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Sachgebiet: Immobilien

5248 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IMRRS 2011, 1511
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ehemalige DDR: Rechtswidrige Baugenhemigung bleibt

OVG Sachsen, Beschluss vom 29.11.2010 - 1 D 154/10

1. Vor dem Beitritt ergangene Verwaltungsakte der Behörden der DDR bleiben gemäß § 19 EinigungsV wirksam.

2. Dies gilt auch, wenn die Erteilung der Zustimmung zur Baugenehmigung rechtswidrig gewesen sein sollte.

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IMRRS 2011, 1508
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Grenzbebauung: Haftung für Feuchteschäden

OLG Köln, Urteil vom 22.12.2010 - 13 U 181/09

1. Wird durch einen Anbau die Ursache dafür gesetzt, dass an dem bereits vorhandenen Eigentum des Nachbarn ein entsprechender neuer Dachanschluss erforderlich wird, um aufgetreten Feuchtigkeit zu beseitigen und künftig zu verhindern, so hat der Anbauende die Kosten hierfür verschuldensunabhängig zu tragen.

2. Die verbindliche Erteilung der Aufträge mit Umsatzsteuerpflicht ist dem tatsächlichen Anfall der Umsatzsteuer im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht gleichzusetzen.

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IMRRS 2011, 1502
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme von Verhandlungen

OLG Hamm, Urteil vom 23.03.2011 - 20 U 152/10

1. Gemäß Art. 3 Abs. 1, 2 EGVVG ist auf Ansprüche, die am 1. Januar 2008 noch nicht verjährt waren, die Verjährungsfrist anzuwenden, die früher abläuft. Ist die Frist nach neuem Recht (§§ 195, 199 BGB) länger als die nach altem Recht (§ 12 VVG a.F.), greift die kürzere zweijährige Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 S.1 VVG a.F. ein.*)

2. Die Aufnahme von Verhandlungen nach einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers hemmt den Ablauf der Verjährungsfrist nur dann, wenn der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er die vorausgegangene Entscheidung nicht aufrechterhalten will oder wenigstens die Berechtigung der angemeldeten Ansprüche wieder als offen ansieht. Allein aus der Beantwortung von Gegenvorstellungen des Versicherungsnehmers durch den Versicherer unter Beibehaltung des zuvor eingenommenen Standpunktes kann dabei nicht auf ein Abgehen von der früheren Entscheidung geschlossen werden, selbst wenn sich der Versicherer darin erneut mit der Frage seiner Leistungspflicht auseinandersetzt und vor der Beantwortung noch einige Nachforschungen hat anstellen müssen.*)

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IMRRS 2011, 1497
ImmobilienImmobilien
Sonstiges Zivilrecht - Grundstückskaufvertrag und Kommunalaufsicht

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2011 - 5 U 182/09

1. Die Pflichten aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (c. i. c.) treffen auch die Parteien (des Deckungsverhältnisses) eines Vertrags zugunsten Dritter jedenfalls in dem Umfang, in dem sie zur Verwirklichung des Forderungsrechts des begünstigten Dritten nach § 328 Abs. 1 BGB beobachtet werden müssen (jetzt § 311 Abs. 3 S. 1 BGB). Hängt das Forderungsrecht der Partei von der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Vertrags ab, wird durch die darauf bezogenen vorvertraglichen Nebenpflichten des Versprechenden auch die Versprechensempfängerin geschützt.

2. Eine Gemeinde, die mit einem privaten Vertragspartner einen Kaufvertrag ber Grundstücke schließt, muss die für sie geltenden Beschränkungen im Privatrechtsverkehr besser kennen als ihr Kontragent (vgl. BGH NJW 1999, 3335, 3338). Die kann dem Vertragspartner nicht unterstellen, über hinreichende Kenntnisse über einschlägige kommunalaufsichtliche Genehmigungsvorbehalte zu verfügen, die sie selbst nicht hatte. Daraus ergibt sich die Pflicht der Gemeinde bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, über mögliche kommunalaufsichtliche Genehmigungsbedürftigkeit des Vertrags hinzuweisen. Tut sie das nicht, macht sie sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

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IMRRS 2011, 1496
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Hausratversicherung: Umfang der Reparaturkostenklausel

OLG Köln, Beschluss vom 29.03.2011 - 9 U 241/10

Nach dem eindeutigen Wortlaut der Reparaturkostenklausel des § 2 Nr. 1 h VHB 2000 werden nur tatsächlich entstandene Reparaturaufwendungen ersetzt. Das schließt eine fiktive Abrechnung und auch einen Anspruch auf Vorschuss aus.

