Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 0916
BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 62/09
1. Zur Zulässigkeit eines an der Wertung des § 44 WEG orientierten privilegierten Parteiwechsels, wenn eine Anfechtungsklage entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben worden ist, später aber auf eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer umgestellt wird.*)
2. Ungeachtet seiner verfahrensrechtlichen Stellung als Zustellungsbevollmächtigter der Wohnungseigentümer (§ 45 Abs. 1 WEG) ist der Verwalter in Rechtsstreitigkeiten nach § 43 Nr. 3 und Nr. 4 WEG aus Gründen der Rechtskrafterstreckung (vgl. § 48 Abs. 3 WEG) beizuladen; etwas anderes gilt nur dann, wenn er als Partei an dem Rechtsstreit beteiligt ist (§ 48 Abs. 1 Satz 2 WEG).*)

IMRRS 2010, 0877

BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0876

BGH, Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 4/09
Für die Genehmigungsfreiheit nach § 4 Nr. 1 GrdstVG ist allein entscheidend, wer als Handelnder an dem Rechtsgeschäft beteiligt ist; handelt der Bund nicht als solcher oder durch rechtsfähige Sondervermögen, sondern in einer anderen Rechtsform, sind solche Rechtsgeschäfte nicht genehmigungsfrei.*)

IMRRS 2010, 0875

OVG Sachsen, Beschluss vom 01.12.2009 - 1 A 165/09
Sofern die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist, ist eine Berufung gegen die Versagung der Baugenehmigung unzulässig.

IMRRS 2010, 0873

OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2007 - 21 U 1/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0871

OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2009 - 3 W 1228/09
Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 46 Abs. 1 GBV i. V. m. § 12 Abs. 3 GBO, Einsicht in die Grundakten zu nehmen und dadurch den vereinbarten Kaufpreis zu erfahren, hat der Grundstücksmakler allenfalls dann, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines nach der Kaufpreishöhe zu berechnenden Provisionsanspruchs spricht.*)

IMRRS 2010, 0870

BFH, Urteil vom 25.02.2010 - IV R 2/07
1. Die vom Steuerpflichtigen getragenen Herstellungskosten eines fremden Gebäudes, das er zu betrieblichen Zwecken nutzen darf, sind bilanztechnisch "wie ein materielles Wirtschaftsgut" zu behandeln und nach den für Gebäude geltenden AfA-Regeln abzuschreiben.*)
2. Für die Behandlung von Herstellungskosten eines fremden Gebäudes "wie ein materielles Wirtschaftsgut" ist ohne Bedeutung, ob
a) die Nutzungsbefugnis des Steuerpflichtigen auf einem unentgeltlichen oder auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruht,
b) dem Steuerpflichtigen zivilrechtliche Ersatzansprüche gegen den Eigentümer des Grundstücks zustehen oder ob er von vornherein auf solche Ansprüche verzichtet, und
c) die Übernahme der Herstellungskosten durch den Steuerpflichtigen eine unentgeltliche Zuwendung an den Eigentümer des Grundstücks oder Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Grundstücks ist.*)

IMRRS 2010, 0851

BGH, Urteil vom 20.11.2009 - V ZR 68/09
Haben Bruchteilseigentümer für eine auf ihrem Grundstück lastende Grundschuld gemeinsam eine Sicherungsvereinbarung mit dem Grundschuldgläubiger getroffen, können sie diese nur gemeinsam ändern (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 106, 19).*)

IMRRS 2010, 0845

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - Xa ZR 6/09
Macht der verarmte Schenker den Rückforderungsanspruch bezüglich eines Rechts an einem Grundstück geltend, kann der Beschenkte seiner auf Zahlung entsprechend der Bedürftigkeit des Schenkers gerichteten Zahlungspflicht dadurch entgehen, dass er die Rückübertragung des Geschenks anbietet.*)

IMRRS 2010, 0835

BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0828

BGH, Urteil vom 19.11.2009 - IX ZR 24/09
Ist eine Abgabenforderung als Grundstückslast vorrangig zu befriedigen, gilt dies auch für einen darauf entfallenden Säumniszuschlag.*)

