Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 0995
BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - IX ZB 39/05
Ein Schenkungsvertrag über ein Grundstück, in dem zugleich ein durch Vormerkung gesicherter Rückübertragungsanspruch für den Fall des Vermögensverfalls oder der Insolvenz des Begünstigten vereinbart wird, ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Begünstigten mangels objektiver Gläubigerbenachteiligung nicht anfechtbar.*)

IMRRS 2008, 0990

BFH, Urteil vom 20.09.2007 - IV R 19/05
1. Erzielt ein Grundstücksunternehmen Zinseinkünfte aus der Anlage von Mieterträgen, so handelt es sich um Erträge aus der Nutzung von Kapitalvermögen, die nicht von der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfasst werden. Das gilt auch für Zinsen aus der Anlage von Mieten, die ein Mieter unter Vorbehalt gezahlt hat und mit deren Rückzahlung aufgrund eines für die Vergangenheit ergangenen Zivilgerichtsurteils gerechnet werden muss.*)
2. Die von der Herausgabepflicht nach § 818 BGB bedrohten Zinserträge sind jedoch um Betriebsausgaben in Höhe der wegen der möglichen Zinszahlungsverpflichtung vorgenommenen Zuführungen zu den Rückstellungen zu kürzen.*)

IMRRS 2008, 0989

OLG Schleswig, Urteil vom 20.04.2006 - 5 U 155/05
Sichert eine Grundschuld eine Bürgschaftsforderung und wird das Grundstück unter Übernahme der Grundschuld von dem Hauptschuldner erworben, betreibt sodann der Gläubiger wegen der Bürgschaftsforderung die Zwangsversteigerung, dann führt die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistete Zahlung nicht nur zur Tilgung der Grundschuld, sondern auch zum Erlöschen der gegen den Hauptschuldner bestehenden Forderung.*)

IMRRS 2008, 0987

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2008 - 12 U 124/07
Hat der Erblasser sein Hausanwesen einem Dritten unentgeltlich zugewandt und sich lediglich ein Wohnrecht an einer der im Haus befindlichen Wohnungen einräumen lassen, so ist der verschenkte Gegenstand im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB mit dem Eigentumsübergang geleistet.*)

IMRRS 2008, 0985

BGH, Urteil vom 03.04.2008 - III ZR 243/07
Der durch Art. 2 des Altforderungsregelungsgesetzes vom 10. Juni 2005 (BGBl. I 1598) in das Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingefügte § 2a begründet auch dann eine Zahlungsverpflichtung des durch eine "fehlgeschlagene Anrechnung" begünstigten Entschädigungsberechtigten, wenn das Restitutions- und Entschädigungsverfahren bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift abgeschlossen war. Darin liegt keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung (Art. 20 Abs. 3 GG).*)

IMRRS 2008, 0982

BGH, Urteil vom 11.04.2008 - V ZR 117/07
Aufwendungsersatzansprüche des Nachfolgers in die Buchposition zu Unrecht eingetragenen Volkseigentums bestehen im Falle der Restitution des Grundstücks allein gegenüber dem Restitutionsberechtigten. Sie werden von § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG bestimmt.*)

IMRRS 2008, 0973

BGH, Urteil vom 17.03.2008 - II ZR 239/06
1. Der Aufsichtsratsvorsitzende kann den Aufsichtsrat einer Genossenschaft in der Willensbildung zum Abschluss oder zur Änderung des Dienstvertrags mit dem Vorstand nicht vertreten.*)
2. Die Vereinbarung einer Abfindungszahlung in einem Dienstvertrag mit dem Vorstand für den Fall der außerordentlichen Kündigung durch die Genossenschaft ist unwirksam, weil sie das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund unzumutbar erschwert (Anschluss an Sen. Urt. v. 3. Juli 2000 - II ZR 282/98, ZIP 2000, 1442).*)