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IMRRS 2011, 1492
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Hammerschlags- und Leiterrecht bei Abbrucharbeiten

LG Essen, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 O 101/11

1. Es kann dahinstehen, ob eine Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks im Sinne einer verbotenen Eigenmacht bereits dann besteht, wenn aus Sicherheitsgründen der Nachbareigentümer während Abbrucharbeiten einen Teil seines Grundstücks nicht nutzen kann.

2. Das Hammerschlags- und Leiterrecht kann auch einredeweise geltend gemacht werden.

3. Ein gestellter Unterlassungsantrag muss auch unter Berücksichtigung der in § 938 Abs. 1 ZPO getroffenen Regelung hinreichend bestimmt sein und einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Bei einer Unterlassungsverfügung muss die zu unterlassende Handlung konkret bezeichnet werden.

4. Die gemäß §§ 16, 24 Abs. 3 NachbG-NW erforderliche Anzeige ist auch dann ordnungsgemäß, wenn diese nur vorsorglich ergeht und ein Hinweis darauf erfolgt, dass eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wohl nicht erfolgen wird.

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IMRRS 2011, 1486
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gewährleistungsausschluss auch bei Schädlingsbefall des Daches?

LG Berlin, Urteil vom 24.03.2011 - 13 O 140/10

Ein Gewährleistungsausschluss in einem Kaufvertrag hat auch bei Vorliegen von Schädlingsbefall am Dach Bestand, solange der Nachweis nicht geführt werden kann, dass zum Vertragsschluss positive Kenntnis vom Schädlingsbefall vorlag.

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IMRRS 2011, 1450
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintragung von GbR-Baugemeinschaft in Grundbuch

BGH, Urteil vom 28.04.2011 - V ZB 194/10

Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht.*)

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IMRRS 2011, 1447
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ausgleich für Abriss des Nachbarhauses

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2011 - 5 U 51/09

1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.

2. Der Anspruch setzt voraus, dass der Eigentümer oder Besitzer aus besonderen Gründen gehindert ist, die Einwirkungen gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden. Ein faktischer Duldungszwang genügt. Er kann sich daraus ergeben, dass der Betroffene die abzuwehrende Gefahr nicht rechtzeitig erkannt hat und auch nicht erkennen konnte. Dabei besteht der Abwehranspruch auch bei anderen Einwirkungen als solchen im Sinne von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB.

3. Bei der auf der Grundstücksgrenze stehenden Gebäudewand handelte es sich um eine Nachbarwand und damit um eine Grenzeinrichtung im Sinne von § 921 BGB.

4. Reißt jemand sein an eine Nachbarwand angrenzendes Gebäude ab und wird diese dadurch in ihrer Funktionsfähigkeit für das Nachbargebäude beeinträchtigt, liegt darin eine gegen § 922 Satz 3 BGB verstoßende Änderung dieser Grenzeinrichtung, wenn nicht der Eigentümer des abgerissenen Hauses von vornherein diejenigen Maßnahmen trifft, die zur Verhinderung oder Beseitigung solcher Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind.

5. Der Inhalt und Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB bestimmt sich unter Abwägung aller Umstände nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung. Er kann je nach Art und Weise der Einwirkung auf vollen Schadensersatz gehen.

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IMRRS 2011, 1446
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auflassung

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2011 - 5 U 45/07

1. Bei einer Grundstücksübereignung ist die Mitwirkung beider Parteien an der Auflassung erforderlich; fehlt es an der Auflassung, so hat keine der Vertragsparteien den Grundstücksübereignungsvertrag vollständig erfüllt.

2. Die Auflassung muss das von ihr betroffene Grundstück eindeutig bezeichnen; geht es um die Übertragung von Miteigentumsanteilen, so muss deren Umfang zumindest im Wege der Auslegung der Auflassung zweifelsfrei zu ermitteln sein.

3. Die Auflassung des gesamten Grundstücks ist dementsprechend nicht in die Auflassung von Miteigentumsanteilen umdeutbar.

