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Sachgebiet: Immobilien

5248 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2012

IMRRS 2012, 1137
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Arglistiges Verschweigen beim Immobilienverkauf

BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11

Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.*)




IMRRS 2012, 1128
ImmobilienImmobilien
Kein Vertrauensschutz bei Festsetzung von Eigenheimzulage

BFH, Beschluss vom 16.03.2012 - IX B 156/11

Durch eine (auch antragsgemäße) Festsetzung der Eigenheimzulage wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids hindern könnte.

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IMRRS 2012, 1121
ImmobilienImmobilien
Grundstückskaufvertrag als gemischte Schenkung

OLG Koblenz, Urteil vom 08.07.2010 - 5 U 135/10

1. Dass die Übertragung eines Grundstücks als Kauf bezeichnet ist, steht der Annahme einer gemischten Schenkung nicht entgegen, wenn in der erfolgten Grundbucheintragung die Heilung sämtlicher nicht notariell beurkundeten und damit zunächst formunwirksamen Nebenabreden gesehen werden kann, die den Schenkungscharakter des Rechtsgeschäfts indizieren.

2. Die Behauptung der Kaufvertragsparteien, ein zum Vorkauf berechtigter Dritter habe darauf verzichtet, ist bei unterbliebener Löschung des Rechts aus dem Grundbuch unerheblich.

3. Das nicht näher substantiierte, unter Sachverständigenbeweis gestellte Vorbringen eines bestimmten Grundstückswertes ist nicht deshalb unerheblich, weil in Ergänzung des Parteivortrags ein inhaltlich unzureichendes Privatgutachten vorgelegt wird.

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IMRRS 2012, 1119
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Einstweilige Verfügung gegen Wegversperrung zur Mülltonne?

AG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 133 C 2128/12

Wird einem Nachbarn entgegen einer eingetragenen Grunddienstbarkeit vom Eigentümer des belasteten Grundstücks der direkte Weg zur Mülltonnenanlage versperrt, ist darin noch kein Grund für eine einstweilige Verfügung zu sehen, wenn der Zugang zur Mülltonnenanlage - wenn auch beschwerlicher - über einen anderen Weg möglich ist.

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IMRRS 2012, 1038
BauträgerBauträger
Kündigung des Bauerrichtungsteils: Auswirkungen auf Kaufvertrag?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.03.2012 - 9 O 8114/11

1. Liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung des Bauträgervertrags durch die Bauherren aus wichtigem Grunde vor, kann der auf die Bauerrichtung bezogene Vertragsteil (teil-)gekündigt werden.

2. Durch die Kündigung entfällt die (werkvertragliche) Pflicht des Bauträgers, das Gebäude zu errichten, für die Zukunft.

3. Der Vertrag der Parteien beschränkt sich (im Wesentlichen) auf die (kaufrechtliche) Pflicht des Bauträgers, das Eigentum an dem (zur Herstellung des Gebäudes vorgesehenen) Grundstück auf die Bauherren zu übertragen.

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IMRRS 2012, 1022
SteuerrechtSteuerrecht
Bauerrichtungskosten in Bemessung für GrESt einzubeziehen!

FG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 7 K 417/10 GE

Ein Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks und ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bilden nur dann wegen eines Zusammenwirkens der Beteiligten auf der Veräußererseite ein einheitliches Vertragswerk mit der Folge, dass die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn das Zusammenwirken für den Erwerber objektiv erkennbar war.

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IMRRS 2012, 1015
ImmobilienImmobilien
Gaspreiserhöhungsklausel unwirksam: Gesamtnichtigkeit?

BGH, Beschluss vom 27.09.2011 - VIII ZR 5/11

Eine Gesamtnichtigkeit nach § 306 Abs. 3 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn durch die unwirksame Klausel eine Lücke verbleibt, die weder durch dispositives Recht noch durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen werden kann, und das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.

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IMRRS 2012, 0915
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Annahmefrist von mehr als vier Monaten unwirksam!

OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2012 - 1 U 1522/11

1. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers von noch zu sanierenden Eigentumswohnungen verstößt regelmäßig gegen § 308 Nr. 1 BGB und ist daher unwirksam, wenn sich der Verkäufer eine Annahmefrist von mehr als vier Monaten vorbehält; das gilt insbesondere, wenn sie zum 31.12. endet und Kapitalanlegern damit die Möglichkeit nimmt, aus Steuerersparnisgründen eine andere Beteiligungsmöglichkeit wahrzunehmen.*)

2. Auch bei Bauträgerverträgen kann der Käufer unter regelmäßigen Umständen eine Annahme innerhalb von längstens sechs bis acht Wochen erwarten.*)

3. Zur Frage der Verwirkung des Rückforderungsanspruchs.*)

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IMRRS 2012, 0903
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Bruchteilseigentümern?

BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11

Im Verhältnis von Bruchteilseigentümern, die sich jeweils eine Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks zur alleinigen Nutzung zugewiesen haben, finden die Grundsätze zum verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Beeinträchtigungen, die von einem Nutzungsbereich auf einen anderen Nutzungsbereich einwirken, keine Anwendung.*)

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IMRRS 2012, 0897
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufpreis 100% über Wert: Kaufvertrag sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 51/11

a) Vereinbarungen, mit denen die Parteien die im Ursprungsvertrag vereinbarten Hauptleistungen (über den Kaufgegenstand oder den Preis) nachträglich ändern, sind bei der Prüfung, ob das Rechtsgeschäft wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, grundsätzlich zu berücksichtigen.*)

b) Um einem nach § 138 Abs. 1 BGB nichtigen Vertrag Rechtswirksamkeit zu verschaffen, müssen sich die Parteien nicht nur über die zur Beseitigung des Nichtigkeitsgrunds erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen verständigen, sondern auch das Geschäft nach § 141 Abs. 1 BGB bestätigen oder insgesamt neu abschließen.*)

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IMRRS 2012, 0889
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Löschung einer Rückerwerbsvormerkung durch Grundbuchberichtigung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.03.2012 - 8 W 98/12

Löschung einer Rückerwerbsvormerkung durch Grundbuchberichtigung: Zur Berichtigung des Grundbuchs bedarf es gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 GBO nicht der Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen ist. Durch die Eigentumsumschreibung auf den Berechtigten einer Rückerwerbsvormerkung erlischt der ursprünglich gesicherte Anspruch auf Rückerwerb durch Erfüllung und durch die noch eingetragene, nicht mehr existente Vormerkung ist das Grundbuch unrichtig geworden. Ein "Aufladen" der erloschenen Vormerkung ist nur möglich zur Sicherung eines neuen, deckungsgleichen Anspruchs. Es müssen Schuldner, Gläubiger und Anspruchsgegenstand identisch sein. Eine allenfalls theoretische und ganz entfernte Möglichkeit eines "Aufladens" der Vormerkung braucht im Berichtigungsverfahren nicht ausgeräumt zu werden.*)

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IMRRS 2012, 0882
ImmobilienImmobilien
Wann sind mehrere Windkraftanlagen eine wirtschaftliche Einheit?

BFH, Urteil vom 25.01.2012 - II R 25/10

Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen bilden regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG, wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.*)

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IMRRS 2012, 0838
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Annahme ohne zeitliche Begrenzung möglich: Klausel unwirksam?

OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2011 - 14 U 1259/11

1. Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Die Angemessenheit der Fortgeltungsklausel ist demnach anhand einer Interessenabwägung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu ermitteln.

2. Ein aktives Verhalten des Verbrauchers zur Beseitigung eines nicht mehr gewünschten Vertrages ist grundsätzlich zumutbar, wie etwa die Widerrufsrechte aus §§ 312, 312 d, 495 BGB bei Verträgen zeigen, die sogar von einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ausgehen. Gleiches gilt beispielsweise für Verlängerungsklauseln, die daran anknüpfen, dass der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Der Schutz vor unangemessener Benachteiligung erstreckt sich nicht auf jede Mühewaltung. Auch existiert ein gesetzliches Leitbild, das Modifikationen der Wirksamkeit und der Dauer eines Angebots entgegenstünde, nicht.

3. Die zeitlich unbeschränkte Annahmefähigkeit des Angebots (§ 242 BGB ist natürlich zu beachten) führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers. Unbefristete Schwebezustände sind dem Gesetz nicht fremd, z.B. nach § 108 Abs. 1, 2 BGB.

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IMRRS 2012, 0783
ImmobilienImmobilien
Eigentum geht bei Umlegung unter: Folge für Herausgabeanspruch?

