Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5290 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2018, 1355
Immobilien
KG, Beschluss vom 06.09.2018 - 1 W 88/18
Der einem Betreuer - allein - übertragene Aufgabenkreis "Veräußerung der Eigentumswohnung" kann diesen berechtigen, einen Erwerber zu bevollmächtigen, schon vor Eigentumsumschreibung das Wohnungseigentum mit einer ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dienenden Grundschuld zu belasten.*)
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IMRRS 2018, 1334
Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2018 - 3 Wx 132/18
1. Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einem Grundstück für mehrere Gläubiger gemeinschaftlich erfordert - auch wenn der Antrag später auf einen Gläubiger beschränkt wird – dass die Anteile der Beteiligten in Bruchteilen oder das für die Gemeinschaft maßgebliche Rechtsverhältnis nicht nur in der Eintragung bezeichnet werden (§ 47 Abs. 1 GBO), sondern sich die entsprechenden Angaben bereits aus den Eintragungsunterlagen ergeben.*)
2. Fehlt die grundsätzlich erforderliche Angabe der Gesamtgläubigerschaft im Titel, so besteht zumindest im Anwendungsbereich des § 47 Abs. 1 GBO dann kein Eintragungshindernis, wenn das Vollstreckungsorgan (Grundbuchamt) sie durch mögliche und gebotene Auslegung des Titels unzweideutig ermitteln kann (hier wurde das ein Gemeinschaftsverhältnis auf Klägerseite nicht ausdrücklich angebende Versäumnisurteil gleichzeitig durch zwei Kläger als Streitgenossen mit gemeinsamem Anwalt erwirkt und sind die beiden - im natürlichen Sinne teilbaren - Zahlungsbeträge nebst Zinsen je einheitlich ohne Differenzierung nach den beiden Klägern ausgewiesen).*)
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IMRRS 2018, 1322
Nachbarrecht
BGH, Urteil vom 13.07.2018 - V ZR 308/17
1. Eine aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgende selbstständige Verpflichtung (hier: Versorgung des Nachbargrundstücks mit Wasser) ist mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine eng begrenzte Ausnahme und kann nur dann angenommen werden, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheint (Bestätigung der st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 08.02.2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650).*)
2. Das Vorhandensein von Leitungen, die Grundstücksgrenzen überschreiten und der Versorgung verschiedener Grundstücke dienen, begründet für sich genommen keine zwischen den Grundstückseigentümern bestehende Rechtsgemeinschaft.*)
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IMRRS 2018, 1264
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2018 - 24 U 185/17
Behauptet der Käufer einer Immobilie bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung, Mängel seien nicht erkennbar gewesen und der Verkäufer habe ihn arglistig darüber nicht aufgeklärt, muss der Käufer die negative Tatsache beweisen, nicht aufgeklärt worden zu sein. Im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast muss der Verkäufer lediglich vortragen, wann, wie und wo er aufgeklärt haben will. Für die negative Tatsache, dass Mängel erkennbar waren, gilt nichts anderes. Der Verkäufer muss in einem derartigen Fall nur angeben, dass der Mangel seiner Art nach unabhängig vom Zeitpunkt und der Dauer der Besichtigung für jeden potentiellen Käufer ebenso sichtbar war.*)
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IMRRS 2018, 1263
Immobilien
BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 165/17
1. Die Sozialbindung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung stellt einen Rechtsmangel dar (Bestätigung von Senat, Urteil vom 21.01.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; Urteil vom 28.10.1983 - V ZR 235/82, WM 1984, 214; Urteil vom 09.07.1976 - V ZR 256/75, BGHZ 67, 134, 135 f.).*)
2. Die Ursächlichkeit der Arglist für den Kaufentschluss ist im Rahmen von § 444 BGB unerheblich; das gilt auch dann, wenn sich das arglistige Verschweigen auf einen Rechtsmangel bezieht (im Anschluss an Senat, Urteil vom 15.07.2011 - V ZR 171/10, IMR 2001, 463 = BGHZ 190, 272 Rz. 13).*)
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IMRRS 2018, 1245
Immobilien
LG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2018 - 9 O 53/18
Ansprüche aus §§ 812, 951 BGB wegen wertsteigernder baulicher Veränderungen an einem Hausgrundstück sind nicht fällig, solange zwischen Vermieter und Mieter ein Mietverhältnis besteht.
