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Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3443 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IMRRS 2002, 0410
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlehen - Mithaftung eines einkommens- und vermögenslosen Ehepartners

BGH, Urteil vom 28.05.2002 - XI ZR 205/01

Zur Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmerschaft und einseitig verpflichtender Mithaftung eines einkommens- und vermögenslosen Ehepartners.*)

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IMRRS 2002, 0407
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Auslegung eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses

BGH, Urteil vom 20.06.2002 - IX ZR 444/00

Zur Auslegung eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses des Schuldners.*)

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IMRRS 2002, 0389
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Anwendungsbereich des Kündigungsrechts des § 199 BGB a.F.

BGH, Urteil vom 04.06.2002 - XI ZR 361/01

Die Anwendbarkeit des § 199 BGB a.F. ist nach dessen Sinn und Zweck auf die Fälle zu beschränken, in denen allein dem Gläubiger ein Kündigungsrecht zusteht. § 199 BGB a.F. ist daher auf ein beiderseits kündbares Sparkonto nicht anzuwenden.*)

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IMRRS 2002, 0386
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht
Vertragsrecht - Kenntnis der Abtretung im Sinne des § 406 BGB

BGH, Urteil vom 26.06.2002 - VIII ZR 327/00

Die Kenntnis einer Vorausabtretung ist der Kenntnis der Abtretung im Sinne des § 406 BGB gleichzustellen (Bestätigung von BGHZ 66, 384 ff).*)

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IMRRS 2002, 0384
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vertragsrecht - Beweislast für unbedingten Vertrag

BGH, Urteil vom 10.06.2002 - II ZR 68/00

Ist streitig, ob ein Vertrag unbedingt oder unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen worden ist, trägt die Partei, die aus dem Vertrag Rechte herleiten will, die Beweislast für einen unbedingten Vertragsschluß.*)

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IMRRS 2002, 0382
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Vertragsrecht - Haftung eines Verhandlungsführers aus c.i.c.

BGH, Urteil vom 13.06.2002 - VII ZR 30/01

Zur Haftung eines Verhandlungsführers aus Verschulden bei Vertragsschluß, der bei den von ihm geführten Verhandlungen den Auftragnehmer nicht darauf hinweist, daß der als GmbH mit Sitz im Inland ausgegebene Auftraggeber eine Gesellschaft ungarischen Rechts mit ausschließlichem Sitz in Ungarn ist, die nur zum Schein vorgeschoben ist.*)

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IMRRS 2002, 0371
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsrecht - Teilunterwerfung

BGH, Urteil vom 25.04.2002 - I ZR 296/99

a) Eine Teilunterwerfung beinhaltet nur dann das Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages im übrigen, wenn dies in der Erklärung unmißverständlich zum Ausdruck kommt.*)

b) Die Annahme einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung läßt den weiterreichenden Unterlassungsanspruch grundsätzlich unberührt.*)

c) Die Übersendung einer Unterwerfungserklärung beinhaltet nur dann den Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung, wenn die Unterwerfungserklärung nicht oder zumindest nicht in einem wesentlichen Punkt von demjenigen abweicht, was der Anspruchsteller insoweit verlangt hat.*)

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IMRRS 2002, 0333
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlehen - Widerrufsrecht nach § 5 Abs. 2 HWiG

OLG Oldenburg, Urteil vom 19.06.2002 - 2 U 65/02

Bei Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht besichert sind und bei denen demgemäß kein Widerrufsrecht nach § 7 VerbrKrG besteht, ist § 5 Abs. 2 HWiG dahingehend auszulegen, daß einem Verbraucher das Widerrufsrecht des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. zusteht, wenn der Darlehensvertrag zugleich die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts erfüllt.*)

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IMRRS 2002, 0327
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Gewährleistungsrecht - Gewährleistungsausschluss kann auch für c.i.c. gelten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.04.2002 - 9 U 178/01

Stellt sich ein Sachmangel vor Übergabe des Kaufobjekts heraus, so kann sich der vertraglich vereinbarte Gewährleistungsausschluss auch auf eventuelle Ansprüche des Käufers aus culpa in contrahendo erstrecken.*)

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IMRRS 2002, 0321
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Kreditrecht - Voraussetzung einer außerordentlichen Kreditkündigung

