Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 2117
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.07.2007 - Not 1/07
1. Die in § 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 1 BeurkG genannte Pflicht, bei Verbraucherverträgen darauf hinzuwirken, dass die rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Verbrauchers von diesem persönlich bzw. durch eine Vertrauensperson vor dem Notar abgegeben werden, stellt eine unbedingte Amtspflicht des Notars dar.*)
2. Die Amtspflicht aus § 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 1 BeurkG greift bei der Beurkundung einer Finanzierungsgrundschuld jedenfalls dann ein, wenn in die Urkunde ein abstraktes Schuldversprechen eines Verbrauchers aufgenommen wird.*)
3. Notariatsangestellte sind im Grundsatz keine Vertrauenspersonen des Verbrauchers im Sinne der genannten Vorschrift.*)

IMRRS 2007, 2113

OLG Koblenz, Urteil vom 01.03.2007 - 5 U 1074/06
Wird ein dinglich zu weitgreifend gesichertes Bankdarlehen von einem anderen Kreditinstitut abgelöst, geht eine Pfändung des Rückgewähranspruchs des Grundstückseigentümers in’s Leere, wenn der Vertrag mit der ursprünglichen Darlehensgeberin folgende Klausel enthält:
"Zahlt ein Bürge oder ein anderer Dritter an die Gläubigerin, so verpflichtet sie sich, die Grundschuld einschließlich der anderen Sicherungsrechte auf diesen zu übertragen, sofern nicht eine Abrede des Sicherungsgebers mit ihr oder Rechte Dritter entgegenstehen."*)

IMRRS 2007, 2112

OLG Celle, Urteil vom 18.09.2007 - 16 U 38/07
Erklärt ein Makler Kaufinteressenten auf Nachfrage, die Voreigentümer eines Hauses hätten sich in Spanien das Leben genommen, haben diese aber tatsächlich in dem zu verkaufenden Haus Selbstmord begangen und sind ihre Leichname erst im Zustand der Verwesung entdeckt worden, so berechtigt dies den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung.
IMRRS 2007, 2111

LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2007 - 322 O 309/06
Es stellt einen Mangel der verkauften Dachwohnung dar, wenn die Einliegerwohnung wie auch die Galeriefläche nicht zur Wohnnutzung genehmigt sind und die für die Nutzungsänderung erforderliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer fehlt.

IMRRS 2007, 2108

BFH, Urteil vom 04.04.2007 - I R 23/06
1. Macht eine Gemeinde, auf deren Gebiet ein andernorts ansässiger Betreiber eine Windkraftanlage unterhält, ohne dort Arbeitnehmer zu beschäftigen, im Verfahren der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags des Betreibers geltend, eine Zerlegung nach dem allgemeinen Maßstab des § 29 GewStG führe wegen mit Errichtung und Betrieb der Anlage regelmäßig verbundener Schwertransporte und dadurch ausgelöster Schäden am gemeindlichen Straßen- und Wegenetz zu einem offenbar unbilligen Ergebnis i.S. von § 33 Abs. 1 GewStG, obliegt ihr eine konkrete Darlegung des Umfangs und der Intensität der Schwertransporte und der daraus im Erhebungszeitraum resultierenden Schäden.*)
2. Negative Auswirkungen der Windkraftanlage auf das Orts- und Landschaftsbild, auf den Wert von Wohngrundstücken und auf den Tourismus in der Standortgemeinde begründen keinen von § 29 GewStG abweichenden Zerlegungsmaßstab.*)

IMRRS 2007, 2103

OLG Rostock, Beschluss vom 16.10.2006 - 11 UF 39/06
Es besteht nur dann ein Anspruch auf Überlassung der gemeinschaftlich genutzten Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz, wenn der Antragsgegner vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit der Antragsstellerin verletzt. Ein solcher Anspruch besteht aber nicht, wenn es sich um eine Nötigung handelt, die in der Drohung liegt, das Haus mit einem Radlader zusammenzuschieben.