IMRRS 2010, 0774

BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 106/09
1. Wird nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks der Zuschlagsbeschluss im Beschwerdeweg rechtskräftig aufgehoben und der Zuschlag zugleich einem anderen erteilt, verliert der ursprüngliche Ersteher das Eigentum an den Schuldner rückwirkend zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses; der neue Ersteher wird mit dem Wirksamwerden der Zuschlagserteilung an ihn Eigentümer. Von diesem Zeitpunkt an besteht zwischen dem ursprünglichen Ersteher, der das Grundstück weiterhin benutzt, und dem neuen Ersteher ein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.*)
2. Der neue Ersteher hat einen Anspruch auf Nutzungsherausgabe nach § 987 BGB ab dem Zeitpunkt, in welchem dem ursprünglichen Ersteher die im Beschwerdeweg ergangene Zuschlagsentscheidung zustellt worden ist; bis dahin haftet der ursprüngliche Ersteher nach § 988 BGB.*)

IMRRS 2010, 0741

AG Westerstede, Beschluss vom 30.06.2009 - 22 C 614/09
1. Dem Nachbarn eines Mehrfamilienhauses, das sich in neun Metern Abstand zu seinem fest stehenden Grillkamin im Garten befindet, kann es untersagt werden, öfter als zweimal monatlich und beschränkt auf zehnmal im Jahr zu grillen, wenn Qualm und Gerüche vom Grillen direkt in Schlafzimmer des Nachbarhauses dringen.*)
2. Einer vorherigen Ankündigung, das gegrillt werde, bedarf es nicht.*)

IMRRS 2010, 0717

OLG München, Beschluss vom 27.11.2009 - 34 Wx 102/09
1. Zu den Voraussetzungen der Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des Berechtigten.*)
2. Ein auf Klage nach § 767 ZPO ergangenes Urteil, das die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde für unzulässig erklärt, ist kein geeignetes Mittel, die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine Vormerkung zu beweisen, die einen mit dieser Urkunde begründeten Anspruch sichert.*)

IMRRS 2010, 0716

VG Göttingen, Beschluss vom 12.11.2009 - 1 B 247/09
Die Verlosung eines Hauses im Internet ist zu Recht untersagt worden. Es handelt sich um unerlaubtes öffentliches Glücksspiel.*)

IMRRS 2010, 0714

OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2010 - 22 U 105/09
1. Der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie hat gegenüber dem Erwerber keine Aufklärungspflicht über die von ihm für unberechtigt gehaltenen Mängelrügen des die Immobilie bewohnenden Mieters.
2. Zur Problematik der Schadensersatzpflicht des Verkäufers für Schäden wegen Schimmelbildung, insbesondere bei vereinbarten Haftungsausschluss.

IMRRS 2010, 0710

BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZB 92/09
Betreibt ein Gläubiger, der den dem Schuldner als Miteigentümer eines Grundstücks zustehenden Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft und auf Teilung sowie Auszahlung des Erlöses gepfändet hat, die Teilungsversteigerung, ist der Schuldner auch dann nicht an einer Verfügung über seinen Miteigentumsanteil gehindert, wenn der gepfändete Anspruch dadurch untergeht.*)

IMRRS 2010, 0668

BGH, Beschluss vom 25.02.2010 - V ZR 120/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0667

BGH, Beschluss vom 13.10.2009 - VIII ZR 312/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0646

OLG Rostock, Urteil vom 08.10.2009 - 3 U 224/08
1. Eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung wird auch in den Fällen dauernder Leistungshindernisse angenommen, die zu einer generellen Unerfüllbarkeit der Leistung führen. Insbesondere kann eine Leistung durch bloßen Zeitablauf dauernd unmöglich werden. Bei absoluten Fixgeschäften begründen auch nur vorübergehende Leistungsstörungen eine dauernde Unmöglichkeit.*)
2. Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut.*)

