Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 2506
OLG Rostock, Beschluss vom 16.03.2011 - 3 W 214/10
1. Fehlt es an der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses, so ist eine Zwischenverfügung grundsätzlich erforderlich.
2. Die fehlende Angabe ist allerdings dann nicht zu beanstanden, wenn sich das in der Eintragungsbewilligung nicht angegebene Gemeinschaftsverhältnis vom Grundbuchamt durch Auslegung ermitteln lässt. Die Eintragungsbewilligung ist als verfahrensrechtliche Erklärung der Auslegung entsprechend § 133 BGB grundsätzlich zugänglich; führt die Auslegung zu einem eindeutigen und zweifelsfreien Ergebnis, so ist das Grundbuchamt verpflichtet, auf diese zurückzugreifen.

IMRRS 2011, 2495

KG, Urteil vom 29.08.2011 - 8 U 90/10
Zur Sicherung der Freistellung von vorrangigen Grundpfandrechten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV und zum Leistungsverweigerungsrecht des vormerkungsgesicherten Erwerbers wegen nachrangiger Grundbuchlasten.*)

IMRRS 2011, 2489

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.02.2010 - 5 U 200/08
Kommt es bei durch eine Gemeinde beauftragten Straßenbauarbeiten infolge des Einsatzes von Baumaschinen zu Rissen in einem Wohngebäude, so kann der Grundstückseigentümer einen angemessenen Ausgleich in Geld nach der Vorschrift über die Zuführung unwägbarer Stoffe verlangen.

IMRRS 2011, 2468

OLG München, Urteil vom 27.06.2011 - 34 Wx 135/11
Die Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG ist wirksam und nicht mehr widerruflich, sobald sie gegenüber den Vertragsparteien oder dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt und der schuldrechtliche Vertrag abgeschlossen ist. Entfällt die Zustimmungsberechtigung - etwa durch Verwalterwechsel -, bevor der Umschreibungsantrag gestellt worden ist, bleibt hiervon die fortdauernde Wirksamkeit der im Zeitpunkt der Abgabe wirksamen Erklärung unberührt (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011, I-3 Wx 70/11, WuM 2011, 380; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524).*)

IMRRS 2011, 2458

KG, Urteil vom 22.08.2011 - 4 U 152/08
Der Wegfall der sog. Anschlussförderung für die Errichtung von Wohngebäuden kann einen Anspruch auf Herabsetzung des Erbbauzinses zur Folge haben, wenn die Parteien beim Abschluss des Vertrages die weitere Gewährung der Anschlussförderung zweifellos "mitgedacht" haben.

IMRRS 2011, 2419

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.08.2011 - 9 S 11.11
Die gesetzliche Formulierung, wonach Grundstückeigentümer zur Straßenreinigung "vor ihren Grundstücken" verpflichtet sind, ist inhaltlich hinreichend bestimmt.

IMRRS 2011, 2417

BGH, Beschluss vom 01.08.2011 - V ZR 259/10
Gründet eine Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatzansprüche gegen den Bauträger, der zugleich ihr Verwalter war, auf Verletzung der Pflichten aus dem Bau- wie aus dem Verwaltervertrag und entscheiden Land- wie Oberlandesgericht über beide Ansprüche, so kann die Beklagte eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit der Verletzung rechtlichen Gehörs begründen, weil Land- wie Oberlandesgericht nicht über wohnungseigentumsrechtliche Ansprüche entscheiden durften. Der Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG muss mit der Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO gerügt werden.

IMRRS 2011, 2415

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.08.2011 - 2 U 55/10
1. Ein Hauseigentümer ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen. Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Entfernung von Schnee und Eisüberständen auf dem Dach steht vielmehr unter der im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht allgemein gemachten Einschränkung, dass geeignete Maßnahmen möglich und zumutbar sind.
2. Sind geeignete Maßnahmen nicht möglich und zumutbar, trifft Verkehrssicherungspflicht für die Beseitigung von überhängendem Schnee auf Dächern die Gemeinde.
3. Bedient sich die Gemeinde zur Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht ihrer Berufsfeuerwehr, haftet sie für die vermeidbare Beschädigungen fremden Eigentums (hier: Beschädigung einer Leuchtreklame an einem Geschäftshaus).

