Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1186 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 1008
Grundbuchrecht
OLG Hamm, Beschluss vom 03.04.2013 - 15 W 107/13
Zwangsmaßnahmen im Grundbuchberichtigungsverfahren nach § 82 GBO dürfen nur gegenüber dem Eigentümer angewandt werden, der zur Überzeugung des Grundbuchamtes als neuer Eigentümer feststeht.*)
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IMRRS 2013, 0991
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - V ZB 15/12
Hat ein im gesetzlichen Güterstand lebender Grundstückseigentümer über ein ihm gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Ehegatten verfügt, darf das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis nur anzweifeln, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen sowohl der objektiven als auch der subjektiven Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB bestehen (Bestätigung von BGHZ 35, 135).*)
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IMRRS 2013, 0988
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 12.04.2013 - 34 Wx 124/13
Zur Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts mit der Befugnis, die maßgebliche Fläche in beliebiger Form zu bebauen, wenn sich der Ausübungsbereich von zugleich am Gesamtgrundstück bestellten Grunddienstbarkeiten (Überbaurechte) hierauf flächengleich erstreckt.*)
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IMRRS 2013, 0980
Grundbuchrecht
OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.09.2012 - 12 W 230/12
Bei der Bemessung des Geschäftswerts für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung ist der Wert einer mitverkauften Aufdach-Photovoltaikanlage nicht mit einzubeziehen.*)
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IMRRS 2013, 0974
Grundbuchrecht
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.01.2013 - 3 W 101/12
Auch für den Nachweis, dass die für eine Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt handelnde Person tatsächlich deren Ortsbürgermeister (und deshalb nach §§ 49, 50 GemO-RP vertretungsbefugt) ist, gilt das Formerfordernis des § 29 GBO. Diese Tatsache ist dem Grundbuchamt grundsätzlich weder amtsbekannt noch ist sie offenkundig. Nachforschungen in allgemein zugänglichen Quellen muss das Grundbuchamt von Amts wegen nicht anstellen, insbesondere dann nicht, wenn solche Quellen nicht ausreichend zuverlässig sind.*)
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IMRRS 2013, 0964
Notare
OLG Celle, Beschluss vom 08.04.2013 - 3 U 33/13
Der Notar, der das Grundbuch einsieht, hat nur darauf zu achten, ob der Veräußerer rechtswirksam als Berechtigter eingetragen ist. Der Notar ist dagegen nicht verpflichtet, steuerrechtliche Nachforschungen anzustellen. Er hat weder auf den Zeitpunkt des Erwerbs, noch auf den Anschaffungspreis zu achten.
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IMRRS 2013, 0959
Notare
OLG Celle, Beschluss vom 07.03.2013 - 3 U 33/13
Der Notar, der das Grundbuch einsieht, hat nur darauf zu achten, ob der Veräußerer rechtswirksam als Berechtigter eingetragen ist. Der Notar ist dagegen nicht verpflichtet, steuerrechtliche Nachforschungen anzustellen. Er hat weder auf den Zeitpunkt des Erwerbs, noch auf den Anschaffungspreis zu achten.
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IMRRS 2013, 0909
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.03.2013 - II ZR 214/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2013, 0876
Grundbuchrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2013 - 3 Wx 240/12
Der Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks (hier: Auflassungsanspruch hinsichtlich eines Teils des Gesamtgrundstücks) kann nur von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich erfüllt werden; deshalb kommt auch eine Vormerkung des hierauf gerichteten Anspruchs an einem Wohnungseigentum alleine nicht in Betracht.
