Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0992
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2006 - 4 U 106/05
Gemäß § 11 (1) VHB 92 geht bei einem Wohnungswechsel der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Aus dem folgenden Satz der Klausel erschließt sich, dass ein Wohnungswechsel auch dann vorliegen kann, wenn die alte Wohnung nebst Inventar beibehalten wird, es also - anders als möglicherweise auf der Basis der VHB 74 - nicht auf die Verlagerung des Hausrats und Mobiliars ankommt. Entscheidend ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Regelung, ob die neue Wohnung die Funktion der alten übernimmt, also hier die neue Hauptwohnung darstellt.

IMRRS 2007, 0980

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2006 - 14 A 1093/05
Die Gemeinde darf Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse nur für solche Maßnahmen erheben, die unmittelbar fremdbestimmt durchgeführt werden. Daran fehlt es stets, wenn die Gemeinde Maßnahmen in Bezug auf ein eigenes Grundstück vornimmt. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt.*)

IMRRS 2007, 0979

OVG Thüringen, Urteil vom 07.06.2006 - 1 KO 1126/03
Eine Anordnung nach § 95 ThürWG, durch die der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet wird, das Durchleiten von Abwasser zu dulden, entfaltet Wirkungen auch gegenüber dem Rechtsnachfolger.*)

IMRRS 2007, 0976

OLG Schleswig, Urteil vom 02.01.2007 - 3 U 116/06
1. Zu den Voraussetzungen, unter denen das Berufungsgericht bei einem unzulässigen Teilurteil den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits zur Mitentscheidung an sich ziehen kann.*)
2. Ein subjektives Ausübungshindernis wie die Unterbringung des Berechtigten in einem Alten- und Pflegeheim führt in der Regel nicht zum Erlöschen eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB.*)

IMRRS 2007, 0973

BGH, Beschluss vom 16.11.2006 - V ZR 97/06
Der aus einem nachbarlichen Überbau resultierende Wertverlust eines Grundstücks ist mit dem Wert der überbauten Fläche anzusetzen, wenn nichts vorgetragen wird oder zu erkennen ist, dass durch den Überbau auch die Nutzung der nicht überbauten Fläche beeinträchtigt worden ist.

IMRRS 2007, 0972

BGH, Beschluss vom 30.11.2006 - V ZB 44/06
1. Ein vorhandener Landschaftsgarten ist bei der Ermittlung des Gründstücksverkehrswertes nur ausnahmsweise zu berücksichtigen; Bei der Wertermittlung nach dem Ertragswertverfahren muss diese Methode nicht deshalb zugunsten eines anderen Verfahrens zurücktreten oder verbessert werden, weil sie den Wert der Gartenanlage nicht erfasst.
2. Zum Umfang der von einem Sachverständigen vorzunehmenden Untersuchungen bei einer Grundstückswertermittelung.

IMRRS 2007, 0967

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.04.2007 - 14 A 661/06
Die Erhebung von Grundsteuer ist auch für selbstgenutzte Einfamilienhäuser verfassungsrechtlich unbedenklich.

IMRRS 2007, 0965

BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - V ZR 213/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0964

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2007 - 10 A 305/05
1. Mit Hilfe einer Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) darf der Satzungsgeber nur städtebauliche Ziele, nicht aber solche des Denkmalschutzes verfolgen. Städtebauliche Erhaltungsgründe und Gründe des Denkmalschutzes sind deshalb voneinander zu unterscheiden.*)
2. Die Erhaltung historischer Bausubstanz kann auch aus städtebaulichen Gründen angestrebt und mit dieser Zielsetzung durch eine Erhaltungssatzung verwirklicht werden (Ausstrahlungswirkung des Denkmalschutzes in das Bauplanungsrecht).*)
3. Die Verweigerung einer nach der Erhaltungssatzung erforderlichen Genehmigung kann nur auf die im Gesetz genannten Gründe (vor allem auf § 172 Abs. 3 BauGB) gestützt werden. Ob einer dieser Gründe gegeben ist, muss unter Berücksichtigung der mit der Satzung verfolgten städtebaulichen Erhaltungsziele und mit Blick auf das Interesse des Eigentümers an der genehmigungspflichtigen Maßnahme (Art. 14 Abs. 1 GG) im Einzelfall entschieden werden.*)

IMRRS 2007, 0963

OLG Köln, Beschluss vom 10.04.2007 - 2 Wx 20/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0957

