Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 2995
BFH, Urteil vom 27.09.2012 - II R 8/12
Besteht eine wirtschaftliche Einheit aus zahlreichen verschieden ausgestatteten, zu unterschiedlichen Zwecken nutzbaren und getrennt vermietbaren Räumlichkeiten und sind die marktgerechten Mieten für die einzelnen Raumeinheiten unterschiedlich hoch, ist für jede nicht vermietete Raumeinheit gesondert zu prüfen, ob der Steuerpflichtige den Leerstand zu vertreten hat.

IMRRS 2012, 2991

BFH, Urteil vom 27.09.2012 - II R 7/12
1. Ergibt sich aus weiteren Vereinbarungen, die mit einem Grundstückskaufvertrag in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand (Festhalten an der ständigen Rechtsprechung).*)
2. Gegen die ständige Rechtsprechung des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestehen keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des BFH.*)

IMRRS 2012, 2989

BGH, Beschluss vom 19.09.2012 - V ZB 86/12
1. An der privatrechtlichen Natur eines Grundstückskaufvertrags ändert sich nicht dadurch etwas, dass auf beiden Seiten Träger öffentlicher Verwaltung beteiligt sind und der Verkäufer mit der Gewährung eines Preisnachlasses einen öffentlichen Zweck verfolgt.*)
2. Für Streitigkeiten aus einem solchen Vertrag ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.*)

IMRRS 2012, 2976

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.2012 - 1 S 3072/11
1. Die in einer Wasserversorgungssatzung einer Gemeinde dem einzelnen Eigentümer auferlegte Pflicht, sein Grundstück, auf dem Wasser verbraucht wird, an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn es an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzt oder seinen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg hat, setzt die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit voraus, ein Grundstück an eine öffentliche Versorgungsleitung anzuschließen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 30.03.1990 - 1 S 619/87 - NVwZ-RR 1990, 502 und vom 18.03.2004 - 1 S 2121/03 -).*)
2. Bei leitungsgebundenen Einrichtungen der Wasserversorgung ist die tatsächliche Anschlussmöglichkeit regelmäßig gegeben, wenn das Grundstück unmittelbar an eine kanalisierte Straße angrenzt, in der die Leitungen, an die angeschlossen werden soll, bis in Höhe des anzuschließenden Grundstücks verlegt sind (vgl. Senatsurteil vom 18.03.2004, a.a.O.).*)
3. Ein Grundstück, das weder an eine öffentliche Straße grenzt noch seinen unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg hat, (Hinterliegergrundstück) ist rechtlich nur dann an die öffentliche Wasserversorgungsleitung anschließbar, wenn die Möglichkeit, Wasser durch ein anderes Grundstück zu leiten, dauerhaft gesichert ist. Erforderlich ist dabei eine dingliche Sicherung des Durchleitungsrechts (vgl. Senatsurteil vom 30.03.1990, a.a.O.).*)

IMRRS 2012, 2930

VGH Hessen, Beschluss vom 28.06.2011 - 5 A 1037/11
Die Gebührenpflicht für die Abfallentsorgung im Holsystem setzt neben der Aufstellung des Abfallgefäßes auf dem anschlusspflichtigen Grundstück einen Zuteilungsakt voraus, der eine Entscheidung über den Bedarf an Gefäßvolumen trifft.*)

IMRRS 2012, 2929

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2012 - 8 W 164/11
Zur Rechtmäßigkeit eines Zuweisungsvorbehalts.

IMRRS 2012, 2922

BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 312/11
Der Beginn der Verjährung des bodenschutzrechlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4, 2. Alt. BBodSchG setzt die Beendigung der gesamten im Einzelfall erforderlichen beziehungsweise angeordneten Maßnahmen voraus.*)

IMRRS 2012, 2902

OLG Celle, Urteil vom 30.08.2012 - 13 U 135/11
1. Der Verbraucher trägt sowohl die Beweislast dafür, dass die fragliche AGB - Klausel für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert worden ist, als auch dass es sich um eine von seinem Vertragspartner vorformulierte Klausel handelt, sowie auch, dass er auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte.
2. Bei der Beurteilung, ob es sich um ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Rahmen eines Immobilienkaufvertrages handelt, steht bei der Ermittlung des tatsächlichen Wertes von Wohnungseigentum die Vergleichswertmethode im Vordergrund, wenn sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt.
3. Für die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts ist neben dem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auch die verwerfliche Gesinnung des Handelnden(hier der Verkäufer) erforderlich.
IMRRS 2012, 2874

