Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 2186
KG, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 W 276/09
1. Der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem in Deutschland belegenen Gebäudeeigentum eines ausländischen Staates steht die Staatenimmunität entgegen, wenn der ausländische Staat Wohnungen in diesem Gebäude Diplomaten seiner diplomatischen Mission als Dienstwohnung überlassen hat (Abgrenzung zu BVerfGE 15, 25 und zu OLG Köln, FGPrax 2004, 100 = Rpfleger 2004, 478 = IPRax 2006, 170).*)
2. Dies gilt auch, wenn diese Nutzung für Zwecke der diplomatischen Mission nicht den überwiegenden Teil des Gebäudes betrifft.*)

IMRRS 2010, 2185

BFH, Beschluss vom 15.04.2010 - IV B 105/09
Auch nach Ergehen des BFH-Urteils vom 25. November 2009 I R 72/08 (DStR 2010, 269) ist ernstlich zweifelhaft, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führt.*)

IMRRS 2010, 2180

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 250/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IMRRS 2010, 2179

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 251/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IMRRS 2010, 2178

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 252/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IMRRS 2010, 2177

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 253/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IMRRS 2010, 2176

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 254/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IMRRS 2010, 2172

VG Gießen, Beschluss vom 28.06.2010 - 8 L 554/10
Für eine Nachforderung von zunächst unrichtig berechneten Benutzungsgebühren sind die Grundsätze über die Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten nicht anwendbar.*)

IMRRS 2010, 2164

BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 221/09
1. Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben.*)
2. Die Fristenregelung des § 44 Abs. 4 BauGB ist auf den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB nicht anwendbar.*)

IMRRS 2010, 2122

LG Bonn, Urteil vom 13.01.2010 - 1 O 149/09
1. Die Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - kurz Baumkontrollrichtlinie - der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) gibt den aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik wieder.
2. Hiernach sind selbst bei stärker geschädigten Bäumen in der Alterungsphase und erhöhten Sicherheitserwartungen des Verkehrs jährliche Regelkontrollen (Sichtkontrollen) ausreichend.

IMRRS 2010, 2120

BGH, Urteil vom 02.07.2010 - V ZR 240/09
Der Anspruch nach § 888 Abs. 1 BGB setzt nicht voraus, dass der Vormerkungsberechtigte bereits als Eigentümer (oder sonstiger Rechtsinhaber) in das Grundbuch eingetragen worden ist.*)

IMRRS 2010, 2119

OVG Sachsen, Beschluss vom 23.02.2010 - 1 B 584/09
1. Ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne von § 80 Satz 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt, liegt bereits im Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung.
2. Das Gebrauchmachen von der Baugenehmigung erfolgt im Fall eines Drittwiderspruchs auf eigenes Risiko.
3. Auch ein langjähriges Bestehen baurechtswidriger Zustände führt nicht zur Verwirkung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen.
4. Bestandsschutz entsteht nur, wenn eine Baugenehmigung oder Nutzungsgenehmigung erteilt worden ist oder die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand. Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen.

IMRRS 2010, 2118

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2010 - 8 A 11378/09
1. § 14 Abs. 1 Satz 1 DSchG-RP 2008 bestimmt, dass derjenige, der ein geschütztes Kulturdenkmal beschädigt, nach Anordnung der unteren Denkmalschutzbehörde die betreffenden Maßnahmen einzustellen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen hat. Voraussetzung ist allerdings, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift ein geschütztes Kulturdenkmal bereits in dem Zeitpunkt vorliegen muss, zu dem der beeinträchtigende Eingriff erfolgt.
2. § 14 Abs. 2 DSchG-RP 2008 sieht als Folge aus der Verletzung der Erhaltungspflicht lediglich die Möglichkeit vor, dass die Denkmalschutzbehörde dem Betroffenen die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung auferlegt. Das Kulturdenkmal soll in seinem Bestand bewahrt werden. Der Wiederaufbau eines teilzerstörten Kulturdenkmals geht jedoch über die hiernach vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen hinaus.
3. Ein Abbruch einer baulichen Anlage im Sinne des § 59 Abs. 1 Satz 1 LBO-RP kann nur angenommen werden, wenn zielgerichtet die vollständige oder teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage erreicht werden soll.