BGH, Urteil vom 07.05.2002 - XI ZR 236/01

Es besteht kein Grund zur außerordentlichen Kreditkündigung, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren.*)

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IMRRS 2002, 0311
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Reichweite eines isolierten Umschlagauftrages

BGH, Urteil vom 10.06.2002 - II ZR 162/00

Zur Reichweite des einem Lagerspediteur erteilten isolierten Umschlagauftrages.*)

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IMRRS 2002, 0309
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Unterscheidungskraft eines Wortes

BGH, Beschluss vom 28.02.2002 - I ZB 10/99

Zur Frage der Unterscheidungskraft eines Wortes der deutschen Sprache (hier: Bonus), das einen weiten Bedeutungsumfang hat und deshalb unterschiedliche - wenn auch in eine ähnliche Richtung weisende - Bedeutungsvarianten aufweist, die nicht nur komplexe wirtschaftliche Vorgänge, sondern auch Vorgänge außerhalb des Bereichs der Wirtschaft betreffen, wobei auch eine Verwendung des Wortes im übertragenen Sinn in Betracht kommt.*)

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IMRRS 2002, 0308
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Anforderungen an eine Marke

BGH, Urteil vom 20.12.2001 - I ZR 135/99

Von der Benutzung einer Bezeichnung als Marke, nämlich als Unterscheidungsmittel gegenüber Waren anderer Unternehmen, kann nicht ausgegangen werden, wenn es sich bei der Bezeichnung um eine beschreibende Angabe (hier: Frühstücks-Trank) handelt, die vom angesprochenen Verkehr, also von dem angesprochenen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher, nur als solche und nicht als Herkunftshinweis verstanden wird.*)

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IMRRS 2002, 0307
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Ausstattung als Markenverletzung

BGH, Urteil vom 20.12.2001 - I ZR 60/99

Wird eine Ausstattung (Flaschenetikett) insgesamt als Markenverletzung angegriffen, ist die Prüfung der Frage, ob eine Benutzung als Marke, nämlich als Unterscheidungsmittel gegenüber den Waren anderer Unternehmen, vorliegt, grundsätzlich auf die Ausstattung als solche und nicht auf einzelne Elemente zu beziehen.*)

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IMRRS 2002, 0296
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Beweislast für Reiseleistungsausfälle wegen Insolvenz

BGH, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 17/01

a) Wer eine Reise bucht, an der er selbst nicht teilnimmt, kann gleichwohl Vertragspartei des Reisevertrages werden und als Reisender im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB anzusehen sein.*)

b) Sogenannte Incentive-Reisen, die Unternehmen im Rahmen einer Werbeaktion ihren Kunden kostenfrei überlassen wollen, dienen Urlaubszwecken.*)

c) Im Anwendungsbereich des § 651k BGB muß der Reisende entsprechend der in Abs. 1 Satz 1 dieser Bestimmung enthaltenen Regelung darlegen und gegebenenfalls nachweisen, daß Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausgefallen sind. Kommt er dem nach, ist es Sache des Kundengeldabsicherers, zu belegen, daß die Reiseleistungen auch ohne die Zahlungsunfähigkeit oder die Insolvenz des Reiseveranstalters aufgrund anderer Ursachen ausgefallen wären.*)

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IMRRS 2002, 0283
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Darlegungs- und Beweislast bei Vorteilsausgleichung

BGH, Urteil vom 03.05.2002 - V ZR 115/01

1.) Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung in der Literatur, daß für Vorteile des Geschädigten grundsätzlich der Schädiger darlegungs- und beweispflichtig ist.

2.) Im Bereich der Vorteilsausgleichung kann im Einzelfall auch eine Umkehrung der Darlegungs- und Beweislast angenommen werden, wenn dies wegen der Nähe zu den in der Sphäre des Geschädigten liegenden Umständen geboten erscheint.

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IMRRS 2002, 0273
BauvertragBauvertrag
Bereicherungsrecht - Aufgabenbereich der Behörde: Behörde Leistungsempfänger?

