Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0626
OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2010 - 15 W 457/10
Werden Grundstücke aus der Mithaft entlassen, die ein Bauträger mit dem Zweck der Weiterveräußerung erworben hat und noch nicht bebaut sind, ist der gegenwärtige Wert der Grundstücke und nicht die Kaufpreise für den Weiterverkauf im Rahmen von Bauträgerverträgen für die Bewertung maßgebend.*)

IMRRS 2011, 0609

KG, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 W 114/10
Die Umstellung des in Papierform geführten Grundbuchs zum maschinell geführten hat nichts an der Befugnis des Einsichtnehmenden geändert, selbst zu bestimmen, in welcher Weise er sich bei der Einsicht des Grundbuchs auf der Einsichtstelle Abschriften selbst herstellt. Es kann ihm deshalb nicht verwehrt werden, den Bildschirminhalt zu fotografieren.*)

IMRRS 2011, 0608

BGH, Urteil vom 09.02.2011 - VIII ZR 35/10
1. Das Erfordernis der ausschließlichen Anbringung an oder auf einem Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 ist auch dann erfüllt, wenn das Tragwerk einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage nachträglich dergestalt in ein später errichtetes Gebäude integriert wird, dass es zugleich unverzichtbarer Teil der Gebäudestatik ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 313/07, NJOZ 2009, 783).*)
2. Unter einer baulichen Anlage im Sinne des § 11 Abs. 3 EEG 2004 ist jede mit dem Erdboden verbundene, aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte Anlage zu verstehen. Ein geschotterter Lagerplatz ist eine bauliche Anlage im Sinne des § 11 Abs. 3 EEG 2004.*)
3. Photovoltaikmodule sind auch dann baulich-konstruktiv an oder auf einer baulichen Anlage im Sinne des § 11 Abs. 3 EEG 2004 angebracht, wenn sie sich räumlich oberhalb der baulichen Anlage befinden und fest mit dem die bauliche Anlage tragenden Erdboden verbunden sind.*)
4. Wird eine ursprünglich an oder auf einer baulichen Anlage angebrachte und betriebene Photovoltaikanlage später ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht, so ist sie zu dem Zeitpunkt als neu in Betrieb genommen (§ 11 Abs. 5 EEG 2004) anzusehen, in dem der Anlagenbetreiber erstmals den erhöhten Vergütungssatz nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 verlangen kann.*)

IMRRS 2011, 0604

OLG München, Beschluss vom 14.01.2011 - 34 Wx 155/10
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass § 899a BGB i.V.m. § 47 Abs. 2 GBO für das Grundbuchamt die Vermutung begründet, dass die eingetragenen Gesellschafter zur Verfügung über einen Gesellschaftsanteil befugt sind, soweit das eingetragene (Grundstücks-) Recht betroffen ist (siehe zuletzt Beschluss vom 1.12.2010, 34 Wx 119/10).*)
2. Dies gilt auch, wenn wegen Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts diese liquidationslos erlischt und das Grundbuch nicht nur hinsichtlich des Gesellschafterbestands, sondern auch hinsichtlich der Fortexistenz der Gesellschaft unrichtig wird.*)

IMRRS 2011, 0599

BGH, Urteil vom 21.01.2011 - V ZR 243/09
1. Entgelte aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis stehen dem Verfügungsberechtigten auch dann im Sinne von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu, wenn er das Nutzungsverhältnis nicht selbst begründet hat, von dem Dritten, der es begründet hat, aber Herausgabe der Entgelte verlangen kann. Grundlage hierfür können auch Ansprüche nach § 988 BGB oder aus § 812 Abs. 1 BGB sein.*)
2. Die Herausgabe erfolgt dann durch Abtretung der Ansprüche gegen den Nutzungsberechtigten an den Berechtigten.*)
3. Einwände des Nutzungsberechtigten gegenüber dem Dritten sind nicht im Rechtsstreit über den Herausgabeanspruch, sondern im Prozess über den abgetretenen Anspruch des Berechtigten gegen den Nutzungsberechtigten zu klären.*)

IMRRS 2011, 0597

BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 147/10
1. Der Anspruch des Eigentümers nach § 985 BGB auf Herausgabe des unrechtmäßig und unentschuldigt überbauten Teils seines Grundstücks hängt nicht von der Durchsetzbarkeit seines Anspruchs nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Beseitigung des Überbaus ab.*)
2. Maßgebend für die Berechnung einer Überbaurente nach § 912 Abs. 2 BGB für einen vor dem 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet erfolgten Überbau ist der Bodenwert eines im gleichen Zustand und in vergleichbarer Lage belegenen Grundstücks in den alten Ländern in dem Zeitpunkt der Grenzüberschreitung.*)

IMRRS 2011, 0595

BFH, Urteil vom 07.12.2010 - IX R 48/07
Werden im Jahr 2005 aufgrund eines nach dem 15. Dezember 2004 zustande gekommenen Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht Erbbauzinsen in einer Summe für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts im Voraus geleistet, so liegt in der Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 Satz 1 EStG keine Rückwirkung (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 IX R 70/07).

