Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 1832
KG, Urteil vom 01.09.2009 - 27 U 76/08
Fernwärme im Sinne der AVB FernwärmeV liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Wärme in einer im Eigentum des Grundstückseigentümer stehenden Heizungsanlage eigenverantwortlich erzeugt.*)

IMRRS 2009, 1821

OLG Celle, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 23/09
1. Bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, ist nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern.*)
2. Der normalerweise für eine Beweisaufnahme ausreichende Vortrag einer Partei zum Wert eines Grundstücks, dieses habe einen bestimmten Wert x, kann unter bestimmten Umständen unzureichend sein, um über die Behauptung der Partei Beweis zu erheben, z. B. wenn genügend Anhaltspunkte vorhanden sind, die gegen den von der Partei behaupteten Wert sprechen.*)

IMRRS 2009, 1818

VGH Bayern, Beschluss vom 03.12.2008 - 15 ZB 08.727
Zu den Voraussetzungen einer Abstimmung der Baumaßnahmen zwischen dem Denkmaleigentümer und dem Landesamt für Denkmalpflege für die Erteilung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10f und 10g EStG.*)

IMRRS 2009, 1804

BFH, Urteil vom 18.08.2009 - X R 25/06
Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung und die angegebene Bezeichnung, sondern vielmehr die Wertung nach objektiven Kriterien. Deshalb ist gewerblicher Grundstückshandel nicht allein deshalb zu bejahen, weil der Steuerpflichtige beim FA und seiner Gemeindebehörde einen Gewerbebetrieb anmeldet und Dritten gegenüber erklärt, er sei gewerblicher Grundstückshändler.*)

IMRRS 2009, 1800

BGH, Urteil vom 18.09.2009 - V ZR 75/08
1. Der Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seinen Nachbarn auf Unterlassung von Einwirkungen, welche die Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen, besteht erst dann, wenn die Beeinträchtigung durch eine bestimmte Nutzung oder einen bestimmten Zustand des Nachbargrundstücks bereits eingetreten ist oder zumindest konkret droht.*)
2. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog setzt voraus, dass die beeinträchtigende Einwirkung von einer der konkreten Nutzung entsprechenden Benutzung des Nachbargrundstücks ausgeht und zu diesem einen sachlichen Bezug aufweist.*)

IMRRS 2009, 1798

OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.2009 - 8 W 392/09
Wenn die Auflassung lediglich wegen einer geringfügigen Gegenforderung verweigert wird, ist für den Gebührenstreitwert einer Auflassungsklage nicht der volle Verkehrswert des Grundstücks analog § 6 Satz 1 ZPO maßgebend, sondern dieser bemisst sich nach § 3 ZPO unter Berücksichtigung der streitigen Forderung.*)

IMRRS 2009, 2282

LG Heidelberg, Urteil vom 28.07.2009 - 2 O 394/08
Die falsche Angabe eines Sanierungskostenanteils im notariellen Vertrag über den Erwerb einer zu sanierenden denkmalgeschützten Altbauwohnung kann zu einem Mangel der Kaufsache führen.*)

IMRRS 2009, 1752

BFH, Urteil vom 19.03.2009 - V R 50/07
Ein nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfreier einheitlicher Grundstücksumsatz kann nicht nur bei der Veräußerung eines bereits bebauten Grundstücks vorliegen, sondern auch dann, wenn derselbe Veräußerer in zwei getrennten Verträgen ein Grundstück veräußert und die Pflicht zur Erstellung eines schlüsselfertigen Büro- und Geschäftshauses übernimmt. Leistungsgegenstand ist in diesem Fall ein noch zu bebauendes Grundstück.*)

IMRRS 2009, 1751

BFH, Urteil vom 18.02.2009 - V R 82/07
1. Saniert ein Treuhänder ein Gebäude für Zwecke einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung, ist der Treuhänder und nicht der Treugeber aufgrund der im Namen des Treuhänders bezogenen Bauleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt.*)
2. Die Hinzuziehung eines Dritten nach § 174 Abs. 4 und 5 AO muss vor Ablauf der für den Dritten geltenden Festsetzungsfrist erfolgen.*)

IMRRS 2009, 1749

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.10.2008 - 4 U 17/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 1688

BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 230/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 1677

BFH, Urteil vom 12.05.2009 - IX R 40/08
1. Welche Aufwendungen zu den - bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung zu berücksichtigenden - Anschaffungskosten einer Immobilie zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 HGB.
2. Wird eine Vereinbarung über die Erstattung des Disagios unabhängig vom Kaufvertrag getroffen, gehört dieses nicht zum Kaufpreis; es handelt sich dann um - gegebenenfalls als Werbungskosten zu berücksichtigende - Finanzierungskosten des Erwerbers.

