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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Immobilien

5312 Entscheidungen insgesamt

Online seit gestern

IMRRS 2026, 0345
ImmobilienImmobilien
Haftungsklausel für Sondernachfolger wirkungslos?

KG, Beschluss vom 10.03.2026 - 1 W 49/26

1. Ist eine Haftungsklausel i.S.v. § 7 Abs. 3 Satz 2 WEG (Haftung von Sondernachfolgern für Geldschulden) nach Ablauf der in § 48 Abs. 3 Satz 3 WEG bestimmten Übergangsfrist nicht ausdrücklich im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs (siehe § 3 Abs. 1 und 2 der Wohnungsgrundbuchverfügung - WGV) eingetragen worden, kann sie im Falle einer nach dem 01.01.2026 erfolgten Veräußerung die Wirkungen gegenüber Sondernachfolgern nach § 10 Abs. 3 WEG jedenfalls ab dem Zeitpunkt des Eigentumswechsels nicht mehr entfalten.*)

2. Eine Richtigstellung des Grundbuchs im Wege der ausdrücklichen Eintragung einer Haftungsklausel im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs kann nach Eintritt eines Sondernachfolgers in die Gemeinschaft nicht mehr erfolgen.*)

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IMRRS 2026, 0337
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Beweiserleichterung bei Gebäudeschäden wegen Bauarbeiten?

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.02.2026 - 5 U 27/25

1. Derjenige, der Schäden an seinem Gebäude wegen einer Grundwasserabsenkung im Rahmen von Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück behauptet, hat die tatsächlichen Voraussetzungen des von ihm geltend gemachten Schadensersatzanspruchs darzulegen und zu beweisen.

2. Ein Anscheinsbeweis kann eingreifen, wenn im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit umfangreichen Arbeiten auf einem benachbarten Grundstück Schäden an einem Gebäude entstehen (hier verneint).

3. Eine Beweiserleichterung kommt bei der Verletzung von Nebenpflichten in Betracht, wenn als Schadensursache nur eine solche aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners in Betracht kommt, so dass dieser sich entlasten muss (hier verneint).

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Online seit 19. März

IMRRS 2026, 0329
ImmobilienImmobilien
Kaufpreiszahlung: Quittung eines Junkies ist nicht viel wert!

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2026 - 5 U 87/24

1. Chronischer Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch begründet keineswegs immer und per se, wohl aber dann eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, wenn es zu einer organischen Veränderung des Gehirns gekommen ist, die zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat.

2. Auch auf rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen (z.B. Quittung) findet § 105 Abs. 1 BGB ebenfalls Anwendung.

3. Für den Beweis genügt grundsätzlich nicht schon ein Für-wahrscheinlich-Halten, sondern die volle Überzeugung (Gewissheit) des Richters ist erforderlich.

4. Die erneute Vernehmung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht auf Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen, d.h. seine Glaubwürdigkeit, noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage, d.h. die Glaubhaftigkeit, betreffen.

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Online seit 17. März

IMRRS 2026, 0328
SteuerrechtSteuerrecht
Sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer ist anerkannte Schätzungsmethode!

FG Hamburg, Urteil vom 03.12.2025 - 2 K 86/22

1. Die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gem. § 4 Abs. 3 ImmowertV ist eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (Anschluss an BFH, Urteil vom 21.01.2024, IX R 14/23).*)

2. Zwei Eigentumswohnungen, die im selben Gebäude (Hauseingang) liegen, können unterschiedliche (wirtschaftliche) Restnutzungsdauern haben.*)

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Online seit 12. März

IMRRS 2026, 0318
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht bei altem Baumbestand!

LG Lübeck, Urteil vom 17.01.2025 - 9 O 112/23

1. Der Baumbestand ist in angemessenen Abständen auf Krankheitsbefall zu untersuchen, und es sind solche Pflegemaßnahmen vorzunehmen, die für das Beibehalten der Standfestigkeit notwendig sind.

2. Wie oft und in welcher Intensität Baumkontrollen durchzuführen sind, lässt sich nicht generell beantworten. Ihre Häufigkeit und ihr Umfang sind vom Alter und Zustand des Baums sowie seinem Standort abhängig.

3. Hierbei können sich die Sicherungspflichtigen im Regelfall an der vom Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. entwickelten Baumkontrollrichtlinie (FLL-Richtlinie) orientieren, die als Orientierungshilfe anerkannt wird.

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Online seit 11. März

IMRRS 2026, 0295
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Grundbucheinsicht bei Kaufinteresse!

OLG München, Beschluss vom 18.02.2026 - 34 Wx 36/26

1. Kein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht besteht für einen Kaufinteressenten, der den Namen des Grundstückseigentümers in Erfahrung bringen möchte, um mit dem Eigentümer wegen eines eventuellen Verkaufs des Grundstücks Verbindung aufzunehmen.*)

2. Weder das Bundesdatenschutzgesetz noch die Datenschutzgesetze der Länder sind auf die Grundbucheinsicht anzuwenden, da insoweit die Regelungen in der GBO vorrangig sind. Auch Art. 6 Abs. 1 DSGVO stellt keine Grundlage für die Weitergabe von Daten an Dritte dar.*)

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Online seit 3. März

IMRRS 2026, 0252
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuer "Bundesmodell" ist verfassungskonform

BFH, Urteil vom 12.11.2025 - II R 25/24

1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1794) - GrStRefG - ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen.*)

2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG) i.d.F. des GrStRefG zur Bewertung von Wohnungseigentum für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2022 sind materiell verfassungsgemäß.*)

3. Belastungsgrund der Grundsteuer im sog. Bundesmodell ist die durch den Grundbesitz vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und eine objektive Leistungsfähigkeit vermittelt.*)

