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Sachgebiet: Immobilien

5247 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IMRRS 2015, 0624
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Höhe der Gebühren bei Erweiterung eines Sondernutzungsrechts?

OLG München, Beschluss vom 23.04.2015 - 34 Wx 122/15

1. Die Änderung (Erweiterung) eines bestehenden Sondernutzungsrechts unterliegt als Inhaltsänderung des Sondereigentums dem Gebührentatbestand der Nr. 14160 Ziff. 5 KV GNotKG. *)

2. Zu erheben ist die Festgebühr für jedes "betroffene" Sondereigentum; abzustellen ist auf eine rechtliche Betroffenheit sowohl begünstigender wie beeinträchtigender Art.*)

3. Bei der Erweiterung eines Sondernutzungsrechts ist betroffen in diesem Sinne jedes Sondereigentum, dessen Eigentümer bis dahin am Mitgebrauch des diesbezüglichen Gemeinschaftseigentums nicht ausgeschlossen war.*)

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IMRRS 2015, 0637
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorerbe veräußert Grundstück: Ersatznacherben müssen nicht zustimmen!

OLG München, Beschluss vom 25.02.2015 - 34 Wx 3/15

1. Zur Grundbuchberichtigung auf der Grundlage eines Erbvertrags mit Nacherben- und Ersatznacherbenanordnung bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft.*)

2. Überträgt der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, so ändert dies nichts an der Notwendigkeit, einen Nacherben- und Ersatznacherbenvermerk im Grundbuch einzutragen. Dieser hat die Übertragung der Nacherbenstellung auf den Vorerben zum Ausdruck zu bringen.*)

3. Verfügt der nicht befreite Vorerbe mit Zustimmung des (aller) Nacherben über zur Erbschaft gehörenden Grundbesitz, bedarf es zur Wirksamkeit des Geschäfts nicht auch der Zustimmung von Ersatznacherben noch sind diese sonst im Grundbucheintragungsverfahren zu beteiligen (Fortführung zu OLG München, 09.02.2015 - 34 Wx 416/14, IMRRS 2015, 0506).*)

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IMRRS 2015, 0648
ImmobilienImmobilien
Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar: Keine Entschädigung für Feuchtigkeitsschäden!

BGH, Urteil vom 23.04.2015 - III ZR 397/13

Im Fall von nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (Ortsumgehung einer Landesstraße) aufgetretenen, nicht voraussehbaren und durch Schutzvorkehrungen nicht mehr zu verhindernden Schäden am Eigentum Dritter (hier: Feuchtigkeitsschäden am Wohnhaus) besteht kein Anspruch der Betroffenen auf angemessene Entschädigung nach § 75 Abs. 2 Satz 4 VwVfG. In einem solchen Fall können die Betroffenen Ansprüche aus enteignendem Eingriff vor den Zivilgerichten geltend machen.*)

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IMRRS 2015, 0622
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Auflassung per Zwischenverfügung!

OLG München, Beschluss vom 02.04.2015 - 34 Wx 482/14

1. Der Abschluss des dem Eintragungsantrag zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts (hier: wirksame Auflassung) kann mit der Zwischenverfügung nicht verlangt werden.*)

2. Die zur notariellen Niederschrift vorgenommene Bestätigung einer wegen Geschäftsunfähigkeit formnichtigen Rückauflassung durch den Betreuer für den Betreuten belegt keine wirksame Auflassung, wenn der Betreute in eigenem Namen und namens des Übertragenden die Auflassung erklärt hatte. Daran ändert nichts, dass die Bestätigung auch die Erklärung des Betreuten namens des Vertretenen mitumfasst.*)

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IMRRS 2015, 0620
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Grunddienstbarkeit auch 45 Jahre nach Bewilligung wirksam

OLG München, Beschluss vom 30.04.2015 - 34 Wx 86/15

Nachträgliche Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts im Jahr 2015 aufgrund einer im Jahr 1969 erteilten, wirksam gewordenen und „nicht verbrauchten“ Bewilligung.*)

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IMRRS 2015, 0619
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gläubiger bestreitet Befriedigung: Zwangssicherungshypothek ist einzutragen

OLG München, Beschluss vom 04.05.2015 - 34 Wx 131/15

Das Grundbuchamt darf die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek nicht ablehnen, wenn der Gläubiger die vom Schuldner behauptete Befriedigung bestreitet und die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung verlangt.*)

