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Sachgebiet: Immobilien

5246 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 0104
ImmobilienImmobilien
Gebäude steht auf mehreren Grundstücken: Wer ist Eigentümer?

OLG Hamm, Urteil vom 20.08.2015 - 5 U 2/15

Wird ein Gebäude auf mehreren Grundstücken desselben Eigentümers errichtet, so wird das Gesamtgebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, zu dem es nach Absicht und Interesse des Erbauers gehören soll. Absicht und Interesse können aus den objektiven Gegebenheiten erschlossen werden.*)

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IMRRS 2016, 0085
ImmobilienImmobilien
Wann ist die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum genehmigungspflichtig?

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 518/15

Die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum ist genehmigungspflichtig, wenn das Grundbuchamt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB auf einen bereits zuvor gestellten Antrag auf grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung die Wohnungsgrundbücher noch nicht angelegt hat. § 878 BGB findet in einem solchen Fall keine entsprechende Anwendung, weil es an einer insoweit erforderlichen Regelungslücke im Gesetz fehlt.*)

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IMRRS 2016, 0083
Mit Beitrag
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Keine Aussetzung der Zwangsräumung wegen drohender Obdachlosigkeit!

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 06.01.2016 - VerfBbg 88/15

Die Gefahr der Obdachlosigkeit begründet für sich allein keinen Anspruch auf Aussetzung einer Zwangsräumung, sondern nur auf Unterbringung.*)

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IMRRS 2016, 0070
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Keine Zwangsversteigerung bei "eingefrorenem" Vermögen!

LG Hamburg, Beschluss vom 01.07.2015 - 328 T 7/15

1. Gemäß Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 werden sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang IX der Verordnung aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren.

2. Von der Wirkung des Einfrierens ist auch die Verwertung einer Grundschuld erfasst, so dass ein Zwangsversteigerungsverfahren derzeit nicht betrieben werden kann.

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IMRRS 2016, 0068
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist die Versorgung mit bezahlbaren Mietwohnungen gefährdet?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2015 - 3 S 248/15

1. Als Umstände, die für eine besondere Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen sprechen, kommen in Anlehnung an die Aufzählung in § 556d Abs. 2 Satz 3 BGB insbesondere in Betracht, dass die Kaufpreise und Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt, die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird sowie geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.*)

2. Bei der Stadt Freiburg im Breisgau handelt es sich um eine Gemeinde mit Wohnraummangel, das heißt um eine Gemeinde, in der die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.*)

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Online seit 2015

IMRRS 2015, 1486
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Aufgebotsverfahren: Falsche Eigentümerbezeichnung steht fehlender gleich!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.08.2014 - 11 Wx 118/13

1. Im Aufgebotsverfahren nach § 927 Abs. 1 BGB ist von einer fehlenden Eigentümereintragung auch dann auszugehen, wenn zwar ein Eigentümer vermerkt ist, die Eintragung sich im Aufgebotsverfahren aber als falsch erweist (Im Anschluss an OLG Schleswig, SchlHA 1954, 52; LG Bielefeld, RdL 1960, 185).*)

2. Der im Güterbuch enthaltene Begriff "Erdengerechtsame" verweist nicht auf das Eigentum an den in Rede stehenden Grundstücken, sondern lediglich auf das verdinglichte Recht, diese Grundstücke zur Entnahme von Erdmaterial zu nutzen.

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IMRRS 2015, 1528
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 19.11.2015 - V ZB 202/14

Bei der Vollstreckung in das Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten die (noch) im Grundbuch eingetragenen (bisherigen) Gesellschafter grundsätzlich auch dann in entsprechender Anwendung von § 1148 Satz 1, § 1192 Abs. 1 BGB als Gesellschafter der Schuldnerin, wenn diese durch den Tod eines eingetragenen Gesellschafters aufgelöst worden ist.

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IMRRS 2015, 1492
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rostige Stahlträger nur überstrichen: Verkäufer muss ungefragt aufklären!

OLG München, Beschluss vom 28.10.2015 - 20 U 4044/14

1. Wird die Frage nach dem Vorhandensein einer Drainage wahrheitswidrig bejaht, so liegt eine arglistige Täuschung vor.

2. Der Verkäufer muss auch ungefragt Auskunft darüber erteilen, dass rostige Stahlträger nur überstrichen sind, da starker Rostbefall an tragenden Teilen das Entstehen bestimmter Mängel, nämlich Einbußen in der Tragfähigkeit der Decke, zur Folge haben kann.