IMRRS 2010, 2117

LG Coburg, Urteil vom 16.03.2010 - 23 O 786/09
1. Ein Abflussrohr für Regenwasser, welches nicht auch häusliche Abwässer abführt, ist nicht der "Wasserversorgung" zuzuordnen.
2. Der Bruch eines Regenabflussrohres ist somit nicht von der vorhandenen Wohngebäudeversicherung erfasst.
IMRRS 2010, 2112

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20.05.2010 - 5 K 5679/08
Zu der Frage, ob Leuchtwerbetafel an der Seite eines Weltkulturerbes zulässig sind.

IMRRS 2010, 2111

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.05.2010 - 3 U 94/09
1. Der Irrtümlicher Abriss eines Wochenendhauses verpflichtet den Schädiger zum Schadensersatz.
2. Die Kosten für die Wiederherstellung des Wochendhauses können vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden.

IMRRS 2010, 2106

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.07.2010 - 2 A 10310/10
Sehen die Richtlinien zur Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke vor, dass Familien nicht als Erwerber in Betracht kommen, die bereits über ausreichendes Wohneigentum verfügen, so kann die Gemeinde an diesen Richtlinien auch dann festhalten, wenn aufgrund geringer Nachfrage seit längerem kein Grundstück mehr vergeben wurde.

IMRRS 2010, 2105

VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09
Sieht die Abfallgebührensatzung einer Gemeinde ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet, so kann auch der Vermieter eines Hausgrundstücks für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden.
IMRRS 2010, 2104

LG Itzehoe, Urteil vom 09.06.2010 - 6 O 345/09
Es besteht kein Ausgleichsanspruch des Eigentümers eines angrenzenden Grundstücks, wenn ein entlang der Grenze benachtbarter Grundstücke errichtetes Gebäude abgerissen und dadurch Bodenfeuchtigkeit in das Kelleraußenmauerwerk eindringen kann.*)

IMRRS 2010, 2101

OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2010 - 22 U 127/09
1. Die unrichtige Angabe des Baujahrs eines verkauften Hauses in einem veröffentlichten Maklerexposé begründet unter dem Gesichtspunkt der Beschaffenheitserwartung gemäß § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 3 BGB einen Sachmangel, für den der Verkäufer trotz vereinbarten Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist haftet, wenn er dem Makler die Information ohne tatsächliche Grundlage ("ins Blaue hinein") erteilt hatte.
Das Vorhandensein einer tatsächlichen Grundlage als negatives Arglistmerkmal außerhalb der Wahrnehmungssphäre des Käufers muss zunächst der Verkäufer im Sinne der sog. sekundären Darlegungslast konkret behaupten; erst dann muss der für Arglist beweisbelastete Käufer sie widerlegen.*)
2. Die vom Käufer bereits gezahlte Grunderwerbssteuer stellt trotz des bei Rückabwicklung bestehenden Erstattungsanspruchs gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2, 3 Grunderwerbssteuergesetz einen ersatzfähigen Begleitschaden dar. Der Erstattungsanspruch ist lediglich im Wege der Vorteilsausgleichung Zug um Zug an den Verkäufer abzutreten (entgegen BGH [7. ZS] NJW 2002, 2470; Anschluss an BGH [5. ZS] DNotZ 1993, 696; ebenso OLG Hamm [22. ZS], Urt. v. 18.3.2010 - 22 U 120/09 -).*)

IMRRS 2010, 2094

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2010 - 5 U 164/08
Befindet sich der Käufer eines Baugrundstücks mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, kann der Verkäufer mit der Erfüllung seiner Pflichten - hier: Durchführung von Erschließungsmaßnahmen und Herstellung einer Baustraße - seinerseits nicht in Verzug geraten. Denn ihm steht ein Leistungsverweigerungsrecht zu, dessen objektiver Bestand die Fälligkeit der Käuferansprüche hindert, ohne dass sich der Verkäufer darauf beruft.