IMRRS 2011, 2401

BFH, Urteil vom 29.06.2011 - IX R 35/10
Keine Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude, wenn dadurch neue Wirtschaftsgüter entstehen.

IMRRS 2011, 2395

VG Saarlouis, Urteil vom 17.08.2011 - 5 K 61/10
Für die Klage gegen ein katasterbehördlich erteiltes Unschädlichkeitszeugnis nach § 1026 BGB fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Inhalt der Erklärung für den Fortbestand eines Geh- und Fahrrechtes keine Bedeutung hat.*)

IMRRS 2011, 2376

BGH, Urteil vom 19.07.2011 - X ZR 140/10
a) Bei der Schenkung eines Grundstücks genügt es zur Leistung des geschenkten Gegenstandes im Sinne von § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB, dass der Beschenkte nach dem formgerechten Abschluss des Schenkungsvertrages und der Auflassung einen Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung beim Grundbuchamt eingereicht hat.*)
b) Der Beginn der in § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB vorgesehenen Zehnjahresfrist wird nicht dadurch gehindert, dass sich der Schenker an dem verschenkten Grundstück ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehält.*)

IMRRS 2011, 2344

VG Saarlouis, Urteil vom 23.08.2011 - 3 K 236/11
Für das Merkmal der groben Fahrlässigkeit wird eine Sorgfaltspflichtverletzung in einem außergewöhnlich hohen Ausmaß verlangt, welche dann vorliegt, wenn bei Beachtung des persönlichen Einsichtsvermögens des Betroffenen schon einfachste Überlegungen nicht angestellt werden.*)

IMRRS 2011, 2340

BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 339/10
1. § 24 Abs. 4 (Abs. 3 aF) AVBFernwärme V erfordert bei Anpassungsklauseln für den Arbeitspreis, dass zur Wahrung der kostenmäßigen Zusammenhänge als Bemessungsgröße ein Indikator verwendet wird, der an die tatsächliche Entwicklung des bei der Wärmeerzeugung überwiegend eingesetzten Brennstoffs anknüpft (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, WM 2011, 1048). Eine derartige Kostenorientierung fehlt bei der bloßen Berücksichtigung eines Indexes für den eingesetzten Energieträger, es sei denn, es wäre sichergestellt, dass sich die konkreten Kosten der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme im Wesentlichen - wenn auch mit gewissen Spielräumen - in gleicher Weise entwickelten wie der Index (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, zur Veröffentlichung bestimmt).*)
2. Die Verwendung des Erzeugerpreisindexes des investitionsgüterproduzierenden Gewerbes bei Anpassungsklauseln für den Grundpreis begegnet grundsätzlich keinen Bedenken. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn sich die Wärmepreisentwicklung, also die Entwicklung des dem Kunden in Rechnung gestellten Gesamtpreises, durch die Verwendung eines solchen Indexes oder durch seine Gewichtung von den kostenmäßigen Zusammenhängen löst oder wenn insoweit das von § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV (Abs. 3 aF) geforderte angemessene Verhältnis von Markt- und Kostenelementen nicht mehr gewahrt bleibt.*)

IMRRS 2011, 2337

BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09
1. Folgende Belehrung genügt den Anforderungen der so genannten Relevanzrechtsprechung: "Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes auch dann, wenn dem Versicherer keinerlei Nachteile entstehen."*)
2. Ob eine ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Verlauf der Regulierungsverhandlungen wiederholt werden muss, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.*)

IMRRS 2011, 2335

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011 - 10 U 1319/10
"Erdfall" als "naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen" ist nicht gegeben, wenn der Bodenuntergrund sich infolge Austrocknung senkt.*)

IMRRS 2011, 2282

BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 17/10
Eine Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen bergbaubedingter Erschütterungen fällt nicht unter den Risikoausschluss für "Bergbauschäden" i.S. von § 3 Abs. 1 c ARB 94/2000.*)