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IMRRS 2015, 1491
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Berichtigung von nicht zugeordnetem Sondernutzungsrecht?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2015 - 20 W 54/15

Ein mangels Antrages und Bewilligung bei dem Verkauf einer Eigentumswohnung durch den teilenden Eigentümer nicht zugeordnetes Sondernutzungsrecht kann nach dem Verkauf der letzten Einheit nicht im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO wegen Unrichtigkeit nachträglich im Grundbuch eingetragen werden.*)

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IMRRS 2015, 1480
ImmobilienImmobilien
Grundstücke müssen eindeutig zu identifizieren sein!

VG Berlin, Urteil vom 20.05.2015 - 13 K 289.14

1. Existieren zahlreiche, verschieden genutzte und bebaute Grundstücke, denen bisher nur pauschal wenige (hier: 3) Grundstücksnummern zugewiesen wurden, so müssen diese entsprechend umnummeriert werden, damit eine eindeutige Identifizierung der Grundstücke möglich ist.

2. Dabei handelt es sich um eine ordnungsbehördliche Handlungspflicht, die Behörde hat keinen Ermessensspielraum.

3. Es gibt keinen "Bestandschutz" für die vorherige Nummerierung.

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IMRRS 2015, 1440
SteuerrechtSteuerrecht
Immobilienleasing: Wonach berechnet sich die Umsatzsteuer?

EuGH, Urteil vom 02.07.2015 - Rs. C-209/14

1. Art. 2 Abs. 1, Art. 14 und Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass, wenn ein Leasingvertrag über eine Immobilie vorsieht, dass das Eigentum an der Immobilie am Ende der Vertragslaufzeit auf den Leasingnehmer übertragen wird oder dass der Leasingnehmer über wesentliche Elemente des Eigentums an dieser Immobilie verfügt, insbesondere, dass die mit dem rechtlichen Eigentum an der Immobilie verbundenen Chancen und Risiken zum überwiegenden Teil auf ihn übertragen werden und die abgezinste Summe der Leasingraten praktisch dem Verkehrswert des Gegenstands entspricht, der aus einem solchen Vertrag resultierende Umsatz mit dem Erwerb eines Investitionsguts gleichzusetzen ist.*)

2. Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass er es einem Steuerpflichtigen nicht erlaubt, seine Besteuerungsgrundlage zu vermindern, wenn er alle Zahlungen für die von ihm erbrachte Leistung tatsächlich erhalten hat oder wenn der Vertragspartner, ohne dass der Vertrag aufgelöst oder annulliert worden wäre, ihm den vereinbarten Preis nicht mehr schuldet.*)

3. Der Grundsatz der Steuerneutralität ist dahin auszulegen, dass es mit ihm vereinbar ist, dass zum einen eine Leasingleistung, die sich auf Immobilien bezieht, und zum anderen der Verkauf dieser Immobilien an einen am Leasingvertrag nicht beteiligten Dritten im Hinblick auf die Mehrwertsteuer einer getrennten Besteuerung unterliegen, sofern diese Umsätze nicht als eine einheitliche Leistung angesehen werden können, was zu beurteilen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)

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IMRRS 2015, 1438
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beschlagnahme privater Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen zulässig?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.12.2015 - 11 ME 230/15

1. Zu der Frage, ob der Gesetzgeber bei einer Ausgangslage, in der sich in einer Mehrzahl von Fällen eine Notlage bei der Beschaffung von menschenwürdigen Unterkünften für Flüchtlinge abzeichnet, verpflichtet ist, die Befugnis zur Beschlagnahme privaten Eigentums für die Flüchtlingsunterbringung hinsichtlich der Eingriffsvoraussetzungen im Einzelnen zu regeln (hier offen gelassen).*)

2. An die Zulässigkeit einer auf die Generalklausel des § 11 SOG-Nds gestützten Beschlagnahme privater Unterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen, denen unmittelbar eine Obdachlosigkeit droht, sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in das Eigentumsrecht des Grundstückseigentümers hohe Anforderungen zu stellen. Die zuständige Ordnungsbehörde muss darlegen, dass ihr zur Abwendung der Obdachlosigkeit zum einen keine eigenen menschenwürdigen Unterkünfte zur Verfügung stehen und ihr zum anderen auch die Beschaffung geeigneter anderer Unterkünfte bei Dritten auf freiwilliger Basis nicht möglich ist.*)

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IMRRS 2015, 1439
BankrechtBankrecht
Bausparsumme nicht vollständig angespart: Bausparkasse kann nicht kündigen!