IMRRS 2007, 2099

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.08.2007 - 6 U 93/06
Durch einen Exklusivvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber ist eine Wohnanlagengesellschaft nicht am Abriss von Wohnungsbestand gehindert. Zugunsten des Kabelnetzbetreibers kommen lediglich Ausgleichansprüche in Betracht.

IMRRS 2007, 2098

BFH, Urteil vom 12.07.2006 - II R 65/04
Ein Grundstückskaufpreis von 1 DM ist Gegenleistung im Sinne des § 8 Abs. 1 GrEStG, wenn er ernsthaft vereinbart worden ist. Dies gilt ungeachtet dessen, dass die Parteien des Grundstücksgeschäfts angesichts ihrer gemeinsamen Vorstellung vom Wert des Grundstücks anstelle eines Kaufpreises von 1 DM auch 0 DM vereinbaren können.

IMRRS 2007, 2097

LG Mainz, Urteil vom 25.06.2007 - 9 O 169/04
1. Ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat, der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde.
2. Wenn eine Wärmedämmung geringfügig auf das Nachbargrundstück aufgebracht wird, was die Nachbarn wissen, aber im Anschluss 15 Jahre unwidersprochen hinnehmen, so darf sich der Verpflichtete darauf einrichten, dass der Überbau nicht mehr beanstandet wird.

IMRRS 2007, 2095

EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - Rs. C-182/06
Art. 39 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Gemeinschaftsangehörigen, der in dem Mitgliedstaat, in dem er den wesentlichen Teil seiner steuerpflichtigen Einkünfte bezieht, gebietsfremd ist, keinen Anspruch darauf einräumt, dass die Verluste aus der Vermietung nicht selbst genutzter Immobilien, die in einem anderen Mitgliedstaat belegen sind, bei der Bestimmung des auf seine Einkünfte anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt werden, während ein Gebietsansässiger im erstgenannten Mitgliedstaat die Berücksichtigung dieser Verluste aus Vermietung verlangen kann.

IMRRS 2007, 2081

BFH, Urteil vom 24.05.2007 - VI R 47/03
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Zweitwohnung an einem auswärtigen Beschäftigungsort sind auch dann wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten abziehbar, wenn der Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist.*)

IMRRS 2007, 2070

OLG Rostock, Urteil vom 13.09.2007 - 7 U 96/06
1. Wenn der rückabzuwickelnde Grundstückskaufvertrag eine Bauverpflichtung des Käufers beinhaltet, steht dem Käufer wegen sog. sachändernder Verwendungen weder ein Verwendungsersatzanspruch gemäß §§ 346, 347 BGB a.F., § 994 BGB zu noch ein Bereicherungsanspruch (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 27.06.2001, V ZR 128/00, NJW 2001, 3118).*)
2. Dass eine sog. sachändernde Verwendung nicht als Verwendung gemäß § 994 BGB zu qualifizieren ist, hindert die Annahme eines Wegnahmerechts gemäß § 997 BGB nicht (Fortführung von BGH, Urt. v. 26.02.1994, V ZR 105/61, BGHZ 41, 157).*)
3. Die Vereitelung eines Wegnahmerechts gemäß § 997 BGB kann einen Schadensersatz gemäß § 280 BGB a.F begründen (Anschluss an OLG Oldenburg, Urt. v. 16.02.1994, 3 U 14/93, NJW-RR 1995, 150).*)
4. Zur Frage, ob ein Billigkeitsausgleich gemäß § 242 BGB vorzunehmen ist, wenn der Eigentümer des Grundstücks das Wegnahmerecht durch Verkauf vereitelt und sich die sachändernde Verwendung bezahlen lässt.*)

IMRRS 2007, 2067

BFH, Urteil vom 19.04.2007 - V R 56/04
Die Neuregelung der Bemessungsgrundlage in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 durch das EURLUmsG vom 9. Dezember 2004 (BGBl I 2004, 3310) gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2004. Soweit sich das zuvor erlassene BMF-Schreiben vom 13. April 2004 (BStBl I 2004, 468) als "Interpretation" des bisherigen Kostenbegriffs in § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG 1999 a.F. Rückwirkung auf davor liegende "offene" Besteuerungszeiträume beilegt, gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.*)