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IMRRS 2015, 0623
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein Rechtsmittel gegen Nichtabhilfeentscheidung des Grundbuchamts

OLG München, Beschluss vom 27.03.2015 - 34 Wx 113/15

Gegen die Entscheidung des Grundbuchamts, nicht abzuhelfen, ist ein eigenständiges Rechtsmittel nicht gegeben. Über das Rechtsmittel gegen die unterbliebene Abhilfe ist jedenfalls dann gesondert zu entscheiden, wenn über die zugrundeliegende Beschwerde bereits zuvor entschieden ist (Anschluss an OLG Köln, 11.06.2010 - 2 Wx 77/10, FGPrax 2010, 229).*)

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IMRRS 2015, 0608
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchberichtigung durch Bewilligung nach Zustimmung des Eigentümers zulässig

OLG München, Beschluss vom 13.02.2015 - 34 Wx 484/14

1. Zur Grundbuchberichtigung aufgrund Berichtigungsbewilligung mit Zustimmung des Eigentümers.*)

2. Weist das Grundbuchamt einen unter Vorlage einer Bewilligung gestellten Berichtigungsantrag mit der Begründung zurück, der Unrichtigkeitsnachweis sei nicht erbracht, kann auf die Beschwerde hin das Grundbuchamt bei schlüssiger Darlegung zur Unrichtigkeit und zum Richtigwerden des Grundbuchs angewiesen werden, die Eintragung aufgrund Berichtigungsbewilligung (mit Zustimmung des Eigentümers) vorzunehmen.*)

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IMRRS 2015, 0613
ImmobilienImmobilien
Muss der Dienstbarkeitsberechtigte nachts das Tor abschließen?

BGH, Urteil vom 23.01.2015 - V ZR 184/14

Ob der Eigentümer des mit einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrtrechts belasteten Grundstücks von dem Dienstbarkeitsberechtigten das Verschließen eines auf dem Weg angebrachten Tores für die Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr beanspruchen kann, lässt sich nicht generell, sondern nur unter umfassender Abwägung der beiderseitigen Interessen aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen.*)

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IMRRS 2015, 0582
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Öffentlichen Grundstückslasten droht Rangverlust: Ist der Vollzug auszusetzen?

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2015 - OVG 9 S 44.14

1. Wird ein Schmutzwasserbeitrag als öffentliche Last eines Grundstückes durch die aufschiebende Wirkung einer Klage akut vom Rangverlust bedroht, kann ausnahmsweise der Vollzug des erstinstanzlichen Beschlusses, in der die aufschiebende Wirkung angeordnet wurde, ausgesetzt werden.

2. Die dann mögliche Eintragung des Sperrvermerks wegen einer vollstreckungsrechtlichen Grundstücksbeschlagnahme kann mit dem Makel verbunden sein, dass der Eigentümer die Forderung nicht bedienen kann oder will. Dieser Nachteil wiegt aber weniger schwer als der mögliche Rangverlust.

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IMRRS 2015, 0578
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftpflichtversicherung muss nicht für Schäden durch vier Hauskatzen eintreten!

OLG Hamm, Urteil vom 30.01.2015 - 20 U 106/14

1. Die Beanspruchung der Mietsache ist übermäßig, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem anderen Schadensrisiko führt.

2. Ein grundsätzlich vertragsgemäßer, jedoch in der Intensität gesteigerter Gebrauch der Mietsache stellt einen Grund für die Verweigerung des Deckungsschutzes durch den Privatversicherer dar. Das ist nicht der Fall bei einer schon ihrer Art nach (auch ohne Übermaß) widerrechtlichen oder falschen Behandlung der Mietsache.

3. Die Haltung von vier Katzen in der Mietwohnung ohne ausreichende Beaufsichtigung stellt eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache dar.

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IMRRS 2015, 0567
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rückbaupflicht auf Verlangen ist kein tauglicher Gegenstand einer Grunddienstbarkeit!

OLG München, Beschluss vom 30.01.2015 - 34 Wx 477/14

Gegenstand einer Grunddienstbarkeit bildet immer eine Beschränkung der aus dem Grundstückseigentum fließenden Befugnisse, um dadurch Vorteile für das herrschende Grundstück zu schaffen. Weder die Rückbaupflicht im Fall des Widerrufs der Gestattung eines Dachüberstands in den Luftraum des Nachbargrundstücks noch die Verpflichtung, es zu unterlassen, den Dachüberstand auf dem Nachbargrundstück als dem herrschenden Grundstück zu belassen, ist Ausfluss von Befugnissen am Eigentum des dienenden Grundstücks.*)

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IMRRS 2015, 0565
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Unterversicherung: Wie wird die Schadenshöhe berechnet?