4. Eine Forderung, die nicht auf Geld gerichtet ist - wie eine solche auf Übereignung von unbeweglichen Gegenständen -, ist in einen Geldbetrag umzurechnen (§ 45 Satz 1 InsO).

5. Nach § 987 Abs. 1 BGB ist für Gebrauchsvorteile Wertersatz zu leisten, bei Eigengebrauch vermietbarer Sachen in der Regel der objektive Mietwert. Maßgeblich ist diejenige Miete, die auf dem örtlichen Markt für vergleichbare Objekte erzielt wird.

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IMRRS 2011, 1439
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Bestimmtheitsanforderungen an Feststellungsklage

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2011 - 4 U 140/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1389
ImmobilienImmobilien
Grundstückshandel: Tatsachenfeststellung und rechtliche Würdigung

BFH, Beschluss vom 12.04.2011 - X S 31/09

Zur Tatsachenfeststellung und rechtlichen Würdigung beim gewerblichen Grundstückshandel.

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IMRRS 2011, 1371
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Immobilienkauf - Mangel bei ungesicherter Wasserver- und Abwasserentsorgung

BGH, Urteil vom 08.04.2011 - V ZR 185/10

Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung davon abhängt, dass ein Nachbar die Mitnutzung seiner Leitungen auf freiwilliger Basis (weiterhin) gestattet, ist mit einem Fehler behaftet.*)

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IMRRS 2011, 1366
BauträgerBauträger
Kein AfA-bezogener Vorteilsausgleich bei Immobilien-Rückabwicklung!

KG, Urteil vom 29.04.2011 - 6 U 26/10

Verfolgt der Immobilienerwerber die Rückabwicklung wegen Baumängeln, so muss er sich bei der Berechnung des großen Schadensersatzes AfA-Steuervorteile aus der Nutzungszeit nicht anrechnen lassen.

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IMRRS 2011, 1365
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verbotene Hausverlosung im Internet ist Betrug

BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 StR 529/10

Verbotene Hausverlosung im Internet ist Betrug.

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IMRRS 2011, 1358
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zweckbestimmung bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2011 - 2 W 673/10

1. Eine förmliche Zweckbestimmung bzw. Zweckvereinbarung ist bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld nicht zwingend erforderlich. Für eine konkludente Sicherungsabrede genügt, dass der Grundstückseigentümer weiß, dass die bestellte Grundschuld auch der Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten dienen soll, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Bestellung der Grundschuld noch nicht spezifiziert ist.*)

2. Eine formularmäßige Übernahme einer persönlichen Haftung in Grundschuldbestellungsformularen mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist nur unzulässig, wenn es nicht nur um die Absicherung eines bestimmten Kredits, sondern um die Haftung der gegenwärtigen und künftigen Kreditverpflichtungen eines Dritten geht. Unberührt davon bleibt aber die dingliche Haftung. Soweit es sich um die mit der Grundschuldbestellung verbundene Sicherungsabrede handelt, fehlt es an einem gesetzlichen Leitbild. Diese Sicherungsabrede unterliegt der freien Vereinbarung (in Anknüpfung an BGHZ 114, 9 ff.; 100, 82, 84; 101, 28, 33; BGH, Urteil vom 28.10.2010 – XI ZR 263/02 – NJW 2004, 158 ).*)

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IMRRS 2011, 1286
ImmobilienImmobilien
Treuhandgesellschafter/ Aufklärungspflichtverletzung/ Freistellung

OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2011 - 12 U 49/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1284
SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung von Betriebsvorrichtungen

BFH, Beschluss vom 04.03.2011 - V B 51/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1231
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Zur Streitwertberechnung bei Klage auf Vollzug der Auflassung

OLG München, Beschluss vom 18.01.2011 - 13 W 2712/10

Bei Klage des Käufers gegen den Bauträger auf Vollzug der Auflassung bemisst sich der Gebührenstreitwert nach dem offenen Restkaufpreis (hier: 3,5% des Kaufpreises) und nicht nach dem Verkehrswert der Immobilie.

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IMRRS 2011, 1222
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Brandschaden

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 193/10

Störer ist auch der Eigentümer eines Hauses, das infolge eines technischen Defekts an elektrischen Leitungen oder Geräten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt.

