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Sachgebiet: Immobilien

5246 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

IMRRS 2017, 1549
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Löschung der Grundschuld: Der frühere Ehegatte hat Mitwirkungspflicht!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 UF 52/17

Wenn ohne eine Löschung der nicht valutierten Grundschulden (Eigentümergrundschulden) eine Teilungsversteigerung wesentlich erschwert oder sogar vereitelt werden würde, kann jeder Ehegatte als Teilhaber die Zustimmung zur Löschung dieser Grundschulden verlangen.*)

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IMRRS 2017, 1562
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Immobilenkauf: Rücktrittsrecht im Insolvenzfall gläubigerbenachteiligend?

BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 288/14

1. Ein in einem Grundstückskaufvertrag zu Gunsten des Verkäufers vereinbartes Rücktrittsrecht für den Insolvenzfall ist nicht gläubigerbenachteiligend, wenn das Rücktrittsrecht von vornherein Bestandteil des gegenseitigen Vertrags ist, der Schuldner Rechte an der Sache ausschließlich aufgrund dieses Vertrags erworben hat, die Rücktrittsklausel den Berechtigten in den Stand setzt, einen Zugriff der Gläubiger auf die Sache jederzeit abwehren zu können, und die Rücktrittsklausel freie Verfügungen des Schuldners zu Gunsten einzelner Gläubiger ausschließt.*)

2. Die Verpflichtung des Schuldners in einem Grundstückskaufvertrag zur unentgeltlichen Rückübertragung im Fall des Rücktritts ist gläubigerbenachteiligend. Der Verwalter kann in diesem Fall verlangen, dass die Masse so gestellt wird, wie wenn dem Schuldner die gesetzlichen Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis zustünden.*)




IMRRS 2017, 1544
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bereits ein Altlastenverdacht ist ein Mangel!

BGH, Urteil vom 21.07.2017 - V ZR 250/15

1. Begründet die frühere Nutzung eines Grundstücks einen Altlastenverdacht, weist dieses einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf, ohne dass weitere Umstände hinzutreten müssen. Insbesondere bedarf es für die Annahme eines Sachmangels keiner zusätzlichen Tatsachen, die auf das Vorhandensein von Altlasten hindeuten.*)

2. Verschweigt der Verkäufer eine ihm bekannte frühere Nutzung des Grundstücks, die einen Altlastenverdacht begründet, so handelt er objektiv arglistig i.S.v. § 444 BGB.*)

3. Bezogen auf den subjektiven Tatbestand der Arglist hält der Verkäufer einen Sachmangel mindestens für möglich, wenn er die frühere Nutzung des Grundstücks kannte und es zumindest für möglich hielt, dass diese einen Altlastenverdacht begründet. Auch insoweit müssen keine konkreten - dem Verkäufer bekannten - Tatsachen hinzutreten, die den Altlastenverdacht erhärten.*)

4. Macht der Verkäufer, der aus der ihm bekannten früheren gefahrenträchtigen Nutzung des Grundstücks den Schluss auf einen möglichen Altlastenverdacht gezogen hat, geltend, er habe bei Vertragsschluss angenommen, der Altlastenverdacht sei ausgeräumt gewesen, muss er dies anhand objektiver Umstände plausibel machen. Für entsprechende Umstände trifft ihn eine sekundäre Darlegungslast.*)

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IMRRS 2017, 1538
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Ablagern geringer Schneemengen auf Nachbargrundstück ist keine Eigentumsbeeinträchtigung

AG München, Urteil vom 28.07.2017 - 213 C 7060/17

1. Nicht jede Einwirkung auf das Grundstückseigentum stellt auch eine Beeinträchtigung desselben dar.

2. Das gelegentliche Ablagern von ein bis zwei Schaufeln Schnee fällt jedenfalls nicht darunter, weil es keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers hat.

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IMRRS 2017, 1476
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrechte müssen vereinbart und "verdinglicht" werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2017 - 3 Wx 46/17

Sind Sondernutzungsrechte zwar zunächst wirksam vereinbart, aber mangels Eintragung nicht "verdinglicht" worden, so müssen die nachfolgenden Eigentümer und sonstigen dinglich Berechtigten diese nicht gegen sich gelten lassen.

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IMRRS 2017, 1463
ImmobilienImmobilien
Wie hoch ist Geschäftswert für die Nutzung eines Großparkplatzes?

OLG München, Beschluss vom 17.10.2017 - 34 Wx 238/17 Kost

1. Das Recht, das Grundstück in einzelnen Beziehungen zu benutzen oder die Vornahme bestimmter Handlungen auf dem Grundstück zu verbieten (hier: Parkplatz für knapp 1000 Fahrzeuge), ist dem Inhalt nach der Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) ähnlich, nur dass es nicht zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks, sondern einer bestimmten Person bestellt wird

2. Der Geschäftswert kann danach bemessen werden, was als Pacht für einen Parkplatz dieser Größe in einem Gewerbegebiet insgesamt zu erzielen wäre. Oder, falls es keine amtsbekannten Vergleichsangebote gibt, kann der Jahreswert nach Anzahl der Stellplätze und einer geschätzten Einzelmiete pro Platz, unter Berücksichtigung eines Abschlags, vorgenommen werden.