OLG Köln, Urteil vom 17.03.2015 - 9 U 75/14

Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls, ist der Versicherer nur verpflichtet, die Leistung nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert zu erbringen.

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IMRRS 2015, 0561
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auch wenn Schadensursache vor Vertragsschluss liegt: Gebäudeversicherung muss zahlen!

OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2015 - 16 U 99/14

Der Gebäudeversicherer haftet für alle die Leitungswasserschäden, die innerhalb der Vertragslaufzeit erkennbar werden, auch wenn die Ursachen für die Schäden - für den Versicherungsnehmer nicht erkennbar - schon vor Vertragsbeginn gesetzt worden sind.

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IMRRS 2015, 0558
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Photovoltaikanlage als Grunddienstbarkeit? Nur, wenn Eigenverbrauch auf dem Grundstück stattfindet!

OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2014 - 15 W 256/14

Die Nutzung einer Photovoltaikanlage kann nur dann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn ein technischer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms auf dem begünstigten Grundstück stattfindet.*)

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IMRRS 2015, 0527
ImmobilienImmobilien
Muss die Schenkung eines Grundstücks an einen Minderjährigen genehmigt werden?

OLG Hamm, Beschluss vom 06.08.2014 - 15 W 94/14

1. Die schenkweise Übertragung eines Grundstücks ist nicht allein deshalb als teilentgeltlich zu behandeln, weil die schuldrechtliche Vereinbarung den Hinweis darauf enthält, dass der Minderjährige künftig kraft Gesetzes in bestehende Vertragsverhältnisse aus der Vermietung des übertragenen Grundbesitzes eintreten wird.*)

2. Anders wäre der Fall zu lösen, dass der Schenkungsvertrag über die gesetzliche Folge hinausgehend eine Übernahme von Verpflichtungen des Schenkers aus bestehenden Mietverhältnissen durch den Beschenkten vorsieht.

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IMRRS 2015, 0555
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zahlungsziel in der Rechnung angegeben: Wann tritt Verzug ein?

OLG Schleswig, Urteil vom 03.03.2015 - 3 U 46/14

1. Nur eine vertragsgerechte Abrechnung kann fälligkeitsauslösend sein.

2. Eine fälligkeitsbegründende Rechnung kann nur im Ausnahmefall als zugleich verzugsbegründende Mahnung ausgelegt werden. Die Angabe eines Zahlungsziels in der Rechnung ohne die erforderliche Belehrung genügt hierfür nicht.

3. Die Festlegung des Fälligkeitszeitpunkts in der Rechnung (eines Stromversorgungsunternehmens) ist keine kalendermäßige Fälligkeitsvereinbarung.

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IMRRS 2015, 0510
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Firma geändert: Transformatorenstationsrecht bleibt!

OLG München, Beschluss vom 10.03.2015 - 34 Wx 467/14

1. Zur Berichtigung des eingetragenen Berechtigten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach Vermögensübergang (Umwandlung) außerhalb des Grundbuchs.*)

2. Ein verfahrensrechtlicher Berichtigungsanspruch unterliegt weder der Verjährung noch der Verwirkung.*)

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IMRRS 2015, 0544
AGBAGB
Darlehensgebühr in Bauspar-AGB unzulässig!

AG Ludwigsburg, Urteil vom 17.04.2015 - 10 C 133/15

Die Vereinbarung einer Darlehensgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse ist als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle zugänglich, eine unangemessene Benachteiligung des Bausparers und deshalb unwirksam.*)

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IMRRS 2015, 0509
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Zwangshypothek wegen Unterhaltsverpflichtungen?

OLG München, Beschluss vom 30.01.2015 - 34 Wx 466/14

Zur Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines nach der Regelbetrag-Verordnung bemessenen Unterhaltstitels.*)

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IMRRS 2015, 0507
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Übertragung von Miteigentumsanteilen: Erbschein erforderlich?

