Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 1398
BGH, Urteil vom 27.06.2008 - V ZR 83/07
1. Die finanzierende Bank kann die Kaufpreisschuld des Käufers nur erfüllen, wenn sie unter Abgabe einer eigenen Tilgungsbestimmung als Dritter gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 BGB oder als Hilfsperson des Käufers unter Übermittlung von dessen wirksamer Tilgungsbestimmung gemäß § 362 Abs. 1 BGB an den Verkäufer zahlt.*)
2. Eine wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers fehlt in der Regel, wenn der Darlehensvertrag nichtig ist.*)

IMRRS 2008, 1379

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2008 - 6 U 199/06
Die Einordnung einer Mauer, die von der Grenzlinie geschnitten wird, als Grenzanlage i.S. der §§ 921, 922 BGB ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie auf Teilbereichen ihrer Länge dazu dient, eine Aufschüttung des Grundstücks eines Nachbarn gegenüber dem Grundstück des anderen Nachbarn abzufangen. Wird eine solche Mauer im Einvernehmen der Nachbarn errichtet, tragen diese, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist, nach § 922 Satz 2 BGB die Unterhaltungskosten hälftig.*)

IMRRS 2008, 1377

OLG München, Beschluss vom 12.12.2007 - 34 Wx 118/07
Zum grundbuchrechtlichen Nachweis der Ablösung eines Grundpfandrechts durch den nachrangigen Realgläubiger.*)

IMRRS 2008, 1375

BGH, Urteil vom 10.07.2008 - III ZR 255/07
1. Sichergestellt ist die Eintragung eines Rechts oder einer Rechtsänderung im Allgemeinen dann, wenn hierzu nur noch das pflichtgemäße Handeln des hiermit betrauten Notars und des zuständigen Grundbuchbeamten erforderlich ist. Es genügt insoweit nicht, dass die Eintragung von dem pflichtgemäßen Verhalten eines weiteren Notars abhängt, den der mit dem Betreuungsgeschäft betraute Notar ohne Kenntnis seiner Treugeber und ohne Offenlegung der mit diesem getroffenen Absprachen einschaltet.*)
2. Ein Notar, der über ihm zu treuen Händen überlassene Darlehensmittel unter Verletzung von Treuhandauflagen verfügt, den Treuhandauftrag aber vor dessen Befristung und vor dessen Widerruf durch den Treugeber erfüllt, haftet dem Treugeber nicht für einen Schaden, der diesem daraus entsteht, dass die Darlehensnehmer später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.*)

IMRRS 2008, 1374

BGH, Urteil vom 03.07.2008 - III ZR 189/07
1. Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zur vollständigen Beurkundung, wenn er bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages eine Baubeschreibung nicht mit beurkundet.*)
2. Der Käufer hat keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO in Form eines Schadensersatzanspruchs gegen seinen Rechtsanwalt, wenn er auf dessen Rat zur Abwehr der restlichen Kaufpreisforderung eine Vollstreckungsabwehrklage erhoben und sich auf die Formnichtigkeit des Kaufvertrages berufen hat.*)

IMRRS 2008, 1373

BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06
Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit.*)

IMRRS 2008, 1372

OLG Schleswig, Urteil vom 24.08.2007 - 14 U 24/07
1. Eine Arglist begründende Verletzung der Offenbarungspflicht liegt vor, wenn der Verkäufer den Käufer weder über ein eingeholtes Bodengutachten noch über durchgeführte Sanierungsarbeiten an der Außenfassade vor Abschluss des Kaufvertrags aufklärt.
2. Maßgebend für die Offenbarungspflicht ist allein der Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen und der des Vertragsabschlusses, nicht aber spätere Feststellungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen zum Sanierungsaufwand.
3. Es besteht kein Grund, dem Schädiger in der Berufungsinstanz das Recht zu versagen, sein Recht aus § 255 BGB geltend zu machen.
4. Je zur ideellen Hälfte und damit als Bruchteilsgemeinschaft erwerbenden Käufern steht der Schadensersatzanspruch als Mitgläubiger im Sinne von § 432 BGB zu. Auf die anteilige Berechtigung der Teilhaber im Innenverhältnis kommt es nicht an.