IMRRS 2007, 2066

BVerwG, Urteil vom 15.03.2007 - 3 C 37.06
Eine Ausgleichsleistung kann nicht wegen Unwürdigkeit nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG verweigert werden, wenn ein Ausschlusstatbestand allenfalls durch einen Zwischenerben verwirklicht wurde, der bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes bereits verstorben war.*)

IMRRS 2007, 2065

BFH, Urteil vom 19.10.2006 - IV R 22/02
1. Überlassen in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten zum Gesamtgut gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen an eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter einer der Ehegatten ist, liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, wenn die Gesellschaftsbeteiligung ebenfalls zum Gesamtgut gehört.*)
2. Die Beteiligung an einer GmbH ist nicht dem Sondergut zuzurechnen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen zwar nur mit Genehmigung aller Gesellschafter möglich ist, die Übertragung an einen Ehegatten aber keiner Beschränkung unterliegt.*)
3. Die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft nach § 3 Nr. 6 GewStG erstreckt sich auch auf das Besitzunternehmen (Anschluss an BFH-Urteil vom 29. März 2006 X R 59/00, BFHE 213, 50, BStBl II 2006, 661).*)

IMRRS 2007, 2062

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2007 - 14 A 2151/07
Bei der Berechnung des maßgebenden Einkommens für das Wohngeld werden nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 WoGG nur die tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen und nicht auch zusätzlich die Hälfte des Kindergeldes in Abzug gebracht. Die Anrechnungsregelung des § 1612 b BGB führt nicht zu einer Erhöhung der wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Unterhaltsleistung.*)

IMRRS 2007, 2051

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 36/07
Wenn der Beklagte verurteilt wurde, in dem von ihm als Wohnhaus genutzten Gebäude Besichtigungen zu dulden, ohne dass der zu Gunsten des Klägers bestehende Titel Einschränkungen enthält, dann kommt eine Festlegung seiner Beschwer auf einen Betrag von über 600 Euro nicht in Frage.

IMRRS 2007, 2036

KG, Urteil vom 19.04.2007 - 12 U 67/06
Es kann für die Haftung eines am Zustandekommen eines Wohnungskaufvertrages mitwirkenden Dritten nicht dahinstehen, ob dieser in Verhältnis zum Käufer als Makler oder als Berater tätig geworden ist. Handelt der Dritte als vom Verkäufer beauftragter Makler, ergeben sich daraus im Verhältnis zum Käufer keine Beratungspflichten.*)

IMRRS 2007, 2026

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 E 664/07
1. Die Durchführung des Anzeigeverfahrens für eine Nutzungsänderung nach § 2 Nr. 4 Buchst. c des Bürokratieabbaugesetzes I NRW scheidet aus, wenn die Nutzungsänderung bereits vollzogen ist.
2. Zu den Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität der aufgenommenen Nutzung (Zusammenfassung der Rechtsprechung des OVG NRW).*)

IMRRS 2007, 2025

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007 - 10 B 2555/06
Bei Zweifeln an der Brandsicherheit einer baulichen Anlage darf die Brandsicherheit schon für die Dauer eines anhängigen Hauptsacheverfahrens ohne Eingehung von Kompromissen durch geeignete Maßnahmen durchgesetzt werden. Finanzielle Interessen der betroffenen Eigentümer müssen gegenüber dem Interesse an der Vermeidung von Schäden an Leib und Leben sowie an der Minimierung der Brandrisiken insoweit grundsätzlich zurücktreten.*)

IMRRS 2007, 2024

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2007 - 1 A 10230/07
1. Die 18 m-Regelung in § 8 Abs. 9 Satz 1 Buchst. b LBauO hat nachbarschützende Funktion.*)
2. Auf diese nachbarschützende Funktion kann sich ein Nachbar auch berufen, wenn an dessen Grundstücksgrenze ein Vorhaben i.S.v. § 8 Abs. 9 LBauO zwar eine Länge von 12 m nicht überschreitet, aber damit insgesamt auf dem Baugrundstück eine Grenzbebauung von mehr als 18 m verwirklicht wird.*)