IMRRS 2008, 0971

BVerwG, Urteil vom 13.12.2007 - 7 C 42.07
1. Haushaltsabfälle werden dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regelmäßig nicht bereits mit ihrem Einwurf in den auf einem Privatgrundstück bereitgestellten Restabfallbehälter, sondern erst mit dessen Abholung zur Entleerung in das Sammelfahrzeug überlassen.*)
2. Der Abfallbesitzer ist bei Beachtung des Gebots der gemeinwohlverträglichen Entsorgung befugt, vor der Überlassung von Haushaltsabfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werthaltige Abfälle aus dem Restabfallbehälter zu entnehmen, um sie der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.*)

IMRRS 2008, 0962

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 3 W 69/07
1. Bei Anträgen zu Verträgen, die lediglich rechtlich vorteilhaft sind, sind an die Betätigung des Annahmewillens (BGB § 151) geringe Anforderungen zu stellen.
2. Im Falle der Annahme eines Angebotes auf Abtretung von Forderungen genügt für die Betätigung eines Annahmewillens i.S. des § 151 BGB nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn der Erklärungsempfänger das für ihn lediglich vorteilhafte Angebot nicht durch einen nach Außen erkennbaren Willensäußerung abgelehnt hat.
3. Zur Auslegung (BGB §§ 133, 157) einer Abtretung von Nutzungsentschädigungsansprüchen eines Insolvenzverwalters, die dieser vorsorglich und erfüllungshalber zur Tilgung möglicher Mietverpflichtungen anbietet.

IMRRS 2008, 0942

BGH, Beschluss vom 28.02.2008 - V ZB 107/07
1. Nach § 98 Satz 2 ZVG beginnt die Beschwerdefrist im Falle der Zuschlagserteilung auch dann mit der Verkündung des Beschlusses im Versteigerungstermin zu laufen, wenn sich der Bieter in dem Termin vertreten lässt und der Vertreter über eine uneingeschränkte Verfahrensvollmacht verfügt.*)
2. Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der Bieter bei Einlegung der Zuschlagsbeschwerde anwaltlich vertreten war.*)

IMRRS 2008, 0939

BGH, Beschluss vom 20.03.2008 - IX ZR 68/06
Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose Grundschuld gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung, ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig.*)

IMRRS 2008, 0925

BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - V ZB 114/07
1. Ein Verfahrensfehler, der nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führt, kann durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit geheilt werden, wenn Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt werden.*)
2. Das trifft in der Regel für Mängel bei der Titelzustellung zu (hier: unterbliebene Zustellung der Vollmacht für eine Vollstreckungsunterwerfung).*)

IMRRS 2008, 0922

BGH, Urteil vom 11.04.2008 - V ZR 158/07
Der Teilhaber einer gemeinsamen Giebelwand, der an diese (noch) nicht (vollständig) angebaut hat und derzeit auch nicht anbauen will, muss Maßnahmen des anderen Teilhabers zur Wärmedämmung dulden, die dazu führen, dass der freie Bereich der Wand einem den heutigen Erfordernissen entsprechenden Standard entspricht.*)

IMRRS 2008, 0921

BGH, Beschluss vom 17.04.2008 - V ZB 13/08
1. Das Überschreiten der Wertgrenze des § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG muss (durch Vorlage des Einheitswertbescheids) in der Form des § 16 Abs. 2 ZVG nachgewiesen werden.*)
2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann dem wegen Hausgeldrückständen in der Rangklasse 5 (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG) angeordneten Zwangsversteigerungsverfahren später in der Rangklasse 2 (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) beitreten, wenn die Finanzbehörde dem Vollstreckungsgericht auf sein zu stellendes Ersuchen nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG den Einheitswertbescheid vorgelegt und sie die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Abs. 3 Satz 3 ZVG glaubhaft gemacht hat.*)

IMRRS 2008, 0920

OLG Naumburg, Urteil vom 19.01.2007 - 10 U 53/06
Benutzt ein Makler ein "Haus & Grund"-Kennzeichen, so besteht keine Verwechslungsgefahr mit dem Kennzeichen der "Haus & Grund"-Organisation, da es an identischen Waren oder Dienstleistungen fehlt. Wer die "Haus & Grund"-Organisation kennt, weiß, dass sie keine Maklerdienste anbietet. Wer die Organisation nicht kennt, unterliegt keiner Verwechselung.