IMRRS 2008, 1370

BGH, Urteil vom 18.06.2008 - IV ZR 108/06
Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (BGHZ 169, 86 = VersR 2006, 1536) ist auf Seiten des Gebäudeversicherers lediglich der vom Regressverzicht erfasste Haftpflichtschaden zu berücksichtigen.*)

IMRRS 2008, 1344

OLG Oldenburg, Urteil vom 03.07.2008 - 8 U 15/08
1. Die auf Herausgabe von Teilflächen eines Grundstücks gerichtete Klage ist wegen fehlender Bestimmtheit des Klageantrages unzulässig, wenn die Teilflächen nicht katasteramtlich vermessen sind und sich ihre genaue Lage und Größe auch nicht anderweitig exakt bestimmen lassen.*)
2. Bei den auf Grund eines Rezesses aus dem 19. Jahrhundert im Bereich der Stadt Lingen eingeräumten Weidegerechtigkeiten handelt es sich nicht um Reallasten i.S. von § 2 Abs. 1 des Nieders. Reallastengesetzes vom 17.05.1967.*)
3. Bezüglich solcher Weidegerechtigkeiten steht dem Grundstückseigentümer - hier der Stadt Lingen - kein Kündigungsrecht entsprechend § 37 Abs. 2 des Nieders. Realverbandsgesetzes vom 04.11.1969 zu, wenn er mit den früheren Inhabern der Weidegerechtigkeiten vereinbart hatte, dass die inzwischen wegen einer Nutzungsänderung nicht mehr ausgeübten Weidegerechtigkeiten nach der Kündigung wieder aufleben sollten, und die Ausübung der Weidegerechtigkeiten durch die nunmehr Nutzungsberechtigten wirtschaftlich sinnvoll erscheint.*)
4. In diesem Fall kommt auch ein Erlöschen der altrechtlichen Weidegerechtigkeiten nach Art. 184 S. 2 EGBGB i.V mit § 1020 S. 1 BGB analog nicht in Betracht.*)

IMRRS 2008, 1339

BGH, Beschluss vom 12.06.2008 - V ZR 223/07
Im Zivilprozess ist die Angabe von Einzelheiten zum Zeitpunkt und Ablauf bestimmter Ereignisse nicht erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen ohne Bedeutung sind. Eine Partei ist auch nicht deshalb gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben, weil der Gegner ihn bestreitet.

IMRRS 2008, 1338

BGH, Beschluss vom 19.06.2008 - V ZR 190/07
Im Regelfall kann daraus, dass die Partei in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen hat, wie es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht, keine Verpflichtung der Partei abgeleitet werden, Ermittlungen zur Feststellung ihr nicht bekannter tatsächlicher Umstände anzustellen.*)

IMRRS 2008, 1333

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.11.2007 - 4 W 113/07
Zu der Frage, ob bei einer beabsichtigten Selbstnutzung durch den Käufer der Verkäufer auf einen besonderen Kündigungsschutz im Mietvertrag hinweisen muss.

IMRRS 2008, 1332

OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2007 - 5 U 118/07
Zu der Frage, ob der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich ein Blockheizkraftwerk befindet, zur Versorgung der Nachbargrunstücke verpflichtet ist.

IMRRS 2008, 1327

OLG Schleswig, Urteil vom 14.02.2008 - 7 U 24/06
1. Der Verkäufer einer Immobilie muss sich Angaben "ins Blaue hinein" des von ihm mit dem Verkauf beauftragten Maklers als eigene i.S.v. § 123 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, sofern der Makler bei wertender Betrachtung als Hilfsperson des Verkäufers anzusehen ist (§ 278 BGB).*)
2. Keine Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts dadurch, dass im Rechtsstreit zunächst Schadensersatz und erst im Wege der Klagerweiterung vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages nach Anfechtung geltend gemacht wird.*)

IMRRS 2008, 1319

BGH, Urteil vom 11.06.2008 - XII ZR 206/06
1. Zulässiges Entgelt i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 NutzEV ist das von den Parteien des Nutzungsvertrages in zulässiger Weise vereinbarte Nutzungsentgelt.*)
2. Zu den Anforderungen an die Begründung (§ 6 NutzEV) einer Entgelterhöhung nach § 3 NutzEV.*)

