Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0545
OLG Köln, Urteil vom 31.08.2010 - 23 U 5/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0532

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2012 - 5 U 100/12
Zwischen Eigentümern von Grundstücken besteht auch ohne eine entsprechende Vereinbarung eine Rechtsgemeinschaft im Sinne von § 741 BGB, wenn sie über ein einheitliches, die gemeinsamen Grundstücksgrenzen überschreitendes Entwässerungsrohrsystem verfügen.*)

IMRRS 2013, 0521

AG Kiel, Urteil vom 01.02.2013 - 118 C 154/12
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Zustimmung zu dem nach dem Landesrecht maßgebenden Abmarkungsverfahren besteht in Schleswig-Holstein grundsätzlich.
2. Der Anspruch auf Zustimmung ist gegeben, wenn der Abmarkung widersprochen wird.

IMRRS 2013, 0517

BGH, Urteil vom 24.01.2013 - VII ZR 122/12
Zwischen den Berliner Wasserbetrieben und einem Grundstückseigentümer kommt kein Abwasserentsorgungsvertrag allein dadurch zustande, dass die Pächter des Grundstücks als Nutzungsberechtigte Abwasser aus abflusslosen Abwassersammelbehältern durch einen Fachbetrieb haben abfahren lassen und an einer von den Berliner Wasserbetrieben bezeichneten Übergabestelle den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt haben.*)

IMRRS 2013, 0516

BGH, Urteil vom 24.01.2013 - VII ZR 121/12
Zwischen den Berliner Wasserbetrieben und einem Grundstückseigentümer kommt kein Abwasserentsorgungsvertrag allein dadurch zustande, dass die Pächter des Grundstücks als Nutzungsberechtigte Abwasser aus abflusslosen Abwassersammelbehältern durch einen Fachbetrieb haben abfahren lassen und an einer von den Berliner Wasserbetrieben bezeichneten Übergabestelle den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt haben.*)

IMRRS 2013, 0514

BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - V ZB 53/12
1. Die Bezeichnung des Grundstücks in der Terminsbestimmung nur unter Angabe der Gemarkung genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG regelmäßig nicht, wenn die Gemarkung für eine ortsunkundige Person ohne Heranziehung weiterer Informationsquellen keine Rückschlüsse auf den Ortsnamen zulässt.*)
2. Wird der Versteigerungstermin in beiden gemäß § 39 Abs. 1 ZVG zur Wahl gestellten Veröffentlichungsmedien bekannt gemacht, liegt eine ordnungsgemäße Bekanntmachung auch dann vor, wenn nur in einer der beiden Veröffentlichungen der Ortsname genannt ist.*)

IMRRS 2013, 0504

OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2013 - 4 U 874/12
Wer bei dem Verkauf eines Hauses den Umfang eines Marderbefalls im Dach nicht vollständig und korrekt beschreibt, kann trotz eines Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist auf Schadensersatz haften.

IMRRS 2013, 0493

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 306/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0483

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 305/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0479

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 52/12
1. Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.).*)
2. Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)
3. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).*)

IMRRS 2013, 0476

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 59/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0475

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 100/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0474

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 79/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0473

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 23/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0472

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 345/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0470

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 60/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0466

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 61/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0463

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 24/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0462

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 99/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0460

LG Regensburg, Urteil vom 24.07.2012 - 2 S 38/12
Wird ein herrschendes Grundstück mit einem anderen Grundstück verbunden, so bleibt die Ausübung des Wegerechts nur auf dem Teil des neuen Grundstücks beschränkt, der das frühere herrschende Grundstück bildete. Es findet keine räumliche Ausweitung der Dienstbarkeit statt.

