Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5293 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 0451
Immobilien
OLG Celle, vom 18.12.2008 - 16 U 101/08
1. Der Verkäufer muss aufgrund eines zu Stande gekommenen Beratungsvertrags bei einem Beitritt zum Mietpool nicht nur das Risiko erhöhter Instandsetzungskosten, sondern auch das Vermietungsrisiko fremder Wohnungen ansprechen und durch Abschläge bei den Einnahmen oder Zuschläge bei den Belastungen angemessen berücksichtigen.*)
2. Der Verkäufer genügt seiner Beratungspflicht nicht, wenn er zwar die Systematik des Mietpoolvertrages erläutert und darauf hinweist, im Fall von Leerständen mindere sich der Ertrag der Mietpoolmitglieder, er aber nicht darauf hinweist, dass in dem Mietertrag ein Mietausfallrisiko nicht einkalkuliert ist.*)
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IMRRS 2009, 0424
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 17.12.2008 - IV R 85/06
Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten Vermögensverwaltung verlassen hat, sind solche Grundstücksaktivitäten nicht mitzuzählen, die die Gesellschafter allein oder im Rahmen einer anderen gewerblich tätigen Personengesellschaft entwickelt haben.*)
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IMRRS 2009, 0394
Versicherungsrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003 - 4 U 13/03
1. Der Mietausfall-Schaden ist in einer Wohngebäudeversicherung nur für den Fall versichert, dass der Mieter infolge des Versicherungsfalls berechtigt war, die Mietzahlung ganz oder teilweise zu verweigern. Sofern der die Nutzbarkeit der Mietwohnung beeinträchtigende Schaden vom Mieter selbst schuldhaft verursacht worden ist, bleibt der Mieter zur Mietzahlung aber weiterhin verpflichtet.
2. Lässt ein Elternteil sein fünf- bis sechsjähriges Kind unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück, wo es leicht an zahlreich in der Wohnung herumliegenden Feuerzeuge herankommt, und zündet das Kind hierdurch die Wohnung an, handelt der Elternteil schuldhaft im o.a. Sinne.
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IMRRS 2009, 0225
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - I ZB 46/08
Ein Gläubiger kann aus einem Vollstreckungstitel, der den Schuldner zur Beseitigung einer baulichen Anlage verpflichtet, nicht verlangen, dass der Schuldner die Namen und Anschriften der Personen bekannt gibt, an die er das zu beseitigende Gebäude vermietet hat. Dementsprechend kann gegen den Schuldner, der sich weigert, die von dem Gläubiger nachgefragten Namen und Adressen mitzuteilen, kein Zwangsmittel nach § 888 Abs. 1 ZPO festgesetzt werden.*)
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IMRRS 2009, 0222
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - V ZB 57/08
Der Schuldner ist auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich oder einen nahen Angehörigen zu beantragen.*)
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IMRRS 2009, 0221
Immobilien
BGH, Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 89/08
Die Vereinbarung eines vertraglichen Rechts zum Besitz eines Grundstücks, das neben das Recht zum Besitz aus dem Moratorium tritt, führt dazu, dass das Besitzrecht aus dem Moratorium unter die auflösende Bedingung gestellt wird, dass das Vertragsverhältnis von dem Nutzer gekündigt wird.*)
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IMRRS 2009, 0220
Immobilien
BGH, Urteil vom 12.12.2008 - V ZR 106/07
1. Einem Wohngrundstück fehlt die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg, wenn es nur zu Fuß oder mit dem Fahrrand über eine öffentliche Fläche erreicht werden kann; in diesem Fall kommt ein Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen in Betracht, damit er mit diesen sein Grundstück erreichen kann.*)
2. Benutzt neben dem Berechtigten auch der duldungspflichtige Grundstückseigentümer die für einen Notweg in Anspruch genommene Fläche, tragen sie die Unterhaltungskosten anteilig.*)
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IMRRS 2009, 0209
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.09.2008 - V ZR 28/08
Wird durch Erschütterungen der Erdoberfläche, die durch untertägigen Bergbau hervorgerufen werden, die ortsübliche Benutzung eines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt, kommt ein Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen den Bergbauberechtigten, der aufgrund des ihm verliehenen Bergwerkseigentums tätig wird, nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht; diese Vorschrift wird nicht durch die Bergschadenshaftung ( §§ 114 ff. BBergG) verdrängt.*)