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IMRRS 2017, 1445
ImmobilienImmobilien
Akzessorietät der Hypothek: Was passiert nach Erteilung löschungsfähiger Quittung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2017 - 20 W 93/17

Die eingetragene Hypothekengläubigerin ist nach erfolgter Ausstellung einer (formal unzureichenden) löschungsfähigen Quittung nicht mehr berechtigt, zusätzlich die Löschung der Hypothek zu bewilligen, da ihr kein Verfügungsrecht mehr zusteht. Denn mit Erteilung der löschungsfähigen Quittung hat sie zuvor bestätigt, dass die Forderung erloschen und die Hypothek auf den Zahlenden übergegangen ist.*)

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IMRRS 2017, 1426
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Haftet Eigentümer für Pfusch seines Bauunternehmers an Grenzwand zu Nachbarn?

OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2017 - 5 U 104/16

Es erscheint sachgerecht, im Verhältnis von Grundstücksnachbarn bei Vorhandensein einer gemeinschaftlichen Grenzeinrichtung jedenfalls in Bezug auf diesen Bauteil ein gesetzliches Schuldverhältnis und damit die Anwendbarkeit der §§ 278 ff. BGB zu bejahen.*)

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IMRRS 2017, 1421
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Freihändige Verwertung eines lastenfreien Grundstücks?

BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - IX ZB 84/16

1. Im Beschwerdeverfahren ist die Kammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.*)

2. Verwertet der Insolvenzverwalter ein lastenfreies Grundstück freihändig, kommt ein Zuschlag nur in Betracht, wenn die Verwertungstätigkeit über die üblichen mit der Veräußerung eines Grundstücks verbundenen Tätigkeiten in erheblichem Maß hinausgeht.*)

3. Ein Zuschlag für Erschwernisse bei der Informationsbeschaffung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn die Informationsbeschaffung beim Schuldner dadurch erheblich erschwert wird, dass die bisherigen Organe des Schuldners ausgeschieden und von ihnen keine Informationen mehr zu erhalten sind, der neue Geschäftsführer keine Kenntnisse hat, auf Kenntnisse der Beschäftigten nicht zurückgegriffen werden kann und eine ausreichende Information anhand der Geschäftsunterlagen nicht möglich ist.*)

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IMRRS 2017, 1415
ImmobilienImmobilien
Vorteil nicht feststellbar: Globalgrunddienstbarkeit unzulässig!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2017 - 15 W 248/17

Die Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit für eine Vielzahl von herrschenden und zugleich dienenden Grundstücken in einem Baugebiet, die unabhängig von der tatsächlichen baulichen Ausgestaltung der betroffenen Grundstücke pauschal eine Vielzahl von Nutzungsberechtigungen umfasst, steht mit der zwingenden Vorschrift des § 1019 BGB nicht in Einklang, wenn die Vorteilhaftigkeit der einzelnen Nutzungsbefugnis für das jeweilige herrschende Grundstück nicht festgestellt werden kann.*)

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IMRRS 2017, 1418
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrags

OLG Koblenz, Urteil vom 17.05.2017 - 5 U 176/16

1. Bei der Widerlegung einer verwerflichen Gesinnung bei einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kann beim Immobilienkaufvertrag die abstrakte Abfrage in einer Datenbank nicht ohne Weiteres mit einem Verkehrswertgutachten, das sich auf ein bestimmtes Objekt bezieht, gleichgesetzt werden.*)

2. Ansprüche infolge der Sittenwidrigkeit eines Vertrags können nur dann durch einen Vergleich abgegolten werden, wenn durch diesen gerade der Streit oder die Ungewissheit über die Rechtsgültigkeit des möglicherweise nach § 138 BGB nichtigen Geschäfts behoben werden soll.*)

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IMRRS 2017, 1395
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Drittwiderspruchsklage bei prozessualer Mithaftung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.09.2017 - 12 U 70/17

1. Dem Eigentümer einer vollstreckungsbetroffenen Sache (hier: Solarmodule), der nicht Vollstreckungsschuldner ist, steht gleichwohl ausnahmsweise keine Drittwiderspruchsklage zu, wenn er einer prozessualen Mithaftung aus dem zugrunde liegenden Titel unterliegt.*)

2. Nach Veräußerung der in Streit befangenen Sache gemäß § 265 Abs. 1, 2 ZPO ist der Rechtsnachfolger jedenfalls dann an einen vom Rechtsvorgänger als Prozessstandschafter gemäß § 265 Abs. 2 ZPO über den Streitgegenstand geschlossenen Prozessvergleich gebunden, wenn er beim Eigentumserwerb von der Anhängigkeit des Rechtsstreits und anschließend von dessen Fortführung durch den Rechtsvorgänger wusste. In einem solchen Fall könnte eine vollstreckbare Ausfertigung des Prozessvergleichs gegen den Rechtsnachfolger erteilt werden.*)

3. Eine Auf-Dach-Photovoltaikanlage ist kein Grundstücksbestandteil.*)

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IMRRS 2017, 1388
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Änderung des Vertragsinhalts nur mit Zustimmung des Vertragspartners!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.04.2017 - 14 C 302/16

1. Wird ein Vertragsinhalt (hier: Paket zur Nutzung eines Immobilien-Internetportals) zukünftig nicht mehr angeboten und deshalb vom Anbieter gekündigt, kann das Vertragsverhältnis mit geändertem Inhalt nur fortgesetzt werden, wenn der Abnehmer zustimmt.