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IMRRS 2018, 1232
Nachbarrecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.09.2018 - 5 U 24/18
1. Zu den Voraussetzungen des sog. "Hammerschlags- und Leiterrechts".*)
2. Kein unmittelbarer Entschädigungsanspruch des Grundstücksnachbarn, dessen Grundstück durch Handwerksarbeiten am Nachbaranwesen in nicht näher dargelegtem Umfang beeinträchtigt wurde, gegen das Bergbauunternehmen, das diese Arbeiten in Erfüllung seiner gesetzlichen Schadensersatzpflicht zu Gunsten des Nachbarn in Auftrag gegeben hat.*)
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IMRRS 2018, 1216
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZR 270/17
Darf eine Garage nicht abgerissen werden, bemisst sich die Beschwer an der Wertminderung, die das Grundstück durch die zu unterlassende Handlung, also den Abriss, erleidet.
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IMRRS 2018, 1499
Immobilien
BGH, Urteil vom 13.09.2018 - IX ZR 190/17
in dem Rechtsstreit
Verkündet am: 13. September 2018
Nachschlagewerk: ja BGHZ: neinBGHR: ja
AnfG § 1 Abs. 1
Der eine Grundstücksübertragung anfechtende Gläubiger kann gegenüber dem Einwand des Erwerbers, das Grundstück sei bereits wertausschöpfend belastet gewesen, die Anfechtbarkeit einer vorrangigen Belastung nicht geltend machen, wenn die Möglichkeit der Anfechtung nur im Verhältnis zu Dritten besteht (im Anschluss an BGH, NJW 1996, 3147).
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IMRRS 2018, 1180
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 02.07.2018 - IX R 31/16
Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.*)
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IMRRS 2018, 1179
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 14.06.2018 - 2 CS 18.960
1. Ein Rechtsverstoß, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt, liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor, wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird.
2. Die Nutzungsuntersagung hat in erster Linie die Funktion, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen. Deshalb muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt. Allerdings darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschrift über die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist.
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IMRRS 2018, 1171
Öffentliches Baurecht
VG Berlin, Urteil vom 17.05.2018 - 13 K 724.17
1. In einem milieuschutzrechtlichen Erhaltungsgebiet kann die Gemeinde zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung von ihrem Vorkaufsrecht auch bei bebauten Grundstücken Gebrauch machen. Maßgeblich ist, ob der Verkauf, insbesondere durch die zu erwartende Begründung von Wohnungseigentum, geeignet ist, die künftige Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Erhaltungsgebiet zu gefährden. Dies ist der Fall, wenn zu befürchten ist, dass der Erwerber die Erhaltungsziele, also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, nicht beachten wird.*)
2. Bei den Regelungen über das gemeindliche Vorkaufsrecht handelt es sich um zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG). Dabei wird der Verkäufer in seiner Verfügungsbefugnis, nämlich bei der Auswahl des Käufers, und der Käufer lediglich in seinem obligatorischen Eigentumsverschaffungsanspruch beschränkt.*)
3. § 36 Nr. 4 Alt. 2 BauGB ist teleologisch so zu reduzieren, dass in den Fällen einer Milieuschutzsatzung auf die zukünftige Entwicklung des Erhaltungsgebiets abgestellt wird.*)
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IMRRS 2018, 1164
Immobilien
LG Aurich, Urteil vom 15.09.2017 - 4 S 57/17
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2018, 1172
Insolvenz und Zwangsvollstreckung
BGH, Urteil vom 06.07.2018 - V ZR 115/17