IMRRS 2008, 0913

BGH, Beschluss vom 15.01.2008 - VIII ZR 351/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0910

BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 123/06
1. Der Streitwert der auf Feststellung des Fortbestandes des Gebäudeversicherungsvertrags gerichteten Klage bestimmt sich einheitlich nach dem 3,5-fachen Betrag der Jahresprämie.
2. Bei Teilerledigung der Hauptsache ergibt sich der Streitwert aus der Summe der verbliebenen Hauptsache und den für den erledigten Teil angefallenen, im Wege einer Differenzrechnung zu ermittelnden Kosten.

IMRRS 2008, 0907

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2008 - 10 A 3666/06
Ein Gebäude, das die tatbestandlichen Voraussetzungen des Denkmalbegriffs erfüllt, ist als Baudenkmal in die Denkmalliste einzutragen. Der Umstand, dass bereits mehrere gleichartige oder ähnliche Objekte in die Denkmalliste eingetragen sind, ändert daran - abgesehen von seltenen Ausnahmefällen - nichts.*)

IMRRS 2008, 0906

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04
Der Frischwassermaßstab ist kein zulässiger Maßstab für die einheitliche Erhebung von Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswasser).*)

IMRRS 2008, 0904

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.01.2008 - 14 A 461/07
1. Mit Anerkennung des strukturell bedingten Leerstandes als berücksichtigungsfähig für einen Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs.1 GrStG durch das Bundesverwaltungsgericht ist kein genereller Verzicht auf das Merkmal der "Atypizität" eines Leerstandes im Übrigen verbunden.*)
2. Erforderlich gewordene Modernisierungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen bei älteren Objekten bedingen in der Regel noch keine "Atypizität" eines damit verbundenen Leerstandes.*)

IMRRS 2008, 0896

BGH, Urteil vom 14.03.2008 - V ZR 13/07
1. Vor Klärung der Schlüssigkeit der Klage darf ein Grundurteil nicht ergehen.*)
2. Zur Rechtskraftwirkung eines den Anspruch aus § 894 BGB abweisenden Urteils.*)

IMRRS 2008, 0895

BGH, Urteil vom 22.02.2008 - V ZR 56/07
Die auf der Grundlage des Vergaberechts zu den Pflichten eines Ausschreibenden entwickelten Grundsätze können auf ein für den Verkauf des Grundstücks von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gewähltes "Bieterverfahren" nicht ohne Weiteres übertragen werden.*)

IMRRS 2008, 0889

OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2008 - 22 U 145/07
1. Das Fehlen einer notwendigen Baugenehmigung stellt grundsätzlich einen Fehler im Sinne von § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. dar. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Einrichtung genehmigungsfähig ist, weil die Baubehörde die Nutzung bis zur Erteilung der Genehmigung untersagen kann.
2. Bei der Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler der Kaufsache kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.
3. Bei einer "ins Blaue hinein" abgegebenen objektiv unrichtigen Erklärung liegt auch bei gutem Glauben des Erklärenden Arglist vor, wenn der Handelnde das Fehlen einer zuverlässigen Beurteilungsgrundlage nicht offenlegt.

IMRRS 2008, 0888

OLG Naumburg, Urteil vom 19.09.2006 - 9 U 43/06
Ein die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigender Mangel liegt vor, wenn die Regenwasserleitungen einer Entwässerungsanlage entgegen der DIN 1986 nicht auf eine Regenspende von mindestens 300 l/sek/ha ausgelegt und entsprechend dimensioniert worden sind.

