Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5219 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 1745
BFH, Urteil vom 29.03.2012 - VI R 21/11
1. Aufwendungen zur Beseitigung unzumutbarer Beeinträchtigungen, die von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehen, können aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig i.S. des § 33 Abs. 2 EStG entstehen.*)
2. Die Unzumutbarkeit ist anhand objektiver Kriterien zu bestimmen. Handelt es sich um Geruchsbelästigungen, ist das Überschreiten von objektiv feststellbaren Geruchsschwellen erforderlich.*)
3. Ein die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ausschließender Baumangel liegt auch dann nicht vor, wenn der Einsatz mittlerweile verbotener schadstoffhaltiger Materialien noch zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes erlaubt war und das Gebäude später veräußert wird.*)
4. Der Umstand, dass ein vor Durchführung der Beseitigungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen erstelltes amtliches technisches Gutachten nicht vorliegt, steht dem Abzug der durch unabwendbare Ereignisse veranlassten Aufwendungen nicht entgegen. Gleichwohl hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass er sich den Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen konnte.*)
5. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens i.S. von § 33 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. e EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011) liegen bei dem Umbau eines Hauses oder Umgestaltungen des Wohnumfeldes nicht vor.*)

IMRRS 2012, 1739

LG Stralsund, Urteil vom 07.04.2011 - 6 O 203/10
1. Für die Klage auf Abgabe einer Baulastübernahmeerklärung (§ 83 Abs. 1 LBauO-MV) ist - obwohl diese Erklärung ebenso wie die Baulast selbst öffentlichrechtlicher Natur ist - der ordentliche Rechtsweg eröffnet, soweit sich der Anspruch auf Abgabe der Erklärung aus bürgerlichem Recht ergibt (hier: im Wege ergänzender Vertragsauslegung aus einem Erbauseinandersetzungsvertrag).*)
2. § 26 ZPO ist auf Klagen, die sich auf vertragliche Ansprüche auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück oder auf die Bestellung usw. von Liegenschaftsrechten stützen, unanwendbar; § 26 ZPO gilt nur, wenn sich der Anspruch gegen den Eigentümer als solchen richtet, in der Regel also nur bei gesetzlichen Ansprüchen, die an das Eigentum als solches anknüpfen (im Anschluss u.a. an Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 26 Rdnr. 2).*)
3. Zur Bewilligungsbefugnis/Gesamtschuldnerschaft von Miteigentümern/Erbbauberechtigten bei Übernahme einer Baulast.*)
4. Für die Anwendung der "Andeutungstheorie" ist kein Raum mehr, sobald eine etwaige Formnichtigkeit geheilt ist, z.B. nach § 311b Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1974 - V ZR 132/73, Z 63, 359 = WM 1975, 158, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 25).*)
5. Ein "Wegerecht" beinhaltet regelmäßig auch ohne ausdrückliche Erwähnung sowohl ein "Geh-" als auch ein "Fahrrecht" (insoweit entgegen OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2008 - 5 U 36/07, NotBZ 2009, 101).*
6. Zur Abgrenzung der Auslegung des Umfangs einer Dienstbarkeit bei einer bereits dinglich bestellten und im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit einerseits und bei der noch zu bestellenden Dienstbarkeit (d.h. bei der Auslegung des Vertrages, aus dem sich die Pflicht zur Bestellung der Dienstbarkeit ergibt) andererseits.*)
7. Der Anspruch auf Übernahme einer Baulast verjährt gemäß § 196 BGB in 10 Jahren.*)

IMRRS 2012, 1633

BFH, Urteil vom 29.03.2012 - VI R 70/10
Aufwendungen zur Sanierung eines mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäudes können im Einzelfall ein unabwendbares Ereignis sein, wenn der Befall unentdeckt bleibt, die konkrete Gefahr der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes droht und daraus eine aufwendige Sanierung folgt.*)

IMRRS 2012, 1627

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2011 - 5 U 77/10
Der Inhaber eines Wohnrechts auf Grund beschränkt persönlicher Dienstbarkeit hat, sofern er erforderlich gewordene Ausbesserungen oder Erneuerungen nicht selbst vornimmt, dem Eigentümer die Vornahme und die Verwendung der in § 1043 BGB bezeichneten Grundstücksbestandteile zu gestatten. Der Duldungsanspruch ist einklagbar und nach §§ 890, 892 ZPO vollstreckbar; eigenmächtige Vornahme ist hingegen verbotene Eigenmacht.