IMRRS 2011, 0593

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2010 - 18 U 59/10
1. Für die Feststellung einer schuldhaften Pflichtverletzung kommt zum einen darauf an, ob die bei dem Abgleich für die Zeit vom 26. Januar bis zum 5. Februar 2009 ermittelten, unterschiedlichen Gebäudebewegungen von 0,8 mm an der Vorderseite und 5,2 mm an der Rückseite auch wegen des zunächst nicht näher eingrenzbaren Bewegungszeitraums und der deshalb unklaren Geschwindigkeit der Gebäudebewegungen jedenfalls aus Sicht der mit dem Abgleich der Messergebnisse betrauten Mitarbeiter des Amtes 23 eine unverzügliche Weiterleitung der teilweise selbst erhobenen Daten sowie der Ergebnisse des Abgleichs insbesondere auch an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle, also etwa an die Gebäudewirtschaft der Beklagten, nahelegten oder gar geboten.*)
2.Zum anderen kann von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob die Gebäudewirtschaft der Beklagten in Kenntnis der aufgetretenen Gebäudeschäden und mit Rücksicht auf die hier vorhandene Sachkunde, Anlass hatte, Höhenmessungen zu veranlassen und deren Ergebnisse gemeinsam mit den im Gebäude aufgetretenen Schäden einem geeigneten Gutachter zugänglich zu machen oder aber mangels solcher Messergebnisse in Kenntnis der unvollständigen Beurteilungsgrundlage zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen zu greifen.*)

IMRRS 2011, 0592

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2010 - 18 U 60/10
1. Für die Feststellung einer schuldhaften Pflichtverletzung kommt zum einen darauf an, ob die bei dem Abgleich für die Zeit vom 26. Januar bis zum 5. Februar 2009 ermittelten, unterschiedlichen Gebäudebewegungen von 0,8 mm an der Vorderseite und 5,2 mm an der Rückseite auch wegen des zunächst nicht näher eingrenzbaren Bewegungszeitraums und der deshalb unklaren Geschwindigkeit der Gebäudebewegungen jedenfalls aus Sicht der mit dem Abgleich der Messergebnisse betrauten Mitarbeiter des Amtes 23 eine unverzügliche Weiterleitung der teilweise selbst erhobenen Daten sowie der Ergebnisse des Abgleichs insbesondere auch an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle, also etwa an die Gebäudewirtschaft der Beklagten, nahelegten oder gar geboten.*)
2. Zum anderen kann von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob die Gebäudewirtschaft der Beklagten in Kenntnis der aufgetretenen Gebäudeschäden und mit Rücksicht auf die hier vorhandene Sachkunde, Anlass hatte, Höhenmessungen zu veranlassen und deren Ergebnisse gemeinsam mit den im Gebäude aufgetretenen Schäden einem geeigneten Gutachter zugänglich zu machen oder aber mangels solcher Messergebnisse in Kenntnis der unvollständigen Beurteilungsgrundlage zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen zu greifen.*)

IMRRS 2011, 0591

OLG Naumburg, Urteil vom 20.01.2011 - 1 U 84/10
Wird in einem Hausbauvertrag nicht auf ein konkretes Grundstück Bezug genommen und gehen Informationen über mögliche Grundstücke nicht über eine unverbindliche Serviceleistung hinaus, so fehlt es an einer Verknüpfung zwischen Grundstückserwerb und Hausbauvertrag im Sinne des § 311b Abs. 1 BGB.*)

