Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 1840
BGH, Urteil vom 20.07.2007 - V ZR 85/06
Bei einem investiven Verkauf können Aufwendungen, die der Berechtigte dem Verfügungsberechtigten im Falle der Restitution gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten hätte, von dem für die zurückzuübertragende Sache erhaltenen, herauszugebenden Erlös abgezogen werden.*)

IMRRS 2007, 1824

BGH, Beschluss vom 12.07.2007 - V ZB 113/06
Für die Beschaffung der Unterlagen für die nach einem Grundstückskaufvertrag geschuldete Löschung von Grundpfandrechten fällt eine Vollzugsgebühr, keine Betreuungsgebühr an.*)

IMRRS 2007, 1803

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2007 - 8 U 118/06
a) Zur Zulässigkeit der titelergänzenden Feststellungsklage.*)
b) Kein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat.*)

IMRRS 2007, 1800

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2007 - 3 U 167/06
1. Maßgebend für die Schadensfeststellung ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
2. Der Anspruch aus § 249 Abs. 2 BGB auf Naturalrestitution der geschädigten Sache erlischt, wenn der Eigentümer sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat.

IMRRS 2007, 1799

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2007 - 3 U 167/06
1. Maßgebend für die Schadensfeststellung ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
2. Der Anspruch aus § 249 Abs. 2 BGB auf Naturalrestitution der geschädigten Sache erlischt, wenn der Eigentümer sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat.

IMRRS 2007, 1793

OLG Koblenz, Urteil vom 19.01.2007 - 10 U 1781/05
1. Eine arglistige Täuschung liegt nicht schon darin, dass ein Vertragspartner einem anderen eine teils unrichtige Aufstellung erbrachter Leistungen vorlegt, die dieser „in Bausch und Bogen“ abzeichnet.*)
2. Der fristlosen Kündigung wegen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses auf Grund schwerer Verstöße der Gegenseite muss nicht entgegenstehen, dass auch der Kündigende zur Zerrüttung beigetragen hat, wenn dem nach den Umständen nicht überwiegendes Gewicht zukommt.*)

IMRRS 2007, 1792

OLG Jena, Urteil vom 08.08.2007 - 4 U 876/05
1. Gibt im Restitutionsverfahren der Bürgermeister einer Gemeinde dem Landratsamt eine fehlerhafte (hier unvollständige) Auskunft über ein Grundstück, so ist diese Auskunftserteilung dann hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen, wenn diese Auskunft zur Ermittlung des
maßgebenden Sachverhalts und damit als Grundlage der Entscheidung des Landratsamts über den Antrag auf Rückübertragung des betroffenen Grundstücks diente.*)
2. Ersatzfähig sind aber nur solche Schäden, deren Ausgleich vom Schutzzweck der verletzten Amtspflicht gedeckt sind. Die verletzte Amtspflicht soll u.a. verhindern, dass der Berechtigte das Grundstück wegen der unvollständigen Auskunft nicht verzögert rückübertragen bekommt.*)
3. Nicht vom Schutzzweck erfasst sind aber Ansprüche auf den Pachtzins (des rückübertragenen Grundstücks), denn insoweit entsteht durch die verzögerte Rückübertragung kein Schaden. Denn den Pachtzins, den der Verfügungs-berechtigte während der Verzögerung (der Rückübertragung) erhalten hat, kann der Berechtigte später gegen den Verfügungsberechtigten gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 VermG geltend machen.*)

IMRRS 2007, 1780

OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2007 - 7 LC 67/05
1. Mit welchen Maßnahmen der Betreiber einer Ölheizung mit einem außerhalb des Hauses unterirdisch liegenden Heizöltank seiner Pflicht zur ständigen Überwachung gemäß § 163 Abs. 2 Satz 1 NWG nachkommt, bestimmt sich auch nach dem Alter und dem sicherheitstechnischen Stand der Anlage.*)
2. Zum Verhältnis der Prüfwerte der BBodSchV für Sickerwasser zu den LAWA-Prüfwerten für Grundwasser.*)