4. Der Ansatz von typisierten Nettokaltmieten pro Quadratmeter Wohnfläche gem. § 254 BewG i.V.m. Anlage 39 zum BewG verstößt nicht wegen einer unzureichenden Differenzierung nach der Lage der wirtschaftlichen Einheiten innerhalb eines Gemeindegebiets gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.*)

5. Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast im Hinblick darauf vor, dass die genaue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer regelmäßig erst feststeht, wenn die Grundsteuer festgesetzt wurde.*)

6. Das Finanzgericht als Tatsachengericht kann die von den Gutachterausschüssen nach § 247 Abs. 2 BewG ermittelten Bodenrichtwerte grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zu Grunde legen, ohne dabei gegen seine Amtsaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zu verstoßen.*)

7. Anlass für eine (eingeschränkte) gerichtliche Überprüfung der Bodenrichtwerte besteht nur dann, wenn Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte substanziiert geltend gemacht werden oder im jeweiligen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für solche Verstöße vorliegen.*)




Online seit 27. Februar

IMRRS 2026, 0229
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Überflutung durch Hanggrundstück: Muss Eigentümer etwas unternehmen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2026 - 12 U 156/24

1. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, den Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein benachbartes, tiefer liegendes Grundstück durch aktives Tun zu verhindern.

2. Indes darf der natürliche Ablauf wild fließenden Wassers nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.

3. Der Nachteilsbegriff ist objektiviert grundstücksbezogen auszulegen; die Nutzbarkeit des Grundstücks muss gegenüber dem bisherigen Zustand eingeschränkt und es muss eine Belästigung für den Grundstückseigentümer entstanden sein, die von einigem Gewicht und spürbar ist, wodurch das Grundstück erheblich beeinträchtigt wird.

4. Ein nur drohender Nachteil ist nicht ausreichend; der Nachteil muss tatsächlich eintreten oder doch mit Sicherheit zu erwarten sein.

5. Ein Nachteil setzt voraus, dass ein Übertritt von Wasser nicht nur in extremen Ausnahmefällen zu erwarten, sondern regelmäßig wiederkehrend bei einem heftigen Regen zu befürchten ist.

6. In einer nicht unerheblichen Überschwemmung der Terrasse des Wohngrundstücks mit schlammigem Wasser liegt eine Belästigung, die von einigem Gewicht und spürbar ist, wodurch die Nutzung des Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird.

7. Der Anspruch aus § 1004 BGB ist auf Unterlassung der Beeinträchtigung gerichtet. Lässt sich die drohende Wiederholung der Beeinträchtigung nicht anders verhindern, kann auch ein aktives Eingreifen in Form "geeigneter Maßnahmen" geboten sein.

8. Kam es bislang selbst bei einem maximalen Aufstau von Wasser hinter der Mauer nicht zu Wasserübertritten und ist es ungewiss, ob und unter welchen Bedingungen es zukünftig zu Wasserübertritten kommen kann, fehlt es an einem spürbaren Nachteil i.S.v. § 37 WHG und einer ernsthaft drohenden Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB.

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Online seit 26. Februar

IMRRS 2026, 0232
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Haftung des Grundstückseigentümers für durch seinen Mieter verursachte Brandschäden des Nachbarn?

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2025 - 12 U 117/25

1. Die Bestimmung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB betrifft nicht den Fall, in dem zweifelhaft bleibt, ob nicht ein Ereignis die Verletzung verursacht hat, für das eine deliktische Haftungsverantwortlichkeit nicht besteht.*)

2. Der Anspruch des Grundstücksnachbarn aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog gegen den Eigentümer des benachbarten Grundstücks setzt voraus, dass die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf den Willen des Eigentümers zurückgeht. Dies kann für den Fall einer Brandverursachung durch den Mieter nur dann angenommen werden, wenn der Eigentümer dem Mieter den Gebrauch seiner Sache mit der Erlaubnis zu störenden Handlungen überlassen hat oder wenn er es unterlässt, den Mieter von dem nach dem Mietvertrag unerlaubten, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten*)

3. Der Eigentümer ist nicht verantwortlich, wenn er den Mieter vor der Neujahrsnacht nicht auf einen sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern hinweist.*)

4. Die Regelung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB kann keine Zweifel der Störereigenschaft überwinden.*)

5. Der Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB beinhaltet keinen Ersatz für Gesundheitsschäden.*)

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Online seit 25. Februar

IMRRS 2026, 0161
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wie wird Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek zurückgenommen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.08.2025 - 12 Wx 23/25

Die Rücknahme des Antrages auf Eintragung einer Zwangshypothek bedarf nach § 31 Satz 1 GBO der in § 29 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GBO vorgeschriebenen Form, also der öffentlichen Beurkundung oder der öffentlichen Beglaubigung.*)

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Online seit 18. Februar

IMRRS 2026, 0207
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Ehepartner will wegen Eigenbedarfs kündigen: Muss anderer Partner zustimmen?