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IMRRS 2009, 0204
Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2009 - 3 Wx 230/08
Das Grundbuchamt darf eine Zwischenverfügung nicht erlassen, wenn der Mangel des Antrags (hier: auf Löschung einer Grunddienstbarkeit gerichteter Grundbuchberichtigungsantrag) nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann*)
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IMRRS 2009, 0196
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
1. Sondernutzungsrechte können durch Zuweisungserklärung des teilenden Alleineigentümers nur dann wirksam begründet werden, wenn zuvor die negative Komponente des Sondernutzungsrechts durch Bezugnahme auf eine dem Bestimmtheitsgrundsatz entsprechende Regelung der Teilungserklärung und Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums bestimmt worden ist.*)
2. An die Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch kann sich bei Veräußerung des Wohnungseigentums ein gutgläubiger Erwerb anknüpfen.*)
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IMRRS 2009, 0187
Immobilien
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - XI R 58/07
Eine Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude zum Teil steuerfrei an eine Arztpraxis vermietet und es im Übrigen den Gemeinschaftern für private Wohnzwecke überlässt, hat keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes.*)
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IMRRS 2009, 0182
Immobilien
BSG, Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 3/07 R
Ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück im Rahmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ein Gebäude errichtet oder verändert wird, ist Unternehmer, auch wenn er die Baumaßnahme nicht selbst betreibt.*)
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IMRRS 2009, 0150
Mietrecht
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 13/08
Tritt der Mieter in Ausübung seines Vorkaufsrechts (§ 577 Abs. 1 BGB) in den vom Vermieter geschlossenen Kaufvertrag über ein unter Zwangsverwaltung stehendes Mietobjekt ein, so richtet sich der Eigentumsverschaffungsanspruch des Mieters aus diesem Kaufvertrag gegen den Vermieter und nicht gegen den Zwangsverwalter. Dem Mieter steht in einem solchen Fall gegenüber dem Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung der Miete (§ 535 BGB, § 152 ZVG) ein Zurückbehaltungsrecht wegen des gegen den Vermieter gerichteten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an der Mietwohnung nicht zu.*)
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IMRRS 2009, 0129
Versicherungsrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2008 - 10 U 24/08
1. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess gegen den Mieter die Darlegungs- und Beweislast für eine Leistungsfreiheit nach § 61 VVG.*)
2. Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit in Bezug auf einen Brandschaden, der durch ein fehlerhaft angebrachtes Elektrokabel unter dem Büro des Marktleiters eines Lebensmittelsupermarktes verursacht worden ist.*)
3. Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs‑ oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.*)
4. Weder die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache noch allein verwandtschaftliche (Ehegatte, Kinder) oder allein vertragliche Beziehungen, kraft derer der Dritte die Obhut über das versicherte Risiko ausübt (z. B. Miet‑, Arbeits‑, oder Geschäftsbesorgungsverträge), reichen aus, um ein Repräsentantenverhältnis anzunehmen.*)
5. Hat der Versicherungsnehmer die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einem Dritten übertragen, ist dieser insoweit sein Repräsentant.*)
6. Sind die Voraussetzungen des § 61 VVG a.F. nicht gegeben, erfasst der Regressverzicht des Gebäudeversicherers auch einen übergegangenen Anspruch wegen Verletzung einer vertraglichen Anzeigepflicht.*)
7. Der Mieter hat - abgesehen von den Fällen einer (akuten) Gesundheitsgefährdung - grundsätzlich keinen Anspruch auf Anpassung veralteter technischer Anlagen an neuere Standards.*)
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IMRRS 2009, 0124
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 07.02.2008 - 8 U 203/07
Die Verkleidung der Außenfassade eines 1980 errichteten Fertighauses mit Asbestzementtafeln stellt keinen Sachmangel dar.