IMRRS 2007, 1768

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.04.2007 - 9 LA 92/06
1. Bei Hinterliegergrundstücken (auch solchen, die noch an eine weitere als die abgerechnete Straße grenzen) liegt in den Fällen einer Eigentümeridentität hinsichtlich des Anliegergrundstücks ein beitragsrelevanter Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG vor, wenn die abgerechnete Straße vom Hinterliegergrundstück aus dergestalt erreichbar ist, dass dessen bestimmungsgemäße Nutzung unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks über die abgerechnete Straße realisiert werden kann.*)
2. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn bei einem - an Stelle von Anlieger- und Hinterliegergrundstück gedachten - einheitlichen Buchgrundstück die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungs- bzw. Vorteilswirkung vorlägen.*)

IMRRS 2007, 1763

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.05.2007 - 2 S 1842/06
Zum Vorteil, der aus der Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen entsteht.*)

IMRRS 2007, 1759

OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.05.2007 - 4 U 104/06
Ist der Ablauf der Verjährungsfrist wegen eines deliktischen Schadensersatzanspruchs durch vor dem 1. Januar 2002 erfolgte Verhandlungen und Teilzahlungen der hinter dem Schädiger stehenden Haftpflichtversicherung zugleich gehemmt und unterbrochen worden, läuft die neue Verjährungsfrist erst vom Ende der Verjährung an. Daran hat sich durch das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nichts geändert.*)

IMRRS 2007, 1758

OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2007 - 15 W 145/07
1. Sind im Grundbuch als Eigentümer mehrere Personen "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragen und wird die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Gesellschafterbestandes nach § 22 GBO beantragt, weil ein Gesellschafter gemäß § 737 BGB aus wichtigem Grund ausgeschlossen worden sei, so setzt der in der Form des § 29 GBO zu führende Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs auch den Nachweis eines wichtigen Grundes voraus.*)
2. § 737 S.3 BGB legt allein den Wirksamkeitszeitpunkt des (begründeten) Gesellschafterausschlusses fest, führt aber zu keiner von der Begründetheit unabhängigen, vorläufigen oder schwebenden Wirksamkeit, gegen die der ausgeschlossene Gesellschafter nur im Klagewege vorgehen könnte (Abweichung von OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 169).*)
3. Wird durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Grundbesitz veräußert und zur Sicherung des Auflassungsanspruchs die Eintragung einer Auflassungsvormerkung beantragt, so muss die Vertretungsmacht der bei dem Vertragsschluss namens der GbR handelnden Personen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden.*)
4. Stellen der Erwerb und die Verwaltung des veräußerten Grundstücks den alleinigen Gesellschaftszweck dar, so handelt es sich bei dem Verkauf um ein sog. Grundlagengeschäft, das grundsätzlich der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf und von der Geschäftsführungsbefugnis und damit auch der Vertretungsmacht geschäftsführender Gesellschafter nicht erfasst wird.*)
5. Die Notwendigkeit der Mitwirkung aller Gesellschafter wird unter Berücksichtigung des sog. Bestimmtheitsgrundsatzes bzw. der Kernbereichslehre nicht schon durch eine Klausel des Gesellschaftsvertrages beseitigt, die nicht näher bezeichnete Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer Mehrheitsentscheidung zugänglich macht.*)

IMRRS 2007, 1755

BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 260/06
1. Die Verpflichtung zum Rückverkauf eines Grundstücks war nach ZGB/DDR zulässig.*)
2. Eine unbefristete Rückverkaufsverpflichtung ist bei Verkäufen nach dem Verkaufsgesetz jedenfalls mit der Maßgabe wirksam, dass der Rückkaufsanspruch innerhalb von 30 Jahren geltend gemacht werden kann.*)