IMRRS 2010, 2091

LG Bielefeld, Urteil vom 29.07.2010 - 6 O 50/09
Der Käufer eines als Gebäude-, Frei- und Landwirtschaftsfläche veräußerten Grundstücks kann verlangen, dass ohne weitere Zwischenschritte gefahrlos mit landschaftsgärtnerischen Arbeiten begonnen werden kann.

IMRRS 2010, 2089

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2010 - 4 U 29/10
1. Wird infolge des Abbruchs eines Gebäudes, das über eine eigene Giebelwand verfügt, die rückseitig anschließende Giebelwand des Nachbarhauses freigelegt, so ist der abbrechende Nachbar nicht verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der dadurch freigelegten Wand des Nachbargebäudes zu treffen.*)
2. Die Frage nach den wechselseitigen Rechten und Pflichten im Falle des Abrisses einer Nachbarwand oder einer Grenzwand stellt sich bei einer solchen Fallgestaltung nicht (entgegen OLG Frankfurt am Main, 17. Zivilsenat, 17 U 178/80, 08.07.1981).*)

IMRRS 2010, 2067

OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009 - 21 U 132/08
1. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis ist kein gesetzliches Schuldverhältnis, das Schadensersatzansprüche gemäß § 280 BGB gewähren könnte, wenn bei Umbauten am Nachbarhaus Schäden am eigenen Haus auftreten (Risse an Giebelwand bei Doppelhaushälften). Auch aus Delikt kann kein Schadensersatzanspruch bestehen, wenn ein Verschulden nicht gegeben ist.
2. Hat der Eigentümer beim Bau Anforderungen nicht beachtet, wodurch das Haus anfällig für derartige Schäden war, scheidet ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aus.

IMRRS 2010, 2010

BFH, Urteil vom 13.04.2010 - IX R 36/09
Überträgt der Eigentümer bei der Veräußerung eines nicht parzellierten Grundstücks eine Teilfläche ohne Ansatz eines Kaufpreises und erhält er dafür gegenüber der erwerbenden Gemeinde einen Rückübertragungsanspruch auf ein entsprechendes, parzelliertes und beplantes Grundstück, so schafft er dieses im Wege des Tausches i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an.*)

IMRRS 2010, 1979

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 22/10
1. Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen.*)
2. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.*)
3. Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).*)

IMRRS 2010, 1977

VG Gera, Urteil vom 23.06.2010 - 4 K 2324/08
Einem gesetzlichen Erben, der die Erbschaft ausschlägt, ist es nicht zuzumuten, die tatsächlichen Erben zu ermitteln und sich mit diesen über eine Kostentragung für Auslagen einer ordnungsbehördlichen Verfügung auseinanderzusetzen, da er weder Zustands- noch Verhaltensstörer ist.*)

IMRRS 2010, 1971

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt.*)

IMRRS 2010, 1964

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.03.2010 - 14 U 52/09
1. Es gehört zu den Pflichten eines Immobilienverwalters, den Eigentümer eines förderungsfähigen Bauvorhabens auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von bestehenden Investitionszulagen hinzuweisen.
2. Der neu bestellte Geschäftsführer einer Immobilienverwaltungsgesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, die vor seiner Amtszeit abgeschlossene Finanzierung eines Bauvorhabens erneut zu überprüfen.

