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Sachgebiet: Immobilien

5247 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IMRRS 2015, 1090
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
"Gemeinschaftsbezug" beim Kauf einer gebrauchten Eigentumswohnung?

BGH, Urteil vom 24.07.2015 - V ZR 145/14

1. Rechte auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz wegen behebbarer Mängel am Gemeinschaftseigentum sind bei dem nach Werkvertragsrecht zu beurteilenden Erwerb einer neu errichteten Wohnung vom Bauträger als gemeinschaftsbezogen zu qualifizieren.

2. Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Hs. 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist.

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IMRRS 2015, 1104
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Bürgersteig nicht geräumt: Streupflicht nicht auf Teil des Gehwegs beschränkt!

KG, Urteil vom 02.06.2015 - 7 U 102/14

Ein Anlieger, der überhaupt nicht geräumt und gestreut hat, kann nicht verlangen, so behandelt zu werden, als sei seine Streupflicht auf einen Teil des Gehwegs beschränkt. Kein Mitverschulden des Gestürzten.*)

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IMRRS 2015, 1059
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gewährleistungsausschluss trotz Arglist des Mitverkäufers wirksam?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.06.2015 - 2 U 84/13

Das arglistige Verschweigen eines Sachmangels durch einen Mitverkäufer hindert denjenigen Verkäufer, der selbst nicht arglistig gehandelt hat und der sich die Arglist des Mitverkäufers auch nicht gemäß § 166 BGB zurechnen lassen muss, grundsätzlich nicht daran, sich gegenüber dem Käufer auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen.*)

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IMRRS 2015, 1054
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Altkleidercontainer ohne Zustimmung aufgestellt: Eigentümer erhält Nutzungsentgelt!

AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 19.08.2015 - 7 C 98/15

1. Wird ein Altkleidercontainer ohne die Zustimmung des Eigentümers (versehentlich) auf dessen Grundstück aufgestellt und wird der Container auch nach einer entsprechenden Aufforderung nicht entfernt, steht dem Eigentümer ein Anspruch auf Nutzungsentgelt zu.

2. Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich nach der üblichen Miete.

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IMRRS 2015, 1051
ImmobilienImmobilien
Sind bauliche Investitionen erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung?

BGH, Urteil vom 17.07.2015 - V ZR 84/14

1. Bauliche Investitionen des Verfügungsberechtigten zur Wohnraummodernisierung im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c InVorG sind - auch wenn sie anlässlich gebotener Instandsetzungen erfolgten - keine zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögensgegenstands erforderlichen Maßnahmen im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b VermG.*)

2. Macht der Verfügungsberechtigte den Anspruch nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG gegen den Berechtigten geltend, muss er sich auch die Mieten aus der Zeit vom 03.10.1990 bis zum 30.06.1994 anrechnen lassen.*)

3. Der Verfügungsberechtigte kann gegenüber dem Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe der Mieten nicht mit pauschalierten Verwaltungskosten (§ 26 Abs. 2 II. BV) für leer stehende Wohnungen aufrechnen.*)

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IMRRS 2015, 1262
ImmobilienImmobilien
Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser

BGH, Urteil vom 08.07.2015 - VIII ZR 106/14

1. Ein Wasserversorgungsunternehmen, das in seinem Versorgungsgebiet die Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise zur Abgeltung der durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Versorgungseinrichtungen entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten in Ansatz bringen (Bestätigung der Senatsurteile vom 20. Mai 2015 - VIII ZR 136/14 und VIII ZR 164/14).*)

2. Es ist auch nicht unbillig im Sinne von § 315 BGB, wenn das Versorgungsunternehmen in Abkehr von einer ursprünglichen Grundpreisbemessung nach Zählergröße den Grundpreis nach Nutzergruppen bestimmt und dabei zwischen einem (privaten) Haushaltsbedarf und einem Bedarf für gewerbliche, berufliche oder sonstige Zwecke differenziert. Ebenso wenig ist es unbillig, wenn das Versorgungsunternehmen bei dem Bedarf für gewerbliche Zwecke nicht noch zusätzlich nach der Größe des an die Wasserversorgung angeschlossenen Gewerbes unterscheidet und für diese Nutzergruppe keine weiteren Untergruppen bildet, sofern einem besonders großen Vorhaltebedarf in anderer Weise Rechnung getragen ist.*)

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IMRRS 2015, 1021
ImmobilienImmobilien
Verkehrswert von im Eigentum einer GmbH stehenden Grundstücken?