IMRRS 2013, 0453

LG Osnabrück, Urteil vom 30.01.2013 - 10 O 1537/12
Einem Grundstückskäufer steht gegen eine kommunalbeherrschte Eigengesellschaft kein Anspruch auf Rückzahlung der im Kaufpreis enthaltenen pauschalen Erschließungskosten zu.*)

IMRRS 2013, 0452

LG Osnabrück, Urteil vom 30.01.2013 - 5 O 1486/12
1. Bauherren, die vor dem Jahr 2010 von einer kommunalbeherrschten Erschließungsgesellschaft ein Baugrundstück zu einem Pauschalpreis pro Quadratmeter erwarben, haben keine Auskunfts- oder Rückzahlungsansprüche hinsichtlich des im Pauschalpreis enthaltenen Erschließungskostenanteils.*)
2. Selbst wenn die Erschließungskostenregelung entsprechend des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.12.2010 (9 C 8.09) unwirksam sein sollte, führt eine im Vertrag vereinbarte salvatorische Klausel lediglich dazu, dass die Grundstückskäufer die Freistellung von etwaigen Nachforderungen der Gemeinde verlangen können. Ansonsten gibt es keine tragfähigen Gründe dafür, das Äquivalenzgefüge der wechselseitig vollständig erfüllten Verträge nachhaltig zu verändern. Die Käufer müssen sich daran festhalten lassen, dass sie sich vertraglich verpflichtet haben, für ein erschlossenes Baugrundstück einen bestimmten Preis zu zahlen.*)

IMRRS 2013, 0444

BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - IX ZR 129/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0443

BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - V ZB 95/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2013, 0440

BGH, Urteil vom 07.12.2012 - V ZR 180/11
Eine Enteignung im Sinne von § 1 VermG liegt nicht vor, wenn ein Privatgrundstück versehentlich als Volkseigentum gebucht wird und die zuständige staatliche Stelle diese Buchung in der irrigen Annahme hinnimmt, das Grundstück sei bereits auf anderer Grundlage enteignet worden. Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen.*)

IMRRS 2013, 0438

OLG Celle, Urteil vom 21.01.2013 - 4 W 12/13
Der Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Umschreibung seines Grundbuchblattes, damit eine gelöschte Zwangssicherungshypothek aus dem Grundbuch nicht mehr ersichtlich ist. Unentschieden bleibt, ob etwas anders gilt, wenn die gelöschte Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen worden war.*)

IMRRS 2013, 0425

BFH, Urteil vom 22.08.2012 - X R 24/11
Auch wenn ein Steuerpflichtiger in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.*)

IMRRS 2013, 0424

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 10.05.2012 - 1 S 22/12
1. Der alljährliche Reinigungsflug von Bienen fällt als artspezifisches Verhalten nicht unter den Tatbestand von § 833 S. 1 BGB.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB ist ebenfalls nicht begründet, da der Überflug der Bienen als unwesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks auch dann nach § 906 I 1 BGB zu dulden ist, wenn auf dem alljährlichen Reinigungsflug Bienenkot auf das Grundstück verbracht wird.*)

IMRRS 2013, 0420

BGH, Urteil vom 21.12.2012 - V ZR 221/11
1. Eine als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist als dingliches Recht auch dann wirksam, wenn mit ihr auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks Druck zum Abschluss eines bestimmten Vertrags ausgeübt wird (Fortführung von Senat, Urteil vom 3. Mai 1985 - V ZR 55/84, NJW 1985, 2474, 2475).*)
2. Die Ausübung des Unterlassungsanspruchs aus einer Dienstbarkeit stellt sich jedoch als eine mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbare unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Berechtigte seine dingliche Rechtsstellung zur Durchsetzung inhaltlich unzulässiger Vereinbarungen nutzt.*)

IMRRS 2013, 0414

OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2012 - 9 U 119/12
1. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht des Grundstückeigentümers, Dritte vor Dachlawinen durch spezielle Maßnahmen zu schützen.*)
2. Sicherungsmaßnahmen sind dann geboten, wenn besondere Umstände vorliegen. Als solche kommen neben der allgemeinen Schneelage des Ortes die Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, die allgemein üblichen Sicherheitsvorkehrungen, die konkreten Schneeverhältnisse sowie Art und Umfang des gefährdeten Verkehrs in Betracht.*)