IMRRS 2011, 2274

OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011 - 3 AR 6/11
1. Sind bei der Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach §§ 59, 60 ZPO nicht schlüssig vorgetragen, scheidet eine Zuständigkeitsbestimmung aus.*)
2. Im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers besteht ein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer aus § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG n.F. nur bei Vorliegen einer Pflichtversicherung.*)

IMRRS 2011, 2273

OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2011 - 18 W 11/11
1. Ein Makler kann aufgrund einer Beratungspflichtverletzung haften, wenn er den Auftraggeber zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss verleitet. Das kann der Fall sein, wenn der Makler dem Auftraggeber in dem Entschluss zum Kauf einer neuen Immobilie bestärkt, die der Auftraggeber nur mit dem Verkauf einer anderen Immobilie finanzieren kann und der Makler den objektiv ungesicherten Verkauf der anderen Immobilie als problemlos realisierbar darstellt.*)
2. Dass der Käufer einer Immobilie im Verhältnis zum Verkäufer das Risiko einer der Finanzierung des Kaufpreises zu tragen hat, entlastet nicht einen den Käufer fehlerhaft beratenden Makler.*)
3. Bei schuldhafter Verletzung einer Beratungspflicht und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens, der im Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten besteht, kann der Geschädigte wählen, ob er an dem Vertrag festhalten und darüber hinaus zusätzliche Vermögenseinbußen ersetzt verlangen will oder ob er den "großen" Schadensersatz unter Übertragung der Vorteile aus dem Vertrag geltend machen will.*)

IMRRS 2011, 2268

OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2011 - 8 W 192/11
Die Eintragung von Wirksamkeitsvermerken zeitgleich mit der Buchung von Finanzierungs-Grundpfandrechten ist auch hinsichtlich früher eingetragener Vormerkungen auf Eigentumsverschaffung ein gebührenfreies Nebengeschäft.*)

IMRRS 2011, 2213

BFH, Urteil vom 03.03.2011 - IV R 10/08
Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ist die bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend; vielmehr muss eine unbedingte Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs oder des Bauauftrags vorliegen.

IMRRS 2011, 2202

VG Gießen, Urteil vom 21.03.2011 - 4 K 163/11
1. Ein notarieller Kaufvertrag ist insoweit als öffentlich-rechtlicher Vertrag zu qualifizieren, als der "lastenfreie Eigentumsübergang" vereinbart wird und öffentlich-rechtliche Lasten streitbefangen sind.*)
2. Der vertraglich vereinbarte lastenfreie Eigentumsübergang beseitigt die sachliche Erstattungspflicht in Bezug auf bereits betriebsfertig hergestellte Hausanschlussleitungen beim Verkauf gemeindlicher Grundstücke an Private.*)
3. Der vereinbarte lastenfreie Eigentumsübergang stellt keinen unzulässigen Verzicht der Gemeinde dar, sofern eine angemessene Gegenleistung durch Kaufpreis und/oder weitere Verpflichtungen zu Gunsten der Gemeinde vereinbart ist.*)

IMRRS 2011, 2191

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 90/09
1. Das einen Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut muss den Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte Provision hinweisen, sofern diese nicht zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).
2. Ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Finanzierungsbank liegt aber vor, wenn die Bank Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).
3. Die die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung der Anleger durch den Vertrieb wird widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben zum Anlageobjekt objektiv evident ist.

IMRRS 2011, 2187

BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 148/10
Der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann die Neuwertspanne auch dann verlangen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes günstiger als der Neuwert waren.*)

IMRRS 2011, 2031

AG Tiergarten, Urteil vom 24.01.2011 - 3 C 377/10
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromversorgers enthaltene Klausel
"Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit (dem Stromanbieter) schließen, bietet Ihnen (der Stromanbieter) einen einmaligen Bonus. Dafür darf das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder (dem Stromversorger) gekündigt werden"
gibt auch demjenigen Kunden, dessen Vertragsverhältnis bereits mit Wirkung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird und damit nicht länger als zwölf Versorgungsmonate andauert, einen Anspruch auf die Bonuszahlung.*)