BGH, Urteil vom 17.07.2012 - XI ZR 198/11
1. Dass der Vermittler im Gespräch die Maklerprovision in Höhe von 3 % erwähnt, lässt keinen Rückschluss auf eine nicht in die Baukosten als Teil des Gesamtaufwands eingepreiste Innenprovision und eine diesbezügliche arglistige Täuschung zu.
2. Einem Berechnungsbeispiel, das ausdrücklich für das "1. Vermietungsjahr" erstellt wurde, darf die Garantiemiete zu Grunde gelegt werden. Von einer Täuschung kann dann keine Rede sein, wenn im Prospekt ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die erzielbare Miete nach Ablauf des Garantiemietzeitraums höher, aber auch niedriger liegen kann.
3. Bei der negativen Feststellungsklage muss der Feststellungskläger lediglich beweisen, dass sich der Beklagte eines Anspruchs auf Grund eines bestimmten Lebenssachverhalts berühmt. Demgegenüber obliegt dem Anspruchsteller in der Rolle des Feststellungsbeklagten der Beweis derjenigen Tatsachen, aus denen er seinen Anspruch herleitet, denn auch bei der leugnenden Feststellungsklage ist - wenn auch mit umgekehrten Parteirollen - Streitgegenstand der materielle Anspruch, um dessen Nichtbestehen gestritten wird. Die Beklagte als Anspruchstellerin der vom Kläger negierten Ansprüche trägt folglich auch im Rahmen der negativen Feststellungsklage die Beweislast dafür, dass der Darlehensvertrag zu Stande gekommen ist und dass der Kläger die Darlehensvaluta empfangen hat.
4. Der Darlehensnehmer haftet im Falle der Unwirksamkeit des Darlehensvertrags aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Rückzahlung der Darlehensvaluta, wenn er diese erhalten hat. Ein Darlehen gilt als empfangen, wenn der Darlehensgeber es an den Darlehensnehmer oder auf dessen Weisung an einen Dritten ausgezahlt hat. Für die Zurechenbarkeit der Zahlungsanweisung des Treuhänders kommt es auf die Vorlage der Vollmachtsurkunde im Zeitpunkt der Ausführung der Zahlungsanweisungen an, nicht auf den Zeitpunkt der Erteilung der Zahlungsanweisung oder der Einrichtung des Kreditkontos.

IMRRS 2012, 2831

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 279/11
Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden.*)

IMRRS 2012, 2818

OLG Köln, Beschluss vom 10.05.2012 - 19 U 32/12
1. Wer gutgläubig falsche Angaben macht, handelt grundsätzlich nicht arglistig, selbst wenn der gute Glaube auf Fahrlässigkeit oder gar auf Leichtfertigkeit beruht.
2. Nur wer falsche Angaben ohne tatsächliche Grundlage "ins Blaue hinein" macht, mit deren Unrichtigkeit er rechnet, handelt bedingt vorsätzlich und mithin arglistig.

IMRRS 2012, 2809

LG Dresden, Urteil vom 12.06.2012 - 1 O 2775/11
1. Nach Kündigung eines Pachtvertrags über das Nachbargrundstück verbleibt das gesamte Gebäude einschließlich des Überbaus im Eigentum desjenigen, der Eigentümer des sog. Stammgrundstücks ist. Dies gilt umso mehr bei einer Unteilbarkeit des Gebäudes.
2. Der Eigentümer des überbauten Grundstücks kann im Fall des Abrisses durch den Nachbarn hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sondern hat allenfalls ein Recht auf Beseitigung im Fall der Rechtswidrigkeit des Überbaus.