IMRRS 2010, 1911

BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 325/09
1. Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577a BGB finden auch auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechende Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, IMR 2008, 1075 - nur online = NZM 2008, 569).*)
2. Eine analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist des § 577a BGB auf eine auf § 573a BGB gestützte Kündigung kommt mangels Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.*)

IMRRS 2010, 1907

LG Saarbrücken, Urteil vom 03.07.2009 - 13 S 19/09
Zur Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit bergbaubedingten Erderschütterungen.*)

IMRRS 2010, 1906

OLG Celle, Urteil vom 14.07.2010 - 3 U 23/10
Im Fall einer weiten Sicherungszweckerklärung im Verhältnis zwischen dem Schuldner und dem erstrangigen Grundpfandgläubiger kann dem dem zweitrangigen Grundpfandgläubiger zur Sicherung abgetretenen Anspruch auf Auskehrung des Übererlöses infolge der Verwertung des belasteten Grundstücks die Insolvenzfestigkeit fehlen.*)

IMRRS 2010, 1899

BFH, Urteil vom 19.03.2010 - II B 130/09
Grunderwerbsteuerrechtlich einheitlicher, aus Grundstück und Gebäude bestehender Erwerbsgegenstand - Indizwirkungen eines einheitlichen Angebots

IMRRS 2010, 1897

LG Bonn, Beschluss vom 29.04.2010 - 6 T 107/10
Aus einem Zuschlagbeschluss in der Zwangsversteigerung ist eine auf die Herausgabe der Wohnung beschränkte Räumungsvollstreckung ohne Wegschaffen der beweglichen Gegenstände nicht zulässig.

IMRRS 2010, 1894

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2009 - 5 U 170/06
Es bestehen nach Liquidation und Löschung der Auftraggeberin - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - keine Ansprüche gegen die Hauptgesellschafterin aus einem Vertrag über die Belieferung eines Wohnblocks mit 170 Wohneinheiten mit in einem Block-Heizkraftwerk erzeugter Wärme.

IMRRS 2010, 1884

BGH, Beschluss vom 20.05.2010 - V ZR 201/09
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Bauherr nicht verpflichtet ist, Mängelbeseitigungskosten vorprozessual durch ein Privatgutachten zu ermitteln. Es genügt, wenn er die Kosten schätzt und für den Fall, dass der Schuldner die Kosten bestreitet, ein Sachverständigengutachten als Beweismittel anbietet. Ins Einzelne gehende Sanierungspläne oder Kostenvoranschläge können von ihm nicht verlangt werden. Dies gilt auch für einen Mängelbeseitigungsanspruch des Käufers eines bebauten Grundstücks.

IMRRS 2010, 1882

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2010 - 1 U 247/09
1. Die dem berechtigten Inhaber eines Wohnrechts obliegende Pflicht, das Wohnrecht schonend auszuüben, beinhaltet auch die Verpflichtung, unnötige Stromkosten zu vermeiden, wenn diese nach dem Inhalt der vereinbarten Dienstbarkeit dem Verpflichteten zur Last fallen.
2. Eine Anpassung der vertraglichen Regelung kommt in Betracht, wenn die bei Bestellung der Dienstbarkeit gegebenen tatsächlichen Verhältnisse eine wesentliche Änderung erfahren haben, die es unzumutbar erscheinen lassen, den Verpflichteten an der unbeschränkten Verpflichtung zur Tragung der Stromkosten festzuhalten.

IMRRS 2010, 1841

BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 244/09
In die Abwägung, ob ein Anspruch wegen einer Bodenkontamination nach § 275 Abs. 2 oder § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen ist, müssen mögliche Ansprüche Dritter einbezogen werden.*)

IMRRS 2010, 1833

VG Neustadt, Urteil vom 20.05.2010 - 4 K 217/10
1. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ermächtigt den Ortsgesetzgeber, für Stellplätze und Garagen mit Hilfe der Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmte Standorte festzulegen oder auszuschließen.
2. Derartige Festsetzungen dienen der Sicherstellung der Flächen für den sog. ruhenden Verkehr und der sich insoweit aus den bauordnungsrechtlichen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen.
3. Bei Garagen ist regelmäßig ein Stauraum zu verlangen, der das Befahren des Grundstücks bei geschlossenem Garagentor vom öffentlichen Verkehrsraum ermöglicht.