BGH, Beschluss vom 21.01.2026 - XII ZB 142/25

1. Haben Ehegatten, die keine Ehegatteninnengesellschaft bilden, eine Immobilie zu hälftigem Miteigentum erworben und gemeinsam zu Wohnzwecken vermietet, ist jeder Teilhaber berechtigt, eine Änderung der bisherigen Verwaltungs- und Benutzungsregelung zu fordern, wenn tatsächliche Veränderungen eintreten, die ein Festhalten an der bisherigen Vereinbarung unerträglich erscheinen lassen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - VII ZB 29/06, IMRRS 2007, 0416 = FamRZ 2007, 135, und Urteil vom 04.02.1982 - IX ZR 88/80, IMRRS 2007, 2577 = NJW 1982, 1753).*)

2. Der Antrag ist auf Zustimmung zu einer konkret zu bezeichnenden Art der Benutzung zu richten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.10.2006 - VII ZB 29/06, IMRRS 2007, 0416 = FamRZ 2007, 135).*)

3. Die Entscheidung, ob nach erfolgter Regelung der Benutzung tatsächliche Veränderungen eingetreten sind, die ein Festhalten an der bisherigen Verwaltungsvereinbarung unerträglich erscheinen lassen, hat der Tatrichter unter umfassender Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu treffen.*)

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IMRRS 2026, 0206
ImmobilienImmobilien
Gefahrübergang für Wasserverlust an der Übergabestelle

BGH, Beschluss vom 28.10.2025 - VIII ZR 257/24

1. An der Übergabestelle geht das Leitungsgut und die Gefahr hierfür auf den Anschlussnehmer über und findet die Übereignung statt. Mit dem Passieren der Übergabestelle und dem hierdurch bewirkten Eigentumsübergang des Leitungsguts auf den Anschlussnehmer hat das Versorgungsunternehmen seine auf Lieferung und Eigentumsverschaffung an dem Leitungsgut gerichtete Leistungspflicht aus dem Versorgungsvertrag erfüllt.

2. Der Anschlussnehmer trägt im Hinblick auf die mit dem Durchlaufen der Übergabestelle eintretende Erfüllung des Wasserversorgungsvertrags das Risiko eines nach der Übergabestelle, mithin im Bereich der Kundenanlage, eintretenden Wasserverlusts.

3. Der Umstand, dass sich die nach den maßgebliche technischen Kriterien hinter der Hauptabsperrvorrichtung liegende Übergabestelle nicht auf dem Grundstück des Anschlussnehmers liegt, ändert (hier) nichts daran, dass der Verantwortungsbereich Anschlussnehmers an dieser Übergabestelle beginnt.

4. Eine Verpflichtung des Wasserversorgungsunternehmens zur Verlegung des Hausanschlusses besteht in diesem Fall nicht.

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Online seit 17. Februar

IMRRS 2026, 0172
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Anonymer Gläubiger kann nicht vollstrecken!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.08.2025 - 5 W 55/25

1. Bei der Eintragung eines Zwangshypothek hat das Grundbuchamt hat sowohl die vollstreckungsrechtlichen Anforderungen als auch die grundbuchrechtlichen Eintragungsvoraussetzungen zu beachten.

2. Fehlt es an der Identität des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers und des Titelgläubigers oder lässt sich diese nicht zweifelsfrei feststellen, darf die Vollstreckung nicht durchgeführt werden.

3. Bei der rein formalen Prüfung der Identität von betreibendem Gläubiger und Titelgläubiger hat das Vollstreckungsorgan die namentliche Bezeichnung des Schuldners im Titel nach allgemeinen Regeln auszulegen; dabei sind Umstände, die außerhalb des Titels liegen, grundsätzlich nicht zu berücksichtigen.

4. Die Bezeichnung "Rechtsanwälte X" in dem Tenor eines Kostenfestsetzungsbeschlusses ist hinsichtlich der Person des Gläubigers objektiv mehrdeutig, so dass eine Vollstreckung aus diesem Titel nicht erfolgen kann.

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Online seit 16. Februar

IMRRS 2026, 0133
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine generelle Offenbarungspflicht für eine Mangelbeseitigung in Eigenleistung

OLG Celle, Urteil vom 19.12.2025 - 4 U 156/25

1. Hat der Verkäufer mit der umfassenden Beseitigung eines Mangels ein Fachunternehmen beauftragt, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen.

2. Anders liegt es dagegen, wenn der Verkäufer konkrete Umstände kennt, die den Verdacht begründen, die Mangelbeseitigung habe keinen Erfolg gehabt.

3. Auch bei einer Mangelbeseitigung in Eigenregie muss sich der Verkäufer keine Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen.

4. Bei einer Mangelbeseitigung in Eigenleistung geht die Offenbarungspflicht nicht derart weit, dass auch ohne Anhaltspunkte für eine nur unzureichende dauerhafte Mangelbeseitigung auf den vorherigen Mangel und die in Eigenleistung durchgeführte Mängelbeseitigung hinzuweisen ist.

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IMRRS 2025, 1630
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundpfandrecht zu Gunsten noch nicht gezeugter Nachkommen?

BGH, Beschluss vom 26.06.2025 - V ZB 48/24

Eine noch nicht gezeugte Person kann Inhaberin eines - durch ihre Lebendgeburt bedingten - Grundpfandrechts sein und ein solches erwerben. Daher ist die Eintragung eines Grundpfandrechts zu Gunsten noch nicht gezeugter Nachkommen in das Grundbuch nicht inhaltlich unzulässig i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO.*)

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Online seit 13. Februar

IMRRS 2026, 0182
ImmobilienImmobilien
Vor Eintragung als eGbR keine Grundstücksübertragung möglich!

BGH, Beschluss vom 03.07.2025 - V ZB 17/24

1. Eine nach bisherigem Recht unter Eintragung ihrer Gesellschafter im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss sich im Gesellschaftsregister registrieren und anschließend als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) in das Grundbuch eintragen lassen, bevor eine nach dem 31.12.2023 beantragte Übertragung des Grundstücks im Grundbuch vollzogen werden kann.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück der einzige Vermögenswert der Gesellschaft ist und das Eigentum auf ihre Gesellschafter übertragen werden soll mit der Folge, dass die Eintragung der eGbR als Eigentümerin im Grundbuch sogleich wieder gelöscht wird; ob die Gesellschafter familiär miteinander verbunden sind, spielt ebenfalls keine Rolle.*)

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Online seit 12. Februar

IMRRS 2025, 1625
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Muss der Nachbar Schutzmaßnahmen gegen Starkregen ergreifen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2025 - 9 U 92/22

1. § 27 NachbG-NW macht den Grundstückseigentümer nicht zum Garanten dafür, dass auf das Nachbargrundstück keinerlei Niederschlag von den baulichen Anlagen auf sein Grundstück gelangt.