IMRRS 2012, 1625

BGH, Urteil vom 10.05.2012 - III ZR 234/11
a) Zur Frage, ob der Darlehensvermittler gemäß § 655b Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. auch die Vergütung angeben muss, die der Darlehensgeber einem weiteren ("zwischengeschalteten") Vermittler versprochen hat.*)
b) Zur Wirksamkeit einer (erfolgsunabhängigen) Nebenentgeltabrede ("interne Wertermittlungsgebühr").*)

IMRRS 2012, 1622

OLG München, Urteil vom 23.05.2012 - 3 U 4494/11
Das Fehlen der im Prospekt einer Immobilie beschriebenen Eigenschaft "denkmalgeschützt" stellt einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

IMRRS 2012, 1615

BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZB 155/11
1. Die Bemessung der Vergütung des Zwangsverwalters nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwVO setzt voraus, dass geschuldete Mieten tatsächlich an den Zwangsverwalter geleistet werden. Die Einleitung eines Mahnverfahrens reicht ebenso wenig aus wie eine Zahlung des Mieters an den Schuldner oder an einzelne Gläubiger.*)
2. Für die Einleitung eines Mahnverfahrens kann der Zwangsverwalter nicht die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts abrechnen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit handelt, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Zwangsverwalter einem Rechtsanwalt übertragen hätte.*)

IMRRS 2012, 1574

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.05.2012 - 4 U 92/10
Eine Überteuerung von 78,9% führt nicht zu einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung.

IMRRS 2012, 1544

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2012 - 20 W 162/11
Beantragt der Gläubiger die Löschung einer zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragenen Grundschuld an einem Grundstück, nachdem der bisherige Eigentümer das Eigentum durch Dereliktion aufgegeben, eine Aneignung durch den Fiskus oder einen Dritten aber noch nicht erfolgt ist, so ist die Eigentümerzustimmung im Klageweg nach Pflegerbestellung gemäß § 58 ZPO beizubringen.*)

IMRRS 2012, 1483

BFH, Urteil vom 18.04.2012 - II R 36/10
1. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuergesetze und deren Rückwirkung.*)
2. In einem auf Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob die Anknüpfung der Grundsteuer an die Einheitswerte für die Jahre ab 2008 noch verfassungsgemäß ist.*)

IMRRS 2012, 1424

OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 4 W 82/12
Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)

IMRRS 2012, 1421

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08
Eine Abwassersatzung, die die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, wenn sie Wassermengen, für die mit einem den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler der Nachweis geführt wird, dass sie nicht in die Kanalisation gelangen, nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 20 m³ übersteigen.*)

IMRRS 2012, 1419

OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)

IMRRS 2012, 1326

BFH, Beschluss vom 13.03.2012 - I B 111/11
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche Fremdfinanzierungen von Kapitalgesellschaften bei Banken erfasst und damit die entsprechenden Zinsaufwendungen der Betriebsausgabenabzugsbeschränkung der sog. Zinsschranke unterworfen werden.*)

IMRRS 2012, 1324

BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 86/11
Der Käufer muss im Rahmen von § 444 BGB die fehlende Aufklärung behaupten und beweisen. Den Verkäufer trifft lediglich die sekundäre Darlegungslast, weil es sich um eine negative Tatsache handelt. Deshalb muss der Käufer nur die von dem Verkäufer in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise spezifizierte Aufklärung ausräumen.

IMRRS 2012, 1318

LG Wuppertal, Urteil vom 11.01.2012 - 8 S 56/11
Der Hauseigentümer haftet für vom Dach herunterfallende Eiszapfen. Seine Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, dass er entweder gefährliche Schneeüberhänge sowie Eiszapfen an Sachen, insbesondere Gebäuden, unverzüglich entfernt, wenn die Möglichkeit einer gefahrlosen Beseitigung besteht, oder, wenn die Möglichkeit gefahrloser Beseitigung nicht besteht - den Gefahrenbereich absperrt.

IMRRS 2012, 1317

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2012 - 16 U 226/10
Der Drittkäufer hat im Falle der Ausübung seines Vorkaufsrechts die angefallenen Notarkosten zu tragen.