KG, Urteil vom 26.02.2015 - 2 U 60/09

Ist im Gesellschaftsvertrag einer GmbH für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters festgelegt, dass zum Gesellschaftsvermögen gehörende Grundstücke in der Abfindungsbilanz auf der Basis des Verkehrswerts zu bewerten sind und ein Firmenwert nicht in Ansatz zu bringen ist, und hat die Gesellschaft ihre Immobilien wenige Monate nach dem relevanten Bewertungsstichtag veräußert, so ist als "Verkehrswert" grundsätzlich der tatsächlich erzielte Verkaufspreis abzüglich der bei der Veräußerung notwendig anfallenden Kosten und Steuerlasten anzusetzen. Denn anders als bei einer - notwendig mit Unsicherheiten verbundenen - (sachverständigen) Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiert, wird durch die Veräußerung der in dem Vermögensgegenstand steckende Marktwert realisiert und damit der "wirkliche" Verkehrswert unmittelbar festgestellt (Anlehnung an BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - IV ZR 124/09; Teilurteil vom 14.10.1992 - IV ZR 211/91 - NJW-RR 1993, 131 - beide Entscheidungen zum Pflichtteilsrecht).*)

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IMRRS 2015, 1025
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ausübung eines Wiederkaufsrechts auch noch nach 20 Jahren zulässig?

BGH, Urteil vom 26.06.2015 - V ZR 271/14

Eine zwanzig Jahre überschreitende Frist für die Ausübung des Wiederkaufsrechts der Gemeinde in einem zum Zwecke der Errichtung von Eigenheimen im Einheimischenmodell mit Einzelpersonen abgeschlossenen Kaufvertrag verstößt, wenn dem Käufer ein nur geringer Preisnachlass (weniger als 20 % gegenüber dem Verkehrswert) gewährt wurde, gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung.*)

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IMRRS 2015, 0991
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann wird der Grundsatz der Beschwerdebeschränkung durchbrochen?

OLG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015 - 15 W 51/15

Der Grundsatz der Beschwerdebeschränkung betreffend Grundbucheintragungen wird auch dann durchbrochen, wenn die betreffende Grundbucheintragung nicht unter dem Schutz des guten Glaubens des Grundbuchs steht. Dies betrifft zum einen Eintragungen, bei denen ein gutgläubiger Erwerb generell ausgeschlossen ist, zum anderen aber auch Eintragungen, bei denen der gutgläubige Erwerb nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs ausgeschlossen ist.

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IMRRS 2015, 0990
ImmobilienImmobilien
Nur Vorbehalt des Verwendungsersatzanspruches wenn mit der Herausgabe verknüpft!

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.05.2015 - 5 U Lw 87/14

Berufung des Besitzers auf Vorbehalt des Verwendungsersatzsanspruches bei Herausgabe nur bei dessen Verknüpfung mit der Herausgabe der Grundstücke an den Eigentümer.

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IMRRS 2015, 0965
ImmobilienImmobilien
Streupflicht kann auch Nachts bestehen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2015 - 5 U 1479/14

1. Weist eine Gemeindesatzung dem Arbeitgeber als Grundstückseigentümer die allgemeine Verpflichtung zu, nachts gefallenen Schnee und entstandene Glätte auf den öffentlichen Gehwegen rund um das Firmengelände an Werktagen bis 7 Uhr zu beseitigen, kann sich daraus bereits nachts eine Räum- und Streupflicht ergeben, wenn wegen des festgelegten Arbeitsbeginns Fußgängerverkehr von Betriebsangehörigen zu erwarten ist.*)

2. Hat sich der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht im Gefahrenbereich des Betriebes bewegt, kommt dem Arbeitgeber das Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 SGB VII nicht zugute.

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IMRRS 2015, 0954
ImmobilienImmobilien
Kein Überbau ohne eigene Außenwand!

OLG Rostock, Urteil vom 12.03.2015 - 3 U 37/14

1. Durch den Anbau eines Hauses an die Außenwand des nachbarlichen Hauses auf dem nachbarlichen Grundstück ohne Errichtung einer eigenen Außenwand, entsteht kein Überbau.*)

2. Die Berufung ist bereits unzulässig, wenn es an einer ausreichend ordnungsgemäßen Berufungsbegründung im Sinne von § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO fehlt. Verneint das angefochtene Urteil zwei selbstständige prozessual alternative Anspruchsgrundlagen, muss es wegen beider Anspruchsgrundlagen gesondert angegriffen werden.*)

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IMRRS 2015, 0948
ImmobilienImmobilien
Schuldrechtsanpassungsgesetz: Wie wird die Höhe der Entschädigung ermittelt?

BGH, Urteil vom 24.06.2015 - XII ZR 72/14

Zur Entschädigungspflicht nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz für ein Bauwerk, das sich der Grundstückseigentümer nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses vorübergehend zu Ertragszwecken nutzbar machen will.*)

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IMRRS 2015, 0927
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Veräußerungsbeschränkung ist keine Belastung des Miteigentumsanteils!

OLG München, Beschluss vom 17.07.2015 - 34 Wx 137/15

1. Eine kraft Vereinbarung oder einseitiger Erklärung des teilenden Eigentümers geltende Veräußerungsbeschränkung gestaltet als Inhalt des Sondereigentums das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und stellt keine Belastung des Miteigentumsanteils dar.*)

2. Die Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung bewirkt demzufolge eine Änderung des Inhalts des Sondereigentums, deren Eintragung im Grundbuch den Gebührentatbestand der Nr. 14160 Ziff. 5 KV GNotKG verwirklicht.*)

3. Zu erheben ist die Festgebühr für jedes betroffene Sondereigentum; betroffen im Sinne der Kostenvorschrift ist jedes Sondereigentum, bei dem das Grundbuchamt auf entsprechenden Antrag die Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung einträgt.*)

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IMRRS 2015, 0915
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Höhe der Gebühr für die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung?