IMRRS 2009, 1670

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.08.2009 - 4 U 264/08
Treten in engem zeitlichem Zusammenhang mit Abbrucharbeiten auf einem Grundstück (Hausabbruch einschließlich Beseitigung der Bodenplatte) bei einem Nachbarhaus, das 28,5 m entfernt ist, Risse an der zugewandten Außenwand auf, die ihren Ausgang von einer Absenkung im Bereich des Kellers nehmen, kann der Beweis des ersten Anscheins für eine Verursachung der Risse durch die Abbrucharbeiten sprechen.*)

IMRRS 2009, 1662

OLG Rostock, Urteil vom 05.03.2009 - 3 U 112/08
1. Die über die Gewährung einer Subvention entscheidende Behörde kann deren Voraussetzungen auch dann nicht privatautonom frei gestalten, wenn sie die Beihilfe nicht durch einen Verwaltungsakt, sondern zivilrechtlich durch einen Nachlass vom Kaufpreis gewährt. Die Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs auf Rückgewähr einer Subvention unterliegt den gleichen Grundsätzen, wie sie für den Widerruf eines die Subvention gewährenden Verwaltungsaktes nach § 49 Abs. 3 VwVfG gelten.
2. Das Übermaßverbot und speziell der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne gebietet es der Behörde, bei mehreren zur Erreichung des angestrebten Zwecks gleichermaßen geeigneten Mitteln das für den Betroffenen mildeste Mittel zu wählen, soweit es sich nicht im Einzelfall aufgrund gewichtiger Interessen der Behörde als unzumutbar erweist.

IMRRS 2009, 1655

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2009 - 3 U 3/09
Eine bauliche Anlage (hier: Schattenhalle zum Schutz sonnenempfindlicher Pflanzen) kann auch dann ein Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG darstellen, wenn ihr Dach erst durch die Fotovoltaikmodule gebildet wird, für die der Betreiber die (erhöhte) Einspeisungsvergütung beansprucht.*)

IMRRS 2009, 1649

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2009 - 10 Ta 35/09
Die Parteien sind gehalten, vermietete und nicht als Schonvermögen geschützte Immobilien zur Bestreitung der Prozesskosten einzusetzen, sofern keine Hinderungsgründe entgegenstehen.

IMRRS 2009, 1619

BFH, Urteil vom 24.06.2009 - X R 36/06
1. Die entgeltliche Übertragung eines Objekts auf eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Objekts ist als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht heranzuziehen (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 Grs 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*)
2. Bei Einbringung eines Grundstückshandelsbetriebs in eine GmbH ist der Einbringungsgewinn als laufender Gewerbeertrag zu behandeln, soweit er auf die eingebrachten Grundstücke des Umlaufvermögens entfällt (Anschluss an BFH-Urteile vom 5. Juli 2005 VIII R 65/02, BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160; vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 10. Mai 2007 IV R 69/04, BFHE 217, 147).*)
IMRRS 2009, 1617

VG Koblenz, Urteil vom 23.04.2009 - 7 K 1338/08
Selbst wenn eine genehmigte Hotelerweiterung objektiv rechtswidrig ist, weil sie sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, begründet dies keine Rechtsverletzung des Nachbarn, wenn das Vorhaben zu keiner erdrückenden Wirkung auf das Eigentum des Nachbarn führt.

IMRRS 2009, 1615

VG Koblenz, Urteil vom 06.04.2009 - 1 K 1446/08
Ein Abwasserkanal, der als Provisorium an einer Grundstücksgrenze verlegt wurde, muss von der Verbandsgemeinde beseitigt werden, wenn er nicht mehr benutzt wird.

IMRRS 2009, 1609

OLG München, Beschluss vom 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
1. Die Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter kann vom Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich nur darauf geprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht; zu den anerkannten Auslegungsregeln gehört insbesondere die Berücksichtigung des mit der Absprache verfolgten Zwecks und der Interessenlage der Parteien.*)
2. Enthält ein Wohnungseigentumskaufvertrag entgegen der Teilungserklärung die Bestimmung, dass der Käufer die Durchführung von baulichen Maßnahmen duldet und diesen hiermit zustimmt, so enthält dieser Vertrag bei interessengerechter Auslegung regelmäßig ein "pactum de non petendo", das Anträge (bzw. Klagen) auf Beseitigung des durch diese Maßnahmen bestimmungsgemäß zu Stande gekommenen Zustandes und auf Feststellung der Rechtwidrigkeit eines solchen Zustandes unzulässig macht. Die vertragliche Duldungspflicht und das "pactum de non petendo" wirken regelmäßig auch zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Wohnung.*)

IMRRS 2009, 1587

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.08.2009 - 22 U 213/07
Eine Klausel in einem Grundstückskaufvertrag (sog. "Einheimischenmodell"), mit der eine Stadt die Käufer von geförderten Grundstücken in einem neuen Wohngebiet zu einer 20-jährigen Selbstnutzung verpflichtet, benachteiligt die Käufer unangemessen.