2. Voraussetzung für den Anspruch aus §§ 27, 29 NachbG-NW ist nicht, dass das Grundstück vollständig vor Überschwemmungen geschützt ist. Eine spürbare Verminderung ist ausreichend.

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Online seit 9. Februar

IMRRS 2026, 0141
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Im Naturschurschutzgebiet gelegenes Grundstück ist mangelhaft!

OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2025 - 22 U 52/24

1. Liegt das verkaufte Grundstück in einem Naturschutzgebiet, weist es einen Sachmangel auf, weil es sich nur eingeschränkt für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.

2. Der Verkäufer verschweigt einen Mangel arglistig, wenn er den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Dagegen genügt es nicht, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungspflichtiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen, weil dann die Arglist vom Vorsatz abgekoppelt und der Sache nach durch leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis ersetzt würde.

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Online seit 6. Februar

IMRRS 2026, 0122
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Täuschung über Kaufpreiszahlung begründet kein Besitzrecht beim notariellen Kaufvertrag

OLG Dresden, Urteil vom 22.12.2025 - 22 U 1584/24

Grundsätzlich folgt zwar ein Recht zum Besitz aus der Pflicht zur Verschaffung des Eigentums nach dem notariellen Kaufvertrag. Ist diese Pflicht jedoch bedingt durch die vollständige Kaufpreiszahlung, rückt der Verkäufer auch nicht von dieser Bedingung ab und erfolgt die Übertragung des Besitzes allein aufgrund einer Täuschung durch den Käufer, der eine Zahlung des vollständigen Kaufpreises fälschlich vorspiegelt, kann der Käufer auf Grundlage dieser Täuschung nicht von einem berechtigten Besitz ausgehen.

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Online seit 27. Januar

IMRRS 2026, 0072
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Feuchtigkeitsschäden und Arglist

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2025 - 5 U 23/25

1. Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes durch den Verkäufer (oder den diesen vertretenden Makler) vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.

2. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit diesen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.

3. Bei den Mängeln, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne weiteres erkennbar sind, besteht dagegen keine Offenbarungspflicht.

4. Erklärt der Veräußerer Feuchtigkeitsschäden mit einem Extremwetter, obwohl sie (auch) auf einer unsachgemäßen Abdichtung und fehlerhafter Drainage beruhen, handelt er nicht arglistig, wenn ihm diese Bauwerksmängel nicht bekannt sind.

5. Allein das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der Feuchtigkeitsflecken nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.

6. Hat der Verkäufer in der Vergangenheit einen - später erneut aufgetretenen - Mangel durch ein Fachunternehmen beseitigen lassen, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen. Anders liegt es nur, wenn der Verkäufer konkrete Umstände kennt, die den Verdacht begründen, die Mangelbeseitigung habe keinen Erfolg gehabt.

...

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Online seit 23. Januar

IMRRS 2026, 0228
ImmobilienImmobilien
Neue Stützmauer sorgt für Überflutung des Nachbargrundstücks

LG Mannheim, Urteil vom 25.07.2024 - 6 O 109/17

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit 15. Januar

IMRRS 2026, 0044
ProzessualesProzessuales
Streitwertfestsetzung ist verbindlich, wenn sie nicht angegriffen wird

BGH, Beschluss vom 11.12.2025 - V ZR 39/25

1. Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend; der Beschwerdeführer muss innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 Euro übersteigt, abändern lassen will.

2. Der Anspruch auf Feststellung des Nutzungsrechts hinsichtlich zweier auf dem Grundstück des Nachbarn befindlicher Pkw-Stellplätze bestimmt sich nach dem Wert, den das Nutzungsrecht für das herrschende Grundstück hätte; dieser entspricht der angestrebten Wertsteigerung dieses Grundstücks.

3. bei einer positiven Feststellungsklage ist davon ein Abschlag von 20% vorzunehmen.

4. Eine Partei kann sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht auf einen höheren Streitwert berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet hat.

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IMRRS 2024, 1514
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Notwegerecht für Häuser im Außenbereich?

LG Köln, Urteil vom 11.11.2024 - 15 O 2/23

Zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Grundstücks i.S.d. § 917 Abs. 1 BGB gehört ein Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

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Online seit 14. Januar

IMRRS 2025, 0653
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Schottergärten sind auch in Nordlage unzulässig und zu begrünen!

VG Stuttgart, Urteil vom 27.01.2025 - 6 K 4450/24

Eine mit einem Unkrautvlies abgedeckte und mit Schotter aufgeschüttete Gartenfläche ist auch dann keine Grünfläche i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 LBO-BW, wenn sie mit Pflanzen durchsetzt wird.*)

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Online seit 13. Januar

IMRRS 2025, 0337
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Prüfung der textlichen Bestimmungen bei Fehlen der "beigefügten Skizze"

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.11.2024 - 5 W 63/24

1. Eine Zwischenverfügung, mit der dem Antragsteller die Vorlage einer Löschungsbewilligung aufgegeben wird, darf jedenfalls dann nicht ergehen, wenn aus dem Vorbringen des Antragstellers offenbar wird, dass eine solche Bewilligung nicht existiert.*)

2. Ob eine Grundbucheintragung inhaltlich unzulässig ist, ist anhand der Grundbucheintragung und der zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung zu beurteilen, deren Verbleib ggf. im Rahmen des Amtsverfahrens nach § 148 GBO i.V.m. den entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen aufgeklärt werden muss. Eine Prüfung lediglich anhand einer vom Antragsteller vorgelegten Abschrift der Bezugsurkunde und der Erklärung, die darin in Bezug genommene Skizze sei nicht auffindbar, wäre nicht statthaft.*)