BGH, Urteil vom 20.01.2012 - V ZR 95/11

Geht Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens unter, richtet sich ein zuvor entstandener, auf Herausgabe des Eigentums gerichteter bereicherungsrechtlicher Anspruch nicht auf die Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2007 - V ZR 214/06, NVwZ 2008, 591 f.).*)

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IMRRS 2012, 0779
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrecht: Ausübung bei kaufähnlicher Vertragsgestaltung

BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 272/10

1. Bringt der Verpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft ein und überträgt er anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten, kann eine den Vorkaufsfall auslösende kaufähnliche Vertragsgestaltung vorliegen.*)

2. Der Verpflichtete kann die Erstreckung des Vorkaufs auf andere Gegenstände als diejenigen, auf die sich das Vorkaufsrecht bezieht, nicht schon deshalb verlangen, weil ein Verkauf im "Paket" für ihn vorteilhaft ist, sondern nur dann, wenn sich infolge der Trennung der vorkaufsbelasteten Sache kein adäquater Preis für die verbleibenden Gegenstände erzielen lässt.*)




IMRRS 2012, 0713
SteuerrechtSteuerrecht
Bauerrichtungsvertrag unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer!

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 192/09

Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)

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IMRRS 2012, 0712
SteuerrechtSteuerrecht
Bauerrichtungsvertrag unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer!

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 193/09

Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)

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IMRRS 2012, 0699
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Begründung von Wohnungseigentum: Wer muss zustimmen?

BGH, Urteil vom 09.02.2012 - V ZB 95/11

Auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) bedarf die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)

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IMRRS 2012, 0695
ImmobilienImmobilien
Grundbucheintragung von Säumniszuschlägen als Teil der Hauptsache?

OLG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 34 Wx 433/11

1. Zur Zulässigkeit einer Zwischenverfügung, wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird.*)

2. Nicht kapitalisiert im Titel (Beitragsbescheid) ausgewiesene - bereits angefallene -Säumniszuschläge können im Rahmen der Zwangshypothek jedenfalls nicht als Teil der Hauptsache im Grundbuch eingetragen werden.*)

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IMRRS 2012, 0689
ImmobilienImmobilien
Gutgläubiger Erwerb

OLG Jena, Beschluss vom 02.02.2012 - 9 W 390/11

1. Ist eine nach § 9 Abs. 1 S. 1 GBBerG kraft Gesetzes entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit bis zum 31.12.2010 weder im Grundbuch eingetragen noch die Eintragung beantragt und auch kein Widerspruch nach § 899 BGB für den Berechtigten eingetragen, wird der gutgläubige Erwerber, dessen Eintragungsantrag nach diesem Stichtag eingegangen ist, durch § 892 Abs. 1 BGB geschützt.*)

2. Handelt es sich um Grundstücksbelastungen, mit denen nicht ein einzelner Miteigentumsanteil isoliert, sondern nur das Grundstück insgesamt belastet werden kann, führt das Erlöschen der Dienstbarkeit an dem Miteigentumsanteil - gleich aus welchen Gründen - zum Erlöschen der Dienstbarkeit insgesamt. Ein solcher Miteigentumsanteil kann gutgläubig lastenfrei erworben werden (a. A. OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010, 3 W 246/09).*)

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IMRRS 2012, 0643
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Messverfahren mit elektronischen Heizkostenverteilern: Ungenau?

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.08.2011 - 12 O 4361/10

1. Elektronische Heizkostenverteiler können bei manchen Heizungsanlagen ungeeignet sein.

2. Die Messwerte sind dann nicht verwertbar. Ein derartiges System aus Heizungsanlage und Messtechnik erfüllt nicht die Anforderungen an den Stand der Technik.

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IMRRS 2012, 0633
BauträgerBauträger
Großer Schadensersatz: Vorteilsausgleichung der AfA-Steuervorteile!

BGH, Urteil vom 26.01.2012 - VII ZR 154/10

1. Werden bei der Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs im Wege des großen Schadensersatzes die Anschaffungskosten dadurch zurückgewährt, dass der Erwerber von seiner Darlehensverbindlichkeit gegenüber der finanzierenden Bank befreit wird, und haben sich die Anschaffungskosten als Absetzung für Abnutzung steuerrechtlich ausgewirkt, fließen dem Erwerber als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zu, die als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind.*)

2. Diese Steuerverbindlichkeit ist bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen, soweit der Erwerber sich die erzielten Steuervorteile anrechnen lässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - VII ZR 215/06, IBR 2008, 516 = BauR 2008, 1450 = ZfBR 2008, 669).*)