Der Titelgläubiger kann nach Abtretung der Grundschuld aus der Unterwerfungserklärung des Schuldners gegen diesen vollstrecken, wenn der Zessionar, der ihn materiell-rechtlich zur Einziehung der Grundschuld ermächtigt hat, nicht in den Sicherungsvertrag eingetreten ist; hierbei muss sich der Titelgläubiger allerdings die Einwendungen und Einreden entgegenhalten lassen, die dem Schuldner aus dem Sicherungsvertrag zustehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 30.03.2010- XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133; Senat, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09, BKR 2011, 291).*)
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IMRRS 2018, 1151
Immobilien
LG Berlin, Beschluss vom 05.07.2018 - 18 S 1/15
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2018, 1163
Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2018 - 8 UF 175/17
Auch wenn der dinglich berechtigte Ehegatte (hier: Eigentümer) dem anderen Ehegatten im Zuge der Trennung die Ehewohnung zunächst überlassen hat und erst nach Rechtskraft der Scheidung die Überlassung an sich selbst verlangt, kann der andere Ehegatte die Herausgabe nur bei Vorliegen einer unbilligen Härte verweigern (§ 1568a Abs. 2 BGB analog).*)
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IMRRS 2018, 1144
Immobilien
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2018 - 9 U 38/17
1. Derjenige, der gutgläubig falsche Angaben macht, handelt grundsätzlich nicht arglistig, mag der gute Glaube auch auf Fahrlässigkeit oder selbst auf Leichtfertigkeit beruhen. Nicht gutgläubig handelt allerdings, wer ohne tatsächliche Grundlagen "ins Blaue hinein" unrichtige Angaben macht.
2. Eine allgemeine, im Präsens formulierte Frage nach Rissen begründet schon rein objektiv keine Pflicht zur Offenbarung von bei einem Erdbeben vor 25 Jahren entstandenen und sach- und fachgerecht verschlossenen Rissen.
3. Nur auf die ausdrückliche Frage des Käufers hin, ob früher einmal Schäden existierten, müsste der Verkäufer die Risse erwähnen.
4. Ein beseitigter Schaden, der in einem Zeitraum von 25 Jahren nicht, jedenfalls nicht merklich erneut aufgetreten ist, muss einem Verkäufer nicht als ein möglicherweise immer noch oder wieder vorhandener Mangel präsent sein.
5. Bei einer Fachfirma darf der Auftraggeber grundsätzlich auf eine sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten vertrauen.
6. Zieht der Käufer von sich aus einen Sachverständigen hinzu, der in allen Räumen Messungen an den Kelleraußenwänden und der Bodenplatte vornimmt, besteht für den Verkäufer keine Veranlassung, auf hierbei feststellbare Mängel hinzuweisen.
7. Nach Gefahrübergang besteht grundsätzlich ein Anwendungsvorrang der §§ 434 ff. BGB, der einen Rückgriff auf die Grundsätze über das Verschulden bei Vertragsschluss nur im Falle vorsätzlich falscher Angaben des Verkäufers über Eigenschaften der Kaufsache gestattet.
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IMRRS 2018, 1117
Immobilien
BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 213/17
Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung sind formlos möglich, wenn die Auflassung bindend geworden ist (§ 873 Abs. 2 BGB; Bestätigung u.a. von Senat, Urteil vom 28.09.1984 - V ZR 43/83, WM 1984, 1539).*)
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IMRRS 2018, 1106
Nachbarrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2018 - 4 U 17/18
1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann von einem anderen Grundstück ausgehende Immissionen nur verbieten, wenn die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks wesentlich beeinträchtigt.
2. Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind, richtet sich nach Dauer und Häufigkeit der Geräusche. Dabei ist in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel abzustellen.
3. Ein Glockengeläut, das nur zweimal am Tag und damit relativ selten für jeweils nur 2 1/2 Minuten zu hören ist und immer zur gleichen Zeit einsetzt, ist ein vorhersehbares Geräusch auf das sich die betroffenen Nachbarn einstellen können.