IMRRS 2007, 1743

BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 288/05
1. Zu den Voraussetzungen des Anspruchs des Einspeisewilligen gegen den Netzbetreiber aus § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Halbs. 1 EEG (2004) auf Ausbau des Netzes.
2. Dieser Anspruch setzt nicht voraus, dass die Anlage anschlussfertig errichtet ist. Daher handelt es sich bei einer entsprechenden Klage, wenn die Anlage noch nicht anschlussfertig errichtet ist, nicht um eine - mangels Entstehung des Anspruchs - unzulässige Klage auf zukünftige Leistung nach § 259 ZPO (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04, NJW-RR 2006, 1485).
3. Einspeisewilliger im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 EEG (2004) ist derjenige, der zwar noch nicht wie der Anlagenbetreiber (§ 3 Abs. 3 EEG (2004)) eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien betreibt, dies jedoch beabsichtigt, insbesondere Strom aus der Anlage in das Stromnetz einspeisen will. Das gilt auch für denjenigen, der die Errichtung und den Betrieb der von ihm geplanten Anlage einem Dritten, namentlich einer noch zu gründenden Gesellschaft überlassen will, wenn er bereits im Besitz einer Baugenehmigung ist und sich das Grundstück für die Errichtung und den Betrieb der Anlage, sofern er nicht selbst dessen Eigentümer ist, durch Vertrag mit dem Eigentümer gesichert hat.
4. Wird eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an eine Station eines bestehenden Netzes angeschlossen und wird aus diesem Anlass von der betreffenden Station eine neue Leitung zu einer anderen Netzstation errichtet, so handelt es sich bei der Errichtung der neuen Leitung um eine Maßnahme des Netzausbaus im Sinne des § 4 Abs. 2 EEG (2004), für die gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004) der Netzbetreiber die Kosten zu tragen hat, und nicht um eine Maßnahme des Netzanschlusses, für die gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 EEG (2004) der Anlagenbetreiber kostenpflichtig ist.*)

IMRRS 2007, 1738

OLG Rostock, Urteil vom 25.06.2007 - 3 U 70/07
In der zielgerichteten Unterbrechung der Stromversorgung für eine Diskothek kann ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegen, der dem Störer mit einer Unterlassungsverfügung verboten werden kann.*)

IMRRS 2007, 1736

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2007 - 23 U 7/07
Zur Frage der analogen Anwendung des § 216 Abs. 2 BGB auf das als Sicherheit dienende Schuldversprechen in notarieller Grundschuldbestellungsurkunde.*)

IMRRS 2007, 1733

OLG Bamberg, Beschluss vom 02.03.2007 - 1 U 15/07
1. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung ist der Anspruch auf eine Versicherungsleistung wegen eines Leitungswasserschadens nicht beschränkt auf den Fall eines schadensträchtigen Wasseraustritts aus einem der Versorgung des versicherten Gebäudes dienenden wasserführenden System.*)
2. Auch dann, wenn ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist, ist ein Leitungswasserschaden nicht dem Grundstück, sondern dem jeweils betroffenen Gebäude zuzurechnen und von dem jeweiligen Gebäudeversicherer im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen zu ersetzen. Dies gilt auch für die Mehrverbrauchskosten infolge bestimmungswidrigen Wasseraustritts, die dem Versicherungsnehmer vom Versorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden.*)

IMRRS 2007, 1724

OLG Celle, Beschluss vom 07.08.2007 - 2 U 119/07
Wird dem Verpächter wegen der Zwangsversteigerung des Pachtgrundstücks die weitere Gebrauchsüberlassung unmöglich, kann er dem Anspruch des Pächters auf Rückzahlung der gesamten für die restliche Pachtzeit vorausbezahlten Pacht nicht entgegen halten, dass der Pächter die Unmöglichkeit durch eigene Rechtsbehelfe im Zwangsversteigerungsverfahren hätte verhindern können.*)

IMRRS 2007, 1712

BGH, Beschluss vom 05.07.2007 - V ZB 8/07
Wird ein mit einem Erbbaurecht belastetes Grundstück zwangsversteigert, ist der Erbbauberechtigte nicht berechtigt, den Beschluss über die Festsetzung des Grundstückswertes anzufechten.*)

IMRRS 2007, 1702

BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 5/07
1. Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Miteigentümern ist ein Verkehrsgeschäft. Der Erwerber eines eingetragenen Miteigentumsanteils wird durch den öffentlichen Glauben des Grundbuchs auch dann geschützt, wenn er bereits Eigentümer eines anderen Anteils oder als solcher zu Unrecht im Grundbuch eingetragen ist.*)
2. Der Erwerb eines weiteren Anteils durch einen Miteigentümer ist auch dann ein Verkehrsgeschäft, wenn die Miteigentümer das Grundstück gemeinschaftlich erworben hatten und der erwerbende Miteigentümer bei jenem Erwerbsgeschäft daher in gleicher Weise wie der veräußernde Miteigentümer von der Nichtigkeit des Ersterwerbs betroffen war.*)