IMRRS 2008, 1317

BGH, Beschluss vom 26.06.2008 - III ZR 118/07
Stellt der Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen einen Antrag auf Genehmigung einer Nutzungsänderung für ein im Eigentum der GmbH stehendes Grundstück, so ist diese bei rechtswidriger Ablehnung des Antrags grundsätzlich nicht geschützter "Dritter" im amtshaftungsrechtlichen Sinn.*)

IMRRS 2008, 1314

BGH, Urteil vom 20.06.2008 - V ZR 149/07
Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, insbesondere die Begrenzung des Ankaufspreises für Verkehrsflächen nach § 5, ist verfassungsgemäß.*)

IMRRS 2008, 1308

BGH, Urteil vom 19.06.2008 - VII ZR 215/06
Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die Steuervorteile, die er durch Absetzung für Abnutzung erzielt hat, grundsätzlich nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.*)

IMRRS 2008, 1304

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.01.2008 - 20 W 496/06
1. Wird ein Eintragungsantrag zurückgenommen, was wirksam bis zur Vollendung der Eintragung möglich ist, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Erstbeschwerde gegen einen Zurückweisungsbeschluss im Antragsverfahren.*)
2. Eine Eintragungsbewilligung ist "verbraucht", d. h. sie verliert ihre Funktion als verfahrensbegründete Erklärung, wenn auf ihrer Grundlage eine Eintragung vorgenommen wurde. Auch wenn diese Eintragung wieder gelöscht wird, bedarf es zu erneuten Eintragung eines neuen Antrags und einer neuen Eintragungsbewilligung.*)

IMRRS 2008, 1303

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2007 - 7 U 202/06
Zeigt der Versicherungsnehmer einen Verlust dem Hausratversicherer nicht unverzüglich an, kann dies zur vollständigen Leistungsfreiheit führen.

IMRRS 2008, 1287

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.07.2008 - 1 A 10125/08
Zu der Frage, wann die Genehmigung von Mehrfamilienhäusern zu negativen Auswirkungen auf eine denkmalgeschützte Burganlage führen können.

IMRRS 2008, 1264

OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008 - 5 U 50/08
Zu der Frage, in welchem Umfang ein Verkehrswertgutachter sich mit Baumängeln befassen muss.

IMRRS 2008, 1260

OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.04.2008 - 1 LB 79/06
Wird aus einer größeren, im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzten Außenbereichsfläche eine bebaute Parzelle abgeteilt, ist die volle Ausschöpfung des Gebührenrahmens nach § 1 Baugebührenordnung i.V.m. Anlage 1 Nr. 6.1 nach § 9 Abs. 1 NVwKostG regelmäßig nicht gerechtfertigt.*)

IMRRS 2008, 1244

BGH, Urteil vom 30.05.2008 - V ZR 184/07
Die in § 275 Abs. 2 BGB bestimmte Einrede kann auch gegen einen Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB erhoben werden.*)

IMRRS 2008, 1242

OLG Bamberg, Urteil vom 10.12.2007 - 4 U 38/06
Zur Frage der Haftung einer Gemeinde für Überschwemmungsschäden durch Hangwasser.

IMRRS 2008, 1219

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2008 - 8 A 929/07
1. Eine formell und materiell illegale Wohnnutzung ist gegen unzumutbare Schallimmissionen nicht geschützt. Zu Gunsten einer solchen Nutzung kann von der Behörde kein immissionsschutzrechtliches Einschreiten verlangt werden.*)
2. Die Genehmigung einer Betriebswohnung im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO wird mit der endgültigen Aufgabe des Betriebs, dem die Wohnnutzung zugeordnet ist, gegenstandslos.*)
3. Die Umwandlung von in einem Gewerbegebiet gelegenen Betriebswohnungen im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO in allgemeine Wohnungen ist eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB.*)