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IMRRS 2018, 1006
Immobilien
LG Bonn, Urteil vom 27.03.2018 - 8 S 135/17
1. Das unbefugte Aufstellen von Altkleider-Sammelcontainern auf einem Grundstück stellt eine verbotene Eigenmacht gem. § 858 Abs. 1 BGB dar, für die auch der Mitbesitzer als Zustandsstörer verantwortlich ist.
2. (Mit-)Besitzer und damit Störer ist auch, wer nach der Verkehrsanschauung die tatsächliche Gewalt über einen Altkleider-Sammelcontainer ausübt; hier derjenige, der den Altkleider-Sammelcontainer leert und betreut.
3. Gegen den Störer bestehen sowohl Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung als auch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gem. § 978 i.V.m. § 990 BGB.
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IMRRS 2018, 1077
Nachbarrecht
LG Paderborn, Urteil vom 30.11.2017 - 3 O 182/17
1. Ein Nachbar kann verlangen, dass eine Überwachungskamera entfernt wird, die seine Wegerechtsfläche filmt (§ 1004 BGB i.V.m. allgemeinem Persönlichkeitsrecht).
2. Dies gilt auch, wenn die Kamera die Personen gar nicht aufnimmt. Schon das "Gefühl des Überwachtwerdens" schränkt die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Betroffenen massiv ein.
3. Das Persönlichkeitsrecht ist daher schon dann beeinträchtigt, wenn der Betroffene "eine Überwachung durch die Kameras objektiv ernsthaft befürchten muss".
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IMRRS 2018, 1067
Immobilien
KG, Urteil vom 10.02.2017 - 5 W 18/17
1. Wird ein Grundstück dergestalt in Wohnungseigentum aufgeteilt, dass das gebildete Wohnungseigentum nicht den vermieteten Wohneinheiten entspricht, entsteht kein Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 S. 1 BGB. Etwaigem Rechtsmissbrauch kann im Einzelfall mit der Anwendung von § 242 BGB begegnet werden.
2. Wird eine aus zwei Mietwohnungen bestehende Eigentumswohnung verkauft, so steht dem Mieter einer der Mietwohnungen kein Vorkaufsrecht nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB an der von ihm angemieteten Wohnung zu.
3. Wie beim Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks, entsteht ein Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB grundsätzlich nur, wenn sich der Veräußerer vertraglich zur Durchführung der Aufteilung gemäß § 8 WEG verpflichtet und die von dem Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Wohnungseigentumseinheit in dem Vertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.
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IMRRS 2018, 1042
Immobilien
OLG Rostock, Urteil vom 12.07.2018 - 3 U 98/13
1. Der Verkehrswert eines Grundstücks ist der Parteivereinbarung nicht zugänglich.*)
2. Im Falle einer Subventionszweckverfehlung kann einer Kaufpreisnachforderung das Übermaßverbot entgegenstehen.*)
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IMRRS 2018, 1516
Nachbarrecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.07.2018 - 1 U 121/17
1. Der Inhalt der Grunddienstbarkeit und ihr Umfang sind durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn abzustellen, wie er sich aus dem Grundbuch selbst und aus der etwa in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt. Außerhalb dieser Urkunden liegende Umstände dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind. Zu den bei der Auslegung einer Grundbucheintragung zu berücksichtigenden und ohne weiteres erkennbaren Umständen gehören die Verhältnisse beider Grundstücke, insbesondere die Lage und Verwendungsart des herrschenden Grundstücks.*)
2. Die Befugnisse, die die Dienstbarkeit verleiht, oder die Beschränkungen, denen sie den Eigentümer des dienenden Grundstücks unterwirft, sind nicht ein für allemal und unwandelbar festgelegt. Sie können sich vielmehr entsprechend dem jeweiligen Bedürfnis des herrschenden Grundstücks unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung ändern und insbesondere mit einer Bedarfssteigerung wachsen. Dies gilt allerdings nur im Rahmen einer der Art nach gleichbleibenden oder zumindest voraussehbaren Nutzung des Grundstücks. Zur Zeit der Bestellung nicht absehbare, willkürliche Benutzungsänderungen werden von der Grunddienstbarkeit nicht gedeckt.*)
3. Ein Gehrecht ist ein Minus zu einem Fahrrecht und belastet, wenn es entsprechend der Vorgabe des § 1020 BGB schonend ausgeübt wird, den Eigentümer des dienenden Grundstücks weniger als ein Fahrrecht.*)