3. Verweist die Eintragungsbewilligung eines Geh- und Fahrrechts wegen des Ausübungsbereichs auf eine "beigefügte Skizze" und fehlt es mangels Beifügung an der wirksamen Bezugnahme, ist weiter zu prüfen, ob die wörtliche Beschreibung des Inhalts der Dienstbarkeit in der notariell beglaubigten Urkunde für sich genommen eine hinreichend eindeutige Bezeichnung der Ausübungsstelle ergibt.*)

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Online seit 9. Januar

IMRRS 2026, 0004
ImmobilienImmobilien
Verfahrenswert eines Antrages auf Nutzungsvergütung für die im Miteigentum der geschiedenen Ehegatten stehende Immobilie

OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.06.2025 - 2 WF 46/25

1. Der Antrag eines geschiedenen Ehegatten, von dem anderen Vergütung für die Nutzung einer im Miteigentum beider stehenden Immobilie aus § 745 Abs. 2 BGB zu erhalten, ist nach §§ 35, 42 Abs. 1 FamGKG zu bewerten.

2. Die Bewertung der bei Antragstellung bereits fälligen Beträge richtet sich nach § 35 FamGKG. Maßgeblich ist deshalb die Summe aller bei Antragseinreichung bereits fälligen Beträge, die mit dem Antrag geltend gemacht werden.

3. Hinzuzusetzen ist diesem Betrag der Wert der nach Antragseinreichung fällig werdenden Beträge, dessen Höhe gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen zu bestimmen ist. Bei der Ausfüllung des in § 42 Abs. 1 FamGKG eröffneten Ermessens ist auf die in § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG für Unterhaltsansprüche enthaltene Wertung zurückzugreifen und der 12-fache Monatswert der geltend gemachten monatlichen Nutzungsentschädigung heranzuziehen.

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Online seit 8. Januar

IMRRS 2026, 0022
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarerbbaurecht ist zulässig!

BGH, Urteil vom 19.12.2025 - V ZR 15/24

1. Ein Erbbaurecht kann für ein bestehendes oder noch zu errichtendes einheitliches Gebäude bestellt werden, das sich auf benachbarte Grundstücke erstreckt (sog. Nachbarerbbaurecht); § 1 Abs. 3 ErbbauRG steht dem nicht entgegen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 22.06.1973 - V ZR 160/71, WM 1973, 999; Urteil vom 15.07.2016 - V ZR 195/15, NJW-RR 2016, 1489).*)

2. Den Parteien eines Vertrags, der auf die Bestellung eines gegen den sachenrechtlichen Typenzwang verstoßenden dinglichen Rechts gerichtet ist, ist es grundsätzlich nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die aus der Nichtigkeit des Rechts und der anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung ergebenden Rechtsfolgen zu berufen.*)

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IMRRS 2026, 0003
ProzessualesProzessuales
Zuständigkeit für Beseitigungsklage gegen Eigentümer und Nießbraucher?

BayObLG, Beschluss vom 20.11.2025 - 102 AR 119/25

1. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO unterfällt in entsprechender Anwendung auch über die sachliche Zuständigkeit.

2. Das Interesse eines Grundstückseigentümers an der Beseitigung einer Störung seines Grundstücks ist grundsätzlich nach dem Wertverlust zu bestimmen, den dieses durch die Störung erleidet, die Rückbaukosten sind insoweit nicht maßgeblich.

3. Wird ein Wohnungseigentümer und ein Nießbraucher verklagt, sprechen Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit (Sachdienlichkeit) und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit dafür, als gemeinsames Gericht das Amtsgericht zu bestimmen, da dort eine ausschließliche Zuständigkeit besteht.

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Online seit 2. Januar

IMRRS 2025, 1498
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Geplante Baumaßnahmen: Nachbar muss weiterhin heizen können!

LG Augsburg, Beschluss vom 03.11.2025 - 101 O 3790/25

1. Dem Grundstücksnachbarn kann gegen geplante Baumaßnahmen ein - im Wege einstweiliger Verfügung durchsetzbarer - Anspruch auf Unterlassung gem. §§ 861 f. BGB zustehen, wenn die geplanten Baumaßnahmen eine Besitzstörung ohne gesetzliche Gestattung begründen und eine konkret drohende erste Störung vorliegt.

2. Dies ist zu bejahen, wenn die beabsichtigten Baumaßnahmen dazu führen, dass der Heizkeller des benachbarten Hotelturms nicht mehr betretbar sein wird, so dass die Heizung nicht mehr in Betrieb genommen werden kann, und während der Baumaßnahmen ganztägige Unterbrechungen der Gasversorgung zu befürchten sind.

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Online seit 24. Dezember 2025

IMRRS 2025, 1610
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein Austausch zu übertragender Grundstücke durch notariellen Nachtragsvermerk zur Vertragsurkunde

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2025 - 5 W 82/24

1. Durch eine Nachtragserklärung des Notars gem. § 44a Abs. 2 S. 1 BeurkG können nicht nur Schreibfehler, sondern auch weitergehende Fehler, etwa versehentliche Auslassungen und Unvollständigkeiten, Rechenfehler oder sonst fehlerhafte Zahlen, die sich aus der Urkunde selbst, aus den Nebenakten oder dem Gesamtzusammenhang der Beurkundung ergeben, sowie sprachliche und begriffliche Ungenauigkeiten berichtigt werden.

2. Der Fehler muss hierfür allerdings offensichtlich sein, sich also für jeden Außenstehenden aus Umständen, die auch außerhalb der Urkunde liegen können, ergeben.