IMRRS 2011, 2023

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2011 - 20 W 69/11
Bereits zur Aufteilung gemäß § 8 WEG ist die Zustimmung der Gläubiger der auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte erforderlich.*)

IMRRS 2011, 2018

BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 369/08
a) Eine Prozesspartei hat nach § 138 Abs. 1 ZPO ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Dass die Prozesspartei einen tatsächlichen Umstand für unerheblich hält, berechtigt sie nicht, insoweit falsche Angaben zu machen.*)
b) Eine Prozesspartei, die ein Geständnis in dem Bewusstsein abgibt, den tatsächlichen Inhalt einer Urkunde, auf die sie sich bezieht, nicht zu kennen, nimmt diese Ungewissheit bewusst in Kauf und handelt auf eigenes Risiko. Ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum im Sinne von § 290 ZPO ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.*)

IMRRS 2011, 2005

VGH Hessen, Beschluss vom 14.06.2011 - 3 B 992/11
1. Der Begriff des "Anbaus" verlangt für sich keine Gleichartigkeit der Nutzung oder des Bauvolumens des an die Grenze anzubauenden Gebäudes.*)
2. Aus § 6 Abs. 1 Satz 6 HBO ergibt sich, dass ein Anbau nicht zwingend deckungsgleich sein muss.*)
3.Bei der Frage, ob ein nicht deckungsgleicher Anbau städtebaulich vertretbar ist, sind auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und insoweit die nachbarlichen Belange mit einzustellen.*)

IMRRS 2011, 2004

BGH, Urteil vom 01.07.2011 - V ZR 154/10
1. Ein Grundstückseigentümer kann grundsätzlich von demjenigen, der die Einfahrt seines Grundstücks durch ein vor dieser abgestelltes Fahrzeug blockiert, dessen Entfernung und - wenn weitere Beeinträchtigung dieser Art zu besorgen sind - Unterlassung verlangen.
2. Zugangsbehinderungen kann der Eigentümer unabhängig davon abwehren, ob sie auf dem öffentlichen Straßenraum oder auf seinem Grundstück stattfinden.
3. Eine abzuwehrende Eigentumsstörung ist nur dann gegeben, wenn der Eigentümer oder berechtigte Nutzer des Grundstücks an der Zu- oder Abfahrt tatsächlich behindert wird. Dies gilt allerdings nur für eine Störung vom öffentlichen Straßengrundstück aus.
4. Nicht wesentliche, kurzfristige Beeinträchtigungen der Zufahrt für Be- und Entladegeschäfte vor dem Grundstück ist unter Nachbarn zu dulden.

IMRRS 2011, 1998

BFH, Urteil vom 30.06.2011 - V R 37/10
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Umfasst der Begriff der Bauleistungen i.S. von Art. 2 Nr. 1 der Ermächtigung 2004/290/EG neben Dienstleistungen auch Lieferungen?
2. Falls sich die Ermächtigung zur Bestimmung des Leistungsempfängers als Steuerschuldner auch auf Lieferungen erstreckt:
Ist der ermächtigte Mitgliedstaat berechtigt, die Ermächtigung nur teilweise für bestimmte Untergruppen wie einzelne Arten von Bauleistungen und für Leistungen an bestimmte Leistungsempfänger auszuüben?
3. Falls der Mitgliedstaat zu einer Untergruppenbildung berechtigt ist: Bestehen für den Mitgliedstaat Beschränkungen bei der Untergruppenbildung?
4. Falls der Mitgliedstaat zu einer Untergruppenbildung allgemein (s. oben Frage 2) oder aufgrund nicht beachteter Beschränkungen (s. oben Frage 3) nicht berechtigt ist:
a) Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer unzulässigen Untergruppenbildung?
b) Führt eine unzulässige Untergruppenbildung dazu, dass die Vorschrift des nationalen Rechts nur zugunsten einzelner Steuerpflichtiger oder allgemein nicht anzuwenden ist?