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IMRRS 2009, 0118
Immobilien
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2008 - 17 U 4/07
1. Die finanzierende Bank ist ausnahmsweise verpflichtet, den Darlehensnehmer vor Gefahren und Risiken der Verwendung des Darlehens zu warnen, wenn sie gegenüber dem Kunden einen Wissensvorsprung hinsichtlich einer das zu erwerbende Grundstück betreffenden erheblichen Altlastenproblematik hat.*)
2. Bereits die Tatsache, dass an einem Grundstück Sanierungsarbeiten erforderlich wurden, um chemische Altlasten zu beseitigen, stellt einen wertbildenden Faktor dar, da allein der damit verbundene Makel und die nicht auszuschließende Gefahr weiterer bisher unerkannter Schäden für potentielle Käufer einen erheblichen Nachteil des Grundstücks darstellen können.*)
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IMRRS 2009, 0114
Versicherungsrecht
OLG Schleswig, Urteil vom 31.07.2008 - 16 U 10/08
Bei der Gebäudeversicherung wird nach § 3 Nr. 1 a) VGB 2002 nur der Mietausfall für Wohnungen ersetzt, die zur Zeit des Versicherungsfalls tatsächlich vermietet sind.*)
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IMRRS 2009, 0111
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 23.09.2008 - I R 47/07
1. Musterhäuser eines Fertighausherstellers unterliegen der in § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für Wirtschaftsgebäude bestimmten Abschreibungsrate (hier --Streitjahre 1995 bis 1998--: jährlich 4 v.H.).*)
2. In die Bemessung der tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist bei Musterhäusern auch der Zeitraum einer nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb voraussichtlichen anschließenden Nutzung des Hauses als Wohngebäude einzubeziehen. Das gilt auch für auf fremdem Grund errichtete Fertighäuser, die zum Zwecke der Veräußerung demontiert und anderenorts wieder aufgebaut werden müssen.*)
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IMRRS 2009, 0110
Immobilien
BFH, Urteil vom 08.10.2008 - V R 27/06
Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt auch dann unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung nicht an den späteren Wasserbezieher, sondern an einen Bauunternehmer oder Bauträger erbracht wird.*)
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IMRRS 2009, 0092
Immobilien
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - I ZB 120/05
Muss der Schuldner aufgrund eines Titels ein grundbuchmäßig hinreichend bestimmtes Grundstück herausgeben, erfolgt die Zwangsvollstreckung in der Weise, dass der Gerichtsvollzieher das Grundstück auf Antrag des Gläubigers räumt und den Gläubiger an Ort und Stelle in den Besitz einweist. Stellt der Gerichtsvollzieher - wenn es sich etwa um eine brachliegende Fläche handelt - fest, dass eine Räumung nicht erforderlich ist, kann er den Gläubiger durch Protokollerklärung in den Besitz einweisen, auch wenn er in Ermangelung von Grenzsteinen u.Ä. die genauen Grenzen des Grundstücks an Ort und Stelle nicht bestimmen kann.*)
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IMRRS 2009, 0090
Immobilien
BGH, Urteil vom 09.12.2008 - XI ZR 588/07
Die Höhe des Innenausgleichs zwischen Mitbürgen und Grundschuldbestellern richtet sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach dem Verhältnis der gegenüber dem Gläubiger übernommenen Haftungsrisiken.*)
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IMRRS 2009, 0083
Immobilien
OLG Schleswig, Urteil vom 09.10.2008 - 16 U 19/08
Bei Kaufverträgen über Windenergieanlagen sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers Gewährleistungsbestimmungen des Inhalts wirksam, dass sich die versprochene Leistung ("Leistungskennlinie") nach standardisierten Normbedingungen gemäß gängiger Testverfahren bemisst.*)
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IMRRS 2009, 0078
Immobilien
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel
"Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt."
gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.*)
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IMRRS 2009, 0077
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.12.2008 - VIII ZR 293/07
Ein Vertrag über die Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen für ein Grundstück kommt dann nicht durch Annahme einer sog. Realofferte mit dem Grundstückseigentümer zustande, wenn das Versorgungsunternehmen diese Leistungen gegenüber einem Dritten (hier: Grundstücksnutzer) aufgrund eines mit diesem bestehenden Vertrages erbringt (st. Rspr., zuletzt Senatsbeschluss vom 15. Januar 2008 - VIII ZR 351/06, WuM 2008, 139). Dafür ist es ohne Bedeutung, ob der mit dem Dritten bestehende Vertrag ausdrücklich oder konkludent geschlossen ist.*)
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IMRRS 2009, 0076
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 17.12.2008 - 3 U 233/07
Die Bewertung eines Grundstück ist auch dann nach dem Vergleichswertverfahren (und nicht nach dem Ertragswertverfahren) vorzunehmen, wenn der Mieter das Grundstück vorübergehend (§ 95 BGB) mit einer Tankstelle bebaut hat und erhebliche Beträge aus der Vermietung erlöst werden.*)
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IMRRS 2009, 0069
Insolvenzrecht
BGH, Urteil vom 11.12.2008 - IX ZR 194/07
1. Zieht der Verwalter eine vom Schuldner sicherungshalber abgetretene Forderung ein, ohne dass der Schuldner für die gesicherte Verbindlichkeit persönlich haftet, ist der Gläubiger aus dem eingezogenen Betrag nur dann unverzüglich zu befriedigen, wenn die Sicherheit auch ohne die Insolvenz verwertungsreif gewesen wäre. Steht dieser Umstand noch nicht fest, so ist der möglicherweise dem Gläubiger verbleibende Betrag bei der Verteilung zurückzubehalten.*)
2. Hat der Schuldner an einem von ihm erworbenen Grundstück einem Gläubiger eine dem vorgemerkten Rückübertragungsanspruch des Grundstücksverkäufers nachrangige Grundschuld bewilligt und dem Gläubiger auch den Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung abgetreten, so beurteilt sich die Anfechtbarkeit dieser Rechtshandlungen nach dem Zeitpunkt der Sicherheitenbestellung, nicht nach dem des Rücktritts vom Kaufvertrag.*)
3. Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils, die im Tatbestand des Berufungsurteils und dem Protokoll der Berufungsverhandlung nicht wiederholt und auch nicht in Bezug genommen werden, weil das Berufungsgericht sie für unerheblich erachtet hat, können weder Grundlage der Nachprüfung noch einer bestätigenden Neuentscheidung des Revisionsgerichts sein. In diesem Fall ist dem betroffenen Revisionsbeklagten nach Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung Gelegenheit zu geben, auf seinen erstinstanzlichen Vortrag zurückzukommen.*)
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IMRRS 2009, 0056
Öffentliches Baurecht
OVG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2008 - 2 Bf 53/07
Eine von einem Bauträger errichtete Wohnanlage, die zum Eigentumserwerb und/oder Miete der Wohneinheiten vorgesehen ist und im Gebäudekomplex über eine von einem anderen Träger betriebene Sozialstation verfügen soll, die das "Betreute Wohnen" ermöglicht, stellt keine in einem Bebauungsplan festgesetzte Anlage des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung "Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege" dar.*)
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IMRRS 2009, 0054
Versicherungsrecht
OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2008 - 16 U 22/08
1. Zur Gefahrerhöhung in der Rohbaufeuerversicherung.*)
2. Zur Prozessführungsbefugnis in der Gebäudeversicherung bei Beschlagnahme des Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren.*)
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IMRRS 2009, 0045
Bauträger
BGH, Urteil vom 05.12.2008 - V ZR 144/07
1. § 3 und § 7 MaBV sind Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.*)
2. Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert auch den Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an dem verkauften Grundstück.*)
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IMRRS 2009, 0037
Immobilien
BGH, Beschluss vom 28.11.2008 - BLw 11/08
Das fakultative Höferecht erlaubt die von vornherein zeitlich beschränkte Aufgabe der Hofeigenschaft zu dem Zweck, bei der Übertragung des Hofes die Schwierigkeiten zu vermeiden, die sich aus der Anwendung der höferechtlichen Vorschriften ergeben.*)
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IMRRS 2009, 0029
Versicherungsrecht
LG Dortmund, Urteil vom 15.05.2008 - 2 O 211/07
Der Versicherungsort ist nicht zwangsläufig mit der im Versicherungsschein in Bezug genommenen Postanschrift gleichzusetzen; er kann auch ein im selben Eigentum stehendes Flurstück mit umfassen, welches an das mit einer Postanschrift versehene bebaute Flurstück angrenzt, wenn die grundbuchliche Trennung aus der Örtlichkeitnicht erkennbar ist.*)
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IMRRS 2009, 0022
Immobilien
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.12.2008 - 7 U 155/08
Ist das Vorkaufsrecht an einem Grundstück mehreren Berechtigten eingeräumt, so kann es in der Regel auch von einem Berechtigten allein ausgeübt werden. Dies gilt insbesondere, wenn das Vorkaufsrecht als Gesamtberechtigung nach § 428 BGB eingeräumt ist.*)
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IMRRS 2009, 0013
Immobilien
BGH, Beschluss vom 20.11.2008 - V ZB 31/08
Die Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks ist unzulässig, wenn sie nur dazu dient, dem im Haus wohnenden Schuldner den Bezug von Sozialleistungen zu ermöglichen, damit er an den Zwangsverwalter ein Entgelt für die Nutzung der Räume entrichten kann, die ihm nicht nach § 149 Abs. 1 ZVG zu belassen sind.*)
IMRRS 2009, 0006
Versicherungsrecht
OLG Jena, Urteil vom 10.09.2008 - 4 U 637/07
1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind regelmäßig so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss.*)
2. Das gilt auch für sog. Sicherheitsvorschriften im Rahmen eines Wohngebäudeversicherungsvertrags, die bei schuldhafter Nichtbeachtung als vertragliche Obliegenheitsverletzungen zu einem Haftungsausschluss des Versicherers im (versicherten) Schadensfall führen.*)
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IMRRS 2009, 0002
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 20.11.2008 - III ZR 60/08
Die in einem zwischen Unternehmern geschlossenen Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, in der sich der Käufer verpflichtet, die seitens des Verkäufers einem - mit diesem gesellschaftsrechtlich verflochtenen - Dritten aufgrund eines selbständigen Provisionsversprechens geschuldete Vergütung zu zahlen, ist wirksam, wenn die Verflechtung dem Käufer bekannt ist.*)
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IMRRS 2009, 0001
Immobilien
BGH, Beschluss vom 04.12.2008 - V ZB 74/08
a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben.*)
b) Sieht der Gesellschaftsvertrag keine Bezeichnung der GbR vor, wird die GbR als „Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus...“ und den Namen ihrer Gesellschafter eingetragen.*)
c) Leitet die GbR ihr Recht aus einer Gerichtsentscheidung ab, genügt deren Rubrum als Nachweis ihrer Identität und der Vertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters. Zusätzliche Nachweise können nur verlangt werden, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich nach Erlass der Gerichtsentscheidung Veränderungen bei Namen, Gesellschafterbestand oder Vertretungsbefugnissen ergeben haben; der bloße Zeitablauf genügt als Anhaltspunkt nicht.*)
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Online seit 2008
IMRRS 2008, 2441
Immobilien
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.02.2008 - 4 M 232/07