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IMRRS 2012, 0621
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sturmschäden an Gartenmauer unterfallen nicht Gebäudeversicherung

OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2011 - 10 U 148/11

1. Eine Grundstücksmauer fällt nicht unter den Schutz der Gebäudeversicherung.

2. Der Hauseigentümer hat somit die Schäden an einer solchen Mauer nach einem Sturm selbst zu tragen.

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IMRRS 2012, 0620
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherung: Entschädigung für Einbauküche

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2011 - 5 U 71/11

1. Entschädigung für eine durch einen Elementarschaden zerstörte, serienmäßig gefertigte, in einer Möbelfundgrube erworbene Einbauküche kann auf der Grundlage einer Gebäudeversicherung nicht verlangt werden.*)

2. Bittet der Versicherungsnehmer darum, ein "Objekt komplett auf die neue Eigentümerstruktur" umzustellen, so ist das kein Anlass, ihn über den Abschluss einer eigenen Hausratversicherung zu beraten.*)

3. Sagt der Versicherer die Erstattung der "Kosten für Hotel" im Schadenfall zu, so sind damit fiktive Kosten nicht gemeint.*)

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IMRRS 2012, 0587
ImmobilienImmobilien
Aufstellungsbeschluss der Gemeinde macht Baugrundstück mangelhaft!

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.01.2012 - 12 U 94/10

1. Ein Baugrundstück ist für einen Bauträger mangelhaft, wenn die Bebaubarkeit aufgrund eines vorherigen Aufstellungsbeschlusses so eingeschränkt wird, dass kein vermarktbares Gebäude mehr errichtet werden kann.

2. Bauplatzeigenschaft beinhaltet, dass das veräußerte Grundstück sofort bebaubar ist und der sofortigen Bebauung des Grundstücks keine objektiven baurechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

3. Die jederzeitige Nachholbarkeit des Aufstellungsbeschlusses ändert an der Kausalität des vor Veräußerung des Grundstücks bereits ergangenen Aufstellungsbeschlusses nichts.

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IMRRS 2012, 0563
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt nicht auf Eigentum ab

BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 140/09

§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt bei Gebäuden nicht auf das Eigentum des Versicherungsnehmers ab.*)

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IMRRS 2012, 0484
SteuerrechtSteuerrecht
Freiwillige Baulandumlegung: Grunderwerbsteuer verfassungsgemäß!

BFH, Urteil vom 07.09.2011 - II R 68/09

1. Ein Grundstückserwerb aufgrund freiwilliger Baulandumlegung ist nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.

2. Die tatbestandliche Beschränkung der Grunderwerbsteuerfreistellung in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

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IMRRS 2012, 0483
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Investitionszulage auch für eine leer stehende Wohnung!

BFH, Urteil vom 07.07.2011 - III R 91/08

Zur Vermietung bestimmte Wohnungen können auch dann fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen.*)

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IMRRS 2012, 0481
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrecht: Einrede gem. § 467 S. 2 BGB im Regelfall treuwidrig!

OLG Celle, Beschluss vom 04.01.2012 - 4 W 178/11

Die Einrede des Verkäufers gemäß § 467 Satz 2 BGB ist im Regelfall treuwidrig, wenn die wirtschaftliche Einheit der mehreren Gegenstände schon bei Begründung des Vorkaufsrechts bestand.*)

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IMRRS 2012, 0473
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hausverlosung im Internet: Unerlaubtes Glücksspiel!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2012 - 1 S 20.11

1. Bei der Ausspielung (Verlosung) eines Hausgrundstücks im Internet handelt es sich um nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV.*)

2. Für das Tatbestandsmerkmal von § 4 Abs. 4 GlüStV "im Internet" ist nicht eine bestimmte "Internet-Technik", sondern eine am Normzweck orientierte, auf den Vertriebsweg "Internet" abstellende Auslegung maßgeblich.*)

3. Eine Ausspielung, die über das Internet angeboten wird und maßgeblich darüber vertrieben wird, verliert den Charakter einer Veranstaltung "im Internet" nicht dadurch, dass die weiteren Schritte per E-Mail oder Briefpost erfolgen.*)

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IMRRS 2012, 0472
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vermieter insolvent : Miete an Insolvenzverwalter zu zahlen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2012 - 3 U 111/11

1. Ist das Insolvenzverfahren nach dem 31.12.1998 beantragt, gilt die InsO auch für die Rechtsverhältnisse und Rechte, die vor dem 01.01.1999 begründet worden sind, Artikel 104 EGInsO.