IMRRS 2010, 0645

LG Kiel, Beschluss vom 15.09.2009 - 1 S 92/09
1. Eine wegen wertausschöpfender Belastung des besicherten Grundstücks als insolvenzzweckwidrig und rechtsgrundlos zu behandelnde Lästigkeitsprämie für die Erteilung einer Löschungsbewilligung kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gemäß § 814 Fall 1 BGB gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war.
2. Eine die Anwendung des § 814 BGB ausschließende Zwangslage scheidet aus, wenn die Erteilung der Löschungsbewilligung ohne Weiteres im Klagewege hätte erlangt werden können.

IMRRS 2010, 0638

LG Mühlhausen, Urteil vom 11.12.2008 - 540 Js 60387/05-9Kls
Wer sich durch Manipulation der Fluggaststatistik die Auszahlung von Fördermitteln für den weiteren Ausbau eines Flughafens erschleicht, macht sich wegen Betruges strafbar.

IMRRS 2010, 0633

LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2009 - 19 S 40/09
1. Die Untergemeinschaft einer Mehrhausanlage ist nach allgemeiner Auffassung nicht rechtsfähig.
2. Die Bestellung eines Verwalters ist der Beschlussfassung einer Untergemeinschaft somit von vornherein entzogen.

IMRRS 2010, 0632

OLG München, Beschluss vom 22.01.2010 - 34 Wx 125/09
Der Verwalter von Wohnungseigentum kann nicht durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden, eine im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche an einen Dritten aufzulassen, auch wenn sich alle Wohnungseigentümer individualvertraglich dazu verpflichtet haben.*)

IMRRS 2010, 0628

BFH, Urteil vom 20.08.2009 - V R 70/05
Die Bundesrepublik Deutschland kann Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Steuer befreit sind (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken), nur durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gemäß Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG als Tätigkeiten "behandeln", die diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.*)

IMRRS 2010, 0627

BFH, Urteil vom 28.10.2009 - IX R 30/08
1. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben.
2. Wird ein Ferienobjekt nicht durchweg im ganzen Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet und können ortsübliche Vermietungszeiten nicht festgestellt werden, ist das Vermieten mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar. Die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann im Rahmen einer Überschussprognose überprüft werden.

IMRRS 2010, 0625

BFH, Beschluss vom 04.11.2009 - VI B 43/09
1. Die Frage, ob Mobilfunkanlagen steuerrechtlich als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG zu berücksichtigen sind, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung.
2. Denn eine Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen scheidet schon deshalb aus, wenn als außergewöhnliche Belastungen entgangene Mieteinnahmen geltend gemacht werden, mithin keine Aufwendungen als Grundvoraussetzung außergewöhnlicher Belastungen entstanden waren: Die Nichtrealisierung von Einnahmen stellt keine Aufwendungen im Sinne des § 33 EStG dar.

IMRRS 2010, 0578

LG München I, Urteil vom 30.04.2009 - 26 O 19450/08
Dringt Leitungswasser durch Haarrisse in der Duschwand in Wände und Mauerwerk ein, so handelt es sich nicht um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" und damit auch nicht um einen Versicherungsfall im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen.

IMRRS 2010, 0572

BFH, Urteil vom 30.07.2009 - III R 8/07
Zur Ermittlungen des Teilwerts von selbst errichteten Bauten und Anlagen auf gemietetem Grundstück.

IMRRS 2010, 0569

LG Bonn, Urteil vom 06.10.2009 - 8 S 142/09
1. Schon im bloßen Betreten eines Grundstücks durch Katzen liegt eine Besitzbeeinträchtigung, welche jedoch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses hinzunehmen ist.
2. Eine solche Duldungspflicht besteht jedoch nicht im Hinblick auf Kotablagerungen durch Katzen auf Balkon oder Terrasse; es besteht insoweit ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Tierhalter.