LG Karlsruhe, Urteil vom 09.10.2015 - 7 O 126/15

Der Bausparkasse steht ein Recht zur Kündigung eines Bausparvertrags aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht zu, solange das Bauspardarlehen nicht zugeteilt und die vereinbarte Bausparsumme nicht vollständig angespart wurde. Da die Bausparkasse während der Ansparphase des Bausparvertrags eine Doppelrolle als Darlehensnehmerin und Darlehensgeberin innehat, ist der Anwendungsbereich von § 489 BGB nicht eröffnet.*)

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IMRRS 2015, 1424
Mit Beitrag
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Register ist öffentlich: Genossen müssen die aktuelle Anschrift mitteilen!

OLG München, Urteil vom 14.10.2015 - 7 U 995/15

1. Sind nach Satzung, Nutzungsverträgen und gelebter Praxis die Sphären der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft einerseits und der Nutzung an Genossenschaftswohnungen andererseits nur lose miteinander verknüpft, kann ein Genosse wegen Nichtnutzung der ihm überlassenen Genossenschaftswohnung nicht aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden. Der Genossenschaft ist es vielmehr zuzumuten, den Weg zur Beendigung des Nutzungsverhältnisses nach den Regelungen des Nutzungsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen zu gehen.*)

2. Eine Regelung in der Satzung der Genossenschaft, wonach ein Ausschließungsgrund vorliegt, wenn ein Mitglied der Genossenschaft unbekannt verzogen oder sein Aufenthalt länger als ein Jahr unbekannt ist, rechtfertigt den Ausschluss auch dann, wenn der einzelne Genosse (über Dritte) erreichbar ist.*)

3. Im Lichte der §§ 30 ff GenG, wonach die Genossenschaften eine Mitgliederliste mit aktueller Anschrift der Mitglieder zu führen haben, Dritten ein Einsichtsrecht zusteht und dem Register zumindest ein beschränkt öffentlicher Charakter zukommt, und im Hinblick auf das entsprechend zu wertende Personengesellschaftsrecht, in dem jedem Gesellschafter das Recht auf Kenntnis seiner Mitgesellschafter zusteht, besteht auch wegen der persönlichen Verbundenheit der einzelnen Genossen ein Anspruch der Genossenschaft gegen den einzelnen Genossen auf Nennung der aktuellen Anschrift.*)

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IMRRS 2015, 1423
ImmobilienImmobilien
Trinkwasserversorgung: Auf welcher Grundlage werden die Tarife gestaltet?

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.10.2015 - 7 U 94/14

1. Ein Unternehmen, das die städtische Trinkwasserversorgung erbringt, hat bei seiner Tarifgestaltung die im kommunalen Abgabenrecht geltenden Grundsätze der Kostendeckung, Äquivalenz und Gleichbehandlung anzuwenden.*)

2. Bei der Bemessung des Grundpreises kann grundsätzlich auf die Anzahl der Wohneinheiten abgestellt werden. Wird der Wohneinheitenmaßstab aber in einer Weise mit dem Maßstab der Wasserzählergröße kombiniert, die zu einer unrealistischen Gewichtung des Gezählten führt, ist diese Regelung rechtswidrig (Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, 9 A 7.10) und entspricht nicht der Billigkeit im Sinne des § 315 BGB.*)

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IMRRS 2015, 1404
ImmobilienImmobilien
Ungeprüfter Vorwegabzug von nicht umlagefähigen Kosten: Schadensersatz!

LG Mannheim, Urteil vom 02.06.2015 - 11 O 103/14

Die Vornahme eines Vorwegabzugs für nicht umlagefähige Verwaltungs- und Instandhaltungskosten in Höhe von pauschal 10%, ohne Ermittlung einer belastbaren Schätzgrundlage für diesen Abzug, stellt eine Pflichtverletzung im Rahmen eines Immobilienmanagementvertrags dar.

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IMRRS 2015, 1395
NotareNotare
Vorkaufsrecht im Kaufvertrag: Keine gesonderte Beurkundungsgebühr!

OLG Hamm, Beschluss vom 25.09.2015 - 15 W 74/15

1. Dient ein Vorkaufsrecht, das sich eine Gemeinde in einem Kaufvertrag an einen privilegierten Bauwilligen vorbehält, der Sicherung der Verpflichtung des Käufers, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes über das Grundstück nicht zu verfügen, so handelt es sich um denselben Beurkundungsgegenstand.*)

2. Ein gesonderter Wertansatz für das Vorkaufsrecht scheidet dann aus.*)

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IMRRS 2015, 1479
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zweigruppige Kinderkrippe in reinem Wohngebiet zulässig?

VGH Bayern, Beschluss vom 19.10.2015 - 2 CS 15.1866

1. Eine zweigruppige Kinderkrippe mit 24 Betreuungsplätzen ist in einem (faktischen) reinen Wohngebiet regelmäßig allgemein zulässig, da sie gebietsverträglich ist und den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen wird.