OLG München, Beschluss vom 16.03.2015 - 34 Wx 430/14

1. Der Vorlage eines Erbscheins oder der Zustimmung bisher unbekannter - durch einen Pfleger zu vertretender - Nacherben bedarf es nicht, soweit der Testamentsvollstrecker Miteigentumsanteile eines Grundstücks erfüllungshalber an Vermächtnisnehmer überträgt. Entgeltlichkeit ist auch dann gegeben, wenn der Testamentsvollstrecker eine Verfügung in Ausführung einer letztwilligen Anordnung des Erblassers vornimmt. In diesem Fall ist es zum Grundbuchvollzug weder erforderlich, dass sich das Vermächtnis aus einer öffentlichen Urkunde ergibt, noch dass die Stellung der Erben durch Erbschein nachgewiesen wird.*)

2. Des grundbuchtauglichen Nachweises bedarf die Entgeltlichkeit der Verfügung hingegen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft durch den Testamentsvollstrecker, wenn Miteigentumsanteile anteilig auf die Erben übertragen werden sollen und das - privatschriftliche - Testament keine entsprechende Teilungsanordnung oder kein Vorausvermächtnis enthält.*)

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IMRRS 2015, 0542
ImmobilienImmobilien
Neuanschluss an öffentliche Entwässerungsanlage trotz vorhandener Verbindung über Überlauf?

BGH, Beschluss vom 21.01.2015 - VII ZR 355/13

Es steht einem Neuanschluss an eine öffentliche Entwässerungsanlage nicht entgegen, dass eine vorhandene Kleinkläranlage bereits über einen Überlauf mit dem öffentlichen Abwassernetz verbunden gewesen war (im Anschluss an BGH, Urteil vom 05.06.2014 - VII ZR 152/13, IBRRS 2014, 1833 = IMR 2014, 348).

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IMRRS 2015, 0486
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geschäftsunfähigkeit muss zweifelsfrei nachgewiesen werden

OLG München, Beschluss vom 19.02.2015 - 34 Wx 421/14

1. Zur Verfahrens- und Geschäftsfähigkeit unter Betreuung stehender Beteiligter im Grundbuchverfahren.*)

2. Es gilt der Erfahrungssatz, dass die Geschäftsfähigkeit die Regel und die Geschäftsunfähigkeit die Ausnahme ist. Es müssen daher hinreichende Tatsachen vorliegen - die sich auch aus Umständen außerhalb der vorgelegten Eintragungsunterlagen ergeben können -, die ernsthafte Zweifel wecken, wie etwa das Vorliegen eines Gutachtens, das Geschäftsunfähigkeit für einen Zeitraum vor der fraglichen Verfügung bestätigt hat. Diese können durch ein (weiteres) Gutachten zerstreut werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit jedoch nicht geführt zu werden braucht (Anschluss an BayObLGZ 1989, 111).*)

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IMRRS 2015, 0484
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangshypothek trotz bestehender Grundschuld eintragungsfähig?

OLG München, Urteil vom 06.02.2015 - 34 Wx 4/15

Das sogenannte Verbot der Doppelbelastung steht der Eintragung einer Zwangshypothek an dem nun ungeteilten Grundbesitz des Schuldners auch dann nicht entgegen, wenn bereits vorher an einem damaligen Eigentumsanteil des Schuldners am selben Grundstück eine Grundschuld bestellt ist (Abgrenzung zu OLG Köln, 23.10.1995 - 2 Wx 30/95, FGPrax 1996, 13).*)

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IMRRS 2015, 0492
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek ist formbedürftig!

OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2015 - 15 W 492/14

Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass § 31 S. 1 GBO auch den Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek erfasst, dessen Rücknahme also dem dort vorgesehenen Formerfordernis unterliegt.*)

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IMRRS 2015, 0532
ImmobilienImmobilien
Sittenwidrigkeit der Grundstücksübertragung beim Wiesbadener Modell

BGH, Urteil vom 30.01.2015 - V ZR 171/13

1. Verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer in einem zum Zweck eines Steuersparmodells und nicht zu Schenkungszwecken abgeschlossenen Übertragungsvertrag, seinem Ehegatten das Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen zu übereignen, so kann der Vertrag nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn der Ehegatte im Übertragungsfall keine kompensatorische Gegenleistung zu erbringen und die vom Veräußerer aufgenommenen offenen Finanzierungsdarlehen weder abzulösen noch zu übernehmen hat. Die Verpflichtung zur Übertragung des Grundstücks unter Fortbestehen der Haftung für Darlehensverbindlichkeiten im Außenverhältnis, aber ohne hinreichende Kompensation durch den begünstigten Ehegatten, kann also eine krasse Übervorteilung des anderen Ehegatten darstellen, die zu einer Unwirksamkeit der Vereinbarung gemäß § 138 BGB führt.