IMRRS 2012, 2767

OLG Naumburg, Urteil vom 28.06.2012 - 1 U 8/12
1. Im Verfahren des Vermieters auf Schadensersatz wegen bei einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung einer vermieteten Wohnung durch ein Spezialeinsatzkommando entstandener Schäden entfaltete der Durchsuchungsbeschluss Tatbestandswirkung für die Polizeikräfte und er entfaltet sie für das Gericht, welches ihn zu Grunde zu legen hat.*)
2. Mit der Vermietung wird die Wohnung in ihrer Beziehung zum Gemeinwesen auch und vor allem durch das Nutzungsverhalten des Mieters geprägt. Die damit regelmäßig verbundene Gefahr von Missbräuchen oder auf den Mieter zurückgehender Beschädigungen ist Bestandteil des Mietzinses. Realisiert sie sich in Form von Durchsuchungen der Polizei, ist das kein Sonderopfer.*)

IMRRS 2012, 2766

LG Freiburg, Urteil vom 29.03.2012 - 5 O 348/11
Der Beseitigungsanspruch eines Nachbarn gegen ein Fenster unmittelbar in der Grenzbebauung verjährt nach Inkrafttreten des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes vom 01.01.1960 auch für den unverjährbaren Anspruch aus Art. 14 des badischen Ausführungsgesetzes spätestens nach 30 Jahren (§ 3 NRG-BW i.V.m. § 195 BGB).

IMRRS 2012, 2736

VG Gießen, Urteil vom 25.04.2012 - 8 K 446/11
1. Eine Gebührenpflicht kann nicht ohne entsprechende Zuteilung von Abfallgefäßen entstehen (im Anschluss an VGH Hessen, Beschluss vom 28.06.2011 - 5 A 1037/11, LKRZ 2011, 434).*)
2. Das bloße Anbringen eines Chips an Abfallcontainern ist nicht als Zuteilungsentscheidung zu sehen.*)

IMRRS 2012, 2720

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2012 - 5 U 1224/11
1. Enthält der notarielle Kaufvertrag über ein Hausgrundstück neben einem allgemeinen Gewährleistungsausschluss die Erklärung, das Haus sei nach den Regeln der Technik, den DIN - Vorschriften und den handwerklichen Erfordernissen gebaut, liegt darin keine Garantie für die Freiheit von Hausbockkäferbefall. Dass der Verkäufer dem Erwerber sämtliche den Grundbesitz betreffenden Unterlagen übergeben hat, spricht gegen eine Garantiehaftung.
2. Sind die Fressgeräusche der Larve des Hausbockkäfers einige Zeit nach Gefahrübergang wahrnehmbar, ist das kein ausreichendes Indiz für ein arglistiges Verhalten des Verkäufers, da die Entwicklung der Larven Jahre dauert und die Wahrnehmbarkeitsschwelle erst nach dem Verkauf überschritten worden sein kann.
3. Zur Frage, ob ein Bauträger und der von ihm eingeschaltete Handwerker dem Zweiterwerber wegen des Schädlingsbefalls schadensersatzpflichtig sind.

IMRRS 2012, 2709

KG, Urteil vom 28.08.2012 - 1 W 30/12
Wird der Antrag auf Umschreibung eines Wohnungseigentums wegen fehlenden Nachweises der Verwaltereigenschaft nach erfolglosen Zwischenverfügungen zurückgewiesen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Grundbuchamt bei nach wie vor fehlendem Nachweis einen erneuten Antrag sofort zurückweist.*)

IMRRS 2012, 2705

OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2012 - 19 U 215/11
Gebäudereinigungsverträge unterliegen dem Werkvertragsrecht, sofern der Gebäudereiniger mit von ihm auszusuchendem Personal die Sauberkeit von Räumen schuldet, ohne dabei den Weisungen des Auftraggebers zu unterliegen. Zu den vertragsgemäßen Hauptleistungspflichten eines solchen Gebäudereinigungsvertrags gehört die Herstellung des Reinigungserfolgs, nicht eine bestimmte Anzahl von Reinigungsstunden.

IMRRS 2012, 3414

OLG München, Beschluss vom 18.06.2012 - 34 Wx 90/12
Auch wenn eine Zwangssicherungshypothek aufgrund eines Titels eingetragen werden soll, den ein Anwalt in der Eigenschaft als Insolvenzverwalter und mit dem entsprechenden Zusatz im Rubrum des Titels erwirkt hat, hat die Eintragung ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter" zu erfolgen.*)

IMRRS 2012, 2643

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.10.2012 - 12 U 99/12
Die Ausschlussklausel für Neubauvorhaben in Rechtschutzversicherungen (ARB 2002 § 3 Abs. 1 b) bb)) findet auch auf deliktische Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Betrugs Anwendung.