2. Hat der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderungen für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht.

3. Eine Vorausverfügung über die Miete als Entgelt für die zukünftige Gebrauchsgewährung ist erst mit dem jeweiligen Nutzungszeitraum abgeschlossen, denn der Anspruch auf Zahlung der einzelnen Mietraten entsteht mit der korrespondierenden periodischen Gebrauchsüberlassung.

4. Bei einem "Sale-and-lease-back"-Vertrag erwirbt der Leasinggeber das Objekt vom Leasingnehmer, der es weiter nutzen will. Beim Immobilienleasing sind die §§ 108 bis 112 InsO anzuwenden, wenn die Leasingphase vor Verfahrenseröffnung eingesetzt hat.

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IMRRS 2012, 0398
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Was ist eine Grenzverwirrung?

OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2011 - 5 U 132/10

Eine Grenzverwirrung liegt dann vor, wenn die richtige Grenze objektiv nicht ermittelt werden kann, weil sie nicht anhand des Grundbuchs in Verbindung mit der Vermutung des § 891 BGB und dem Liegenschaftskataster oder einer Grenzniederschrift feststellbar ist und von keiner Partei anderweitig nachgewiesen werden kann.*)

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IMRRS 2012, 0391
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Die Kaufpreisfinanzierung ist allein Sache des Käufers!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 198/10

1. Auch bei der Anbahnung von Verträgen gilt für die Zurechnung des Verhaltens Dritter § 278 BGB. Die Zurechnung nach § 278 BGB erfordert, dass der Dritte in Bezug auf die verletzte Pflicht als Erfüllungsgehilfe des (späteren) Vertragspartners anzusehen ist, also in dessen Pflichtenkreis tätig wurde.

2. Bei dem Vermittler eines Kaufvertrags über eine Immobilie kommt dies insbesondere dann in Betracht, wenn sich der Vermittler nicht darauf beschränkt, seine spezifischen Maklerdienste anzubieten, sondern wenn er mit Wissen und Wollen einer späteren Vertragspartei Aufgaben übernimmt, die typischerweise dieser Partei obliegen.

3. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Makler im Rahmen von Kaufvertragsverhandlungen, die er mit Wissen und Wollen des Verkäufers führt, dem Käufer erklärt, der Verkäufer garantiere bestimmte Mieteinnahmen der angebotenen Wohnung, weil hier der Makler von dem Verkäufer in die Erfüllung der dem Verkäufer obliegenden vorvertraglichen Sorgfaltspflichten eingeschaltet ist.

4. Die Beratung des Käufers darüber, ob und wie der Kaufpreis finanziert wird, gehört nicht typischerweise zu den Aufgaben des Verkäufers einer Immobilie, sondern ist eigene Angelegenheit des Käufers.

5. Die Vermittlung der Finanzierung des Kaufpreises nach Abschluss des Kaufvertrags gehört ebenfalls nicht zu den Pflichten des Verkäufers.

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IMRRS 2012, 0317
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ohne schriftlichen Vertrag: Schadensersatz des Stromlieferanten!

AG Marburg, Urteil vom 22.09.2011 - 9 C 689/11

Versäumt es der Lieferant eines Stromversorgungsvertrags, dem Kunden den Vertragsschluss unverzüglich in Textform zu bestätigen, kann dies einen Schadenseratzanspruch nach sich ziehen.

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IMRRS 2012, 0306
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender Baugenehmigung

OLG Rostock, Urteil vom 08.12.2011 - 3 U 16/11

1. Ausnahmsweise steht der positiven Kenntnis im Rahmen einer Arglist die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen gleich, wenn sich diese dem Täuschenden nach den Umständen des Einzelfalles aufdrängen mussten. Derjenige ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen. Weigert sich also der Verkäufer einer Immobilie, von sich aufdrängenden Umständen und deren sich ebenfalls aufdrängenden Bedeutung für einen Käufer Kenntnis zu nehmen, muss dies nach den für die Bankenhaftung entwickelten Grundsätzen dem positiven Wissen, dem sich der Verkäufer verschließt, gleichstehen.*)

2. Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.*)

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IMRRS 2012, 0164
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sicherung des zukünftigen Auflassungsanspruchs durch Vormerkung

OLG Koblenz, Urteil vom 12.05.2010 - 1 U 758/09

1. Der durch Vormerkung gesicherte zukünftige Auflassungsanspruch aus einem unwiderruflichen notariellen Verkaufsangebot setzt sich gegenüber einer nachrangig eingetragenen Zwangssicherungshypothek durch.*)

2. Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Vornahme der Rechtshandlung i. S. des § 8 II 2 AnfG ist auf die bindende materielle Bewilligung der Vormerkung als Willenserklärung des Schuldners und nicht auf die nachfolgende bindende Auflassungserklärung i. S. des § 873 II BGB abzustellen.*)

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IMRRS 2012, 0125
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Duldungsanspruch gestattet keine Besitzstörung!

OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2011 - 5 W 48/11

Das Hammerschlags- und Leiterrecht gem. § 24 NachbG NW berechtigt nicht zur Selbsthilfe und kann dem Besitzschutz nur dann entgegengehalten werden, wenn insoweit ein Titel erstritten wurde.

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IMRRS 2012, 0123
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

BGH, Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 262/09

Um die Lieferung von Fernwärme handelt es sich nur dann, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister hohe Investitionen vorzunehmen hat, um seine Vertragspflicht zur Wärmelieferung erfüllen zu können. Hieran fehlt es regelmäßig, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister sich im Wesentlichen lediglich dazu verpflichtet, eine bereits vorhandene, im Eigentum des Kunden stehende funktionstüchtige Heizungsanlage für ein symbolisches Entgelt anzupachten, zu warten und zu betreiben (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 229/88, BGHZ 109, 118; vom 15. Februar 2006 - VIII ZR 138/05, NJW 2006, 1667).*)

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IMRRS 2012, 0113
ImmobilienImmobilien
Grundstücksüberschwemmung: Nachbar kann Zustandstörer sein!

OLG Koblenz, Urteil vom 01.06.2011 - 1 U 1299/10

Zur mittelbaren Störerhaftung des unmittelbar benachbarten Grundstückseigentümers bei konzentrierter Ableitung des von einem oberliegenden Grundstück herabfließenden Oberflächenwassers.*)

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IMRRS 2012, 0098
ImmobilienImmobilien
Wassereintritt im Flachdach eines Bungalows: Arglistige Täuschung!

OLG Koblenz, Urteil vom 19.10.2011 - 1 U 113/11

1. Zur Sachmängelhaftung beim Grundstückskaufvertrag - hier: Wassereintritt im Flachdach eines Bungalows -.*)

2. Gibt der Verkäufer auf ausdrückliche Nachfrage die Erklärung ab, das Flachdach sei "neu gemacht worden", ohne die bloße - ungeprüfte - Weitergabe von Informationen des Voreigentümers noch die nur kurze eigene Nutzungszeit offenzulegen, trägt dies den Vorwurf des arglistigen Verschweigens des Sachmangels.*)

3. Ein Mitverschulden des Käufers im haftungsbegründenden Vorgang kommt in Betracht, wenn er die Gelegenheit zur Inaugenscheinnahme des Flachdachs ungenutzt lässt und hierbei die Sanierungsbedürftigkeit der Dacheindeckung offenkundig geworden wäre.*)

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IMRRS 2012, 0055
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Grundstückseigentümer fällt 3 Bäume: Wird Haftpflicht frei?

BGH, Urteil vom 09.11.2011 - IV ZR 115/10

1. Der Ausschluss des Versicherungsschutzes für Gefahren einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) für die Privathaftpflichtversicherung setzt ein Verhalten voraus, das auf längere Dauer angelegt ist und so einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholt eintreten (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Januar 1996 IV ZR 86/95, VersR 1996, 495 unter II 2 a; vom 25. Juni 1997 IV ZR 269/96, BGHZ 136, 142, 146 f.; vom 10. März 2004 IV ZR 169/03, VersR 2004, 591 unter 3 a).*)

2. Allein das Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages ist keine solche Beschäftigung.*)

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IMRRS 2012, 0052
ImmobilienImmobilien
Überhang: Selbsthilferecht schließt Beseitigungsanspruch nicht aus!

LG Köln, Urteil vom 11.08.2011 - 6 S 285/10

Das Selbsthilferecht des beeinträchtigten Eigentümers nach § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB schliesst die Ansprüche aus § 1004 BGB gegen den Störer nicht aus. Fordert der beeinträchtigte Eigentümer seinen Nachbarrn vergeblich zur Beseitigung des Überhanges, der aus dem Nachbargrundstücks hervorgeht, auf, ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes eine adäquate Folge dieser Eigentumsverletzung, wenn die eigenen Bemühungen zur Beseitigung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen erfolglos geblieben sind.