IMRRS 2008, 1208

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2008 - 10 W 25/08
1. Nach der Änderung des Umsatzsteuerrechts mit Wirkung zum 01.04.2004 ist bei einer Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag die Umsatzsteuer nicht mehr als Teil des vom Käufer geschuldeten Kaufpreises im Sinne des § 20 Abs. 1 KostO anzusehen.*)
2. Für die Beurkundung des vom Verkäufer im Grundstückskaufvertrag erklärten Verzichts auf die Steuerbefreiung und die Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG fällt keine gesonderte, nach § 36 Abs. 1 KostO unter Berücksichtigung von § 44 Abs. 2b KostO zu bemessende Gebühr an.*)

IMRRS 2008, 1204

LG Köln, Urteil vom 03.04.2008 - 24 O 315/07
1. Der Versicherungsnehmer hat in einem leerstehenden Gebäude die Leitungen abzustellen oder das Gebäude genügend zu kontrollieren.
2. Kommt es wegen eines Verstoßes gegen diese Pflichten zu einem Leitungswasserschaden, so wird der Gebäudeversicherer von der Leistung frei.

IMRRS 2008, 1203

OLG Celle, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 250/04
1. Es besteht ein Anspruch der Gläubigerin im Zwangsversteigerungsverfahren gegenüber dem/der Anmeldenden aus § 1004 BGB, die Anmeldung von Mieterrechten aus § 57c ZVG a.F. zurückzunehmen, wenn und soweit die Anmeldung unberechtigte Ansprüche betrifft und deshalb die Durchführung der Zwangsversteigerung behindert.
2. Bei Mietvorauszahlungen nach Maßgabe des § 57c Abs. 1 Nr. 1 ZVG a.F. ist es nicht erforderlich, dass sich die Mittel wertgleich in einer Verbesserung des Verkehrswerts auswirken. Es kommt nur darauf an, ob sie auch bestimmungsgemäß verwendet worden sind.
3. Der Mieter ist in vollem Umfang darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der entsprechende Geldbetrag aus seinem Vermögen dem Vermieter als Mietvorauszahlung zugeflossen ist.

IMRRS 2008, 1200

OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2008 - 4 W 171/08
1. Auch wenn Geruchsbeeinträchtigungen, die in Abhängigkeit von der Produktionsart (einer Biodieselanlage) oder in Abhängigkeit von der Windrichtung auf ein Anliegergrundstück teilweise stärker, teilweise schwächer einwirken oder teilweise auch gar nicht, verändern sie jedenfalls zeitweise den Zustand dieses Grundstücks in einer Weise, dass man durch sachverständige Begutachtung zu einer Bewertung der auf das Grundstück einwirkenden Geruchsimmissionen kommen kann.*)
2. Ein Antrag auf Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren (nach § 485 Abs. 2 ZPO) kann daher nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die begehrte Begutachtung betreffe nicht den Zustand des Grundstücks.*)

IMRRS 2008, 1191

BGH, Urteil vom 06.06.2008 - V ZR 52/07
Die Vermögensnachteile, die ein Käufer infolge einer arglistigen Täuschung erleidet, bilden unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs; für sie können deshalb keine unterschiedlichen Verjährungsfristen gelten.*)

IMRRS 2008, 1188

BGH, Urteil vom 28.05.2008 - VIII ZR 126/07
Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577a BGB (Vorkaufsrecht des Mieters, Kündigungsbeschränkungen zu Lasten des Erwerbers) finden auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Einfamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechende Anwendung.*)

IMRRS 2008, 1182

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2008 - 5 U 106/06
1. Grundstück im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches ist unabhängig von seiner Nutzungsart aber nur ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer bestimmten Nummer oder nach § 2 Abs. 5 GBO gebucht ist.
2. Wenn Gegenstand des Kaufvertrages eine noch zu vermessende Teilfläche ist und diese Vermessung nicht vorgenommen wird, dann gibt es im rechtlichen Sinn die Kaufsache selbst noch nicht, damit liegt eine Pflichtverletzung vor.
3. Wenn in einem Vertrag zum Grundstücksverkauf ein Gewährleistungsausschluss bezüglich der Bebaubarkeit dahingehend konkretisiert ist, dass für Art und Umfang der Bebauung keine Gewähr übernommen wird, muss dies so verstanden werden, dass für die Frage, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden kann, die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden sollte.