IMRRS 2012, 1301

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2012 - 6 W 149/11
1. Schreibt ein im Auftrag einer Stadt tätiger Sanierungsträger den Verkauf eines städtischen Grundstücks im Wege öffentlicher Ausschreibung aus und übt er damit städtebauliche Regelzuständigkeiten aus, handelt es sich dabei nicht um ein Unterschwellenwertvergabeverfahren in der Beschaffungswirtschaft.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch und ein zur Schadensvermeidung geltend gemachter Unterlassungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen kommt bei einem zum Verkauf eines Grundstücks eingeleiteten Bieterverfahrens durch die öffentliche Hand nicht in Betracht, weil wegen Formmangels der Kaufangebote eine Enttäuschung berechtigterweise in Anspruch genommenen Vertrauens ausscheidet.*)
3. Ein Unterlassungsanspruch kann nicht auf die aus Art. 3 GG resultierenden Verfahrensgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit, Gleichbehandlung und Transparenz gestützt werden. Diese Grundsätze sind innerhalb des jeweiligen Rechtsverhältnisses zu beachten, stellen aber nicht selbst die erforderliche zivilrechtliche Anspruchsgrundlage dar.*)
4. Stellt die öffentliche Hand in einer Ausschreibung zur Veräußerung ihres Vermögens Regeln für die Ermittlung des am besten geeigneten Angebots auf, kann eine willkürliche Abweichung von diesen Regeln oder ein Handeln in unredlicher Absicht einen Schadensersatzanspruch und in dessen Vorfeld einen Unterlassungsanspruch begründen.*)
5. Führt die öffentliche Hand unter mehreren als gleichwertig anzusehenden Angeboten ein Losverfahren durch, kann dies nicht als willkürlich angesehen werden.*)

IMRRS 2012, 1280

OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011 - 5 U 1146/10
1. Der Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auf die Beseitigungskosten solcher Nachteile beschränkt, denen der Beeinträchtigte nicht mit einer Abwehrklage nach § 1004 BGB begegnen konnte.
2. Zur Berechnung des Anspruchsumfangs im Einzelnen.

IMRRS 2012, 1256

BGH, Urteil vom 08.03.2012 - IX ZR 51/11
1. Ein Vertrag, durch den einem Dienstleister von einer Wohnungsbaugenossenschaft für die bloße Präsentation von Immobilien, die im Falle eines Erwerbs seitens der Wohnungsbaugenossenschaft durch Ausgabe von öffentlich geförderten Genossenschaftsanteilen vertrieben werden sollen, eine monatliche erfolgsunabhängige Vergütung erheblicher Größenordnung zugesagt wird, kann wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sein.*)
2. Unterliegt die Wirksamkeit eines Vertrages, der einem Dienstleister eine erfolgsunabhängige Vergütung gewährt, wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung Wirksamkeitsbedenken, kann eine Schenkungsanfechtung ausscheiden, wenn der Dienstleister im Rahmen eines Vergleichs auf seine Forderung teilweise verzichtet.*)

IMRRS 2012, 1209

BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 159/11
Bemisst sich die vereinbarte Anpassung der Höhe des Erbbauzinses statt nach der Entwicklung des seit 2003 nicht mehr festgestellten Lebenshaltungskostenindexes eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen des allein verdienenden Haushaltsvorstands nunmehr nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI), bleiben die ursprünglich vereinbarten Anpassungsvoraussetzungen maßgeblich.*)

IMRRS 2012, 1156

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.09.2011 - 5 U 840/11
Besteht noch ein Restanspruch gegen den Bauunternehmer (hier: auf Fertigstellung des Außenputzes) übernimmt der Verkäufer eines Hauses durch die Übertragung dieses Anspruchs auf den Erwerber nur dann eine Garantiehaftung für die Realisierbarkeit des Erfüllungsanspruchs aus dem Bauvertrag, wenn das ausdrücklich vereinbart und notariell beurkundet wurde. Darüber, dass der abgetretene Erfüllungs- und Gewährleistungsanspruch gegen den Bauunternehmer nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen verjährt, muss der Verkäufer den Erwerber nicht aufklären.
IMRRS 2012, 1137

BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11
Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.*)
IMRRS 2012, 1128

BFH, Beschluss vom 16.03.2012 - IX B 156/11
Durch eine (auch antragsgemäße) Festsetzung der Eigenheimzulage wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids hindern könnte.