4. Es ist anerkannt, dass sich ein Anhalt für die Auslegung der Grunddienstbarkeit und deren Umfang auch aus einer stillschweigenden Duldung einer bestimmten Ausübung der Grunddienstbarkeit ergeben kann.*)
5. Der aus einer Grunddienstbarkeit Berechtigte kann gegen den Störer unmittelbar auf Duldung der Nutzung klagen. Ein schutzwürdiges Interesse auf eine richterliche Feststellung „nur“ der Berechtigung des Beklagten zur Nutzung anstelle der möglichen Leistungsklage ist grundsätzlich nicht gegeben.*)
6. Beeinträchtigung ist jede Störung oder Behinderung der rechtmäßigen Ausübung der Dienstbarkeit und dazu gehört auch die Vorenthaltung des Grundstücks, auf dem die Dienstbarkeit lastet.*)
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IMRRS 2018, 0948
Immobilien
KG, Beschluss vom 01.03.2018 - 1 W 98/17
1. Die Buchung einer Vereinbarung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ErbbauRG bedarf keiner Bewilligung des Inhabers eines dinglichen Rechts, das der Erbbauzinsreallast im Rang nachgeht.*)
2. Das Bestehenbleiben der Erbbauzinsreallast gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ErbbauRG kann auch ohne einen Rangvorbehalt nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ErbbauRG vereinbart werden.*)
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IMRRS 2018, 0952
Immobilien
OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2018 - 15 W 1291/18
Die Einräumung eines Wohnrechts unter der Voraussetzung, dass eine Wohnung von bestimmten Personen nicht mehr bewohnt wird, stellt eine hinreichend bestimmte aufschiebende Bedingung dar.*)
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IMRRS 2018, 0938
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 13.04.2018 - 34 Wx 420/17
Zum Nachweis der Entgeltlichkeit bei der Verfügung über Grundbesitz bei einem neben dem Kaufpreis vereinbarten Wohnungsrecht für den Vorerben.*)
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IMRRS 2018, 0937
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 25.04.2018 - 34 Wx 359/17
1. Die Grundbuchberichtigung setzt voraus, dass die Unrichtigkeit der Eintragung nachgewiesen wird.
2. Ist eine Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Auflassungsanspruchs in das Grundbuch eingetragen, so ist der Nachweis der Unrichtigkeit geführt, wenn feststeht, dass die Bedingung nicht bereits eingetreten ist und auch nicht mehr eintreten kann.
3. Der Nachweis des Todes des Berechtigten genügt als Nachweis für die Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückauflassungsvormerkung, wenn sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung explizit oder durch Auslegung ergibt, dass mit dem Tod des Berechtigten der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.
4. Kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert, genügt der Todesnachweis nicht.
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IMRRS 2018, 0926
Öffentliches Baurecht
BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 169/17
Verkauft eine Gemeinde im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags ein von dem Erwerber mit einem Eigenheim zu bebauendes Grundstück zum Verkehrswert, verstößt eine Regelung, die dem Erwerber eine von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängige Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb von acht Jahren nach Errichtung des Eigenheims auferlegt, gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung.*)
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IMRRS 2018, 0925
Immobilienmakler
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.12.2017 - 2-07 O 280/17
Überschreitet ein "Bindungsentgelt" eine kritische Grenze von 10% der ortsüblichen Maklerprovision, ist eine Reservierungsvereinbarung formnichtig.*)
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IMRRS 2018, 0921
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2018 - 10 B 850/18
1. Eine Nutzungsuntersagung ist gegenüber demjenigen auszusprechen, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Teil der baulichen Anlage hat, dessen Nutzung untersagt werden soll. Soweit dieser Teil der baulichen Anlage vermietet ist, muss sich die Nutzungsuntersagung also gegen den Mieter richten.