IMRRS 2007, 2023

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.07.2007 - 8 A 10587/07
1. Nach rheinland-pfälzischem Bauordnungsrecht ist die Baugenehmigung Schlusspunkt bei der Erteilung mehrerer für ein Vorhaben notwendiger Genehmigungen.*)
2. Die Baugenehmigung ist zu versagen, wenn die übrigen für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen nicht vorliegen.*)
3. Die Baugenehmigung und die übrigen Genehmigungen bzw. die Versagungsbescheide bleiben selbständig angreifbare Verwaltungsakte.*)
4. Die Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung kann nur bei Verpflichtung zur Erteilung der übrigen Genehmigung(en) ausgesprochen werden.*)
5. Zu den Anforderungen an die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Umbau eines Mansarddaches.*)

IMRRS 2007, 2022

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.07.2007 - 8 E 547/07
1. Bei der Bestimmung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers an einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO ist im Anschluss an die Rechtsprechung der Zivilgerichte grundsätzlich von dem Streit- bzw. Gegenstandswert des entsprechenden Hauptsacheverfahrens auszugehen.*)
2. In verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann mit Blick auf die unterschiedlichen Verfahrensstrukturen und die regelmäßig geringere Bedeutung einzelner Beweisfragen nur dann Anlass zu einer Reduzierung des Werts bestehen, wenn sich die genannten Umstände im konkreten Fall auf das in erster Linie maßgebliche wirtschaftliche Interesse des Rechtsschutzsuchenden auswirken.*)

IMRRS 2007, 2021

OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2007 - 4 U 67/07
Entsteht ein Wasserschaden an einem Gebäude dadurch, dass Wurzeln eines auf Gemeindegrenze stehenden Baumes einen Abwasserkanal verstopfen, schließt das Fehlen eines Rückstauventils einen Ersatzanspruch nicht aus. Dieser Umstand ist im Rahmen des Mitverschuldens zu berücksichtigen (Abgrenzung zu BGH, VersR 1999, 230).*)

IMRRS 2007, 2020

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.04.2007 - 5 U 846/06
1. Der Erwerber eines Grundstücks kann gegen die guten Sitten verstoßen, wenn er weiß, dass der Veräußerer dasselbe Grundstück bereits einem anderem Interessenten bindend zum Kauf angeboten hat.*)
2. Ein Sittenverstoß kann jedoch auch in einem solchen Fall nur auf Grund einer Gesamtwürdigung aller Umstände bejaht werden, bei der auch die seit Abgabe des Verkaufsangebots vergangene Zeit, die inzwischen eingetretenen wirtschaftlichen Veränderungen und die Vertragstreue des Angebotsempfängers zu berücksichtigen sind.*)

IMRRS 2007, 2019

BVerfG, Beschluss vom 11.07.2007 - 1 BvR 501/07
1. Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet auch die Vollstreckungsgerichte, bei der Auslegung und Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Verfahrensvorschriften der Wertentscheidung des Grundgesetzes Rechnung zu tragen und die dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte zu berücksichtigen.
2. In besonders gelagerten Einzelfällen kann dies dazu führen, dass die Vollstreckung aus einem vollstreckbaren Titel für einen gewissen, auch längeren Zeitraum einzustellen ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG konkret zu besorgen ist und eine an dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientierte Abwägung zwischen den widerstreitenden, grundrechtlich geschützten Interessen der an der Vollstreckung Beteiligten zu einem Vorrang der Belange des Schuldners führt.
3. Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen tunlichst ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird.
4. Die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Schuldners wegen der Zwangsversteigerung seiner Immobilie kann zur Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und zur einstweiligen Einstellung des Verfahrens auch dann führen, wenn sich die Gefahr erst nach dem Zuschlagsbeschluss während des Beschwerdeverfahrens auf Grund zu Tage tretender neuer Umstände ergibt.