2. Eine solche Kinderkrippe kann im Einzelfall wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme unzulässig sein, wenn der durch das Vorhaben ausgelöste und diesem zuzurechnende Fahrzeugverkehr im Hinblick auf die Lärmbelästigung oder den hierdurch bewirkten Park- oder Parksuchverkehr ein Ausmaß erreicht, das eine unzumutbare und damit rücksichtslose Beeinträchtigung zur Folge hat (hier verneint).

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IMRRS 2015, 1377
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Darf die Presse in Grundbücher einsehen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.10.2015 - 3 Wx 179/15

Zum presserechtlichen Interesse publizistisch tätiger Medien ("gemeinnütziges Recherchezentrum im deutschsprachigen Raum") auf Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten (hier bejaht hinsichtlich der eine Veröffentlichung vorbereitenden Recherche, ob eine örtliche Sparkasse über ihre Tochtergesellschaften - aktuelle bzw. frühere Grundstückseigentümer - selbst als Unternehmer im Grundstücksgeschäft tätig gewesen und in Folge einer Überbewertung der Immobilien ein öffentliche Belange tangierendes, sachfremdes Risiko eingegangen ist).*)

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IMRRS 2015, 1375
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verrentete Abwasserbeiträge: Erlöschen künftige Raten durch Zuschlag?

OVG Sachsen, Urteil vom 26.06.2015 - 5 A 706/13

Eine verrentete Beitragsschuld ist bei der Zwangsversteigerung höchstens mit der laufenden Rate und den Raten für die beiden zurückliegenden Jahre zum geringsten Gebot anzumelden, wenn ein Grundschuld- oder Hypothekengläubiger die Vollstreckung betreibt. Künftige Raten sind beim geringsten Gebot nicht zu berücksichtigen und erlöschen mithin auch nicht durch den Zuschlag. Für sie haftet der Erwerber mit dem erworbenen Grundstück unabhängig von der Zwangsversteigerung.)*

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IMRRS 2015, 1373
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie wird die Unrichtigkeit bei eingetragenem Vorkaufsrecht nachgewiesen?

OLG München, Beschluss vom 25.09.2015 - 34 Wx 121/15

Kann wegen auf Tatsachen begründeter Umstände derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass die nicht durch Kaufvertrag erfolgte Übertragung der Eigentümerstellung den Teilakt eines zeitlich gestreckten Umgehungsgeschäfts darstellt, welches nach der erstrebten Löschung des Vorkaufsrechts im Grundbuch auf der Grundlage erst dann abzuschließender Rechtsgeschäfte vollendet werden soll, so hat eine Löschung ohne Bewilligung des Vorkaufsberechtigten zu unterbleiben.*)

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IMRRS 2015, 1363
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrechte an Grundstückflächen: Genaue Bezeichnung erforderlich!

OLG München, Beschluss vom 28.09.2015 - 34 Wx 84/14

Sollen Sondernutzungsrechte im Fall der Vorratsteilung aufschiebend bedingt durch eine spätere Zuordnungserklärung des Verwalters begründet werden, müssen die Grundstücksflächen, von deren Mitgebrauch die späteren Wohnungseigentümer durch das Sondernutzungsrecht ausgeschlossen werden, in der zu den Grundakten gelangten Teilungserklärung oder den dieser beigelegten Plänen hinreichend bestimmt bezeichnet sein.*)

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IMRRS 2015, 1358
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag an bestimmten Bebauungsplan geknüpft: Verstoß gegen das Koppelungsverbot?

BGH, Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 307/13

1. Ein Kaufvertrag, mit dem eine Gemeinde ein Grundstück unter der aufschiebenden Bedingung verkauft, dass ein Bebauungsplan mit einem bestimmten Inhalt zustande kommt, verstößt nicht gegen das Koppelungsverbot des § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB.*)

2. Der Käufer kann sich von einem in dieser Weise aufschiebend bedingten Vertrag lösen, wenn ihm ein Zuwarten auf das Gelingen der Bauleitplanung unzumutbar geworden ist.*)

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IMRRS 2015, 1333
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts: Grundstücke sind eindeutig zu benennen!

OLG München, Beschluss vom 08.10.2015 - 34 Wx 289/15

Soll im Rahmen einer Grundstücksveräußerung die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung eines Gesamtgrundpfandrechts alle Grundstücke umfassen, an denen das Recht lastet, so muss dies in so eindeutiger Weise geschehen, dass kein Zweifel bestehen bleibt, es könne nur die Löschung der Belastung an dem veräußerten Grundstück gemeint sein (Bestätigung von Senat vom 26.11.2007, 34 Wx 119/07).*)

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IMRRS 2015, 1334
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sicherungshypothek auf mehrere Grundstücke: Forderung muss verteilt werden!