3. Der Inhalt der Willenserklärungen der Vertragsparteien kann durch einen solchen Nachtragsvermerk nicht abgeändert werden. Eine nachträgliche Berichtigung einer Unrichtigkeit kommt nicht (mehr) in Betracht, wenn der vom Notar erstellte Nachtragsvermerk nicht vom übereinstimmenden Willen der Beteiligten gedeckt ist.

4. Ist in der notariellen Vertragsurkunde das von der Übertragung betroffene Flurstück eindeutig bezeichnet, kann der Inhalt des Vertrags nicht durch einen zur Vertragsurkunde anverbundenen Nachtragsvermerk des Notars dahingehend geändert werden, dass statt des bezeichneten Flurstücks ein anderes übertragen werden soll.

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Online seit 23. Dezember 2025

IMRRS 2025, 1058
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftpflichtversicherung für Heizkostenableser: Ansprüche der Mieter unterfallen dem Risikoausschluss

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.06.2025 - 8 U 421/25

1. Zur Auslegung der Besonderen Bedingungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Heizkostenableser.*)

2. Einem Risikoausschluss in den Besonderen Vereinbarungen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Heizkostenableser, demzufolge sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden bezieht, die darauf beruhen, dass Aufträge nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, unterfallen gegen den mit der Erstellung von Hausnebenkosten- und Heizkostenabrechnungen für die Mieter beauftragten Versicherungsnehmer erhobene Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Abrechnung.

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Online seit 18. Dezember 2025

IMRRS 2025, 1595
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann verjährt der Heimfallanspruch?

BGH, Urteil vom 05.12.2025 - V ZR 238/24

Der Heimfallanspruch i.S.v. § 36 Abs. 1 WEG kann nicht vor dem Dauerwohnrecht entstehen. Die Verjährungsfrist des § 36 Abs. 3 WEG für diesen Anspruch beginnt daher frühestens mit der Eintragung des Dauerwohnrechts in das Grundbuch zu laufen.*)

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Online seit 15. Dezember 2025

IMRRS 2025, 1585
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Gemeinderatsbeschluss unwirksam: Bürgermeister nicht vertretungsbefugt!

BayObLG, Urteil vom 10.12.2025 - 102 ZRR 9/25

1. Der erste Bürgermeister einer bayerischen Kommune erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.

2. Soweit der erste Bürgermeister nicht im Rahmen der eigenen Befugnisse tätig wird, kann er die Gemeinde vertreten, sofern ein wirksamer Gemeinderatsbeschluss vorliegt (hier verneint).

3. Liegt ein unwirksamer Gemeinderatsbeschluss vor, handelt der Bürgermeister als Vertreter ohne Vertretungsmacht.

4. Eine Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters kann sich auch nicht aus den Grundsätzen der Anscheins- oder Duldungsvollmacht ergeben.

5. Eine Berufung auf das Fehlen der Vertretungsmacht verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben.

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Online seit 12. Dezember 2025

IMRRS 2025, 1574
AmtshaftungAmtshaftung
Amtshaftung wegen Falschauskunft aus dem Baulastenverzeichnis?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2024 - 18 U 196/22

1. Jeder Amtsträger hat die Pflicht, Auskünfte und Belehrungen richtig, klar, unmissverständlich, eindeutig und vollständig zu erteilen, so dass der um sie nachsuchende Bürger als Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann, wobei diese Amtspflicht auch den Schutzzweck hat, den Empfänger vor schädlichen Vermögensdispositionen zu bewahren, die im Vertrauen auf die Richtigkeit der Auskunft vorgenommen werden.

2. Der geltend gemachte Schaden muss in den Schutzbereich der wahrzunehmenden Amtspflichten fallen. Gerade das im Einzelfall berührte Interesse muss nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden (hier Schutzzweckzusammenhang verneint zwischen Falschauskunft über Baulasten einerseits und Darlehensgewährung zur Erfüllung einer das Grundstück betreffenden Kaufpreisforderung andererseits).

3. Auch im Amtshaftungsrecht bedarf es eines adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden. Zu prüfen ist, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich in diesem Falle die Vermögenslage des Verletzten darstellen würde.

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Online seit 4. Dezember 2025

IMRRS 2025, 1542
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Vorsätzlicher/grob fahrlässiger Überbau muss nie geduldet werden!

BGH, Urteil vom 07.11.2025 - V ZR 121/24

Ein Überbau muss nur unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB geduldet werden; liegen diese nicht vor, kann eine Pflicht zur dauerhaften Duldung des Überbaus weder aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis noch aus dem Schikaneverbot hergeleitet werden.*)

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Online seit 1. Dezember 2025

IMRRS 2025, 1531
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangssicherungshypothek auf Wohnungseigentum: Hat anderer Wohnungseigentümer ein Ablösungsrecht?

OLG München, Beschluss vom 24.11.2025 - 34 Wx 244/25

Dem Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht gegenüber dem Gläubiger der auf einer anderen Wohnungs-/Teileigentumseinheit lastenden Zwangssicherungshypothek jedenfalls dann in entsprechender Anwendung von § 268 Abs. 3 BGB ein Ablösungsrecht zu, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nur aus Familienmitgliedern besteht.*)

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Online seit 2025

IMRRS 2025, 1522
ImmobilienImmobilien
Grundstückskaufvertrag nichtig: Verkäufer kann Rückübertragung verlangen!