IMRRS 2007, 2005

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.08.2007 - 8 B 10784/07
1. Eine Spiel- und Sportfläche ist neben einer Wohnbebauung zulässig, wenn die Nutzung als Bolzplatz für die Nachbarschaft nicht zu unzumutbaren Belästigungen führt.
2. Dies kann durch entsprechende Auflagen (beschränkte Nutzungszeiten etc.) gewährleistet werden.

IMRRS 2007, 2004

LG Coburg, Urteil vom 02.07.2007 - 14 O 582/06
1. Der Verkäufer eines Grundstücks muss den Käufer über solche Mängel aufklären, die für den Entschluss des Käufers zum Kauf von erheblicher Bedeutung sind, wenn diese Mängel der Verkäufer kennt oder im Sinne einer billigenden Inkaufnahme mit ihnen rechnet; nicht aufklären muss indessen der Verkäufer über solche Eigenschaften und Mängel des Grundstücks, die einer Besichtigung durch den Käufer zugänglich sind.
2. Wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart ist, haftet der Verkäufer nur dann für Feuchtigkeitsschäden am Gebäude, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.
3. Daher ist der Erwerber eines gebrauchten Hauses gehalten, insbesondere den Keller zu besichtigen und zu überprüfen, ob Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind.

IMRRS 2007, 2000

BFH, Urteil vom 12.07.2007 - X R 4/04
1. Die Bestellung eines Erbbaurechts ist kein Objekt i.S. der Drei-Objekt-Grenze.*)
2. Die Grundstücksverkäufe einer Personengesellschaft können einem Gesellschafter, dessen Beteiligung nicht mindestens 10 v.H. beträgt und der auch eigene Grundstücke veräußert, jedenfalls dann als Objekte i.S. der Drei-Objekt-Grenze zugerechnet werden, wenn dieser Gesellschafter über eine Generalvollmacht oder aus anderen Gründen die Geschäfte der Grundstücksgesellschaft maßgeblich bestimmt.*)
3. Bedingen sich die Aktivitäten zweier selbständiger Rechtssubjekte gegenseitig und sind sie derart miteinander verflochten, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen sind, können bei der Prüfung der Nachhaltigkeit i.S. von § 15 Abs. 2 EStG die Handlungen des Einen dem Anderen zugerechnet werden.*)

IMRRS 2007, 1980

BFH, Urteil vom 15.03.2007 - II R 80/05
Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dessem Rechtsvorgänger Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist auch dann nicht grunderwerbsteuerfrei, wenn der Erwerb vor Inkrafttreten des VermRErgG und der dadurch bewirkten Neufassung des § 6 Abs. 2 AusglLeistG stattgefunden hat.*)

IMRRS 2007, 1979

BFH, Urteil vom 25.01.2007 - III R 49/06
1. Ob ein Anbau ein gegenüber dem bestehenden Gebäude selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, ist -vom Nutzungs- und Funktionszusammenhang abgesehen- nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen. Entscheidend hierfür sind die statische Standfestigkeit der Gebäudeteile und die dazu getroffenen Baumaßnahmen wie z.B. eigene tragende Mauern und eigene Fundamente.*)
2. Ein Anbau, der keine eigene Standfestigkeit besitzt, ist kein selbständiges Wirtschaftsgut. Auf die Höhe der Bauaufwendungen, die erforderlich sind, um im Fall der Trennung den Gebäudeteil (Anbau) standfest zu machen, kommt es nicht an.*)

IMRRS 2007, 1978

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2007 - 14 A 2608/05
Auch eine Zweitwohnung, die der Trennung vor einer Ehescheidung dient, unterliegt der Zweitwohnungssteuer.*)