IMRRS 2009, 1568

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.09.2008 - 3 L 18/02
1. Die bauordnungsrechtliche Generalklausel (hier § 58 Abs. 2 Satz 2 LBauO M-V) ermächtigt auch zu Anordnungen in Fällen, in denen eine bauliche Anlage an gegenüber den im Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Vorschriften veränderte Vorschriften der Bauordnung oder Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung angepasst werden soll, sofern diese Fallgestaltung nicht durch eine eigenständige Vorschrift geregelt ist (früher § 87 Abs. 2 LBauO M-V a.F.); die unterschiedlichen Fallgestaltungen sind im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu beachten.*)
2. Im Rahmen der Ermessensentscheidung über bauordnungsrechtliches Einschreiten sind die Wertungen zu berücksichtigen, die der Gesetzgeber namentlich den brandschutzrechtlichen Vorschriften und der Neukonzeption der Abweichung (§ 67 LBauO M-V) zu Grunde gelegt hat. Daher hat die Behörde auch ohne ausdrücklichen Antrag auf Abweichung zu prüfen, ob die Erreichung des jeweiligen Schutzziels, für den die Vorschrift nur einen Weg von mehreren möglichen Wegen weist, auf andere, für den Betroffenen mildere Weise zu erreichen ist.*)

IMRRS 2009, 1567

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2009 - 7 B 91/09
1. Unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 15 Satz 2 BauO-NW können Änderungen eines formell und/oder materiell legalen Gebäudes auch dann gestattet werden, wenn es heutigen Abstandanforderungen im Übrigen nicht entspricht. In die erforderliche Interessenbewertung sind Belange des Brandschutzes einzustellen. Besteht der aus Brandschutzgründen erforderliche Abstand zu benachbarten Gebäuden, ist die fehlende rechtliche Sicherung des Gebäudeabstands kein zwingendes Hindernis für die Gestattung.*)
2. Sind die Voraussetzungen einer Gestattung nach § 6 Abs. 15 Satz 2 BauO-NW gegeben, die Erteilung der Baugenehmigung jedoch ferner davon abhängig, dass Brandschutzvorschriften nicht entgegenstehen, kann eine Abweichung von den Brandschutzbestimmungen zu erteilen sein.*)

IMRRS 2009, 1565

KG, Urteil vom 15.05.2009 - 7 U 222/08
Unbenannte oder ehebedingte Zuwendungen, die der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen, werden nicht nach den §§ 528, 530 BGB, sondern grundsätzlich güterrechtlich ausgeglichen.*)

IMRRS 2009, 1562

KG, Urteil vom 01.07.2009 - 11 U 59/08
Bei der Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Rahmen freihändiger Erwerbsverhandlungen sowie in dem nachfolgenden Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren handelt es sich nicht um die dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG.*)

IMRRS 2009, 1561

VG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.2009 - 6 K 2312/09
1. Nach ständiger Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg ist von der gesetzgeberischen Wertung auszugehen, dass eine den nachbarschützenden Teil unterschreitende Abstandsflächentiefe regelmäßig eine erhebliche, vom betroffenen Nachbarn nicht hinzunehmende Beeinträchtigung darstellt, gleichgültig, ob die Überschreitung gravierend oder nur geringfügig ist. Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teil der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen. Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder bei Vorliegen von rechtliche Besonderheiten ergeben.*)
2. Eine solche rechtliche Sondersituation kann auch vorliegen, wenn das Baugrundstück bereits mit einem Gebäude bebaut ist, das den nachbarschützenden Teil der Abstandsfläche nicht einhält und dessen Außenwand nunmehr energetisch modernisiert werden soll.*)

IMRRS 2009, 1560

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2009 - 3 U 92/08
Zu der Frage, ob ein kommunaler Zweckverband einem Grundstückseigentümer für Gebäudeschäden, speziell für Risse, zersprungene Fensterbretter und Undichtigkeiten der Kellerwände, Ersatz zu leisten hat, die infolge von Ausschachtungsarbeiten entstanden sein sollen, die von einem Bauunternehmen im Auftrage des Verbandes zur Verlegung von Entwässerungsrohren unter anderem vor dem Grundstück durchgeführt wurden.