IMRRS 2011, 1996

OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2011 - 22 U 25/11
1. Kennt der Käufer den Mangel der Kaufsache, besteht insoweit keine Offenbarungspflicht des Verkäufers. Ein arglistiges Verschweigen ist somit nicht möglich.
2. Die Kenntnis muss bei Vertragsschluss vorliegen.
3. Fallen die auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärungen zeitlich auseinander, ist für die Frage der eigenen Mangelkenntnis des Käufers maßgeblich auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich der Käufer seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung nicht mehr einseitig entziehen kann, also auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Verkäufer.

IMRRS 2011, 1992

BGH, Urteil vom 15.04.2011 - BLw 12/10
1. Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage kann nach § 9 Abs. 6 GrdstVG genehmigt werden, weil die Sicherung und der Ausbau einer die Umwelt schonenden Energieversorgung zu den zu berücksichtigenden allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen gehört.*)
2. Soll das Grundstück als Abstandsfläche für eine auf dem Nachbargrundstück betriebene Anlage erworben werden, kommt nach § 9 Abs. 6 GrdstVG eine Genehmigung nur eines zeitlich begrenzten Erwerbs zum Zweck der Bestellung einer Dienstbarkeit in Betracht, verbunden mit der Auflage, das Grundstück anschließend an einen Landwirt zu veräußern.*)

IMRRS 2011, 1986

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2011 - 9 B 16.10
Ein Grundsteuererlass nach § 33 GrStG setzt nicht voraus, dass die Ertragsminderung auf atypischen und vorübergehenden Umständen beruht. Vielmehr fallen auch strukturell bedingte und nicht vorübergehende Ertragsminderungen in den Anwendungsbereich der Vorschrift.

IMRRS 2011, 1951

BGH, Urteil vom 27.05.2011 - V ZR 122/10
Hat der Käufer bei Abschluss eines formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages keine Kenntnis von dem Sachmangel, ist § 442 BGB nicht anwendbar, wenn er den Sachmangel im Zeitpunkt der Eintragung kennt (Fortführung von Senat, Urteil vom 03.03.1989 - V ZR 212/87).*)
IMRRS 2011, 1878

BFH, Urteil vom 05.05.2011 - IV R 34/08
Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt im Sinne der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze.*)

IMRRS 2011, 1871

BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 221/10
Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag die Kaufpreiszahlung bestätigt, obwohl sie erst nach der Beurkundung erfolgen soll, stellt die Bestätigung eine Vorausquittung dar. Diese hat für sich genommen weder die Nichtigkeit als Scheingeschäft noch die Formnichtigkeit des Vertrags zur Folge.*)

IMRRS 2011, 1867

LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - 49 S 106/10
Entscheidet die Feuerwehr nach der Befragung der Alarmperson, zur Rettung einer sich vermeintlich in einer Notsituation befindenden Person die Wohnungstür aufzubrechen, ist jedenfalls dann, wenn die Alarmperson guten Grund hatte, von einem Notfall auszugehen, der Zurechnungszusammenhang zwischen ihrer Auskunft an die Feuerwehr und dem Schaden unterbrochen.*)
IMRRS 2011, 1865

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2011 - 4 U 161/10
1. Hat der Verkäufer in einem notariellen Grundstückskaufvertrag seine Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, so ist dem Gewährleistungsausschluss eine Verpflichtung zur Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche gegen vom Verkäufer vor dem Verkauf beauftragte Dritte im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann zu entnehmen, wenn das Vertragswerk konkrete Anhaltspunkte dafür enthält, dass die Vertragsparteien die Gewährleistungsfrage nicht abschließend regeln wollten.*)
2. Fehlen solche Anhaltspunkte ist der Verkäufer, der ein nachvollziehbares und schutzwürdiges Interesse daran besitzt, nach dem Verkauf nicht mehr in Rechtsstreitigkeiten zwischen Dritten einbezogen zu werden, auch nicht in Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht zur Abtretung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet.*)

IMRRS 2011, 1843

OLG München, Beschluss vom 27.05.2011 - 34 Wx 161/10
Die Unterteilung von Wohnungseigentum erfolgt nicht durch Abspaltung von einer "Restwohnung", vielmehr wird die gesamte Wohnung in neue Einheiten aufgeteilt. Eine Eintragung der Unterteilung eines Wohnungseigentums darf nur erfolgen, wenn für jede der daraus hervorgehenden Wohnungen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.