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.04.2007 - 1 MN 204/06
Nicht jede Bemühung einer Gemeinde, im Zusammenhang mit ihrer Bauleitplanung den Grundstückseigentümer zur Abtretung von Teilen seiner Flächen zu veranlassen, ist wegen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu missbilligen (Abgrenzung zu Nds. OVG, Urt. v. 21.7.1999 - 1 K 4974/97 -, NVwZ-RR 2000, 201 = BRS 62 Nr. 9; sog. Grundstücksbeschaffungsmodell).*)

IMRRS 2007, 0943

BGH, Beschluss vom 15.03.2007 - V ZB 117/06
Als Zwangsverwalter eingesetzte Rechtsanwälte und Rechtsbeistände sind bei der Bemessung der Vergütung nach Zeitaufwand grundsätzlich gleich zu behandeln.*)

IMRRS 2007, 0942

BGH, Beschluss vom 22.03.2007 - V ZB 138/06
Die zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke durch das Vollstreckungsgericht ist auch dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Verbindung der Verfahren nach § 18 ZVG nicht vorliegen. Diese Verfahrensweise widerspricht im Regelfall auch nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung.*)

IMRRS 2007, 0941

BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 89/06
1. Dass die wirtschaftlichen Folgen eines Kaufs der Erwartung des Käufers nicht entsprechen, führt allein nicht zu einem Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Rückabwicklung des Vertrags.*)
2. Ein Anspruch wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten oder wegen Verletzung von Pflichten aus einem selbständigen Beratungsvertrag kann auf die Freistellung von den Pflichten aus dem Kaufvertrag gegen Rückübertragung des Kaufgegenstands gerichtet werden, wenn dem Käufer durch die Pflichtverletzung ein Vermögensschaden entstanden ist.*)

IMRRS 2007, 0939

BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06
Der Herausgabeanspruch des eingetragenen Eigentümers eines Grundstücks kann nur dann verwirkt sein, wenn die Herausgabe für den Besitzer schlechthin unerträglich ist.*)

IMRRS 2007, 0938

BGH, Urteil vom 28.03.2007 - VIII ZR 144/06
1. § 315 BGB findet auf den anfänglich vereinbarten Strompreis auch dann keine unmittelbare Anwendung, wenn der Vertrag keine betragsmäßige Festlegung des geltenden Tarifs enthält, sondern sich die Preise für die Stromlieferungen aus den jeweiligen allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung ergeben (Abgrenzung zu BGHZ 164, 336 ff.).*)
2. Eine Strompreiskontrolle in entsprechender Anwendung des § 315 BGB scheidet aus, wenn der Stromkunde die Möglichkeit hat, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu beziehen.*)

IMRRS 2007, 0936

OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2007 - 22 U 58/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0935

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2007 - 4 U 79/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0934

OLG Bremen, Urteil vom 19.10.2006 - 2 U 77/2005
1. Der Käufer eines Grundstücks kann Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises wegen Feuchtigkeitsschäden im Keller bei Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses nur verlangen, wenn dem Verkäufer Arglist vorgeworfen werden kann.
2. Arglist scheidet regelmäßig aus, wenn der generell schlechte Zustand des Kellers für den Käufer bei der Besichtigung ohne weiteres erkennbar war.

IMRRS 2007, 0904

BGH, Beschluss vom 28.03.2007 - VII ZB 25/05
1. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen nicht nach § 240 ZPO wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners unterbrochen.*)
2. Auch bei der Pfändung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und auf Herausgabe muss der Rechtsgrund der gepfändeten angeblichen Forderung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wenigstens in allgemeinen Umrissen angegeben sein.*)

IMRRS 2007, 0900

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2007 - 10 A 1544/05
1. § 3 Abs. 4 DSchG NRW ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass der Eigentümer eines Denkmals einen Rechtsanspruch auf die Löschung des Denkmals aus der Denkmalliste hat, wenn die Denkmaleigenschaft des eingetragenen Objekts entfallen ist.*)
2. Der Anspruch auf Löschung eines Denkmals aus der Denkmalliste ist auf Fälle beschränkt, in denen die Eintragungsvoraussetzungen nachträglich entfallen. Er stellt kein Instrument dar, die Unterschutzstellung selbst einer - erneuten - Prüfung zu unterziehen.*)
3. Die Löschung eines Denkmals aus der Denkmalliste kommt nicht in Betracht, wenn Beeinträchtigungen des Denkmals auf Verstößen gegen §§ 7, 9 DSchG NRW - Erhaltungspflicht des Eigentümers, Erlaubnispflichtigkeit von Veränderungen des Denkmals oder seiner engeren Umgebung - beruhen. In derartigen Fällen sind Anordnungen nach §§ 7 Abs. 2, 27 DSchG NRW zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vorrangig.*)