IMRRS 2011, 0588

OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2010 - 2 U 79/10
1. Die Bestimmungen des § 922 BGB sind nur auf Grenzanlagen i.S. von § 921 BGB anwendbar, d. h., dass eine eindeutige und ausschließliche Zuordnung zu einem der benachbarten Grundstücke gerade nicht möglich ist.*)
2. Auch eine entsprechende Anwendung des § 922 BGB auf Nachbarwände in geschlossener Bebauung kommt nicht in Betracht (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.1981, 17 U 178/80, MDR 1982, 848).*)
3. Die Vorschrift des § 15 NbG LSA i.V.m. § 10 Abs. 3 NbG LSA ist auf "Altfälle", in denen die Errichtung der zweiten Nachbarwand vor dem Inkrafttreten des NbG LSA am 01.01.1999 erfolgt ist, nicht anwendbar.*)

IMRRS 2011, 0569

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2010 - 2 U 886/09
Die Beweiskraftregel, dass die über der Handschrift stehende Schrift die Vermutung der Echtheit in sich trägt, greift dann nicht, wenn die Urkunde mangelbehaftet ist. Für die Mangelhaftigkeit einer Urkunde (hier Empfangsbestätigung) spricht, wenn der Text nicht homogen, sondern gedrungen wirkt und den Eindruck vermittelt, dass nachträglich mit dem Sinn des ursprünglichen Textes nicht übereinstimmende und passende Ergänzungen vorgenommen worden sind, so dass der Beweiswert der Urkunde sehr erschüttert ist. *)

IMRRS 2011, 0568

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.10.2010 - 2 U 886/09
Die Beweiskraftregel, dass die über der Handschrift stehende Schrift die Vermutung der Echtheit in sich trägt, greift dann nicht, wenn die Urkunde mangelbehaftet ist. Für die Mangelhaftigkeit einer Urkunde (hier Empfangsbestätigung) spricht, wenn der Text nicht homogen, sondern gedrungen wirkt und den Eindruck vermittelt, dass nachträglich mit dem Sinn des ursprünglichen Textes nicht übereinstimmende und passende Ergänzungen vorgenommen worden sind, so dass der Beweiswert der Urkunde sehr erschüttert ist. *)

IMRRS 2011, 0557

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.01.2011 - 5 U 1353/10
1. Nur bei planmäßigem Geschäftsbetrieb ist ein Vermieter Unternehmer. Verbraucher bleibt, wer gelegentlich einen Standplatz für eine Werbetafel auf seinem Privatgrundstück vermietet.*)
2. Eine erhebliche Zeitspanne (hier: 10 Wochen) zwischen der Haustürsituation und dem Vertragschluss hindert nicht die Annahme des Ursachenzusammenhangs.*)

IMRRS 2011, 0511

KG, Beschluss vom 25.10.2010 - 12 W 30/10
1. Der mit Namen, Anschrift und Aufenthalt bekannte Gläubiger einer Briefgrundschuld, der eine Löschungsbewilligung erteilt hat, ist nicht allein dadurch unbekannt im Sinne des §§ 1170 BGB, dass der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist.*)
2. Auch der Eigentümer, dem der Gläubiger einer Grundschuld die Löschungsbewilligung erteilt hat, ist berechtigt, das Aufgebotsverfahren nach § 467 Abs. 2 FamFG zu betreiben, wenn der Grundschuldbrief abhanden gekommen ist.*)

IMRRS 2011, 0510

LG Bonn, Beschluss vom 15.10.2010 - 6 T 223/10
Die Einweisung des Zwangsverwalters in den Besitz an der Schuldnerwohnung sowie deren Durchsuchung zur Auffindung von Unterlagen bedarf einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO. Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung nebst Ermächtigung zur Bestizverschaffung reicht als Vollstreckungstitel inwoweit nicht aus.*)

IMRRS 2011, 0509

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2010 - 19 W 59/10
Der Berechtigte eines Geh- und Fahrrechtes kann wegen seiner Pflicht zur schonenden Ausübung der Grunddienstbarkeit gehalten sein, das Anbringen eines Tores hinzunehmen.*)

IMRRS 2011, 0508

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.07.2010 - 4 K 2708/07
Erstmalige Gartengestaltung weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig.*)

IMRRS 2011, 0429

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2011 - 2 U 209/10
Sind aufgrund von Wasserschäden, hervorgerufen durch eine mangelhafte Horizontal- und Vertikalisolierung einer neu errichteten Kellerdecke und Anschlussfuge des angrenzenden Mauerwerks des Nachbargebäudes, Tapezierabreiten erforderlich, die nicht nur die beeinträchtigte Giebelwand, sondern die angrenzenden Räume betreffen, muss sich der Geschädigte bei 5 bis 6 Jahren alten Tapeten Sowiesokosten anrechnen lassen.*)

