 2022, 1530
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2022 - 1 U 109/21
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIMRRS 2022, 1477
BGH, Urteil vom 20.10.2022 - III ZR 88/21
Zum Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bei fehlerhafter Rechtsanwendung des Schuldners (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 24.04.2014 - III ZR 156/13, IBRRS 2014, 3550 = NJW 2014, 2345).*)
VolltextIMRRS 2022, 1464
OLG Rostock, Urteil vom 28.10.2022 - 3 U 13/21
1. Befindet sich eine Reihenhausanlage im Inneren einer privaten Ringstraße, hat der Eigentümer eines Reihenhauses Anspruch auf ein Notwegerecht an dem Schenkel der Ringstraße, über welches er auf kürzesten Weg seinen Hauseingang erreichen kann.*)
2. Der Eigentümer eines solchen Reihenhauses muss sich nicht darauf verweisen lassen, den anderen Schenkel der Ringstraße bis zu seinem Grundstück zu nutzen und sodann sein Haus durch den Garten, über die Terrasse und durch das Wohnzimmer zu betreten.*)
VolltextIMRRS 2022, 1438
OLG Köln, Beschluss vom 22.10.2021 - 19 U 16/21
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIMRRS 2022, 1427
AG Neubrandenburg, Urteil vom 19.03.2020 - 101 C 218/20
Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann nicht geprüft werden, ob eine Minderung der Miete durch den Mieter zu Recht erfolgte und die Kündigung durch den Vermieter wegen Zahlungsrückstandes deshalb unwirksam ist. Dies ist im Hauptsacheverfahren zu prüfen.*)
VolltextIMRRS 2022, 1414
BGH, Urteil vom 06.10.2022 - VII ZR 895/21
Wird eine E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr innerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf dem Mailserver des Empfängers abrufbereit zur Verfügung gestellt, ist sie dem Empfänger grundsätzlich in diesem Zeitpunkt zugegangen. Dass die E-Mail tatsächlich abgerufen und zur Kenntnis genommen wird, ist für den Zugang nicht erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2022, 1357
LG München I, Urteil vom 25.06.2021 - 15 O 13263/20
1. Die Wertung des § 537 BGB zeigt, dass die Zahlungspflicht des Gastes aufrechterhalten bleibt, wenn dieser aus einem in seiner Person liegenden Grund die Leistung nicht in Anspruch nimmt.*)
2. Wenn der Gast sich aufgrund der Reisewarnung entschließt, nicht anzureisen, so ist dies ein in seiner Person liegender Grund iSd § 537 Abs. 1 BGB und die Zahlungspflicht bleibt bestehen.*)
3.Anders als in einer Hotelanlage sind der Kläger und seine Mitreisenden hier abgeschieden von der Öffentlichkeit, eine konkrete Ansteckungsgefahr auf dem Schiff ist nicht ersichtlich.*)
VolltextIMRRS 2022, 1253
LG Essen, Beschluss vom 18.05.2022 - 10 S 6/22
1. Auf Entschädigung nach den §§ 19, 21 AGG kann nicht nur die Partei des abzuschließenden Schuldverhältnisses in Anspruch genommen werden, sondern auch derjenige, der die Benachteiligung getätigt hat bzw. dem sie zuzurechnen ist, auch ein Hausverwalter oder Makler.
2. Bei der Feststellung einer Benachteiligung aus Gründen der ethnischen Herkunft gelten die Darlegungs- und Beweislastregeln des § 22 AGG. Ein Betroffener muss lediglich Indizien darlegen, aus denen sich ein Verstoß nach den Vorschriften des AGG ergibt. Es ist dann Sache des Gegners, das Fehlen eines solchen Verstoßes zu beweisen.
3. Eine Nichtreaktion der Hausverwaltung auf eine Anfrage des Betroffenen und ein von ihm durchgeführtes sog. Testing, woraufhin unter Verwendung eines deutschklingenden Namens eine Reaktion auf eine weitere Anfrage erfolgt, sind hinreichende Indizien für eine Diskriminierung.
VolltextIMRRS 2022, 1240
AG Hamburg, Urteil vom 11.06.2021 - 9 C 95/21
1. Fitnessstudiomitglieder sind dann nicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet, wenn die Erbringung der vertraglichen Leistung aufgrund Corona-bedingter behördlich angeordneter Schließung unmöglich geworden ist.
2. Zwar kann der Betreiber eines Fitnessstudios nach Art. 240 § 5 II EGBGBG anstelle der Erstattung von Beiträgen Gutscheine anbieten, dies jedoch nur dann, wenn die Beiträge bereits geleistet wurden.
VolltextIMRRS 2022, 1211
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2020 - 33 C 3220/19
Die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 AGG liegen unter anderem dann nicht vor, wenn der Anspruchsteller nicht behindert ist.
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