IMRRS 2009, 1550

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.07.2009 - 5 U 96/08
Um einen Mietausfallschaden wegen Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück zu erhalten, muss der Grundstückseigentümer eine wesentliche Beeinträchtigung seines Eigentums darlegen und beweisen.

IMRRS 2009, 1513

BGH, Urteil vom 07.07.2009 - VI ZR 278/08
In den Fällen des § 15a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 EGZPO entfällt ein nach dem Landesgesetz bestehendes Schlichtungserfordernis nicht deshalb, weil der schlichtungsbedürftige Antrag im Rechtsstreit mit einem nicht schlichtungsbedürftigen Klageantrag verbunden wird. Hinsichtlich des schlichtungsbedürftigen Antrags ist die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn kein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.*)

IMRRS 2009, 1512

BGH, Urteil vom 17.07.2009 - V ZR 95/08
Unter den Begriff der Wohnung im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 3 ZPO fallen auch nicht allgemein zugängliche Nebengebäude und Garagen.*)

IMRRS 2009, 1508

BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 93/08
Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen.*)
IMRRS 2009, 1507

OLG Dresden, Urteil vom 15.07.2008 - 9 U 388/08
Eine Haftung des Veräußerers eines von ihm zuvor sanierten Mietshauses wegen arglistiger Täuschung über einen nicht ausreichenden Schallschutz kommt nicht in Betracht, wenn der Veräußerer davon ausgehen durfte, dass der Käufer über einen hinreichenden, einen Irrtum ausschließenden Kenntnisstand verfügt.

IMRRS 2009, 1473

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10.06.2009 - 14 S 1895/09
1. Zur passiven Prozessstandschaft des Verbandes Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Feststellungsklage, wenn Mitglieder der Gemeinschaft das Sondernutzungsrecht eines weiteren Mitglieds bestreiten.*)
2. Im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrechte können gutgläubig erworben werden.*)

IMRRS 2009, 1471

OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2009 - 10 U 565/08
1. Ist in den Bedingungen der Haftpflichtversicherung für Versicherungsfälle, die unter den Regressverzicht der Feuerversicherer fallen, die Haftung ausgeschlossen, besteht insoweit auch kein Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer.*)
2. Für den Ausgleichsanspruch nach § 52 Abs. 2 Satz 1 VVG analog gelten die Beweislastregeln des Mietrechts zur schuldhaften Verursachung entsprechend, dagegen nicht die kurze Verjährung nach § 548 BGB.*)

IMRRS 2009, 1470

BFH, Urteil vom 24.06.2009 - X R 8/08
Denkmal im Sinne des § 7i EStG kann steuerrechtlich auch ein Neubau im bautechnischen Sinne sein (tatbestandsspezifische Einschränkung des Neubaubegriffs).*)

IMRRS 2009, 1469

BFH, Urteil vom 30.03.2009 - II R 62/06
Ist Gegenstand des Erwerbs ein mit Altlasten kontaminiertes Grundstück und verpflichtet sich der Erwerber im Grundstückskaufvertrag zu dessen Sanierung, gehören die entstandenen Kosten nicht zur Gegenleistung, wenn bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch keine Sanierungsverfügung an den Veräußerer ergangen war.*)

IMRRS 2009, 1458

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 3 Wx 264/08
1. Bevollmächtigen die Beteiligten den Notar bzw. seinen Vertreter, ihre Erklärungen "zu ändern, zu ergänzen oder zu berichtigen, soweit dies dem grundbuchlichen Vollzug dieser Urkunde dienlich ist.", so bedeutet dies, dass der Notar über § 15 GBO hinausgehende in Bezug auf das angestrebte Ziel zweckmäßige bzw. dienliche Erklärungen, das heißt typischerweise die notwendigen Erklärungen zur Vertragsabwicklung, die von den Beteiligten oder vom Notar bei Vertragsunterzeichnung übersehen wurden, abgeben darf.*)
2. Bewilligen und beantragen die Beteiligten im notariellen Vertrag die Eintragung der Vereinigung zweier unterschiedlich belasteter Flurstücke mit dem Ziel der Bildung von Wohnungseigentum, scheitert dieser Antrag an Bedenken des Grundbuchamts und nimmt der Notar ihn deshalb zurück, so ist ein im Wege der Eigenurkunde abgegebener Antrag des Notars auf Bestandteilszuschreibung nicht als notwendige Erklärung zur Vertragsabwicklung von der "Änderungsvollmacht" gedeckt.*)