IMRRS 2012, 1121

OLG Koblenz, Urteil vom 08.07.2010 - 5 U 135/10
1. Dass die Übertragung eines Grundstücks als Kauf bezeichnet ist, steht der Annahme einer gemischten Schenkung nicht entgegen, wenn in der erfolgten Grundbucheintragung die Heilung sämtlicher nicht notariell beurkundeten und damit zunächst formunwirksamen Nebenabreden gesehen werden kann, die den Schenkungscharakter des Rechtsgeschäfts indizieren.
2. Die Behauptung der Kaufvertragsparteien, ein zum Vorkauf berechtigter Dritter habe darauf verzichtet, ist bei unterbliebener Löschung des Rechts aus dem Grundbuch unerheblich.
3. Das nicht näher substantiierte, unter Sachverständigenbeweis gestellte Vorbringen eines bestimmten Grundstückswertes ist nicht deshalb unerheblich, weil in Ergänzung des Parteivortrags ein inhaltlich unzureichendes Privatgutachten vorgelegt wird.

IMRRS 2012, 1119

AG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 133 C 2128/12
Wird einem Nachbarn entgegen einer eingetragenen Grunddienstbarkeit vom Eigentümer des belasteten Grundstücks der direkte Weg zur Mülltonnenanlage versperrt, ist darin noch kein Grund für eine einstweilige Verfügung zu sehen, wenn der Zugang zur Mülltonnenanlage - wenn auch beschwerlicher - über einen anderen Weg möglich ist.

IMRRS 2012, 1038

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.03.2012 - 9 O 8114/11
1. Liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung des Bauträgervertrags durch die Bauherren aus wichtigem Grunde vor, kann der auf die Bauerrichtung bezogene Vertragsteil (teil-)gekündigt werden.
2. Durch die Kündigung entfällt die (werkvertragliche) Pflicht des Bauträgers, das Gebäude zu errichten, für die Zukunft.
3. Der Vertrag der Parteien beschränkt sich (im Wesentlichen) auf die (kaufrechtliche) Pflicht des Bauträgers, das Eigentum an dem (zur Herstellung des Gebäudes vorgesehenen) Grundstück auf die Bauherren zu übertragen.

IMRRS 2012, 1022

FG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 7 K 417/10 GE
Ein Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks und ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bilden nur dann wegen eines Zusammenwirkens der Beteiligten auf der Veräußererseite ein einheitliches Vertragswerk mit der Folge, dass die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn das Zusammenwirken für den Erwerber objektiv erkennbar war.

IMRRS 2012, 1015

BGH, Beschluss vom 27.09.2011 - VIII ZR 5/11
Eine Gesamtnichtigkeit nach § 306 Abs. 3 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn durch die unwirksame Klausel eine Lücke verbleibt, die weder durch dispositives Recht noch durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen werden kann, und das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.

IMRRS 2012, 0915

OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2012 - 1 U 1522/11
1. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers von noch zu sanierenden Eigentumswohnungen verstößt regelmäßig gegen § 308 Nr. 1 BGB und ist daher unwirksam, wenn sich der Verkäufer eine Annahmefrist von mehr als vier Monaten vorbehält; das gilt insbesondere, wenn sie zum 31.12. endet und Kapitalanlegern damit die Möglichkeit nimmt, aus Steuerersparnisgründen eine andere Beteiligungsmöglichkeit wahrzunehmen.*)
2. Auch bei Bauträgerverträgen kann der Käufer unter regelmäßigen Umständen eine Annahme innerhalb von längstens sechs bis acht Wochen erwarten.*)
3. Zur Frage der Verwirkung des Rückforderungsanspruchs.*)

IMRRS 2012, 0903

BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11
Im Verhältnis von Bruchteilseigentümern, die sich jeweils eine Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks zur alleinigen Nutzung zugewiesen haben, finden die Grundsätze zum verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Beeinträchtigungen, die von einem Nutzungsbereich auf einen anderen Nutzungsbereich einwirken, keine Anwendung.*)

IMRRS 2012, 0897

BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 51/11
a) Vereinbarungen, mit denen die Parteien die im Ursprungsvertrag vereinbarten Hauptleistungen (über den Kaufgegenstand oder den Preis) nachträglich ändern, sind bei der Prüfung, ob das Rechtsgeschäft wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, grundsätzlich zu berücksichtigen.*)
b) Um einem nach § 138 Abs. 1 BGB nichtigen Vertrag Rechtswirksamkeit zu verschaffen, müssen sich die Parteien nicht nur über die zur Beseitigung des Nichtigkeitsgrunds erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen verständigen, sondern auch das Geschäft nach § 141 Abs. 1 BGB bestätigen oder insgesamt neu abschließen.*)