IMRRS 2008, 1170

OLG Koblenz, Urteil vom 18.01.2008 - 10 U 387/07
Das Fehlen einer Baugenehmigung für eine bestimmte Nutzung eines auf dem verkauften Grundstück befindlichen Bauwerks muss nicht immer einen erheblichen Sachmangel darstellen, dessen Verschweigen die Arglistanfechtung rechtfertigt (langjährig für landwirtschaftliche Nutzung geduldeter Schuppen auf landwirtschaftlichem Grundstück, den Erwerber als Jagdhütte nutzen will).*)

IMRRS 2008, 1132

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - I ZB 59/07
1. Ist mit einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so kann dies die Untersagung oder einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung rechtfertigen. Dabei ist aber stets eine Abwägung der - in solchen Fällen ganz besonders gewichtigen - Interessen des Schuldners mit den Vollstreckungsinteressen des Gläubigers vorzunehmen.
2. Der Schuldner darf zunächst einen Grund - hier: Suizidgefahr - nenen, der eine solche Aussetzung rechtfertigen könnte, und darf diesen Grund später gegen einen anderen - hier: Herz-/Kreislauferkrankung - austauschen.

IMRRS 2008, 1124

OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2008 - 15 W 360/07
Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die sich auf die isolierte Ausübung der Nutzungsbefugnisse beschränkt, die sich aus einer zugunsten des belasteten Grundstücks bestehenden Grunddienstbarkeit an dritten Grundstücken ergeben, ist inhaltlich unzulässig.*)

IMRRS 2008, 1077

OVG Sachsen, Beschluss vom 22.08.2007 - 1 B 862/06
1. Garagen sind Gebäude im Sinne von § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SächsBO n.F..*)
2. Garagen bleiben auch dann abstandsflächenrechtlich privilegiert, wenn sie über einen Nebenraum verfügen, der kein Abstellraum ist, wenn dieser Nebenraum nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmt und nicht mit einer Feuerstätte ausgestattet ist.*)

IMRRS 2008, 1057

LG Zwickau, Urteil vom 14.06.2007 - 3 O 283/06
1. Aus einem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem Sachverständigen können durch ein unrichtiges Gutachten geschädigte Käufer Schadenersatzansprüche herleiten, wenn sich aus den Umständen des Falles hinreichende Anhaltspunkte für einen auf Drittschutz gerichteten Parteiwillen ergeben.
2. Für den hier streitigen Fall einer falschen Bewertung eines Grundstückes ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Drittschutz auch für den Käufer eines bewerteten Grundstückes anzunehmen.
3. Der mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragte Sachverständige hat nur die von ihm äußerlich wahrnehmbaren, wertbeeinflussenden Faktoren zu berücksichtigen und in seiner Bewertung einfließen zu lassen.
4. Ihn trifft weder die Pflicht, Baumängel selbst oder durch Hinzuziehung weiterer Sonderfachleute zu ermitteln, noch hat er ohne Anhaltspunkte für bestimmte Mängel allgemein auf ihr mögliches Vorliegen hinzuweisen. Nur wenn der Verkehrswertsachverständige im Verlaufe seiner Tätigkeit auf Baumängel hindeutende Indizien stößt, muss er seinen Auftraggeber hierauf aufmerksam machen.