2. Bewohnt ein Mieter die formell illegale Wohnung, ist zu prüfen, ob neben dem Gesichtspunkt der formellen Illegalität weitere öffentliche Belange, insbesondere fehlende Standsicherheit oder unzureichender Brandschutz, die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung rechtfertigen können und welche Belange des Mieters die Anordnung der sofortigen Vollziehung hindern oder jedenfalls eine längere Frist zur Befolgung der Nutzungsuntersagung erfordern.
3. Sofern Sicherheitsaspekte nicht entgegenstehen, ist u. a. zu beachten, dass, um eine Wohnungslosigkeit des Mieters zu vermeiden, diesem eine hinreichende Frist zur Auswahl einer neuen Wohnung und für den Umzug dorthin zur Verfügung stehen muss. Dabei können die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters ebenso von Bedeutung sein wie die Situation des örtlichen Wohnungsmarkts. Beides muss gegebenenfalls ermittelt werden.
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IMRRS 2018, 0878
Nachbarrecht
LG Hamburg, Urteil vom 28.03.2018 - 316 O 242/17
1. Ein Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassen von Pflaster- und Bebauungsarbeiten gem. § 1004 Abs. 1 BGB. Da die Aktivitäten auf dem Nachbargrundstück erfolgen, beeinträchtigen sie nicht das Eigentum des Nachbarn.
2. Eine Hofgemeinschaft begründet keine subjektiven Nachbarrechte. Sie ist nicht mit einer Grunddienstbarkeit vergleichbar, sondern vielmehr mit dem Institut der Baulast, dass mit Gesetzesänderung im Jahr 1969 die Hofgemeinschaft ablöste.
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IMRRS 2018, 0891
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 25.04.2018 - II R 50/15
Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird.*)
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IMRRS 2018, 0879
Nachbarrecht
OLG Dresden, Urteil vom 11.04.2018 - 1 U 1135/17
Die Gemeinde ist bei Abriss eines Hauses im Wege der Ersatzvornahme nicht verpflichtet, die Bestandsfähigkeit und Funktionsfähigkeit einer Kommunmauer herzustellen.*)
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IMRRS 2018, 0861
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 24.07.2018 - 34 Wx 68/18
Zur Frage der Grundbucheinsicht des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters in die dem Eigentumserwerb zu Grunde liegende Vertragsurkunde.*)
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IMRRS 2018, 0825
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
Zur - hier für unbegründet erklärten - Ablehnung einer Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Anordnung eines Gebührenvorschusses.*)
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IMRRS 2018, 0824
Grundbuchrecht
OLG München, Beschluss vom 09.07.2018 - 34 Wx 223/17
Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mangels abweichender Vereinbarung durch die Insolvenz eines Gesellschafters aufgelöst, geht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen die Befugnis, über im Grundbuch eingetragene Rechte der GbR zu verfügen, von dem Gesellschafter auf den Insolvenzverwalter über. Die dem Notar im Kaufvertrag erteilte Vollmacht zur Vertretung der GbR bei Abgabe der Eintragungsbewilligung erlischt.*)
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IMRRS 2018, 0794
Nachbarrecht
LG Krefeld, Urteil vom 20.04.2018 - 1 S 68/17
1. § 910 BGB erfasst nur Beeinträchtigungen, die unmittelbar von einem überhängenden Zweig ausgehen, nicht aber mittelbare Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks wie Laub- oder Nadelfall; diese werden von § 906 BGB erfasst.*)
2. Der Anspruch auf Beseitigung von überhängenden Zweigen gem. §§ 910, 1004 BGB ist unverjährbar, da es sich bei dem Wachsenlassen eines Zweiges um eine Dauerhandlung handelt.*)