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IMRRS 2015, 0533
ImmobilienImmobilien
Ausgleichsansprüche wegen Arbeits- und Materialleistungen

BGH, Urteil vom 04.03.2015 - XII ZR 46/13

Erbringt jemand nicht unerhebliche Arbeits- und Materialleistungen in einer von ihm und seiner, mit ihm nicht verheirateten Partnerin bewohnten, im Eigentum ihrer Eltern stehenden Immobilie, zu dem Zweck, sich und seiner Familie dort langfristig ein Unterkommen zu sichern, kann nicht ohne Weiteres von dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen ihm und den Eltern ausgegangen werden (Abgrenzung zu Senatsurteilen BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 und vom 21.11.2012 - XII ZR 48/11, FamRZ 2013, 269).*)

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IMRRS 2015, 0506
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorerbe veräußert Grundstück: Nacherbenvermerk kann gelöscht werden

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 416/14

Scheidet das zum Nachlass gehörende Grundstück durch wirksame Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass aus, bedarf es bei Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs regelmäßig nicht auch der Anhörung etwaiger Ersatznacherben (Klarstellung zu OLG München, 10.08.2012 - 34 Wx 187/12).*)

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IMRRS 2015, 0483
ImmobilienImmobilien
Regenwasserleitung im Gebäude verlegt: Von der Wohngebäudeversicherung umfasst?

LG Wuppertal, Urteil vom 28.08.2014 - 9 S 22/14

Eine innerhalb des Gebäudes verlegte und daher von der Wohngebäudeversicherung umfasste Regenwasserleitung liegt vor, wenn sie sich innerhalb des räumlichen Bereichs befindet, der durch Wände, Dach und Boden vom Bereich außerhalb des Gebäudes abgegrenzt wird.

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IMRRS 2015, 0465
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anforderungen an die Bestandsteilzuschreibung von Sondereigentumsrechten?

OLG München, Beschluss vom 02.02.2015 - 34 Wx 408/14

1. Zulässigkeit der Beschwerdebeschränkung gegen eine Zwischenverfügung, wenn der Vollzugsantrag sich auf verschiedene Einträge bezogen hat, jedoch eine Bestimmung nach § 16 Abs. 2 GBO nicht getroffen ist.*)

2. Die Bestandsteilzuschreibung von Sondereigentumsrechten verlangt außer derjenigen des Sondereigentums zwingend auch eine Verfügung über den Miteigentumsanteil, der zu dem Wohnungs- oder Teileigentum gehört.*)

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IMRRS 2015, 0464
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Formlose Löschungsweigerung: Vormerkungsinhaber nicht beschwerdeberechtigt

OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 345/14

Zur Beschwerdeberechtigung, wenn das Grundbuchamt der Anregung, eine Eintragung wegen Unzulässigkeit von Amts wegen zu löschen, nicht nachgekommen ist.*)

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IMRRS 2015, 0493
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbauzins durch Indexleitklausel verändert: Eintragung möglich?

KG, Beschluss vom 13.01.2015 - 1 W 211/14

Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.*)

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IMRRS 2015, 0475
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet: Verkäufer muss nicht aufklären

OLG Hamm, Urteil vom 26.03.2015 - 22 U 147/14

1. Bei dem Verkauf eines Grundstücks, hinsichtlich dessen lediglich die (spekulative) Hoffnung besteht, dass es in Zukunft Bauland werden kann, kann es an der für eine Sittenwidrigkeit gem. § 138 Abs. 1 BGB erforderlichen verwerflichen Gesinnung auch dann fehlen, wenn der Kaufpreis nach objektiven Kriterien in einem besonders groben Missverhältnis zum Marktwert des Kaufobjekts steht.*)

2. Nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls ist der Verkäufer eines unbebauten Grundstücks im Außenbereich, das nicht Bauland ist, ungefragt nicht verpflichtet darüber aufzuklären, dass das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegt.*)




IMRRS 2015, 0447
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbauzins durch Indexleitklausel verändert: Eintragung möglich?

KG, Beschluss vom 13.01.2015 - 1 W 210/14

Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.*)

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IMRRS 2015, 0427
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie sind verlandete Gewässergrundstücke eigentumsrechtlich zu behandeln?