IMRRS 2010, 0567

OLG Köln, Urteil vom 20.10.2009 - 9 U 31/09
1. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über das Entstehen oder Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts als solches, so handelt es sich um eine mietrechtliche Streitigkeit.
2. Anders ist es, wenn lediglich der Erfüllungsanspruch aus dem Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB) im Streit ist; in diesem Fall geht es um Kaufrecht, und der Mieter ist in seiner Eigenschaft als Käufer der Eigentumswohnung betroffen.
3. Setzt der Versicherungsschutz voraus, dass der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte in seiner speziellen Eigenschaft als Mieter betroffen ist, so kann er diesen Schutz nur im ersten Fall beanspruchen: der Deckungsschutz muss in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft stehen.

IMRRS 2010, 0561

BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 101/06
1. Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich; dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. Druck der finanzierenden Bank und Androhung von Zwangsmaßnahmen.*)
2. Die --durch die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von etwa fünf Jahren indizierte-- (zumindest) bedingte Veräußerungsabsicht beim Erwerb kann nur durch objektive Umstände widerlegt werden, nicht aber durch Erklärungen des Steuerpflichtigen über seine Absichten. In Betracht kommen vornehmlich Gestaltungen des Steuerpflichtigen in zeitlicher Nähe zum Erwerb, die eine spätere Veräußerung wesentlich erschweren oder unwirtschaftlicher machen.*)

IMRRS 2010, 0554

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2009 - 11 V 11151/09
Das Erschleichen der Eigenheimzulage durch bewußt unvollständige Angaben stellt einen Subventionsbetrug dar, auf den die in § 169 Abs. 2 Satz 2 geregelte Festsetzungsfrist von 10 Jahren anwendbar ist.*)

IMRRS 2010, 0529

BGH, Urteil vom 29.09.2009 - EnZR 14/08
Der in der Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrages vorgesehene Anspruch der Gemeinde, das örtliche Versorgungsnetz bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vom weichenden Energieversorgungsunternehmen zu erwerben, wird nicht dadurch berührt, dass das Gesetz inzwischen einen Anspruch des neuen Energieversorgungsunternehmers auf Überlassung der für den Betrieb der Netze notwendigen Verteilungsanlagen vorsieht. Dies gilt auch dann, wenn der gesetzliche Anspruch nicht notwendig auf Übereignung gerichtet ist, sondern auch durch Verpachtung erfüllt werden könnte.*)

IMRRS 2010, 0528

BGH, Urteil vom 29.09.2009 - EnZR 15/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0505

BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZR 21/09
Die Behauptung des Käufers einer Immobilie, Feuchtigkeitserscheinungen seien in einer Weise erkennbar gewesen, dass sich der Schluss darauf aufdrängt, der Verkäufer habe das Vorliegen eines aufklärungspflichtigen Mangels zumindest billigend in Kauf genommen, stellen Fragen dar, die ein Sachverständiger mit den ihm typischerweise zu Gebote stehenden Erkenntnismöglichkeiten beantworten kann.

IMRRS 2010, 0504

BGH, Urteil vom 18.02.2010 - III ZR 295/09
1. Zu den Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 BBodSchG. Eine analoge Anwendung dieser Vorschrift kommt auch dann nicht in Betracht, wenn eine Inanspruchnahme des Störers nach Maßgabe des Bundes-Bodenschutzgesetzes nur deshalb ausscheidet, weil gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 11 BBodSchG die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorrangig sind. Erst recht lässt sich diese Vorschrift nicht als Maßstab eines allgemeinen Ausgleichs zwischen mehreren Störern im Sinne des Ordnungsrechts heranziehen.*)
2. Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bundes-Bodenschutzgesetzes und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.*)
3. Eine schädliche Bodenveränderung im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG liegt nur vor, wenn eine physikalische, chemische oder biologische Veränderung der Beschaffenheit des Bodens eingetreten ist. Allein die Gefahr einer Veränderung ist nicht ausreichend.*)
4. Zu den Voraussetzungen einer Altlast im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG.*)
5. Solange für ein Grundstück die Zwangsverwaltung angeordnet ist, kommt eine ordnungsrechtliche Inanspruchnahme des Eigentümers als Zustandsstörer nach § 11 Abs. 2 ThürOBG regelmäßig nicht in Betracht.*)