BGH, Urteil vom 04.04.2002 - VII ZR 26/01

Zu den Ansprüchen des Werkunternehmers für die Errichtung eines Schmutzwasserkanals, dessen Betrieb in den Aufgabenbereich eines Abwasserzweckverbands fällt.*)

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IMRRS 2002, 0269
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Haftung des Besitzers eines Bauwerkes

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.05.2002 - 9 U 172/01

Zur Haftung des Besitzers einer Halle für die Sicherheit von Dachhaken zum Einhängen von Dachauflegeleitern bei Vorliegen eines Materialfehlers.*)

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IMRRS 2002, 0265
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Herkunftsangabenschutz auch bei nicht markenmäßiger Verwendung

BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 290/99

Der Schutz der geographischen Herkunftsangabe mit besonderem Ruf aus § 127 Abs. 3 MarkenG setzt nicht voraus, daß die geschützte Angabe markenmäßig verwendet wird. Er kann auch eingreifen, wenn eine in besonderer Weise mit Qualitätsvorstellungen verbundene Herkunftsangabe (hier: Champagner) in einem Werbeslogan in einer Weise benutzt wird, die geeignet ist, den Ruf dieser Herkunftsangabe ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise auszunutzen und zu beeinträchtigen.*)

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IMRRS 2002, 0255
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht - Eintragung einer Zahl in das Markenregister

BGH, Beschluss vom 18.04.2002 - I ZB 23/99

Der Eintragung einer einstelligen Zahl (hier: Zahl "1") für (u.a.) Zigaretten steht weder das Fehlen einer konkreten Unterscheidungskraft noch das Bestehen eines Freihaltungsbedürfnisses entgegen.*)

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IMRRS 2002, 0251
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Unternehmenskauf - Übernahme der Altschulden

BGH, Urteil vom 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

Zur ergänzenden Auslegung einer Erklärung in einem Unternehmenskaufvertrag, durch die der Erwerber Schulden des Unternehmens übernimmt.*)

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IMRRS 2002, 0250
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht - Lizenzgebühren

BGH, Urteil vom 14.05.2002 - X ZR 144/00

a) Wird in den Entscheidungsgründen eines die Leistungsklage abweisenden Urteils ein bestimmter materiellrechtlicher Anspruch ausdrücklich als nicht beschieden bezeichnet, kann es dem Kläger nicht verwehrt werden, diesen Anspruch in einem weiteren Verfahren geltend zu machen.*)

b) Ist dem Lizenznehmer eines formunwirksamen Know-how-Vertrages das technische Wissen vertragsgemäß überlassen worden und hat der Lizenznehmer vereinbarungsgemäß das Know-how oder Teile davon mit Erfolg zum Patent angemeldet, so hat er bis zum Widerruf oder zur Nichtigerklärung des Patents an einer Vorzugsstellung teil, wenn das Patent bis dahin von den Mitbewerbern respektiert wird. Für die bis dahin vorgenommenen Verwertungshandlungen schuldet er Wertersatz.*)

c) Der kurzen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. unterliegt nicht nur der vertragliche Anspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren, sondern auch der Anspruch auf ein Surrogat wie der Anspruch auf Wertersatz aus Bereicherungsrecht.*)

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IMRRS 2002, 0243
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Haftung für Verlust bei Paketbeförderung

BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 122/99

1.) Die Zulässigkeit der Berufung ist auch noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen.

2.) Zur Zulässigkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in AGB eines Paketbeförderungsdienstes.

3.) Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozeß wegen Verlusts von Transportgut.

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IMRRS 2002, 0242
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Haftung für Verlust bei Paketbeförderung

BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 221/99

1. Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Schadensersatzprozeß wegen Verlusts von Transportgut.

2. An die Durchführung von Umschlagskontrollen im Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes gelten strenge Anforderungen.

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IMRRS 2002, 0241
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Haftung für Verlust und Beschädigung bei Paketbeförderung

BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 182/99

Die Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesgerichtshofes zum grob fahrlässigen Organisationsverschulden des Spediteurs (vgl. BGHZ 129, 345 ff.) kommen nicht ohne weiteres zur Anwendung, wenn nicht wegen Verlustes, sondern wegen Beschädigung von Transportgut Schadensersatz verlangt wird.*)

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IMRRS 2002, 0240
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Haftung für Verlust bei Paketbeförderung

BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 264/99

1. Betrifft der vom Berufungsgericht für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung in den Entscheidungsgründen angeführte und dort nur auf eine Partei bezogene Grund beide Parteien, soweit sie unterlegen sind, in gleicher Weise, so ist der Ausspruch im Tenor, nach dem die Zulassung der Revision uneingeschränkt erfolgt ist, als maßgeblich anzusehen.*)

2. Zur Haftung eines Paketbeförderungsdienstes vor Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes vom 25. Juni 1998.