IMRRS 2012, 2616

OLG Naumburg, Urteil vom 11.05.2012 - 10 U 44/11
1. Der Sturz eines Fußgängers auf einem schneebedeckten Gehweg führt für sich genommen noch nicht zum Beweis des ersten Anscheins für die Verletzung der Streupflicht durch den Verkehrssicherungspflichtigen, denn nach der Lebenserfahrung sind Unfälle infolge Winterglätte auch auf gestreuten bzw. von Schnee geräumten Wegen nicht auszuschließen.*)
2. Bei der Räum- und Streupflicht sind insbesondere die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen. Daher ist auf einem nur wenige Male am Tag benutzten Zugangsweg zu einer Wohnung auf einem Privatgrundstück nur eine Durchgangsbreite erforderlich, die für die Begehung durch eine Person ausreicht.*)
3. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (hier war die private Zuwegung augenscheinlich nicht bzw. unzureichend gestreut bzw. abgesichert).*)

IMRRS 2012, 2613

OLG Köln, Beschluss vom 24.07.2012 - 2 W 69/12
Die Verurteilung, den Wert von Grundstücken durch das Gutachten eines Sachverständigen ermitteln zu lassen, ist nicht hinreichend bestimmt und kann nicht Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein, wenn sich nicht aus dem Urteil selbst ergibt, welche konkreten Grundstücke begutachtet werden sollen, sondern insoweit auf einen im Urteil nur abstrakt bezeichneten Umstand wie die Zugehörigkeit zum Nachlass einer bestimmten Person, oder einen künftigen Sachverhalt wie den Inhalt einer erst künftig zu erteilenden Auskunft abgestellt wird.*)

IMRRS 2012, 2612

OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.07.2012 - 4 U 35/12
In Osnabrück gibt es keine allgemeine Verkehrspflicht, Dächer bei starkem Tauwetter von Eis und Schnee zu reinigen; es gibt auch keine allgemeine Verkehrspflicht, Schneefanggitter bei einer bestimmten Dachneigung anzubringen.

IMRRS 2012, 2608

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.04.2012 - 15 A 593/12
1. Die Schaffung von Abwasseranlagen für Niederschlagswasser ist mit Gebrauchsvorteilen verbunden, die in der Beseitigung des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswasser bestehen. Dies führt zu eine Verbesserung der Erschließungssituation und steigert durch eine bessere Nutzbarkeit den Gebrauchsvorteil des betroffenen Grundstücks.
2. Wird der Anschluss an die Regenwasserkanalisation mit Wissen und Wollen des Grundstückseigentümers vorgenommen, wird der die Beitragserhebung rechtfertigende wirtschaftliche Vorteil unwiderleglich vermutet.

IMRRS 2012, 2606

OLG Jena, Beschluss vom 03.09.2012 - 9 W 417/12
Es entspricht soweit ersichtlich einhelliger Auffassung, dass Gesamthandseigentümer den Verzicht nach § 928 Abs. 1 BGB nur gemeinschaftlich erklären können, weil hinsichtlich des einzelnen Anteils kein sachenrechtlich fassbarer Teil vorhanden ist.*)

IMRRS 2012, 2584

LG Berlin, Urteil vom 14.09.2012 - 2 O 540/11
Zum Pflichtenumfang eines Rechtsanwalts bei Beauftragung einer Legal-Due-Diligence-Prüfung.*)

IMRRS 2012, 2507

KG, Beschluss vom 28.08.2012 - 1 W 80/12
Der Senat schließt sich der im Vordringen befindlichen Auffassung an, dass über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Grundbuchamts nicht der Richter, sondern der Rechtspfleger zu entscheiden hat (vgl. OLG München, FGPrax 2011, 68).*)

IMRRS 2012, 2476

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.06.2012 - 2 L 56/11
1. Die für eine Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte erforderliche Voraussetzung der Schaffung eines Vertrauenstatbestandes und einer Vertrauensbetätigung können auch in der Zeit nach Fertigstellung eines umstrittenen Bauvorhabens erfüllt werden, insbesondere wenn der umstrittene Baubestand über lange Jahre vom Nachbarn "widerspruchslos" hingenommen worden ist und der Bauherr in dieser Zeit Erhaltungsaufwendungen getätigt hat.*)
2. Dabei spielt ein Eigentumswechsel keine Rolle, da die jeweiligen Abwehrrechte dinglich, d. h. auf die beteiligten Grundstücke bezogen sind, so dass der neue Eigentümer in die Rechtsstellung des früheren einrückt.*)