IMRRS 2012, 0889

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.03.2012 - 8 W 98/12
Löschung einer Rückerwerbsvormerkung durch Grundbuchberichtigung: Zur Berichtigung des Grundbuchs bedarf es gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 GBO nicht der Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen ist. Durch die Eigentumsumschreibung auf den Berechtigten einer Rückerwerbsvormerkung erlischt der ursprünglich gesicherte Anspruch auf Rückerwerb durch Erfüllung und durch die noch eingetragene, nicht mehr existente Vormerkung ist das Grundbuch unrichtig geworden. Ein "Aufladen" der erloschenen Vormerkung ist nur möglich zur Sicherung eines neuen, deckungsgleichen Anspruchs. Es müssen Schuldner, Gläubiger und Anspruchsgegenstand identisch sein. Eine allenfalls theoretische und ganz entfernte Möglichkeit eines "Aufladens" der Vormerkung braucht im Berichtigungsverfahren nicht ausgeräumt zu werden.*)

IMRRS 2012, 0882

BFH, Urteil vom 25.01.2012 - II R 25/10
Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen bilden regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG, wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.*)

IMRRS 2012, 0838

OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2011 - 14 U 1259/11
1. Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Die Angemessenheit der Fortgeltungsklausel ist demnach anhand einer Interessenabwägung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu ermitteln.
2. Ein aktives Verhalten des Verbrauchers zur Beseitigung eines nicht mehr gewünschten Vertrages ist grundsätzlich zumutbar, wie etwa die Widerrufsrechte aus §§ 312, 312 d, 495 BGB bei Verträgen zeigen, die sogar von einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ausgehen. Gleiches gilt beispielsweise für Verlängerungsklauseln, die daran anknüpfen, dass der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Der Schutz vor unangemessener Benachteiligung erstreckt sich nicht auf jede Mühewaltung. Auch existiert ein gesetzliches Leitbild, das Modifikationen der Wirksamkeit und der Dauer eines Angebots entgegenstünde, nicht.
3. Die zeitlich unbeschränkte Annahmefähigkeit des Angebots (§ 242 BGB ist natürlich zu beachten) führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers. Unbefristete Schwebezustände sind dem Gesetz nicht fremd, z.B. nach § 108 Abs. 1, 2 BGB.

IMRRS 2012, 0783

BGH, Urteil vom 20.01.2012 - V ZR 95/11
Geht Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens unter, richtet sich ein zuvor entstandener, auf Herausgabe des Eigentums gerichteter bereicherungsrechtlicher Anspruch nicht auf die Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2007 - V ZR 214/06, NVwZ 2008, 591 f.).*)

IMRRS 2012, 0779

BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 272/10
1. Bringt der Verpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft ein und überträgt er anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten, kann eine den Vorkaufsfall auslösende kaufähnliche Vertragsgestaltung vorliegen.*)
2. Der Verpflichtete kann die Erstreckung des Vorkaufs auf andere Gegenstände als diejenigen, auf die sich das Vorkaufsrecht bezieht, nicht schon deshalb verlangen, weil ein Verkauf im "Paket" für ihn vorteilhaft ist, sondern nur dann, wenn sich infolge der Trennung der vorkaufsbelasteten Sache kein adäquater Preis für die verbleibenden Gegenstände erzielen lässt.*)
IMRRS 2012, 0713

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 192/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)

IMRRS 2012, 0712

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 193/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)

IMRRS 2012, 0699

BGH, Urteil vom 09.02.2012 - V ZB 95/11
Auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) bedarf die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)

IMRRS 2012, 0695

OLG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 34 Wx 433/11
1. Zur Zulässigkeit einer Zwischenverfügung, wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird.*)
2. Nicht kapitalisiert im Titel (Beitragsbescheid) ausgewiesene - bereits angefallene -Säumniszuschläge können im Rahmen der Zwangshypothek jedenfalls nicht als Teil der Hauptsache im Grundbuch eingetragen werden.*)