IMRRS 2011, 1837

LG Flensburg, Urteil vom 15.03.2011 - 1 S 90/10
1. Es stellt schon ein Ablösen eines Bauteils im Sinne von § 836 Abs 1 Satz 1 BGB dar, wenn es zu einer "physikalischen Veränderung" des Bauteils kommt. Hierzu reicht es aus, dass das Bauteil in seinem inneren Zusammenhalt beeinträchtigt wird, sofern eine mechanische Veränderung des Teils stattgefunden hat. So liegt der Fall, wenn eine Dachrinne unter Eis- und Schneelast ihre ursprüngliche Position verlässt, indem sie den Abstand zur Dachtraufe vergrößerte und sich zur Straßenseite neigt.*)
2. Die Beschädigung durch einen Eisblock, der aus einer Dachrinne fällt, weil sie unter seinem Gewicht nach vorne gebogen wurde, ist grundsätzlich gemäß § 836 Abs. 1 BGB ersatzpflichtig.*)

IMRRS 2011, 1832

VG Neustadt, Urteil vom 04.02.2011 - 4 K 950/10
Hat der Bauherr auf seinem Grundstück innerhalb der Abstandsflächen eine Einfriedung errichtet, die gemessen von der Geländeoberfläche auf seinem Grundstück höher als 2 m ist, gemessen vom Nachbargrundstück die Höhe von 2 m aber nicht überschreitet, so hat der Nachbar keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen den Bauherrn wegen Verstoßes gegen § 8 Abs. 3 Satz 3 LBO-RP.*)

IMRRS 2011, 1829

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2011 - 10 K 4499/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2011, 1827

LG Heidelberg, Urteil vom 15.05.2009 - 3 S 21/08
Ein Hauseigentümer muss wesentliche Blendwirkungen, die durch die Reflexion von Sonnenstrahlen von einer auf dem Nachbargebäude befindlichen Photovoltaikanlage ausgehen, nicht hinnehmen, wenn die Anlage nach ihrer Beeinträchtigungswirkung nicht ortsüblich ist.*)

IMRRS 2011, 1775

OLG Jena, Beschluss vom 23.06.2011 - 9 W 181/11
1. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer im Grundbuch als Grundstückseigentümerin eingetragenen GbR besteht die Möglichkeit, dass ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang vorliegt. Das Grundbuchamt ist daher berechtigt, im Wege der Zwischenverfügung die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts zu fordern.*)
2. Soll bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden GbR ohne Übertragung des Gesellschaftsanteils auf einen Mitgesellschafter oder einen Dritten die Löschung dieses Gesellschafters durch Berichtigung des Grundbuchs im Wege der Bewilligung erfolgen, reicht die Berichtigungsbewilligung des ausgeschiedenen Gesellschafters aus (obiter dictum). Jedenfalls kann es nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, dem Antragsteller die Vorlage der Berichtigungsbewilligung der verbleibenden Gesellschafter aufzugeben.*)

IMRRS 2011, 1774

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.06.2011 - 5 U 78/06
1. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel arglistig, kann er sich hinsichtlich dieses Mangels nicht auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen und der Käufer ist zur Minderung des Kaufpreises berechtigt.
2. Das Minderungsbegehren scheitert nicht an einer fehlenden Fristsetzung, wenn diese entbehrlich ist, etwa weil der Verkäufer jegliche Arglist bestreitet und einen uneingeschränkten Klageabweisungsantrag stellt.
3. Die Höhe der Minderung kann grundsätzlich auf Grundlage der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten erfolgen.