OLG München, Beschluss vom 09.07.2015 - 34 Wx 136/15

Für die Eintragung einer Vormerkung, die einen unter einer oder mehreren Bedingungen stehenden (ggf. befristeten) Rückübertragungsanspruch sichert (sog. Rückauflassungsvormerkung), ist auch unter Geltung des GNotKG die Hälfte des Grundstückswerts regelmäßig der maßgebliche Wert (Abweichung von OLG Bamberg vom 07.01.2015, 1 W 44/14, IMRRS 2015, 0727; Bestätigung von BayObLG vom 21.08.1985, 3 Z 125/85, Leitsatz 1, zu § 20 Abs. 2 KostO).*)

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IMRRS 2015, 0913
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geschäftswert bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum?

OLG München, Beschluss vom 26.06.2015 - 34 Wx 182/15

Für die im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum vorzunehmende Bewertung ist der Zustand des Bewertungsobjekts (Grund und Boden sowie zu errichtendes Bauwerk) maßgeblich, wie er sich nach dem Gegenstand der zum grundbuchlichen Vollzug beantragten Aufteilung darstellt.*)

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IMRRS 2015, 0926
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchbeschwerde gegen Eintragung eines Klarstellungsvermerks zulässig?

OLG München, Beschluss vom 15.05.2015 - 34 Wx 103/15

Zulässigkeit einer unbeschränkten Grundbuchbeschwerde gegen die amtliche Eintragung eines Klarstellungsvermerks im Grundbuch (hier: Erfassung eines mit aktueller Flurnummer bezeichneten Grundstücks von einem Geh- und Fahrtrecht nach Verschmelzung und Herausmessung von Grundstücksflächen).*

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IMRRS 2015, 0912
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Zwangshypothek: Vollstreckungstitel muss alle GbR-Gesellschafter ausweisen!

OLG München, Beschluss vom 09.06.2015 - 34 Wx 157/15

1. Zulässigkeit einer nur mit Verfahrensfehlern begründeten Grundbuchbeschwerde.*)

2. Beinhaltet der Vollstreckungstitel als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne (zweifelsfrei) sämtliche Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Weil es häufig absehbar sein dürfte, dass die Behebung des Mangels durch Titelberichtigung im Erkenntnisverfahren in angemessener Frist nicht möglich ist, wird es meist ermessensfehlerfrei sein, nach entsprechender Gehörsgewährung den Eintragungsantrag ohne Zwischenverfügung zurückzuweisen.*)

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IMRRS 2015, 0910
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geschäftswert für Auflassungsvormerkung nach Neubebauung?

OLG München, Beschluss vom 10.07.2015 - 34 Wx 69/14

Wird ein mit gewerblich genutzten Hallen bebautes Grundstück gekauft und das Grundstück 11 Monate später mit einem fertigen Konzept für eine Neubebauung mit Doppel- und Einfamilienhäusern gemäß eingeholtem Bauvorbescheid weiterverkauft, dann kann nicht ohne weiteres von dem höheren Weiterverkaufspreis auf einen über dem Ankaufspreis liegenden Grundstückswert bereits zum früheren Zeitpunkt geschlossen werden, zumal, wenn für die Grundstücksentwicklung umfangreiche Einigungen mit den Eigentümern von Nachbargrundstücken Voraussetzung war.*)

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IMRRS 2015, 0911
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Zwangshypothek: Grundbuchamt muss unstreitige Erfüllung berücksichtigen!

OLG München, Beschluss vom 17.07.2015 - 34 Wx 199/15

1. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek hat das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan bei einer im vorgelegten Titel enthaltenen Ratenzahlungs- und Verfallklausel, auch wenn eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt ist, den Ablauf des Kalendertags als Bedingung für den Vollstreckungsbeginn selbständig zu prüfen.*)

2. Unstreitige Erfüllung kann und muss das Vollstreckungsorgan berücksichtigen.*)

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IMRRS 2015, 0917
ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss den "wahren" Wert der Immobilie nicht ungefragt offenlegen!

BGH, Urteil vom 20.05.2015 - 5 StR 547/14

1. Mit Rücksicht auf das Prinzip der Vertragsfreiheit ist grundsätzlich kein Raum für die Annahme konkludenter Erklärungen über die Angemessenheit oder Üblichkeit des Preises (hier: beim Verkauf von Immobilien als Anlageobjekte); es ist vielmehr Sache des Käufers, abzuwägen und sich zu entscheiden, ob er die geforderte Vergütung aufwenden will.

2. Für den Verkäufer besteht bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Wuchers grundsätzlich keine Pflicht zur Offenlegung des Werts des Kaufobjekts, selbst wenn dieser erheblich unter dem geforderten Preis liegt.