Selbst wenn mit dem Abschluss der Baumaßnahme nach § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA bereits das - mangels eines bestimmten Pflichtigen - abstrakte Beitragsschuldverhältnis entstanden ist, kann gemäß § 6 Abs. 8 KAG LSA der Erwerber des Eigentums beitragspflichtig werden, wenn der Beitragsbescheid noch nicht erlassen worden ist und erst ergeht, nachdem der Eigentumswechsel stattgefunden hat. Erwirbt der neue Eigentümer das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung, wirkt sich das auf die abstrakte und persönliche Beitragsschuld nicht aus. Nach § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG können zwar Rechte bei der Zwangsversteigerung eines Grundstückes unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen. Dies betrifft jedoch nicht den Beitragsanspruch der Gemeinde, sondern nur das ihr in diesem Zusammenhang zustehende Grundpfandrecht, die nach § 6 Abs. 9 KAG LSA auf dem Grundstück ruhende öffentliche Last, d. h. die dingliche Sicherung der Abgabenforderung.*)
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IMRRS 2008, 2438
Immobilien
OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.11.2008 - 6 W 2061/08
Der Streitwert für eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Grundschuld beträgt, wenn die zu sichernde Forderung nicht mehr besteht, nur 20% des Nominalwerts der Grundschuld, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile vorträgt.*)
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IMRRS 2008, 2434
Steuerrecht
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.05.2008 - 2 LB 1/08
1. Auch eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung ist grundsätzlich der Zweitwohnungssteuerpflicht zu unterwerfen.*)
2. Eine den Steuergegenstand bildende Zweitwohnung wird nicht innegehabt, wenn es sich dabei um die vorwiegend genutzte Wohnung eines Verheirateten handelt, der von dort aus einer örtlich gebundenen Erwerbstätigkeit nachgeht, während sich die Hauptwohnung der Familie an einem anderen Ort befindet.*)
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IMRRS 2008, 2307
Immobilien
BGH, Urteil vom 04.12.2008 - III ZR 51/08
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung braucht der Notar ohne besondere Umstände, etwa weil Zweifel am Umfang des Sondereigentums bestehen, nicht in die Grundakten Einsicht zu nehmen, selbst wenn in dem von ihm einzusehenden Wohnungsgrundbuch auf die in den Grundakten befindliche Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird. Es bedarf dann auch keines Hinweises auf die unterbliebene Einsichtnahme oder darauf, dass sich nur mit ihr der Umfang des Sondereigentums ermitteln lasse.*)
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IMRRS 2008, 2278
Zwangsvollstreckung
KG, Beschluss vom 08.04.2008 - 12 W 16/08
Für den Antrag des Schuldners nach § 926 Abs. 1 ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der zu sichernde Anspruch auf Rückgabe der durch verbotene Eigenmacht (§ 861 BGB) erlangten Sache (hier: Ladengeschäft) infolge Erfüllung durch den Schuldner erloschen ist; richtiger Rechtsbehelf des Schuldners in einem solchen Falle ist der Widerspruch (§ 924 ZPO) oder der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände (§ 927 ZPO).*)
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IMRRS 2008, 2192
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
1. Allgemeine Tarife eines Gasversorgers im Sinne von § 10 EnWG 1998, § 4 AVBGasV unterliegen, soweit sie Gegenstand einer vertraglichen Einigung zwischen dem Versorger und dem Kunden geworden sind, nicht einer umfassenden gerichtlichen Billigkeitskontrolle in entsprechender Anwendung von § 315 BGB. Die Analogie würde der Entscheidung des Gesetzgebers zuwiderlaufen, von einer staatlichen Regulierung der allgemeinen Tarife für Gas abzusehen.*)