IMRRS 2011, 0428

OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2010 - 2 U 209/10
Sind aufgrund von Wasserschäden, hervorgerufen durch eine mangelhafte Horizontal- und Vertikalisolierung einer neu errichteten Kellerdecke und Anschlussfuge des angrenzenden Mauerwerks des Nachbargebäudes, Tapezierabreiten erforderlich, die nicht nur die beeinträchtigte Giebelwand, sondern die angrenzenden Räume betreffen, muss sich der Geschädigte bei 5 bis 6 Jahren alten Tapeten Sowiesokosten anrechnen lassen.*)

IMRRS 2011, 0427

OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2010 - 2 U 1484/09
Erteilt die finanzierende Bank im Rahmen eines Grundstückkaufgeschäfts die Pfandfreigabe an den Notar nur mit der Maßgabe, dass die Zahlung unmittelbar auf ein bei ihr geführtes Konto des Veräußerers (kein Notaranderkonto) erfolgt, so steht bei Scheitern des Geschäfts dem Käufer im Mehrpersonenverhältnis, das hinsichtlich der Rückabwicklung keine schematischen Lösungen erlaubt, ein unmittelbarer Kondiktionsanspruch gegen die Bank zu, wenn diese die Zahlung zwar zur Reduzierung ihres Kreditengagements gegenüber dem Veräußerer verwendet, die Pfandfreigabe gleichwohl nicht erteilt. Mit der Zahlung verfolgt der Käufer nicht nur eine Verpflichtung unmittelbar gegenüber dem Verkäufer, sondern mit dem Ziel der Lastenfreigabe auch einen eigenen Leistungszweck gegenüber der Gläubigerbank des Veräußerers.*)

IMRRS 2011, 0422

OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2010 - 15 W 526/10
Eine Vormerkung zu Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die für einen künftig in den schuldrechtlichen Dachnutzungsvertrag etwa eintretenden Rechtsnachfolger begründet werden soll, kann nicht im Grundbuch eingetragen werden.*)

IMRRS 2011, 0367

KG, Urteil vom 23.09.2010 - 19 U 2/10
Die Erklärung, dass der Kaufpreis bereits gezahlt sei, ist nicht nach § 311 b BGB beurkundungsbedürftig (Abgrenzung zu BGH NJW 2000, 2100; 1986, 248).*)

IMRRS 2011, 0355

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010 - 3 U 145/09
1. Nach § 55 Abs. 1 ZVG erstreckt sich die Versteigerung und damit nach § 90 Abs. 2 ZVG auch der Eigentumserwerb durch den Zuschlag auf alle Gegenstände, hinsichtlich derer die Beschlagnahme wirksam war. Dazu gehört wiederum nach § 1120 BGB auch das Zubehör des Grundstücks mit Ausnahme derjenigen Zubehörstücke, die nicht Eigentum des Grundstückseigentümers sind.
2. Nach § 55 Abs. 2 ZVG erfasst die Versteigerung darüber hinaus auch schuldnerfremde Zubehörstücke, die sich im Besitz des Schuldners befinden mit Ausnahme der Gegenstände, an denen rechtzeitig Rechte Dritter geltend gemacht wurden - §§ 55 Abs. 2, 37 Nr. 5 ZVG.
3. Baut der auszuziehende Mieter einer Arztpraxis, an der das Eigentum gem. § 90 Abs. 2 ZVG übergegangen ist, verschiedene Gegenstände wie Türblätter, Sanitäreinrichtungen, Kabel, Steckdosen usw.ab, die entweder wesentliche Bestandteile oder zum Zubehör des Grundstücks gehören, so macht er sich dem Erwerber gegenüber schadensersatzpflichtig. Irrelevant ist dabei, ob der Mieter tatsächlich Eigentümer dieser Gegenstände war - denn der Erwerber hat gem. § 55 Abs. 2 ZVG jedenfalls Eigentum daran erworben.