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IMRRS 2011, 1183
SteuerrechtSteuerrecht
Einkünfteerzielungsabsicht bei Verkauf an KG

BFH, Urteil vom 09.03.2011 - IX R 50/10

Spricht es gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs --von in der Regel bis zu fünf Jahren-- seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert, so auch dann, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580).*)

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IMRRS 2011, 1181
ImmobilienImmobilien
Vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB

LG München I, Urteil vom 20.04.2011 - 9 O 10648/10

Zu den Voraussetzungen der vereinfachten Umlegung nach § 80 BauGB.

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IMRRS 2011, 1176
ImmobilienImmobilien
Urheberrecht - Kunst am Bau: Kann der Künstler Änderungen unterbinden?

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2011 - 4 U 197/10

1. Der Urheber hat auf Grund seines Urheberpersönlichkeitsrechts einen Anspruch darauf, dass sein Werk dem Publikum unverfälscht dargeboten wird. Er hat seinem Werk eine bestimmte Form und Gestaltung gegeben, in der seine Werkvorstellung, seine Werkidee in möglichst idealer Weise zum Ausdruck kommt. Nur in dieser Form braucht er sein Werk gegen sich gelten zu lassen.

2. Eine Beeinträchtigung der berechtigten geistigen und persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk i.S.d. § 14 UrhG liegt auch dann vor, wenn die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk, ohne inhaltliche Änderung des Werkes, durch Form und Art der Werkwiedergabe und -nutzung beeinträchtigt werden.

3. Eine derartige Beeinträchtigung ist etwa dann anzunehmen, wenn ein geschütztes Werk mit Zutaten von dritter Hand zu einem "Gesamtkunstwerk" vereinigt wird, das unbefangene Betrachter ohne weiteres insgesamt als Werk des Urhebers des Originalwerkes ansehen können.

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IMRRS 2011, 1085
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Pacht - Gebrauchsüberlassung von Pächter an Eigentümer - Zurückbehaltungsrecht

OLG Koblenz, Urteil vom 15.09.2010 - 1 U 63/10

1. Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung, gegebenenfalls auch schon die bloße stillschweigende Duldung ihrer Nutzung, ist auch bei längerfristiger Gestattung als Leihvertrag einzuordnen. Der Verleiher muss nicht Eigentümer der verliehenen Sache sein; als Ausfluss eines umfassenden Nutzungs- und Besitzrechts kann der Pächter auch dem Eigentümer den Gebrauch eines abgegrenzten Teils des Pachtobjekts auf schuldrechtlicher Grundlage rechtswirksam gestatten.*)

2. Zum Zurückbehaltungsrecht bei der Rückführung einer dem Eigentümer zum gelegentlichen Wohngebrauch überlassenen Betriebswohnung in die Nutzungsbefugnis des Pachtbetriebs.*)

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IMRRS 2011, 1080
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mieter-Vorkaufsrecht bei Parzellierung von Reihenhausgrundstücken!

BVerfG, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 BvR 1803/08

Die analoge Anwendung mietrechtlicher Vorschriften zur Schließung gesetzlicher Schutzlücken ist verfassungsgemäß. Der Staat ist verpflichtet, gleichheitswidrige Schutzlücken im Mietrecht zu verhindern. Für Fachgerichte kann daraus die Pflicht erwachsen, Lücken mit den herkömmlichen Methoden der Auslegung und Lückenfüllung zu schließen.

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IMRRS 2011, 1076
ImmobilienImmobilien
Zu den Grundsätzen des Eigengrenzüberbaus

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.04.2011 - 5 U 7/10

1. Für die Frage, in welchem Umfang benachbarte Gebäude den jeweiligen Grundstücken, auf dem sie aufstehen, als Grundstücksbestandteil zuzuordnen sind, sind die Grundsätze des sogenannten Eigengrenzüberbaus einschlägig. Es spielt keine Rolle, dass die Gebäude vor 1990 errichtet worden sind. Die zu §§ 93, 94 Abs. 1 BGB entwickelten Grundsätze der Zuordnungseigentumsverteilung eines Grundstücks durch den Eigentümer bestimmen grundsätzlich auch das Verhältnis zwischen § 295 Abs. 1 DDR-ZGB und § 467 Abs. 2, 3 DDR-ZGB.