IMRRS 2008, 0887

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2008 - 13 U 213/07
Errichtet der Mieter auf dem Grundstück des Vermieters einen Anbau, kann er sich wegen der dadurch verursachten Werterhöhung bzw. wegen eines ihm zustehenden Bereicherungsanspruchs gegenüber dem Zwangsverwalter nicht auf die erweiterte Aufrechnungsmöglichkeit nach den Grundsätzen zur Aufrechnung von Baukostenzuschüssen berufen, wenn sich die ursprünglich beabsichtigte Sicherung der Rechte des Mieters durch einen Erbbaurechtsvertrag nicht realisieren lässt.*)

IMRRS 2008, 0886

OLG Schleswig, Beschluss vom 28.02.2008 - 16 W 122/07
Für Ansprüche auf Grundstücksübertragung aus einem Erschließungsvertrag ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.*)

IMRRS 2008, 0876

OLG Schleswig, Urteil vom 06.07.2007 - 14 U 61/06
Für die sachliche Richtigkeit eines Verkehrswertgutachtens im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens kommt es nur darauf an, ob der Verkehrswert richtig geschätzt worden ist, wobei Abweichungen von 12,5 % sich noch im tolerablen Rahmen halten. Die Feststellung von Baumängeln gehört nicht zur Sachverständigenpflicht, sie haben im Rahmen eines solchen Gutachtens nur Bedeutung für die Feststellung des Verkehrswertes, weshalb sich ein Ersteigerer insoweit nicht auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens berufen oder verlassen kann.*)

IMRRS 2008, 0867

BFH, Urteil vom 24.01.2008 - V R 42/05
1. Der deutsche Gesetzgeber hat in § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1999 von der gemäß Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i.V.m. Anhang F Nr. 16 der Richtlinie 77/388/EWG bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, die gemäß Art. 4 Abs. 3 Buchst. a von der Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG ausgenommene Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug weiterhin von der Umsatzsteuer zu befreien.*)
2. Beim Verkauf eines neu errichteten Gebäudes ist der über eine einfache "Grundausstattung" hinausgehende Einbau von zusätzlichen Treppen, Wänden, Fenstern, Duschen sowie die Errichtung von Garagen und Freisitzüberdachungen durch den Verkäufer jedenfalls dann ein Bestandteil der steuerfreien Grundstückslieferung, wenn das Gebäude dem Erwerber in dem gegenüber der "Grundausstattung" höherwertigen Zustand übergeben wird.*)

IMRRS 2008, 0863

OLG München, Urteil vom 28.06.2007 - 19 U 2398/07
1. Bei einer Sicherungsabrede mit Beschränkung auf darlehensfinanzierte Kaufpreiszahlung haftet die Grundschuld selbst dann nicht für einen Rückgriffsanspruch aus einer Prozessbürgschaft, wenn die Zahlung auf diese Bürgschaft im Ergebnis einer Kaufpreistilgung geführt hat.*)
2. Soweit tatsächliches Vorbringen in der Berufungsinstanz nicht bereits im Tatbestand des angefochtenen Urteils enthalten ist oder als im ersten Rechtszug übergangener Sachvortrag gerügt wird, ist davon auszugehen, dass es sich um neue Angriffs- und Verteidigungsmittel i.S.v. § 520 Abs. 3 Nr. 4 ZPO handelt. Dann ist gemäß § 520 Abs. 3 Nr. 4 ZPO auch die Darlegung und gegebenenfalls Glaubhaftmachung der Tatsachen, aufgrund derer diese nach § 531 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise zuzulassen sind, erforderlich.*)
3. Werden weitere Berufungsgründe erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist vorgebracht, sind diese im weiteren Verfahren nur unter den nach § 530 ZPO entsprechend geltenden Voraussetzungen der § 296 Abs. 1 und 4 ZPO zuzulassen.*)