IMRRS 2007, 1974

OLG Braunschweig, Urteil vom 23.11.2006 - 8 U 21/06
1. Sieht die Baubeschreibung die Erstellung einer Perimeterdämmung im Bereich der Kelleraußenwände und einen Vollwärmeschutz mit Putzstrukturoberfläche an den Außenwänden des Erd- und Obergeschosses vor, so ist bei einer Ausbildung des Vollwärmeschutzes in einer Stärke von 12 cm die Perimeterdämmung in einer Stärke von 8 cm auszubilden.
2. Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag unterliegen als verbundenes Geschäft dem Formerfordernis der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB (jetzt § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.), soweit sie eine rechtliche Einheit bilden. Eine rechtliche Einheit liegt dann vor, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.
3. Für die Verbindung von Kaufvertrag und Bauvertrag zu einer rechtlichen Einheit spricht bereits die Zusammenfassung beider Verträge in einer Urkunde.
4. Liegt ein verbundenes Geschäft vor, dann bedürfen auch alle Änderungen des Vertrages der notariellen Beurkundung gemäß § 313 BGB.
5. Die Berufung der Partei auf einen Formmangel verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn durch die Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarung ihre Interessen nicht berührt werden. Eine nur unwesentliche Abweichung vom Vertragsinhalt, die den Interessenbereich der anderen Partei nicht berührt, ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Änderung wesentliche Vertragspflichten betrifft.
6. § 313 Satz 2 BGB (Heilung des Formmangels durch Auflassung) erfasst nur Fälle, in denen bereits der beurkundungspflichtige Kaufvertrag formunwirksam ist, nicht jedoch Fälle, in denen in Bezug auf einen formwirksam abgeschlossenen Vertrag nachträglich formunwirksame Änderungsvereinbarungen getroffen werden.
7. Der Auftraggeber eines Bauwerkes kann nicht als verpflichtet angesehen werden, eine für ihn günstige Abweichung vom Vertragssoll zu rügen, zumal diese keinen Mangel im Sinne des § 633 BGB darstellt.
8. Hat der Besteller objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, kann ihm der Unternehmer regelmäßig die Nachbesserung nicht wegen hoher Kosten der Mangelbeseitigung verweigern.

IMRRS 2007, 1973

OLG Dresden, Urteil vom 03.08.2007 - 11 U 19/07
Reicht die nach dem Abriss eines Hauses verbliebene Nachbarwand im Sinne von § 921 BGB nicht mehr aus, um für eine ausreichende Wärmedämmung des stehen bleibenden Gebäudes zu sorgen, ist der abreißende Nachbar verpflichtet, die Wärmedämmung der Nachbarwand so zu verbessern, dass eine Tauwasserbildung in den Räumen des stehen bleibenden Gebäudes ausgeschlossen ist.

IMRRS 2007, 1961

BFH, Urteil vom 20.06.2007 - X R 13/06
1. Der Abzug von Aufwendungen, die steuerlich "wie Sonderausgaben" zu behandeln sind, setzt eine wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen voraus. *)
2. Im öffentlichen Interesse geleistete Zuschüsse Privater mindern die Abzugsbeträge nach § 10f EStG.*)

IMRRS 2007, 1960

BFH, Urteil vom 10.05.2007 - IV R 69/04
Das Entgelt für die Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft, die den gewerblichen Grundstückshandel betreibt, ist auf die Wirtschaftsgüter der Gesellschaft aufzuteilen mit der Folge, dass der auf die Grundstücke im Umlaufvermögen entfallende Gewinn als laufender Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt; Entsprechendes gilt bei Aufgabe eines Mitunternehmeranteils (Anschluss an Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 - IV R 3/05, BFH/NV 2007, 601).*)

IMRRS 2007, 1956

VG Neustadt, Urteil vom 27.08.2007 - 4 K 819/07
Ist zur Durchführung zweckmäßiger Straßenunterhaltungsmaßnahmen das Betreten und die Benutzung eines Grundstücks erforderlich, so muss dies der Eigentümer hinnehmen.