IMRRS 2007, 1686

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2007 - 7 A 2364/06
1. Bestimmt eine bauordnungsrechtliche Regelung selbst, wann und unter welchen Voraussetzungen von ihr abgewichen werden darf, kann eine Abweichung von der bauordnungsrechtlichen Regelung auch dann in Betracht kommen, wenn keine atypische Grundstückssituation gegeben ist. In die nach § 73 BauO NRW dann erforderliche Ermessensentscheidung sind die nachbarlichen Interessen einzubeziehen.*)
2. Gestaltungsvorschriften haben regelmäßig keine nachbarschützende Wirkung. Dies gilt auch dann, wenn zur Festsetzung eingeschossiger Atriumbauweise eine Flachdachfestsetzung hinzutritt, der Satzungsgeber aber bestimmt, dass ausnahmsweise Dächer mit einer Neigung bis 20° errichtet werden dürfen.*)

IMRRS 2007, 1685

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2007 - 7 A 3852/06
1. Der obere Abschluss einer Terrassenumwehrung (hier: Staffelgeschoss mit Dachterrasse) ist bei der Bemessung der Wandhöhe als oberer Bezugspunkt anzusetzen. Die Umwehrung ist als nach innen versetzter Wandteil i.S.v. § 6 Abs. 4 Satz 3 BauO NRW zugleich Bezugspunkt für die Tiefe der Abstandfläche.*)
2. Ergibt sich von einem Bauvorhaben aus die Möglichkeit der Einsichtnahme in ein Nachbargrundstück, so verletzt dies in aller Regel nicht das Gebot der Rücksichtnahme, weil dies in bebauten innerörtlichen Bereichen zur Normalität gehört.*)

IMRRS 2007, 1684

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.07.2007 - 9 A 3462/04
Objekt einer Bescheinigung nach § 40 DSchG NRW ist die einzelne Eigentumswohnung bzw. das einzelne Teileigentum, wenn das Baudenkmal in mehrere solche Einheiten aufgeteilt ist, nicht das gesamte Baudenkmal.*)

IMRRS 2007, 1683

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.07.2007 - 8 A 10160/07
1. Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228).*)
2. Die Entscheidungsfrist wird nicht schon durch den zeitlich früheren Eingang der Mitteilung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Lauf gesetzt.*)

IMRRS 2007, 1681

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06
1. Die Gemeinde darf Bescheinigungen nach § 7h Abs. 2 EStG über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG für erhöhte Absetzungen von den Herstellungskosten für Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten nur dann erteilen, wenn diese Maßnahmen auf der Grundlage eines städtebaulichen Gebots nach § 177 Abs. 1 BauGB oder einer konkreten vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Gemeinde durchgeführt wurden.*)
2. Die Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG ist Grundlage für eine bezifferbare Steuervergünstigung und daher Voraussetzung für Geldleistungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG.*)
3. Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG beginnt zu laufen, wenn die zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (wie BVerwG Großer Senat, Beschl. vom 19.12.1984 - GrSen 1.84 und 2.84).*)
4. Ein nicht auf die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, sondern auf das Vorliegen der weiteren Rücknahmevoraussetzungen bezogener Rechtsirrtum hindert den Fristbeginn nicht.*)
5. Die Rücknahmefrist beginnt bereits dann zu laufen, wenn die zuständige Behörde zu erkennen gegeben hat, dass nach ihrer Rechtsauffassung der für eine Rücknahmeentscheidung erhebliche Sachverhalt keiner weiteren Klärung mehr bedarf und nicht erst dann, wenn ein bei zutreffender Anwendung der Rücknahmevoraussetzungen darüber hinausgehender Klärungsbedarf gedeckt ist.*)