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IMRRS 2018, 0782
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 W 338/17
Erklären die Beteiligten eines Grundstückskaufvertrags im Rahmen einer dem Käufer erteilten Belastungsvollmacht, der Käufer habe die persönliche Schuld zu übernehmen, stellt dies keine von dem Grundbuchamt zu berücksichtigende Bedingung für die wirksame Vertretung des Verkäufers durch den Käufer bei der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld dar. Das Grundbuchamt kann deshalb die Eintragung der Grundschuld auf Grund einer unter Verwendung der Vollmacht von dem Käufer erteilten Bewilligung nicht von dem Nachweis der Genehmigung des Verkäufers abhängig machen, wenn nicht der Erwerber, sondern ein Dritter das von der Bank geforderte abstrakte Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis abgegeben und sich insoweit persönlich der Zwangsvollstreckung unterworfen hat.*)
Volltext
IMRRS 2018, 0220
Immobilien
OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2017 - 11 U 44/17
Beim Verkauf eines 50 Jahre alten Hauses mit Hinweis im Vertrag "Vorratskeller" liegt bei Feuchtebelastung der Kellerräume kein Mangel vor.
Volltext
IMRRS 2018, 0781
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 20.02.2018 - 1 W 342/17
Soll eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten mehrerer Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden, ist in der Bewilligung das zwischen den Berechtigten bestehende Gemeinschaftsverhältnis auch dann zu bezeichnen, wenn derzeit alle herrschenden Grundstücke im Eigentum einer Person stehen.*)
Volltext
IMRRS 2018, 0790
Grundbuchrecht
BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 106/17
Eine Einwendung gegen die Grundschuld "ergibt" sich im Sinne von § 1192 Abs. 1a Satz 1 Fall 2 BGB aus dem Sicherungsvertrag nicht allein dadurch, dass der Erwerber die Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung erwirbt.*)
Volltext
IMRRS 2018, 0759
Nachbarrecht
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2018 - 5 U 109/16
1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann herüberragende Äste und Zweige, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten (§ 910 BGB).
2. Allerdings ist es geboten, sich vor der Kürzung eines erkennbar alten, über mehrere Jahrzehnte gewachsenen fremden Baumbestandes nach den Folgen für das fremde Eigentum zu erkundigen.
3. Die Beauftragung einer Fachfirma mit dem Baumrückschnitt ist nicht mit der Einholung einer sachverständigen Meinung zum erheblichen Eingriff in die Baumkronen alten Baumbestandes gleichzusetzen.
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IMRRS 2018, 0774
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 06.02.2018 - IX R 14/17
1. Bezieht sich ein Mietspiegel nicht auf möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen, ist für die Möblierung im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG ein Zuschlag zu berücksichtigen, soweit sich auf dem örtlichen Mietmarkt für möblierte Wohnungen hierfür ein Zuschlag ermitteln lässt.*)
2. Ein solcher Möblierungszuschlag kann nicht aus dem Monatsbetrag der linearen AfA für die überlassenen Möbel und Einrichtungsgegenstände abgeleitet werden. Der Ansatz eines prozentualen Mietrenditeaufschlags ist nicht zulässig.*)
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IMRRS 2018, 0773
Wohnungseigentum
AG Oldenburg, Urteil vom 07.06.2018 - 10 C 25/17
1. Schuldrechtliche Vereinbarungen, die neben dem dinglichen Recht selbstständig oder als Teil des Grundgeschäfts getroffen werden - wie beispielsweise die Übernahme einer Unterhaltungspflicht des Berechtigten -, wirken grundsätzlich nur zwischen den Vertragsparteien. Sie sind nicht eintragungsfähig und wirken ohne Übernahme nicht gegenüber dem Sondernachfolger.