IMRRS 2007, 1950

KG, Beschluss vom 16.07.2007 - 1 W 69/04
Enthält ein notarieller Grundstückskaufvertrag eine Löschungsbewilligung des Käufers bezüglich der zu seinen Gunsten zur Eintragung gelangenden Auflassungsvormerkung für den Fall des Scheiterns des Kaufvertrages, so fällt die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO an, wenn der Notar den Treuhandauftrag erhält, die bedingungslos erteilte Löschungsbewilligung erst dann zum Vollzug zu bringen, wenn die Nichterfüllung des Kaufvertrages feststeht. In einem solchen Fall beginnt die Tätigkeit des Notars im Rahmen der ihm erteilten Treuhandauflage bereits mit der Herausnahme der Auflassung und der außerordentlichen Löschungsbewilligung aus dem Urkundentext für die Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften.*)

IMRRS 2007, 1949

OLG Rostock, Urteil vom 26.04.2007 - 7 U 67/05
Im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragenen Sicherungshypotheken werden von dem Veräußerungsverbot des § 3 Abs. 10 AusglLeistG nicht erfasst.*)

IMRRS 2007, 1927

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2006 - 25 U 30/06
Der Bereicherungsanspruch desjenigen, der auf einem fremden Grundstück Aufwendungen in der Erwartung macht, ihm werde das Grundstück dauerhaft unentgeltlich zur Nutzung überlassen, bemisst sich nur nach den Vorteilen, die der Eigentümer daraus erzielt, dass er das Objekt vorzeitig zurückerhält, indem er etwa nunmehr einen höheren Mietzins erzielt, wogegen die gegebenenfalls eingetretene Werterhöhung des Grundstücks nicht maßgeblich ist.*)

IMRRS 2007, 1920

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.01.2007 - 20 W 366/06
1. Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbständig zu überprüfen. Beanstandet der Schuldner erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Vollstreckungsvoraussetzung (ordnungsgemäße Zustellung), ist dies nur bei Offenkundigkeit beachtlich oder verfahrenfehlerhafter Tatsachenfeststellung der Tatsacheninstanzen.*)
2. Ob im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Zwangssicherungshypothek erreicht werden kann, auch wenn bei Eintragung keine Gesetzesverletzung im Sinn des § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO vorliegt (vgl. Vorlagebeschluss des OLG Schleswig Rpfleger 2006, 536), bleibt offen.*)

IMRRS 2007, 1914

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.03.2007 - 20 W 524/01
Die einer Notariatsangestellten im Rahmen der Protokollierung einer Teilungserklärung erteilte Vollmacht der teilenden Alleineigentümerin, eventuell erforderliche Nachtragserklärungen abzugeben, die zur Wahrung dieser Urkunde im Grundbuch erforderlich sind, genügt nicht zur wirksamen Erklärung eines Nachtrags zur Teilungserklärung, in dem die in der Teilungserklärung enthaltene Kostenverteilung ergänzt wird. Durch die bei Anlegung der Wohnungsgrundbücher unterlassene Eintragung dieses Nachtrags wird das Grundbuch nicht im Sinn von § 53 GBO unrichtig.*)

IMRRS 2007, 1892

BGH, Urteil vom 16.08.2007 - IX ZR 63/06
1. Ein Teilurteil über eine Anfechtungsklage darf ergehen, wenn der Anfechtungsbeklagte Ansprüche sowohl zum Gegenstand einer Hilfsaufrechnung als auch einer Widerklage macht, die Hilfsaufrechnung jedoch verfahrensrechtlich präkludiert ist.*)
2. Kann der Anfechtungsgläubiger mit seiner Forderung, die der Anfechtung zugrunde liegt, gegen eine unstreitige oder titulierte Forderung des Schuldners aufrechnen, ist das Schuldnervermögen in diesem Umfang grundsätzlich nicht unzureichend. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner wegen eines nur ihn treffenden Aufrechnungsverbots nicht aufrechnen könnte.*)
3. Ist die Hauptforderung im Verhältnis zur Gegenforderung des Anfechtungsgläubigers nicht geringfügig, darf dieser von der Aufrechnung nicht deshalb absehen, weil er sich dadurch keine vollständige Befriedigung verschaffen kann.*)
4. Der Anfechtungsgegner kann den Anfechtungsgläubiger grundsätzlich nicht auf die Möglichkeit der Aufrechnung gegen eine Forderung des Schuldners verweisen, die bestritten ist.*)
5. Eine zunächst vorliegende Gläubigerbenachteiligung entfällt, wenn der Anfechtungsgegner dem Schuldner vor Schluss der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung als (weitere) Gegenleistung der angefochtenen Leistung Vermögenswerte zuwendet, welche die angefochtene Leistung nunmehr vollständig ausgleichen und dem Zugriff des Gläubigers offen stehen.*)