2. Die Nichtoffenlegung von im Preis enthaltenen Provisionsanteilen stellt für sich genommen noch kein betrugsrelevantes Täuschungsverhalten dar.

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IMRRS 2015, 0908
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstückswert kann nach Ertragswertmethode ermittelt werden!

OLG München, Beschluss vom 17.06.2015 - 34 Wx 61/15

(Hier zulässige) Ermittlung des Grundstückswerts (§ 19 KostO) einer gewerblichen Immobilie anhand eines nach der Ertragswertmethode im Zwangsversteigerungsverfahren erstellten Bewertungsgutachtens.*)

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IMRRS 2015, 0901
ImmobilienImmobilien
Erbbaurechtsvertrag: Was beinhaltet das Gebot angemessener Vertragsgestaltung?

BGH, Urteil vom 26.06.2015 - V ZR 144/14

1. Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung hindert eine öffentliche Körperschaft nicht daran, in einem Erbbaurechtsvertrag mit einem Privaten Verwendungsbeschränkungen und Heimfallrechte für die gesamte Dauer des Erbbaurechts und damit regelmäßig für einen Zeitraum von mehr als dreißig Jahren zu vereinbaren (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 21.07.2006 - V ZR 252/05, NJW-RR 2006, 1452 = IMR 2006, 132).*)

2. Das Gebot verhältnismäßiger Ausübung vertraglicher Rechte verpflichtet eine öffentliche Körperschaft, die ein zu Wohnzwecken dienendes Erbbaurecht an einen Privaten ausgegeben hat, eine mit der Durchsetzung des Heimfallanspruchs verbundene Härte für den Erbbauberechtigten zu vermeiden, wenn das unter Wahrung des mit der Ausgabe des Erbbaurechts verfolgten Zwecks möglich ist.*)

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IMRRS 2015, 0881
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Verzicht auf Einhaltung der 14-Tages-Frist trotz freien Rücktrittsrechts!

BGH, Urteil vom 25.06.2015 - III ZR 292/14

1. Die Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag rechtfertigt es nicht, dass der Notar die Beurkundung ohne Einhaltung der Regelfrist von zwei Wochen nach § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG (hier: in der Fassung vom 23.7.2002) vornimmt.*)

2. Nimmt der Notar die Beurkundung trotzdem vor, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Käufer, wenn der Notar die Beurkundung abgelehnt hätte, diese nach Ablauf der Regelfrist genauso wie geschehen hätte vornehmen lassen.*)

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IMRRS 2015, 0857
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schimmelbefall für möglich gehalten: Arglistige Täuschung!

OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2015 - 10 U 755/14

1. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel - hier Schimmelbefall in einem vermieteten Hausanwesen - gemäß §§ 434 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, 437 Nr. 2, 444 BGB setzt voraus, dass dem Verkäufer Mängel bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Mängel nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.*)

2. Ist dem Insolvenzverwalter der sich in Insolvenz befindlichen Vermieterin des Hausanwesens (Insolvenzschuldnerin) bekannt, dass nach Angaben der Mieter des Objekts die vom Insolvenzverwalter in Auftrag gegebenen Mängelbeseitigungsarbeiten nicht vollständig erfolgreich waren, hat er dies dem Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags mitzuteilen, anderenfalls er sich den Vorwurf der arglistigen Täuschung entgegen halten lassen muss.*)

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IMRRS 2015, 0854
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wasseraustritt in Duschecke: Nässeschaden durch Leitungswasser!

OLG Schleswig, Urteil vom 11.06.2015 - 16 U 15/15

Wenn Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke eines Hauses "durch die Wand" gelangt ist, so liegt ein bestimmungswidriger und unmittelbarer Austritt von Leitungswasser aus mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen vor und damit ein Nässeschaden durch Leitungswasser im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen.*)

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IMRRS 2015, 0849
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann fehlt einem Grundstück die notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg?

BGH, Urteil vom 24.04.2015 - V ZR 138/14

Für die Bestimmung, ob ein Grundstück ordnungsmäßig im Sinne von § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB genutzt wird, ist es ohne Belang, aus welchen Gründen ihm die Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt. Hat der Eigentümer die Ursache gesetzt, kann dies nur im Rahmen von § 918 BGB Bedeutung erlangen.*)

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IMRRS 2015, 0799
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Engere Voraussetzungen für Schadenersatz bei abgesagten Grundstückskaufverträgen

LG Aachen, Urteil vom 15.01.2015 - 10 O 106/14

1. Bricht die Verkäuferseite konkrete Kaufvertragsverhandlungen über ein Grundstück ab, ist sie verpflichtet, den Partner vor einem Irrtum üver den Fortbestand einer geäußerten, tatsächlich aber nicht mehr vorhandenen endgültigen Abschlussbereitschaft zu bestimmten Bedingungen zu bewahren.

2. Die durch enttäuschtes Vertrauen geltend gemachten Schäden müssen in der Zeit getätigt worden sein, in denen die Verkäuferseite die Käuferseite nicht von der nun nicht mehr bestehenden Verkaufsabsicht unterrichtet hat.