OLG München, Beschluss vom 30.09.2015 - 34 Wx 280/15

Beantragt der Gläubiger wegen einer Arrestforderung die Eintragung einer Sicherungshypothek auf mehreren Grundstücken des Arrestschuldners, so ist der Eintragungsantrag zurückzuweisen, wenn es der Gläubiger innerhalb der für die Vollziehung des Arrestbeschlusses geltenden Frist unterlässt, die Forderung betragsmäßig auf die einzelnen Grundstücke des Schuldners zu verteilen und seinen Eintragungsantrag innerhalb der Vollziehungsfrist entsprechend zu ergänzen.*)

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IMRRS 2015, 1327
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gemeinschaftsverhältnis muss im Vollstreckungsbescheid hinreichend bestimmt sein!

OLG München, Beschluss vom 08.10.2015 - 34 Wx 297/15

Auch für den Vollstreckungsbescheid gilt, dass er als für das Grundbuchverfahren tauglicher Titel das Gemeinschaftsverhältnis mehrerer Gläubiger hinreichend bestimmt bezeichnen muss. Ohne ausdrückliche Angabe zum Gemeinschaftsverhältnis im Titel hat das Grundbuchamt vor dem Erlass einer Zwischenverfügung zu prüfen, ob sich dieses durch Auslegung unzweideutig ermitteln lässt.*)

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IMRRS 2015, 1325
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Hängt die Eintragung von einer Vorschusszahlung ab?

OLG München, Beschluss vom 30.09.2015 - 34 Wx 293/15

1. Zu den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Abhängigmachung einer Grundbucheintragung von der Zahlung eines Vorschusses.*)

2. Die Vermutungswirkung des § 15 Abs. 2 GBO gilt auch für Notariatsverwalter und Amtsnachfolger. Sie ist widerlegbar, jedoch nicht deshalb widerlegt, weil der im Beurkundungstermin als gesetzlicher Vertreter der Partei aufgetretene Geschäftsführer in der Zwischenzeit wieder ausgeschieden ist.*)

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IMRRS 2015, 1311
NachbarrechtNachbarrecht
Mobiler Elektroweidezaun ist keine Grundstückseinfriedung!

AG Brandenburg, Urteil vom 05.08.2015 - 34 C 93/12

1. Ein mobiler Elektro-Weide-Zaun ist keine "Einfriedung" iS des Nachbarrechts.*)

2. Zur Frage inwieweit eine Einfriedungs-Pflicht des Grundstücksnachbarn gem. dem Landes-Nachbarrecht iVm Art. 124 EGBGB besteht, wenn das Grundstück zugleich teilweise ein Teil der "freien Landschaft" iSd § 59 BNatScHG iVm den Ausführungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer ist.*)

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IMRRS 2015, 1309
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Es kann der Frömmste nicht in Frieden mähen, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt ...

AG Siegburg, Urteil vom 19.02.2015 - 118 C 97/13

Wird ein Rasenroboter nur in der Zeit zwischen 07:00 und 20:00 Uhr betrieben und unterschreiten die Betriebsgeräusche die TA Lärm deutlich, liegt keine wesentliche Geräuschbelastung vor. Ein Nachbar muss somit auch einen Dauerbetrieb des Rasenroboters dulden, vor allem, wenn sogar die Mittagsruhezeiten eingehalten werden.

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IMRRS 2015, 1294
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflichtiger muss kein Alternativwege schaffen!

OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2014 - 1 U 210/14

Häufig beschtittene verkehrswichtige Fußgängerbereiche müssen ausreichend vom Schnee geräumt sein. Der Verkehrssicherungspflichtige ist jedoch nicht verpflichtet, Alternativwege zu schaffen, insbesondere nicht solche, die eine möglichst schnelle Fortbewegung sicherstellen.

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IMRRS 2015, 1270
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Baum fällt erst eine Woche nach Sturm um: Versicherung muss zahlen!

LG Dortmund, Urteil vom 02.09.2015 - 2 O 240/11

Die Regelung in § 8 Nr. 2 b VHB 2000, wonach nur Schäden versichert sind, die dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft, setzt keine unmittelbare Sturmeinwirkung voraus. Es genügt, wenn der Sturm die Ursache dafür ist, dass Bäume auf oder gegen das versicherte Gebäude fallen.

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IMRRS 2015, 1265
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Hilfeleistung unter Nachbarn: Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt!

OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.2015 - 3 U 1468/14

1. Bei unentgeltlicher Hilfeleistung im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses kommt dem Gefälligen eine Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zugute, wenn es sich um eine typisch alltägliche und unentgeltliche Gefälligkeit unter Nachbarn handelt (hier: Wässern des Gartens) und ein Schaden im Zusammenhang mit den bei der Ausübung der Gefälligkeit eigentümlichen Gefahren entsteht, der durch eine Versicherung des Geschädigten abgedeckt ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Schädiger über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt (so auch OLG Celle, vom 03.04.2014 - 5 U 168/13, IBR 2014, 734).*)

2. Der Gefällige handelt nicht grob fahrlässig, wenn er nach dem Wässern des Gartens seines Nachbarn mit einem an der Außenzapfstelle des nachbarlichen Hauses montierten Wasserschlauch nur die am Schlauch befindliche Spritze zudreht, ohne die Wasserzufuhr abzustellen. Er muss nicht damit rechnen, dass nach einem Lösen des unter Wasserdruck stehenden Schlauchs aus der Spritze Leitungswasser in das Gebäude des Nachbarn eindringt und zu Beschädigungen im Untergeschoss führt.*)

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IMRRS 2015, 1259
SteuerrechtSteuerrecht
Einnahmen aus Finanztermingeschäften = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?

BFH, Urteil vom 13.01.2015 - IX R 13/14

Einnahmen aus außerhalb der Veräußerungsfrist getätigten Finanztermingeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. sind einkommensteuerrechtlich mit Blick auf § 23 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht schon deshalb den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, weil die den Einnahmen zu Grunde liegenden Geschäfte ursprünglich der Absicherung des Risikos steigender Zinsen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anschaffungskosten fremdvermieteter Immobilienobjekte dienten.*)

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IMRRS 2015, 1260
SteuerrechtSteuerrecht
Ungleichbehandlung von amtlicher und freiwiliger Umlegung ist verfassungswidrig!

BVerfG, Beschluss vom 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11

Es ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass der Erwerb von Grundeigentum anlässlich einer amtlichen Umlegung nach den §§ 45 ff BauGB von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, der Übergang von Grundeigentum im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung hingegen grunderwerbsteuerpflichtig ist.*)

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IMRRS 2015, 1235
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge: Beschlagnahmeverfügung ist Ultima Ratio!

VG Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2015 - 5 B 98/15

Die Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen auf Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel ist nur als ultima ratio möglich (hier verneint).*)

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IMRRS 2015, 1220
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftet der Verkäufer für das (Fehl-)Verhalten des Maklers?

BGH, Beschluss vom 22.07.2015 - V ZR 245/14

Das Verhalten des Maklers muss sich der Verkäufer zurechnen lassen, wenn der Makler mit Wissen und Wollen des Verkäufers als dessen Repräsentant aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben (hier: Aufklärung über Feuchtigkeitsschäden) tätig geworden ist, die typischerweise ihm obliegen.

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IMRRS 2015, 1477
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gegen wen ist eine Nutzungsuntersagung für vermietete Räume zu richten?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 ME 118/15

1. Eine Nutzungsuntersagung für vermietete Räume ist unter dem Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr jedenfalls dann regelmäßig an den unmittelbaren Nutzer, das heißt den Mieter bzw. Pächter zu richten ist, wenn nicht nur eine künftige Vermietung, sondern auch die gegenwärtige Nutzung unterbunden werden soll.*)

2. Eine Inanspruchnahme des Eigentümers gemäß § 56 Satz 1 NBauO ist aber dann möglich, wenn die unmittelbaren Nutzer der Räume ständig wechseln bzw. die einzelnen Nutzer der Bauaufsichtsbehörde unbekannt bleiben (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 24.06.2013 - 1 ME 52/13 -, n. v.; Beschluss vom 28.08.2014 - 1 ME 91/14 -, n. v.).*)

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IMRRS 2015, 1200
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gutgläubiger lastenfreier Erwerb beseitigt nicht eingetragene Dienstbarkeit für alle!

BGH, Beschluss vom 23.07.2015 - V ZB 1/14

Der gutgläubig lastenfreie Erwerb eines Miteigentumsanteils oder einer Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheit erstreckt sich auch auf nicht eingetragene, jedoch eintragungsbedürftige Dienstbarkeiten am Grundstück. Nicht gebuchte Dienstbarkeiten, welche an einzelnen Miteigentumsanteilen nicht fortbestehen können, erlöschen dann insgesamt und damit auch im Verhältnis zu den anderen Miteigentümern bzw. Wohnungs- oder Teileigentümern.*)

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IMRRS 2015, 1197
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachzahlungsklauseln sind grundsätzlich zulässig

OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2015 - 3 U 189/14

1. Nachzahlungsklauseln in einem Grundstückskaufvertrag für den Fall der Nichterfüllung der Auflagen für die verbilligte Veräußerung benachteiligen grundsätzlich nicht unangemessen den Vertragspartner. Insbesondere der Einwand, der vereinbarte Verwendungszweck sei städtebaulich nicht erforderlich und sehr kostenintensiv, steht dem Käufer nicht zu.