IMRRS 2012, 2464

OLG München, Beschluss vom 11.06.2012 - 34 Wx 115/12
1. Wird nur ein befristetes Recht (hier: Rückauflassungsvormerkung) zur Eintragung bewilligt, ist die Befristung (Tod des Berechtigten) selbst in den Eintragungsvermerk aufzunehmen; eine Bezugnahme ist unzulässig. Wenn wegen fehlender Aufnahme der Befristung in den Eintragungsvermerk ein unbefristetes Recht in das Grundbuch eingetragen ist, entsteht materiell-rechtlich lediglich ein befristetes Recht.*)
2. In einem derartigen Fall kann das Grundbuchamt die Vormerkung allein aufgrund Todesnachweises löschen. Auf die Fragen zur Wiederaufladbarkeit einer Vormerkung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.*)

IMRRS 2012, 2456

OLG München, Beschluss vom 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
1. Mit Zwischenverfügung kann nicht aufgegeben werden, wegen mehrerer Ansprüche eine weitere Vormerkung zu bewilligen.*)
2. Die Verpflichtung des Bestellers einer Eigentümerdienstbarkeit zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenüber einem Berechtigten, mit unmittelbarer Drittwirkung für den Fall, dass dieser einen Dritten benenne, der den Betrieb einer Photovoltaikanlage übernehmen solle, dem jeweiligen Übernehmer das gleiche Recht einzuräumen und die gleiche Dienstbarkeit zu bestellen, kann dann nicht durch eine (einzige) Vormerkung gesichert werden, wenn Dritter auch der Versprechensempfänger selbst sein soll.*)

IMRRS 2012, 2443

BFH, Urteil vom 01.08.2012 - IX R 8/12
Aufwendungen (z.B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar und können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn das Grundstück zwar innerhalb der maßgebenden Veräußerungsfrist hätte veräußert werden sollen, es aber --aus welchen Gründen auch immer-- nicht zu der Veräußerung kommt.

IMRRS 2012, 2441

BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 217/11
Kann sich ein Vertragspartner nach Treu und Glauben nicht auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des Vertreters der Gegenseite berufen, ist es ihm auch verwehrt, seine Erklärungen nach § 178 BGB zu widerrufen oder die Gegenseite gemäß § 177 Abs. 2 BGB zu einer Genehmigung des Vertrages aufzufordern.*)

IMRRS 2012, 2433

BFH, Urteil vom 20.06.2012 - IX R 67/10
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.*)

IMRRS 2012, 2424

BGH, Urteil vom 27.06.2012 - IV ZR 212/10
Die in Nr. 6.2 i.V.m. Nr. 6.2.5 WGB F 01/03 enthaltene Schwammschadenklausel, wonach "Schäden durch Schwamm" vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, beinhaltet keine Beschränkung dahingehend, dass hierdurch nur der Echte Hausschwamm augenommen sein soll; vielmehr werden hierdurch sämtliche holzzerstörenden Pilze erfasst, mithin auch der Braune Kellerschwamm.

IMRRS 2012, 2419

BGH, Urteil vom 06.07.2012 - V ZR 268/11
Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten richtet sich auch dann gegen den gestörten Grundstücksbesitzer, wenn dieser seinen Schadensersatzanspruch gegen den Störer an das Abschleppunternehmen abgetreten hat.*)

IMRRS 2012, 2417

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2012 - 20 W 242/11
Nach erfolgter Eintragung eines Erben als Eigentümer gilt die Vermutungswirkung des § 891 BGB auch für das Grundbuchamt. Sie wird erst außer Kraft gesetzt, wenn Tatsachen belegt sind, die die Unrichtigkeit des Grundbuches zweifelsfrei ergeben. Hierzu reicht es nicht aus, dass nach der Eintragung ein gerichtlich bestellter Betreuer gegenüber dem Nachlassgericht für den eingetragenen Eigentümer die Erbausschlagung und die Anfechtung des Verstreichens der Ausschlagungsfrist erklärt hat und diese Erklärungen betreuungsgerichtlich genehmigt wurden.*)