2. Vorrausetzung für die Annahme durch Schweigen des Empfängers ist, dass das Bestätigungsschreiben inhaltlich das Verhandlungsergebnis so wiedergibt, dass der Absender vernünftigerweise mit dem Einverständnis rechnen durfte. Daran fehlt es, wenn der Abnehmer ausdrücklich einer Vertragsfortführung mit geändertem Inhalt widersprochen hat.

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IMRRS 2017, 1387
ImmobilienImmobilien
Befristete Vollmacht schließt unbefristete Untervollmacht nicht aus!

KG, Beschluss vom 14.02.2017 - 1 W 29-32/17

Eine zeitlich begrenzt erteilte Vollmacht schließt die Erteilung einer zeitlich unbeschränkten Untervollmacht grundsätzlich nicht aus. Ob der Hauptbevollmächtigte hierzu ermächtigt ist, hängt vom Willen des Geschäftsherrn bei Erteilung der Hauptvollmacht an. Dient die Untervollmacht lediglich der Abwicklung eines von dem Hauptbevollmächtigten im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht geschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist von der Befugnis zur zeitlich unbeschränkten Unterbevollmächtigung auszugehen, wenn auch ein im eigenen Namen handelnder Verkäufer im Regelfall hierzu Vollmacht erteilen würde. Das ist im Hinblick auf eine dem Käufer erteilte Finanzierungsvollmacht der Fall (Fortführung von Senat, 21.12.1908 - 1 Wx 412/08).*)

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IMRRS 2017, 1371
ImmobilienImmobilien
Trinkwasserversorgung: Welche Grundpreisbemessung ist unbillig?

BGH, Urteil vom 17.05.2017 - VIII ZR 245/15

1. Es ist nicht unbillig im Sinne von § 315 BGB, wenn ein Wasserversorgungsunternehmen, das in seinem Versorgungsgebiet die Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, in teilweiser Abkehr von einer ursprünglichen Grundpreisbemessung nach der Nenngröße des eingebauten Wasserzählers den Grundpreis nunmehr nach Nutzergruppen bestimmt und dabei zwischen einem Bedarf für Grundstücke mit Wohnbebauung und einem Bedarf für gewerblich oder in sonstiger Weise genutzte Grundstücke unterscheidet.

2. Ebenso wenig ist es unbillig, wenn das Versorgungsunternehmen den Grundpreis bei dem Bedarf für Wohnzwecke nach der Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten, bei dem Bedarf für gewerbliche oder sonstige Zwecke hingegen weiterhin nach dem Wasserzählermaßstab bemisst.

3. Dem Trinkwasserversorger ist bei der Bestimmung von bei der Grundpreisermittlung einschlägigen Wahrscheinlichkeitsmaßstäben ein weites Ermessen eingeräumt ist, so dass bei Vorliegen eines sachlich einleuchtenden Grundes für eine gewählte Typisierung oder Differenzierung aufgrund des Gleichheitssatzes keine noch darüber hinausgehende Verpflichtung besteht, für eine Grundgebühr den (vermeintlich) zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten oder wahrscheinlichsten Maßstab anzuwenden.

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IMRRS 2017, 1369
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ersteher muss Verzeichnis über vorhandene Gegenstände erstellen!

BGH, Urteil vom 23.06.2017 - V ZR 175/16

Nimmt der Ersteher die ersteigerte Immobilie eigenmächtig in Besitz, trifft ihn die Obliegenheit, ein Verzeichnis über die in der Immobilie vorgefundenen, von dem Zuschlagsbeschluss nicht erfassten Gegenstände zu erstellen und deren Wert schätzen zu lassen. Kommt er dem nicht nach, muss er beweisen, inwieweit die Angaben des Schuldners zu dem Bestand, Zustand und Wert der Gegenstände, die sich im Zeitpunkt der Räumung in dem Haus befunden haben sollen, unzutreffend sind, soweit dessen Angaben plausibel sind.*)

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IMRRS 2017, 1342
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestimmte Sicherheit vereinbart: Dennoch Austausch möglich?

BGH, Urteil vom 30.06.2017 - V ZR 248/16

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass der Sicherungsgeber, der mit dem Sicherungsnehmer eine bestimmte Sicherheit vereinbart hat, einen Austausch dieser Sicherheit gegen eine ihm genehmere verlangen kann (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 03.02.2004 - XI ZR 398/02, BGHZ 158, 11).*)

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IMRRS 2017, 1291
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wer braucht schon eine Grunddienstbarkeit, wenn eine Baulast besteht?

OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2017 - 5 U 152/16

Wer aus einer Baulast verpflichtet ist, kann Dritte an entsprechenden Nutzungen häufig nicht hindern.

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IMRRS 2017, 1264
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vertraglich vereinbarte Freistellung von Anschlussbeiträgen ist zulässig!

VG Greifswald, Urteil vom 24.08.2017 - 3 A 843/14

1. Der gegen die Erhebung eines Anschlussbeitrags i.S.d. § 9 KAG M-V geltend gemachte Einwand, im Rahmen eines mit dem Gläubiger des Beitragsanspruchs geschlossenen Grundstückskaufvertrages habe dieser auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen verzichtet, ist im Anfechtungsprozess zu prüfen.*)

2. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob die Vereinbarung den Schwerpunkt des Kaufvertrages bildet. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Vereinbarung den Schwerpunkt der Rechtsstreitigkeit bildet.*)

3. Im Rahmen der Prüfung des Verwaltungsrechtsweges ist der Vortrag des Klägers maßgeblich. Ob der Vortrag zutrifft, ist Gegenstand der Sachprüfung.*)

4. Eine vor der Geltung des KAG 1991 zwischen dem Gläubiger des (künftigen) Beitragsanspruchs und dem Beitragspflichtigen vereinbarte Freistellung von Erschließungskosten verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot i.S.d. § 134 BGB.*)

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IMRRS 2017, 1103
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Vorvertragliche Pflichtverletzung: Schadensersatz trotz Gewährleistungsausschluss?

LG Hamburg, Urteil vom 04.07.2017 - 326 O 193/15

1. Trotz wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschlusses für Rechts- und Sachmängel und ohne dass dem Verkäufer Arglist nachgewiesen werden muss, kann die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten einen Schadensersatzanspruch auslösen.

2. Eine zum Schadensersatz verpflichtende Aufklärungspflichtverletzung kann darin begründet sein, dass der Verkäufer einer Eigentumswohnung auch ohne Nachfrage des Erwerbers nicht darüber aufklärt, dass auf dem Nachbargrundstück eine Bebauung geplant wird.

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IMRRS 2017, 1218
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Wie wird eine gemischte Schenkung mit vorbehaltenem Wohnrecht besteuert?

FG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2017 - 3 V 12/17

1. Bei der Besteuerung gemischter Schenkungen sind seit der Verkehrswertorientierung 2009 grundsätzlich die steuerrechtlichen Bewertungen zugrunde zu legen.*)

2. Bei der Einzelbewertung des vorbehaltenen Wohnrechts ist von dem durch 18,6 geteilten Wert der Wohnung als Jahreswert auszugehen, der einer Rendite von 5,5 % entspricht und verhindert, dass der Kapitalwert der Nutzungen den Wert des Wirtschaftsguts übersteigt.*)

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IMRRS 2017, 1227
VersicherungenVersicherungen
Keine wirksame Kündigung ohne Zustimmung des Hypothekengläubigers!

AG Bremen, Urteil vom 10.08.2017 - 9 C 82/17

1. Die Kündigung einer Wohngebäudeversicherung ist unwirksam, wenn eine Zustimmungserklärung des Hypothekengläubigers innerhalb der Frist nach § 144 VVG nicht beigefügt oder nachgereicht wird.*)

2. Nur in Ausnahmefällen obliegt der Versicherung ein Hinweis auf die Rechtslage. Ein Verstoß gegen § 242 BGB macht die Kündigung nicht wirksam, sondern begründet allenfalls aufrechenbare Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers.*)

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IMRRS 2017, 1243
SteuerrechtSteuerrecht
Betrug beim Immobilienkauf: Schaden steuerlich absetzbar?

BFH, Urteil vom 09.05.2017 - IX R 24/16

Das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Hingabe verlorener Aufwendungen, die zu Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts hätten führen sollen, schließt den wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit einer beabsichtigten Vermietung nicht aus.*)

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IMRRS 2017, 1201
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zeichenfehlerkorrektur durch Vermessungsbehörde ist Berichtigung tatsächlicher Art

BGH, Beschluss vom 20.07.2017 - V ZB 47/16

Die Berichtigung eines Zeichenfehlers (also einer graphisch falschen Darstellung des richtigen Vermessungszahlenwerks in der Flurkarte des Liegenschaftskatasters) durch die Vermessungsbehörde hat das Grundbuchamt stets als Berichtigung tatsächlicher Art zu behandeln; es darf den Vollzug eines Fortführungsnachweises der Vermessungsbehörde nicht deshalb ablehnen, weil ein auf den Grenzverlauf bezogener Zeichenfehler berichtigt wird (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 01.03.1973 - III ZR 69/70, VersR 1973, 617).*)

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IMRRS 2017, 1200
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann wird der vom Vorkaufsberechtigten geschuldete Kaufpreis fällig?