IMRRS 2011, 0345

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2011 - 13 U 148/10
1. Beschränkt sich die Tätigkeit eines Grundstückmaklers auf das Anbieten reiner Maklerdienste ohne Einbindung in die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten des Verkaufsinteressenten, kommt eine Zurechnung seines Verhaltens nach § 278 BGB sowie seiner Kenntnis nach § 166 Abs. 1 BGB analog auch dann nicht in Betracht, wenn der Makler den Kaufinteressenten arglistig täuscht.*)
2. Ist dagegen einem Grundstücksmakler von dem späteren Verkäufer die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden, so ist er von ihm im Regelfall zur Erfüllung der vorvertraglichen Sorgfaltspflichten herangezogen worden; dies rechtfertigt die Zurechnung einer arglistigen Täuschung gemäß § 278 BGB, § 166 Abs. 1 BGB analog (vgl. BGH NJW 1996, 451).*)
3. Kenntnis und schuldhafte Unkenntnis des Käufers von einem Sachmangel finden auf Schadensersatzansprüche wegen Gewährleistung nur nach Maßgabe des § 442 Abs. 1 BGB Berücksichtigung; für eine Heranziehung des § 254 Abs. 1 BGB ist daneben kein Raum (vgl. BGH NJW 1978, 2240).*)

IMRRS 2011, 0343

OLG Hamburg, Urteil vom 15.10.2010 - 14 U 141/10
Zur Frage eines fristlosen Kündigungsrechtes des Hausverwaltervertrages bei Verkauf des Hauses.*)

IMRRS 2011, 0342

OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2009 - 9 U 972/08
1. Vermietung oder Verpachtung von Immobilien stellen einen Gewerbebetrieb im Sinne von § 196 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. dar, wenn es sich nicht lediglich um eine steuerbegünstigte Kapitalanlage handelt und die Erwerbstätigkeit über eine bloße Vermögensbildung hinausgeht.
2. Dies ist bei dem Betrieb und der Verpachtung von Wasserkraftanlagen mit nicht unbeträchtlichen Einnahmen und Aufwand der Fall.
3. Die Werklohnforderung aus Werkleistungen für einen solchen Verpächter unterliegen somit der vierjährigen Verjährung gemäß § 196 Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 2 BGB a.F. mit der Folge, dass nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB die 3-Jahres-Frist des § 195 BGB n.F. ab dem 01.01.2002 berechnet wird.

IMRRS 2011, 0310

VG Gießen, Beschluss vom 08.12.2010 - 8 L 2124/10
Stellt eine Kommune ihre Abwassereinrichtung ganz oder teilweise auf das sog. Trennsystem um, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, sich an die geänderte Anlage - durch Trennung der anfallenden Abwässer auf seinem Grundstück - anzuschließen.*)

IMRRS 2011, 0309

KG, Beschluss vom 29.10.2010 - 6 U 204/09
Bei dem durch die WEG gegen den WEG-Verwalter geltend gemachten Schadenersatzanspruch wegen einer erhöhten Entgeltforderung der Wasserbetriebe für ungenutzt im Erdreich versickertes Trinkwasser aus einer gebrochenen Grundleitung auf dem Grundstück der WEG handelt es sich um einen Vermögensschaden, der sich aus einem Sachschaden herleitet und gemäß § 1 Ziffer 1 der vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - AVB - nicht versichert ist.*)

IMRRS 2011, 0306

BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 52/10
1. Die bei einem Grundstücksverkauf anfallende Umsatzsteuer ist seit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 nicht mehr Teil des Kaufpreises, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.*)
2. Ein Grundstückskauf und der dazu erklärte Verzicht des Verkäufers auf Umsatzsteuerbefreiung (§ 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 UStG) haben denselben Gegenstand.*)

IMRRS 2011, 0304

OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2010 - 20 W 217/10
Ein eingetragener Eigentümer eines Wohnungseigentums ist nicht beschwerdeberechtigt gegen eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage der Zustimmung des WEG- Verwalters abhängig gemacht wird, wenn er das Ziel der Zurückweisung des Antrags wegen Sittenwidrigkeit des Grundgeschäfts verfolgt.*)

IMRRS 2011, 0296

KG, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 W 455/10
Die Begründung von Wohnungseigentum gem. § 8 WEG durch den Grundstückseigentümer unterliegt auch im Hinblick auf die Rangklassenprivilegierung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG für dort genannte Ansprüche der späteren Wohnungseigentümergemeinschaft nicht dem Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtgläubigern.*)

IMRRS 2011, 0291

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.01.2011 - 12 U 129/09
Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist auch bei einem Werkvertrag anzunehmen, wobei die dogmatische Herleitung - Richterrecht, der Rechtsgedanke des § 242 BGB i.V.m. §§ 649, 643 BGB oder der Rechtsgedanke des § 314 BGB - dahinstehen kann. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes trägt der Auftraggeber und zwar auch dann, wenn eine Mängelrüge Grund für die Kündigung ist. Dass grundsätzlich der Auftragnehmer die Mängelfreiheit seiner Werkleistung vor deren Abnahme zu beweisen hat, steht dem nicht entgegen.