3. Mitverantwortlichkeit (§ 254 BGB) des Versenders kann auch dann zu bejahen sein, wenn der Spediteur grob fahrlässig gehandelt hat.

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IMRRS 2002, 0237
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Transportrecht - Haftung für Verlust bei Paketbeförderung

BGH, Urteil vom 15.11.2001 - I ZR 158/99

1. Die Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesgerichtshofes zum grob fahrlässigen Organisationsverschulden des Spediteurs (vgl. BGHZ 129, 345 ff.) finden grundsätzlich auch auf Paketdienstunternehmen Anwendung, bei denen es auf Massenumschlag, Massenlagerung und Massenbeförderung ankommt und deren Kunden eine kostengünstige Abholung und Zustellung der Sendungen erwarten.*)

2. Ein Paketversender kann in einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten, wenn er trotz Kenntnis, daß der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt. Das gilt auch dann, wenn dem Spediteur ein grobes Organisationsverschulden zur Last fällt und in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen bestimmt ist, daß Haftungsbeschränkungen nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Spediteurs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gelten.*)

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IMRRS 2002, 0220
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Darlehensvertrag - Haftung und Beratungspflicht der Bank

OLG Dresden, Urteil vom 06.06.2001 - 8 U 2694/00

1.) Die eine Immobilien-Kapitalanlage finanzierende Bank ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob der Darlehensnehmer aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Lage ist, die Tilgungs- und Verzinsungsansprüche zu erfüllen. § 18 KWG ist kein Schutzgesetz zu Gunsten des Darlehensnehmers. Ebenso wenig muss die Bank über Vor- und Nachteile eines Festkredites mit Tilgungsersatz durch Lebensversicherung im Vergleich zu einem Annuitätendarlehen aufklären, wenn die gewählte Darlehensart Bestandteil des Steuersparmodells ist, das dem Erwerb der Immobilie zugrunde liegt. Eine diesbezügliche Beratung fällt in den Pflichtenkreis des Anlagevermittlers.*)

2.) Eine etwaige Beteiligung der Bank an Planung, Vertrieb und Durchführung der finanzierten Wohnanlage kann deren Haftung nur dann begründen, wenn der Anleger bei Abschluss des Darlehensvertrages hiervon Kenntnis gehabt hat und bei ihm infolge dessen ein besonderes Vertrauen in die Anlageform hervorgerufen worden ist.*)

3.) Der Wirksamkeit des Darlehensvertrages steht nicht entgegen, dass die dem Abschlussvertreter erteilte Vollmacht wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist, wenn der Bank zusammen mit dem Darlehensantrag eine Ausfertigung der notariellen Vollmachtsurkunde übersandt worden ist. Der Darlehensnehmer muss dann die Bevollmächtigung gemäß §§ 172, 173 BGB gegen sich gelten lassen.*)

4.) Hat die Bank für die Vermittlung des Darlehensvertrages an den Anlagevermittler Provision gezahlt und diese an den Anleger in Form eines höheren Zinssatzes weitergereicht ("packing"), so ist dies gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1d VerbrKrG betragsmäßig anzugeben. Ein diesbezüglicher Formmangel wird aber mit Auszahlung der Darlehensvaluta geheilt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG).*)

5.) Ein Widerruf der Vertragserklärung nach dem Haustürwiderrufsgesetz kommt nicht in Betracht, wenn sich der für die Darlehensnehmer handelnde Vertreter bei Abgabe der Vertragserklärung nicht in einer Haustürsituation befand.*)

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IMRRS 2002, 0209
ImmobilienImmobilien
Allgemeines Vertragsrecht - Abbedingen einer Norm