IMRRS 2008, 1056

OLG Celle, Urteil vom 29.05.2008 - 8 U 239/07
1. Vereinbart eine Gemeinde in einem Grundstückskaufvertrag über ein erschlossenes unbebautes Grundstück mit dem ortsansässigen Käufer zur Förderung der Ansiedlung Einheimischer einen Kaufpreis, der unterhalb des Marktwertes liegt (sog. Einheimischenmodell), so ist sie nach § 11 Abs. 2 BauGB grundsätzlich berechtigt, vom Käufer den Mehrerlös zurückzufordern, der sich bei einer vorzeitigen Veräußerung des Grundstücks innerhalb einer bestimmten Frist (hier: 10 Jahre) ergibt. Dieser Mehrerlös kann entweder berechnet werden aus der Differenz zwischen dem An- und dem späteren Verkaufspreis oder aus dem dem Käufer im Zeitpunkt des Ankaufs gewährten Preisnachlass, also der Differenz zwischen Verkehrswert und Ankaufspreis.*)
2. Unzulässig sind demgegenüber vertragliche Gestaltungen, bei denen die Gemeinde sich einen Mehrerlös versprechen lässt, der zuzüglich des bereits entrichteten Kaufpreises zu einer Zahlungsverpflichtung des Erwerbers führt, die oberhalb des Verkehrswertes sowohl zum Zeitpunkt des Ankaufs als auch des Verkaufs liegt. Das gilt insbesondere für Regelungen, die faktisch dazu führen, dass der Erwerber die Erschließungskosten doppelt bezahlen muss, weil der Mehrerlös aus der Differenz zwischen dem Wert des unbebauten erschlossenen Grundstücks im Zeitpunkt der Weiterveräußerung und dem lediglich anteiligen Preis für den unerschlossenen Grund und Boden im Zeitpunkt des Ankaufs besteht, der Erwerber aber beim Ankauf gleichwohl zusätzlich die Erschließungskosten zu bezahlen hat.*)

IMRRS 2008, 1051

OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.05.2008 - 4 U 74/07
Ein fachunkundiger Bauherr, der in seinem Haus ohne baurechtliche Genehmigung Kellerräume in eine "Einliegerwohnung" umgewandelt hat, handelt beim Verkauf des Hauses nur arglistig, wenn er greifbare Anhaltspunkte dafür hatte, dass die "Einliegerwohnung" baurechtlich nicht zulässig war.*)

IMRRS 2008, 1049

OLG Stuttgart, Urteil vom 08.05.2008 - 13 U 223/07
Bei Verursachung eines nicht versicherten Schaden mit einem Minibagger im Rahmen unentgeltlicher Nachbarschschaftshilfe ist von einem stillschweigend vereinbarten Haftungsauschluss für leicht fahrlässiges Handeln des Gefälligen auszugehen.*)

IMRRS 2008, 1042

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.2007 - 24 W 82/07
Begehrt der Kläger die Räumung eines Grundstücks "unter Entfernung aller Aufbauten", so erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die zu schätzenden Abbruchkosten.*)

IMRRS 2008, 1013

BGH, Urteil vom 03.04.2008 - III ZR 78/07
1. Die Rückenteignungsentschädigung nach dem Landbeschaffungsgesetz bemisst sich grundsätzlich nach dem Zustand des Grundstücks zum Zeitpunkt des Erlasses des Rückenteignungsbeschlusses und nicht dessen Unanfechtbarkeit. Der vom Rückenteignungsberechtigten zu zahlende Betrag ist der Höhe nach nicht auf die bei der vorangegangenen Enteignung erhaltene Entschädigung beschränkt, wenn das Grundstück dem ursprünglichen Enteignungszweck zugeführt worden war.*)
2. Auf den Erlass des Teils A des Rückenteignungsbeschlusses ist für die Bemessung der Rückenteignungsentschädigung abzustellen, wenn dieser vom Rückenteignungsverpflichteten unbegründet angefochten und deshalb der Erlass des Teils B und die Durchführung der Rückenteignung unberechtigt verzögert wird.*)
3. Die Rückenteignungsentschädigung ist ab dem Erlass des Rückenteignungsbeschlusses Teil B und nicht erst ab Rückübertragung des Grundstücks auf den Rückenteignungsberechtigten zu verzinsen.*)