OLG München, Beschluss vom 09.03.2015 - 34 Wx 39/14

1. Die katastermäßige Flächenzerlegung eines Grundstücks hat keine materiell-rechtliche Wirkung; maßgeblich ist der Grundbuchinhalt.*)

2. Die Aufklärungs- und Ermittlungspflicht gilt auch im Amtsverfahren des Grundbuchrechts nur, soweit der Vortrag von Beteiligten oder der Sachverhalt dazu Anlass bietet. Allen denkbaren Möglichkeiten muss nicht nachgegangen werden; vielmehr können die Ermittlungen eingestellt werden, wenn ihre Fortsetzung ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr erwarten lässt.*)

3. Zur eigentumsrechtlichen Zuordnung ehemaliger - in diesem Fall gebuchter - Gewässergrundstücke.*)

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IMRRS 2015, 0428
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Für 16 Mio. gekauft, für 29 Mio. verkauft: Maßgeblicher Grundstückswert?

OLG München, Beschluss vom 13.03.2015 - 34 Wx 232/13

Lässt der bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks erzielte Kaufpreis darauf schließen, dass dessen Verkehrswert deutlich höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis, so ist für die Bewertung des in Durchführung des Kaufvertrages vorgenommenen Geschäfts der sich aus dem späteren Geschäft ergebende Wert maßgebend. Voraussetzung ist aber, dass sich aus dem späteren Geschäft tatsächlich ein schon früher vorhandener höherer Wert ergibt. Lässt sich der höhere Wert aus dem späteren Geschäft aber nicht sicher ableiten, hat es bei der Regel des § 20 KostO zu verbleiben.*)

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IMRRS 2015, 0426
ImmobilienImmobilien
Eigentümer will sein Haus zurück: Besitzer kann Aufwendungsersatz verlangen

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2015 - 5 U 14/12

1. Wohnt jemand in einem Haus in der irrigen Annahme, dass er Eigentümer sei, und tätigt er während dessen Vermögensaufwendungen, die den Wert des Hauses steigern und die auch der richtige Eigentümer getätigt hätte, hat er zwar kein Recht zum Besitz am Haus, kann jedoch dem Herausgabeanspruch des Eigentümers ein Zurückbehaltungsrecht wegen der Aufwendungen entgegen halten.

2. Geldwerte Eigenarbeit darf bei notwendigen Verwendungen ohne Einschränkung und bei nützlichen Verwendungen nach Maßgabe einer noch vorhandenen Wertsteigerung auf den Eigentümer abgewälzt werden.

3. Der Verwendungsersatzanspruch des unrechtmäßigen Hausbesitzers ist ausgeschlossen, wenn ihm positive Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis über das Fehlen eines Besitzrechts nachzuweisen ist.

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IMRRS 2015, 0423
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann liegt eine unwirtschaftliche Verwertung eines Hausgrundstücks vor?

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2015 - L7 AS 1406/12

1. Zur Verwertbarkeit eines selbst genutzten Hausgrundstücks von unangemessener Größe.*)

2. Von einer offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung ist auszugehen, wenn der auf dem Markt erzielbare Wert in einem deutlichen Missverhältnis zum "wirklichen Wert" oder Substanzwert steht. Bei einem Hausgrundstück oder einer Eigentumswohnung kommt eine solche Unwirtschaftlichkeit in Betracht, wenn bei einer Veräußerung nach Abzug der verkaufsbedingten Aufwendungen vom erzielten Verkaufspreis wesentlich weniger als der zum Erwerb und zur Herstellung der Immobilie aufgewendete Gesamtbetrag erzielt werden könnte; gewisse Verluste - insbesondere unter dem Aspekt veränderter Marktpreise und des bisher in Anspruch genommenen Wohnwertes - können jedoch als zumutbar angesehen werden.

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IMRRS 2015, 0424
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Forderung unterhalb des Mindestbetrags: Zwangshypothek trotzdem eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 18.02.2015 - 34 Wx 25/15

Erfolglose Beschwerde gegen die Eintragung einer Zwangshypothek, die (u. a.) darauf gestützt ist, dass die den Titeln zugrundeliegende Forderung durch vorangegangene Teilzahlungen nicht mehr als 750 € betragen habe.*)

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IMRRS 2015, 0421
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fehlerhafte Angaben im Energieausweis: Verkäufer haftet nicht

OLG Schleswig, Urteil vom 13.03.2015 - 17 U 98/14

Die bloße Aushändigung eines Energieausweises durch den Makler führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB.*)

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IMRRS 2015, 0425
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Grundbuchbeschwerde gegen einzelne Entscheidungsgründe!