OLG Hamburg, Beschluss vom 03.04.2002 - 14 W 13/01

Haben sich Notar und Vertragsparteien bei der vertraglichen Regelung des Verzugseintritts trotz Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelung des § 284 Abs. 3 BGB am alten Rechtszustand orientiert, aber klar den Willen zum Ausdruck gebracht, Verzug zugleich mit Fälligkeit eintreten zu lassen, ist § 284 Abs. 3 BGB n.F. wirksam abbedungen.*)

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IMRRS 2002, 0206
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Auslegung einer Vereinbarung

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.12.2001 - 1 U 115/00

Zur Auslegung der Vereinbarung in einer notariellen Urkunde, ein Grundstück werde "zum Zwecke der Bebauung" veräußert, nach Änderung einer Planfeststellung.*)

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IMRRS 2002, 0180
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Deliktsrecht - selbstschädigendes Verhalten

BGH, Urteil vom 16.04.2002 - VI ZR 227/01

Zum haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang bei selbstschädigendem Verhalten des Verletzten.*)

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IMRRS 2002, 0175
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - abgetretene Forderung

BGH, Urteil vom 09.04.2002 - X ZR 228/00

Gegen ein geschäftsmäßiges Handeln bei der Einziehung einer zu diesem Zweck abgetretenen Forderung kann es sprechen, daß die Abtretung der Forderung dazu dienen soll, die prozessuale und materiell-rechtliche Position des Zessionars zu verstärken, der die Forderung zunächst als eigene geltend gemacht hat.*)

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IMRRS 2002, 0174
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Namensrecht - Name einer Anwaltssozietät

BGH, Urteil vom 28.02.2002 - I ZR 195/99

a) Eine Vereinbarung, mit der ein namengebender Seniorpartner einer Anwaltskanzlei seinen Sozien gestattet, seinen Namen in der Kanzleibezeichnung auch nach seinem Ausscheiden weiterzuführen, verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot, auch wenn es in der Folge zu Verwechslungen kommt, weil der Seniorpartner nach seinem Ausscheiden entgegen der ursprünglichen Absicht seine anwaltliche Tätigkeit in eigener Praxis fortsetzt. Einer Irreführungsgefahr kann dadurch begegnet werden, daß in der Namensleiste auf das Ausscheiden des Namengebers und auf den Umstand hingewiesen wird, daß dieser inzwischen in anderer Kanzlei tätig sei (Ergänzung von BGH, Urt. v. 17.4.1997 - I ZR 219/94, GRUR 1997, 925 = WRP 1997, 1064 - Ausgeschiedener Sozius).*)

b) Ist die Fortführungsbefugnis einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erteilt, umfaßt sie grundsätzlich auch die Weiterverwendung des Sozietätsnamens als Namen einer Partnerschaft, in die die Sozietät umgewandelt wird.*)

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IMRRS 2002, 0173
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Urheberrecht - Vergütung für Nutzung des Werkes

BGH, Urteil vom 13.12.2001 - I ZR 44/99

a) Der Urheber, der sich darüber im unklaren ist, ob ihm nach § 36 Abs. 1 UrhG ein Anspruch auf Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütung zusteht, kann - wenn greifbare Anhaltspunkte für einen solchen Anspruch vorliegen - vom Nutzungsberechtigten Auskunft über den Umfang der Verwertung und die erzielten Verkaufspreise verlangen.*)

b) Auch eine branchenübliche Vergütung kann im Sinne von § 36 Abs. 1 UrhG in einem groben Mißverhältnis zu den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes stehen.*)

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IMRRS 2002, 0166
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Vertragsauslegung

BGH, Urteil vom 07.03.2002 - III ZR 137/01

Zur Auslegung eines Vertrages, durch den der Landkreis sich gegenüber einem Kompostwerk verpflichtet, den Bio-Abfall "im gesamten Kreisgebiet nach Maßgabe der satzungsmäßigen Vorgaben" getrennt zu sammeln.*)

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IMRRS 2002, 0158
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Markenrecht - Anspruch auf Domänen-Namen