2. Die Überbauregeln der §§ 912 ff BGB finden sinngemäß auf den Fall Anwendung, dass ein Eigentümer zweier Grundstücke mit dem Bau auf einem derselben die Grenze des anderen überschreitet und in der Folge die Grundstücke in das Eigentum verschiedener Personen gelangen. Wer Eigentümer des über die Grenze gebauten Gebäudeteils ist, regelt § 912 BGB selbst nicht unmittelbar. Soweit das Recht des Eigentümers zur Duldung seines Überbaus durch den Nachbar besteht, unterliegt der hinüber gebaute Gebäudeteil allerdings nicht der Grundregel der §§ 94 Abs. 1, 946 BGB, sondern es tritt entsprechend § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB die Wirkung ein, dass er als Scheinbestandteil des überbauten Grundstücks gemäß §§ 93, 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Grundstücks bleibt, von dem aus übergebaut wurde.Daraus ergibt sich, dass die §§ 93, 94 Abs. 2, 95 Abs. 1 Satz 2 BGB für das Eigentum am Überbau nur eingreifen, wenn ein einheitliches Gebäude über die Grundstücksgrenze gebaut ist. Dabei ist im Falle des Eigengrenzüberbaus ebenso wie im Fall der Teilung eines zunächst einheitlichen Grundstückes dem in § 93 BGB zum Ausdruck gekommenen Gesichtspunkt der natürlich-wirtschaftlichen Einheit von Gebäuden der Vorzug vor der in § 94 Abs. 1 BGB geregelten Zuordnung nach der Grundstücksgrenze zu geben. Gesichtspunkte der Art, wie sie beim sogenannten unentschuldigten Überbau ausnahmsweise für eine vertikale Aufspaltung des Eigentums an der Grenze sprechen, sind in solchen Fällen nicht ersichtlich.

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IMRRS 2011, 1073
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Notarielle Amtspflichten bei Vertrag über ausländische Immobilie

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2010 - 4 U 219/09

1. Die hinreichende Aufklärung der Urkundsbeteiligten hinsichtlich der rechtlichen Problematik der Beurkundung eines Verfügungsgeschäfts über ein in der Türkei belegenes Wohneigentum setzt gemäß § 17 III 1 BeurkG den Hinweis auf das möglicherweise zur Anwendung berufene ausländische Recht voraus.*)

2. Gemäß § 17 III 2 BeurkG muss ein Notar die Beteiligten zwar nicht über den Inhalt ausländischer Rechtsordnungen belehren; er muss indes die Beteiligten darauf hinweisen, dass eine Orientierung am deutschen Recht zur Unwirksamkeit des beurkundeten Rechtsgeschäfts führen kann.*)

3. Wenn sich die Beteiligten mit dem nicht zufrieden geben und auf der Beurkundung bestehen, kann der Notar nach § 15 I 1 BNotO eine Urkundstätigkeit ablehnen, oder er muss bei Zweifeln an der Wirksamkeit des Geschäfts gemäß § 17 II 2 BeurkG seine Belehrung und die dazu abgegebenen Erklärungen der Beteiligten in der Urkunde vermerken.*)

4. Fehlt ein solcher Vermerk, so kehrt sich im Haftungsprozess die Beweislast dahingehend um, dass nicht der Anspruchsteller das Fehlen der Belehrung, sondern der Notar deren Erteilung zu beweisen hat.*)

5. Hat der Notar nicht in dem erforderlichen Umfang belehrt und erfährt er nach Beurkundung positiv von der Unwirksamkeit des Geschäfts, so hat er die Urkundsbeteiligten auf die Unwirksamkeit hinzuweisen, gemäß § 17 I 1 BeurkG den wahren Willen der Beteiligten zu erforschen und ihnen den zur Erreichung des Ziels geeigneten Weg vorzuschlagen.*)

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IMRRS 2011, 1072
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerbefreiung bei Vertragsübernahme zwischen Ehegatten

BFH, Urteil vom 22.09.2010 - II R 36/09

Hebt der Ehemann einen von ihm über ein Grundstück abgeschlossenen Kaufvertrag wieder auf, und erwirbt dann die Ehefrau im Rahmen einer Vertragsübernahme das Grundstück, so greift die Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs durch den Ehegatten.*)

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IMRRS 2011, 1071
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zur Nachweispflicht bei Auflassung an eine bestehende GbR

OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010 - 15 W 440/10

Wird ein Grundstück an eine bereits bestehende BGB-Gesellschaft aufgelassen, kann auf einen urkundlichen Nachweis des Bestehens, der Identität und der Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft nicht verzichtet werden.*)

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IMRRS 2011, 1068
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung eines schuldrechtlichen Wohnungsrechts

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2010 - 4 W 78/10

1. Wird beim Verkauf eines Wohnhauses schuldrechtlich ein lebenslängliches Wohnungsrecht für den Verkäufer vereinbart, so kommt eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wenn der Verkäufer pflegebedürftig wird, und daher die ihm zugewiesene Wohnung nicht mehr nutzen kann. Das Wohnungsrecht kann in diesem Fall eine Ersatzrente rechtfertigen, die sich an den Maßstäben in § 14 Abs. 2 AGBGB Baden-Württemberg orientiert.*)

2. Ein schuldrechtliches Wohnungsrecht ist - anders als ein dingliches Wohnungsrecht - nicht ohne Weiteres auf eine persönliche Nutzung der Wohnung durch den Berechtigten beschränkt. Die zur ergänzenden Vertragsauslegung bei dinglichen Wohnungsrechten von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind daher nicht uneingeschränkt auf ein schuldrechtliches Wohnungsrecht übertragbar.*)

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IMRRS 2011, 1063
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Pfändung einer zweckgebundenen Forderung durch WEG

LG Köln, Urteil vom 09.12.2010 - 14 O 590/10

1. Vereinbaren die Parteien beim Verkauf einer Eigentumswohnung eine Zweckbindung der Kaufpreisforderung (hier: Tilgung einer Grundschuld), so gehört die zweckgemäße Verwendung zum Inhalt der zu erbringenden Leistung.

2. In diesem Fall kann eine Pfändung allein durch den nach der Zweckbindung bestimmten Empfänger erfolgen und unterliegt gegenüber Dritten (hier: Eigentümergemeinschaft) insoweit einem Pfändungsverbot gemäß § 851 Abs. 1 ZPO.

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IMRRS 2011, 1019
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Überbau: Zur groben Fahrlässigkeit des Überbauenden

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.03.2011 - 5 U 45/09

Baut jemand an der Grenze zum Nachbargrundstück und erweist sich diese Grenze im nachhinein als falsch, so ist dem Überbauenden keine frobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, auch wenn er bei seinem Vorhaben keinen Vermessungsingenieur beauftragt hat, es sei denn, er hat die Unrichtigkeit des Grenzverlaufs positiv gekannt.

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IMRRS 2011, 1010
SteuerrechtSteuerrecht
Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastungen

BFH, Urteil vom 24.02.2011 - VI R 16/10

1. Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09, BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280; entgegen BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).*)

2. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Behinderung auf einem nicht vorhersehbaren Ereignis beruht und deshalb ein schnelles Handeln des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen geboten ist. Auch die Frage nach zumutbaren Handlungsalternativen stellt sich in solchen Fällen nicht (Fortentwicklung von BFH-Urteil in BFHE 226, 536, BStBl II 2010, 280).*)

3. Gegebenenfalls hat das FG zu der Frage, welche baulichen Maßnahmen durch die Behinderung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angehörigen veranlasst sind, und zur Quantifizierung der darauf entfallenden Kosten ein Sachverständigengutachten einzuholen.*)

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IMRRS 2011, 1009
SteuerrechtSteuerrecht
BFH stärkt Umsatzsteueranspruch im Insolvenzfall

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - V R 22/10

Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.01.2009 V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682, zur Istbesteuerung).*)

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IMRRS 2011, 0964
ImmobilienImmobilien
Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Erwerbs von Immobilien

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 131/10

Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen des Eigentumserwerbs an Immobilien.

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IMRRS 2011, 0915
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Dritter im Sinne des Erschließungsrechts

BVerwG, Urteil vom 01.12.2010 - 9 C 8.09

Eine sog. kommunale Eigengesellschaft, d. h. eine Gesellschaft des Privatrechts, die von der Gemeinde (ganz oder mehrheitlich) beherrscht wird, ist nicht "Dritter" im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB.

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IMRRS 2011, 0796
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Stellplätze nicht herstellbar: Verlegung derselben!