BGH, Urteil vom 12.05.2017 - V ZR 210/16

Ist zusammen mit einem Grundstückskaufvertrag die Auflassung erklärt worden, führt dies bei Ausübung eines Vorkaufsrechts in der Regel dazu, dass der von dem Vorkaufsberechtigten geschuldete Kaufpreis erst fällig wird, wenn die Auflassung ihm gegenüber erklärt worden ist. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Mitbeurkundung der Auflassung nicht (auch) der Sicherung des Käufers, sondern nur der Erleichterung der Vertragsabwicklung dienen sollte.*)

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IMRRS 2017, 1194
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Pflichten bei Zustimmung zur Veräußerung im Umlaufverfahren

LG Karlsruhe, Urteil vom 07.07.2017 - 7 S 74/16

1. Die Veräußerung kann von einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer abhängig gemacht werden. Wird dieser Beschluss im schriftlichen Verfahren nach § 23 Abs. 3 WEG gefasst, bedarf es zur Führung des Nachweises hierüber in der Form des § 29 Abs. 1 GBO der Vorlage aller Zustimmungserklärungen in beglaubigter Form.

2. Hat ein Eigentümer bereits seine Zustimmung als Bestandteil des Beschlusses im Umlaufverfahren erteilt und wurde ein Beschlussergebnis wirksam verkündet, folgt als Nebenpflicht aus dem Gemeinschaftsverhältnis die Erteilung der Zustimmung in beglaubigter Form.

3. Wegen der auch hier zu beachtenden konstitutiven Wirkung kommt im schriftlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 WEG) ein Beschluss erst mit der Feststellung und einer an alle Wohnungseigentümer gerichteten Mitteilung des Beschlussergebnisses zu Stande.

4. Es genügt jede Form der Unterrichtung (etwa durch einen Aushang oder ein Rundschreiben), die den internen Geschäftsbereich des Feststellenden verlassen hat, und bei der den gewöhnlichen Umständen nach mit einer Kenntnisnahme durch die Wohnungseigentümer gerechnet werden kann. Bereits zu dem Zeitpunkt, in dem diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Beschluss im schriftlichen Verfahren existent geworden.

5. Die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme kann nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden.

6. Verweigert oder verzögert der zustimmungsberechtigte Wohnungseigentümer pflichtwidrig die Zustimmung bzw. den Nachweis in grundbuchmäßiger Form, haftet er gegenüber dem Veräußerer aus § 280 BGB in Verbindung mit dem wohnungseigentümerrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis. Dabei wird eine Frist von etwa 14 Tagen von der Information über die beabsichtigte Veräußerung bis zur Unterschrift bei dem Notar als angemessen angesehen.

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IMRRS 2017, 1183
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Silberfischchen in gebrauchter Wohnung sind kein Sachmangel

OLG Hamm, Urteil vom 12.06.2017 - 22 U 64/16

Der Erwerber einer gebrauchten, älteren Eigentumswohnung kann nicht erwarten, dass diese Wohnung völlig frei von Silberfischchen ist. Bei einer zu Wohnzwecken bestimmten Immobilie ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Grundbestand von Silberfischchen vorhanden ist. Allein dieser begründet keinen Mangel.*)

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IMRRS 2017, 1174
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Enteignungsentschädigung bei einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.06.2016 - 100 U 1/14 (Baul.)

Zur Bestimmung des Qualitätsstichtags und des Verkehrswerts bei Enteignungen im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.*)

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IMRRS 2017, 1144
ImmobilienImmobilien
Steigerung des Verkehrswertes einer Wohnung durch Aufwendungen

OLG München, Beschluss vom 10.11.2016 - 20 U 2080/16

1. Die Bereicherung des Verkäufers bei erfolgtem Rücktritt ist nach der durch die Einbauten eingetretenen Steigerung des Verkehrswertes der Wohnung zu bestimmen und nicht rein subjektiv.

2. Soweit Aufwendungen bewegliche Sachen betreffen, kann sich der Rücktrittsgläubiger diesen Aufwendungen nicht als aufgedrängte Bereicherung durch Gestattung der Wegnahme der Einbauten durch den Rücktrittsschuldner entziehen. Die Grundsätze der aufgedrängten Bereicherung können nicht auf Fälle des Verwendungsersatzes angewendet werden und es ist jedenfalls ein entgegenstehender Willen des Rücktrittsgläubigers erforderlich.

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IMRRS 2017, 1140
ImmobilienImmobilien
Enthaftung als unentgeltliche Leistung?

BGH, Beschluss vom 09.03.2017 - IX ZA 16/16

1. Eine (anteilige) Enthaftung des Grundstücks in der Form eines Anspruchs auf (anteilige) Rückgewähr einer Grundschuld infolge von Zahlungen an den Grundschuldgläubiger kann eine unentgeltliche Leistung an den Grundstückseigentümer darstellen.

2. Darlegungs- und beweispflichtig für die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Schenkungsanfechtung ist der klagende Insolvenzverwalter.