2. Solche Nachzahlungsansprüchen stellen auch keine Vertragsstrafen dar, da sie lediglich der Wiederherstellung des Äquivalents von Leistung und Gegenleistung nach Nichterfüllung der Auflagen dienen.

3. Unberührt hiervon bleibt eine Überprüfung der Einhaltung der Regeln über die Ermessensausübung.

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IMRRS 2015, 1192
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Überbau durch Grundstücksteilung entstanden: Hindernis für Wohnungseigentum?

KG, Beschluss vom 19.08.2015 - 1 W 765/15

An einem auf das Nachbargrundstück hinübergebauten Gebäude kann ohne Zustimmung des Nachbareigentümers Wohnungseigentum begründet werden, wenn nachgewiesen ist, dass der Überbau nach Erstellung des Gebäudes durch Teilung des Grundstücks entstanden ist, und nach Lage und Umfang der maßgebende Teil des Gebäudes so eindeutig auf dem aufzuteilenden Grundstück liegt, dass ausgeschlossen werden kann, dass der Überbau nach der wirtschaftlichen Bedeutung den maßgebenden Teil darstellt.*)

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IMRRS 2015, 1185
ImmobilienImmobilien
Probleme mit Graffiti: Tag-Schriftzug kann Sprüher identifizieren!

LG Potsdam, Beschluss vom 02.06.2015 - 24 Qs 110/14

In der Graffiti-Szene gilt die Regel, dass ein Tag-Schriftzug nur von einem Graffiti-Sprüher benutzt wird und daher individuell zugeordnet werden kann.

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IMRRS 2015, 1163
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bewilligungsberichtigung und Unrichtigkeitsnachweis sind einheitlicher Verfahrensgegenstand!

OLG München, Beschluss vom 04.08.2015 - 34 Wx 117/15

1. Berichtigungsbewilligung und Unrichtigkeitsnachweis führen mit unterschiedlichen Mitteln zur bezeichneten Berichtigung des Grundbuchs. Trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Anforderungen liegt ein einheitlicher Verfahrensgegenstand vor, den Grundbuchamt wie Beschwerdegericht in jeder Richtung zu würdigen haben.*)

2. Ist in dem der Berichtigungsbewilligung stattgebenden Urteil dargelegt, dass der eingetragene Eigentümer (der Beklagte) vom ursprünglich eingetragenen Erblasser nicht wirksam erworben hat, der Grundbesitz vielmehr aufgrund gesetzlicher Erbfolge dem Kläger (in Gesamthand mit seinen Miterben) zusteht, ist ein Nachweis für die behauptete Erbfolge entbehrlich (Anschluss an BayObLG vom 16.5.1934, BayObLGZ 1934, 179).*)

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IMRRS 2015, 1180
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn

BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 229/14

Der Entzug von Luft und Licht durch Anpflanzungen auf dem Nachbargrundstück stellt keine Einwirkung im Sinne von § 906 BGB dar.*)

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IMRRS 2015, 1154
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangssicherungshypothek auf Ersuchen des Finanzamts eingetragen: Rechtschutzmöglichkeiten?

OLG München, Beschluss vom 08.09.2015 - 34 Wx 237/15

1. Zum Rechtsschutz im Grundbuchverfahren, wenn eine Zwangshypothek aufgrund Ersuchens einer Behörde (Finanzamt) eingetragen worden ist.*)

2. Nach Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf Ersuchen des Finanzamts kommt im Beschwerdeverfahren die Anordnung einer Maßnahme nach § 53 Abs. 1 GBO auch dann nicht in Betracht, wenn der Schuldner belegt, dass ihm schon vor der Antragstellung Vollstreckungsaufschub gewährt worden ist.*)

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IMRRS 2015, 1126
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Auflassung auf der Grundlage einer nur öffentlich beglaubigten Erklärung!

KG, Beschluss vom 20.01.2015 - 1 W 560/14

Die nur öffentlich beglaubigte Erklärung einer Person, die sowohl den Veräußerer als auch den Erwerber bei der Einigung über den Eigentumsübergang vertritt, genügt den Formerfordernissen des § 925 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht.*)

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IMRRS 2015, 1120
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wasserzufuhr unterbrochen: Wohnrechtsinhaber sind Kosten für Ersatzwohnraum zu ersetzen!