BGH, Urteil vom 07.11.2025 - V ZR 155/24

1. Der Kondiktionsanspruch des Verkäufers ist bei einer Nichtigkeit allein des Kaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB auf Rückübertragung des Eigentums gerichtet, während bei einer Nichtigkeit auch des Erfüllungsgeschäfts nach § 138 Abs. 2 BGB Grundbuchberichtigung verlangt werden kann.*)

2. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Verkehrswert eines Miteigentumsanteils dessen rechnerischem Anteil an dem Verkehrswert des gesamten Grundstücks entspricht; das gilt auch bei einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages. Derjenige, der sich auf die Nichtigkeit eines Kaufvertrages über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB beruft, kann sich daher darauf beschränken, Angaben zum Verkehrswert des Grundstücks zu machen; einer gesonderten Darlegung des Werts des Miteigentumsanteils bedarf es nicht.*)

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IMRRS 2025, 1479
Mit Beitrag
BankrechtBankrecht
Wie ist die Berechnungsmethode für Vorfälligkeitsentschädigung angeben?

BGH, Urteil vom 21.10.2025 - XI ZR 187/23

Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Fortführung Senatsurteile vom 03.12.2024 - XI ZR 75/23, IMRRS 2025, 0039 = BGHZ 242, 227, und vom 20.05.2025 - XI ZR 22/24, IMRRS 2025, 0731 = BGHZ 244, 50).*)

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IMRRS 2025, 1458
ImmobilienImmobilien
Entschädigung für Investitionen verhindert nicht Heimfallanspruch

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.09.2025 - 5 U 76/24

1. Der Erbbauberechtigte kann dem Heimfallanspruch keinen Anspruch auf Entschädigung für Investitionen entgegenhalten, die nicht gemäß den vertraglichen Bestimmungen genehmigt wurden.*)

2. Die Ausübung eines Ankaufsrechts durch einen Gesellschafter ohne die erforderliche Vertretungsmacht ist unwirksam.*)

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IMRRS 2025, 1429
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in ein Gewerbegrundstück

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.06.2025 - 7 U 168/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2025, 1403
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fehlende Erschließung = Sachmangel?

OLG Rostock, Urteil vom 28.10.2025 - 3 U 42/20

1. Stellt bei einem verkauften Grundstück im Falle des Fehlens einer Erschließung zur Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Niederschlagsentwässerung auf diesem selbst die vorhandene, aber nicht gesicherte Nutzung der Erschließungsanlagen auf einem Nachbargrundstück einen Sachmangel i.S.v. § 434 BGB dar, wenn die (Mit-)Nutzung der benachbarten Erschließungsanlagen aus Rechtsgründen nicht durchsetzbar ist und deren Gewährung im Belieben des Nachbarn steht, kann die Mangelhaftigkeit auch bei einer entsprechenden Leitungsbaulast als öffentlich-rechtlicher Baubeschränkung zu verneinen sein, auch wenn eine solche privatrechtlich weder dem dadurch Begünstigten einen Nutzungsanspruch gewährt noch den Eigentümer des belasteten Grundstücks verpflichtet, die Nutzung zu dulden.*)

2. Andernfalls scheiterte unter solchen Gegebenheiten jedenfalls die Annahme einer Arglist i.S.v. § 444 BGB bei einer unterbliebenen Aufklärung über die Anschlüsse über das Nachbargrundstück mangels eines entsprechenden Vorsatzes, nachdem auch Juristen die Unterscheidung zwischen Baulast und dinglicher Grunddienstbarkeit und deren rechtlichen Folgen nicht immer vollends präsent ist.*)

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IMRRS 2025, 1409
ImmobilienImmobilien
Erfolgreich gescheiterte Klimaklage

OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2025 - 5 U 15/17

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2025, 1088
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann ist ein Sondernutzungsrecht "verdinglicht"?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2025 - 5 W 27/25

1. Ein Sondernutzungsrecht ist "verdinglicht", wenn es nach § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 3 WEG durch Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums gemacht wurde. Hierzu bedarf es der Einigung aller Wohnungseigentümer bzw. einer diese Vereinbarung ersetzenden Erklärung des Grundstückseigentümers bei der einseitigen Aufteilung gem. § 8 Abs. 1 WEG, jeweils in der Form des § 29 GBO und der Eintragung in das Grundbuch.

2. Ein Flurstück kann unter Beibehaltung eines Sondernutzungsrechts nicht abgeschrieben werden, weil das Sondernutzungsrecht als Teil des Sondereigentums wiederum Teil des eingetragenen Wohnungseigentums ist und nicht von dem damit verbundenen Miteigentumsanteil getrennt werden kann.

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IMRRS 2025, 1385
SteuerrechtSteuerrecht
Bayerisches Grundsteuergesetz ist verfassungskonform

FG München, Urteil vom 13.08.2025 - 4 K 164/25

1. Die Vorschriften des BayGrStG zu den Äquivalenzbeträgen der Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens sind formell und materiell verfassungsgemäß. Sie verstoßen insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

2. Die Ausgestaltung der Grundsteuer B als wertunabhängiges Flächenmodell ist vom Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt und mit dem Grundsatz der Lastenfreiheit vereinbar.

3. Auch für ausschließlich in eigener Sache tätige Steuerberater besteht eine Nutzungspflicht des seit dem 1.1.2023 für Steuerberater eingerichteten besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs.

4. Die Versäumung der Klagefrist ist nicht verschuldet, wenn ein Steuerberater eine Klage in eigener Sache zu einem Zeitpunkt, in dem höchstrichterlich noch nicht sicher entschieden war, ob ein in eigener Sache klagender Steuerberater die Klage zwingend in der Form des § 52d FGO erheben muss, nur in Papierform eingereicht hat.