IMRRS 2007, 1670

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 102/06
Stellt der Miteigentumsanteil an einem Grundstück das ganze Vermögen eines im gesetzlichen Güterstand lebenden Ehegatten dar, bedarf sein Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung der Zustimmung des anderen Ehegatten.*)

IMRRS 2007, 1668

BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
1. Einseitige Tariferhöhungen eines Gasversorgers gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unterliegen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB.*)
2. Die gerichtliche Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB wird durch den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 19 Abs. 4 Nr. 2, § 33 GWB nicht verdrängt.*)
3. Die auf einer vorgelagerten Lieferstufe praktizierte Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl (sog. Anlegbarkeitsprinzip) ist nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle einer einseitigen Erhöhung des Gaspreises, den ein Gasversorger seinen Tarifkunden in Rechnung stellt.*)
4. Eine Tariferhöhung, mit der lediglich gestiegene Bezugskosten des Gasversorgers an die Tarifkunden weitergegeben werden, entspricht grundsätzlich der Billigkeit; sie kann allerdings unbillig sein, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird.*)
5. Eine einseitige Erhöhung des Gastarifs kann unbillig sein, wenn und soweit bereits der vor der Erhöhung geltende Tarif unbillig überhöht war. Das setzt voraus, dass auch dieser Tarif der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegt. Daran fehlt es, wenn der Tarif zwischen dem Versorger und dem Tarifkunden vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 144/06, z.V. in BGHZ bestimmt).*)
6. Ein von dem Gasversorger einseitig erhöhter Tarif wird zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem erhöhten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin Gas von diesem bezieht, ohne die Tariferhöhung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden.*)

IMRRS 2007, 1654

BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 136/06
Ein Zuordnungsbeteiligter, der ein anderweit zugeordnetes ehemals volkseigenes Grundstück gutgläubig unentgeltlich weiternutzt, haftet auf Herausgabe der Nutzungen nach Maßgabe von § 988 BGB (Fortführung von BGHZ 32, 76, BGHZ 71, 216 und Senatsurt. v. 21. September 2001, V ZR 115/00, VIZ 2002, 50).*)

IMRRS 2007, 1652

BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 257/06
Die Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs begründet keine Verpflichtung des Verfügungsberechtigten, den zurückzuübertragenden Vermögensgegenstand so zu bewirtschaften, dass für den Berechtigten ein Überschuss erzielt wird.*)

IMRRS 2007, 1647

BGH, Urteil vom 29.06.2007 - V ZR 1/06
Der bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zulässige Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kann nicht allein deshalb als erschüttert angesehen werden, weil die benachteiligte Vertragspartei das Missverhältnis kannte.*)

IMRRS 2007, 1628

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.05.2007 - 5 U 19/07
1. Beinhaltet ein Mietvertrag ein Ankaufsrecht des Mieters nach Beendigung des auf 20 Jahre abgeschlossenen Mietvertrags, bedarf dies der notariellen Beurkundung.*)
2. Fehlt es daran, führt dies gem. § 139 BGB zur Nichtigkeit auch des Mietvertrags, wenn dieser ohne das Ankaufsrecht nicht oder nicht unter diesen Konditionen abgeschlossen worden wäre.*)
3. Die Berufung auf die Formnichtigkeit gemäß § 242 BGB nach 10-jähriger Vertragsdauer ist nicht treuwidrig, wenn die Parteien alsbald nach Vertragsschluss die Nichtigkeit erkennen und jahrelang über eine Beurkundung des Vertrags verhandeln, zu der es jedoch letztlich nicht kommt.*)

IMRRS 2007, 1620

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - IX ZR 170/06
1. Nur wenn dem Berechtigten die Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeit nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB gestattet ist, dann kann das dingliche Recht nach § 857 Abs. 3 ZPO gepfändet werden.
2. Ein dinglicher Charakter der Gestattung nach § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nur erforderlich, wenn die Vereinbarung auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers wirken soll.
3. Der Wegfall der Ausübungsüberlassungsgestattung lässt die Pfändbarkeit der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit entfallen.