BGH, Urteil vom 22.11.2001 - I ZR 138/99

a) Der kennzeichenrechtliche Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor.*)

b) Schon die Registrierung, nicht erst die Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Domain-Name im nichtgeschäftlichen Verkehr, stellt einen unbefugten Namensgebrauch nach § 12 BGB dar.*)

c) Verwendet ein Nichtberechtigter ein bekanntes Kennzeichen als Domain-Namen im geschäftlichen Verkehr, liegt darin eine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft des bekannten Zeichens nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 15 Abs. 3 MarkenG.*)

d) Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, führt die in Fällen der Gleichnamigkeit gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat. Nur wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.*)

e) Dem Berechtigten steht gegenüber dem nichtberechtigten Inhaber eines Domain-Namens kein Anspruch auf Überschreibung, sondern nur ein Anspruch auf Löschung des Domain-Namens zu.*)

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IMRRS 2002, 0132
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Dauerschuldverhältnisse - Kündigung

BGH, Urteil vom 19.02.2002 - X ZR 166/99

Bei einem bereits vollzogenen Dauerschuldverhältnis kann ein Rücktritt auch dann in Betracht kommen, wenn eine vollständige Rückabwicklung unschwer möglich und nach der Interessenlage der Beteiligten sachgerecht ist.*)

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IMRRS 2002, 0130
ImmobilienImmobilien
Allgemeines Vertragsrecht - Vertragsschluss

BGH, Urteil vom 22.02.2002 - V ZR 26/01

Das Festhalten am Vertrag kann für den Verwender einer nach § 9 AGBG unwirksamen Klausel unzumutbar im Sinne des § 6 Abs. 3 AGBG sein, wenn feststeht, daß er den Vertrag ohne die Klausel nicht geschlossen hätte.*)

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IMRRS 2002, 0128
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Schuldanerkenntnis

BGH, Urteil vom 26.02.2002 - VI ZR 288/00

a) Von einem abstrakten Schuldanerkenntnis im Sinne der §§ 780, 781 BGB a.F. kann im Zweifel nicht ausgegangen werden, wenn in einer Vereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem auf Schadensersatz in Anspruch Genommenen über dessen Haftung auf den Schuldgrund ausdrücklich hingewiesen wird.*)

b) Auch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis kann gemäß § 218 Abs. 2 BGB a.F. zu der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. führen, wenn die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung den Anspruchsteller klaglos stellen und ein rechtskräftiges Feststellungsurteil im Sinne des § 218 Abs. 1 BGB a.F. ersetzen sollte.*)

c) Die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB a.F. gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfallschadens; dabei handelt es sich um Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen, für die (unmittelbar) die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. gilt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 300/99 - VersR 2000, 1116).*)

d) Zur Frage der Hemmung der Verjährung durch das Schweben von Verhandlungen im Sinne von § 852 Abs. 2 BGB a.F zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten.*)

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IMRRS 2002, 0113
Beruf, Handwerk und GewerbeBeruf, Handwerk und Gewerbe
Namensrecht

LG Berlin, Beschluss vom 01.02.2002 - 103 O 12/02

Einem Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Interessen des ostdeutschen Baugewerbes zu vertreten, wird es untersagt, die Bezeichnung "Zentralverband des ostdeutschen Baugewerbes" zu führen.

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IMRRS 2002, 0104
BauvertragBauvertrag
Allgemeines Vertragsrecht

OLG Dresden, Urteil vom 24.08.2000 - 9 U 3511/99

Zu den Folgen eines formunwirksamen Betreibervertrages.

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IMRRS 2002, 0099
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Vertretung

BGH, Urteil vom 22.02.2002 - V ZR 113/01

Das Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung steht einem in Anspruch genommenen Vertreter ohne Vertretungsmacht in Abwehr einer Haftung nach § 179 BGB selbständig zu.*)

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IMRRS 2002, 0089
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.03.2002 - 6 U 198/01

Eine Preisanpassungsklausel in einem Stromlieferungsvertrag mit einem Sonderkunden, die eine Umlage von "Abgaben irgendwelcher Art" vorsieht, gewährt keinen Zahlungsanspruch wegen Aufwendungen nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG0).*)

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IMRRS 2002, 0085
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht

BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 293/00

1. Bestreitet der Gläubiger, dem der Schuldner am letzten Tag der vereinbarten Frist in Höhe des geschuldeten Betrages einen Scheck übersandt hat, wahrheitswidrig dessen Eingang und läßt der Schuldner deshalb den Scheck sperren, darf sich der Gläubiger nicht darauf berufen, der Schuldner habe die Frist versäumt, wenn der Scheck bei unverzüglicher Vorlage eingelöst worden wäre.*)