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IMRRS 2012, 0017
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Eigenes Wasser darf zum Wäschewaschen benutzt werden!

BVerwG, Urteil vom 24.01.2011 - 8 C 44.09

Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser einer dort zusätzlich zum Trinkwasseranschluss verwendeten Eigenversorgungsanlage zu benutzen, auch wenn für deren Wasser keine Trinkwasserqualität nachgewiesen ist (wie Urteil vom 31. März 2010 - BVerwG 8 C 16.08).*)

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IMRRS 2012, 0007
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verfahrensrecht - Verurteilung zu Bewilligung: Recht vollständig bezeichnen!

BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 58/11

1. Ein Urteil, das den Beklagten dazu verurteilt, die Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch zu bewilligen, muss das einzutragende Recht vollständig bezeichnen.*)

2. Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung - wie eine fehlende Festlegung des Typs des einzutragenden dinglichen Rechts - nicht beheben.*)

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IMRRS 2012, 0006
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Dienstbarkeit aus Servitutenbuch als Belastung im Grundbuch

BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 10/11

1. Auch eine im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf einem gemäß §§ 4 ff. GBV neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein. Ist sie auf das neue Grundbuchblatt nicht übertragen worden, gilt sie nach dem in § 46 Abs. 2 GBO bestimmten Grundsatz als gelöscht (wenngleich materiell-rechtlich weiterbestehend).*)

2. Aufgrund der Verweisung auf Art. 55 EGBGB in § 142 Abs. 2 GBO sind von der Grundbuchordnung abweichende landesrechtliche Vorschriften außer Kraft getreten. Die Grundbuchordnung enthält keinen Vorbehalt, der es erlaubte, nach §§ 4 ff. GBV angelegte Grundbücher nach landesrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit einem anderen Register als das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu führen.*)

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Online seit 2011

IMRRS 2011, 3925
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Baukostenzuschuss für Hausanschluss kann nur 1 x erhoben werden!

BGH, Urteil vom 23.11.2011 - VIII ZR 23/11

1. Zu den Voraussetzungen des Anspruchs des Wasserversorgungsunternehmens gegen den Anschlussnehmer auf Zahlung eines Baukostenzuschusses gemäß § 9 Abs. 1 AVBWasserV und auf Erstattung der Kosten für die Erstellung oder Veränderung des Hausanschlusses gemäß § 10 Abs. 4 AVBWasserV.*)

2. Die Regelung des § 9 AVBWasserV beruht auf dem Grundsatz, dass der Baukostenzuschuss nur einmal, nämlich bei Neuanschluss eines Objekts an die Verteilungsanlagen erhoben werden kann. Die Kosten für die Unterhaltung und etwaige spätere Erneuerung der Verteilungsanlagen können dem Anschlussnehmer nicht im Wege eines Baukostenzuschusses in Rechnung gestellt werden; diese Kosten sind über die Preise abzudecken.*)

3. Zum Sinn und Zweck des § 9 Abs. 5 AVBWasserV (Anschluss an BGH, Urteil vom 24. März 1988 - VII ZR 81/87, NJW-RR 1988, 1427 unter III 2 b).*)

4. Die Erstellung des Hausanschlusses gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 1 AVBWasserV umfasst nur die erstmalige Herstellung des Hausanschlusses, nicht die Kosten für die Erhaltung des Hausanschlusses durch laufende Instandhaltung und Instandsetzung, technische Verbesserung, Erneuerung oder Auswechslung von Teilen des Hausanschlusses (Fortführung von BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - VIII ZR 156/06, NJW-RR 2007, 1541 Rn. 9; vom 26. September 2007 - VIII ZR 17/07, NZM 2008, 56 Rn. 15).*)

5. Ob das Wasserversorgungsunternehmen berechtigt ist, vom Anschlussnehmer gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 2 AVBWasserV die Erstattung der Kosten für eine Veränderung des Hausanschlusses zu verlangen, richtet sich in erster Linie danach, ob die Erforderlichkeit der Veränderung in den Verantwortungsbereich des Versorgungsunternehmens oder des Anschlussnehmers fällt. Die Verantwortungsbereiche zwischen dem Wasserversorgungsunternehmen und dem Anschlussnehmer werden durch die Übergabestelle abgegrenzt, an der das Wasser und die Gefahr für das Leitungsgut auf den Kunden übergehen und die Übereignung nach § 929 BGB stattfindet (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 260/04, NJW-RR 2005, 960 unter II 2 b).*)

6. Zur entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 6 AVBWasserV auf das Inkrafttreten dieser Verordnung in den neuen Bundesländern nach Maßgabe der Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 16 Buchst. b des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889) (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 17/07, NZM 2008, 56).*)

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IMRRS 2011, 3870
ImmobilienImmobilien
"Nettokaltmiete" kein fester Begriff: Einzelfallauslegung nötig!