IMRRS 2007, 1609

BGH, Urteil vom 14.06.2007 - IX ZR 219/05
1. Der durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gesicherte Anfechtungsgläubiger kann von dem Gläubiger einer später in das Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek verlangen, mit seinem Recht hinter eine eigene Zwangshypothek des Verbotsgeschützten zurückzutreten.*)
2. Treten richterliche Verfügungsverbote zum Schutz unterschiedlicher Gläubiger gegeneinander in Wettbewerb, so ist das später wirksam gewordene Verbot gegenüber dem durch ein älteres Verbot geschützten Gläubiger (relativ) unwirksam.*)
3. Der anfechtungsrechtliche Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein weggegebenes Grundstück kann im Grundbuch nicht vorgemerkt werden, sondern ist im einstweiligen Rechtsschutz nur durch richterliches Verfügungsverbot sicherbar (Bestätigung von RGZ 67, 39).*)

IMRRS 2007, 1590

BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - XI ZR 402/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1579

BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - IX ZR 165/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1571

BGH, Urteil vom 22.06.2007 - V ZR 269/06
1. Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nur bei dem ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum bestehen (Bestätigung von BGHZ 167, 58, 61 ff.).*)
2. Auf nachfolgende Verkäufe erstreckt es sich auch dann nicht, wenn die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf nicht bestand, weil die Wohnung an einen Familien- oder Haushaltsangehörigen verkauft wurde (§ 577 Abs. 1 Satz 2 BGB), oder wenn die Ermittlung des anteiligen Preises, der für die dem Vorkaufsrecht unterfallende Eigentumswohnung zu zahlen ist, für den Mieter schwierig gewesen wäre.*)

IMRRS 2007, 1570

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 18/07
Die Eintragung des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch ist unzulässig.*)

IMRRS 2007, 1569

BGH, Beschluss vom 14.06.2007 - V ZB 28/07
1. Ist mit einer Zwangsvollstreckung die konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so muss das Vollstreckungsgericht, wenn es zur Abwehr dieser Gefahr die Unterbringung des Schuldners in einer psychiatrischen Einrichtung für erforderlich hält, mit der Vollstreckungsmaßnahme zuwarten, bis die Unterbringung durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet und durchgeführt worden ist (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).*)
2. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit hat der Tatrichter, bevor er die Unterbringung anregt, stets zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung durch ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Maßnahmen begegnet werden kann. Bei der gebotenen Abwägung mit den Interessen des Gläubigers (und gegebenenfalls des Erstehers) sind die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung und die voraussichtliche Dauer zu berücksichtigen.*)
3. Regt das Vollstreckungsgericht bei den zuständigen Stellen eine Unterbringung an, sollte es darauf hinweisen, dass die staatliche Aufgabe des Lebensschutzes des Schuldners nicht in einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung gelöst werden kann und dass daher die Zwangsvollstreckung fortzusetzen sein wird, wenn die für den Lebensschutz primär zuständigen Stellen Maßnahmen zum Schutz des Schuldners nicht für notwendig erachten.*)

IMRRS 2007, 1551

BFH, Beschluss vom 13.09.2006 - II R 5/05
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Der Streitfall betrifft die Frage, ob ein Grundsteuererlass gemäß § 33 Abs. 1 GrStG nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt oder auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.*)

IMRRS 2007, 1532

BFH, Urteil vom 02.03.2006 - V R 49/05
Ist die Umsatzsteuerfestsetzung für das Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstandes formell bestandskräftig und hat der Unternehmer oder --bei Fehlen oder Abweichung von der Umsatzsteuererklärung-- das FA ein i.S. des § 15 Abs. 4 UStG sachgerechtes Aufteilungsverfahren angewandt, ist dieser Maßstab (auch für die nachfolgenden Kalenderjahre des Berichtigungszeitraumes) bindend.*)

IMRRS 2007, 1519

OLG Koblenz, Urteil vom 14.07.2006 - 10 U 1685/05
Zur Sachverständigenhaftung nach § 839a BGB oder - daneben - § 826 BGB. Maßstäbe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des § 839a BGB.*)