IMRRS 2012, 2395

KG, Beschluss vom 13.06.2012 - 5 W 102/12
Die Berechnung der Gebühr für die Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch nach dem Nennbetrag der Schuld gemäß § 23 Abs. 2 KostO ist mit der Verfassung auch dann vereinbar, wenn der Wert des Grundstückes deutlich unterhalb des Nennbetrags der Schuld liegt.*)

IMRRS 2012, 2394

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2012 - 3 Wx 329/11
1. Das Grundbuchamt muss bei entsprechendem Anlass (Ersuchen des britischen Insolvenzverwalters um Eintragung des Insolvenzvermerks und zu besorgender Übergang der Verfügungsbefugnis auf den "trustee") von Amts wegen prüfen, ob der die Eintragung Bewilligende zur Verfügung über das betroffene Grundbuchrecht befugt ist.*)
2. Die die Bewilligung ersetzende Wirkung eines rechtskräftigen Urteils wird wegen der auch vom Grundbuchamt zu beachtenden Rechtsvermutung des § 891 BGB durch bloße Zweifel des Grundbuchamts am Bestand bzw. Fortbestand der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers mit Blick auf ein in England über sein Vermögen eröffnetes Insolvenzverfahren nicht überwunden; sie ist nur widerlegt, wenn dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des Grundbuchs zweifelsfrei belegende Tatsachen bekannt oder nachgewiesen sind.*)
3. Über das Eintragungsersuchen des englischen Treuhänders ("trustee") hat nicht das Grundbuchamt, sondern das Insolvenzgericht zu entscheiden, dem allein die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des beantragten Insolvenzvermerks, namentlich der Einordnung und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie der Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners, obliegt.*)

IMRRS 2012, 2390

VG Freiburg, Urteil vom 11.07.2012 - 4 K 1621/10
1. Ob eine Straße im Rechtssinne "vorhanden" ist, beurteilt sich nicht nur nach der tatsächlichen Existenz einer Straße, vielmehr richtet sich das anerkanntermaßen nach dem bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geltenden Landesrecht.
2. Allein die Tatsache eines Straßenbaus lässt nicht notwendigerweise auf die Existenz eines Ortsstraßen- bzw. Bebauungsplans schließen.
3. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist nicht rechtmäßig, wenn die streitgeständliche Straße als "Ortsstraße zum Anbau bestimmt» und bis 1961 vollständig plangemäß hergestellt wurde.

IMRRS 2012, 2389

AG Spandau, Urteil vom 01.11.2011 - 70 C 73/11
1. Ein "Winterdienstvertrag" ist ein Werkvertrag, so dass bei mangelhafter Leistung die Vergütung zu mindern ist.
2. Wird gegen die den Eigentümer (hier: Mitglied der WEG) wegen unterlassener Reinigung ein behördliches Verwarngeld festgesetzt, begründet das einen Schadensersatzanspruch gegen die Schneeräumfirma, der gegen den verbleibenden Werklohnanspruch aufgerechnet werden kann.

IMRRS 2012, 2386

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.05.2012 - 5 U 13/12
1. Ausgleichsberechtigter Eigentümer i. S. von § 9 III 1 GBBerG ist nur derjenige, der bei Inkrafttreten des Grundbuchbereinigungsgesetzes am 25.12.1993 Grundstückseigentümer war (Anschluss an OLG Dresden, NotBZ 2005, 81).*)
2. Der Inhaber einer Eigentumsverschaffungsvormerkung steht dem Eigentümer nicht gleich.*)
3. War der ausgleichsberechtigte Eigentümer zur Verschaffung lastenfreien Eigentums verpflichtet, kann der Erwerber von diesem die Abtretung des Ausgleichsanspruchs verlangen.*)

IMRRS 2012, 2381

OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.06.2012 - 4 W 1065/12
Beruft sich in einem Rechtsstreit auf Räumung einer Immobilie der Beklagte auf ein vom Kläger bestrittenes vertragliches Nutzungsrecht hinsichtlich 1/3 der Gesamtfläche der Immobilie und verteidigt sich im Übrigen damit, die Restfläche nicht in Besitz zu haben, bemisst sich der Gebührenstreitwert des Rechtsstreits nach dem einjährigen Nutzungsentgelt für 1/3 der Immobilie zuzüglich 2/3 des Verkehrswertes der Immobilie.*)