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IMRRS 2013, 0860
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 01.02.2013 - 34 Wx 453/12
Bei der Begründung eines Sondernutzungsrechts ist im Grundbucheintragungsverfahren die Zustimmung des Dritten dann nicht erforderlich, wenn durch die Vereinbarung gleichzeitig das zu seinen Gunsten belastete Wohnungseigentum mit einem Sondernutzungsrecht verbunden wird; hierfür kommt es nicht auf die Gleichwertigkeit der Rechte an (hier: Sondernutzungsrechte an einem Kellerraum und an einer abzutrennenden Teilfläche eines Kellerraums).*)
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IMRRS 2013, 0842
Grundbuchrecht
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2012 - 20 W 324/12
Der Nachweis des Fortbestandes der in notarieller Urkunde durch den Vorstand einer Bank an ihre Bankangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von Grundbucherklärungen und diesbezüglichen Unterbevollmächtigten kann im Grundbuchverkehr dadurch geführt werden, dass die beiden jeweils nur gemeinsam vertretungsberechtigten Bankangestellten bei Abgabe ihrer Erklärungen eine Ausfertigung vorlegen, die der Bank als Vollmachtgeberin erteilt worden ist (Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 2 Wx 42/01 = RNotZ 2001, 407 und OLG München, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 34 Wx 23/08 = DNotZ 2008, 844).*)
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IMRRS 2013, 0828
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 20.02.2013 - 34 Wx 439/12
Hat das Grundbuchamt - etwa aus ihm bekannten offensichtlichen und eindeutig gefassten internen Bindungsklauseln - sichere Kenntnis vom Missbrauch einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vollmacht, dann kann und muss es die Eintragung ablehnen.*)
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IMRRS 2013, 0802
Grundbuchrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2013 - 3 Wx 8/13
Das Grundbuchamt darf den verfahrensrechtlichen Vollzug der Aufhebung eines Sondernutzungsrechts (hier: Nutzung des allein dem Eigentümer der Erdgeschosswohnung zugänglichen Gartens) nicht davon abhängig machen, ob das - nunmehr unbeschränkte - Gemeinschaftseigentum allen Wohnungseigentümern ohne Weiteres zugänglich ist.
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IMRRS 2013, 0788
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 10.08.2012 - 34 Wx 440/11
1. Nach Abtretung einer Gesamtgrundschuld an einen der Miteigentümer und entsprechender Eintragung im Grundbuch kann dieser allein wirksam auf die Grundschuld an seinem Miteigentumsanteil verzichten und die Löschung des Rechts an seinem Anteil bewilligen (Anschluss an Beschluss des Senats vom 28.2.2011, 34 Wx 101/10).*)
2. Zur Löschung von nach Zwangsversteigerung bestehen gebliebenen dinglichen Sicherheiten, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie entstehen, nicht mehr eintreten können.*)
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IMRRS 2013, 0787
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 30.10.2012 - 1 W 46-67/12
Eine notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung wird dem Begünstigten mit Willen des Betroffenen zur Vorlage bei dem Grundbuchamt ausgehändigt, wenn der Begünstigte aufgrund ihm erteilter Vollmacht des Betroffenen in dessen Namen die Bewilligung erteilt und zugleich im eigenen Namen die Eintragung bewilligt hat. Die Bewilligung wird in diesem Fall im Zeitpunkt der Erklärungen durch den Begünstigten wirksam. Der nachfolgend vor Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt erklärte Widerruf der Vollmacht ändert hieran nichts mehr.*)
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IMRRS 2013, 0777
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 18.12.2012 - 1 W 367/12
Eine Vormerkung für einen Anspruch auf Auflassung eines realen Grundstücksteils kann nicht an einem Miteigentumsanteil eingetragen werden.*)
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IMRRS 2013, 0766
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 19.07.2011 - 1 W 491/11
Für die bloße Löschung eines nach § 47 Abs.2 GBO gebuchten Gesellschafters bedarf es neben der formgerechten Berichtigungsbewilligung des Ausgeschiedenen keiner Bewilligung der weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter gemäß §§ 19, 22 Abs.2 GBO.*)
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IMRRS 2013, 0726
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 07.02.2013 - V ZB 160/12
Im Grundbuchberichtigungsverfahren aufgrund eines Ersuchens gemäß § 79 FlurbG ist die Flurbereinigungsbehörde zur Vorlage von Hypotheken und Grundschuldbriefen verpflichtet, wenn Eintragungen bei den verbrieften Rechten in Abteilung III des Grundbuchs notwendig sind; erfolgen die berichtigenden Eintragungen nur im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, besteht keine Pflicht zur Briefvorlage.*)
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IMRRS 2013, 0720
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 21.12.2012 - 34 Wx 281/12
1. Zum Inhalt eines im Grundbuch eingetragenen Grenzbebauungsrechts.*)