IMRRS 2008, 0851

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2008 - 3 Wx 45/08
Vereinbart der Veräußerer einer Eigentumswohnung in dem notariellen Vertrag, dass er berechtigt sei, von dem Erwerber die kosten- und grunderwerbssteuerfreie Übertragung des Grundbesitzes schriftlich unter anderem dann zu verlangen, wenn „ein Berechtigter außerstande ist, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, wobei eine etwaige Zehnjahresfrist des § 529 BGB ausgeschlossen wird“, so kann dieser Anspruch mangels hinreichender Bestimmtheit der Bedingung, unter der der zu sichernde Anspruch entstehen soll, nicht durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert werden.*)

IMRRS 2008, 0845

BGH, Beschluss vom 13.03.2008 - V ZB 113/07
Über einen Anspruch auf Duldung des Anschlusses eines Grundstücks an einen auf dem Grundstück einer Gemeinde verlaufenden Weg ist auch dann von den Verwaltungsgerichten zu entscheiden, wenn der Anspruch aus einem Rezess abgeleitet wird.*)

IMRRS 2008, 0837

BGH, Urteil vom 20.03.2008 - IX ZR 2/07
Ein anfechtungsfestes Pfändungspfandrecht entsteht auch dann, wenn der vor der "kritischen" Zeit wirksam gewordene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf der Grundlage einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfung erlassen worden ist und der mitbeurkundete Vertrag an Wirksamkeitsmängeln leidet.*)

IMRRS 2008, 0818

BGH, Urteil vom 12.03.2008 - XII ZR 156/05
1. Der Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG ist der Höhe nach nicht auf den Zeitwert des Gebäudes (§ 12 Abs. 3) beschränkt.*)
2. Die Anwendung des Sachwertverfahrens bei der Ermittlung des Verkehrswerts i.S. von § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG ist bei Grundstücken, die der Erholung dienen, in der Regel nicht zu beanstanden.*)

IMRRS 2008, 0801

VGH Bayern, Urteil vom 02.01.2008 - 1 BV 04.2737
Die Errichtung von vier für eine "wohnartige" freiberufliche Nutzung ("Wohnen und Arbeiten unter einem Dach") bestimmten "Lofts" in einem ehemaligen Fabrikgebäude widerspricht der Eigenart eines nicht eingeschränkten Gewerbegebiets.*)

IMRRS 2008, 0800

FG Niedersachsen, Beschluss vom 02.04.2008 - 7 K 333/06
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sogenannter einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen?

IMRRS 2008, 0799

OLG Oldenburg, Urteil vom 21.07.2006 - 6 U 30/06
Eine rechtswidrige Baugestaltungssatzung begründet keine Ansprüche aus Amtspflichtverletzung; schon allein deshalb nicht, weil eine solche Satzung der Allgemeinheit dient und nur ausnahmsweise drittschützend sein kann.

IMRRS 2008, 0798

BGH, Urteil vom 13.03.2008 - IX ZR 119/06
1. Die Pfändung von Mietforderungen im Wege der Zwangsvollstreckung aus einem persönlichen Titel führt auch dann nicht zur (relativen) Unwirksamkeit zeitlich vorangehender Verfügungen über diese Forderungen, wenn der Vollstreckungsgläubiger zuvor die Eintragung einer Zwangshypothek bewirkt hatte.*)
2. Der Inhaber einer Zwangshypothek, der sich durch Pfändung von Mieten aus dem Grundstück befriedigen will, benötigt einen dinglichen Titel.*)

IMRRS 2008, 0793

BGH, Urteil vom 29.02.2008 - V ZR 31/07
Gestattet der Eigentümer eine von dem Nachbargrundstück ausgehende Störung, bindet dies seinen Einzelrechtsnachfolger grundsätzlich nicht.*)

IMRRS 2008, 0772

BGH, Urteil vom 25.01.2008 - V ZR 79/07
Bei der Spaltung geht das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Registereintragung auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 Satz 1 GBO bezeichnet sind.*)