IMRRS 2009, 1453

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08
1. Die Ausübung des allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist vom Wohl der Allgemeinheit nach § 24 Abs. 3 BauGB nur dann gerechtfertigt, wenn der konkrete Verwendungszweck darin besteht, das Grundstück in absehbarer Zeit unmittelbar oder doch mittelbar Wohnzwecken zuzuführen.*)
2. Soll das Grundstück unmittelbar Wohnzwecken zugeführt werden, setzt dies zumindest voraus, dass in absehbarer Zeit ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden soll.*)

IMRRS 2009, 1449

BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 3.08
1. Der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals muss jedenfalls dann berechtigt sein, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt.*)
2. Ist ein Vorhaben in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals denkmalrechtlich genehmigt, können wegen der Tatbestandswirkung der Genehmigung Belange des Denkmalschutzes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht beeinträchtigt sein.*)

IMRRS 2009, 1387

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.06.2008 - 4 SmA 21/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 1384

AG Gelnhausen, Urteil vom 23.11.2007 - 55 C 245/07
(ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 1370

BGH, Urteil vom 29.05.2009 - V ZR 201/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 1368

BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - V ZR 154/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 1345

BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - V ZR 244/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 1326

BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 C 4.08
1. Das aus § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 BauGB folgende Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands gebietet es, im Rahmen der Berechnung der (wegen des gemeindehaushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips nur "fiktiven") Fremdfinanzierungskosten von der Gemeinde vereinnahmte Vorausleistungen für die Erschließungsanlage wie Tilgungen zu behandeln (im Anschluss an das Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 <347 ff.> ).*)
2. Dies hat zur Folge, dass für Jahre, in denen die Summe der anteiligen Tilgungen der Gemeinde sowie der von ihr bis dahin vereinnahmten Vorausleistungen der Anlieger die Höhe des durch die Erschließungsmaßnahme ausgelösten und noch offenstehenden Kreditbedarfs erreicht oder gar übersteigt, keine Fremdfinanzierungszinsen in den Erschließungsaufwand eingestellt werden dürfen.*)

IMRRS 2009, 1319

BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 168/08
Der Gläubiger aus einem Rückgewährschuldverhältnis kann nach § 346 Abs. 1 BGB von dem als Grundstückseigentümer eingetragenen Schuldner auch dann Rückauflassung verlangen, wenn unklar ist, ob der Schuldner zu Recht oder zu Unrecht eingetragen ist (Abgrenzung zu Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 63/05, BGH-Report 2006, 147, 148).*)

IMRRS 2009, 1308

LG Mainz, Urteil vom 26.05.2009 - 2 O 310/07
Eine Duldungspflicht des Nachbarn besteht nur, wenn dem Überbauenden im Zeitpunkt der Grenzüberschreitung höchstens leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Geschieht die Grenzüberschreitung vorsätzlich im Sinne von bewusst oder grob fahrlässig, so kann der Nachbar auch bei fehlendem Widerspruch Beseitigung nach § 1004 Abs. 1 BGB verlangen.

IMRRS 2009, 1297

VG Trier, Urteil vom 09.06.2009 - 5 K 321/08
1. Zur Frage der Genehmigung des Umbaus eines denkmalgeschützten Gebäudes unter Berücksichtigung der Zumutbarkeitsbestimmung des § 2 Abs. 2 DSchPflG (RP) in der ab 10.12.2008 geltenden Fassung.*)
2. Ein Bauträger, der ein denkmalgeschütztes Gebäude erwirbt und entwickelt, darf unter mehreren unrentablen Varianten demjenigen Konzept den Vorzug geben, welches die geringsten wirtschaftlichen Risiken birgt und "am wenigsten unrentabel" ist.*)
3. Hat die Denkmalschutzbehörde bereits in einem Vorbescheid eine gemischte Wohn- und Büronutzung dem Grunde nach genehmigt, so kann sie dem Vorhabenträger im Verfahren um die endgültige Denkmalschutzgenehmigung nicht mehr entgegenhalten, die Büronutzung sei wirtschaftlich tragfähig.*)

IMRRS 2009, 1295

OLG Rostock, Urteil vom 13.05.2009 - 3 U 3/08
Gegen Schallwellen, die von einem Heizhaus in der Nachbarschaft ausgehen, hat der Grundstücksnachbar keinen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.

IMRRS 2009, 1279

BGH, Urteil vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07
§ 69 VVG a.F. steht einer Vereinbarung nicht entgegen, nach der der Käufer eines Grundstücks bereits vor der Eintragung im Grundbuch in den mit dem Verkäufer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag - zunächst neben diesem - eintritt und dadurch einen vom Verhalten des Verkäufers unabhängigen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz erwirbt.*)