IMRRS 2010, 0502

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2010 - 19 U 13/09
1. § 830 BGB dient der Überwindung von Beweisschwierigkeiten des Geschädigten bezüglich der haftungsbegründenden Kausalität.
2. Allein aus dem Vorhandensein von Schäden kann eine Sorgfaltspflichtverletzung ausführender Unternehmen bei der Durchführung von Leistungen nicht gefolgert werden.
3. Der Rechtsgedanke der §§ 904, 906 BGB ist nicht nur auf den Eigentümer des Nachbargrundstückes, sondern auch auf denjenigen, der die Nutzungsart des beeinträchtigten Grundstückes bestimmt, übertragbar.
4. Rissbildungen an Gebäuden in unmittelbarem Zusammenhang zur Durchführung von Tiefbauarbeiten können für einen verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruch ausreichen.
5. Bei der Bemessung eines derartigen Schadenersatzanspruches sind die Grundsätze der Vorteilsausgleichung zu beachten.

IMRRS 2010, 0500

OVG Saarland, Beschluss vom 03.02.2010 - 2 A 407/09
1. Die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde zur Geltendmachung von im Zuge der Ausführung von Ersatzvornahmen durch Dritte - hier von mit dem Abriss eines nicht mehr standsicheren Gebäudes beauftragten Baufirmen - entstandenen Auslagen ergibt sich aus den §§ 77 Abs. 1 und Abs. 6 SVwVG i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 9 VwVGKostO.*)
2. Zu den rechtlichen Voraussetzungen für einen von der Bauaufsichtsbehörde im Wege des sofortigen Vollzugs nach § 18 Abs. 2 SVwVG ohne vorherige Anhörung des Eigentümers veranlassten Teilabbruch eines nicht mehr standsicheren Hauses an einer öffentlichen Straße in zentralörtlicher Position.*)
3. Die Kontrolle der von § 13 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004 geforderten Standsicherheit von Gebäuden und gegebenenfalls ein Tätigwerden zur Abhilfe sich aus einer im Einzelfall fehlenden Stabilität mit entsprechendem Gefährdungspotential für Leib und Leben von Personen gehört zu den "vornehmsten Aufgaben" der Bauaufsichtsbehörde im Bereich der Gefahrenabwehr.*)
4. Die Sicherstellung der Standsicherheit von Gebäuden obliegt, jedenfalls wenn deren Verlust mit Gefahren für Personen einhergeht, nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 LBO 2004 nicht primär der Bauaufsichtsbehörde, sondern zunächst dem Eigentümer obliegt.*)
5. Der Abbruch von Gebäuden in reiner Selbst- und Nachbarschaftshilfe ist nach § 53 Abs. 2 Satz 2 LBO 2004 nicht vorgesehen.*)

IMRRS 2010, 0499

OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.02.2010 - 12 U 167/09
Enthält ein Vertrag über eine Wohngebäudeversicherung auch eine Rohbauversicherung, so bestimmt sich bei einem den Rohbau betreffenden Versicherungsfall der für die Frage der Unterversicherung maßgebende Versicherungswert nach dem tatsächlichen Wert des Rohbaus unmittelbar vor dem Schadensfall.*)

IMRRS 2010, 0498

OLG München, Beschluss vom 13.01.2010 - 34 Wx 117/09
1. Lautet der zugrundeliegende Vollstreckungstitel auf einen anderen Gläubiger als die Wohnungseigentümergemeinschaft, darf zu deren Gunsten eine Zwangshypothek nicht eingetragen werden (im Anschluss an BGH vom 13.9.2001- V ZB 15/01).*)
2. Ist auf Grund mehrerer Vollstreckungstitel, die teils auf die Wohnungseigentümergemeinschaft, teils auf einen anderen Gläubiger lauten, zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangshypothek als einheitliche Hypothek an einem Grundstück eingetragen worden, kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs, beschränkt auf die den Dritten ausweisenden Titel, in Betracht.*)