VG Würzburg, Urteil vom 24.02.2011 - W 5 K 10.196

VwZVG-BY Art. 36

1. Der behördlich genehmigte Stellplatzplan ist nicht so zu verstehen, dass der Bauherr von der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze frei wird, wenn die Herstellung an der vorgesehenen Grundstücksstelle nicht möglich ist. Vielmehr sind die Stellplätze dann in einem anderen Grundstücksbereich herzustellen.

2. Das Recht zur Durchsetzung der Stellplatzauflage wird nicht durch eine behördliche Bestätigung der Unmöglichkeit der Herstellung an der ursprünglich vorgesehenen Stelle verwirkt.

3. Zur Durchsetzung der Auflage genügt eine isolierte Zwangsgeldandrohung.

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IMRRS 2011, 0790
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ImmobilienImmobilien
Hausverkauf: Anspruch auf Auskunft über Baumängel?

LG Coburg, Urteil vom 07.12.2010 - 23 O 435/10

Zu der Frage, ob der Käufer einen Anspruch auf Auskunft über Baumängel hat.

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IMRRS 2011, 0768
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ImmobilienImmobilien
Die Verrohrung eines Baches: Pflicht der Gemeinde?

OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2011 - 5 U 91/10

Der Eigentümer eines Hauses hat keinen Anspruch auf Erstattung der Sanierungskosten einer durchfeuchteten Kellerwand, wenn ein von der Stadt verrohrter Bachlauf aufgrund einer Beschädigung des Rohres zwar für die Durchfeuchtung ursächlich, die Stadt zur Verrohrung des Baches jedoch nicht verpflichtet gewesen war.*)

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IMRRS 2011, 0754
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VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Haftung für gebäudeinterne Trinkwasserinstallation

LG Dortmund, Urteil vom 01.09.2010 - 4 O 167/09

Zur Frage der Haftung des Betreibers einer gebäudeinternen Trinkwasserinstallation, wenn durch das Auftreten trinkwasserhygienischer Probleme Menschen zu Schaden kommen.

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IMRRS 2011, 0711
ImmobilienImmobilien
StreetView darf Haus von der Straße aus fotografieren!

LG Berlin, Beschluss vom 13.09.2010 - 37 O 363/10

Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus sind nicht zu beanstanden. Etwas anderes gilt nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt werden und/oder die Wohnung zeigen, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen kann.

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IMRRS 2011, 0706
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Zur Kausalität zwischen Maklerleistung und Hauptvertrag

OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2011 - 18 U 94/10

1. Für die für den Provisionsanspruch notwendige Kausalität zwischen dem Nachweis des Maklers und dem Hauptvertragsschluss spricht eine Vermutung, wenn der Hauptvertragsschluss dem Nachweis in angemessener Zeit nachfolgt. Daher greift die Vermutung dann nicht, wenn ein Zeitraum von einem Jahr oder mehr zwischen dem Nachweis und dem Hauptvertragsschluss vergangen ist.

2. Jedoch ist weiterhin erforderlich, dass der Hauptvertrag sich zumindest auch als ein Ergebnis einer wesentlichen Maklerleistung darstellt; es genügt nicht, dass die Maklertätigkeit für den Erfolg auf anderem Weg adäquat kausal geworden ist. Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin, sondern für einen Arbeitserfolg belohnt.

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IMRRS 2011, 0703
ImmobilienImmobilien
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen

BFH, Urteil vom 13.01.2011 - V R 12/08

1. Beabsichtigt der Unternehmer bereits bei Leistungsbezug, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b UStG 1999 zu verwenden, ist er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (Änderung der Rechtsprechung). Dies gilt auch, wenn er mit dieser Entnahme mittelbar Ziele verfolgt, die ihn nach seiner wirtschaftlichen Gesamttätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen würde.*)

2. Der Unternehmer ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bei Errichtung von Erschließungsanlagen beabsichtigt, diese einer Gemeinde durch Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Widmung der Anlagen unentgeltlich i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999 zuzuwenden. Dies gilt auch, wenn er bei der Herstellung und Zustimmung zur Widmung der Erschließungsanlagen --mittelbar-- beabsichtigt, Grundstücke im Erschließungsgebiet steuerpflichtig zu liefern.*)

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IMRRS 2011, 0700
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ImmobilienImmobilien
StreetView darf Haus von der Straße aus fotografieren!