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IMRRS 2015, 0831
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Asbestschindeln als Mangel der Kaufsache

OLG Koblenz, Urteil vom 04.03.2015 - 5 U 1216/14

1. Das abstrakte Gefährdungspotential von asbesthaltigen Baustoffen einer Altimmobilie (hier: Dachplatten aus Zement) begründet noch keinen Sachmangel, sofern von ihnen keine konkrete Gefahr ausgeht und anzunehmen ist, dass ein potentiell gefährlicher künftiger Austausch einem spezialisierten Fachbetrieb gelingt, ohne dabei Asbestfasern in gesundheitsgefährdender Weise freizusetzen. Den Verkäufer trifft daher keine Offenbarungspflicht.

2. Aus seiner Erklärung, die Immobilie sei „asbestfrei“ kann sich allerdings eine Beschaffenheitsvereinbarung ergeben, für deren Fehlen der Verkäufer trotz eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses nach § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB haftet.

3. Anders als das in keiner Weise individualisierte Zeugenbeweisangebot „NN“ ist ein derartiger Beweisantrag zu beachten, wenn er von einem die Identität des Zeugen offenbarenden Hinweis begleitet ist (hier: Mitarbeiter des mit dem Verkauf betrauten Immobilienmaklers).

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IMRRS 2015, 0824
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mangelbeseitigungsaufwand > 5 % des Kaufpreises: Kann der Käufer zurücktreten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2015 - 21 U 93/14

1. Bei behebbaren Mängeln ist im Rahmen der nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmenden Interessenabwägung von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB in der Regel dann nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt. Der Umstand, dass der Kaufgegenstand nicht ein neu erstelltes Objekt, sondern ein “gebrauchter Gegenstand“ gewesen ist, bei dem die Erwartungen des Verkehrs an die Mangelfreiheit regelmäßig geringer sind, rechtfertigt für sich genommen nicht bereits die Erhöhung der Erheblichkeitsschwelle auf 10 % des Kaufpreises.*)

2. Eine Aufklärungspflicht des Verkäufers über einen Sachmangel, deren Verletzung in objektiver Hinsicht zu einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB führen kann, besteht beim Verkauf eines Gebäudegrundstücks nur im Hinblick auf verborgene Mängel oder Umstände, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind. Arglistiges Verschweigen ist in subjektiver Hinsicht nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.*)

3. Auch die Lage eines Grundstücks in der Einflugschneise eines Flughafens und damit die besondere Betroffenheit von entsprechenden Fluglärmbelastungen kommt als Eigenschaft in Betracht, über das die Parteien des Kaufvertrages eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 treffen können.*)

4. Für die Annahme einer konkludent getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung genügt es, wenn der Käufer im Rahmen der Vertragsverhandlungen bestimmte Erwartungen an den Kaufgegenstand formuliert und der Verkäufer dem zustimmt.*)

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IMRRS 2015, 0819
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigennützige Grundstücksteilung nicht belohnt!

VG Trier, Urteil vom 18.06.2015 - 2 K 2263/14

Auch ein Grundstück ohne Zugang zu einer Gemeindestraße kann beitragspflichtig sein, wenn der fehlende Zugang des Grundstücks durch eine rechtsmissbräuchliche Grundstücksteilung veranlasst worden ist.

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IMRRS 2015, 0805
ImmobilienImmobilien
Entgelte für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sind zu trennen!

OLG Celle, Urteil vom 02.06.2015 - 13 U 62/14

1. Eine Vertragsklausel, nach der ein Abwasserverband die Entgelte für die privatrechtlich organisierte Abwasserbeseitigung ändern kann, ist auch dann wirksam, wenn diese Klausel den Bestimmtheitsanforderungen einer Kostenelementeklausel oder Spannungsklausel nicht genügt, sofern zugunsten des Abwasserverbandes ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht.*)

2. Sehen die Entgelte keine Trennung zwischen dem Entgelt für die Schmutzwasser- und demjenigen für die Niederschlagswasserbeseitigung vor, sind sie regelmäßig unbillig.*)

3. Zur Billigkeit der Bestimmung von Entgelten für die Abwasserbeseitigung.*)

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IMRRS 2015, 0803
ImmobilienImmobilien
Verbrauchsunabhängige Grundpreise für Lieferung von Trinkwasser zulässig!

BGH, Urteil vom 20.05.2015 - VIII ZR 164/14

Ein Wasserversorgungsunternehmen, dem in seinem Verbandsgebiet die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung übertragen ist und das dabei die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise in Ansatz bringen. Es ist auch nicht unbillig im Sinne von § 315 BGB, wenn die für Wohngrundstücke vorgesehenen Grundpreise ohne weitere Differenzierung lediglich auf die Anzahl der Wohneinheiten abstellen und Wohnungsleerstände unberücksichtigt lassen.*)

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IMRRS 2015, 0786
WerkvertragWerkvertrag
Immobilienverkäufer soll neuen Dachstuhl errichten: Mängelhaftung richtet sich nach Werkvertragsrecht!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2015 - 5 U 58/14

1. Verpflichtet sich der Veräußerer einer Immobilie zur Erstellung eines neues Garagendachs mit neuem Dachstuhl, richtet sich die Mängelgewährleistung hinsichtlich der Arbeiten am Garagendach nach Werkvertragsrecht.