2. Ein im Grundbuch eingetragenes Grenzbebauungsrecht muss nicht deshalb in Wegfall kommen, weil das belastete Grundstück durch katastermäßige Veränderungen zwischenzeitlich keine gemeinsame Grenze mehr mit den herrschenden Grundstücken hat*)
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IMRRS 2013, 0657
Grundbuchrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.11.2012 - 3 U 70/12
Die für die Anfechtung einer Vormerkungsbewilligung erforderliche objektive Gläubigerbenachteiligung fehlt, wenn das zu übertragende Grundstück bereits wertausschöpfend belastet ist. Erfolgt die Abtretung einer Eigentümergrundschuld in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zur Sicherheitsstellung, ist sie mangels Inkongruenz der Deckung ebenfalls nicht nach dem AnfG anfechtbar.*)
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IMRRS 2013, 0655
Grundbuchrecht
KG, Urteil vom 04.12.2012 - 1 W 150/12
Ist die persönlich haftende Gesellschafterin zweier GmbH & Co KG identisch, muss der Geschäftsführer der GmbH bei einem Rechtsgeschäft zwischen beiden GmbH & Co KG durch diese nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, wenn die Kommanditgesellschaften bereits jeweils der GmbH die Mehrvertretung gestattet haben.*)
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IMRRS 2013, 0560
Grundbuchrecht
OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2012 - 4 W 202/12
Eine antragsgemäß zunächst ohne Zinsen nur für die Hauptforderung zur Eintragung in das Grundbuch gelangte Zwangshypothek kann später nicht mehr um Eintragung der ebenfalls titulierten Zinsen an derselben Rangstelle erweitert werden. Eine Eintragung der Erweiterung an rangbereiter Stelle ist nur möglich, wenn die Mindestgrenze des § 866 Abs. 3 ZPO erreicht ist.*)
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IMRRS 2013, 0557
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 07.11.2012 - 34 Wx 208/12
Zur Wirksamkeit einer im Außenverhältnis unbeschränkt erteilten Vollmacht für den Vollzug eines Antrags auf Änderung der Teilungserklärung im Grundbuch.*)
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IMRRS 2013, 0509
Grundbuchrecht
OLG Naumburg, Beschluss vom 07.12.2012 - 12 Wx 31/12
1. Die gegen den Inhalt des Eintragungsvermerks gerichtete Fassungsbeschwerde unterfällt nicht der Zulässigkeitsschranke des § 71 Abs. 2 GBO.*)
2. Zur Löschung von folgenden Teilen des in Abteilung I des Grundbuchs aufgenommenen Vermerks zur Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- „… im Hinblick auf die Vertretungsverhältnisse der Erwerberin ungeprüft …“,
- „… samt ungeprüften Gesellschafterbestand …“,
- „… auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Naumburg vom …“.
3. Neben der Löschung nicht in das Grundbuch gehörender Zusätze kann kein neues Grundbuchblatt beansprucht werden.
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IMRRS 2013, 0440
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 07.12.2012 - V ZR 180/11
Eine Enteignung im Sinne von § 1 VermG liegt nicht vor, wenn ein Privatgrundstück versehentlich als Volkseigentum gebucht wird und die zuständige staatliche Stelle diese Buchung in der irrigen Annahme hinnimmt, das Grundstück sei bereits auf anderer Grundlage enteignet worden. Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen.*)
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IMRRS 2013, 0438
Grundbuchrecht
OLG Celle, Urteil vom 21.01.2013 - 4 W 12/13
Der Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Umschreibung seines Grundbuchblattes, damit eine gelöschte Zwangssicherungshypothek aus dem Grundbuch nicht mehr ersichtlich ist. Unentschieden bleibt, ob etwas anders gilt, wenn die gelöschte Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen worden war.*)
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IMRRS 2013, 0319
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - V ZB 49/12
Die Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit kann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der abzuschreibende Teil der Gerechtigkeit durch einen Markscheider in einem Lageriss, der die bei der Bestellung der Gerechtigkeit maßgebliche Flurkarte fortschreibt und zur Übernahme in Berechtsamsbuch und -karte gemäß § 75 BBergG geeignet ist, dargestellt und mit einer besonderen Nummer bezeichnet wird.*)
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IMRRS 2013, 0280
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 13.11.2012 - 1 W 382/12
Enthält ein Ehegattentestament eine Scheidungsklausel, die sich an die Voraussetzungen des § 2077 Abs. 1 BGB anlehnt, können hieraus allein keine Zweifel an dem behaupteten Erbrecht abgeleitet werden, die das Verlangen nach der Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (§ 35 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 GBO).*)
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IMRRS 2013, 0249
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 18.12.2012 - 34 Wx 359/12
Auslegung eines Antrags auf Berichtigung des Grundbuchs nach Löschung eines subjektiv-persönlichen Vorkaufsrechts, das der Antragssteller als subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht für sich beansprucht.