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IMRRS 2017, 1780
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 19.07.2017 - VIII ZR 268/15

1. § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV ist dahin (erweiternd) auszulegen, dass ein Fernwärmeversorgungsunternehmen, welches die von ihm bereitgestellte Fernwärme als solche von einem Vorlieferanten bezieht, seine mit dem Endkunden vereinbarte Preisanpassungsklausel so auszugestalten hat, dass sie an die tatsächliche Entwicklung der eigenen Wärmebezugskosten - und nicht an die Brennstoffkosten des Vorlieferanten - anknüpft.*)

2. Ein von einem Fernwärmeversorgungsunternehmen gewählter Preisänderungsparameter ist nur dann geeignet, die ihm entstandenen Bezugskosten ausreichend abzubilden, wenn er gegenüber seinen Vorlieferanten einer Bindung an einen Preisänderungsparameter unterliegt, der seiner Art und seinem Umfang nach im Wesentlichen der von ihm gegenüber seinen Endkunden praktizierten Bindung an diese Bezugsgröße entspricht (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 06.04.2011 - VIII ZR 273/09, BGHZ 189, 131 Rz. 41; vom 25.06.2014 - VIII ZR 344/13, BGHZ 201, 363 Rz. 25).*)

3. Die Weitergabe von (Bezugs-)Kostensteigerungen, die der Versorger auch unter Berücksichtigung des ihm zuzubilligenden unternehmerischen Entscheidungsspielraums ohne die Möglichkeit einer Preiserhöhung aus betriebswirtschaftlichen Gründen vermieden hätte ist unangemessen (Bestätigung des Senatsurteils vom 06.04.2016 - VIII ZR 71/10, NJW 2016, 3589 Rz. 33).*)

4. Zur Frage der angemessenen Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Wärmemarkt bei bloßer Anbindung an eine "HEL"-Notierung in einer Preisanpassungsklausel.*)

4. Zur Frage der angemessenen Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Wärmemarkt bei bloßer Anbindung an eine "HEL"-Notierung in einer Preisanpassungsklausel.*)

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IMRRS 2017, 1142
ImmobilienImmobilien
Reverse-Charge-Verfahren beim Immobilienerwerb durch Zwangsversteigerung?

EuGH, Urteil vom 26.04.2017 - Rs. C-564/15

1. Art. 199 Abs. 1 g Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass er auf die Lieferung von Grundstücken anwendbar ist, die vom Schuldner im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens verkauft werden.*)

2. Die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG sowie die Grundsätze der Steuerneutralität, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen dem Erwerber eines Gegenstands für die Mehrwertsteuer, die er aufgrund einer nach der gewöhnlichen Mehrwertsteuerregelung ausgestellten Rechnung rechtsgrundlos an den Verkäufer gezahlt hat, obwohl der betreffende Umsatz der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) unterlag, das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, wenn der Verkäufer diese Steuer an das Finanzamt abgeführt hat. Die genannten Grundsätze erfordern allerdings, dass der Erwerber seinen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer unmittelbar gegen die Steuerverwaltung geltend machen kann, soweit die Rückzahlung durch den Verkäufer an den Erwerber unmöglich oder übermäßig schwierig wird, insbesondere im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers.*)

3. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen die nationalen Steuerbehörden gegen einen Steuerpflichtigen, der einen Gegenstand erworben hat, dessen Lieferung dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt, eine Geldbuße in Höhe von 50 % des von ihm an die Steuerverwaltung zu entrichtenden Mehrwertsteuerbetrags verhängen, wenn der Steuerverwaltung keine Steuereinnahmen entgangen sind und keine Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung vorliegen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

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IMRRS 2017, 1133
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Beurkundungsauftrag erteilt: Notargebühren sind zu zahlen!

LG Heidelberg, Beschluss vom 28.07.2017 - 3 T 9/17

1. Für die Annahme eines Beurkundungsauftrags (für den Verkauf einer Wohnung) ist es nicht notwendig, dass ein konkreter Termin vereinbart wurde.

2. Ein wesentliches Indiz für einen Beurkundungsauftrag ist bereits in der Zurverfügungstellung der im Zusammenhang mit der Beurkundung stehenden Informationen zu sehen. Dem steht auch nicht entgegen, dass deutlich gemacht wird, dass der Abschluss des Kaufvertrags noch unter einem Finanzierungsvorbehalt stehe.

3. Die Amtstätigkeit (Beurkundungstätigkeit) eines Notars kann auch dadurch veranlasst werden, dass die Beteiligten den Notar um Änderungen an dem ihnen übersandten Entwurf eines zu beurkundenden Vertrags bitten.

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IMRRS 2017, 1127
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung: Duldungsbescheid wegen Stundungszinsen?

OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.04.2017 - 9 LC 31/16

Der Eigentümer eines Grundstücks hat nach § 77 Abs. 2 Satz 1 AO die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz wegen Stundungszinsen für Grundsteuern, für Erschließungsbeiträge und für Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag nicht zu dulden.

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IMRRS 2017, 1129
ImmobilienImmobilien
Kein subjektives Recht auf Eigenschaft „öffentlich gefördert“

VG Berlin, Urteil vom 23.03.2017 - 8 K 73.16

Es besteht kein subjektiv öffentliches Recht eines Grundstückseigentümers auf Erhalt der Eigenschaft "öffentlich gefördert".