IMRRS 2010, 0496

BGH, Urteil vom 17.11.2009 - XI ZR 36/09
Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. Die Vorschrift des § 216 Abs. 2 Satz 1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar.*)

IMRRS 2010, 0489

OVG Thüringen, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09
Ein kommunaler Zweckverband kann die Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren ohne gesetzliche Grundlage nicht einer privaten Geschäftsbesorgungsgesellschaft überlassen (Bestätigung und Fortführung des Beschlusses des Senats vom 19.10.2009, 4 EO 26/09).*)

IMRRS 2010, 0487

BFH, Urteil vom 11.11.2009 - II R 14/08
1. Ein Einheitswertbescheid kann gemäß § 181 Abs. 5 AO nach Ablauf der Feststellungsfrist insoweit erlassen oder korrigiert werden, als die Festsetzungsfrist für die Grundsteuer noch nicht abgelaufen ist.*)
2. § 25 BewG ermöglicht nicht nur die Nachholung erstmaliger gesonderter Feststellungen mit Wirkung auf einen späteren Feststellungszeitpunkt, sondern auch die Berichtigung, Änderung und Aufhebung solcher Feststellungen.*)

IMRRS 2010, 0481

BGH, Beschluss vom 26.01.2010 - VIII ZR 312/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0463

BGH, Urteil vom 27.01.2010 - IV ZR 129/09
1. Für den Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. (BGHZ 169, 86 Tz. 22 ff.) gelten keine anderen Beweislastgrundsätze als für den Anspruch des Vermieters gegen den Mieter.*)
2. Die Verjährung dieses Anspruchs richtet sich nach § 195 BGB.*)
3. Gewährt der Haftpflichtversicherer für Haftpflichtansprüche wegen Mietsachschäden an Wohnräumen grundsätzlich Versicherungsschutz, kann er dem Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers nicht entgegenhalten, der Versicherungsschutz sei für unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer fallende Rückgriffsansprüche ausgeschlossen. Die entsprechenden Ausschlussklauseln in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
IMRRS 2010, 0444

BGH, Urteil vom 29.01.2010 - V ZR 127/09
Das Einverständnis des Grundstückseigentümers nach § 118 Abs. 2 Nr. 2 SachenRBerG bezieht sich nur auf die Mitbenutzung, nicht auch auf ihre Unentgeltlichkeit. Es muss nicht ausdrücklich erklärt, sondern kann auch durch ein konkludentes Verhalten zum Ausdruck gebracht werden, aus dem sich klar ergibt, dass die Mitbenutzung nicht bloß geduldet werden soll.*)

IMRRS 2010, 0443

BGH, Urteil vom 07.11.2008 - V ZR 138/07
1. Das Revisionsgericht kann die Beweiswürdigung lediglich darauf überprüfen, ob die Vorinstanz sich mit dem Prozessstoff und den Ergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, ob also die Würdigung vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt.
2. Die Beweiswürdigung ist fehlerhaft, wenn das Gericht wesentliche Passagen eines erstinstanzlich eingeholten Gutachtens unberücksichtigt sichtlich gelassen und damit die Beweise unter Verstoß gegen § 286 ZPO nicht umfassend gewürdigt hat.
3. Wird im Rahmen des Verkaufs eines Grundstücks bei einer Besichtigung der Keller als trocken angesehen, so kann hierin eine stillschweigend getroffene Beschaffenheitsvereinbarung liegen.

IMRRS 2010, 0442

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2007 - 4 U 182/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2010, 0439

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2009 - 7 A 2548/08
1. Eine maximal 2 m breite Zufahrt genügt nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW an einen befahrbaren Wohnweg.*)
2. Die problemlose Erreichbarkeit eines Grundstücks mit einem durchschnittlichen PKW kann dann nicht angenommen werden, wenn über eine Strecke von gut 40 m eine maximal nur 2 m breite Zufahrt zur Verfügung steht.*)