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IMRRS 2013, 0181
Grundbuchrecht
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.01.2012 - 12 W 7/12
Die Vereinbarung darüber, dass die Aufhebung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf Dauer ausgeschlossen ist und die Aufhebung in der Zwangsversteigerung nicht verlangt werden kann, ist nicht eintragungsfähig.
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IMRRS 2013, 0148
Grundbuchrecht
OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.2012 - 15 W 504/11
Durch das gerichtliche Verhandlungsprotokoll in einer Familiensache wird auch grundbuchverfahrensrechtlich hinreichend die Bevollmächtigung nachgewiesen, die der im Termin anwesende Verfahrensbeteiligte persönlich dem Rechtsanwalt konkludent erteilt, der als sein Verfahrensbevollmächtigter auftritt und im weiteren Terminsverlauf einen gerichtlichen Vergleich abschließt, der eine Auflassung enthält.*)
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IMRRS 2013, 0142
Grundbuchrecht
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.07.2012 - 12 Wx 12/12
Das Grundbuchamt ist bei der Bearbeitung eines Eintragungsantrages nicht verpflichtet, in den Grundakten befindliche Urkunden bereits erledigter Gesuche auf Eintragungshindernisse zu prüfen. Wird das Grundbuch mit der Eintragung unrichtig, weil ein Eintragungshindernis deshalb unerkannt blieb, kann kein Amtswiderspruch eingetragen werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes steht dem nicht entgegen.*)
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IMRRS 2013, 0134
Grundbuchrecht
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2012 - 3 W 90/11
Zur Grundbuchberichtigung nach einem durch den Wechsel der Straßenbaulast eingetretenen Wechsel im Eigentum an dem Straßengrundstück.*)
 Volltext
IMRRS 2013, 0127
Grundbuchrecht
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.11.2012 - 3 W 127/12
Zum gutgläubigen Erwerb eines Sondernutzungsrechts (Pkw-Stellplatz), der im Widerspruch zur Eintragungsbewilligung bei einem anderen Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen ist.*)
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IMRRS 2013, 0123
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
1. Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel in der GbR bestimmen sich aus § 67 KostO (Anschluss an OLG München vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/90).*)
2. Bei der Bemessung des Geschäftswertes ist jeweils auf das wirtschaftliche Interesse abzustellen, das sich aus dem übergegangenen Anteil an der GbR ergeben kann.*)
3. Bestehen Zweifel an der Größe des übergegangenen Anteils, so ist bei der Schätzung des wirtschaftlichen Interesses davon auszugehen, dass die Gesellschafter zu gleichen Teilen am Vermögen der GbR beteiligt sind.*)
4. Die bloße Namensänderung einer GbR, die gleichzeitig mit der Eintragung weiterer Berichtigungen eingetragen werden kann, kann mit dem Geschäftswert von 1/20 des Grundstückswertes bemessen werden.*)
5. Bei mehreren Berichtigungen, die dasselbe Recht betreffen, entsteht nur eine Gebühr, diese jedoch aus dem zusammengerechneten Wert.*)
 Volltext
IMRRS 2013, 0075
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 16.11.2012 - V ZR 69/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
 Volltext
IMRRS 2013, 0014
Grundbuchrecht
OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2012 - 15 W 267/11
Ist eine Grundbuchberichtigung aufgrund nachgewiesener Unrichtigkeit einzutragen, so ist die Bevollmächtigung einer Person zum Abschluss eines Ausgliederungs- und Übernahmevertrages, der zu der Gesamtrechtsnachfolge geführt hat, nicht in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)
 Volltext
Online seit 2012
IMRRS 2012, 3379
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 12.10.2012 - V ZR 222/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
 Volltext
IMRRS 2012, 3331
Wohnungseigentum
OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.10.2012 - 15 W 1894/12
Die Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum bleibt wirksam, auch wenn die Bestellung des Verwalters vor Eingang des Antrags auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt abgelaufen ist.*)
 Volltext
IMRRS 2012, 3294
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 12.10.2012 - V ZR 187/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
 Volltext
IMRRS 2012, 3213
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 2/12
1. Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet.*)