2. Entsprechendes gilt auch für schuldrechtliche Vereinbarungen über die Ausgestaltung des Gemeinschaftsverhältnisses. Sie wirken nur inter pares, d. h. zwischen den Wohnungseigentümern, die sie abgeschlossen haben.
3. Liegt keine Zustimmung des Sondernachfolgers vor, kann die Vereinbarung ihren Zweck, das Gemeinschaftsverhältnis zu regeln, nicht mehr erfüllen. Sie wird insgesamt unwirksam.
4. Vereinbaren der Verkäufer eines Grundstücks und der kaufende Bauträger, dass auf einem Vordergrundstück ein Überwegungsrecht eingeräumt wird und der Bauträger die Unterhaltungskosten hierfür trägt, und übernimmt der Bauträger diese Unterhaltungspflicht nicht in alle seine Kaufverträge mit den einzelnen Eigentümern, ist diese Vereinbarung unwirksam.
5. Bei einer grundbuchlich zu Gunsten des Nachbarn gesicherten Überwegung hat im Zweifel der Eigentümer die hälftigen Kosten der Unterhaltung und Instandsetzung entsprechend § 1020 Satz 2 BGB zu tragen.
6. Das Beschlussergebnis ist durch den Verwalter zu verkünden und hat konstitutive Wirkung, da die Bekanntgabe des Ergebnisses Voraussetzung für das rechtswirksame Zustandekommen eines Beschlusses ist. Bei dieser Wirkung bleibt es auch dann, wenn die Verkündung nicht zutreffend erfolgt.
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IMRRS 2018, 0770
Immobilien
BGH, Urteil vom 16.03.2018 - V ZR 306/16
1. Bei der in einem Grundstückskaufvertrag von der Gemeinde als Verkäufer verwendeten Klausel, dass der Käufer verpflichtet ist, den durch ihn erzielten Mehrerlös abzüglich der getätigten Investitionen an die Gemeinde abzuführen, wenn er das Grundstück in unbebautem Zustand innerhalb von fünf Jahren ab der Beurkundung weiterveräußert, handelt es sich um eine der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegende Preisnebenabrede.*)
2. Eine solche Klausel benachteiligt den Käufer nicht unangemessen, wenn die Gemeinde hieran ein anerkennenswertes, über die reine Abschöpfung eines Veräußerungsgewinns hinausgehendes Interesse hat.*)
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IMRRS 2018, 0753
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 15.05.2018 - VI ZR 287/17
Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen.*)
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IMRRS 2018, 0737
Immobilien
LG Hamburg, Urteil vom 30.11.2017 - 314 O 62/17
Der Bezeichnung eines Grundstücks als erschlossen oder voll erschlossen ist nicht zu entnehmen, dass keine Einrichtungen zur Wasserver- und -entsorgung auf dem Grundstück mehr vorhanden sind, die einer früheren Grundstücksnutzung dienten. Darüber hinaus kann nicht angenommen werden, dass eine vorhandene Altbausubstanz an alle im Straßenbereich vorhandenen Erschließungsanlagen auch tatsächlich angeschlossen worden ist.
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IMRRS 2018, 0726
Immobilien
OLG Koblenz, Urteil vom 18.04.2018 - 5 U 1303/17
Zum nachträglichen Wegfall des Rechtsgrunds für die Bewilligung des Wohnungsrechtes wegen der ausgebliebenen Entgeltleistung aus einem parallel abgeschlossenen Mietvertrag.*)
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IMRRS 2018, 0716
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 12.04.2018 - V ZR 230/17
1. Die aus der Verurteilung zur Herausgabe eines Grundstücks folgende Beschwer bemisst sich im Ausgangspunkt nicht nach dem Verkehrswert des Grundstücks, sondern nach dem Nutzungsentgelt.
2. Dies gilt auch, wenn das zwischen den Parteien vereinbarte Nutzungsverhältnis unentgeltlich war. In diesem Fall ist der Streitwert nach freiem Ermessen zu bestimmen.
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