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 31/15

1. Unzulässigkeit einer gegen eine Antragszurückweisung erhobenen Grundbuchbeschwerde, die sich nicht insgesamt gegen den entscheidenden Teil, sondern nur gegen einen einzelnen Entscheidungsgrund richtet.*)

2. § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG verlangt, dass in der Niederschrift selbst die unzweideutige Erklärung der Urkundsbeteiligten enthalten ist, dass das beigefügte Schriftstück ihren Willen enthalte und Gegenstand der Beurkundung sein solle.)

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IMRRS 2015, 0414
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Fließende Gewässer nicht als Teile von Ufergrundstücken eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 8/15

Bildet ein fließendes Gewässer kein selbstständiges Grundstück, kommt dessen Buchung auf dem Grundbuchblatt des Ufergrundstücks nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2015, 0413
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Miteigentumsteil übertragen: Gilt der Ausschluss der Aufhebung für Erwerber?

OLG München, Beschluss vom 23.02.2015 - 34 Wx 7/14

1. Ist nach Übertragung eines Teils eines Miteigentums im Grundbuch zwar der Ausschluss des Rechts, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, im Verhältnis der bisherigen Miteigentümer und im Verhältnis des neuen Miteigentümers zu dem nicht an der Veräußerung beteiligten Miteigentümer, nicht aber im Verhältnis von Erwerber und Veräußerer eingetragen, so kommt eine Grundbuchunrichtigkeit nur in Betracht, wenn die Auslegung der ursprünglichen Bestellung ergibt, dass der Ausschluss zugunsten aller, auch der erst später hinzukommenden Miteigentümer bestehen soll.*)

2. Wird das nur zugunsten der vorhandenen Miteigentümer eingetragene Recht vom neuen Miteigentümer übernommen, ist damit nicht ohne Weiteres auch eine Bindung zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart.*)

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IMRRS 2015, 0415
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Urkunde über eingetragene Verpflichtung nicht auffindbar: Löschung unzulässig

OLG München, Beschluss vom 30.03.2015 - 34 Wx 19/15

1. Zu den Voraussetzungen der Löschung einer vor dem 1.1.1900 entstandenen und im Grundbuch eingetragenen altrechtlichen Verfügungsbeschränkung.*)

2. Der Umstand, dass die im Grundbuch vermerkte notarielle Urkunde gegenwärtig nicht auffindbar ist, die die gegenüber einem Berechtigten eingegangenen Verpflichtungen beschreibt, in die ein Erwerber des Grundstücks einzutreten hat, erlaubt jedenfalls im Antragsverfahren nicht die Löschung der Belastung.*)

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IMRRS 2015, 0364
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Private Videoüberwachung unter Miterfassung des öffentlichen Raums zulässig?

EuGH, Urteil vom 11.12.2014 - Rs. C-212/13

Art. 3 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass der Betrieb eines von einer natürlichen Person an ihrem Einfamilienhaus zum Zweck des Schutzes des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer des Hauses angebrachten Kamerasystems, das Videos von Personen auf einer kontinuierlichen Speichervorrichtung wie einer Festplatte aufzeichnet und dabei auch den öffentlichen Raum überwacht, keine Datenverarbeitung darstellt, die im Sinne dieser Bestimmung zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird.*)

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IMRRS 2015, 0368
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wer ist Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ?

BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 250/13

Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ist derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit stand; ein späterer Eigentumswechsel ändert daran für sich genommen nichts.*)

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IMRRS 2015, 0374
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Strafbarkeit des Vermittlers bei Vertrieb von Schrottimmobilien

BGH, Urteil vom 08.10.2014 - 1 StR 359/13

1. Beim Straftatbestand des Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB) besteht das Erfordernis einer "Stoffgleichheit" nur zwischen dem Vermögensschaden und dem angestrebten Vermögensvorteil, nicht aber zwischen dem Vermögensschaden und dem Gegenstand der Täuschung.*)

2. Beim Betrug gegenüber dem Erwerber einer Immobilie ist bei der Bestimmung des täuschungsbedingten Vermögensschadens der Vergleich des Kaufpreises mit dem Verkehrswert der Immobilie auch dann von Bedeutung, wenn für den Erwerber das unwahre Versprechen niedriger monatlicher finanzieller Belastungen bei gleichzeitiger Altschuldenbeseitigung kaufentscheidend war.*)

3. In einer Prognose kann trotz ihres unweigerlichen Zukunftsbezugs bzw. des mit ihr verbundenen Werturteils eine Täuschung über Tatsachen iSv § 263 StGB liegen, etwa wenn der Immobilienvermittler seine eigene Überzeugung vom Eintreten der Prognose vorspiegelt, weil er dann über eine gegenwärtige innere Tatsache täuscht. Gleiches gilt, wenn der Immobilienvermittler über von ihm zu Grunde gelegte Prognosegrundlagen (hier: Steuervorteile und Mieteinnahmen) täuscht.