2. Einseitige Tariferhöhungen nach § 4 Abs. 1 AVBGasV während des laufenden Vertragsverhältnisses sind gemäß § 315 BGB von dem Versorger nach billigem Ermessen vorzunehmen und gerichtlich zu überprüfen (Bestätigung von BGHZ 172, 315). Soweit sich der Gasversorger für die Billigkeit auf eine Bezugskostensteigerung beruft, muss er für einen hinreichend substantiierten Vortrag und ein geeignetes Beweisangebot nicht notwendig die absolute Höhe seiner Bezugspreise angeben und die Bezugsverträge mit seinen Lieferanten vorlegen.*)
3. Für die Billigkeit einer auf eine Bezugskostensteigerung gestützten Tariferhöhung kommt es nicht darauf an, ob der Versorger die Steigerung der Gasbezugskosten durch zurückgehende Kosten in anderen Unternehmensbereichen außerhalb der Gassparte hätte auffangen können.*)
4. Im Rahmen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle einer einseitigen Tariferhöhung nach § 315 BGB ist ein nach Art. 12 Abs. 1 GG geschütztes Interesse des Gasversorgers an der Geheimhaltung konkreter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes abzuwägen und - unter Inanspruchnahme der prozessualen Möglichkeiten der §§ 172 ff. GVG - so weit wie möglich auszugleichen; ein verfassungsrechtlich geschütztes Geheimhaltungsinteresse kann nicht von vornherein mit der Begründung verneint werden, der Gasversorger müsse für die durch § 315 BGB angeordnete gerichtliche Überprüfung alle erforderlichen Unterlagen und Kalkulationen uneingeschränkt offen legen.*)
Volltext
IMRRS 2008, 2178
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - IX R 53/06
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG fördert Anschaffungskosten von nach dem 31. Dezember 1998 fertig gestellten Baumaßnahmen nur durch Sonderabschreibungen auf Anzahlungen, die bis zum 31. Dezember 1998 geleistet werden.*)
2. Wer für seine Investition (Baumaßnahme) Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b FördG in Anspruch nimmt, kann nicht zugleich erhöhte Absetzungen nach § 7i EStG beanspruchen.*)
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IMRRS 2008, 2177
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 19.08.2008 - IX R 3/08
Die Eigenheimzulage bei Anschaffung von Genossenschaftsanteilen ist nicht davon abhängig, dass mehr als 2/3 des Geschäftsguthabens der Genossenschaft zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt werden und dass die neu angeschafften und errichteten Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder zu eigenen Wohnzwecken überlassen werden.*)
Volltext
IMRRS 2008, 2175
Immobilien
VGH Hessen, Beschluss vom 08.04.2008 - 5 A 541/08
Erbringt eine Gemeinde gegenüber einem Anschlussnehmer an die Wasserversorgung Arbeiten an dessen Wasserhausanschluss, kann sie in dem Erstattungsbescheid als Teil der erstattungsfähigen Kosten den Steuersatz zugrunde legen, den die Finanzverwaltung ihr gegenüber zugrunde legt.*)
Volltext
IMRRS 2008, 2165
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2008 - 8 A 10076/08
Dem Eigentümer eines Kulturdenkmals steht gegen benachbarte Baumaßnahmen - über die im Eigentumsrecht wurzelnden Ansprüche hinaus - kein subjektives Recht auf Beachtung der Denkmalschutzbelange zu.*)
Volltext
IMRRS 2008, 2129
Verkehrssicherungspflicht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2008 - 7 U 237/07
1. Die Beschränkung der Streupflicht auf das zumutbare Maß führt dazu, dass bei ansonsten trockenem Wetter keine fortlaufende Beseitigung bloßer Tropfeisbildung verlangt werden kann.*)
2. Auch zu vorbeugenden Streumaßnahmen ist der Verkehrssicherungspflichtige nicht verpflichtet, da eine Streupflicht erst bei konkreter Glatteisbildung besteht. Von diesem Grundsatz ist keine Ausnahme zu machen, wenn nicht voraussehbar ist, dass an der Unfallstelle Wasser von einer Straßenlaterne tropft und am Boden gefriert.*)
Volltext
IMRRS 2008, 2021
Öffentliches Baurecht
OVG Saarland, Beschluss vom 10.11.2008 - 1 A 248/08
1. Die Anordnung, auf eigene Kosten Sicherungsmaßnahmen zwecks Verhinderung drohender Hangrutschungen vorzunehmen, kann dem Zustandsstörer im Einzelfall mit Blick auf Art. 14 GG mit der Folge der Rechtswidrigkeit der Anordnung unzumutbar sein.*)