IMRRS 2008, 1008

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2007 - 10 A 998/06
1. In Wohngebieten gibt es keinen generellen Schutzanspruch gegen Lichtimmissionen, die von Werbeanlagen in benachbarten, gewerblich genutzten Baugebieten ausgehen.*)
2. Ob Lichtimmissionen in der Nachbarschaft schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, ist anhand des Gebots der Rücksichtnahme im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gebietsart und der Schutzwürdigkeit der gegenläufigen Nutzungsinteressen zu beurteilen. Dabei kann der nordrhein-westfälische Runderlass "Lichtimmissionen, Messung, Beurteilung und Verminderung" vom 13.9.2000 mit seiner Unterscheidung zwischen "Raumaufhellung" und "psychologischer Blendung" als sachverständige Orientierungshilfe dienen.*)
3. Das Gebot der Rücksichtnahme ist nicht verletzt, wenn die Leuchtwerbung eines ca. 150 m entfernten 24 m hohen P.-Pylons nicht zu einer messbaren Raumaufhellung in dem betroffenen Wohngebäude und zu keiner ständigen Ablenkung des Auges führt.*)
4. Nachbarn ist es zuzumuten, Wohnräume durch Vorhänge, Gardinen oder Jalousetten gegen Lichteinwirkungen abzuschirmen.*)

IMRRS 2008, 1007

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.11.2007 - 10 A 3015/05
1. Wegen besonderer Feuerübertragungsgefahr müssen Öffnungen in Dächern von aneinandergebauten giebelständigen Gebäuden nach § 35 Abs. 5 Satz 3 BauO NRW mindestens 2 m von dem Gebäudeabschluss entfernt sein.*)
2. Eine geringere Entfernung zur gemeinsamen Grundstücksgrenze ist nur zulässig, wenn aufgrund einer entsprechenden Einigung der Nachbarn der erforderliche Mindestabstand von 4 m zu Öffnungen in der gegenüberliegenden Dachfläche dauerhaft gesichert ist.*)
3. Eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 2 m verletzt auch dann Nachbarrechte, wenn sich im gegenüberliegenden Dach noch keine Öffnungen befinden.*)

IMRRS 2008, 1006

OVG Sachsen, Urteil vom 19.02.2008 - 1 B 182/07
Verstößt ein Vorhaben gegen nachbarschützende Vorschriften, so ist ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Nachbarn geboten, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Absehen davon rechtfertigen können. Das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde ist in diesem Fall grundsätzlich ein auf die Beseitigung der Störung gerichtetes, intendiertes Ermessen.*)

IMRRS 2008, 1005

OVG Sachsen, Urteil vom 17.09.2007 - 1 B 324/06
1. Ein Gebäude, das die stadtgeschichtliche Entwicklung anschaulich macht, ist denkmalfähig.*)
2. Später durchgeführte bauliche Veränderungen stehen der Annahme der Denkmalwürdigkeit nur entgegen, wenn dadurch die Identität des Kulturdenkmals aufgehoben wird.*)
3. Der Einbau von Kunststofffenstern anstelle von Holzfenstern ist in der Regel nicht denkmalgerecht.*)
4. Im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit sind weder die privaten wirtschaftlichen Verhältnisse der Eigentümer noch die durch ungenehmigte bauliche Veränderungen entstandenen Kosten von Bedeutung.*)

IMRRS 2008, 1003

KG, Beschluss vom 06.05.2008 - 1 W 319/06
1. Die Rechtsposition eines Vollstreckungsgläubigers ist verfassungsrechtlich geschützt
2. Für eine GbR darf eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, wenn diese selbst im Vollstreckungstitel genannt ist.

IMRRS 2008, 0998

OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2008 - 5 U 115/07
1. Der Unterlieger hat den natürlichen Wasserzufluss vom Grundstück des Oberliegers grundsätzlich hinzunehmen.
2. Eine Störereigenschaft des Oberliegers ist nur zu bejahen, wenn die Beeinträchtigungen des Unterliegers durch eigene Handlungen oder ein pflichtwidriges Unterlassen des Oberliegers herbeigeführt werden.

IMRRS 2008, 0997

OLG Celle, Urteil vom 12.12.2007 - 3 U 104/07
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Pfandrechtsgläubiger zu Lasten des Grundstücksverkäufers und -eigentümers die Umschreibung des Eigentums auf den Auflassungsempfänger - seinen Schuldner - erwirken kann, obwohl Umschreibungsreife nach dem zwischen den Kaufvertragsparteien geschlossenen Vertrag noch nicht vorlag.*)
2. Zur Möglichkeit des Rechtsmittels auf Grundbuchberichtigung.*)