4. Offen bleibt, ob im Verschweigen hoher Innenprovisionen (hier: in einer Größenordnung von 20- 25 % der Kaufpreissumme) eine tatbestandsmäßige Täuschung von Wohnungskäufern liegt.

5. Ergibt sich aus einem Vergleich von Leistung und Gegenleistung eines Wohnungserwerbsgeschäfts nach dem Verkehrs- bzw. Marktwert ein Wertgefälle zum Nachteil des durch die Täuschung Betroffenen, weil er etwa gegen Bezahlung des vollen Kaufpreises eine minderwertige Ware erhält, liegt ein Vermögensschaden vor, und zwar auch dann, wenn unter Berücksichtigung einer Altschuldentilgung bzw. von "Kick-Back-Zahlungen" (Barauszahlungen) des Wohnungserwerbers im Verhältnis zum Verkehrswert des Objekts ein Negativsaldo zu seinen Lasten verbleibt. Auf die subjektive Einschätzung, ob der irrtumsbedingt Verfügende sich geschädigt fühlt, kommt es dabei ebenso wenig an wie auf die Frage, wie hoch der Verfügende subjektiv den Wert der Gegenleistung taxiert.

6. Selbst wenn für Wohnungskäufer das Versprechen niedriger monatlicher Belastungen im Zuge des vollständig finanzierten Immobilienkaufs bei gleichzeitiger Altschuldenbeseitigung oder Gewährung von Bargeschenken ("Kick-Back-Zahlungen") bei äußerst günstigen Finanzierungskonditionen kaufentscheidend gewesen sein mag, so liegt es doch fern anzunehmen, sie könnten bereit gewesen sein, Wohnungen zu einem über dem Verkehrswert liegenden - überteuerten - Preis zu erwerben und damit ihr Vermögen objektiv weiter zu vermindern bzw. ihre bereits gegebene Überschuldung weiter zu erhöhen.




IMRRS 2015, 0357
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Testierfähigkeit durch Gutachten bestätigt: Kein Erbschein erforderlich

OLG München, Beschluss vom 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

1. Zum Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament anstelle eines Erbscheins.*)

2. Haben mehrere sachverständige Befunde, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung erstellt worden sind, das Ergebnis, dass die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu bejahen ist, jedenfalls aber nicht zweifelsfrei verneint werden kann, ist für die Erbfolge von der Testierfähigkeit auszugehen. Das Grundbuchamt kann nicht mit der Begründung, es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Erblasser testierfähig gewesen sei, einen Erbschein verlangen.*)

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IMRRS 2015, 0359
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wasserabgabe: Kreis der Abgabepflichtigen nicht rückwirkend erweitern

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2014 - 2 S 1529/11

1. Eine GmbH bleibt auch nach ihrer Auflösung als GmbH i. L. beteiligtenfähig (§ 61 VwGO).*)

2. Die Rechtskraft eines Urteils nach § 121 VwGO entfällt, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat. Dem steht die Änderung der Rechtsprechung nicht gleich (wie BVerwG, NVwZ-RR 1994, 119).*)

3. Die rückwirkende Ersetzung einer im Gebührenmaßstab fehlerhaften und daher unwirksamen Satzung durch eine neue, diesen Fehler vermeidende Satzung ist zulässig; anlässlich dieser Neuregelung darf aber der Kreis der Abgabenpflichtigen nicht rückwirkend erweitert werden.*)

4. Kommunalabgabenrechtliche Erstattungsansprüche können nach Maßgabe von §§ 3 Abs. 2 Nr. 2 b KAG, 46 AO abgetreten werden.*)

5. Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist im Verwaltungsprozess im - unmittelbaren und analogen - Anwendungsbereich von § 42 Abs. 2 VwGO nicht zulässig.*)

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IMRRS 2015, 0353
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zweifelhafte Testierfähigkeit: Grundbuchamt kann Erbschein verlangen

OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2014 - 15 W 427/13

Hat das Grundbuchamt tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers und damit an der Wirksamkeit der Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung, kann es trotz Vorliegens einer notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung die Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung verlangen.*)

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