IMRRS 2012, 2378

BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 206/11
Besteht keine vertragliche Bindung zwischen dem Eigentümer und dem Wohnungsberechtigten, der einer außerhäuslichen Pflege bedarf, so wird der Eigentümer, der die Wohnung eigenmächtig vermietet, durch die Einnahme der Mietzinsen nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert.*)

IMRRS 2012, 2371

BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZR 99/12
Geht mit der Teilung eines Grundstücks die Entstehung von Reihenhäusern als wirtschaftlich selbständiger Einheiten einher, ohne dass ein Teil des einen Gebäudes in das Nachbargrundstück hineinragt, sind die zum Eigengrenzüberbau entwickelten Grundsätze nicht anwendbar.

IMRRS 2012, 2362

BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 241/11
a) Hat derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, das Wohnungseigentum nach materiellem Recht nicht wirksam erworben, so ist er zu der Erhebung einer Anfechtungsklage nicht befugt; der wahre Berechtigte ist Träger der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Rechte und Pflichten.*)
b) Kann die Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach der Teilungserklärung nur aus wichtigem Grund verweigert werden, wird ein die Zustimmung versagender Beschluss der Wohnungseigentümer im Regelfall auch dann bestandskräftig, wenn ein wichtiger Grund zu Unrecht angenommen worden ist.*)
IMRRS 2012, 2354

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - 5 U 145/09
1. Zum Umfang der Beurkundungspflicht gehören auch Vereinbarungen, die Inhalt und Umfang der Leistung beschreiben oder konkretisieren.
2. Wird ein verkauftes Gebäude als Wohnhaus genutzt, gehört zum notwendigen Bestandteil einer solchen Nutzung ohne weiteres die Möglichkeit der ausreichenden Beheizung. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist die Kaufsache auch dann mangelhaft, wenn die Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Dimensionierung der Heizungsanlage getroffen haben.
3. Arglistiges Verschweigen liegt vor, wenn hinsichtlich der verschwiegenen Umstände eine Aufklärungspflicht besteht. Das geht aber nicht soweit, dass der Verkäufer von sich aus über alle Umstände aufzuklären hat, die für die Willensbildung des Käufers von Bedeutung sein können. Vielmehr hat derjenige, der einen Vertrag schließt, sich selbst darüber zu vergewissern, ob der Vertrag für ihn von Vorteil ist oder nicht.
4. Beim Kauf eines Hausgrundstücks ist eine Pflicht zur Offenbarung regelmäßig nur wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände zu bejahen, die nach der Erfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen. Eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer dagegen nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann.

IMRRS 2012, 2352

BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 176/11
Verpflichtet sich der Verkäufer einer Immobilie formunwirksam zu deren Rückkauf, so wird diese Verpflichtung nicht dadurch wirksam, dass ein Dritter auf Veranlassung oder Vermittlung des Verkäufers die Immobilie formgerecht kauft (Bestätigung von Senat, BGHZ 160, 368).*)

IMRRS 2012, 2288

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 9 U 1758/11
Die Finanzierung des Erwerbes einer Immobilie zu 100% durch eine Bank darf der Kreditnehmer als Beleg dafür werten, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen teilt. Die Bank ist daher verpflichtet, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen. Unterlässt sie eine solche Prüfung, ist sie dem Kreditnehmer für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadenersatz verpflichtet.*)

IMRRS 2012, 2252

LG Mainz, Urteil vom 08.03.2012 - 101 O 312/08
1. Wegen im Kaufvertrag vereinbarter Beseitigungsarbeiten hat der Verkäufer ein Nachbesserungsrecht, dass erst nach Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung erlischt.
2. Für das Vorliegen von arglistig verschwiegenen Mängeln ist der Käufer darlegungs- und beweispflichtig.

IMRRS 2012, 2249

LG Flensburg, Urteil vom 12.07.2012 - 7 O 45/11
Die zum Zwecke einer Baugenehmigung erforderliche Baulast, die die Erreichbarkeit des Baugrundstücks sicherstellen soll, hat der Eigentümer, dessen Grundstück bereits mit einem Wegerecht zu Gunsten des Eigentümers des Baugrundstücks belastet ist, im Umfang der Nutzung gemäß den Bestimmungen des Wegerechts zu bestellen, wenn andere Zufahrtsmöglichkeiten unrealistisch sind.