KG, Beschluss vom 25.10.2010 - 10 W 127/10

Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus sind nicht zu beanstanden. Etwas anderes gilt nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt werden und/oder die Wohnung zeigen, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen kann.

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IMRRS 2011, 0699
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ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Hammerschlags- und Leiterrecht (hier: Baukran)

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.01.2011 - 4 W 43/10

1. Dem Eigentümer eines Grundstücks kann in entsprechender Anwendung der Vorschriften über das Hammerschlags- und Leiterrecht ein Benutzungsrecht am Nachbargrundstück des Inhalts zustehen, dass der Anleger eines auf seinem Grundstück stehenden Baukrans über dem Luftraum des Nachbargrundstücks schwenken darf.*)

2. Das Benutzungsrecht entsteht jedoch erst mit Ablauf der zweiwöchigen Frist nach Anzeige der beabsichtigten Benutzung (NachbG-HE § 24 Abs. 1, § 29 ).*)




IMRRS 2011, 0697
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten

BFH, Urteil vom 12.01.2011 - XI R 9/08

1. Hat eine GmbH in den Jahren 1998 bis 2000 auf ihrem Betriebsgrundstück ein Gebäude errichtet, das sie teilweise unternehmerisch nutzt und teilweise ihren Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich für deren private Wohnzwecke überlässt, kann der GmbH ein Vorsteuerabzugsrecht aus den Bauerrichtungskosten zustehen.*)

2. Die Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung von Wohnraum im Rahmen eines Mietvertrages oder eines Anstellungsvertrages gilt dagegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig als steuerfreie Vermietung und schließt den Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Bauerrichtungskosten aus.*)

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IMRRS 2011, 0696
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ImmobilienImmobilien
Beseitigung der Störung durch den Eigentümer selbst

BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10

1. § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auf den Beseitigungsanspruch wegen einer Störung in der Ausübung des Grundstückseigentums keine Anwendung (Bestätigung u.a. von Senat, Urteil vom 23. Februar 1973 -- V ZR 109/71, BGHZ 60, 235, 238).*)

2. Auch nach der Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB bleibt der von dem Störer geschaffene Zustand rechtswidrig; er kann von dem Gestörten daher auf eigene Kosten beseitigt werden.*)

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IMRRS 2011, 0636
BauträgerBauträger
Zur Freistellungspflicht des Bauträgers

LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 9 O 216/10

1. Der Bauträger darf Vermögenswerte des Auftraggebers erst entgegennehmen, wenn die Freistellung des Vertragsobjektes von allen Grundpfandrechten, die der Vormerkung zu Gunsten des Käufers vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen, gesichert ist und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet werden sollte.

2. Im Fall des unvollendeten Bauvorhabens ist der Grundschuldgläubiger zur Freigabe verpflichtet, wenn der dem erreichten Bautenstand entsprechende Teil der geschuldeten Vertragssumme durch den Auftraggeber gezahlt ist.

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IMRRS 2011, 0631
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ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Gegenstandswert bei Streit um überdimensionierte Wasserzähler

OVG Sachsen, Beschluss vom 28.07.2010 - 5 E 36/10

1. Der Gegenstandswert im Streit um überdimensionierte Wasserzähler bemisst sich nach dem Umfang des erstrebten Vorteils. Der Vorteil des Gebührenpflichtigen ergibt sich aus der Differenz der tatsächlich abgerechneten und der für den kleineren Zähler anfallenden Jahresgrundgebühr.

2. Wird neben der Neuberechnung der Austausch der Wasserzähler begehrt, stellt dies einen eigenständigen Leistungsanspruch dar. Als Streitwert hier ist der Auffangstreitwert anzusetzen.

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IMRRS 2011, 0629
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schimmel wegen Baumangel vor Mietzeit: Vorvertraglichkeit?

LG Dortmund, Beschluss vom 24.01.2011 - 2 S 1/11

Die auch zeitliche Festlegung eines Rechtschutzfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 1 d) ARB 2008 richtet sich allein nach der vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzung. Deshalb ist keine Vorvertraglichkeit des Rechtsschutzfalles anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung während der Mietzeit behauptet, der Rechtsschutzversicherer den Grund für diesen Mietmangel in einem schon bei Begründung des Mietverhältnisses vorliegenden Baumangel sieht.*)

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