2. Im Grundbuchverfahren ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der Verwalter, dessen Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG in der Form des § 29 Abs. 1 GBO dem Grundbuchamt vorliegt, auch noch in dem Zeitpunkt zum Verwalter bestellt war, in dem der Umschreibungsantrag eingereicht worden ist.*)
 Volltext
IMRRS 2012, 3183
Grundbuchrecht
OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2012 - 4 W 93/12
Das Grundbuchamt darf einen neuen Eigentümer auch dann eintragen, wenn die zuständige Behörde mitgeteilt hat, die erteilte Genehmigung nach § 2 GrdstVG sei unanfechtbar und ein unbeteiligter Dritter Widerspruch gegen die Genehmigung angekündigt hat.*)
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IMRRS 2012, 3169
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 21.08.2012 - 1 W 175/12
Der Unrichtigkeitsnachweis (§ 22 GBO) kann im Fall der Gesamtrechtsnachfolge durch Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile einer KG auf einen einzigen Erwerber durch Vorlage der notariell beglaubigten Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft und des Erlöschens der Firma durch alle Gesellschafter, aus denen sich die zugrundeliegende Rechtsänderung ergibt, geführt werden.*)
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IMRRS 2012, 3150
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 18.10.2012 - 1 W 334/12
1. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers einer italienischen GmbH (Società a Responsabilità Limitata, SRL) kann im Grundbuchverfahren durch die Vorlage eines beglaubigten Auszuges aus dem maßgeblichen italienischen Unternehmensregister (registro delle imprese) geführt werden.*)
2. Die im Grundbuchverfahren vorzulegende Übersetzung muss beweissicher durch Schnur und Siegel mit der fremdsprachlichen Urkunde verbunden, die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein.*)
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IMRRS 2012, 3120
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 28.08.2012 - 1 W 72/12
Für die Buchung der Eröffnung des Sonderinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer vollbeendeten Kommanditgesellschaft ("über das dem Kommanditisten ... angewachsene Sondervermögen der ehemaligen ... KG") genügt es, wenn (noch) die untergegangene Kommanditgesellschaft als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist; einer Voreintragung ihres Rechtsnachfolgers bedarf es nicht.*)
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IMRRS 2012, 3117
Grundbuchrecht
VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2012 - 1 K 1041/11
1. Das KAG knüpft bei der Frage der Beitragspflicht an das grundbuchrechtliche Grundstück an.*)
2. Sind drei natürliche Personen jeweils zu einem Drittel als Miteigentümer im Grundbuch ohne weiteren Zusatz eingetragen, so sind diese, und nicht eine GbR, als Gesamtschuldner beitragspflichtig. Anderes gilt nur im Falle von Wohnungseigentum.*)
3. § 47 Abs. 1 GBO stellt die Eintragung von Bruchteilseigentum der Eintragung von Eigentum einer GbR in § 47 Abs. 2 GBO gegenüber.*)
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IMRRS 2012, 3058
Grundbuchrecht
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2012 - 10 W 43/12
Der Geschäftswert für die grundbuchrechtliche Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich auch dann nach deren Nennbetrag, wenn diese nur noch auf einer letzten Teilparzelle eines Gesamtgrundstücks lastet oder nur noch auf einer letzten Wohnungseigentumseinheit einer Wohnungseigentumsanlage.*)
 Volltext
IMRRS 2012, 3026
Grundbuchrecht
KG, Urteil vom 09.08.2012 - 1 W 113/11
Der Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit ist auch bei altrechtlichen Grundstücksbelastungen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO zu führen. Ausnahmen hiervon können dann in Betracht kommen, wenn Löschungsbewilligungen der Berechtigten nicht zu erlangen sind und eine Berichtigung des Grundbuchs ansonsten überhaupt nicht vorgenommen werden könnte. Ein solcher Ausnahmefall ist hinsichtlich der in Grundbüchern des sogenannten Kielgan-Viertels in Berlin seit dem 1. März 1869 eingetragenen Baubeschränkungen nicht gegeben, weil die Nachforschung nach den heutigen Berechtigten zwar aufwändig, jedoch nicht von vornherein aussichtslos ist.*)
 Volltext
IMRRS 2012, 2997
Grundbuchrecht
OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2012 - 4 W 161/12
§ 925 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangt bei der Auflassung nicht die vollständige Anwesenheit von mehreren auf der gleichen Seite Beteiligten.*)
 Volltext
IMRRS 2012, 2929
Bauträger
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2012 - 8 W 164/11
Zur Rechtmäßigkeit eines Zuweisungsvorbehalts.
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