OLG Schleswig, Urteil vom 29.11.2011 - 11 U 26/10

1. Der Begriff der "Nettokaltmiete" ist nicht immer eindeutig und kann im Einzelfall der Auslegung bedürfen.*)

2. Von der Auslegung hängt es ab, ob eine zum Schadensersatz oder Minderung berechtigende Beschaffenheit vereinbart wurde.*)

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IMRRS 2011, 3865
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ausgleich zwischen Gebäude- und Mieter-Haftpflicht

LG Hamburg, Urteil vom 29.04.2011 - 322 O 53/09

1. Der Ausgleichsanspruch des Gebäude-Feuerversicherers des Vermieters gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters setzt einen den Mieter verpflichtenden Haftpflichtfall voraus. Daran fehlt es, wenn sich nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Überzeugung ausschließen lässt, dass die Brandursache außerhalb der Verantwortungssphäre des Mieters gelegen hat. Verbleibende Zweifel gehen auch nach anwendbaren mietrechtlichen Beweislastregeln des § 538 BGB zu Lasten Vermieters.

2. Der Ausschluss für unter das RVA der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche in Nr. 4.2 BBR steht dem Ausgleichsanspruch entsprechend den Grundsätzen der Doppelvers. nicht entgegen.

3. Lässt sich insbes. in Fällen der der Beschädigung oder Vernichtung der Mietsache durch Brand nicht ausschließen, dass der Schadeneintritt vom Mieter in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist, weil nicht ausgeschlossen ist, dass ein Dritter die Ursache gesetzt hat, für den keine der beiden Seiten einzustehen hat, so bleibt es bei der Beweislast des Vermieters.

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IMRRS 2011, 3801
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ImmobilienImmobilien
Heizölerdtank: Wesentlicher Gebäudebestandteil?

OLG München, Urteil vom 24.11.2011 - 14 U 656/11

Ein Erdtank, der der Ölversorgung der Zentralheizungsanlage eines Gebäudes dient und zu diesem Zweck eingebracht und mit der Heizungsanlage verbunden ist, ist wesentlicher Bestandteil dieses Gebäudes gemäß § 94 Abs. 2 BGB.*)

Wird das Grundstück durch den Eigentümer später dergestalt geteilt, dass der Erdtank auf dem Nachbargrundstück des Gebäudes, dessen Heizung er dient, zu liegen kommt, erweist sich die Gebäudeeinheit gegenüber der Einheit von Boden und Tank als das stärkere Band, sodass die Regelungen des sogenannten Eigengrenzüberbaus Anwendung finden. Der (spätere) Eigentümer des abgeteilten Grundstücks hat den Tank daher gemäß § 912 BGB zu dulden.*)

Die Duldungspflicht entfällt, wenn die die Nutzung des Tanks zur Ölversorgung der Heizung des Gebäudes endgültig aufgegeben wurde. Aus dem objektiven Zweck des durch die Grundstücksteilung entstandenen Überbaus (Ölversorgung der Zentralheizungsanlage des Nachbargebäudes) ergibt sich auch die Begrenzung der Duldungspflicht für den Eigentümer des abgeteilten Grundstücks.*)

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IMRRS 2011, 3795
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ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Äste über Grundstücksgrenze: Wann besteht Selbsthilferecht?

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2011 - 4 U 240/09

Schneidet der Grundstücksbesitzer vom Nachbargrundstück hineinragende Zweige oder Äste ab, schädigt er damit die zum Grundeigentum des Nachbarn gehörenden Bäume. Ein entsprechendes Selbsthilferecht nach § 919 Abs. 1 BGB steht ihm nur zu, wenn er dem Nachbarn zunächst fruchtlos eine angemessene Frist zur Beseitigung der herüberragenden Äste und Zweige setzt.*)

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