IMRRS 2007, 0899

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2007 - 10 B 2675/06
Vorschriften des öffentlichen Baurechts - wie § 34 Abs. 3 BauGB - dienen nicht dem Konkurrentenschutz.*)

IMRRS 2007, 0898

OLG München, Beschluss vom 09.01.2007 - 32 Wx 176/06
1. Das Grundbuchamt ist nicht verpflichtet, Ermittlungen darüber anzustellen, ob der eine Eigentumsumschreibung bewilligende Verkäufer in einem Grundstückskaufvertrag über sein nahezu gesamtes Vermögen im Sinne des § 1565 Abs.1 BGB verfügt.*)
2. Konkrete Anhaltspunkte für eine solche Sachlage, die das Grundbuchamt zu einer Antragszurückweisung oder einer Zwischenverfügung veranlassen müssten, lassen sich nicht lediglich aus dem Wert des übertragenen Grundbesitzes ableiten.*)

IMRRS 2007, 0897

KG, Urteil vom 27.03.2007 - 7 U 104/06
Die Frage, ob ein belastender Gebührenbescheid (hier: Heranziehung zu einem Kanalbau-Beitrag) auf den Rechtsnachfolger übergeht oder von der Behörde neu erlassen werden muss, richtet sich nach materiellem Recht. § 16 Abs. 2 S. 1 VermG kann dabei nicht allein dafür herangezogen werden, dass der Berechtigte in Folge der Rückübertragung des Grundstücks alleiniger Beitragsschuldner geworden und nach der Übertragung des Grundstücks auf die Streitverkündete auch geblieben ist. Die Rechtsfolgen dieser Bestimmung reichen jedenfalls nicht so weit, dass die Zahlungsverpflichtung aus dem gegen den Verfügungsberechtigen gerichteten Beitragsbescheid allein wegen der Restitution nunmehr automatisch auf den Berechtigten übergegangen wäre.*)

IMRRS 2007, 0890

OLG München, Beschluss vom 16.01.2007 - 32 Wx 163/06
1. Das Grundbuch ist nicht mehr unrichtig, wenn das Grundbuchamt zwar entgegen § 18 Abs. 2 S. 1 GBO die Eintragung eines Schutzvermerks unterlassen, mittlerweile aber nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Zwischenverfügung seinerseits den Eintragungsantrag endgültig zurückgewiesen und dies dem Antragsteller mitgeteilt hat.*)
2. Ob die Beschwerde im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen wurde, ist dabei ohne Bedeutung.*)

IMRRS 2007, 0878

KG, Urteil vom 13.02.2006 - 16 U 17/05
Die Erklärung in dem Übergabeprotokoll, "die Grundstücksabrechnung .. ist gemäß § 7 Abs. 7 VermG ... vorzunehmen bis ..." genügt, wenn diese Protokollformulierung nicht das Ergebnis einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3 VermG) wiedergibt, nicht zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 7 Abs. 8 VermG. Das in der Erteilung der Abrechnung liegende tatsächliche Anerkenntnis des Berechtigten (§§ 208 BGB a.F., § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB) verwehrt nach Treu und Glauben ein widersprüchliches Verhalten nur eine gewisse Zeit (BGH V ZR 444/02). 4 Jahre überschreiten diese Zeitspanne weit.*)

IMRRS 2007, 0874

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2006 - 21 U 57/05
1. Arglistiges Verhalten liegt vor, wenn der Verkäufer Erklärungen "ins Blaue hinein" abgibt.
2. Dabei ist zur Arglist nicht unbedingt das Wissen erforderlich, dass die angegebene Tatsache nicht der Wahrheit entspricht. Arglistig handelt vielmehr auch derjenige, der tatsächliche Behauptungen ohne jede sachliche Grundlage abgibt, wobei die Arglist gerade darin liegt, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlt und er gleichwohl diesen Umstand, das heißt die fehlende Sachkenntnis dem anderen verschweigt.
3. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer nicht auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss wegen Mängel berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.