IMRRS 2007, 1517

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.03.2007 - 13 U 62/05
1. Die Haftung eines Gutachters kann auf die diligentia quam in suis bei einem Gefälligkeitsvertrag konkludent beschränkt sein.*)
2. Zwischen dem von den Grundstückskäufern beauftragten Wertgutachter und dem Grundstücksverkäufer besteht keine Gesamtschuldnerschaft.*)

IMRRS 2007, 1507

BGH, Beschluss vom 06.06.2007 - III ZR 313/06
Der Eigentümer eines höher liegenden Grundstücks ist bei einer nach § 115 Abs. 1 S. 2 LWG-NW zulässigen Änderung seiner wirtschaftlichen Nutzung nicht auf objektiv sinnvolle oder technisch richtige Maßnahmen beschränkt. Die Rechtsprechung des Senats zu den Amtspflichten beim Bau öffentlicher Straßen kann auf Grundstücksnachbarn nicht übertragen werden.*)

IMRRS 2007, 1506

BGH, Urteil vom 21.06.2007 - III ZR 177/06
1. Zu den Amtspflichten der Gemeinde bei der Anbindung des Hausanschlusses an die kommunale Abwasserkanalisation.*)
2. Die Haftung aus § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG kann ohne besondere gesetzliche Grundlage nicht durch eine gemeindliche Satzung beschränkt werden (im Anschluss an BGHZ 61, 7).*)

IMRRS 2007, 1500

BVerfG, Beschluss vom 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06
Zu der Frage, ob das Denkmalschutzrecht nur allgemeinen Interessen oder auch den Interessen Privater wie denen des Denkmaleigentümers dient (hier: offengelassen).

IMRRS 2007, 1490

BGH, Beschluss vom 10.05.2007 - V ZB 83/06
1. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters, der von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern nur erreichen will, dass einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann, ist unwirksam und deshalb nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen.
2. Das Eigengebot ist rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam, wenn es ausschließlich zu dem Zweck abgegeben wurde, die Wertgrenze des § 85a Abs. 1 ZVG in einem neuen Versteigerungstermin zu Fall zu bringen.
3. Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt auch im Verfahrensrecht, und zwar sowohl im Erkenntnis- wie im Vollstreckungsverfahren. Er verpflichtet die Parteien zu redlicher Prozessführung und verbietet insbesondere den Missbrauch prozessualer Befugnisse. Rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig ist die Ausübung solcher Befugnisse, wenn sie nicht den gesetzlich vorgesehenen, sondern anderen, nicht notwendig unerlaubten, aber funktionsfremden und rechtlich zu missbilligenden Zwecken dient.
4. Die Ausübung des Rechts auf Abgabe von Geboten ist daher rechtsmissbräuchlich, wenn der Bieter an der Ausübung nicht interessiert ist, sondern andere, rechtlich zu missbilligende Zwecke verfolgt. Dies ist der Fall, wenn das Gebot von einem zahlungsunfähigen oder -unwilligen Bieters abgegeben wird, um die Verwertung des Grundstücks zu hintertreiben oder die Wiederversteigerung zugunsten eines Dritten zu manipulieren.

IMRRS 2007, 1482

BGH, Urteil vom 09.05.2007 - VIII ZR 115/06
Die gemäß § 23 Abs. 1 AVBGasV einem Kunden, der unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtung oder nach Einstellung der Versorgung Gas gebraucht, auferlegte Vertragsstrafe setzt ein Verschulden des Abnehmers voraus.*)

IMRRS 2007, 1473

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.03.2007 - 8 U 602/06-160
1. Wenn ein Mietvertrag mit dem Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit bildet, bedarf der notariellen Beurkundung.
2. Eine solche Einheit ist dann anzunehmen, wenn die Verträge nach dem Willen der Vertragsparteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen.
3. Die Erstreckung des Formgebots auf den Mietvertrag ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn das Grundstücksgeschäft von ihm abhängt, nicht aber im umgekehrten Fall der einseitigen Abhängigkeit des an sich nicht formbedürftigen Mietvertrags vom Grundstücksgeschäft; im letzteren Fall bleibt der Mietvertrag formfrei gültig.
IMRRS 2007, 1468

BGH, Beschluss vom 08.02.2007 - V ZR 166/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 1467

BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - V ZB 96/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