IMRRS 2008, 0769

BGH, Urteil vom 07.02.2008 - III ZR 76/07
Ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Verpflichtungsklage entschieden worden, dass dem Antragsteller ein Anspruch auf Erlass eines ihm günstigen Bescheids zusteht, und werden diesem Anspruch entgegenstehende Bescheide der Ausgangs- und der Widerspruchsbehörde aufgehoben, ist nach Schadloshaltung des Antragstellers durch den Rechtsträger der Ausgangsbehörde der Rechtsträger der Widerspruchsbehörde im Verfahren über seine mögliche Ausgleichspflicht nach § 426 Abs. 1 BGB an das verwaltungsgerichtliche Urteil auch im Verhältnis zum Rechtsträger der Ausgangsbehörde gebunden.*)

IMRRS 2008, 0768

BGH, Beschluss vom 10.01.2008 - V ZB 31/07
1. Eine Vergütung nach der Zwangsverwalterverordnung steht dem Verwalter nur für solche (erforderlichen) Tätigkeiten zu, die er in Ausübung der ihm kraft seines Amtes zustehenden Befugnisse entfaltet hat; das ist bei Tätigkeiten, die der Verwalter nach Zustellung des die Zwangsverwaltung aufhebenden Beschlusses erbringt, nur ausnahmsweise der Fall.*)
2. Die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 ZwVwV hat der Zwangsverwalter durch eine Vergleichsrechnung und eine plausible Darstellung des Zeitaufwandes darzulegen.*)
3. Verlangt der Zwangsverwalter für nach Aufhebung der Zwangsverwaltung anfallende Abwicklungsarbeiten eine Anhebung des für die Regelvergütung maßgeblichen Prozentsatzes (§ 18 Abs. 2 ZwVwV) muss er darlegen, dass die Leistungen über das Maß regulärer Abschlussarbeiten deutlich hinausgehen.*)

IMRRS 2008, 0761

BGH, Urteil vom 07.03.2008 - V ZR 89/07
Die Geltendmachung der allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche auf Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) und Herausgabe (§ 985 BGB) ist für die ehemaligen Mauer- und Grenzgrundstücke (§ 1 Abs. 1 MauerG) auf Grund der Art. 19, 41 Einigungsvertrag ausgeschlossen, nach denen staatliche Zugriffe auf Vermögensgegenstände, die in der Rechtswirklichkeit der DDR als wirksam, jedenfalls als unumkehrbar angesehen wurden, nur auf Grund eines besonderen Gesetzes rückgängig zu machen sind. § 2 Abs. 1 MauerG enthält deshalb eine abschließende Sonderregelung für die Rückübertragung dieser Grundstücke, unabhängig davon, ob diese durch Verwaltungsakt oder auf Grund eines mit dem Staat abgeschlossenen Kaufvertrags in Volkseigentum überführt wurden.*)

IMRRS 2008, 0759

BFH, Urteil vom 13.12.2007 - II R 28/07
1. Ein unaufgegliederter Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb mehrerer Grundstücke aufgrund eines Gesamtausgebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist hinreichend bestimmt, wenn die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück anhand des Bescheids und ggf. weiterer dem Steuerpflichtigen bekannter Unterlagen zweifelsfrei ermittelt werden kann.*)
2. Der gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzte Grundstückswert ist für die Berechnung des neben dem Meistgebot als weitere Gegenleistung anzusetzenden Forderungsverlusts gemäß § 114a ZVG nicht bindend, wenn der Erwerber mangels Rechtsschutzinteresses im Zwangsversteigerungsverfahren keinen Antrag auf Änderung dieser Festsetzung stellen konnte.*)

IMRRS 2008, 0742

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2008 - 6 U 79/07
1. Eine an der Grundstücksgrenze errichtete Mauer verliert ihren Charakter als tote Einfriedung im Sinne des § 11 NRG BW nicht dadurch, dass auf dem Grundstück des Errichtenden der Boden bis an die Oberkante der Mauer durch Aufschüttung erhöht wird und die Mauer (nunmehr) das Nachbargrundstück nach §§ 9, 10 NRG gegen Schädigungen, die von der Erhöhung ausgehen, sichert.*)
2. In einem solchen Fall ist die Höhe der toten Einfriedung vom verbliebenen natürlichen Bodenniveau am Mauerfuß an der Grundstücksgrenze (also auf der zum Nachbargrundstück weisenden Seite) zu messen.*)