IMRRS 2007, 0869

VGH Hessen, Beschluss vom 20.12.2006 - 9 UE 1572/06
Zur Frage des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Verlängerung der dreimonatigen Entscheidungsfrist des § 57 Abs. 2 HBO durch die Baugenehmigungsbehörde in einem Fall, in dem die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert hat und die Genehmigungsbehörde ihr zur Wahrung rechtlichen Gehörs Gelegenheit geben will, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken.*)

IMRRS 2007, 0868

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.03.2007 - 7 A 3782/05
1. Tritt eine ein Bauvorhaben begünstigende Rechtsänderung in Kraft, bevor über die Klage des Nachbarn gegen die für ein Bauvorhaben erteilte Baugenehmigung rechtskräftig entschieden ist, ist im anhängigen Nachbarprozess auf die geänderte Rechtslage abzustellen.*)
2. Nutzungs- oder bauliche Änderungen eines legal errichteten Gebäudes, das heutigen Abstandanforderungen nicht entspricht, sind abstandflächenrechtlich (vorbehaltlich des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots) nach § 6 Abs. 15 Satz 1 BauO NRW n. F. unter den dort genannten Voraussetzungen ohne Prüfung von nachbarlichen Belangen zulässig. Über den Anwendungsbereich des Satzes 1 hinausgehende (bauliche) Änderungen fordern nach Satz 2 eine Ermessensausübung (vgl. OVG NRW, Urteil vom 24.6.2004 - 7 A 4529/02 -, BRS 69 Nr. 135).*)
3. Wirkt sich die Erweiterung eines legal errichteten, aber heutigen Abstandanforderungen nicht entsprechenden Gebäudes auf die abstandflächenrechtlich erheblichen Belange selbst nicht aus, kann die Erweiterung - vorbehaltlich entgegenstehender öffentlicher Belange - gewöhnlich nach § 6 Abs. 15 Satz 2 BauO NRW n. F. gestattet werden.*)
4. Nach § 6 Abs. 6 Satz 1 BauO NRW n. F. sind sämtliche zu einer Grundstücksgrenze ausgerichteten Außenwände eines Gebäudes von zusammen nicht mehr als 16 m insoweit privilegiert, als vor ihnen als Tiefe der Abstandfläche eine Abstandfläche von 0,4 H, mindestens jedoch 3 m ausreicht.*)

IMRRS 2007, 0867

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 294/05
Im Bereich einer Eisenbahnkreuzung besteht zwischen dem Straßenbaulastträger und dem Eisenbahnunternehmer in Bezug auf die Unterhaltung der Kreuzungsanlagen eine rechtliche Sonderverbindung, die zur Anwendung von § 278 BGB im Verhältnis beider Kreuzungsbeteiligten führt.*)

IMRRS 2007, 0861

OLG Koblenz, Urteil vom 22.02.2007 - 5 U 836/06
1. Eine Grunddienstbarkeit, die ein Wegerecht "im Rahmen der vorgegebenen örtlichen Situation" einräumt, ist inhaltlich zu unbestimmt und daher nicht eintragungsfähig.
2. Eine unschädliche übereinstimmende Falschbezeichnung des tatsächlich Gewollten kann bei einem dinglichen Rechtsgeschäft nur angenommen werden, soweit das angeblich Vereinbarte in der formgerechten Erklärung einen - wenn auch noch so unvollkommenen - Ausdruck gefunden hat (sogenannte "Andeutungstheorie").

IMRRS 2007, 0833

BGH, Beschluss vom 28.02.2007 - V ZB 154/06
1. Der gesetzlichen Anforderung an die Berufungsbegründung, den Rechtsfehler und dessen Entscheidungserheblichkeit zu bezeichnen, ist bei einer auf zwei selbständige Gründe gestützten klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidung genügt, wenn der nur auf einen Rechtsgrund bezogene Angriff aus Rechtsgründen auch den anderen Abweisungsgrund im angefochtenen Urteil zu Fall bringt.*)
2. Das Berufungsgericht muss bei der Prüfung der Zulässigkeit eines auf eine Begründung im erstinstanzlichen Urteil beschränkten Angriffs die Auswirkungen auf den anderen Abweisungsgrund von sich aus auch dann berücksichtigen, wenn der Berufungskläger hierzu keine Rechtsausführungen gemacht hat.*)