IMRRS 2011, 1760

OLG Celle, Urteil vom 29.06.2011 - 4 U 199/09
Die Beachtung von Lärmwerten erfordert in der Regel die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens. Überdies hat sich der Tatrichter grundsätzlich einen persönlichen Eindruck durch die Durchführung eines Ortstermins zu verschaffen.*)

IMRRS 2011, 1711

VG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.06.2011 - 8 K 772/11
1. Mit § 64 Abs. 1 Halbs. 2 HBO 2011 hat der Landesgesetzgeber den ungeschriebenen Grundsatz des allgemeinen Verwaltungsrechts des fehlenden Sachbescheidungsinteresses zu einem geschriebenen gemacht.*)
2. Mit dieser Neuregelung hat er keine Kompetenzerweiterung vorgenommen. Für das Baugenehmigungsverfahren bedeutet dies unverändert, dass die Möglichkeit bestehen muss, die Baugenehmigung auszunutzen, und dass diese Möglichkeit fehlt, wenn der Baugenehmigung schlechterdings nicht ausräumbare Hindernisse (im Hinblick auf in dem Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfendes materielles Recht) entgegenstehen.*)
3. Für die Entscheidung, die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses zu versagen, ist in § 64 Abs. 1 Halbs. 2 HBO 2011 kein Ermessen eingeräumt.*)
4. Zum Begriff des Erkers.*)
5. Einer Abweichungsentscheidung nach § 63 Abs. 1 HBO von § 6 HBO bedarf es nicht, wenn der Erker § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 HBO 2011 genügt und deshalb bei der Bemessung der Abstandsfläche außer Betracht zu bleiben hat.*)
6. Weist die Bauherrschaft, deren Erker-Vorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 57 HBO baugenehmigungspflichtig ist, und der die Einhaltung des nicht zum Prüfprogramm dieses Genehmigungsverfahrens gehörenden Bauordnungsrecht nach dieser Vorschrift obliegt, nach, dass sie die brandschutzrechtlichen Anforderungen nach § 27 Abs. 2 HBO durch den Einbau von Erkerfenstern der Brandklasse F90 erfüllen kann, liegen die unter Nr. 2 genannten Voraussetzungen für eine Ablehnung des Bauantrages wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses offensichtlich nicht vor.*)

IMRRS 2011, 1547

OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2011 - 1 U 379/06
Kommt es aufgrund fehlerhaft ausgeführter Kanalbauarbeiten zu Gebäudeschäden, so steht dem betreffenden Hauseigentümer ein Anspruch auf Entschädigung gegen die auftragsvergebende Verbandsgemeinde und auf Schadensersatz gegen die ausführende Baufirma zu.

IMRRS 2011, 1546

LG Chemnitz, Urteil vom 31.03.2011 - 6 S 231/10
1. Ein Maklerauftrag kann auch fernmündlich auf eine bestimmte Reichweite beschränkt werden und etwaige Folgeverträge ausschließen.
2. Die Beschränkung des Maklerauftrags wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der Auftraggeber lediglich mit dem betroffenen Makler im Einzelfall geschäftlich in Kontakt gerät ("Sponti-Makler").
3. Gerade bei Beschränkungen des Maklerauftrags ist eine Abfassung in Schriftform zu empfehlen.

IMRRS 2011, 1544

OLG Dresden, Beschluss vom 11.01.2011 - 17 W 1317/10
1. Das Grundbuchamt hat in seiner Zwischenverfügung alle Möglichkeiten zur Beseitigung von Umschreibungshindernissen aufzuzeigen.
2. Eine Optionsklausel im Verwaltervertrag setzt ein aktives Handeln der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus. Dieses aktive Handeln kann bereits in Form des Abschlusses eines neuen Verwaltervertrags bestehen.

IMRRS 2011, 1528

BFH, Urteil vom 30.09.2010 - IV R 44/08
Die zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienende Drei-Objekt-Grenze ist überschritten, wenn der Kaufvertrag zwar über einen unabgeteilten Miteigentumsanteil abgeschlossen wurde, das Grundstück jedoch in derselben Urkunde in Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten aufgeteilt wurde, von denen dem Erwerber mehr als drei Einheiten zugewiesen wurden.*)