IMRRS 2013, 0403

VG München, Urteil vom 19.11.2012 - M 8 K 11.5128
1. Eine unzumutbare Beeinträchtigung durch geschützte Bäume ist dann anzunehmen, wenn die verursachten Immissionen oder sonstigen Auswirkungen nach Art und Intensität die Nutzung bzw. Nutzbarkeit des Grundstücks erheblich beeinträchtigen. Bei Wohngebäuden ist das der Fall, wenn sie so beschattet werden, dass die dort befindlichen Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können.
2. Zur zumutbaren Grundstücksnutzung gehört sowohl eine angemessene Freizeitnutzung als auch eine entsprechende gärtnerische Nutzung. Diese implizieren sowohl eine Besonnung mindestens von Teilbereichen des Grundstücks, die über wenige Minuten hinausgeht, als auch Bepflanzungsmöglichkeiten von nicht nur "schattenliebenden bzw. -vertragenden Pflanzen".
3. Führt der Baumbestand auf einem Grundstück gegebenenfalls in Verbindung mit der Situation auf den Nachbargrundstücken zu einem nicht mehr hinnehmbaren Lichtentzug, so stellt ein Baumfällverbot eine nicht beabsichtigte Härte für den Grundstückseigentümer dar. Das führt dazu, dass eine Ausnahme vom Verbot der Fällung geschützter Bäume in Betracht kommt.

IMRRS 2013, 0398

OLG Celle, Beschluss vom 22.11.2012 - 4 W 166/12
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen eine den in der Hauptsache obsiegenden Antragsteller benachteiligenden Kostenentscheidung im Rahmen eines Beschlusses nach § 7 ErbbauRG beträgt gem. § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zwei Wochen.*)

IMRRS 2013, 0382

BGH, Urteil vom 19.10.2012 - V ZR 263/11
1. Ein Öltank ist auch dann wesentlicher Bestandteil eines Wohnhauses, dessen Beheizung er dient, wenn er nicht in das Gebäude, sondern in das Erdreich eingebracht worden ist.*)
2. Auf einen solchen Tank finden die Regelungen der §§ 912 ff. BGB über den Überbau weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.*)

IMRRS 2013, 0366

BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - V ZB 99/12
Eine Vormerkung, die einen Anspruch auf Verschaffung eines Miteigentumsanteils an einem im Alleineigentum stehenden Grundstück sichern soll, kann nur an dem Grundstück und nicht an dem erst noch zu schaffenden Miteigentumsanteil bestellt werden.*)

IMRRS 2013, 0345

BGH, Urteil vom 09.11.2012 - V ZR 182/11
1. Bei einem Grundstückskaufvertrag haftet auch die vollmachtlos vertretene Vertragspartei nicht schon dann auf Ersatz der vergeblichen Vertragskosten, wenn sie die als sicher erscheinende Genehmigung ohne triftigen Grund verweigert, sondern nur, wenn eine besonders schwerwiegende, in der Regel vorsätzliche Treuepflichtverletzung vorliegt, etwa das Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Genehmigungsbereitschaft.*)
2. Ist der Vertrag aufschiebend bedingt, haftet die Vertragspartei auch bei einer besonders schwerwiegenden Treuepflichtverletzung auf Ersatz der vergeblichen Vertragskosten nur, wenn anzunehmen ist, dass die Bedingung bei Erteilung der Genehmigung eingetreten wäre.*)
3. Die gesetzliche Kostenregelung in § 448 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass der Kaufvertrag wirksam wird.*)

IMRRS 2013, 0342

OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2013 - 22 U 158/12
1. Beschaffenheitsangaben und Anpreisungen zu Grundstücken/Gebäuden können im notariellen Kaufvertrag im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB berichtigt werden.
2. Anpreisungen wie "110%-ig in Ordnung" sind keine Erklärungen zur Mängelfreiheit, wenn im Exposé Renovierungsbedürftigkeit angesprochen wird.
3. Die Versicherung in einem notariellen Vertrag, keine verdeckten Mängel zu kennen und keine bekannten Mängel zu verschweigen, bedeutet nicht die Gewährleistungsübernahme für das Fehlen von Mängeln.