2. Vereinbaren die Parteien eines Immobilienkaufvertrags für den Fall der Nichtdurchführung bestimmter Reparaturarbeiten die Zahlung einer Vertragsstrafe (hier: in Höhe von 10.000 Euro), ist die Vertragsstrafe verwirkt, wenn der Veräußerer die Arbeiten nicht den vertraglichen Festlegungen entsprechend ausführt.

3. Verlangt der Erwerber wegen vorhandener Mängel Schadensersatz, ist die vereinbarte Vertragsstrafe hierauf als Mindestschaden anzurechnen.

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IMRRS 2015, 0800
ImmobilienImmobilien
Verkaufte Wohnung baurechtlich nicht genehmigt: Kaufpreis kann gemindert werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2014 - 21 U 94/14

1. Eine zu Wohnzwecken vermietete Dachgeschosswohnung weist einen zur Minderung des Kaufpreises berechtigenden Mangel auf, wenn sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs keine baurechtliche Genehmigung für die Nutzung zu Wohnzwecken aufweist. Übernimmt der Verkäufer im notariellen Kaufvertrag die Einstandspflicht dafür, dass das Kaufobjekt in seinem derzeitigen Bestand baurechtlich genehmigt ist, hat er auch für den Bestand des Hauses mit einer bestimmten Anzahl von Mieteinheiten und deren Nutzung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einzustehen.*)

2. Erfordert die vom Schuldner zu erbringende Nachbesserungsleistung eine Mitwirkung des Gläubigers, muss dieser zur Erfüllung der an eine ordnungsgemäße Fristsetzung zu stellenden Anforderungen diese erbringen oder zumindest anbieten.*)

3. Für das Vorliegen einer endgültigen und ernsthaften Erfüllungsverweigerung gelten strenge Anforderungen. Die Weigerung des Schuldners muss als letztes Wort anzusehen sein, wofür die Weigerung mit der Begründung, die erbrachte Leistung sei ordnungsgemäß und das bloße Bestreiten des Mangels regelmäßig nicht ausreichen.*)

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IMRRS 2015, 0761
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Gewerbliche Nutzung löst Artzuschlag aus: Straßenbaubeitragssatzung nichtig!

VG Arnsberg, Urteil vom 10.03.2015 - 7 K 2791/13

Eine Straßenbaubeitragssatzung ist wegen Verstoßes gegen Vorteilsprinzip nichtig, wenn jede - auch die geringfügigste - gewerbliche Nutzung einen grundstücksbezogenen Artzuschlag auslöst.

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IMRRS 2015, 0783
ImmobilienImmobilien
Wer ist der Eigentümer einer Grenzanlage?

BGH, Urteil vom 27.03.2015 - V ZR 216/13

1. An einer Grenzanlage im Sinne der §§ 921, 922 BGB besteht kein hälftiges Miteigentum, sondern entlang der Grundstücksgrenze lotrecht gespaltenes (Allein-)Eigentum der Nachbarn.*)

2. Gebäude im Sinne des § 912 BGB sind auch andere größere Bauwerke (z.B. Ufermauern an Bundeswasserstraßen), deren Beseitigung eine dem (Teil-)Abriss eines Gebäudes im engeren Sinne vergleichbare Zerschlagung wirtschaftlicher Werte bedeutete.*)

3. Das Eigentum des Bundes an einer ehemaligen Reichswasserstraße umfasst auch eine Ufermauer, wenn diese am 01.04.1921 den Zwecken und der Verwaltung der Wasserstraße gewidmet war und für deren Zwecke dauernd erforderlich ist.*)

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IMRRS 2015, 0743
ImmobilienImmobilien
Immobiliendarlehensvertrag kann trotz außerordentlicher Kündigung noch widerrufen werden!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.04.2015 - 6 O 9499/14

1. Der Widerruf eines bereits drei Jahre früher außerordentlichen gem. § 490 Abs. 2 BGB gekündigten Darlehensvertrags ist nicht verwirkt.*)

2. Die Vorschrift des § 503 Abs. 2 BGB vermag bei Immobiliardarlehensverträgen nicht die von der ständigen Rechtsprechung begründete Vermutung zu entkräften, wonach die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat.*)

3. Der Gebührenstreitwert eines Antrags, mit dem die Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines bereits abgelösten Darlehensbetrages begehrt wird, entspricht der (Rest-)Darlehensvaluta zum Zeitpunkt der Ablösung.*)

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IMRRS 2015, 0742
ImmobilienImmobilien
Nachbar verlangt Überbaubeseitigung: Bis wann haftet der Grundstücksverkäufer?