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IMRRS 2025, 1361
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rangvorbehalt auch bei einem bereits bestehenden und im Grundbuch eingetragenen Erbbaurecht?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2025 - 14 W 46/24

1. Gegenstand eines Rangvorbehalts gem. § 881 BGB kann auch die Möglichkeit der inhaltlichen Abänderbarkeit eines bereits bestehenden und im Grundbuch eingetragenen Erbbaurechts sein.*)

2. Soweit § 881 Abs. 1 BGB hinsichtlich des vorbehaltenen Rechts ein "dem Umfang nach bestimmtes Recht" verlangt, setzt dies voraus, dass der Inhaber des mit dem Rangvorbehalt belasteten Rechts die Tragweite des potentiellen Nachrangs hinreichend zuverlässig einschätzen kann.*)

3. Die hinsichtlich des Entschädigungsanspruchs nach § 27 ErbbauRG gewählte Formulierung, wonach "beliebige Vereinbarungen über Entschädigungsansprüche nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf vereinbart werden" können, genügt den Bestimmtheitsanforderungen des § 881 Abs. 1 BGB nicht.*)

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IMRRS 2025, 1333
ImmobilienImmobilien
"Streitigkeit aus dem Nachbarrecht"? Schlichtungsverfahren zwingend!

OLG Naumburg, Urteil vom 12.06.2023 - 12 U 172/22

1. Eine Streitigkeit aus dem Nachbarrecht i.S.d. §§ 34 Abs. 1 Nr. 2 SchStG-SA ist grundsätzlich schon dann zu bejahen, wenn das Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt (NbG-SA) Regelungen enthält, die für den Interessenkonflikt im konkreten Fall von Bedeutung sind.*)

2. Die Ausnahme von der obligatorischen Streitschlichtung nach § 34 Abs. 1 Nr. 2.e SchStG-SA ist nicht bereits dann gegeben, wenn der störende Nachbar einen Gewerbebetrieb führt. Erforderlich ist, dass die störende Einwirkung von dem Nachbargrundstück aus einem Gewerbebetrieb herrührt.*)

3. Selbst wenn sie im Zusammenhang mit einem Nachbarschaftsstreit stehen, unterliegen Zahlungsansprüche in Sachsen-Anhalt nicht der obligatorischen Streitschlichtung nach § 34a Abs. 1 Nr.2.a SchStG-SA.*)

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IMRRS 2025, 1320
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintritt der Bindungswirkung § 878 BGB bei Teilung in Wohnungs-/Teileigentum

BGH, Beschluss vom 17.09.2025 - V ZB 22/24

1. § 878 BGB ist auf den Antrag auf Vollzug der Teilungserklärung nicht anzuwenden, wenn sich die Teilungserklärung auf mehrere Grundstücke bezieht und es an der für die Grundstücksvereinigung oder Bestandteilszuschreibung erforderlichen materiell-rechtlichen Erklärung und dem darauf bezogenen verfahrensrechtlichen Antrag fehlt.*)

2. Der Erlass einer Zwischenverfügung dient der Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses und ist nur zulässig, wenn der Mangel des Antrags rückwirkend geheilt werden kann. Ist das nicht der Fall und erlässt das Grundbuchamt gleichwohl eine - unzulässige - Zwischenverfügung, ist der Antrag erst ab Behebung des Mangels als i.S.d. § 17 GBO eingegangen anzusehen und kann erst ab diesem Zeitpunkt eine rangwahrende oder sonstige Rechtswirkung, die sich nach dem Eingang des Antrags richtet, entfalten.*)

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IMRRS 2025, 0618
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grunddienstbarkeit (Bebauungsverbot) erlischt nach Aufhebung des Bebauungsplans!

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2024 - 8 U 213/23

1. Sich ändernde bauplanungsrechtliche Umstände können zum Zweckentfall und damit zum Erlöschen eines Bebauungsverbots führen.

2. Die baurechtliche Zweckbindung einer Grunddienstbarkeit muss sich nicht aus der Eintragungsbewilligung oder dem Grundbucheintrag ergeben.

3. Dem Verpflichteten einer Grunddienstbarkeit obliegt im Prozess auf Löschung der Dienstbarkeit wegen Zweckentfalls die Beweislast.

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IMRRS 2025, 0988
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wann ist Hühner- und Bienenhaltung im städtischen Wohngebiet erlaubt?

LG Köln, Urteil vom 21.05.2025 - 13 S 202/23

1. Bienenhaltung kann ein Nachbargrundstück beeinträchtigen, wenn es zu einer Anwesenheit zahlreicher Bienen sowie zu Ausscheidungen derselben bzw. das Versterben vieler Bienen auf dem Grundstück kommt. Der Anspruchsgegner muss nachweisen, dass diese Immissionen die Benutzung des Grundstücks des Anspruchstellers nicht oder nur unwesentlich behindern.

2. Eine Gleichheit im Unrecht gibt es nicht.

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IMRRS 2025, 1157
ImmobilienImmobilien
ohne Titel

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.06.2025 - 1 U 1335/24

1. Vereinbaren die Vertragsparteien bei Schenkung eines vermieteten Grundstücks eine durch eine Reallast gesicherte lebenslange Leibrente zugunsten des Erblassers in Höhe der erzielten Netto-Mieteinnahmen des Objekts, gibt der Erblasser den „Genuss“ des verschenkten Grundstücks nicht auf (im Anschluss an BGH, Urteil vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93, BGHZ 125, 395-399 und BGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15, BGHZ 211, 38-45).*)

2. In einem solchen Fall macht es weder wirtschaftlich noch mit Blick auf den Schutz des Pflichtteilsberechtigten vor „böslichen“ Schenkungen einen Unterschied, ob der Erblasser die Immobilie unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts oder gegen Vereinbarung einer Leibrente oder dauernden Last in Höhe der Erträge des Mietobjekts überträgt.*)

3. Ein „Genussverzicht“ findet erst im Zeitpunkt des Verzichts auf die Leibrentenzahlung durch den Erblasser und die Löschung des Sicherungsmittels im Grundbuch statt.*)

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