IMRRS 2013, 0282

AG Niebüll, Urteil vom 13.12.2012 - 8 C 259/12
Der vermietende Grundstückseigentümer muss nichts gegen seinen die übrigen Nachbarn störenden Mieter unternehmen. Vielmehr sollen sich die umliegenden Nachbarn direkt an die Mieter wenden. Der vermietende Grundstückeigentümer selbst hat keine Handlungspflicht.

IMRRS 2013, 0273

OLG Köln, Urteil vom 20.12.2012 - 24 U 52/12
1. Besteht keine Verpflichtung des Verkäufers einer Immobilie, ein Bauunternehmen für die Renovierung des Objekts zu vermitteln, so besteht kein Schadensersatzanspruch wegen nicht erbrachter Bauleistungen gegen den Verkäufer, weil der Bauunternehmer inzwischen insolvent geworden ist.
2. Sind in einem Werbeprospekt ausdrücklich die Kosten für Kauf und Renovierung unterschieden und wird der Bauunternehmer lediglich als Kooperationspartner bezeichnet, der auf den Kauf abgestimmte Leistungen anbietet, so rechtfertig dies nicht die Annahme einer Geselschaft, die auf Schadensersatz haftbar wäre.

IMRRS 2013, 0266

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2012 - 2 U 2/12
Die gegenüber dem Nachbarn in einem gerichtlichen Vergleich übernommene Pflicht eines Grundstückseigentümers, die Kosten des Verlegens der im Boden des Nachbargrundstücks verlaufenden Versorgungsleitungen zu tragen, setzt nicht nur die Vorlage einer Baugenehmigung seitens des Nachbarn voraus, selbst wenn dies in dem Vergleich so formuliert ist. Vielmehr ist zusätzlich eine hinreichend konkrete Absicht des Nachbarn, die geplante Baumaßnahme auch umzusetzen, erforderlich. Ob eine solche ernsthafte Bauabsicht fehlte und daher in dem Verlangen des Verlegens der Leitungen gegenüber dem Grundstücksnachbarn eine Pflichtverletzung lag, ist nach dem Ergebnis der Verhandlung und der Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der Gesamtumstände festzustellen.*)

IMRRS 2013, 0262

BGH, Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 25/12
Ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück ist mit einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB behaftet, wenn es von Grundwasser durchströmt wird, das mit Giftstoffen (Cyanide) belastet ist.*)

IMRRS 2013, 0256

LG Münster, Urteil vom 03.08.2012 - 04 O 9/12
1. Beschaffenheitsangaben und Anpreisungen zu Grundstücken/Gebäuden können im notariellen Kaufvertrag im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB berichtigt werden.
2. Anpreisungen wie "110%-ig in Ordnung" sind keine Erklärungen zur Mängelfreiheit, wenn im Exposé Renovierungsbedürftigkeit angesprochen wird.
3. Die Versicherung in einem notariellen Vertrag, keine verdeckten Mängel zu kennen und keine bekannten Mängel zu verschweigen, bedeutet nicht die Gewährleistungsübernahme für das Fehlen von Mängeln.

IMRRS 2013, 0255

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 04.09.2012 - 716b C 53/12
Die WEG als Eigentümerin eines Grundstücks trifft die Pflicht, Geh- und Fahrradwege in der erforderlichen Breite vom Schnee und Eis zu reinigen. Diese Pflicht kann die WEG wirksam auf Dritte übertragen. Dabei trifft die WEG die Pflicht, eine geeignete Person auszuwählen und diese im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu überwachen.

IMRRS 2013, 0251

EuGH, Urteil vom 17.01.2013 - Rs. C-543/11
Art. 135 Abs. 1 Buchst. k der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass die in der erstgenannten Bestimmung vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer einen Vorgang wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden - die Lieferung eines unbebauten Grundstücks nach Abriss des darauf befindlichen Gebäudes - nicht erfasst, selbst wenn zum Zeitpunkt dieser Lieferung außer dem Abriss keine weiteren Arbeiten zur Erschließung des Grundstücks durchgeführt worden waren, falls eine Gesamtwürdigung der mit diesem Vorgang verbundenen und zum Zeitpunkt der Lieferung gegebenen Umstände einschließlich der Absicht der Parteien, sofern sie durch objektive Anhaltspunkte bestätigt wird, ergibt, dass zu diesem Zeitpunkt das in Rede stehende Grundstück tatsächlich zur Bebauung bestimmt war; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)