IMRRS 2011, 0237

BFH, Urteil vom 20.10.2010 - IX R 20/09
Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt im EU-Ausland zu gewähren.*)

IMRRS 2011, 0233

VG Gießen, Urteil vom 12.01.2011 - 8 K 1289/09
Ist eine Gemeinde durch eine mit dem Landkreis geschlossene Verwaltungsvereinbarung berechtigt, die Gebühren für die von dem Landkreis eingesammelten Abfälle nach den Bestimmungen des Satzungsrechts des Landkreises mittels eigenen Bescheids zu erheben, ist auch für die Entscheidung über den Widerspruch gegen einen Abfallgebührenbescheid die Gemeinde - und nicht der Landkreis - zuständig.*)

IMRRS 2011, 0231

VGH Hessen, Beschluss vom 22.01.2010 - 5 B 3254/09
Versucht eine Gemeinde einen festgesetzten Abgabenanspruch zuerst durch Anmeldung im Insolvenzverfahren gegen den persönlichen Schuldner durchzusetzen und realisiert erst danach die ausgefallene Forderung durch Inanspruchnahme der als öffentliche Last auf dem Grundstück liegenden dinglichen Haftung mit einem Duldungsbescheid gegen den Grundstückseigentümer, liegt darin kein Ermessensfehlgebrauch.*)

IMRRS 2011, 0215

OLG Koblenz, Urteil vom 22.07.2010 - 5 U 505/10
1. Die Veräußerung eines Grundstücks kann nach den Umständen des Einzelfalls auch dann eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung sein, wenn es der einzige werthaltige Bestandteil des Nachlasses ist.*)
2. Dass der Zustimmungsanspruch zur Grundstücksveräußerung der Erbengemeinschaft zusteht, hindert die klageweise Durchsetzung der Mehrheitsentscheidung durch einen einzelnen Miterben nicht.*)
3. Verlangt ein zu 1/2 am Grundbesitz beteiligter Miterbe von einem lediglich zu 1/24 Beteiligten die Zustimmung zur Grundstücksveräußerung, bestimmt die Erbquote des Anspruchstellers den Streitwert.*)

IMRRS 2011, 0213

OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2010 - 15 W 265/10
1. Die Bewilligung der Löschung eines Nießbrauchs, die der Berechtigte bei der Bestellung des Rechts ("bereits jetzt") aufschiebend bedingt für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit in der Form einer endgültigen und dauernden Heimunterbringung erklärt, ist grundbuchverfahrensrechtlich unwirksam. *)
2. Eine gleichzeitig erteilte Vollmacht zur Bewilligung der Löschung des Rechts, die unter derselben aufschiebenden Bedingung erteilt ist, hat das Grundbuchamt auf den Eintritt der Bedingung zu überprüfen. Es besteht in einem solchen Fall kein Anlass, von dem Erfordernis des Nachweises des Eintritts in der Form des § 29 GBO abzusehen. *)

IMRRS 2011, 0209

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2010 - 20 W 354/10
Die Eintragung einer von einer Wohnungseigentümergemeinschaft beantragten Zwangssicherungshypothek im Grundbuch bedarf keiner bedingten Antragstellung dahingehend, dass die Hypothek in Höhe der betroffenen Forderungen dadurch aufschiebend bedingt werde, dass ein eventuelles Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 ZVG entfalle. Eine entsprechende Antragstellung kann nicht im Wege der Zwischenverfügung verlangt werden.*)

IMRRS 2011, 0170

KG, Beschluss vom 19.04.2010 - 20 U 247/08
Der Vermieter ist trotz Wirtschaftlichkeitsgebot nicht verpflichtet eine Preisverringerung durch die Abänderung des Fernwärmevertrages mit einem Versorgungsunternehmen noach während der Laufzeit des Vertrages im Wege der Kulanz zu erreichen.

IMRRS 2011, 0160

OLG Köln, Urteil vom 25.08.2009 - 14 U 11/05
Sofern der Verkehrswert eines Grundstücks zu hoch angesetzt und damit das vom Verkäufer erstellte Gutachten fehlerhaft ist, ist das dem Verkäufer nicht zwingend als Fehler anzulasten. Das Risiko fehlender Bebaubarkeit trägt der Käufer, wenn er es bewusst übernommen und insoweit eine Verringerung des Kaufpreises erreicht hat.