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.11.2014 - 1 W 517/14

Bei der Sachmängelgewährleistung greift der Grundsatz ein, dass nach Gefahrübergang eintretende Veränderungen der Beschaffenheit und/oder Verwendbarkeit der Sache in den Risikobereich des Käufers fallen. Bei der Rechtsmängelgewährleistung ist der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs maßgebend; es kommt hier darauf an, ob das Recht des Dritten, unabhängig von seiner Geltendmachung, seine Grundlage in Rechtsverhältnissen findet, die schon zur Zeit des Eigentumsübergangs bestehen.*)

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IMRRS 2015, 0737
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regenwasser aus Außenfallrohr verursacht Schäden im Gebäude: Ausschluss möglich?

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2015 - 7 U 12/14

Ein Regenfallrohr, das an eine Zuleitung zu einer im Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Ein Ausschluss von Nässeschäden "durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes" erstreckt sich daher auch auf Nässeschäden im Gebäude durch Regenwasser, das außerhalb aus einer solchen Leitung ausgetreten ist.*)

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IMRRS 2015, 0741
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglist: Wohnungsverkäufer muss nicht alle Ursachen einer Feuchtigkeitseinwirkung erforschen!

LG Flensburg, Urteil vom 23.03.2015 - 4 O 181/14

Der spätere Verkäufer einer Immobilie kann vom Sachverständigen zur weiteren Schadenserforschung aufgezeigte, verglichen mit anderen Methoden günstigere Varianten wählen und auf vom Sachverständigen gemachte Vermutungen zur Schadensursache vertrauen, ohne zu weiteren Nachforschungen verpflichtet zu sein. Der Käufer einer Immobilie trägt die Beweislast dafür, dass der Verkäufer nicht guten Glaubens war, die endgültige Beseitigung der Feuchtigkeitseinwirkung vorgenommen zu haben.

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IMRRS 2015, 0730
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Bankhaftung beim vollfinanziertem Erwerb einer Immobilie im Bauträgermodell

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.02.2015 - 4 U 72/14

1. Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) eines Bereicherungsanspruchs der Anlegerseite gegen die den Gesamtaufwand der Investition finanzierende Bank, wenn es um eine Kondiktion rechtsgrundloser Leistungen wegen Nichtigkeit der dem Geschäftsbesorger erteilten Vollmacht geht: Die Anlegerseite hat ausreichende Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, sobald sie erfährt, dass der von ihr beauftragte Geschäftsbesorger nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügt hatte. Nicht zur kenntnisrelevanten Tatsachengrundlage gehören die die Voraussetzungen einer Rechtsscheinvollmacht (§§ 171, 172 BGB) betreffenden Umstände.2. Zu den Anforderungen an die schlüssige Begründung des Vorwurfs eines "evidenten Vollmachtmissbrauchs" des Geschäftsbesorgers, der darauf gestützt wird, dass der Geschäftsbesorger einen angeblich "sinnlosen" Funktionsvertrag über eine Finanzierungsvermittlung abgeschlossen hatte.3. Ein im Rahmen eines Bauträger- und Treuhandmodells vorgesehener "Funktionsvertrag" über eine Finanzierungsvermittlung ist im Regelfall eine Geschäftsbesorgung, bei der die werk- oder dienstvertraglichen Elemente überwiegen (Anschluss an BGH NJW-RR 1991, 914). 4. Dem Angebot auf Zeugenbeweis zu einem Ausschnitt des sog. Vermittlergesprächs (hier: angebliche Angaben des Vermittlers zur Höhe der Vertriebsprovision) braucht nicht nachgegangen zu werden, wenn das Vorbringen in verschiedener Hinsicht ungewöhnliche Auffälligkeiten aufweist, welche auf die Konsistenz des unter Beweis gestellten Kernvortrags selbst durchschlagen und deshalb die Annahme rechtfertigen, dass es sich allenfalls um eine ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung handelt (Fortführung von BGH MDR 2015, 234 = WuM 2014, 741, Rn.18ff.).*)

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IMRRS 2015, 0729
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Voraussetzungen für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2015 - 3 Wx 41/15

1. Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek erfordert die Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung eines auf eine fällige Forderung (hier: Darlehensrückzahlungsverpflichtung) lautenden Vollstreckungstitels.*)

2. Verpflichtet sich der Schuldner in einer notariellen Urkunde, ein Darlehen zu einem künftigen Fälligkeitstermin ("Wirkung ab 01.05.2016") zurückzuzahlen und unterwirft er sich in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, so verbietet sich eine über den Wortlaut hinaus gehende Auslegung der Unterwerfungserklärung im Sinne einer vorzeitigen Fälligkeit (hier: mit Blick auf den Ausspruch einer im Vertrag vorgesehenen außerordentliche Kündigung seitens des Gläubigers wegen wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners).*)

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IMRRS 2015, 0717
SteuerrechtSteuerrecht
Eigentumswohnungen vor Teilung der Immobilie verkauft: Steuerliche Konsequenz?