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IMRRS 2017, 1128
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
IVR

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2017 - 2 B 1271/16

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2017, 1109
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Solardach darf nicht blenden

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2017 - 9 U 35/17

Ein Grundstückseigentümer muss Blendwirkungen von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen.

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IMRRS 2017, 0987
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkauf als Mietobjekt: Wohnnutzung muss möglich sein!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2017 - 4 U 30/16

1. Übergibt der Verkäufer ein Gutachten über die Ursachen einer Schimmelbildung aus Beweissicherungsgründen, so will er hiermit regelmäßig nur seiner Offenbarungspflicht genügen und nicht die Gewähr für die Richtigkeit des Gutachtens übernehmen.

2. Vereinbaren die Parteien als Soll-Beschaffenheit des gesamten Kaufgegenstands zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs dessen Nutzung als Vermietungsobjekt zu Wohnzwecken, so geht damit die Zusage einher, dass der Kaufgegenstand einen baulichen Zustand aufweist, der diese Nutzung zulässt.

3. Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, kann dieser in der Regel nur dahin ausgelegt werden, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gelten soll. Dies gilt auch, wenn eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache nicht ausdrücklich, sondern "nur" konkludent vereinbart worden ist.

4. Das Recht des Käufers, wegen eines Sachmangels Minderung zu verlangen, setzt nach § 437 Nr. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1, § 323 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich voraus, dass der Käufer dem Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos Gelegenheit zur Nacherfüllung nach § 439 BGB gegeben hat. Nach § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB ist eine Nacherfüllungsaufforderung jedoch entbehrlich, wenn dem Käufer die ihm zustehende Art der Nacherfüllung unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist anders als bei den in §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB geregelten Tatbeständen aus der Sicht des Käufers zu beurteilen.

5. Es kann einem Käufer im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß angelastet werden, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt. Eine Obliegenheit des Käufers, den Kaufgegenstand vor dem Abschluss des Kaufvertrags auf etwaige Mängel zu untersuchen, um sich seine Gewährleistungsrechte zu erhalten, wird durch § 442 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht begründet.

6. Bei § 439 Abs. 2 BGB handelt es sich um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter, die die Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung für den Käufer gewährleisten soll.

7. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen aus § 439 Abs. 2 BGB gehören auch die Kosten für Gutachten von Sachverständigen, soweit diese zur Klärung der Mangelursache erforderlich sind.

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IMRRS 2017, 1089
ImmobilienImmobilien
Einwilligung des künftigen Eigentümers in Schuldübernahme nicht ausreichend

BGH, Urteil vom 23.06.2017 - V ZR 39/16

Für die Einwilligung nach § 418 Abs. 1 Satz 3 BGB in die Schuldübernahme kommt es auf diejenige des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers an und nicht auf die eines künftigen bzw. wirtschaftlichen Eigentümers.*)

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IMRRS 2017, 1028
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohngeldvorauszahlungen geleistet: Freistellungsanspruch wird zu Zahlungsanspruch!

OLG München, Urteil vom 20.07.2017 - 23 U 3246/16

1. Ein Miterbe kann als Nachlassgläubiger aus einem gegen die übrigen Miterben erwirkten Titel in den ungeteilten Nachlass vollstrecken.

2. Hat ein Wohnungseigentümer gegen den Nießbraucher aufgrund einer Vereinbarung einen Freistellungsanspruch hinsichtlich der Wohngeldvorauszahlungen für einen bestimmten Zeitraum, wandelt sich dieser durch Wohngeldvorauszahlung in einen Zahlungsanspruch um.

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IMRRS 2017, 1058
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Türschlosser dürfen nicht einfach ausgetauscht werden!

OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 U 63/17

1. Wird nach fristloser Kündigung das Türschloss der Hauseingangstür zum Bürogebäude und das Schloss am Tor der Lagerhalle einfach ausgetauscht, um dem ehemaligen Nutzer keinen Zuritt zu ermöglichen, ist das verbotene Eigenmacht.

2. Ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes besteht auch dann, wenn es dem Berechtigten möglich ist, die tatsächliche Gewalt über einen Teil der entzogenen Mietsache auszuüben (hier: durch gewaltsames Aufbrechen des Schlosses). Bei verschlossenen Räumen kann von der Verschaffung des Besitzes erst dann gesprochen werden, wenn der Berechtigte ordnungsgemäßen Zugang zu sämtlichen Räumen hat und die entsprechenden Schlüssel besitzt.

3. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung sind Gegenanträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten des Verfügungsbeklagten zumindest dann unzulässig, wenn sie einen anderen Streitgegenstand betreffen.*)

4. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen Besitzentziehung kann auch eine zur Abwehr der Zwangsvollstreckung vorgenommene Handlung (hier: Wiedereinräumung des Besitzes) des Verfügungsbeklagten zur Erledigung der Hauptsache führen, weil der Verfügungskläger die erstrebte vorläufige Sicherung erlangt hat.*)

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IMRRS 2017, 1031
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Wohnrecht gegen Entgelt auch nach erfolgter Zwangsversteigerung?

OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2017 - 30 U 147/16

Der Ersteher eines mit einem dinglichen Wohnrecht belasteten Hausgrundstücks hat gegen den Wohnrechtsberechtigten aufgrund des fortbestehenden Wohnrechts auch dann keinen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Entgelts, wenn der ursprüngliche Eigentümer das Wohnrecht gegen eine Zahlung in mietzinsähnlicher Form bewilligt hat. Die Abrede über die Zahlung des Entgelts mit dem ursprünglichen Eigentümer ist stets eine schuldrechtliche Absprache, so dass der Ersteher Ansprüche hieraus nur durch eine Abtretung erwerben kann.*)

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IMRRS 2017, 1030
ImmobilienImmobilien
Anlegeleiter ist kein mit einem Grundstück verbundenes Werk!

LG Wuppertal, Urteil vom 04.07.2017 - 1 O 41/17

Eine an ein Baugerüst angelegte Anlegeleiter ist kein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne von § 836 Abs. 1 BGB. Derjenige, der eine Anlegeleiter benutzt, ist selbst für deren Standsicherheit verantwortlich.*)

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IMRRS 2017, 1024
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Keine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang trotz hoher Anschlusskosten!

OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.04.2017 - 9 LB 102/15

Bei der Prüfung, ob wegen unverhältnismäßig hoher Kosten eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser beansprucht werden kann, spielen auch die Situationsgebundenheit sowie der Wert des anzuschließenden Grundstücks eine Rolle; Anschlusskosten von 22.000 EUR sind alleine wegen der Höhe nicht unverhältnismäßig.*)

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IMRRS 2017, 1018
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfügungsgewalt über Grundstück entzogen: Verkehrssicherungspflicht entfällt!

BGH, Urteil vom 13.06.2017 - VI ZR 395/16

1. Wird dem zunächst Verkehrssicherungspflichtigen mittels einer hoheitlichen Maßnahme (hier: vorzeitige Besitzeinweisung gemäß § 18f FStrG) die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Grundstück gegen oder ohne seinen Willen entzogen und verbleibt bei ihm infolge dieses Entzugs nur noch eine rein formale Rechtsposition im Sinne einer vermögensrechtlichen Zuordnung (Eigentum), so reicht dies für die Begründung einer deliktischen Haftung für die von dem Grundstück ausgehende Gefahr nicht aus.*)

2. Es verbleibt in solchen Fällen auch kein Raum für eine reduzierte Verkehrssicherungspflicht in Form von Überwachungspflichten.*)

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IMRRS 2017, 1015
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Heckenhöhe bei Grundstücken in Hanglage

BGH, Urteil vom 02.06.2017 - V ZR 230/16

Bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, ist die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen. Der Anspruch auf Rückschnitt gemäß Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB entsteht erst, wenn die Pflanze unter Hinzurechnung der Differenz zwischen dem Geländeniveau des tiefer gelegenen Grundstücks, auf dem sie stehen, und dem des höher gelegenen Grundstücks die zulässige Pflanzenwuchshöhe überschritten hat.*)

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IMRRS 2017, 0968
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Rauchen auf der Terrasse nur nach Stundenplan!

LG Dortmund, Urteil vom 08.06.2017 - 1 S 451/15

1. Jeder hat das Recht, rauchfrei zu wohnen.

2. Führt das Rauchen der Nachbarn auf deren Terrasse zu nachhaltigen und häufigen Beeinträchtigungen, so muss dies nicht hingenommen werden.

3. Um einen Ausgleich zwischen den Rauchern und Nichtrauchern zu schaffen, kann ein Stundenplan aufgestellt werden, der den Tag in Abschnitte zu jeweils 3 Stunden unterteilt, in denen geraucht werden darf und in denen dann wieder nicht geraucht werden darf.

4. Wenn die Schlichtung hinsichtlich eines konnexen Antrags bereits erfolglos geblieben und die Streitigkeit bei Gericht anhängig geworden ist, bedarf es für den weiteren Antrag keines erneuten Schlichtungsverfahrens.

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IMRRS 2017, 0952
ImmobilienImmobilien
Unterhaltung von Wegeflächen: Wer trägt die Kosten?

OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2016 - 5 U 158/15

Der Begriff der Unterhaltung im Sinne der §§ 1021 f BGB ist im Gesetz nicht festgelegt. Er darf entsprechend dem Schutzzweck nicht zu eng aufgefasst werden, wobei die Umstände des Einzelfalles entscheident sind.*)

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IMRRS 2017, 0950
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Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Keine "Kontogebühr" bei Gewährung eines Bauspardarlehens

BGH, Urteil vom 09.05.2017 - XI ZR 308/15

Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung

"Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 EUR jährlich (gemäß ABB)"

sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung

"Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 Euro."

sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IMRRS 2017, 0947
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage: Erst verhandeln, dann klagen!

OLG Naumburg, Urteil vom 05.09.2016 - 12 U 132/15

Die Klage auf Leistung infolge Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass mit dem Vertragspartner erfolglos über eine angemessene Anpassung verhandelt worden ist oder dass sich der Vertragspartner solchen Verhandlungen verweigert hat.*)

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