IMRRS 2012, 0689

OLG Jena, Beschluss vom 02.02.2012 - 9 W 390/11
1. Ist eine nach § 9 Abs. 1 S. 1 GBBerG kraft Gesetzes entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit bis zum 31.12.2010 weder im Grundbuch eingetragen noch die Eintragung beantragt und auch kein Widerspruch nach § 899 BGB für den Berechtigten eingetragen, wird der gutgläubige Erwerber, dessen Eintragungsantrag nach diesem Stichtag eingegangen ist, durch § 892 Abs. 1 BGB geschützt.*)
2. Handelt es sich um Grundstücksbelastungen, mit denen nicht ein einzelner Miteigentumsanteil isoliert, sondern nur das Grundstück insgesamt belastet werden kann, führt das Erlöschen der Dienstbarkeit an dem Miteigentumsanteil - gleich aus welchen Gründen - zum Erlöschen der Dienstbarkeit insgesamt. Ein solcher Miteigentumsanteil kann gutgläubig lastenfrei erworben werden (a. A. OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010, 3 W 246/09).*)

IMRRS 2012, 0643

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.08.2011 - 12 O 4361/10
1. Elektronische Heizkostenverteiler können bei manchen Heizungsanlagen ungeeignet sein.
2. Die Messwerte sind dann nicht verwertbar. Ein derartiges System aus Heizungsanlage und Messtechnik erfüllt nicht die Anforderungen an den Stand der Technik.

IMRRS 2012, 0633

BGH, Urteil vom 26.01.2012 - VII ZR 154/10
1. Werden bei der Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs im Wege des großen Schadensersatzes die Anschaffungskosten dadurch zurückgewährt, dass der Erwerber von seiner Darlehensverbindlichkeit gegenüber der finanzierenden Bank befreit wird, und haben sich die Anschaffungskosten als Absetzung für Abnutzung steuerrechtlich ausgewirkt, fließen dem Erwerber als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zu, die als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind.*)
2. Diese Steuerverbindlichkeit ist bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen, soweit der Erwerber sich die erzielten Steuervorteile anrechnen lässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - VII ZR 215/06, IBR 2008, 516 = BauR 2008, 1450 = ZfBR 2008, 669).*)

IMRRS 2012, 0621

OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2011 - 10 U 148/11
1. Eine Grundstücksmauer fällt nicht unter den Schutz der Gebäudeversicherung.
2. Der Hauseigentümer hat somit die Schäden an einer solchen Mauer nach einem Sturm selbst zu tragen.

IMRRS 2012, 0620

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2011 - 5 U 71/11
1. Entschädigung für eine durch einen Elementarschaden zerstörte, serienmäßig gefertigte, in einer Möbelfundgrube erworbene Einbauküche kann auf der Grundlage einer Gebäudeversicherung nicht verlangt werden.*)
2. Bittet der Versicherungsnehmer darum, ein "Objekt komplett auf die neue Eigentümerstruktur" umzustellen, so ist das kein Anlass, ihn über den Abschluss einer eigenen Hausratversicherung zu beraten.*)
3. Sagt der Versicherer die Erstattung der "Kosten für Hotel" im Schadenfall zu, so sind damit fiktive Kosten nicht gemeint.*)

IMRRS 2012, 0587

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.01.2012 - 12 U 94/10
1. Ein Baugrundstück ist für einen Bauträger mangelhaft, wenn die Bebaubarkeit aufgrund eines vorherigen Aufstellungsbeschlusses so eingeschränkt wird, dass kein vermarktbares Gebäude mehr errichtet werden kann.
2. Bauplatzeigenschaft beinhaltet, dass das veräußerte Grundstück sofort bebaubar ist und der sofortigen Bebauung des Grundstücks keine objektiven baurechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
3. Die jederzeitige Nachholbarkeit des Aufstellungsbeschlusses ändert an der Kausalität des vor Veräußerung des Grundstücks bereits ergangenen Aufstellungsbeschlusses nichts.

IMRRS 2012, 0563

BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 140/09
§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt bei Gebäuden nicht auf das Eigentum des Versicherungsnehmers ab.*)

IMRRS 2012, 0484

BFH, Urteil vom 07.09.2011 - II R 68/09
1. Ein Grundstückserwerb aufgrund freiwilliger Baulandumlegung ist nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.
2. Die tatbestandliche Beschränkung der Grunderwerbsteuerfreistellung in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

IMRRS 2012, 0483

BFH, Urteil vom 07.07.2011 - III R 91/08
Zur Vermietung bestimmte Wohnungen können auch dann fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen.*)