IMRRS 2011, 0158

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 W 2145/10
Der Gebührenstreitwert der Auflassungsklage richtet sich dann, wenn der weit überwiegende Teil des Kaufpreises bereits bezahlt ist und die Auflassung nur mit der Begründung verweigert wird, der Auflassungsanspruch sei wegen des offenen Restes noch nicht fällig, nach der Höhe des streitigen Restkaufpreises. Der verfassungsrechtlich garantierte Justizgewährungsanspruch steht einer Streitwertbemessung nach dem Verkehrswert des Grundstücks entgegen und gebietet eine wirtschaftliche Betrachtungsweise.*)

IMRRS 2011, 0157

OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.11.2010 - 12 U 565/10
1. Zur rechtlichen Qualifikation und zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen, die bereits vor Errichtung der (hier: mit Holzhackschnitzeln beheizten) Fernheizanlage abgeschlossen wurden und Grundlage für diese Investitionsentscheidung waren.*)
2. Ist eine Fernheizanlage faktisch nur auf die Bedürfnisse eines einzigen oder einiger weniger Hauptabnehmer abgestellt, werden die diesbezüglichen Fernwärmelieferungsverträge bereits vor Errichtung einer solchen Fernheizanlage abgeschlossen und ist der Abschluss entsprechender Verträge mit Abnehmern Grundlage für die Investitionsentscheidung zur Errichtung der Fernheizanlage, so können Preisanpassungsklauseln in den Fernwärmelieferungsverträgen bereits deshalb als individuell ausgehandelt zu bewerten sein.*)
3. In derartigen Fallkonstellationen scheidet eine Überprüfung der Preisanpassungsklauseln anhand von § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aus.*)

IMRRS 2011, 0089

OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2010 - 2 Wx 53/09
Die Eintragung einer ARGE im Grundbuch als Inhaberin einer Sicherungshypothek ist möglich.

IMRRS 2011, 0087

BGH, Urteil vom 08.12.2010 - XII ZR 86/09
1. Verpflichtet sich der Mieter in einem Mietaufhebungsvertrag zu Ausgleichszahlungen, falls der Vermieter bei einer Weitervermietung des Mietobjekts nur eine geringere als die vom Mieter geschuldete Miete erzielen kann, wird dieser Anspruch bei einer späteren Zwangsverwaltung des Grundstücks nicht von der Beschlagnahme erfasst.*)
2. Tritt der Vermieter diese Forderung vor der Anordnung der Zwangsverwaltung über das Mietgrundstück an einen anderen ab, stellt dies keine Vorausverfügung über eine Mietforderung i. S. von § 1124 Abs. 2 BGB dar.*)

IMRRS 2011, 0085

LG Halle, Urteil vom 27.08.2010 - 5 O 837/09
1. Der Formzwang des § 311 b Abs. 1 BGB erstreckt sich auch auf den Bauvertrag, wenn dieser mit dem Grundstückskaufvertrag eine rechtliche Einheit bildet. Eine solche besteht, wenn die Vertragsparteien den Willen hatten, beide Verträge in der Weise miteinander zu verknüpfen, dass sie miteinander stehen und fallen sollten.
2. Hierbei reicht es auch aus, wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitswillen erkennen lässt und der andere Vertragspartner ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt. Es ist dabei nicht erforderlich, dass an jedem der verknüpften Rechtsgeschäfte jeweils dieselben Parteien beteiligt sind.