2. Dies setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer sich in einer Art "Opferposition" befindet bzw. dass die voraussichtlichen Kosten der Gefahrenbeseitigung den Grundstückswert um ein Vielfaches überschreiten.*)
3. Eine "Opferposition" in diesem Sinne kommt nicht nur in Betracht, wenn die Gefahr durch ein Naturereignis ausgelöst wurde bzw. das Grundstück sich bei Erwerb bereits in einem gefahrenträchtigen Zustand befand; auch eine risikobehaftete Einwirkung Dritter auf den Zustand des Grundstücks kann eine "Opferposition" des Eigentümers begründen, wenn dieser hiervon weder Kenntnis hatte noch hätte haben müssen bzw. wenn seine Bemühungen, die nachteiligen Einwirkungen durch Dritte zu unterbinden, erfolglos geblieben sind.*)
4. Bei der Prüfung, ob zwischen den voraussichtlichen Kosten der Gefahrenbeseitigung oder -minderung und dem Grundstückswert ein grobes Missverhältnis besteht, ist im Falle eines zusammenhängenden einheitlich genutzten Grundbesitzes nicht allein auf den Wert des zu sanierenden (Buch-)Grundstücks, sondern auf den Wert des gesamten dem Zustandsverantwortlichen gehörenden Areals abzustellen.*)
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IMRRS 2008, 2017
Immobilien
OLG Naumburg, Urteil vom 30.09.2008 - 9 U 25/08
1. Die Regelung in einem Immobilienleasingvertrag, wonach der Leasingnehmer die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung einschließlich Dach und Fach zu tragen hat, beinhaltet, gleich ob sie formularmäßig oder individualvertraglich vereinbart wurde, keine Freizeichnung von der Verpflichtung des Leasinggebers zur Verschaffung einer zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Leasingsache (§ 535 Abs. 1 S. 2, 1. HS. BGB analog). Ist das Leasingobjekt mit einem anfänglichen Herstellungsmangel behaftet (hier eine nicht tragfähige Unterkonstruktion des Dachstuhls), kann ein Leasinggeber, der das Leasingobjekt hergestellt hat, nicht vom Leasingnehmer, gestützt auf die vorgenannte Regelung, die Tragung der Mängelbeseitigungskosten verlangen.*)
2. Eine wirksame Freizeichnung des Leasinggebers von der Haftung auch für anfängliche Herstellungsmängel wäre zwar grundsätzlich möglich; sie bedarf allerdings einer hinreichend klaren Regelung, die allein in der Abwälzung von Instandhaltungs- und -setzungskosten auf den Leasingnehmer nicht zu sehen ist. Die Beseitigung anfänglicher Herstellungsmängel fällt nach Wortlaut, (gesetzes-) systematischer sowie teleologischer Betrachtung nicht unter die "Instandhaltung" oder "Instandsetzung" einer Immobilie.*)
3. Auch die wirtschaftliche Interessenlage innerhalb eines Immobilienleasingvertrages gebietet grundsätzlich keine andere Bewertung. Die Erwägung, der Leasinggeber habe nur eine Finanzierungsfunktion, weshalb in der Abwälzung von Instandhaltungs- und -setzungskosten auch eine Freizeichnung von der Haftung für anfängliche Herstellungsmängel zu sehen sei, ließe die Gebrauchsüberlassungsfunktion des (Immobilien-)Leasings und die damit einhergehende Verantwortlichkeit des Leasinggebers unberücksichtigt.*)
4. Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25.01.1989 (Az. VIII ZR 302/87) zu einer anderen Bewertung gekommen ist (Juris-Rn. 32), hing dies mit dem Umstand zusammen, dass im dortigen Sachverhalt - anders als im vorliegenden Fall - der Leasingnehmer Hersteller des Leasingobjektes und damit für dessen (auch anfängliche) Mangelfreiheit verantwortlich war.*)
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IMRRS 2008, 1955
Immobilien
BGH, Urteil vom 27.10.2008 - II ZR 158/06
1. Eine in der Schweiz gegründete Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland ist in Deutschland als rechtsfähige Personengesellschaft zu behandeln.*)
2. Eine Vollmacht, für eine nordrhein-westfälische Stadt Erklärungen "in allen Grundstücksangelegenheiten" abzugeben, ist unwirksam.*)
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