IMRRS 2007, 0796

OLG Koblenz, Urteil vom 25.10.2006 - 1 U 1250/05
Der Wert eines Einwurfgrundstücks wird durch den ursprünglich unbekannten, im Laufe des Umlegungsverfahrens dann bekannt gewordenen und später gutachterlich ausgeräumten Altlastenverdacht nicht gemindert.*)

IMRRS 2007, 0780

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 - 5 U 54/06
1. Auch wenn der Verkäufer einen Mangel, der der Offenbarungspflicht unterliegt (hier: Bauschutt in Baugrund), verschwiegen hat, muss der Käufer ihm die Möglichkeit zur Nacherfüllung gemäß § 439 BGB geben. Das Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels macht allein die Frist zur Nacherfüllung noch nicht entbehrlich.
2. Bei einer voreiligen Selbstvornahme kann der Käufer nicht Ersatz der Kosten für die Nacherfüllung verlangen, da die Mängelgewährleistungsrechte der §§ 437 ff. BGB abschließend sind.

IMRRS 2007, 0773

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2007 - 3 W 68/06
1. Die Zumutbarkeit der Verwertung von Grundvermögen bedarf im Rahmen des § 115 Abs. 3 ZPO einer eingehenden Prüfung.
2. Diese Prüfung hat sich hinsichtlich einer Veräußerung mindestens auf den voraussichtlichen Zeitpunkt des Zuflusses des Verkaufserlöses und auf die voraussichtliche Höhe der Transaktionskosten zu erstrecken.
3. Bei der Aufnahme eines grundstücksgesicherten Darlehens ist weiter zu prüfen, ob die zu erwartenden Darlehensraten diejenigen Prozesskostenhilferaten nicht übersteigen, die bei einer PKH-Bewilligung zu zahlen wären, ob der Kredit höchstens 48 Monate läuft und aus welchen Mitteln ein Antragsteller die Rückzahlungsraten aufbringen soll.

IMRRS 2007, 0772

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2006 - 2 N 205.05
1. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB enthält auch für das Gebiet der neuen Bundesländer eine abschließende gesetzliche Regelung derjenigen Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Neuerrichtung eines Wochenendhauses im Außenbereich ungeachtet der in der Vorschrift genannten öffentlichen Belange in Betracht kommt.*)
2. Asbestverseuchung ist kein Fall eines "anderen außergewöhnlichen Ereignisses" i.S.d. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, so dass bei einem vollständigen Austausch der Bausubstanz der Bestandsschutz für ein Wochenendhaus auch dann entfällt.*)

IMRRS 2007, 0771

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.11.2006 - 2 B 13.04
1. Ein Denkmalbereich in Form eines Ensembles liegt vor, wenn es sich bei den baulichen Anlagen um eine historisch oder städtebaulich-gestalterisch gewachsene Einheit mit einem sich daraus ergebenden gesteigerten Zeugniswert für bestimmte geschichtliche Entwicklungen oder städtebauliche Gegebenheiten an einem Ort, wie etwa bei einem Stadtviertel, handelt.
2. Gerade bei einem Denkmalbereich in Form eines Ensembles von städtebaulicher Bedeutung mit der entsprechenden Vielzahl baulicher Strukturmerkmale aus unterschiedlichen Zeiten ist es für die Prüfung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit baulicher Änderungen unerlässlich, die Frage einer etwaigen Minderung der Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte Veränderungen nicht nur "kategorienadäquat", sondern auch auf die durch die beabsichtigten baulichen Maßnahmen betroffenen Bauteile beschränkt zu beantworten, ohne schutzmindernde Vorbelastungen anderer Bestandteile auf diese zu erstrecken, solange sie sich nicht auf sie auswirken. Eine Bewertung der verbliebenen Originalsubstanz danach, ob aufgrund umfangreicher verändernder Eingriffe "ohnehin nichts mehr zu retten" ist, kommt nicht in Betracht.