IMRRS 2011, 0005

OVG Saarland, Urteil vom 08.12.2010 - 2 B 308/10
1. Bei Aussetzungsbegehren von Nachbarn nach den §§ 80a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gegen eine Baugenehmigung ist Entscheidungskriterium für die Verwaltungsgerichte die mit den Erkenntnismöglichkeiten des Eilverfahrens zu prognostizierende Erfolgsaussicht ihres in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs. Maßgebend ist daher das Vorliegen einer für den Erfolg des Widerspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage des Nachbarn unabdingbaren Verletzung ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die angefochtene Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).*)
2. Da sich eine Verletzung von Nachbarrechten von vorneherein nur aus einer Nichtbeachtung nachbarschützender Anforderungen des materiellen Rechts, nicht hingegen aus verfahrensrechtlichen Vorgaben ergeben kann, ist insoweit grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Beteiligung von Nachbarn (§ 71 LBO 2004) erforderlich war und gegebenenfalls erfolgt ist.*)
3. Aus der seit der Novellierung der Saarländischen Landesbauordnung im Jahre 2004 geltenden Reduzierung des nunmehr das gesamte Bauordnungsrecht ausklammernden präventiven Pflichtprüfungsprogramms im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004) folgt notwendig ein für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer Nachbarrechtsverletzung eingeschränkter Entscheidungsinhalt der Baugenehmigung nach § 64 LBO 2004. Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Bauvorhaben im Sinne des § 64 Abs. 1 LBO 2004 darf die Bauaufsichtsbehörde danach in diesem Verfahren - vorbehaltlich einer konkreten Abweichung (§ 68 Abs. 1 LBO 2004) und zusätzlich eines auf deren Zulassung zielenden Antrags des Bauherrn (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO 2004) - generell nicht mehr prüfen.*)
4. Durch die Benutzung bedarfsgerechter Pkw-Stellplätze ausgelöste Immissionen gehören auch in Wohngebieten zu den dort von der Nachbarschaft in aller Regel hinzunehmenden "Alltagserscheinungen" und rechtfertigen daher im Regelfall nicht die Annahme einer Verletzung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme.*)
5. Eine über den Normalfall hinausgehende Schutzwürdigkeit lässt sich insofern weder aus einer gesteigerten subjektiven Empfindlichkeit eines konkreten Nachbarn noch aus einer besonderen baulichen Situation auf seinem eigenen Grundstück herleiten.*)
6. Jeder Eigentümer ist bei der Bebauung seines Grundstücks gehalten, für eine ausreichende Belichtung (selbst) zu sorgen. Diese Verpflichtung lässt sich nicht im Wege einer Forderung nach "Rücksichtnahme" und einer eingeschränkten baulichen Nutzbarkeit seines Grundstücks auf den Bauherrn verlagern.*)
7. Die Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 64 LBO 2004) hindert die Bauaufsichtsbehörde nicht an einem repressiven Tätigwerden auf der Grundlage der § 81, 82 LBO 2004 bei Verstößen gegen im Rahmen der Ausführung des Vorhabens vom Bauherrn "eigenverantwortlich" zu beachtende Vorschriften außerhalb des Prüfungs- und Entscheidungsinhalts nach § 64 Abs. 2 LBO 2004, also regelmäßig insbesondere das (gesamte) Bauordnungsrecht.*)
8. Die Errichtung von Garagen unmittelbar auf den Nachbargrenzen - auch unter Anbau an vorhandene Gebäude auf angrenzenden Grundstücken - ist nichts Ungewöhnliches und, wie schon der § 8 Abs. 2 LBO 2004 zeigt, ein vom Gesetzgeber sogar generell abstandsflächenrechtlich begünstigtes Bauvorhaben.*)
9. Nach dem - bewussten - Verzicht des Gesetzgebers auf das in den Vorläuferfassungen der Landesbauordnung noch enthaltene Anbauerfordernis (zuletzt § 6 Abs. 1 LBO 1996) kann der Eigentümer eines seinerseits nicht im Einklang mit den Grenzabstandserfordernissen bebauten Nachbargrundstücks selbst einen darüber hinausgehenden Eingriff in die Abstandsflächenfunktionen auf dem angrenzenden Baugrundstück - vorbehaltlich der Einhaltung des in planungsrechtlichen Vorschriften enthaltenen Rücksichtnahmegebotes - grundsätzlich nicht mehr abwehren.*)

Online seit 2010
IMRRS 2010, 3544
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.11.2010 - 4 U 120/10
Das Vorhandensein von Aufschüttungen mit durch Ziegel- Schlacke- oder Betonreste verunreinigten Sanden auf dem Grundstücks stellt sich nicht als Sachmangel im Sinne einer fehlenden Eignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung des Grundstücks dar, wenn dadurch die Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem weiteren massiven Gebäude erschwert wird. Sofern sich eine solche Bebaubarkeit aus dem Vertrag nicht herleiten lässt, liegt kein Sachmangel vor.

IMRRS 2010, 3542

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010 - 10 W 110/10
Der Verkehrswert einer Eigentumswohnung i.S.d. § 19 Abs. 2 KostO kann auch durch Hochrechnung des Kaufpreises mittels Baukostenindex unter Berücksichtigung der Wertminderung wegen Alters von Gebäuden nach Ross, Anlage 8a WertR 2006 und eines Sicherungsabschlages von 10% ermittelt werden.*)

IMRRS 2010, 3539

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2010 - 13 U 145/09
Es spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass ein Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung und/oder mangelhafter Unterhaltung des Gebäudes ist.