IMRRS 2013, 0243

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2012 - 4 U 84/12
Die Erteilung einer Vollmacht, mit der der Mitarbeiter eines Versteigerungshauses bevollmächtigt wird, für den Auftraggeber bei der Versteigerung eines bestimmten Grundstücks mitzubieten, bedarf nicht der notariellen Beurkundung, wenn diese unwiderruflich ist und bis zum Versteigerungstermin ein gewisser Zeitraum verbleibt, binnen dessen der Auftraggeber die Vollmacht widerrufen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Bevollmächtigte von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.*)

IMRRS 2013, 0193

BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 49/12
1. Die Anzeige der beabsichtigten Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts muss Angaben zu dem voraussichtlichen Umfang der geplanten Arbeiten, zu deren Beginn und Dauer sowie zu Art und Umfang der Benutzung des Nachbargrundstücks enthalten.*)
2. Die Anzeige ist Voraussetzung für die Ausübung des Rechts, nicht für das Bestehen des Duldungsanspruchs.*)

IMRRS 2013, 0191

OLG Nürnberg, Urteil vom 07.01.2013 - 4 U 585/12
1. Es stellt einen Mangel eines verkauften Grundstücks dar, wenn es an der baurechtlich gesicherten Befugnis für die vertraglich vorausgesetzte gewerbliche Nutzung fehlt. Die baurechtlich gesicherte Befugnis besteht nicht, wenn trotz kaufvertraglich zugesagten Bestandsschutzes durch die Gemeinde deren Baubehörde von einer Nutzungsänderung ausgeht und dafür eine Baugenehmigung verlangt.*)
2. Bei der Prüfung, ob arglistiges Verhalten vorliegt, muss sich eine Gemeinde Kenntnisse ihrer Bauordnungsbehörde auch dann zurechnen lassen, wenn Mitarbeiter der Liegenschaftsabteilung beim Verkauf hiervon keine Kenntnis haben.*)

IMRRS 2013, 0160

OLG Bamberg, Urteil vom 04.12.2012 - 5 U 29/12
1. Baut ein Bauherr unter Verletzung der Abstandslächen, so hat der Nachbar Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, es sei denn er hat auf diese wirksam verzichtet.
2. Erklärt sich ein Grundstückseigentümer in einem gerichtlichen Vergleich mit der Inanspruchnahme seines Grundstücks (hier: Baugerät abstellen, mit Baufahrzeugen befahren und vorübergehende Eingrabungen) zur Durchführung von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, bedeutet dies nicht, dass er auch mit dem Bau an sich einverstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn der bauende Grundstückseigentümer seinem Nachbarn im selben Vegleich zusichert, er werde nicht auf seine Grundstücke überbauen.
3. Es liegt auch kein Einveständnis mit den Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück vor, wenn der betroffene Nachbar Mitteilungen des Bauherrn über den Baufortschritt nur passiv hinnimmt.

IMRRS 2013, 0154

KG, Beschluss vom 19.11.2012 - 8 W 80/12
Wird neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten verlangt, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten (im Anschluss an OLG Hamburg NZM 2008,1228).*)

IMRRS 2013, 0147

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.11.2012 - 14 U 15/12
Zur Haftung eines Kommanditisten eines geschlossenen Immobilienfonds für Darlehensansprüche der finanzierenden Bank, die zugleich Gründungskommanditistin und Mitinitiatiorin des Fonds ist, insbesondere dazu, ob die Haftung eines Kommanditisten für Drittgläubiger-Ansprüche eines Mitkommanditisten subsidiär ist und vorrangig die Gesellschaft in Anspruch genommen werden muss und ob und unter welchen Voraussetzungen die Inanspruchnahme gegen die Treuepflicht verstößt.*)

IMRRS 2013, 0134

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2012 - 3 W 90/11
Zur Grundbuchberichtigung nach einem durch den Wechsel der Straßenbaulast eingetretenen Wechsel im Eigentum an dem Straßengrundstück.*)