OLG München, Urteil vom 26.06.2015 - 8 U 907/15

1. Eine Wasserleitung, die ein Wohn- und Geschäftshaus mit Frischwasser versorgt, ist eine gemeinschaftliche Anlage und Einrichtung, für deren Unterhaltung der Eigentümer und nicht der Inhaber eines Wohnungsrechts verantwortlich ist.

2. Wird die Wiederherstellung der Frischwasserversorgung unterlassen, so ist der Inhaber des Wohnrechts berechtigt, Ersatzwohnraum anzumieten und Erstattung der Maklerkosten zu verlangen.

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IMRRS 2015, 1117
BauträgerBauträger
Erwerb von mit Mängeln behaftetem Altbau: Werkvertragsrecht anwendbar!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2015 - 24 U 92/14

1. Gewährleistungsansprüche richten sich bei Veräußerung eines mit Mängeln behafteten Altbaus auch nach Werkvertragsrecht, wenn der Veräußerer vertraglich Bauleistungen übernommen hat, die nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten nicht vergleichbar sind. Voraussetzung dafür ist indes, dass die Mängel den vom Veräußerer erbrachten Bauleistungen anhaften.*)

2. Auch in einem solchen Fall ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist.*)

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IMRRS 2015, 1557
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unterkunft für Monteure stellt keine Wohnnutzung dar!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.05.2015 - 1 ME 31/15

1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung kann mit der formellen Ordnungsfunktion des öffentlichen Baurechts begründet werden.*)

2. Stützt die Bauaufsichtsbehörde ein Nutzungsverbot - jeweils tragend - sowohl auf die formelle als auch auf die materielle Illegalität der Nutzung bzw. der baulichen Anlage, unterstellt sie diese zweifache Begründung auch dem gerichtlichen Programm der Überprüfung der Ermessensentscheidung. Ein solcher Fall einer doppelten Begründung liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn die Bauaufsichtsbehörde materielle Gesichtspunkte in ihrer Verfügung erwähnt. Nur dann, wenn die Behörde ihr Einschreiten erkennbar (auch) von der materiellen Baurechtswidrigkeit des Vorhabens abhängig macht, sie also jedenfalls implizit zu erkennen gibt, dass die formelle Baurechtswidrigkeit allein aus ihrer Sicht ein Einschreiten nicht erfordert hätte, unterstellt sie damit auch die materielle Baurechtswidrigkeit der gerichtlichen Kontrolle.*)

3. Bei einer einfach ausgestatteten und räumlich beengten Unterkunft für Monteure mit Ein- und Mehrbettzimmern sowie Gemeinschaftsbädern und -küchen ohne sonstige Aufenthaltsräume handelt es sich nicht um eine Wohnnutzung i. S. der §§ 3, 4 BauNVO.*)

4. Ob ein Beherbergungsbetrieb als klein i. S. von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO anzusehen ist, richtet sich danach, ob sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform und Betriebsführung sowie unter Berücksichtigung der Zahl der Benutzer unauffällig in das Gebiet einordnet, wobei dem Gesichtspunkt des Schutzes der Wohnruhe besondere Bedeutung zukommt. Von maßgeblicher Bedeutung sind die konkreten Eigenschaften des Baugebiets sowie die Störungsintensität der Nutzung.*)

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IMRRS 2015, 1100
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum: Bewilligung muss in Zusammenhang mit Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen

KG, Beschluss vom 02.07.2015 - 1 W 558/14

Die zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum erforderliche Bewilligung muss in einem erkennbaren Zusammenhang zu der ebenfalls vorzulegenden neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung stehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 W 343/12, IMR 2013, 383). Ein solcher Zusammenhang besteht nicht bei nachträglicher Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn in der Bewilligung auf eine andere Bescheinigung Bezug genommen wird, die von der Grundbucheintragung abweichende Abgrenzungen des Sondereigentums von dem Gemeinschaftseigentums ausweist.*)

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IMRRS 2015, 1090
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ImmobilienImmobilien
"Gemeinschaftsbezug" beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung?

BGH, Urteil vom 24.07.2015 - V ZR 145/14

1. Rechte auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz wegen behebbarer Mängel am Gemeinschaftseigentum sind bei dem nach Werkvertragsrecht zu beurteilenden Erwerb einer neu errichteten Wohnung vom Bauträger als gemeinschaftsbezogen zu qualifizieren.

2. Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Hs. 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist.

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