IMRRS 2007, 0769

BVerwG, Beschluss vom 18.12.2006 - 3 B 63.06
Der nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG aufgrund eines bestandskräftigen Bescheids der Zuordnungsbehörde auf Auskehr des Erlöses oder Wertersatz in Anspruch Genommene kann sich jedenfalls so lange nicht auf die Berechtigung eines privaten Dritten an dem Zuordnungsobjekt berufen, wie dieser selbst ihm gegenüber keine entsprechenden Ansprüche geltend gemacht hat.*)

IMRRS 2007, 0746

BGH, Urteil vom 09.11.2006 - III ZR 111/05
Zur Frage, welche Rechtsbehelfsmöglichkeiten ein Restitutionsantragsteller, dessen Rückgabeantrag bei Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung übersehen wurde, zur Meidung des Verlustes eines Amtshaftungsanspruchs ergreifen muss.*)

IMRRS 2007, 0745

OLG Schleswig, Urteil vom 03.11.2006 - 14 U 214/05
Sind unter Teilhabern Gebrauch und Fruchtziehung (konkludent) abweichend von § 743 BGB dahin geregelt, dass sie einem Teilhaber allein zustehen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass auch das Tragen von Kosten und Lasten diesem Teilhaber allein auferlegt ist, denn der Anspruch aus § 748 BGB ist die Kehrseite des § 743 BGB.*)

IMRRS 2007, 0744

BGH, Urteil vom 02.03.2007 - V ZR 61/06
Der Berechtigte, dem ein Erbbaurecht restituiert worden ist, kann von dem Verfügungsberechtigten die Herausgabe der seit dem 1. Juli 1994 aus einer Vermietung des Bauwerks gezogenen Nutzungen verlangen. Entsprechendes gilt, wenn die Zeit, für die das Erbbaurecht bestellt war, während des Restitutionsverfahrens abgelaufen und dem Berechtigten deshalb nur ein Entschädigungsanspruch gemäß § 27 ErbbauVO zurückübertragen worden ist.*)

IMRRS 2007, 0743

BGH, Urteil vom 13.03.2007 - XI ZR 159/05
1. Wird bei der Abwicklung eines Grundstückskaufs ein Treuhänder eingesetzt, der über eine Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG nicht verfügt, so wird die unwirksame Vollmacht dem Grundstückskäufer nicht aus Rechtsscheingesichtspunkten dadurch gegenüber wirksam, dass er die Abwicklung des Vertrages über einen längeren Zeitraum duldet.
2. Der Annahme einer Duldungsvollmacht steht entgegen, dass der Käufer nicht in der Regel gewusst hat, dass der Treuhänder ohne Vollmacht auftritt.

IMRRS 2007, 0739

BGH, Urteil vom 20.12.2006 - VIII ZR 67/06
1. Der Mieter, der infolge einfacher Fahrlässigkeit einen Brandschaden an den vermieteten Räumen verursacht hat, ist regelmäßig vor einem Rückgriff des Gebäudefeuerversicherers geschützt, weil eine ergänzende Auslegung des Versicherungsvertrages, den der Vermieter mit dem Gebäudefeuerversicherer abgeschlossen hat, einen konkludenten Regressverzicht für derartige Fälle ergibt.
2. Das ist auch dann nicht anders, wenn für den Mieter eine Haftpflichtversicherung besteht, die für den Brandschaden ebenfalls eintrittspflichtig wäre.

IMRRS 2007, 0723

BGH, Urteil vom 28.02.2007 - VIII ZR 156/06
Eine (erstmalige) Erstellung des Hausanschlusses im Sinne von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AVBWasserV liegt auch vor, wenn die Wasserversorgung zuvor auf Veranlassung eines früheren Anschlussnehmers eingestellt worden ist, die dazu mit einem Blindstopfen verschlossene Hausanschlussleitung bei Beginn des neuen Versorgungsverhältnisses zur Wiederaufnahme der Versorgung technisch oder aus Rechtsgründen nicht mehr geeignet ist und deshalb ein neuer Hausanschluss gelegt werden muss.*)

IMRRS 2007, 0720

VGH Hessen, Beschluss vom 16.01.2007 - 5 UZ 1641/06
1. Die Möglichkeit eines wegen Eigenkompostierung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Bioabfallentsorgung befreiten Grundstückseigentümers, die Eigenkompostierung wieder aufzugeben und die Entsorgung durch den Abfallträger in Anspruch zu nehmen ("Wechsel zur Biotonne"), rechtfertigt als solche noch nicht die Erhebung einer speziell auf die Bioabfallentsorgung bezogenen "Vorhaltegebühr", denn es fehlt in diesem Fall an der tatsächlichen Inanspruchnahme, wie sie die Erhebung von Benutzungsgebühren auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 HessKAG voraussetzt.*)
2. § 10 Abs. 3 Satz 2 HessKAG erlaubt die Erhebung einer Grundgebühr neben einer als Mindestgebühr erhobenen Leistungsgebühr mit der Maßgabe, dass auf Grund entsprechender Gebührenkalkulation ein Teil der abzugeltenden Vorhaltekosten über die Grundgebühr, ein anderer Teil über die Leistungsgebühr abgedeckt wird.*)