IMRRS 2007, 1887

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2007 - 5 U 86/06
1. Auch zu einem Zeitpunkt, in dem Glätte noch nicht eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden, in denen keine Räum- und Streupflicht mehr besteht, zum Auftreten von Glätte kommen wird, bestehen Sicherungspflichten.
2. Allerdings müssen für eine solche vorbeugende Sicherungspflicht hinreichend konkrete Umstände vorliegen, dass an dieser Stelle Glättegefahr besteht; allgemeine Angaben in einem Wetterbericht für ganz Deutschland genügen hierfür nicht.

IMRRS 2007, 1878

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2007 - 8 U 602/06
Rechtliche Einheit von Verträgen; Erlass einer Leistungsverfügung.*)

IMRRS 2007, 1859

LG Heidelberg, Urteil vom 21.03.2007 - 5 O 178/06
1. Wird das Grundstück, auf das sich der übereinstimmende Wille der Parteien bei den Kaufverhandlungen bezogen hat, in der Vertragsurkunde falsch bezeichnet, bezieht sich die Auflassungserklärung nur auf die vereinbarte Fläche.
2. Vom öffentlichen Glauben umfasst sind nur Bestandsangaben, soweit durch sie eine bestimmte Bodenfläche als Gegenstand des eingetragenen Grundstücksrechts nachgewiesen wird, also nicht die Angaben über Größe, Lage, Bebauung.

IMRRS 2007, 1853

BGH, Urteil vom 21.01.2000 - V ZR 387/98
Erfüllt ein Verkäufer nicht die Pflicht, das Eigentum an dem gekauften Gegenstand frei von Rechten Dritter zu übertragen, so liegt kein Fall der Teilerfüllung im Sinne des § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB vor, sondern ein Fall der (vollständigen) Nichterfüllung.*)

IMRRS 2007, 1849

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.06.2007 - 5 U 18/07
Verschenkt ein inländischer Schuldner ein im Ausland gelegenes Grundstück, so scheidet die Anwendung deutschen Anfechtungsrechts auch dann aus, wenn die Gläubigerbenachteiligung im Inland eintritt.*)

IMRRS 2007, 1848

OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2006 - 15 W 42/06
Die Höhe der für die Einrichtung und Nutzung des automatisierten Grundbuchabrufverfahrens nach §§ 1, 4 GBAbVfV zu erhebenden Gebühren (Einrichtungsgebühr, monatliche Grundgebühr sowie Abrufgebühr) hält sich in dem durch die Verordnungsermächtigung des § 133 Abs. 8 Satz 1 und 2 BGO vorgegebenen Rahmen der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs.*)

IMRRS 2007, 1842

BVerwG, Beschluss vom 12.07.2007 - 9 B 18.07
Mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG ist es vereinbar, dass im Rahmen der wertgleichen Abfindung der Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens eine eventuelle Wertsteigerung des Einlagegrundstücks im Zeitraum zwischen der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG) und dem in der Ausführungsanordnung zum Flurbereinigungsplan bestimmten Eintritt des neuen Rechtszustands (§ 44 Abs. 1 Satz 3, § 61 Satz 2 FlurbG) nicht zugunsten des Alteigentümers berücksichtigt wird. Das gilt auch dann, wenn sich dieser Zeitraum über mehrere Jahre erstreckt (hier rund elf Jahre).*)