BFH, Beschluss vom 23.02.2015 - X B 71/14

Veräußert der Steuerpflichtige nach Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung fünf - wenn auch sachenrechtlich noch nicht getrennte - Eigentumswohnungen an fünf unterschiedliche Erwerber, sind fünf Veräußerungsvorgänge gegeben, die sich zwangsläufig auf fünf unterschiedliche Objekte beziehen müssen.

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IMRRS 2015, 0716
ImmobilienImmobilien
Videoüberwachung im Hauseingangsbereich um Straftaten zu verhindern ist zulässig?

AG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2011 - 36 C 155/10

Die offen erkennbare Videoüberwachung eines Hauseinganges ist zulässig und beschneidet nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewohner, wenn keine Möglichkeit der Live-Überwachung am Bildschirm besteht, sondern die Daten nur auf Anfrage der Polizei nach Verübung einer Straftat in der Immobilie ausgelesen und der Polizei übergeben werden und zudem die Speicherdauer der Aufzeichnungen nur eine Woche beträgt.

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IMRRS 2015, 0673
MietrechtMietrecht
Hausverwalter muss Mieteinnahmen nicht an Grundstückserwerber herausgeben!

AG Wedding, Urteil vom 07.08.2014 - 16 C 610/13

1. Der Erwerber eines Hausgrundstücks kann von der bisherigen Hausverwaltung auch dann nicht Auszahlung von entgegengenommenen Mieten verlangen, wenn diese von den Mietern nach Eigentumsübergang überwiesen worden waren.

2. Ein solcher Anspruch besteht allein gegenüber dem Voreigentümer, der als Leistungsempfänger anzusehen ist.

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IMRRS 2015, 0686
SteuerrechtSteuerrecht
Wer muss die Grunderwerbsteuer beim sog. "Oder-Geschäft" tragen?

OLG Bremen, Urteil vom 24.04.2015 - 2 U 124/14

1. Schließen die Parteien beim Grundstückskauf ein sog. Oder-Geschäft, wonach Vertragspartei des Verkäufers entweder der ursprüngliche Käufer oder ein von ihm zu benennender Dritter wird, und fällt nach Einstieg des dritten Käufers eine zweite Grunderwerbssteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG an, so hat bei Fehlen einer anderweitigen ausdrücklichen Vertragsregelung der eintretende Dritte die Grunderwerbssteuer nur für den letzten steuerlichen Erwerbsvorgang zu tragen.*)

2. Die für den Ursprungskaufvertrag angefallene Steuerverpflichtung trifft den Erstkäufer grundsätzlich auch dann, wenn nach diesem Vertrag "die mit diesem Vertrage und seiner Durchführung verbundenen Kosten und die Grunderwerbssteuer der Käufer" zu tragen hat*.)

3. Hat aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der am Erwerbsvorgang beteiligten Steuerschuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG) der Verkäufer die insoweit angefallene Grunderwerbssteuer gezahlt, kann er hierfür nach § 426 Abs. 1 und 2 BGB von dem ursprünglichen Käufer, nicht aber von dem eintretenden Dritten, in voller Höhe Regress nehmen.*)

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IMRRS 2015, 0697
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Was ist der Unterschied zwischen einem Dachgarten und einer Dachterrasse?

OLG Koblenz, Urteil vom 01.10.2014 - 5 U 530/14

1. Aus der Beschreibung einer Eigentumswohnung in einer Internetofferte kann sich eine Beschaffenheitsvereinbarung gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ergeben, die bei fehlender Erwähnung im notariellen Kaufvertrag durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch wirksam wird.

2. Maßgeblich ist der objektivierte Empfängerhorizont. Danach ist unter einer Dachterrasse etwas anderes zu verstehen als unter einem Dachgarten. Bei einem Dachgarten handelt es sich um eine für den dauerhaften Aufenthalt von Personen nicht bestimmte bloße gärtnerische Kulisse einer Dachterrasse.

3. Fristsetzungen, die sich auf die Forderung nach Haftungseingeständnissen beschränken, sind unzureichend. Der Käufer einer Eigentumswohnung mit Schallschutzmängeln muss deren Beseitigung durch Nacherfüllung anmahnen. Fehlt es daran, scheidet eine Kaufpreisminderung aus.

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IMRRS 2015, 0667
ImmobilienImmobilien
Aufnahmen des Nachbargrundstücks verpixelt: Videoüberwachung möglich!

AG Wedding, Urteil vom 25.06.2014 - 8a C 63/13

Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann nicht die Entfernung einer auf dem Nachbargrundstück installierten Videokamera verlangt werden, wenn diese das eigene Grundstück nicht erfasst oder wenn der erfasste eigene Bereich automatisch verpixelt wird.

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IMRRS 2015, 0664
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Voraussetzungen des Kostenprivilegs bei Grundbuchberichtigung im Nacherbfall

OLG München, Beschluss vom 12.12.2014 - 34 Wx 374/14

Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Kostenprivilegs gemäß Anm. 1 bei Grundbuchberichtigung nach Eintritt des Nacherbfalls, wenn die Eintragung des Vorerben unterblieben ist.*)

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