IMRRS 2007, 0718

OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2007 - 22 U 125/04
1. Schließt der Käufer auf Empfehlung des Beratenden - wie hier - einen Mietpoolvertrag ab, durch den die am Mietpoolvertrag Beteiligten die gemeinsame Verwaltung und Instandhaltung des jeweiligen Sondereigentums übernehmen, muss der Beratende bei der Berechnung des Eigenaufwands auch das damit verbundene Kostenrisiko, etwa in Form einer angemessenen Rücklage für die Instandhaltung des Sondereigentums, berücksichtigen.
2. Er verletzt seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst.
3. Außerhalb eines Beratungsvertrags besteht keine allgemeine Pflicht, den Käufer über den tatsächlichen Wert der Immobilie zu unterrichten. Ein Käufer hat keinen Anspruch auf einen Erwerb des Objekts zu dessen Verkehrswert. Bis zu den Grenzen der Sittenwidrigkeit und des Wuchers bleibt es den Vertragsparteien überlassen, welchen Preis sie vereinbaren. Eine Pflicht zur Offenlegung des tatsächlichen Werts eines Kaufobjekts besteht selbst dann nicht, wenn dieser erheblich unter dem geforderten Preis liegt.

IMRRS 2007, 0717

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2006 - 9 U 9/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0716

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2006 - 5 U 71/06
1. Wird ein Gebäude, wie ein Exposé aber auch das Angebot verdeutlichen, für eine Wohnnutzung verkauft bzw. erworben, besteht für die Verkäufer eine Aufklärungspflicht. Denn ob für ein zu Wohnzwecken erworbenes Gebäude die zur Wohnnutzung nach dem Landesbaurecht notwendige bauaufsichtliche Genehmigung vorliegt oder nicht, ist für den Käufer von wesentlicher Bedeutung.
2. Für die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung kommt es darauf an, ob die Erwerber wussten, dass das Hausgrundstück für eine dauernde Wohnnutzung nicht zugelassen ist oder ob die Verkäufer die Erwerber über diesen Umstand aufgeklärt haben, wobei hierfür der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend ist.

IMRRS 2007, 0715

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.10.2006 - 5 U 144/05
1. Wird ein baufälliges und stark renovierungsbedürftiges Gebäude verkauft und entsteht vor Übergabe ein Brandschaden, der nicht einmal 1/40 des gesamten Kaufpreises ausmacht, so kann der Brandschaden nicht als wesentlicher Mangel angesehen werden, der allein die Einrede des § 320 BGB rechtfertigen könnte.
2. Die Zurückbehaltung des vollen Kaufpreises ist in einem solchen Falle unverhältnismäßig und verstößt gegen Treu und Glauben, denn die zur Reparatur erforderlichen Maßnahmen sind ohnehin wegen der notwendigen Instandsetzung des Hauses erforderlich.

IMRRS 2007, 0694

VGH Bayern, Urteil vom 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
1. Die Umgestaltung einer Ortsstraße zum Fußgängerbereich ist auch dann eine nach Art. 5 Abs. 1 KAG beitragsfähige Verbesserung, wenn mit ihr zugleich städtebauliche Ziele wie die Gestaltung des Ortsbilds und die Förderung des ÖPNV durch Einrichtung einer zentralen Umsteigehaltestelle verfolgt werden.*)
2. Beitragsbegründender Vorteil für ein anliegendes Grundstück ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtung, ohne dass es auf die im Verhältnis zu anderen anliegenden Grundstücken geringere tatsächliche Nutzung ankommt.*)
3. Der Beitragsmaßstab einer Sondersatzung, der typisierend auf die Grundstücksflächen, den Unterschied von Wohnen und Gewerbe sowie die Zahl der Vollgeschosse abstellt, genügt dem Abstufungsgebot des Art. 5 Abs. 2 KAG, auch wenn die Anliegergrundstücke in unterschiedlicher Intensität genutzt werden. Einer feineren Ausdifferenzierung bedarf es nicht.*)