IMRRS 2008, 0737

BGH, Urteil vom 22.02.2008 - V ZR 30/07
1. Bei den nach Maßgabe von § 177 Abs. 4 und 5 BauGB finanzierten Instandsetzungen und Modernisierungen einerseits und bei außergewöhnlichen Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen andererseits handelt es sich um zwei eigenständige, zu trennende Fallgruppen innerhalb der erlaubten Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Satz 2 VermG.*)
2. Die nach § 3 Abs. 3 Satz 5 VermG erforderliche Rentierlichkeit des Eigenanteils an einer baulichen Maßnahme kann sich auch daraus ergeben, dass die Maßnahme die Möglichkeiten der Vermietung verbessert, insbesondere nicht vermietbare Räume wieder vermietbar gemacht hat.*)
3. Eine außergewöhnliche Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme liegt auch vor, wenn sie auf die Erneuerung an sich noch funktionstüchtiger Bauteile, Aggregate oder Systeme zielt, deren Zustand von den heute üblichen Standards so weit entfernt ist, dass sich das Gebäude nicht mehr sinnvoll bewirtschaften lässt.*)
4. Zu den nach oder entsprechend § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG ersatzfähigen Aufwendungen gehört die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion durch den Verfügungsberechtigten bei der Durchführung einer außergewöhnlichen Erhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme nur, wenn sie einen Verwaltungsaufwand verursacht, der den Rahmen der allgemeinen Verwaltung von Immobilien deutlich übersteigt. (Fortführung von Senat, Urt. v. 11. März 2005, V ZR 153/04, NJW-RR 2005, 887; Urt. v. 16. Dezember 2005, V ZR 195/04, NJW-RR 2006, 733 und Beschl. v. 29. Juni 2007, V ZR 4/06, ZfIR 2007, 72)*)

IMRRS 2008, 0702

OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2007 - 3 Ss OWi 494/07
1. Bei den Regelungen einer Baumschutzsatzung handelt es sich um öffentlich-rechtliche Beschränkungen von nachbarrechtlichen Ansprüchen. Die in einer solchen Satzung enthaltenen Gebote und Verbote richten sich nicht nur gegen den Eigentümer eines Grundstücks, sondern gelten für jedermann und wirken sich daher auf das (privatrechtliche) Nachbarrechtsverhältnis aus.
2. Wenn eine Vorschrift der Baumschutzsatzung also jedermann verbietet, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern, so schränkt diese Vorschrift die aus § 910 BGB folgende Befugnis ein, von einem Nachbargrundstück über die Grundstücksgrenze herüberragende Zweige eines geschützten Baumes abzuschneiden.
3. Der räumliche Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung, der sich auf die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne erstreckt, ist hinreichend bestimmt umschrieben.

IMRRS 2008, 0701

BGH, Beschluss vom 24.10.2007 - IV ZR 99/07
Nach § 6 Satz 2 ZPO kommt es dann auf den Gegenstand des Pfandrechts an, wenn dieser einen geringeren Wert hat (hier: Wert der Grundstücke geringer als Wert der eingetragenen Gesamtgrundschulden).

IMRRS 2008, 0660

BGH, Urteil vom 15.02.2008 - V ZR 17/07
1. Hat ein Haus infolge einer schuldhaft herbeigeführten Vertiefung des Nachbargrundstücks seine Standfestigkeit verloren, umfasst der Schadensersatzanspruch die Kosten der Wiederherstellung der Standfestigkeit.*)
2. Sind hierzu Arbeiten auf dem Nachbargrundstück erforderlich, hängt die Ersatzfähigkeit der Wiederherstellungskosten davon ab, dass der Nachbar der Ausführung der Arbeiten zustimmt.*)

IMRRS 2008, 0638

BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 268/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2008, 0609

BGH, Beschluss vom 18.02.2008 - II ZR 65/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