2. Nimmt der Schuldner eine Leistungshandlung vor, obwohl er weiß, daß er berechtigt wäre, sie zu verweigern, verzichtet er damit in der Regel nicht auf die Erhebung der Einrede für den Fall, daß der mit der Handlung bezweckte Erfolg nicht eintritt.*)

3. Hat der Gläubiger auf die Rechte aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß verzichtet, können die Beteiligten dessen Aufhebung beim Vollstreckungsgericht beantragen.*)

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IMRRS 2002, 0076
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Markenrecht

BGH, Urteil vom 24.01.2002 - I ZR 156/99

Zur Frage, wann eine Ähnlichkeit zwischen Dienstleistungen (hier: "Finanzwesen" bzw. "Betrieb einer bei Kauf oder Miete von Immobilien nutzbaren Datenbank im Internet") gegeben ist.*)

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IMRRS 2002, 0063
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 12.03.2002 - X ZR 43/01

1. Für die Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents kommt es grundsätzlich nicht auf Vorgänge im Erteilungsverfahren an, die der Patenterteilung vorausgegangen sind.*)

2. Der Rücknahme der Beschwerde des Patentinhabers gegen die in einem Einspruchsverfahren ergangene Entscheidung kommt rechtsgestaltende Wirkung nur insoweit zu, als durch sie die Entscheidung über Aufrechterhaltung oder Widerruf des europäischen Patents in Bestandskraft erwächst.*)

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IMRRS 2002, 0062
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 12.03.2002 - X ZR 73/01

Die Rechtsprechung, nach der die Schutzwirkung eines Patents, dessen Patentanspruch Zahlen- und Maßangaben enthält, nicht in Bereiche erstreckt werden kann, die wesentlich von denen des Patentanspruchs abweichen, wenn in den Zahlen- und Maßangaben das erfinderisch Neue der Lehre des Patents zu erblicken ist (Sen.Urt. v. 31.1.1984 - X ZR 7/82, GRUR 1984, 425, 427 - Bierklärmittel m.w.N), betrifft lediglich Patente, deren Schutzbereich noch nicht nach Art. 69 EPÜ oder nach § 14 PatG 1981 zu beurteilen war. Die Verbindlichkeit von Zahlen- oder Maßangaben im Patentanspruch ist nach geltendem Recht grundsätzlich nicht danach zu beurteilen, in welcher Beziehung diese zum Stand der Technik stehen. Dies hindert es allerdings nicht, auch Angaben zum Stand der Technik in der Beschreibung zur Auslegung solcher Angaben heranzuziehen.*)

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IMRRS 2002, 0061
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 12.03.2002 - X ZR 168/00

a) Durch in den Patentanspruch aufgenommene Zahlen- und Maßangaben wird der Schutzgegenstand des Patents mitbestimmt und damit auch begrenzt. Wie jeder Bestandteil eines Patentanspruchs sind Zahlen- und Maßangaben jedoch grundsätzlich der Auslegung fähig.*)

b) Erschließt sich dem Fachmann kein abweichender Zahlenwert als im Sinne des anspruchsgemäßen Wertes gleichwirkend, erstreckt sich der Schutzbereich insoweit nicht über den Sinngehalt des Anspruchs hinaus.*)

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IMRRS 2002, 0060
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht

BGH, Urteil vom 12.03.2002 - X ZR 135/01

Bleibt das Patent bei objektiver Betrachtung hinter dem technischen Gehalt der Erfindung zurück, beschränkt sich der Schutz auf das, was noch mit dem Sinngehalt seiner Patentansprüche in Beziehung zu setzen ist.*)

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IMRRS 2002, 0059
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Patentrecht

BGH, Beschluss vom 12.03.2002 - X ZB 12/00

Zu der Frage, ob ein Erzeugnis, das hinsichtlich einer Zutat den im Grundpatent angegebenen Mengenbereich (hier: 10 ( 2 mmol/l) deutlich verläßt (hier im Erzeugnis 4 mmol/l), durch das Grundpatent geschützt ist.*)

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