IMRRS 2010, 1821

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
1. Bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts über eine Klage und eine Hilfswiderklage, die einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs betrifft, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den ein Revisionskläger seine Revision beschränken könnte, ist eine Beschränkung der Revisionszulassung auf die Entscheidung über die Klage zulässig.*)
2. Es genügt zur formellen Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung des Vermieters, dass der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs heranzieht. Darüber hinausgehende Angaben sind auch dann nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850).*)

IMRRS 2010, 1819

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09
1. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGB § 147 Abs. 2).
2. Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.
3. Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bin-dung des Vertragspartners verursacht worden sind.
4. Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.
IMRRS 2010, 1743

LG Bayreuth, Urteil vom 25.08.2009 - 34 O 366/08
Die Bezeichnung als Architektenhaus stellt nicht eine Zusicherung dahingehend dar, dass das Haus von einem Architekten gebaut wurde und deshalb frei von Mängeln ist. Vielmehr bedeutet die Bezeichnung Architektenhaus das es sich nicht um ein Haus von der „Stange" handelt, sondern um ein individuell geplantes Anwesen.

IMRRS 2010, 1742

OLG Rostock, Beschluss vom 19.04.2010 - 10 WF 61/10
Maßgebend für die Beurteilung, ob sich die Bauhandwerksicherungshypothek des getrennt lebenden Ehemannes als Familiensache darstellt ist ein entsprechender Zusammenhang des Anspruchs mit der Trennung. Entscheident ist der Schwerpunkt der Streitigkeit.

IMRRS 2010, 1739

AG Schorndorf, Urteil vom 27.01.2010 - 2 C 1214/08
Der Schuldner, dem nach § 149 Abs. 1 ZVG die unentbehrlichen Räume belassen wurden, hat für deren Nutzung keine verbrauchsunabhängigen Nebenkosten zu bezahlen.*)

IMRRS 2010, 1723

OLG Celle, Urteil vom 10.06.2010 - 13 W 49/10
1. Bankgebühren sind nur zulässig, wenn das Institut dem Kunden dafür eine Dienstleistung erbringt.
2. Holt eine Bank ein Immobilien-Wertgutachten ein, das der eigenen Absicherung dienen soll, bevor die Bank dem Kunden ein Darlehen gewährt, so dürfen dem Kunden hierfür keine Kosten in Rechnung gestellt werden, da das Gutachten allein im Interesse der Bank liegt.
3. Das Gleiche gilt für Darlehen gewährende Bausparkassen.

IMRRS 2010, 1719

VGH Hessen, Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 631/08
Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Entwässerungsgebühr für die Schmutz- und Niederschlagsableitung setzt ein annähernd gleich bleibendes Verhältnis zwischen der überbauten/versiegelten Grundstücksfläche und der Frischwasserbezugsmenge auf den Grundstücken des Entsorgungsgebietes voraus. Hiervon kann aufgrund der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten, die durch deutliche Unterschiede in der Wohnstruktur auf den einzelnen Grundstücken gekennzeichnet sind, auch für die Städte und Gemeinden in Hessen kaum noch ausgegangen werden.*)

IMRRS 2010, 1717

OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2010 - 19 U 127/09
Konkludente Einigung über die befreiende Schuldübernahme eines Energielieferungsvertrages.*)

IMRRS 2010, 1698

VG Münster, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 L 155/10
1. Angebote im Internet (hier Hausgewinnspiel) stellen ein dem Rundfunk vergleichbares Telemedium dar, auf welches § 8a RStV Anwendung findet.*)
2. Bei einem Angebot auf einer Internet-Homepage an Nutzerinnen/Nutzer, nach Zahlung einer Teilnahmegebühr an Quizfragen teilzunehmen, um bei richtiger Beantwortung ein Haus oder einen Warenpreis gewinnen zu können, handelt es sich um ein Gewinnspiel.*)

IMRRS 2010, 1693

BGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09
Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren
"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen."
ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam.*)

IMRRS 2010, 1640

LG Heilbronn, Beschluss vom 30.12.2009 - 1 T 527/09
Die sofortige Beschwerde hinsichtlich materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den Teilungsplan ist gegenüber dem Widerspruch gemäß § 115 ZVG subsidiär.
